eJournals unsere jugend 67/6

unsere jugend
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Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
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2015
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Die „Roma-Schulmediation“ der RAA Berlin

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Andrés Nader
Ziel der Roma-Schulmediation ist die Verbesserung der Bildungschancen junger Roma, falls sie Unterstützung brauchen, sowie die langfristige Inklusion aller Kinder und Jugendlichen im Bildungsbereich: gleichberechtigte Teilhabe mit gleichberechtigtem Zugang. Im Folgenden wird dargestellt, wie dieses Ziel durch eine optimale Zusammenarbeit von Schule und Familie erreicht werden kann.
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257 unsere jugend, 67. Jg., S. 257 - 261 (2015) DOI 10.2378/ uj2015.art43d © Ernst Reinhardt Verlag München Basel von Dr. Andrés Nader Jg. 1968; Kulturwissenschaftler, Geschäftsführer der RAA Berlin Die „Roma-Schulmediation“ der RAA Berlin Ziel der Roma-Schulmediation ist die Verbesserung der Bildungschancen junger Roma, falls sie Unterstützung brauchen, sowie die langfristige Inklusion aller Kinder und Jugendlichen im Bildungsbereich: gleichberechtigte Teilhabe mit gleichberechtigtem Zugang. Im Folgenden wird dargestellt, wie dieses Ziel durch eine optimale Zusammenarbeit von Schule und Familie erreicht werden kann. Vorbemerkung Der Begriff „Roma-Schulmediation“ ist umstritten. Ein gravierendes Problem mit dem Begriff ist die Hervorhebung einer ethnischen Minderheit im Namen des Ansatzes. Denn die Nennung kann den Eindruck erwecken, die Minderheit selbst wäre das Problem, das es mit der Mediation zu lösen gilt. Umso schwerwiegender ist die Kritik, weil die Minderheit, um die es hier geht, massiven Stereotypisierungen, Vorurteilen und Diskriminierungen in Europa (historisch und aktuell) ausgesetzt ist und zudem immer wieder als „problematisch“ beschrieben wird. Das Problem, auf das die „Roma-Schulmediation“ der RAA Berlin reagiert, ist die mehrgenerationelle Benachteiligung von Roma im Bildungssystem. So soll der Name darauf hinweisen, dass die Intervention explizit, aber nicht exklusiv die Verbesserung der Schulsituation für Roma-Kinder anstrebt, und dass die Schulmediatorinnen und -mediatoren in der Regel Roma sind. Auch der Begriff „Mediation“ ist in diesem Kontext in die Kritik geraten. Er kann den Eindruck erzeugen, es gäbe von vornherein einen Konflikt zwischen Familie und Schule. In Anlehnung an Programme der Europäischen Union geht es hier um Unterstützung der Kommunikation und Informationsvermittlung und nicht vordergründig um Konfliktmediation. Die Bildungssituation der Sinti und der Roma in den verschiedenen europäischen Ländern nach dem Zweiten Weltkrieg ist uneinheitlich. Dennoch wirkt die nationalsozialistische Verfolgung der Sinti und Roma in einem allgemeineren Kontext von Benachteiligung nach. Eltern, die im Nationalsozialismus gezwungen wurden, die Schule zu verlassen, analphabetisch zu bleiben oder in der Schule massive Diskriminierungserfahrungen gemacht hatten, waren oft nicht in der Lage, ihre Kinder bei schulischen Aufgaben zu unterstützen. Manche Eltern neigten dazu, ihre Kinder vor der Schule schützen 258 uj 6 | 2015 Roma-Schulmediation zu wollen. Mit