eJournals unsere jugend67/11+12

unsere jugend
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0342-5258
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
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Wie geht es der Kinder- und Jugendhilfe?

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Dieter Kreft
Klaus Mollenhauer hat in seiner berühmten Einführung in die Sozialpädagogik im Jahr 1964 erstmalig ausgeführt, dass diese wohl noch eine unterentwickelte Theorie sei, aber immerhin auf eine beschreibbare Praxis zurückgreifen könne: die Jugendhilfe. unsere jugend als Zeitschrift für Theorie und Praxis der Sozialpädagogik hat ihren zum Jahresende ausscheidenden Mitherausgeber, Dieter Kreft, einen jahrzehntelangen Mitgestalter, Begleiter und Beobachter dieser Praxis gebeten, vor dem Hintergrund seiner vielfältigen Erfahrungen den aktuellen Stand der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland zu beschreiben.
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450 unsere jugend, 67. Jg., S. 450 - 463 (2015) DOI 10.2378/ uj2015.art71d © Ernst Reinhardt Verlag München Basel Wie geht es der Kinder- und Jugendhilfe? * Klaus Mollenhauer hat in seiner berühmten Einführung in die Sozialpädagogik im Jahr 1964 erstmalig ausgeführt, dass diese wohl noch eine unterentwickelte Theorie sei, aber immerhin auf eine beschreibbare Praxis zurückgreifen könne: die Jugendhilfe. unsere jugend als Zeitschrift für Theorie und Praxis der Sozialpädagogik hat ihren zum Jahresende ausscheidenden Mitherausgeber, Dieter Kreft, einen jahrzehntelangen Mitgestalter, Begleiter und Beobachter dieser Praxis gebeten, vor dem Hintergrund seiner vielfältigen Erfahrungen den aktuellen Stand der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland zu beschreiben. von Prof. Dieter Kreft Jg. 1936; Dipl.-Kameralist, Dipl.-Pädagoge, Honorarprofessor der Leuphana Universität Lüneburg Die subjektive Ausgangslage Ich möchte einführend zunächst mit meiner persönlichen Ausgangslage beginnen. Als ich 1971 in (West-) Berlin Senatsdirektor (Staatssekretär) für Familie, Jugend und Sport wurde, traf ich auf den folgenden „fachliterarischen Zustand“: 1) Meine Bitte, mir eine Referentenmappe zur Verfügung zu stellen, also eine in Ministerien damals schon durchaus übliche Zusammenstellung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften (hier: der Kinder- und Jugendhilfe, KJH), war nicht erfüllbar, weil nicht vorhanden. In der Berliner Schulverwaltung, aus der ich 1971 kam, gab es allerdings bereits eine mehrbändige Loseblattsammlung „Schulrecht in Berlin“ - für mich immer wieder ein Beispiel für die unterschiedliche Bedeutung von Politikbereichen und deren „professionelle Zeitverschiebung“. 2) Ich bat dann um ein Lexikon, Wörter- oder Handbuch der Kinder- und Jugendhilfe oder der Sozialen Arbeit - es stand nicht in aktueller Fassung zur Verfügung. 3) Es gab seinerzeit auch keinen aktuellen Kommentar zum Gesetz für Jugendwohlfahrt (JWG) in Buchform. Der große, zwar umfassende, aber doch sehr konservative Loseblatt-Kommentar von Jans/ Happe dominierte allerorten die rechtliche Meinungsbildung in Ämtern und Gerichten. 4) Schließlich bat ich darum, mir wenigstens eine Einführung in die Jugendhilfe zu empfehlen. Auch dieser Wunsch blieb unerfüllt. Stattdessen gab man mir die Einführung in die Sozialpädagogik von Klaus Mollenhauer, alles andere als eine Einführung, sondern ein Titel für Kundige * Beim Titel des Aufsatzes habe ich mich von Gadow u. a. (2013) inspirieren lassen, die die Kinder- und Jugendhilfe unter dieser Überschrift anhand empirischer Befunde analysieren. 451 uj 11+12 | 2015 Stand der Kinder- und Jugendhilfe auf höchstem Reflexionsniveau, also für mich als Neuling, der nach einer ersten Information suchte, nicht sehr hilfreich. Die Literatur-Landschaft der Jugend- und Familienhilfe glich also Anfang der 1970er Jahre einer Terra incognita, war gewissermaßen unerforscht; wohl damit zugleich ein Spiegelbild des seinerzeitigen „Zustandes“ von Theorie und Praxis der Kinder- und Jugendhilfe. Ich werde im Folgenden vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen vor allem entlang des aktuellen Literaturstandes versuchen, die Frage zu beantworten, wie es denn heute (2015) um die Kinder- und Jugendhilfe steht. Wie vorgehen? Als Grenzgänger zwischen Disziplinen und Professionen (Rechts-, Wirtschafts- und Verwaltungswissenschaft einerseits und Erziehungswissenschaft, Soziale Arbeit andererseits) war ich schon früh davon überzeugt, dass sich Disziplinen bzw. Professionen auch durch einen „Kanon von Fachliteratur und Fachzeitschriften“ ausweisen würden, die zu kennen für jeden Studierenden (fast) selbstverständlich ist. So war es in meiner aktiven Berufszeit für JuristInnen tatsächlich selbstverständlich, den „Palandt“ (BGB-Kommentar, inzwischen 74. Auflage 2015) und die Neue Juristische Wochenzeitschrift nicht nur zu kennen, sondern damit auch zu arbeiten, gleich an welchem Ort man studierte oder wirkte. Für die Soziale Arbeit hat es vergleichbare Titel und Fachzeitschriften nie gegeben und gibt es sie bislang (wohl) immer noch nicht. Für mich bis heute der Beweis einer gewissermaßen „disziplinären Unreife“ der Sozialen Arbeit insgesamt und damit auch der Kinder- und Jugendhilfe. Aus zwei Umfragen zur Basis- und Standardliteratur, die ich gemeinsam mit anderen KollegInnen gestaltet habe (Jordan/ Kreft/ Müller/ Sengling 1985, 32ff; Kreft/ Wüstendörfer/ Wüstendörfer 2000, 29ff ), hatten sich aber immerhin Literaturschwerpunkte für die Soziale Arbeit abgezeichnet: Recht, Hand- und Wörterbücher/ Lexika, Träger, Methoden, Einführungen und Geschichte. Auf die aktuellen Titel zu diesen Komplexen werde ich näher eingehen, den„Zustand“ der einzelnen Komplexe kommentieren, um schließlich durch das „Insgesamt der Betrachtungen“, die Entwicklung und den aktuellen Stand der KJH, erkennbar werden zu lassen. Eine Zwischenfrage: Was ist denn eigentlich Kinder- und Jugendhilfe? Die Kinder- und Jugendhilfe ist heute unbestritten Teil der Sozialen Arbeit (vgl. dazu den mutigen Versuch des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik/ ISS 2011, eine kurze, übersichtliche Einführung in die Bücher des Sozialgesetzbuches/ SGB zu liefern). Was nun zur Kinder- und Jugendhilfe gehöre, war lange eine beliebte Frage an die Studierenden, von ihnen allerdings nicht sehr geschätzt, denn das alte JWG - ich habe damit immerhin zwanzig Jahre von 1971 bis 1990/ 1991 gearbeitet - gab dazu keine klaren und schon gar keine eindeutigen Antworten. So war es eine Pionierarbeit von Rang, dass der Frankfurter Kommentar zum JWG in seiner 2. Auflage von 1981 erstmalig alles das beschrieb, was sich auf der geradezu dürftigen Rechtsgrundlage des § 5 JWG in der reformorientierten Jugendhilfepraxis entwickelt hatte: Jugendhilfeplanung, Krippe, Kindergarten, Hort, Sport, Schulsozialarbeit, sozialpädagogisch orientierte Berufsausbildung, sozialpädagogische Familienhilfe usw., alles Praxisfelder, deren Begriffe das JWG nicht kannte! Seit 1990/ 1991 ist diese Frage relativ einfach zu beantworten. Man nehme den Text des SGB VIII, suche den § 2 - und kennt dann zumindest die 452 uj 11+12 | 2015 Stand der Kinder- und Jugendhilfe großen Aufgabenblöcke der heutigen KJH; insbesondere die Aufgaben der Leistungen der Jugendhilfe, kompakt beschrieben in § 2 Abs. 2 SGB VIII: (1) Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, (2) Förderung der Erziehung in der Familie, (3) Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege, (4) Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen, (5) Hilfe für seelisch behinderte Kinder und ergänzende Leistungen, (6) Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung. Anmerkungen zu Schwerpunkten der Basis- und Standardliteratur in der Sozialen Arbeit Recht Am 1. Juni 1962 trat das Bundessozialhilfegesetz/ BSHG in Kraft, damals ein Meilenstein entwickelter sozialrechtlicher Gesetzgebung. Erst fast 30 Jahre später erhielt die Kinder- und Jugendhilfe mit dem SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe - ein Leistungsgesetz als Rechtsgrundlage für zeitangemessenes fachliches Handeln. Wieder ein Beispiel für die „Rückständigkeit“ dieses Politikfeldes. Viele hatten bereits - erschöpft von der unendlichen Diskussion um die Jugendhilferechtsreform - aufgegeben, auf die Neuordnung des völlig veralteten Gesetzes für Jugendwohlfahrt/ JWG von 1961 zu hoffen, als das Kinder- und Jugendhilfegesetz/ KJHG im Sommer 1990 fast überraschend doch noch beschlossen wurde. Ohne Kuriositäten geht es in der KJH aber offenbar nicht: ein „westdeutsches“ Gesetz, im Großen und Ganzen die Reformbestrebungen in der (alten) BRD zusammenfassend (vgl. dazu den Achten Jugendbericht sowie Kreft/ Lukas u. a. 1993; zur Geschichte des SGB VIII Wabnitz 2009 und 2015), tritt in den Beitrittsländern (also auf dem Territorium der ehemaligen DDR) bereits am 3. Oktober 1990, dem Tag der Deutschen Vereinigung in Kraft, in der (alten) BRD erst am 1. Januar 1991. Die Euphorie war groß, es begann ein beispielloser Run der Kommentatoren auf dieses neue Gesetz. Für einen verhältnismäßig kleinen Sektor des Sozialbudgets (2013: 32 von 812 Milliarden €) gibt es inzwischen vier Loseblatt- und sechs relevante Print-Kommentare. Das Feld dominieren heute der Frankfurter Kommentar (Münder u. a. 2013) und Wiesner u. a. (2015), nicht zuletzt, weil beide neben der rechtlichen Kommentierung immer noch eine fachliche Einführung in die KJH mitliefern und damit belegen, wie wichtig das Recht für das fachliche Handeln ist. Diese fast „kopernikanische Wende“ der KJH durch ihre neue Rechtsgrundlage habe ich 2001 mit dem Aufsatztitel „Vom Ende der fachlichen und rechtlichen Beliebigkeit in der KJH“ umschrieben (Kreft 2001, 437ff ). Das SGB VIII ist seit Inkrafttreten immer wieder („fast unablässig“) verändert und erweitert worden (dazu die Einleitungen bei Münder u. a. 2013; Wiesner u. a. 2015). Aber seine rechtliche Grundstruktur ist bislang erhalten geblieben: die öffentlichen Träger der KJH sind verpflichtet, die in §2 Abs. 2 SGB VIII vorgegebenen Leistungen zu erbringen, wohl in unterschiedlicher Rechtsanspruchsqualität (kann/ soll/ muss), aber es steht eben nicht im Belieben des öffentlichen Trägers, was er „vorhält“, selbst bei Kann- Leistungen hat er nach pflichtgemäßem Ermessen zu handeln. Diesem Niveau entsprechend, hat sich in den letzten Jahren eine breite rechtliche Fachliteratur zur KJH entwickelt (vgl. Sammelrezensionen von Kreft 2010, 503ff und zuletzt Wabnitz 2014, 384ff ). Neben der bereits angesprochenen Kommentarliteratur stehen die bei Studierenden sehr beliebten Grundkurse zum „Kinder- und Jugendhilfebzw. Familienrecht“ (Wabnitz 2012 und 2014) und das Handbuch „Kinder- und Jugendhilferecht“ (Münder/ Wiesner/ Meysen 2011) beispielhaft für eine gelungene rechtlich-fachliche Durchdringung der Kinder- und Jugendhilfe. Bislang „steht“ diese rechtli- 453 uj 11+12 | 2015 Stand der Kinder- und Jugendhilfe che Basis einer modernen KJH. Alle Versuche, sie zu verändern, sind bisher gescheitert (etwa bei § 27ff, Hilfe zur Erziehung, den Rechtsanspruch aufzuweichen). Hand- und Wörterbücher bzw. Lexika der Sozialen Arbeit 1977 lieferte