unsere jugend
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0342-5258
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
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Wozu Elternarbeit?
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Jörgen Schulze-Krüdener
Wenn Kinder und Jugendliche in einem Heim untergebracht werden müssen, gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Heim oft schwierig. Wie können Eltern in die Arbeit des Heims einbezogen werden? Kann bei knappen Ressourcen eine professionelle Elternarbeit gewährleistet werden? Unabhängig davon: Elternarbeit sollte weniger gepredigt als praktiziert werden.
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354 unsere jugend, 67. Jg., S. 354 - 363 (2015) DOI 10.2378/ uj2015.art59d © Ernst Reinhardt Verlag München Basel Wozu Elternarbeit? Eltern als Adressaten der Heimerziehung Wenn Kinder und Jugendliche in einem Heim untergebracht werden müssen, gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Heim oft schwierig. Wie können Eltern in die Arbeit des Heims einbezogen werden? Kann bei knappen Ressourcen eine professionelle Elternarbeit gewährleistet werden? Unabhängig davon: Elternarbeit sollte weniger gepredigt als praktiziert werden. von Dr. phil. Jörgen Schulze-Krüdener Jg. 1962; Dipl. Päd., Universität Trier, Lehr- und Forschungseinheit Erziehungswissenschaft, Abt. Sozialpädagogik Elternschaft ist eine zunehmend anspruchsvolle Aufgabe geworden. Grundsätzlich wollen Eltern in der Regel „gute“ Eltern sein und bemühen sich mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln, ihrem Kind das Bestmögliche zu bieten, ohne hierbei zu merken, dass dies unter Umständen nicht immer das Beste für das Kind ist und ihr Kind etwas anderes braucht (Conen 2007, 69). Die Studie „Was Eltern wollen“ (Vodafone Stiftung 2015) macht deutlich, dass viele Eltern sich sowohl hinsichtlich ihrer subjektiven Befindlichkeit als auch der objektiv gestiegenen Anforderungen unter Druck fühlen: Annähernd die Hälfte aller Eltern zeigen etwa in Erziehungs- und Bildungsfragen unabhängig von ihrem Bildungsstand oder ihrer Kulturzugehörigkeit Unsicherheit und haben Unterstützungsbedarfe. Elternschaft ist zum zentralen Projekt geworden, das seine weitgehend zwangsläufige Selbstverständlichkeit verloren hat und an das hohe Erwartungen an (vermeintlich) „gute Eltern“ wie auch (überholte) Vorstellungen von der „richtigen Familie“ geknüpft sind (Walper 2015). Und nicht nur das: Häufig gehen damit Anforderungen und Erwartungen einher, wie Eltern ihre Kinder „richtig“ zu erziehen haben. Im Horizont einer solchen Adressierung können Eltern, die vorgeblich nicht wissen, wie sie was zu machen haben, „selbst als jemand adressiert (werden), die erzogen werden“ müssen (Richter 2010, 26). Mit solchen an Eltern und Elternschaft gerichteten Normalitätszumutungen werden Norm und Differenz aufeinander bezogen, und dabei gerät immer mal wieder aus dem Blick, dass Eltern unterschiedlich verschieden sind mit der Konsequenz, dass nicht alle Eltern das Gleiche brauchen und dies in der Folge die Anerkennung des Anderen beinhaltet (Henry-Huthmacher u. a. 2008). Kaum eine andere sozialpädagogische Hilfeform greift - trotz aller Veränderungen, die die Hilfen zur Erziehung in den letzten Jahrzehnten durchlaufen haben - als schicksalhafter, hochbrisanter Eingriff in Lebenszusammenhänge einzelner Kinder, Jugendlicher, Eltern und Familien so massiv und nachhaltig ein wie 355 uj 9 | 2015 Wozu Elternarbeit? die Heimerziehung. Auch wenn die Spannung zwischen Lebensweltorientierung (als Leitnorm des SGB VIII) und Heimerziehung nicht zu überwinden ist, ist diese innerhalb der Heimerziehung unerlässlich und es muss versucht werden, das Prinzip des Lebensweltbezugs gerade im Heim praktisch werden zu lassen, wobei es aber die Lösung nicht geben wird, sondern eine bunte Vielfalt von Ansätzen, Modellen und Projekten: Nur so kann Erziehung im Heim gelingen, und Heimerziehung hat in diesem Kontext das Verhältnis zum Umfeld bzw. die Lebenswelt (hier Eltern, Geschwister, Familien) fachlich zu klären. Die Vergangenheit hat jedoch gezeigt und neuere empirische Befunde bestätigen dies, dass in der Kinder- und Jugendhilfe