einem Hinweis auf die posttraumatischen Auswirkungen der nationalsozialistischen Verfolgung der Sinti und Roma spricht Erziehungswissenschaftlerin Jane Schuch in diesem Kontext von „Antiziganismus als Bildungsbarriere“. Nach den gesellschaftlichen Umwälzungen in osteuropäischen Ländern ab den 1990er Jahren erfuhren und erfahren Roma dort erneut massive Ausgrenzungen und Desintegration. Kontext 1: Ein Recht auf Bildung für alle Kinder Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948) sieht ein Recht auf Bildung vor, das die UN-Kinderrechtskonvention (1989) ausführlicher beschreibt. Laut Konvention soll „das Recht des Kindes auf Bildung“ „auf der Grundlage der Chancengleichheit“ verwirklicht werden und u. a. „die Persönlichkeit, die Begabung und die geistigen und körperlichen Fähigkeiten des Kindes voll zur Entfaltung bringen”. Deutschland hat 1992 die Kinderrechtskonvention zunächst mit Vorbehalt anerkannt und seit 2010 ihre Anwendung auch für Kinder gelten lassen, die vom Aufenthaltsgesetz betroffen sind. Die Bundesländer haben die Hoheit über Schulbildung und regeln dementsprechend unterschiedlich die Schulpflicht für geflüchtete Kinder und Kinder mit ungesichertem oder ohne Aufenthaltsstatus. Seit 2010 gilt aber offiziell, dass alle Kinder im Bundesgebiet das Recht auf Bildung genießen, auch wenn es in der Praxis Beispiele gibt, bei denen Kinder von Bildung ausgeschlossen werden. Kontext 2: Schulpflicht und diskriminierte Gruppen Gesellschaftlich gesehen schafft die Schulpflicht eine Ausnahmesituation: Wo sonst als im Schulkontext werden alle Eltern oder Erziehungsberechtigte gezwungen, ihre Kinder einer staatlichen Einrichtung anzuvertrauen? Wo sonst als in der Schule kommen (theoretisch zumindest) alle sozialen Schichten und Gruppen in regelmäßige Berührung miteinander? Als staatliche Institution verspricht die Schule„auf der Grundlage der Chancengleichheit“ alle Kinder zu bilden. Die Schule verspricht dem Kind durch Bildung eine Chance auf individuelle Entfaltung, (mehr) gesellschaftliche Teilhabe und (größeren) beruflichen Erfolg. Als gesellschaftlicher Mikrokosmos schafft die Schule einerseits Chancen, gleichzeitig reproduziert sie soziale Ungleichheiten. Mehrere Studien haben gezeigt: In Deutschland hängt die Schulleistung von Kindern stark von der sozialen Herkunft und der Bildungsbiografie der Eltern ab. Für Eltern aus Minderheiten, die gesellschaftliche und staatliche Diskriminierung erfahren oder erfahren haben, ist die Situation in der Schule eine ganz besondere: Sie sollen ihr Kind der Schule anvertrauen, auch wenn sie (zumindest) vermuten können, dass das Kind dort Vorurteilen und diskriminierendem Verhalten ausgesetzt werden könnte. Erschwerend in diesem Kontext für manche Familien ist die Erfahrung, dass Schulpersonal sich oft jeglicher Thematisierung von (institutioneller) Diskriminierung verweigert nach dem Motto: „Es kann nicht sein, was nicht sein darf.