Arnold Schwendke mit seinem Wörterbuch Sozialarbeit und Sozialpädagogik eine zwar noch kleine, aber durchaus schon umfassende (Pionier-) Arbeit zu diesem Komplex; herausgekommen bei UTB ist sie schließlich nach seinem Tode 1993 „untergegangen“. Ab 1980 erschienen nacheinander die vier großen Hand- und Wörterbücher/ Lexika, die heute den Markt dominieren: 1980 das Fachlexikon der sozialen Arbeit des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge (DV, inzwischen in 7. Aufl. 2011), ebenfalls 1980 das Wörterbuch Soziale Arbeit (Kreft/ Mielenz, inzwischen 7. Aufl. 2013), 1984 das Handbuch Sozialarbeit/ Sozialpädagogik (noch von Eyfferth/ Otto/ Thiersch herausgegeben, inzwischen die 5. Aufl. 2015 als Handbuch Soziale Arbeit von Otto/ Thiersch) und schließlich 2002 der Grundriss Soziale Arbeit (Thole, inzwischen 4. Aufl. 2012). Sabine Behn und Gabriele Bindel-Kögel haben 2014 (440ff ) in der Zeitschrift unsere jugend eine umfangreiche Sammelrezension zu diesen vier Titeln verantwortet, aus der auch dieses Zitat entnommen ist: „Jedes Buch für sich vermittelt seinen LeserInnen auf eine eigenständige Weise den Stand der Profession bzw. Disziplin Soziale Arbeit. Jeder Titel ist zugleich auch ein Beleg dafür, wie sich die Soziale Arbeit seit den 1970er Jahren, als es noch kein vergleichbares Werk gab, entwickelt hat und zu welchen fachlichen Standards für die Sozialarbeit/ Sozialpädagogik diese Entwicklungen geführt haben“ (Behn/ Bindel-Kögel 2014, 442). Ganz besonders gilt das für die KJH, die schon seit den 1960er Jahren der Reform-Motor für eine geradezu erstaunliche fachliche Entwicklung der gesamten Sozialen Arbeit gewesen ist und die selbstverständlich in allen vier Titeln ausführlich behandelt wird (zum Reformbeitrag der Kinder- und Jugendhilfe genauer bei Kreft 2004). Träger der Kinder- und Jugendhilfe Vor dem Hintergrund meines „doppelten Blicks“ als Verwaltungs- und Erziehungswissenschaftler haben mich immer schon die Steuerungsinstrumente sozialstaatlichen Handelns interessiert, also neben dem Recht, den Finanzen, der Planung, den Regelungen für das Personal auch die Organisationsvorgaben mit ihren Festlegungen, wer in welchen Bereichen und für welche Aufgaben zuständig ist. Aber nacheinander: Zunächst gab es in der (alten) BRD einen Trägerdualismus, öffentliche und freie Träger, deren Verhältnis zueinander Jahrzehnte heftig umstritten gewesen ist. Es ging immer aufs Neue darum, welche der beiden Trägergruppen zunächst handlungsberechtigt sei. Wer erinnert sich eigentlich noch an den sog. Subsidiaritätsstreit der 1960er Jahre? Mit dem neuen BSHG für die Sozialhilfe und dem nur sehr unvollkommen novellierten JWG für die Kinder- und Jugendhilfe sollte 1961 „der Vorrang der freien vor der öffentlichen Jugendhilfe so zwingend gefasst werden, dass er künftig auch für sozialdemokratisch verwaltete Gemeinden einfach unumgänglich ist …“ (BT/ 3. Wahlperiode, Protokoll der 164. Sitzung, 543). Gewollt war von der damaligen absoluten Mehrheit der CDU/ CSU eine Funktionssperre der öffentlichen Jugendhilfe, die damit intendierte vorrangige Berücksichtigung der freien Träger wurde und wird als Subsidiaritätsprinzip bezeichnet (§ 5 Abs. 3 S. 2 JWG, jetzt noch als Soll-Vorschrift in § 4 Abs. 2 SGB VIII). Über die Klagen dagegen hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seiner berühmten Entscheidung vom 18. 7. 1967 entschieden. 454 uj 11+12 | 2015 Stand der Kinder- und Jugendhilfe Ohne das Subsidiaritätsprinzip anzusprechen, legte das BVerfG seiner Entscheidung ein entideologisiertes Verständnis von Zusammenarbeit zwischen den Trägergruppen zugrunde („zweckmäßig und wirtschaftlich“), das eine Funktionssperre des öffentlichen Trägers ausschloss. Diesem Verständnis entspricht heute noch die Pflicht zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit des § 4 Abs. 1 S. 1 SGB VIII (genauer bei Münder u. a. 2013, § 4 Rz. 4ff; Wiesner u. a. 2015, § 4 Rz. 4). Damit war der alte Subsidiaritätsstreit beendet und der Korporatismus endgültig legitimiert. Korporatismus deshalb, weil körperschaftliche Zusammenarbeit gemeint war, „das planvolle, aufeinander abgestimmte Ineinandergreifen von gesellschaftlichen Gruppen, hier der öffentlichen und freien Träger zur Erreichung eines gemeinschaftlichen Zieles“ (Münder 1998, 4). Es war über Jahrzehnte so, dass auch in der KJH die Jugendämter mit ihren Angeboten und Diensten als örtliche öffentliche Träger den Wohlfahrts- und Jugendverbänden als freie Träger gegenüber standen und sich - fast wie ein Kartell - die Angebote und Dienste untereinander aufteilten. Keine schlechte Lösung für die freien Träger. Bis heute werden etwa 70 % der Einrichtungen und des Personals von ihnen unterhalten und innerhalb dieser Trägergruppe dominieren dann die konfessionellen Anbieter. Die großen Wohlfahrtsverbände wurden deshalb bis weit in die 1980er Jahre auch immer wieder als Sozialkonzerne bezeichnet. Allerdings hat sich dieses einfache („geschlossene“) Konkurrenzmodell seit den 1970er Jahren sehr verändert, konturenmäßig aufgeweicht und inhaltlich zum Teil radikal neu gestaltet: durch neue inhaltliche Anforderungen, denen gegenüber sich die Wohlfahrtsverbände nur sehr zögerlich öffneten (viele Beispiele bei Kreft/ Lukas u. a. 1993). Stattdessen entwickelten sich alternativ zur herkömmlichen Organisation und Aufgabenwahrnehmung selbstorganisierte Projekte/ Initiativen und Selbsthilfegruppen, häufig mit einem ganzheitlichen Handlungsansatz wie Arbeiten/ Wohnen/ Zusammenleben und ganz anderen „(Arbeits-) Prinzipien von Basisdemokratie, Selbstverwaltung, Betroffenennähe, dem