im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit Eltern deutliche Entwicklungsbedarfe existieren und es bis dato nicht gelungen ist, den gesetzlichen Auftrag zu einer tragfähigen Zusammenarbeit mit den Eltern als Ressource in den stationären Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung durchgängig umzusetzen (Gadow u. a. 2013, 28). Dieser Befund verwundert, denn eines steht unabänderlich fest: Eltern bleiben Eltern, auch wenn deren Kinder in einer Fremdunterbringung leben oder Eltern keinerlei Kontakt zum Kind suchen, pflegen sowie auch wenn Gerichte oder Jugendämter einen Kontakt ablehnen. Elternarbeit in der Heimerziehung damals und heute: Auswirkungen von 25 Jahren SGB VIII Die für das Kinder- und Jugendhilferecht weit reichende Grundgesetzbestimmung des Art. 6 Abs. 2 GG lautet seit 1949 unverändert: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ Daraus folgt, „dass Grundlage öffentlicher Kinder- und Jugendhilfe ein lediglich allgemein-nachrangiger Erziehungsauftrag des Staates ist“ und in der Konsequenz Kinder- und Jugendhilfe „auf keinem originären, eigenständigen Erziehungsauftrag (basiert), sondern…sich dadurch (auszeichnet), dass sie in ihrer Reichweite und bei ihrer Ausübung in Abhängigkeit von der Wahrnehmung elterlicher Verantwortung steht“ (Wabnitz 2015, 211). Die Verantwortung der Eltern (bzw. Personensorgeberechtigen) hat somit Vorrang, und Eltern haben das Recht, Entscheidungen über die Pflege und Erziehung ihrer Kinder selbst zu treffen. Heimerziehung ist eine Hilfe zur Erziehung, auf die die Eltern (bzw. die Personensorgeberechtigen) nach § 27 Abs. 1 SGB VIII einen Rechtsanspruch haben, wenn „eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.“ Die Beteiligung und jede mögliche Unterstützung durch die Herkunftsfamilie, die Pflege der Eltern-Kind-Beziehung und der vorhandenen sozialen Netzwerke in die unterschiedlichen Aktivitäten sowie die Stärkung der Erziehungsfähigkeit der Eltern bei den Hilfen zur Erziehung zum Wohl des Kindes oder des Jugendlichen ist in § 37 Satz 1 SGB VIII gesetzlich verankert. In der Summe bedeutet dies im Umkehrschluss, dass den Kindern und Jugendlichen selbst kein eigenständiger Rechtsanspruch eingeräumt wird - was wiederholt seitens der Kinder- und Jugendhilfe als „Webfehler“ des SGB VIII kritisiert wird. In juristischer Perspektive sind somit die (sozialpädagogische) Elternarbeit und die Beteiligungs- und Mitentscheidungsrechte der Eltern verbindlich verankert und dürfen somit nicht von Vorlieben von Heimeinrichtungen, Fachpersonen etc. oder anderen Zufälligkeiten abhängig sein (Münder/ Meysen/ Trenczek 2013, 421ff ). Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII) vom 26. 6. 1990 hat in den Einrichtungen der stationären Erzie- 356 uj 9 | 2015 Wozu Elternarbeit? hungshilfe ein Verständnis pädagogisch begründeter Erzieherischer Hilfen als professionelles, unterstützendes Angebot für Eltern, Kinder und Jugendliche auch seinen rechtlichen Ausdruck gefunden und mit dieser neuen „Philosophie“ der Erzieherischen Hilfen hat sich eine grundlegende Reform der Zusammenarbeit mit den betroffenen Kindern/ Jugendlichen und deren Eltern vollzogen. Beide Parteien werden heute „wesentlich aktiver und konstruktiver in den Hilfe- und Erziehungsplanprozess eingebunden als vor vierzig Jahren“ (Köhler-Saretzki 2009, 182). Auch wenn sich die Jugendhilfe (eigentlich) seit ihren Anfängen systematisch auf Familie bezieht, Eltern und ihre Erziehungsleistungen von jeher ein Thema für die Jugendhilfe sind und auf dem Umweg über die Jugendlichen Eltern ansprechen will, wird vielfach kritisiert, dass der Gesetzgeber mit dem SGB VIII Eltern als (Haupt-)Adressaten etabliert hat und damit einer Familialisierung der Kinder- und Jugendhilfe weiteren Vorschub geleistet hat. Weithin beobachtbare Indikatoren einer solchen Familialisierung sind einerseits die „Re- Formulierung sozialstaatlicher Unterstützungsstrukturen im Zuge post-wohlfahrtsstaatlicher Transformationsprozesse und die damit verbundene stärkere Überantwortung von sozialen Risiken an familiare oder auch andere Netzwerke“ (Richter u. a. 2009, 2) und andererseits der Wandel zu einer Vielfalt von Familie verknüpft mit der