“ Die Entwicklung der Schulmediation in Berlin Das Recht des Kindes auf Bildung, die Schulpflicht, die besondere Situation von geflüchteten Kindern und die historischen und aktuellen Dimensionen der Ausgrenzung von Roma und Sinti in Europa: All diese Faktoren spielten eine Rolle, als sich die RAA Berlin ab dem Jahr 2000 verstärkt dafür einsetzte, geflüchteten Roma- Kindern aus dem ehemaligen Jugoslawien den Schulbesuch zu erleichtern, zunächst lediglich durch Nachhilfestunden und in der Begleitung auf dem Weg zur Schule. Allmählich sind Pro- 259 uj 6 | 2015 Roma-Schulmediation jekte entstanden, die zu einem Ausbildungsgang für eingewanderte Romnja und Roma zu Schulmediatorinnen und -mediatoren führten und eventuell Anschluss zu ROMED knüpften, dem „Europäischen Trainingsprogramm für Roma-Mediatoren“, einer gemeinsamen Aktion des Europarats und der Europäischen Kommission. So hat die RAA Berlin, unterstützt durch die Freudenberg Stiftung und in Zusammenarbeit mit Lehrerinnen und Lehrern, Schulleitungen und der Senatsverwaltung für Bildung, an einigen Berliner Schulen die Arbeit der Schulmediation etabliert und in Zusammenarbeit mit Sinti- und Roma-Organisationen weiterentwickelt. Einen wichtigen Schritt zur Verankerung der Arbeit in Regelstrukturen machte die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft ab 2011 durch die Schaffung von Stellen für „Jugendsozialarbeit mit besonderen Aufgaben“ innerhalb ihres Programms „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“. Laut Programm unterstützen „die Sozialpädagogen/ innen dieser Zusatzprojekte dabei schwerpunktmäßig Schüler/ innen aus Sinti- und Roma-Familien“. Drei Stellen aus dem Programm haben Mediatorinnen bzw. Mediatoren der RAA Berlin inne. Ansonsten wird die Roma-Schulmediation unterschiedlich finanziert, teilweise durch Projektmittel, teilweise durch Zuwendungen der Freudenberg Stiftung, der Lindenstiftung und des Jugendamtes Berlin-Mitte. Der Ansatz der Roma-Schulmediation der RAA Berlin Mit ihrem Ansatz verfolgt die RAA Berlin folgende übergreifende Ziele: ➤ die Orientierung, Stärkung und Begleitung von eingewanderten oder geflüchteten Kindern und Familien nach Bedarf. Teilweise massive Diskriminierungserfahrungen lassen den Schulbesuch wenig sinnvoll oder bedrohlich erscheinen. Darüber hinaus erschweren die Sprachbarriere sowie die Unkenntnisse der Eltern über das deutsche Schulsystem die Kommunikation zwischen Familien und Schule. ➤ Sensibilisierung des Schulpersonals über Stereotype und Vorurteile gegen Sinti und Roma: Stereotypisierende, kulturalisierende oder ethnisierende Analysen seitens des pädagogischen Personals erschweren einen adäquaten Umgang mit Roma- oder Sinti-Kindern in Schulen, wenn die Zugehörigkeit zur Gruppe bekannt ist. ➤ Öffnung der Schule im Sinne der Organisationsentwicklung, Herstellung eines diverseren Kollegiums: Wenn Romnja oder Roma in verantwortungsvollen Positionen in einer staatlichen Bildungseinrichtung arbeiten, hat die Schulmediation Signalwirkung in mehrere Richtungen und wirkt dem herkömmlichen Ausschluss aus Schulen entgegen. Der Ansatz der Roma-Schulmediation würde sich erübrigen, wenn eines Tages mehr Menschen mit diversen Hintergründen, inklusive Sinti und Roma, in der Lehre oder in der Erziehungsarbeit tätig wären. Die Roma-Schulmediation als Ansatz führt in manchen Schulen zu der Erkenntnis, dass ein kulturell vielfältiges Schulpersonal zur Verbesserung der Kommunikation mit einer kulturell vielfältigen Schülerschaft beitragen kann. ➤ Qualifizierungs- und Beschäftigungsangebot: Für Menschen, deren Abschlüsse in Deutschland nicht anerkannt werden oder die aufgrund von Bildungsbenachteiligungen keine formalen Abschlüsse besitzen, bieten