Selbstvertretungsanspruch“ (Bloesy u. a. 1987, 89), die die Anbieterlandschaft nachhaltig veränderten (zuletzt zusammenfassend Mielenz 2013, 744ff ). Und schließlich - ganz anders und teilweise wie ein Tsunami wirkend - die Ökonomisierung der gesamten Sozialen Arbeit. Auch in der KJH wurden Träger zu Anbietern, bei der Finanzierung freier Träger ging der Trend von der Zuwendung zum Entgelt, für Angebote und Dienste gilt inzwischen tendenziell eine neue Ausrichtung, es wird eher betriebswirtschaftlich denn fachlich gedacht. Diesem Trend folgend hat sich der alte Trägerdualismus - zumindest rechtlich - fast aufgelöst. Inzwischen können unbestritten auch Einzelpersonen und privat-gewerbliche Träger Leistungen des SGB VIII anbieten. Heute bildet sich die Trägerlandschaft etwa so ab: Privat-gemeinnützige Träger sind die Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, die Wohlfahrts- und Jugendverbände, Selbsthilfe-/ selbstorganisierte Gruppen, Projekte und Initiativen sowie privat-gewerbliche Träger, die in ihrer Gewinnerzielungsabsicht nicht durch das Gemeinnützigkeitsrecht begrenzt sind. Der Literaturstand zu den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe lässt sich folgendermaßen zusammenfassen: Der erste, der sich umfassend und sehr kritisch mit der Dominanz der Wohlfahrtsverbände und insbesondere der großen konfessionellen (Caritas-Verband und Diakonisches Werk) auseinandersetzte, war Rudolph Bauer (1978). Er beklagte schon damals heftig den Etatismus des Handelns der Wohlfahrtsverbände: sie machten nur das, was ihnen finanziert werde. „Die Bevölkerung nimmt wahr, dass die WFV wie ein Teil des staatlichen Apparats sind und die Verbändewohlfahrt sich dem politischen System nahtlos anfügt“ 455 uj 11+12 | 2015 Stand der Kinder- und Jugendhilfe (Bauer 1978, 9). Er kam allerdings zu früh, sein Buch wurde geschnitten, er selbst lange Zeit zur persona non grata bei den Wohlfahrtsverbänden. Erst 1995 wagte Karl-Heinz Boeßenecker einen neuen Versuch, die Wohlfahrtsverbände insgesamt vorzustellen, die Neuausgabe von 2005 ist 2013 - gemeinsam mit Michael Vilain - stark überarbeitet und mit neuem Datenmaterial auf den aktuellen Stand gebracht worden. Ansonsten ist die Literaturlage zu diesem Komplex eher als „verhalten“ zu bezeichnen. Joachim Merchel hat 2003 eine Einführung in die Trägerstrukturen der Sozialen Arbeit veröffentlicht, in der er auch in der 2. Auflage 2008 alles behandelt, was über öffentliche und Freie Träger in ihrer gegenwärtigen Gestalt und Problematik gewusst werden sollte. Wer es kleiner mag, kann das Reinhardt UTB- Buch von Bruno W. Nikles (2008) wählen, in dem die Institutionen und Organisationen der Sozialen Arbeit behandelt werden. Das Basiswissen Wohlfahrtsverbände (Moos/ Klug 2009) ist eher eine Information über Management von Wohlfahrtsverbänden (vgl. Schmid 2010) und „Freie Wohlfahrtspflege in der Sozialwirtschaft“ (Kreft 2010, 441f ). Wenn man sich knapp, aber sehr präzise, über den Stand der Träger der Kinder- und Jugendhilfe informieren will, empfehle ich die bereits wiederholt genannten SGB-VIII-Kommentare (Münder u. a. 2013; Wiener u. a. 2011; aber auch viele andere hier nicht ausdrücklich genannte SGB-VIII- Kommentare). Als gelungene weiterführende Titel können abschließend noch Boeßenecker/ Vilain 2013 und Merchel 2008 genannt werden. Methoden und methodisches Handeln Inzwischen wird in der Sozialen Arbeit - Hiltrud von Spiegel folgend - regelmäßig zwischen Wissen, Können und Haltungen unterschieden, um all das zu erfassen, was zu einer begründeten, nachweisbaren, personalen Fähigkeit für Menschen gehört, die soziale Arbeit leisten. Dies gilt vor allem für diejenigen, die vor Ort tätig sind, sei es im Allgemeinen Sozialdienst (ASD), in der Jugendgerichtshilfe oder in anderen Diensten des Jugendamtes. Es geht dabei um Tätigkeiten, die früher als Dienste am Menschen bezeichnet wurden und heute den operativen Arbeiten zugeordnet sind. Wie sozialarbeiterisches bzw. sozialpädagogisches Wissen geordnet angewendet werden konnte und sollte, war nach 1945 für eine relativ kurze Zeit (fast) eindeutig. Die drei klassischen Methoden, die soziale Einzelfallhilfe, die soziale Gruppenarbeit und die Gemeinwesenarbeit entsprachen sehr genau den drei kommunikativen Grundmustern jedweder sozialpädagogischer bzw. sozialarbeiterischer Arbeit: als Face-to-Face-Beziehung, als handelnd in Gruppen oder im sozialen Nahraum. Diese klassische Trias löste sich aus unterschiedlichen Gründen seit den 1960er Jahren auf. Inzwischen wird fast alles, was geordnetem beruflichen Handeln zugeordnet werden kann, als „Methode“ bezeichnet. Niemand hat diesen Status und seine Entwicklungen besser beschrieben als C. W. Müller in seiner wegweisenden Arbeit „Wie Helfen zum Beruf wurde. Eine Methodengeschichte der Sozialen Arbeit“ (1. Aufl. 1982, 1988 und zuletzt 2013). Allerdings war dann seit der ersten Auflage 1998 die Einführung in die Methoden der Sozialen Arbeit von Michael Galuske für viele Jahre der Trendsetter der Methodenliteratur. Die neunte Auflage von 2011 hat Michael Galuske noch vor seinem Tode am 14. Februar 2011 selbst überarbeitet und ergänzt. Hervorzuheben an diesem Titel ist sein besonderer, eigenständiger Ordnungsvorschlag zur Systematisierung der Methodenvielfalt und die Überleitung auch der drei klassischen Methoden in ein multidimensionales Methodenkonzept. So unterscheidet er zwischen „direkt inter- 456 uj 11+12 | 2015 Stand der Kinder- und Jugendhilfe ventionistischen“, also klientenbezogenen, „indirekt interventionistischen“, die auf die Qualität der Intervention zielen, sowie „struktur- und organisationsbezogenen“ Konzepten und Methoden. Sein Meisterwerk, ich habe es immer als eines der wenigen Unikate sozialpädagogischer Literatur bezeichnet, waren schon seit der ersten Auflage 1998 seine Steckbriefe (19 sind es jetzt in der 10. Auflage 2013). Von der Sozialpädagogischen Beratung über das Case-Management, die Erlebnispädagogik, Sozialraumorientierung bis zur Jugendhilfeplanung ist alles genauer beschrieben, was heute unter dem Begriff „Methoden“ subsumiert wird. Dieses Standardwerk der Methodenliteratur war irgendwann„in die Jahre gekommen“ und Vera Birtsch hat im Rahmen einer Sammelrezension zum Methodischen Handeln in der Sozialen Arbeit dem Beltz Juventa-Verlag sehr begründet empfohlen, für „den Galuske“ „über eine komplette Überarbeitung nachzudenken“ (Birtsch 2012, 506). Die erklärtermaßen behutsame Fortführung durch Karin Bock und Jessica Fernandez Martinez (2013) erfüllt diesen Anspruch noch nicht. Insbesondere die wunderbaren Steckbriefe sollten aktualisiert werden, die vielfach sehr alten Literaturhinweise am Ende der Texte begründen die Vermutung, dass auch die jeweiligen Inhalte überprüft werden müssten. Die Methodenliteratur braucht dieses einführende Standardwerk weiterhin, aber eben auf den neuesten Stand gebracht! Der Vorschlag von C. Wolfgang Müller und mir, der Methodeninflation dadurch zu begegnen, dass unter dem Oberbegriff „Methoden“ nur die drei klassischen Methoden verstanden werden sollten und alle anderen Ordnungsversuche systematischen fachlichen Handelns als Verfahren und Techniken zu kennzeichnen seien, hat sich bislang (leider) noch nicht durchgesetzt (Kreft/ Müller 2010). So dominiert aktuell Hiltrud von Spiegel mit ihrem Titel „Methodisches Handeln in der Sozialen Arbeit“ (2013) den Markt der Methodenliteratur. Zu Recht, sie ist eine der seltenen WissenschaftlerInnen, die theoretisch genau begründet und der Praxis zuarbeitet. „Ich bin halt die Frau für die methodische Kleinarbeit. Meine Leidenschaft besteht in der Umsetzung von Zielen in Interventionen und methodischen bzw. strukturellen Arrangements in kleinsten Alltagssituationen, ohne in technologisches Denken zu verfallen“, so äußert sie sich in einem Gespräch (www.tup-online.com/ uploads/ media/ TUP_03_2004.pdf, 69). Und sie erklärt (2013, 101): „Ich nähere mich einer Definition methodischen Handelns aus der Sicht von Praktikern, um dann deren Not (Eklektizismus) in eine Tugend (methodisches Handeln als Collage) zu verwandeln und dieses durch Regeln der wissenschaftlichen Arbeitsweise anzureichern.“ Ihr Werkzeugkasten für methodisches Handeln und die von ihr entwickelten Arbeitshilfen sind als Kleinode Beispiele hochentwickelter sozialarbeiterischer Kunst. Jede/ r Studierende an Fachhochschulen und Universitäten und jede/ r PraktikerIn in den Diensten des Jugendamtes sollte dieses Buch kennen, mit ihm gearbeitet haben oder arbeiten. Zwei weitere KollegInnen dürfen nicht unerwähnt bleiben, die immer wieder beispielhaft - und zum Teil gemeinsam mit Hiltrud von Spiegel - „Vorgaben für kompetentes Handeln“ geliefert haben: Maja Heiner, zuletzt an der Universität Tübingen lehrend (sie ist 2013 verstorben), hat zu allem gearbeitet und publiziert, was zu Methoden/ Methodischem Handeln gehört: Selbst- und Fremdevaluation, Diagnostisches Fallverstehen, Qualitative Fall- und Interaktionsanalysen. Sie war Herausgeberin einer fünfbändigen Reihe „Handlungskompetenzen in der Sozialen Arbeit“ des Ernst-Reinhardt-Verlages (2010) und sie hat schließlich 2007 (und 2010 in zweiter Auflage) den Titel „Soziale Arbeit als Beruf. Fälle - Felder - Fähigkeiten“ veröffentlicht, inzwischen als ihr nachwirkendes Vermächtnis zu lesen und zu nutzen. 457 uj 11+12 | 2015 Stand der Kinder- und Jugendhilfe Bei dem zweiten Kollegen handelt es sich um Christian Schrapper, an der Universität Koblenz lehrend, der schon 2004 den Titel „Sozialpädagogische Diagnostik und Fallverstehen in der Jugendhilfe“ herausgegeben hat (inzwischen 2. Auflage 2010).„Durchblicken und unterscheiden können (Bedeutung des griech. diágnosis), was Menschen prägt und Situationen ausmacht, gehört zu den Kernaufgaben sozialpädagogischer Fachkräfte“ (Schrapper 2013, 205). „Heureka! “ - so ist es, möchte man ausrufen und die KollegInnen Maja Heiner, Hiltrud von Spiegel und Christian Schrapper haben dazu - theoretisch fundiert - die Bausteine geliefert, beispielhaft für die Entwicklung unserer „Zunft“. Einführungen C. Wolfgang Müller hat 2011 (230ff ) in einer Sammelrezension „Einführungen in die Soziale Arbeit - ein Überblick für Studien- und Berufsanfänger“ nicht nur den Literaturfundus zu diesem Komplex umfassend vorgestellt, er hat zugleich das „Feld Sozialpädagogik in der Sozialen Arbeit“ skizziert: ➤ erstens historisch, wie Sozialpädagogik und Sozialarbeit sich zur Sozialen Arbeit verbanden, u. a. mit Verweisen auf die frühe Arbeit von Hans Scherpner zur Theorie der Fürsorge (1962) und natürlich mit Verweisen auf den grundlegenden Text von Klaus Mollenhauer „Einführung in die Sozialpädagogik“ (1964) und dann ➤ zweitens mit dem Verweis darauf, dass Sozialpädagogik „… sowohl eine Berufsbedeutung als auch eine Disziplinengeschichte …“ habe (Müller 2011, 233). Demzufolge sei zwischen Einführungen zur Disziplingeschichte und Einführungen in die Praxis der Sozialen Arbeit zu unterscheiden. Er lieferte dann auf engstem Raum in unnachahmlicher Weise die Beispiele dafür. Zur Kinder- und Jugendhilfe verweist er allerdings nur auf das Werk von Regina Rätz-Heinisch, Wolfgang Schröer und Mechthild Wolff (2009, inzwischen in 2. Aufl. 2013), drei