Erscheinungsform einer modernen Elternschaft, in der „die Grenze zwischen der Familie und ihrer gesellschaftlichen Umwelt durchlässiger geworden ist. Mehr und mehr dringen Organisationsprinzipien und Wertsysteme in die intimen Verhältnisse von Privatheit ein, die man traditionell als sinnfremd für das Familien- und Erziehungsleben bezeichnet hätte … - oder um es in Anlehnung an Jürgen Habermas auszudrücken - eine zunehmende ,Kolonialisierung‘ der privaten Lebenswelt durch äußere Mächte“ (Meyer 2002, 5). Vor dem Hintergrund der aufgezeigten Auswirkungen des SGB VIII und der Herausbildung einer neuen Familität votiert die Kommission des 14. Kinder- und Jugendberichts (BMFSFG 2013, 63ff ) für ein neues Mischungsverhältnis des Aufwachsens in privater und öffentlicher Verantwortung: Es bedarf einer wechselseitigen verschränkten Wahrnehmung von staatlicher öffentlicher Verantwortung, der privaten Verantwortung im öffentlichen Raum durch den Dritten Sektor und insofern vor allem durch die Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe, dem Markt (und damit der Wirtschaft) und schließlich der Wahrnehmung von privater Verantwortung, insbesondere durch Eltern und Familie. Mit der Neuregelung des alten Jugendwohlfahrtsrechts durch die Inkraftsetzung des SGB VIII vor 25 Jahren erfolgte eine Neubestimmung der Hilfen zur Erziehung im Kontext des Paradigmenwechsels von der Eingriffsbehörde zur sozialen Dienstleistung und dies verdichtete sich in vielfältigen Entwicklungstrends: „Weg vom Image der kontrollierenden, reglementierenden, eingreifenden Heimerziehung … hin zu einem Verständnis pädagogisch begründeter Erzieherischer Hilfen als professionelles, unterstützendes Angebot für Eltern, Kinder und Jugendliche“ (Struck/ Galuske/ Thole 2003, 12). Auch wenn sich Heimerziehung im Rahmen einer Standortbestimmung „25 Jahre SGB VIII“ konsequent in diese Richtung weiterentwickelt hat, Eltern und das Familiensystem zu Adressaten von Hilfen zur Erziehung geworden sind und damit Elternarbeit als Ausdruck des Kooperationsgebotes der Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie festgeschrieben wurde, zeugen die Heimskandale der Gegenwart - etwa der Entzug der Betriebserlaubnis bzw. die Schließung von Heimen der Haasenburg GmbH in Brandenburg, dem Friesenhof im Kreis Dithmarschen oder dem Jugendheim Daleiden in der Region Trier - davon, dass trotz gesetzlicher Vorgaben und selbst definierter fachlicher Standards eine stärkere Kontrolle der tatsächlichen Praxis der Hilfen zur Erziehung unverzichtbar ist. Dass ein solcher Abgleich 357 uj 9 | 2015 Wozu Elternarbeit? auch für den fachlichen Standard „Elternarbeit in der Heimerziehung“ erforderlich ist, wird später begründet. Wann ist Heimerziehung erfolgreich? Rückführung aus stationären Hilfen als vorrangiges Ziel Ist eine stationäre Heimunterbringung unvermeidlich, fordert das SGB VIII (im Gegensatz zu früher) dazu auf, alle Möglichkeiten auszuloten, damit das Kind bzw. die/ der Jugendliche möglichst rasch in seine/ ihre Herkunftsfamilie zurückkehren kann: Die Rückkehr des Kindes oder des/ der Jugendlichen zu den Eltern, die nach dem Gesetzgeber die eigentlichen AdressatInnen der Hilfen sind, ist vorrangiges Ziel der Fremdunterbringung (§ 37 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII), aber einschränkend nur dort, wo positive emotionale Bindungen zur Herkunftsfamilie die Rückführung in ihrem Interesse und mit ihrem Wohl vereinbar erscheinen lassen. Rückführung sollte unter diesem Blickwinkel der Normalfall sein, wenn ein Kind, eine Jugendliche oder ein Jugendlicher in die stationäre Hilfe zur Erziehung kommt. Das Modellprojekt „Rückführung aus stationären Hilfen“ (GEBIT Münster 2013, 16) zeigt in den Empfehlungen für die Erarbeitung von Rückführungskonzepten die Konsequenz dieser Rückführungsregel auf: Die Rückführung beginnt damit bereits vor der ersten stationären Unterbringung, „nämlich dort, wo die ersten Gespräche über mögliche Hilfen und Unterstützungsleistungen geführt werden und eine stationäre Jugendhilfemaßnahme als ein befristetes Angebot gilt. Nichts desto trotz - in den Fällen, wo es eindeutig nicht um Rückführung geht und es klar um die Entwicklung einer Dauerperspektive für das Kind geht, muss natürlich auch das offen und ehrlich mit den Eltern kommuniziert werden, der Erfolg einer Hilfe ist immer dann in Gefahr, wenn die Beteiligten unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zu einer stationären Unterbringung ,überredet‘ werden.