die Qualifizierung und anschließend die Tätigkeit der Roma-Schulmediation eine Möglichkeit des Einstiegs in die professionelle Arbeit. Aktuell beschreiben wir die Arbeit der „Roma- Schulmediation“ wie folgt: 260 uj 6 | 2015 Roma-Schulmediation Ziel der Roma-Schulmediation ist die Verbesserung der Bildungschancen junger Roma, falls sie Unterstützung brauchen, sowie die langfristige Inklusion aller Kinder und Jugendlichen im Bildungsbereich (gleichberechtigte Teilhabe mit gleichberechtigtem Zugang). Im Vordergrund der Schulmediation steht das Kind bzw. der oder die Jugendliche. Im Idealfall heißt Mediation, die Kommunikation so zu unterstützen, dass die Parteien selbst zu einer dauerhaften Kooperation kommen. Sie ermöglicht allmählich eine vertrauensvolle Kommunikation. Als Ansprechpartner stehen die Mediatorinnen und Mediatoren allen Beteiligten zur Verfügung (Eltern, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer) und handeln dabei im Interesse der Kinder und Jugendlichen. Die Schulmediatorinnen und -mediatoren müssen über weitreichende Kenntnisse des Bildungssystems und der verschiedenen Hintergründe der Familie verfügen, damit sie beratend und vermittelnd tätig werden können. Tätigkeitsfelder und Aufgaben der Schulmediation sind: ➤ Hilfe bei der Einschulung, Schulvorbereitung und Informationstransfer (z. B. bei Fragen zur Schullaufbahn der Kinder, zu ärztlichen Untersuchungen und Terminen), ➤ Aufklärung über die Rechte von Kindern und Eltern (z. B. bei Diagnostik, Schulplatzzuweisung, Aufnahmekriterien bei Übergängen usw.), ➤ Intervention bei Schulabwesenheit, ➤ Hausbesuche, ➤ Begleitung der Schulkinder im Unterricht und bei außerunterrichtlichen Schulaktivitäten, ➤ Lernhilfe und andere pädagogische und kulturelle Aktivitäten anbieten oder vermitteln oder die Lehrkraft bei der Umsetzung unterstützen, ➤ Kontakte zu Lehrerinnen und Lehrern und anderen pädagogischen Fachkräften herstellen, ➤ Motivation stärken (bei Eltern - Kindern - Familien - Lehrkräften), ➤ Teilnahme an Elternabenden und Lehrerkonferenzen, ➤ Begleitung von Eltern-Lehrer-Gesprächen, Vermittlung in Konfliktsituationen, ➤ Vermittlung von weiteren Hilfsangeboten, ➤ Eruierung von besonderen familiären Hilfebedarfen und nach Bedarf Organisation geeigneter Maßnahmen in Kooperation mit der Schulsozialarbeit, dem Pädagogischen Team, den Regionalen Sozialpädagogischen Diensten (RSD) und dem Jugendamt, ➤ Sensibilisierung für diskriminierende Situationen und zum Thema Antiziganismus. Im Fall von Diskriminierung wirken die Mediatorinnen und Mediatoren als Anwälte der Kinder und Familien. Die Arbeitsschwerpunkte können dabei je nach Schule variieren. Schwerpunktmäßig arbeiten Anfang 2015 Mediatorinnen und Mediatoren der RAA Berlin in den Berliner Bezirken Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg und Lichtenberg. Im Bezirk Mitte (Alt-Moabit und Wedding) kooperiert die RAA Berlin mit fünf Schulen, an denen Roma-Schulmediatorinnen und -mediatoren eingesetzt sind. Dazu gehören: Wedding-Grundschule, Humboldthain- Grundschule, Carl-Bolle-Grundschule, ISS Willy- Brandt, Schule am Zille-Park. In Friedrichshain- Kreuzberg ist die Mediatorin Ansprechpartnerin für Schulen des ganzen Bezirks. Kooperationspartner in Lichtenberg sind die Adam-Riese- Grundschule und die Schule Am Breiten Luch. Zukunftsperspektiven