ausgewiesene FachkollegInnen, die eine sehr gelungene Einführung gestaltet haben, ein Lehrbuch, wie es sein sollte. Dennoch möchte ich noch auf einen anderen Titel verweisen, der mich jahrzehntelang begleitet, vielfältig angeregt und hervorragend informiert hat - bis heute übrigens: „Die Kinder- und Jugendhilfe. Einführung in Geschichte und Handlungsfelder, Organisationsformen und gesellschaftliche Problemlagen“. Dieses Buch wurde zuerst noch von Erwin Jordan und Dieter Sengling verantwortet (1977, Neuausgaben 1988 und 2000), dann von Erwin Jordan allein (2. Aufl. 2005) und schließlich in der aktuellen Ausgabe von Erwin Jordan, Stephan Maykus und Eva Christina Stuckstätte (4. Aufl. 2015). Für mich gehört dieser Titel weiterhin zur unverzichtbaren Basis- und Standardliteratur der Kinder- und Jugendhilfe. Anders, aber sehr wohl gleichwertig und abrundend, führt C. W. Müller mit „Helfen und Erziehen. Soziale Arbeit im 20. Jahrhundert“ (2008) Lernende (und gewiss auch Lehrende) mit dem erfahrenen Blick eines der letzten lebenden „Granden der Sozialen Arbeit“ nach 1945 in die Kinder- und Jugendhilfe ein. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Komplex „Einführungen in die KJH“ allein mit diesen drei Titeln bereits sehr gut aufgestellt ist. Geschichte der Sozialen Arbeit Was Basis- und Standardliteratur leisten kann, leisten sollte und leistet, ist beispielhaft am Komplex „Geschichte“ darzustellen. Die inzwischen vierbändige Geschichte der Armenfürsorge in Deutschland von Christoph Sachße und Florian Tennstedt ist ebenfalls ein Unikat unter den fachliterarischen Titeln (Sachße/ Tennstedt 1980, 2. Aufl. 1988 bis 2012). 458 uj 11+12 | 2015 Stand der Kinder- und Jugendhilfe Alle anderen Arbeiten zum Thema dieses Werkes (der Ausdruck ist hier wirklich angebracht) „… werden sich fortan damit auseinanderzusetzen haben, einerseits dessen Ergebnisse für eigene Betrachtungen zu nutzen, andererseits werden ihre Texte wohl immer mit denen von Sachße/ Tennstedt verglichen werden“ (Kreft 2014, 88). Ein Paradebeispiel für Standardliteratur, die mich seit der 1. Auflage 1980 des ersten Bandes „Vom Spätmittelalter bis zum 1. Weltkrieg“ begleitet, informiert, beeinflusst und ausgerichtet hat. Ich habe immer die kompetente Präzision der beiden Autoren bewundert, ihre Antworten auf die Frage: „Wie, zu welchem Zwecke und nach welchen Prinzipien ist aus der kirchlichen, durch das Gebot der Nächstenliebe bestimmten privaten Armenfürsorge des Mittelalters, die öffentliche Armenfürsorge entstanden? “ Und mich fasziniert bis heute ihre Antwort, die ich in einer Rezension in der Frankfurter Rundschau (1981) so zusammengefasst habe: „Seit dem ausgehenden 14. Jh. wird die traditionelle mittelalterliche Almosenpraxis durch eine allmähliche gesellschaftliche Ächtung des Bettelns (das bislang als durchaus legitime Art angesehen wurde, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten) abgelöst. Die Armenfürsorge wird verweltlicht (Kommunalisierung), feste Kriterien (Kontrolle! ) für die Almosengewährung bilden sich heraus (Rationalisierung), eine Sozialbürokratie entsteht, und schließlich beinhalten die Programme der Armenfürsorge zunehmend einen Lernzielkatalog (der Arme soll arbeitsam und ordentlich sein/ Pädagogisierung). Die Armenfürsorge wird zu einem Instrument der Arbeitserziehung…“. Wer das verstanden hat, kann die vielen anderen Fakten sicher zuordnen. Auch auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen: ein zweiter Autor hat für mich zum Komplex Geschichte Vergleichbares geleistet: C. W. Müller mit seinen beiden richtungsweisenden Titeln „Wie Helfen zum Beruf wurde“ (zuletzt 6. Aufl. 2013) und „Helfen und Erziehen. Soziale Arbeit im 20. Jahrhundert“ (zuletzt 2. Aufl. 2008). Das ist ebenfalls Standardliteratur vom Feinsten. Und für den Typus Basisliteratur steht für mich beispielhaft die „Geschichte der Sozialen Arbeit“ von Sabine Hering und Richard Münchmeier (zuletzt 5. Aufl. 2014). Alles, was Studierende wissen sollten, finden sie hier kompakt, aber gediegen, umfassend von den historischen Vorläufern bis zur Gegenwart und stets einer sozialpolitischen Linie folgend, die die „kleinen Leute“ im Blick hat, also zuförderst die Zielgruppen der Sozialen Arbeit. Ralph-Christian Amthor hat in der Zeitschrift unsere jugend (2013, 220ff ) eine ausführliche Sammelrezension zur Geschichte der Sozialen Arbeit geschrieben. Neben den von mir hier besonders hervorgehobenen Titeln sind dort weitere wichtige Veröffentlichungen zu diesem Komplex genannt und diskutiert worden. Etwa die zweibändige Geschichte von Wolf Rainer Wendt (2008) und das Studien- und Textbuch von Carola Kuhlmann (2008). Beide Titel gehören für mich aber eher in die Kategorie ergänzende, weiterführende Literatur. Wem diese Blicke auf die Geschichte der (ganzen) Sozialen Arbeit zu breit sind, auch weil es in diesem Beitrag schwerpunktmäßig um die Kinder- und Jugendhilfe geht, dem empfehle ich, zunächst den historischen Teil in Jordan/ Maykus/ Stuckstätte (2015) zu lesen. Dort findet der/ die LeserIn auf den Seiten 31 bis 88, eventuell noch die aktuellen Entwicklungstendenzen bis Seite 100, eine kurze, kompakte Geschichte der Kinder- und Jugendhilfe von den Ursprüngen bis zu den Entwicklungslinien der KJH im 21. Jahrhundert - sehr informativ für einen ersten Blick. Auch für den Komplex Geschichte gilt, dass er sich inzwischen fachliterarisch sehr gut präsentiert ist. 459 uj 11+12 | 2015 Stand der Kinder- und Jugendhilfe Ein vorläufiges Fazit Wenn die LeserInnen dieses Textes bereit sind, meinem Vergleichspfad zu folgen, der Literatur zu