“ Die Heimerziehung ist in aller Regel kein Zustand auf Dauer, sondern eine vorübergehende (temporäre) Station im Leben der Kinder und Jugendlichen. Heimerziehung soll in einer solchen fachlichen und zugleich rechtlichen Perspektive nicht nur so lange wie möglich hinausgezögert werden, sondern auch möglichst kurz sein. Unter einer fiskalischen Perspektive stellt eine geplante und gelungene Rückführung, die eine jahrelange Hilfe zur Erziehung (hier Heimerziehung) vermeidet, einen Einsparungsfaktor für kommunale Haushalte dar. Ob eine Erzieherische Hilfe gewirkt hat oder nicht, wird dabei nach wie vor meistens direkt am Ende der Hilfe eingeschätzt, obgleich die Wirkung und vor allem deren Nachhaltigkeit (wenn überhaupt) erst nach einer längeren Zeit festgestellt werden können. Hinterfragt wird in diesem Kontext, ob Heimerziehung überhaupt ein echtes Interesse an der Überprüfbarkeit ihrer Leistungsfähigkeit hat? Denn die diversen wissenschaftlichen Studien zu den Wirkungen von Heimerziehung - so Christian Schrapper (2011, 30) - fördern immer wieder die alten Problemanzeigen zutage: „Kinder verstehen nicht, warum sie ins Heim kommen, sie werden nicht tatsächlich beteiligt, ihre Potenziale und das, was sie aus Herkunftsmilieu mitbringen, werden eher ausgegrenzt als einbezogen. Was Heimerziehung immer - auch an Kontinuität und exklusiver Beziehungswahl - anbieten kann, ist immer wieder eher prekär, personell überfordernd und organisatorisch ungesichert. …Der Verdacht kommt auf, Heimerziehung soll überhaupt nicht erfolgreich sein, denn nur so erfüllt sie ihre Funktion der individuellen und gesellschaftlichen Abschreckung: Wenn du nicht … dann kommst du ins Heim.“ Für die Zusammenarbeit zwischen Fachkräften und den Eltern gibt es vielfältige Gründe: Aus Sicht des Kindes oder der/ des Jugendlichen hilft die gelingende Zusammenarbeit, Loyalitätskonflikte zu vermindern, bestehende Bindungen und Beziehungen sowie die Ressourcen 358 uj 9 | 2015 Wozu Elternarbeit? von Eltern und Erziehungspersonen bei der Erziehung zu nutzen (Münder/ Meysen/ Trenczek 2013, 423). Ein weiterer Grund, der für die professionelle Zusammenarbeit von Fachpersonen und Eltern „für das gemeinsame Projekt Kinderziehung“ (nichtnurinderHeimerziehung) spricht, ist, dass persönliches Vertrauen, gegenseitiger Respekt, wechselseitige Anerkennung und die abgestimmte Klärung lebensweltrelevanter Erziehungsziele sich nicht von selbst einstellen, sondern hergestellt werden und sich entwickeln müssen (Thiersch 2008). Werden diese Bedingungen von Beginn des Hilfeprozesses an angestrebt oder sind diese realisiert, lassen sich zunehmend sog. Inanspruchsnahmebarrieren der Zusammenarbeit mit Eltern (ohne und mit Migrationshintergrund) abbauen und Erwartungshaltungen in Bezug auf die Zusammenarbeit formulieren. Unter Elternarbeit sind dabei alle Bemühungen zu verstehen, die sich ausschließlich an die Eltern des Kindes bzw. der/ des Jugendlichen richten mit dem Ziel, den Erfolg der professionellen Bemühungen der Erziehungspersonen im Heim für alle beteiligten Akteurinnen und Akteure zu erhöhen. Eine Zusammenarbeit zwischen Fachkräften und Eltern kann sich unterschiedlich gestalten. Es lassen sich drei Arbeitsformen der Arbeit mit Eltern und Familie idealtypisch unterscheiden (Adler 2001): (1) Kooperationsansätze, die sich vorwiegend auf die Förderung und Abstimmung der Gestaltung des Kontakts zwischen den Erziehungspersonen im Heim mit den Eltern beziehen, (2) intensivere Formen der Zusammenarbeit wie Elternberatung und Elterntrainings sowie (3) therapeutische Familieninterventionen. Klassifizieren lassen sich die Arbeitsformen in implizite und explizite. Implizite Methoden (z. B. Tür- und Angelgespräche) sind eher spontaner Natur und geschehen somit zufällig. Explizite sind demgegenüber planvoll und zielgerichtet respektive intentional und systematisch gestaltet (z. B. Elternwochenende, Videotraining, Selbstreport). Adressaten