Im Kontext eines Projektes in Zusammenarbeit mit Madhouse in München und RomnoKher in Mannheim diente der Ansatz der Roma-Schulmediation der RAA Berlin als Grundlage für die Entwicklung eines „Qualifizierungsprofils zur Bildungs- und Schulmediation zur Förderung 261 uj 6 | 2015 Roma-Schulmediation der Bildungsbeteiligung und des Bildungserfolgs von Sinti und Roma“, das in München zur Qualifizierung und Etablierung von Mediatorinnen und Mediatoren führte. Auch in anderen Bundesländern, früher als in Berlin zum Beispiel in Kiel und Hamburg, wurden ähnliche Maßnahmen eingeführt. Auch u. a. in Bad Hersfeld, Bremen, Frankfurt am Main, Straubing und Köln gibt es Beispiele dieses Ansatzes, mit jeweils unterschiedlichen Schwerpunkten, Ausrichtungen und unterschiedlich im Regelsystem verankert. Die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft initiierte 2013 einen „Bundesweiten Arbeitskreis zur Verbesserung der Bildungsbeteiligung und des Bildungserfolgs von Sinti und Roma in Deutschland“, der im Laufe des Jahres 2015 Empfehlungen zur gleichberechtigten Bildungsteilhabe von Sinti und Roma in Deutschland veröffentlichen wird. Unter anderem wird dort die Beschäftigung von Roma und Sinti in den Bereichen Bildungsberatung oder Schulmediation empfohlen und der Ansatz der Roma-Schulmediation der RAA Berlin als Referenzprojekt benannt. Die RAA Berlin Die RAA Berlin (Regionale Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie e.V.) entwickelt und trägt Partizipationsprojekte in Schule und in der Kommune. Seit 1991 begleitet sie Schulentwicklungsprozesse und kommunale Entwicklungen. Sie unterstützt alle am Bildungsprozess Beteiligten mit gezielten Angeboten. Dazu gehören u. a. bilinguale Sprachförderprogramme, kostenloser Nachhilfeunterricht, Schülerclubs, Schulmediation, Elterngruppen, Projekte der Elternpartizipation und pädagogische Lernwerkstätten. Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, die im Bildungssystem benachteiligt werden. Dr. Andrés Nader Regionale Arbeitsstelle für Bildung, Integration und Demokratie (RAA) e.V. Berlin Chausseestraße 29 10115 Berlin info@raa-berlin.de www.raa-berlin.de Literatur Heinrich-Böll-Stiftung in Kooperation mit Isidora Randjelovic und Jane Schuch (Hrsg.) (2014): Perspektiven und Analysen von Sinti und Rroma in Deutschland (Heimatkunde-Dossier). In: http: / / heimatkunde.boell. de/ dossier-sinti-und-roma RAA Berlin, RomnoKher, Madhouse (Hrsg.) (2014): Bildungsaufbruch! Für die gleichberechtigte Teilhabe von Sinti und Roma in Deutschland, 2014. In: http: / / raa-berlin.de/ wp-content/ uploads/ 2014/ 11/ bildungs aufbruch.pdf Schuch, J. (2014): „Antiziganismus als Bildungsbarriere“ in Perspektiven und Analysen von Sinti und Rroma in Deutschland. In: http: / / heimatkunde.boell.de/ 2015/ 02/ 24/ antiziganismus-als-bildungsbarriere Stiftung EVZ: Dossier Sinti und Roma. In: www.stiftungevz.de/ handlungsfelder/ handeln-fuer-menschen rechte/ sinti-und-roma.html Strauss, D. (Hrsg.) (2011): Studie zur aktuellen Bildungssituation deutscher Sinti und Roma - Dokumentation und Forschungsbericht. In: https: / / mediendienst-integration.de/ fileadmin/ Dateien/ 2011_ Strauss_Studie_Sinti_Bildung.pdf Wippermann, W. (2015): Niemand ist ein Zigeuner: Zur Ächtung eines europäischen Vorurteils. edition Körber-Stiftung, Hamburg