zentralen Komplexen der Kinder- und Jugendhilfe/ Sozialen Arbeit von 1971 bis 2015, dann wird schon beim einfachen Hinschauen eine geradezu frappierende fachliche Entwicklung der Sozialen Arbeit insgesamt und der Kinder- und Jugendhilfe im Besonderen deutlich. Für mich exemplarisch stehen dafür die zuvor beschriebenen Hand- und Wörterbücher bzw. Lexika der Sozialen Arbeit. Dabei handelt es sich um eine Entwicklung, die sich überwiegend zunächst in der Praxis zeigt und dann erst in der Theorie verdichtet wird. Nach meiner Übersicht stützen sich die meisten neuen Entwicklungen zunächst auf Erfahrungen in der Praxis, die dort in vielen Initiativen und Projekten, aber auch im ganz normalen Handlungsalltag - immer wieder gewagt und vom bisher üblichen Handeln abweichend - gemacht worden sind. Dadurch haben sie eine besondere Kontur erhalten. Regelmäßig wurden sie erst danach analysiert, theoretisch unterlegt, aber dann auch weiter fortentwickelnd gestaltet. Das gilt etwa für die Sozialpädagogische Familienhilfe, die frühe Drogenarbeit und für die Gewaltpräventions-Projekte nach 1990 in den neuen Bundesländern (weitere Beispiele bei Kreft/ Lukas u. a. 1993). Zwei weitere wichtige Beispiele, die das Handeln auch in der KJH neu ausgerichtet („formatiert“) haben, sind die Arbeiten von Ingrid Mielenz zur Einmischungsstrategie (Mielenz 1981 und aktuell der gleichlautende Beitrag von R. Münchmeier 2013, 224ff ) sowie Hans Thiersch zur Lebensweltorientierung (Thiersch 1992, inzwischen 9. Aufl. 2015). Es wurden dadurch gewissermaßen die beiden Seiten der handlungsorientierten Medaille beschrieben: Ingrid Mielenz, die mit der Einmischungsstrategie sozialpolitisches Handeln einfordert (sozialpolitisch-strategisch, arbeitsfeld- und politikfeldübergreifend), Hans Thiersch, der fachlich-strukturell auf die Bedeutung der Lebenswelt im sozialpädagogischen Handeln verweist. Beide Arbeiten stehen beispielhaft für eine entwickelte, reflektierte KJH, die gesellschaftspolitisch über den „Tellerrand“ hinausgeht und zur Gestaltung positiver Lebensbedingungen aufruft (§1 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII). Literatur ist gewissermaßen „die Software“ des Handelns, wie aber steht es um „die Hardware“, die Spiegelung durch die Empirie? Deshalb ein letztes Wort zu empirischen Befunden und Analysen. Empirische Befunde und Analysen Von Richard Münchmeier habe ich den Satz übernommen: „Lassen wir die Empirie sprechen.“ Dieser Aufforderung will ich hier gerne mit folgenden Hinweisen nachkommen: 1) Das Projekt des Deutschen Jugendinstituts „Jugendhilfe und sozialer Wandel“ erhebt und analysiert seit 1992 fortlaufend Daten zum Stand und zur Entwicklung der KJH. „Die Ergebnisse der fünften Erhebungsphase des Projektes …zeigen…, dass die KJH vielerorts in vielen Bereichen auf hohem Niveau arbeitet und auch unter schwierigen Rahmenbedingungen und externem Erwartungsdruck in der Lage ist, fachlich anspruchsvolle Leistungen zu erbringen… Damit beweist die KJH ihre potenzielle Leistungsfähigkeit. Ein Ziel muss sein, diese flächendeckend zu realisieren“ (Gadow u. a. 2013, 30f ). Hier findet sich unter anderem auch der Hinweis: „Weil es die KJH nicht gibt…“ (Gadow u. a. 2013, 30), der wohl richtig, aber inzwischen in seiner Banalität auch unübertreffbar ist. Schon 1989 haben wir in dem großen Forschungsvorhaben „Perspektivenwandel der Jugendhilfe“ nach einer Totalerhebung der Aufgabenwahrnehmungen der Jugendämter (JÄ) in einem Resümee II deren offenbar zeitlose„Gliederung“ - daran orientiert, in welchen sogenannten „neuen Hand- 460 uj 11+12 | 2015 Stand der Kinder- und Jugendhilfe lungsfeldern“ sie damals bereits tätig waren - so erfasst: „Die Ergebnisse dieser Untersuchung bestätigen zunächst schlicht den seit 30 Jahren bekannten Tatbestand, dass es das Jugendamt nicht gibt“ (Kreft/ Lukas 1993, 378). Auch dieser Satz hat einen zeitlosen Klang. Und auch hier wird dann ausgeführt: „Die Bandbreite reicht von hochinnovativen JÄ, die u. a. in fast allen neuen Handlungsfeldern tätig sind, die zudem ihre Arbeit offensichtlich auch im Kernbereich ihres Handelns immer wieder an neuen Standards zeitgemäßer Jugendhilfe ausrichten, bis hin zu einem Set von ca. 15 % innovationsresistenter Verwaltungen des JA“ (Kreft/ Lukas u. a. 1993, 378). 2) S. Fendrich u. a. haben dann 2014 zum 15. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag (mit dem schönen Motto: 24/ 7 - 24 Stunden, 7 Tage die Woche) Expertisen zu Entwicklungslinien, Strukturen, Angeboten und Leistungen der KJH vorgelegt (AGJ 2014). Diese Expertisen umfassen folgende Teile: ➤ Teile 1 und 2: Expansionstendenzen bei Beschäftigten, Angeboten und Leistungen sowie finanziellen Aufwendungen: „Die KJH hat eine erhebliche Expansion, insbesondere seit Inkrafttreten des SGB VIII Anfang der 1990er Jahre, erfahren. Die KJH ist aber nicht nur quantitativ gewachsen, sondern ist auch vielfältiger geworden“ (AGJ 2014, 9). ➤ Teil 3: Angebote und Leistungen zwischen Dienstleistung und Intervention: „Auch wenn der Interventionsgedanke etwas in den Vordergrund gerückt ist und stärker akzentuiert wird, bleibt für die KJH die Dienstleistungsorientierung erhalten“ (AGJ 2014, 9). ➤ Teil 4: Professionalisierung und Beschäftigungsstrukturen: „Die Expansion der Angebote und Leistungen der KJH geht mit erheblicher Ausweitung des Personals einher… So zeigt sich auf der Grundlage der Ergebnisse der KJH-Statistik, dass die fachlich einschlägigen Ausbildungen eine immer größer gewordene Bedeutung gewonnen haben und in der Tendenz auch Hochschulabschlüsse heute weitaus stärker von Relevanz sind als noch z. B. in den 1990er Jahren“ (AGJ 2014, 9f ). ➤ Teil 5: Aktuelle Konsolidierungen bei den Trägerstrukturen: „Zum Zeitpunkt Ende 2010/ Anfang 2011 ist der Anteil der Einrichtungen in freier Trägerschaft auf über 70 % gestiegen … Nunmehr arbeiten etwa 70 % bei freien und ca. 30 % bei öffentlichen Trägern“ (AGJ 2014, 128). 