ja - PartnerInnen nein: Zur Reflexionsbedürftigkeit der Wertvorstellungen Professioneller für die Elternarbeit Die Erziehungsorganisation Heim mit ihren institutionell arrangierten und professionell gestützten Gruppen kommt in keinem Fall an der Institution Eltern/ Herkunftsfamilie - Kind/ Jugendlicher vorbei. Es gilt nicht nur, dem Kind/ der bzw. dem Jugendlichen zu helfen, sondern es müssen auch die (ggfs. nicht-motivierten) Mütter und Väter für die Mitwirkung gewonnen werden und dabei unterstützt wie auch gefördert werden, ihre Bindungsfähigkeit und Erziehungskompetenz (wieder) zu erlangen und die Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie zu verbessern. Mitentscheidend für den Erfolg der Elternarbeit im Heim sind die Einstellungen und Verhaltensweisen der in der Heimerziehung tätigen Fachkräfte in der Arbeit mit Eltern, Großeltern und auch Geschwistern (etwa im Verständnis einer familienaktivierenden Heimerziehung). Petra Bauer und Christine Wiezorek (2009, 183f ) weisen überzeugend nach, dass Familienbzw. Elternbilder als normative Entwürfe konkret in professionelles Handeln einfließen: „Die Notwendigkeit, vor dem Hintergrund der Sorge um das Wohl des Kindes zu einer fachlichen Einschätzung der Eltern kommen zu müssen, bildet für die Professionellen… eine Einfallsschneise für mehr oder weniger unreflektiert an die KlientInnenfamilie herangetragene Wertvorstellungen. Damit fußt…der sozialpädagogische Blick auf Familie weniger auf fachlichen Aspekten als vielmehr auf impliziten Normalitätsvorstellungen der Professionellen.“ In diesem Kontext weist eine Befragung von Wohngruppenteams verschärfend darauf hin, dass Eltern nicht als die ExpertInnen für ihr Kind wahrgenommen werden: „Eltern sind nicht die Hauptquelle und nur in etwa der Hälfte der Fälle eine wichtige Informationsquelle über die Kinder bei der 359 uj 9 | 2015 Wozu Elternarbeit? Aufnahme. Während die SozialarbeiterInnen des Jugendamtes durchgängig als wichtige Quelle wahrgenommen werden, sind Aussagen der Eltern offenbar verzichtbar, sind z. T. nur wenig häufiger Entscheidungsgrundlage wie Aussagen von Lehrern u. a. Eltern sind demzufolge in den Beginn der Hilfe oft nicht mit einbezogen“ (Wilsdorf 2008, 21). Damit bestätigt sich ein markanter Befund aus dem Jule-Forschungsprojekt zu „Leistungen und Grenzen von Heimerziehung“ (Baur u. a. 1998, 83), dass „Selbstdarstellungen der Adressaten“ in Jugendamtsakten meist fehlen. Aber erst durch solche Selbstdarstellungen oder auch Selbstreporte erlangen die professionellen Fachkräfte fundiertes Wissen über die Lebensgeschichte und subjektiven Sichtweisen der Eltern, die sich in der biografischen Entwicklung manifestiert haben. Dies kann entscheidende Effekte haben im Hinblick auf eine bisher erfahrene Machtlosigkeit vonseiten der Eltern und gegenüber dem Heimpersonal in Richtung des Empfindens der Partnerschaftlichkeit und des weiteren Involviertseins in den Erziehungs- und Entwicklungsprozess (Homfeldt/ Kreid 2007). Durchaus instruktiv kann hierbei sein, wenn Fachkräfte die Eltern etwa mit folgenden Fragen konfrontieren: „Welche Fragen haben Sie als Eltern, und was wollen sie? “, „Wie können wir Ihnen helfen, uns wieder loszuwerden? “ In dieser Situation ist es erforderlich, dass die besonderen fachlichen Anforderungen im Umgang mit den Eltern im Gesamtspektrum der Heimerziehung konzeptionell verankert sind. Dies stellt gleichermaßen neue Anforderungen an die Fach- und Leitungskräfte in den stationären Einrichtungen, an die Organisationsstruktur, die Finanzierung und auch die kooperative Planung öffentlicher und freier Träger. Der damit verknüpften gelingenden, effektiven Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringer, Fachkräften, betroffenen Eltern und Kindern/ Jugendlichen kommt eine gewichtige Bedeutung im Falldiagnoseverfahren und im Hilfeprozess insgesamt zu: Wenn sich Eltern bei der Hilfeplanung und damit bei der Entscheidungsfindung übergangen fühlen, sind Konflikte unausweichlich: „Nimmt man den Begriff ,Lebensweltorientierung‘ ernst, dann sollten wirksame erzieherische Hilfen an den Selbstdeutungen der betroffenen Erwachsenen, Kinder und Jugendlichen ansetzen. Nicht äußere Zuschreibungen und Etikettierungen, nicht Störungsanalysen und Testverfahren sollen die gemeinsame Situationsdefinition zu Beginn oder in der Fortschreibung einer erzieherischen Hilfe bestimmen, sondern die konsequente Orientierung an den subjektiven Problemsichten und Orientierungen der Menschen, um deren Alltag und Leben es geht. Familien in der Kinder- und Jugendhilfe sind Familien mit Eigensinn und vielfach konkreten Vorstellungen darüber, was für sie in der jeweils gegebenen Situation‚Hilfe‘ bedeuten kann“ (Uhlendorff/ Cinkl/ Marthaler 2006, 205). Im krassen Gegensatz hierzu liegt in der Heimerziehung vielfach nach wie vor eine Asymmetrie in den Arbeitsbeziehungen zwischen Fachkräften und Adressaten (Eltern) vor - mit einer eindeutigen Dominanz aufseiten der Professionellen und zugunsten der eigenen institutionellen Handlungslogiken, was in der Konsequenz bedeutet, dass sich etwa die Inhalte der Elternarbeit weniger an den Bedürfnissen der Eltern ausrichten (Köngeter 2009). Im instruktiven Katalog der Grundpositionen für erfolgreiche Hilfen zur Erziehung von Hans-Ullrich Krause (2015, 191) steht an erster Stelle, dass HilfepartnerInnen und die betroffenen Eltern (Familien) sich wirklich und glaubwürdig als vertrauensvolle PartnerInnen wahrnehmen müssen und aufeinander angewiesen sind, wenn die Hilfe erfolgreich sein soll. Wie im Weiteren aufgezeigt wird, gibt es diesbezüglich in der Heimerziehung noch ein deutliches Optimierungspotenzial. Zusammenarbeit mit Eltern: Mehr gepredigt als praktiziert Evaluationsstudien belegen wiederholt, dass eine frühzeitige, von Achtung und Achtsamkeit geprägte Zusammenarbeit mit den Eltern in 360 uj 9 | 2015 Wozu Elternarbeit? Hilfe- und Betreuungsprozessen positiv den Verlauf einer erzieherischen Jugendhilfemaßnahme beeinflussen kann (Gragert/ van Santen/ Seckinger 2005, Ochs 2008): Bei„einer regelmäßigen Elternarbeit kommt es vermehrt zu regulären Entlassungen und bei einer seltenen Elternarbeit vermehrt zu vorzeitigen Abbrüchen. … Da den Gruppendienstmitarbeiterinnen für eine gelingende Elternarbeit eine hohe Bedeutung zukommt, ist deren Schulung in Fragen der Beziehungsgestaltung zu den Eltern wesentlich für einen Erfolg versprechenden Hilfeverlauf“ (Schmidt-Neumeyer/ Vossler/ Neumeyer 2002, 297ff ). Laut Wirkungsforschung ist die gelingende Kooperation mit Eltern (und Familie) somit ein zentraler Wirkfaktor sozialpädagogischer Arbeit: „In Bezug auf die Hilfeadressaten begünstigen ein geringes Alter bei Hilfebeginn, möglichst wenig Jugendhilfe-Vorerfahrungen und eine geringe, nicht verfestigte Symptomatik den Erfolg einer Hilfe. Auf Jugendamtsseite sind eine erhöhte Zuweisungsqualität und eine sozialpädagogische Diagnostik …, die die Ressourcen des jungen Menschen und der Familie berücksichtigt und in die Hilfeplanung überführt, wichtig. Für Einrichtungen - aber auch gleichermaßen für Jugendämter - ist eine Hilfe zur Selbsthilfe, die in der Folge zu einer aktiven Kooperation von Familie und jungem Menschen führt, der zentrale Erfolgsgarant. Gelingt dies nicht, steigt die Wahrscheinlichkeit für Misserfolge drastisch“ (Macsenaere 2014, 596). Im Gegensatz zu diesen Befunden zeigen jedoch andere Evaluationsstudien, dass in vielen Einrichtungen der Anspruch, mit den Eltern zu arbeiten, nicht erfüllt wird (Baur u. a. 1998; Schmidt u. a. 2002), und der Nutzen von Elternarbeit seitens der Professionellen „eher skeptisch“ (Gadow u. a. 2013, 308) eingeschätzt wird. Auch wenn ein Großteil der Heimeinrichtungen (75 %) und auch Jugendämter (83 %) im wachsenden Umfange eine Zusammenarbeit mit Eltern im Kontext des Rückführungsgebotes verstärkt fördern, ist in der Praxis nach wie vor zu beobachten, dass mit der Fremdunterbringung die Arbeit mit und für die Eltern, die die Mütter und Väter vor allem in ihrem Elternsein annimmt und stärkt, eingestellt wird, und es bisher in Gänze nicht gelungen ist, „in den Regelstrukturen der Heimerziehung systematisch eine solche, veränderungsorientierte Zusammenarbeit mit Eltern zu implementieren“ (Moos/ Schmutz 2010, 305). Dabei scheint die Größe der Heimeinrichtung für das Thema „Elternarbeit“ zunehmend relevant zu sein: Elternarbeit hat bei Einrichtungen mit einem