3) Inzwischen unverzichtbar für Aussagen zur Kinder- und Jugendhilfe wie auch für deren Analyse sind die Kommentierten Daten der Kinder- und Jugendhilfe (KomDat) der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfe-Statistik der TU Dortmund. Die kostenfrei zu beziehenden regelmäßigen Publikationen haben sich in 20 Jahren zu einem zentralen Standbein der KJH entwickelt; soeben ist mit Heft 1/ 15 die 50. Ausgabe vorgelegt worden (www.akjstat.tu-dortmund.de). Eine Art Schlusswort Worauf der Vergleich der Literaturbestände 1971 bis 2015 bereits verweist, wird durch die aktuellen empirischen Daten und Analysen bestätigt. Es ist offenbar so, dass inzwischen die Kinder- und Jugendhilfe ihre Paradigmen umsetzen kann, ihre eigenen Standards entwickelt und anwendet und fachliche Prozesse steuert. Wie von ihr zu erwarten, hat sie ein Sensorium entwickelt, um Probleme zu erkennen, und sie ist auch in der Lage, dafür bedarfsangemessene Angebote zu entwickeln, die die AdressatInnen annehmen und effektiv nutzen (nach Gadow u. a. 2013, 30). Es ist offenkundig, dass sich im Vergleichszeitraum die KJH markant professionalisiert hat, dass inzwischen das praktische Handeln vor Ort im Regelfall theoretisch begründet ist oder zumindest theoretisch begründet werden könnte, dass regelmäßig reflektiert gearbeitet oder entsprechendes Handeln durch Verfahren (Supervision, Coaching, Mediation, Evaluation und Selbstevaluation) befördert wird und den professionellen Alltag stützt. 461 uj 11+12 | 2015 Stand der Kinder- und Jugendhilfe Die KJH ist inzwischen gesellschaftlich etabliert, inhaltlich und in ihrem methodischen Handeln ausdifferenziert, der Zuwachs an gesellschaftlichem Gewicht ist erheblich. Viele Beispiele dafür finden sich auch im letzten, dem 14. Kinder- und Jugendhilfebericht (BMFSFJ 2013). Die Zeitschrift „FORUM Jugendhilfe“, herausgegeben von der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe, hat im ersten Heft 2015 mit dem Titel „Im Fokus - 25 Jahre SGB VIII“ auch die KJH dankenswerter Weise in den Fokus genommen: rechtlich (Reinhard J. Wabnitz), sehr ausführlich auch die Schlaglichter der letzten 25 Jahre im Spiegel der amtlichen Kinder- und Jugendhilfe-Statistik (Jens Pothmann/ Matthias Schilling), eine Einschätzung der aktuellen Herausforderungen und Zukunftsperspektiven (Karin Böllert) und etliche andere Beiträge zu Stand und Perspektiven der Kinder- und Jugendhilfe 25 Jahre nach Inkrafttreten des SGB VIII. Vieles, was ich hier zu skizzieren versucht habe, findet sich dort ausführlicher beschrieben und begründet wieder: die Entwicklung der KJH ist wirklich in weiten Teilen eindrucksvoll. Diese Professionalisierung hilft auch den Fachkräften im oft schwierigen Arbeitsalltag, wenn wieder einmal besondere Fallkonstellationen (etwa eine Kindesmisshandlung mit Todesfolge) skandalisierend-schlicht in der Öffentlichkeit dazu genutzt werden, plakativ nach Schuldigen zu suchen (der/ die SozialarbeiterIn, das Jugendamt, die Bürokratie). „Das strafrechtliche Risiko einer Verurteilung wegen pflichtwidrigen Unterlassens einer gebotenen Handlung lässt sich in der SozArb/ SozPäd ebenso wenig ausschalten wie in der ärztlichen oder polizeilichen Tätigkeit. Es kann aber durch Verbesserung der fachlichen Kompetenzen, durch Erarbeitung und Einhaltung von Verfahrensregelungen sowie durch organisatorische Maßnahmen minimiert werden“ (Wiesner 2013, 351). So kann ich mir inzwischen vorstellen, dass eine fallverantwortliche Sozialarbeiterin aus dem Allgemeinen Sozialdienst, die wegen Verletzung der Garantenstellung vor Gericht steht - durchaus selbstbewusst - so argumentiert: „Ich bin an einer Hochschule ausgebildet worden, kenne die Fachliteratur, das Handbuch ASD (Merchel 2015) ist gewissermaßen mein ständiger Begleiter. Ebenso kenne, beachte und reflektiere ich das interne Verfahrens- und Regelwerk sowie das Recht meines Arbeitsfeldes. Ich bin Mitglied einer regelmäßig begleiteten Supervisionsgruppe, nehme immer wieder an Fort- und Weiterbildungen teil, ich habe selbstverständlich im konkreten Falle auch die ‚Besonderheiten des Einzelfalles‘ berücksichtigt. Ich habe also nach den entwickelten und aktuell bekannten Regeln der Kunst meiner sozialpädagogischen Profession gehandelt. Der schreckliche Tod des Kindes wird mich immer begleiten, aber strafrechtlich bin ich zu exkulpieren, also von Schuld frei.“ Ein Bild, das in den 1970er und 1980er Jahren - wohl bis Mitte der 1990er - noch unvorstellbar war. Prof. Dieter Kreft Hallerstraße 44 90419 Nürnberg-St. Johannis kremie.nuernberg@t-online.de Literatur Amthor, R.-C. (2013): Sammelrezension zur Geschichte der Sozialen Arbeit. Unsere Jugend 65, 220 - 228, http: / / dx.doi.org/ 10.2378/ uj2013.art21d Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) (Hrsg.) (2014): Entwicklungslinien zu Strukturen, Angeboten und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Expertise für die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ. AGJ, Berlin Bauer, R. (1978): Wohlfahrtsverbände in der Bundesrepublik. Materialien und Analysen zu Organisation, Programmatik und Praxis. Ein Handbuch, Beltz, Weinheim/ Basel 462 uj 11+12 | 2015 Stand der Kinder- und Jugendhilfe Behn, S., Bindel-Kögel, G. 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