Platzangebot von mehr als 18 Plätzen strukturbedingt (d. h. mehr Personal) im Unterschied zu kleineren Einrichtungen, die häufig eine größere Familienähnlichkeit aufweisen und weniger Personal haben, signifikant an Bedeutung gewonnen (Gadow u. a. 2013, 323). Auch wenn die Elternarbeit im Falle einer Fremdunterbringung unbestritten eine Regelleistung nach § 34 SGB VIII darstellt und 84 % der Jugendämter angeben, entsprechende Leistungsvereinbarungen getroffen zu haben (Gadow 2013, 329), bezeichnet sie oftmals ein anzustrebendes Verhältnis und ist als durchgängiges Strukturprinzip in der Arbeit mit jungen Menschen und ihren Eltern bzw. Familien noch zu profilieren. In diesem Kontext von einer Erziehungs- und Bildungspartnerschaft zu sprechen, suggeriert ein falsches Bild der Zusammenarbeit. Damit wird implizit von einem ausgewogenen Kräfte- und Machtverhältnis zwischen Fachkraft und Eltern „auf Augenhöhe“ ausgegangen, welches in der Realität nicht gegeben ist und von den Eltern auch nicht als solches wahrgenommen wird. Die Eltern erleben die Professionellen oftmals als mächtig und eingebunden in einen starken kontrollorientierten Apparat, dem sie mit Misstrauen gegenüber stehen, und sich selbst als ohnmächtig und minderwertig erfahren. 361 uj 9 | 2015 Wozu Elternarbeit? Hinzu kommt, dass die geforderte Zusammenarbeit in den meisten Fällen nicht auf freiwilliger Basis geschieht, sondern eine den Eltern seitens öffentlicher Hand aufoktroyierte Anweisung darstellt. Auch wenn in dieser Situation zeitintensive Motivationsarbeit und Vertrauensbildung im Vorfeld der eigentlichen Eltern(mit)arbeit notwendig ist und die im Heim tätigen Fachkräfte widersprüchliche Erwartungen an und Sichtweisen von Elternarbeit haben, etwa wenn Eltern nicht durchweg als Auftraggeber und Kooperationspartner, sondern einzig als Adressaten im Hilfeprozess angesehen werden, ist die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Kind/ Jugendlichen und Erziehungspersonen im Heim unverzichtbar. Und ein Weiteres ist zu beachten: Eltern dürfen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Handlungsmöglichkeiten nicht ausgebremst werden. Fazit und weiterführende Überlegungen zu den institutionellen Ressourcen von Elternarbeit Um die vielfältigen Ansprüche und Erwartungen an die fachliche Fundierung von Elternarbeit zu gewährleisten, werden nicht nur finanzielle, zeitliche, personelle und materielle Ressourcen benötigt, sondern Elternarbeit stellt auch eine hohe Anforderung an die Fachkräfte dar, die eine spezifische Fachlichkeit impliziert: Nur einer von zwölf Hilfeverläufen scheitert, wenn die Einrichtung fachlich qualifizierte Hilfe anbietet. Dahingegen scheitern zwei von drei Hilfen, wenn wesentliche Standards nicht eingehalten werden (Baur u. a. 1998, 163). Im Weiteren werden richtungsweisende Indikatoren als Voraussetzung zur weiteren Entwicklung von Fachlichkeit skizziert (Homfeldt/ Schulze-Krüdener 2013): Neben einer fachlich einschlägigen Erstausbildung der Fachkräfte im Heim ist eine Investition in Fort- und Weiterbildung zwingend erforderlich, um die Grundlage dafür zu schaffen, dass überhaupt qualifiziert mit Erwachsenen und Familien im Verständnis einer gemeinsam geteilten Verantwortung für das Kind bzw. die Jugendliche/ den Jugendlichen lebensweltnah gearbeitet werden kann. Nach wie vor haben noch zu viele in den stationären erzieherischen Hilfen Tätige den „Anspruch, die Kernfamilie zu ersetzen oder imitieren zu wollen“ (Gabriel/ Keller/ Studer 2007, 30) und sind zudem „oft davon überzeugt, dass sie qua Ausbildung besser als die Eltern wissen, was für deren Kinder gut ist. Sie definieren den eigenen Fachkräftestatus als Expertenschaft, die zur Bevormundung von Eltern, die in ihren Augen Laien sind, berechtigt“ (Gadow u. a. 2013, 289). Elternarbeit wird oftmals überfrachtet mit Erwartungen, die sie mit Blick auf die Bedingungen und verfügbaren Ressourcen nicht von vornherein einzulösen in der Lage ist. Der Umgang mit Rückschlägen in der Heimerziehung muss erlernt werden: Es gibt Belastungsdynamiken in Familien, die die Kinder nicht verarbeiten können und unter denen sie phasenweise stark leiden (etwa psychisch erkrankte Eltern, traumatisierende Belastungen) und in denen Elternarbeit weder zielführend noch ausreichend ist. Für manche (noch nicht adäquat qualifizierte) Fachkräfte im Heim ist es sehr schwer, in persönlicher und fachlicher Perspektive mit solchen Rückschlägen konstruktiv umzugehen und sie werden an ihre professionellen Grenzen geführt. In der praktischen Heimarbeit werden in diesem Kontext vielfach die Vorzüge systemischer Konzepte für eine qualifizierte Elternarbeit und die Eignung dieser Konzepte für eine persönliche, aber auch einrichtungsinterne Weiterbildung und kontinuierliche Supervision betont. Sie liefern vielfältige Ansatzpunkte für ein ressourcenorientiertes Arbeiten mit Eltern, das helfen kann, gestörte Verhaltensweisen, aber auch Verhältnisse zugunsten konstruktiver Bewältigungsentwürfe zu ersetzen. In dieser Situation sind vor allem Schuldzuweisungen wenig förderlich. Systemische Annäherungen blockieren solche Prozesse, da sie reflexiv operieren. Sie versuchen, im Verstehen der Handlungsmuster der RollenträgerIn neue Rahmungen zu konstruieren durch Fokussierung auf Fähigkeiten und Ressourcen und nehmen keine - wie bei individuumszentrierten Ansätzen naheliegend - personenbezogenen Bewertungen vor. 362 uj 9 | 2015 Wozu Elternarbeit? Die Arbeit in/ mit den Gruppen lässt häufig in der stationären Erziehungshilfe zu wenig Zeit, um mit Eltern bzw. einer Familie im erforderlichen Umfang zu arbeiten. Erst die Gewährleistung einer ausreichenden personellen Ausstattung im stationären Bereich, die entsprechend kostenintensiv ist, ermöglicht eine kontinuierliche systematische Elternarbeit, die sich nicht auf unterschiedliche methodische Ansätze der Einbindung und Beteiligung von Eltern reduzieren lässt. Dies hat zur Folge, dass unter der Vorgabe, dass das Heim seine Elternarbeit intensivieren soll, zugleich das qualifizierte Personal aufgestockt werden muss. Qualifizierte Elternarbeit bedeutet aber nicht automatisch frühzeitige Rückführung in die Herkunftsfamilie (wie vielerorts von der öffentlichen Jugendhilfe in der Zeit knapper Kassen intendiert), sondern kann im Extrem sogar die Herausnahme weiterer Kinder aus einer Familie nötig werden lassen. Die Rückführung in den elterlichen Haushalt ist nicht einziger Gradient für Erfolg. Abschließend ist es mir ein Anliegen zu betonen, wie wichtig eine handlungsfeldübergreifende Ergründung und Analyse der vielfältigen An- und Herausforderungen von Elternarbeit zwischen Angebot und Eingriff unter Berücksichtigung der vielfältigen Erwartungen, Wünsche, Ängste, Missverständnisse, aber auch Erfolge in der Zusammenarbeit zwischen Eltern und (sozial-)pädagogische Fachkräfte ist. Ohne entsprechende Bemühungen wird es kaum gelingen, die über eine lange Zeit eher ungeliebte und als überflüssig betrachtete Elternarbeit nicht nur gut zu meinen, sondern durchgängig fachlich qualifiziert und wirkmächtig zu machen. Dies setzt eine jugend(hilfe)politisch gewollte Weiterentwicklung und Steuerung der Hilfen zur Erziehung und insbesondere die fachliche Fundierung von Elternarbeit und deren konsequenten Ausbau voraus: Jugendpolitik ist aufgerufen hierfür günstige Rahmenbedingungen zu schaffen. Dr. Jörgen Schulze-Krüdener Universität Trier Erziehungswissenschaft, Abt. Sozialpädagogik schulzek@uni-trier.de Literatur Adler, H. (2001): Formen der Eltern- und Familienarbeit in der Jugendhilfe. Teil 1: Kooperationsansätze. Unsere Jugend 53, 149 - 158 Adler, H. (2001): Formen der Eltern- und Familienarbeit in der Jugendhilfe. Teil 2: Elterntraining und Familienintervention. Unsere Jugend 53, 194 - 204 Bauer, P., Wiezorek, C. (2007): Zwischen Elternrecht und Kindeswohl. In: Ecarius, J. (Hrsg.): Handbuch Familie. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden, 614 - 636 Bauer, P., Wiezorek, C. (2009): Familienselbstbilder professioneller SozialpädagogInnen. In: Villa, P.-I., Thiessen, B. (Hrsg.): Mütter - Väter: Diskurse, Medien, Praxen. Westfälisches Dampfboot, Münster, 173 - 190 Baur, D., Finkel, M., Hamburger, M., Kühn, A. D. (1998): Leistungen und Grenzen von Heimerziehung. Ergebnisse einer Evaluationsstudie stationärer und teilstationärer Heimerziehung. Forschungsprojekt Jule. 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