eJournals unsere jugend67/11+12

unsere jugend
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0342-5258
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/uj2015.art75d
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2015
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Fachliche Veränderungen der letzten 25 Jahre und künftige Herausforderungen aus Sicht eines freien Trägers

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2015
Rainer Kröger
Um es gleich am Anfang festzuhalten: Das SGB VIII ist auch aus Trägersicht eine gute gesetzliche Grundlage für die Förderung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und Familien. Vieles hat sich in den letzten 25 Jahren bewährt und immer noch Bestand. Aber es hat in dieser Zeit auch über 40 Gesetzesveränderungen am SGB VIII gegeben. Ein Indiz dafür, dass sich die Kinder- und Jugendhilfe, und damit auch die Trägerlandschaft, auf gesellschaftliche Veränderungen einstellt.
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501 unsere jugend, 67. Jg., S. 501 - 506 (2015) DOI 10.2378/ uj2015.art75d © Ernst Reinhardt Verlag München Basel Fachliche Veränderungen der letzten 25 Jahre und künftige Herausforderungen aus Sicht eines freien Trägers Um es gleich am Anfang festzuhalten: Das SGB VIII ist auch aus Trägersicht eine gute gesetzliche Grundlage für die Förderung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und Familien. Vieles hat sich in den letzten 25 Jahren bewährt und immer noch Bestand. Aber es hat in dieser Zeit auch über 40 Gesetzesveränderungen am SGB VIII gegeben. Ein Indiz dafür, dass sich die Kinder- und Jugendhilfe, und damit auch die Trägerlandschaft, auf gesellschaftliche Veränderungen einstellt. von Rainer Kröger Vorstand des Diakonieverbundes Schweicheln e. V. Die gesetzlichen und fachlichen Veränderungen in der Kinder- und Jugendhilfe sind für alle Beteiligten anstrengend, aber auch erfrischend und fachlich wichtig und richtig - auch für die gesellschaftliche Weiterentwicklung unseres Landes. Dieser Aspekt sollte öfter Erwähnung finden, denn die Kinder- und Jugendhilfe ist erfolgreich, eine boomende Branche, die angesichts der gesellschaftlichen Herausforderungen weiter wächst und mit aktuell ca. 760.000 Mitarbeitenden in etwa die Größe der Automobilindustrie in Deutschland hat (BMFSFJ 2013, 48; Rauschenbach/ Schilling 2014, 1ff ). Sie ist nun nach 25 Jahren, wie der 14. Kinder- und Jugendbericht herausstellt, in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Die Arbeit öffentlicher und freier Träger der Jugendhilfe ist heute sozial- und gesellschaftspolitisch so bedeutend, dass man sie als systemrelevant bezeichnen kann. So ist z. B. unsere Gesellschaft ohne Kitas und ohne differenzierte Inobhutnahmesysteme nicht mehr denkbar. Dieser positive Trend hat elementare Auswirkungen auf die Szene der freien Träger. Viele freie Träger sind neu gegründet worden, andere sind kontinuierlich gewachsen, haben in den letzten Jahren ganz neue Angebote entwickelt oder ihr Spektrum erweitert, z. B. von einem klassischen Träger der Hilfen zur Erziehung (HzE) mit stationären und ambulanten Angeboten zu einem Träger mit darüber hinausgehenden Schulangeboten, Kindertagesstätten- und Frühförderungsprojekten. Ich möchte anhand einiger Aspekte fachliche Entwicklungen aufzeigen, die häufig auch strukturelle Veränderungen bei freien Trägern zur Folge hatten und die die große Veränderungsbereitschaft und -fähigkeit der Jugendhilfe und hier besonders der freien Träger deutlich machen. 502 uj 11+12 | 2015 Kinder- und Jugendhilfe aus Sicht freier Träger Freie Träger haben ihr fachliches Selbstverständnis erweitert Freie Träger haben die Mitte der Gesellschaft als Aufgabenfeld angenommen - sie sind dort angekommen. Während es noch in den 90er Jahren viele freie Träger gab, die im Wesentlichen in einer Angebotsform unterwegs waren, hat sich die Landschaft mittlerweile sehr verändert. Die fachliche Haltung der freien Träger hat sich „erweitert“. In der Angebotspalette und bei den Möglichkeiten für die individuelle Entwicklung des Kindes/ des Jugendlichen wird „über den bisherigen fachlichen Tellerrand“ z. B. von stationär und ambulant hinaus gedacht und gehandelt. Viele Träger haben neben den stationären Wohngruppen auch Kitas, bieten Ferienprogramme an, haben eine Schuldnerberatung, einen Jugendmigrationsdienst oder bieten Verkehrserziehungskurse an. Sie nutzen diese Vielfalt an Angeboten für die Ansprache, Betreuung, Förderung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien. Diese Veränderung der Erweiterung der Angebotsvielfalt hat viele fachliche Diskussionsprozesse bei freien Trägern in Gang gebracht und zu erheblichen Umstrukturierungen geführt. Insbesondere der Ausbau der Kindertagesstätten führte zum Teil zu erheblichen Umsatzsteigerungen und neuen Finanzierungslogiken bei freien Trägern. Positiv an dieser Entwicklung ist die erlebte Erfahrung, dass eine fachliche Erweiterung neue Sichtweisen und damit Haltungen fördert und so eine Offenheit bei freien Trägern entstanden ist, neue Aufgaben anzunehmen, wie es zur Zeit bei der Flüchtlingsarbeit und der Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge der Fall ist. Aber auch in den traditionellen Arbeitsfeldern der stationären Betreuung ist es zu einer Vielzahl unterschiedlicher Projekte und Angebote gekommen. Insbesondere haben die familienanalogen Angebote in unterschiedlichster Form stark zugenommen. Die Beratung und Betreuung solcher Projekte erfordert von den Leitungsebenen der freien Träger sowohl bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen als auch bei der fachlichen Beratung neue Formen der Kooperation und Förderung, da familienanaloge Arbeit oft im privaten Umfeld der Mitarbeitenden geschieht. Ausbau ambulanter Hilfen zur Erziehung und sozialräumliche Orientierung Es hat in den letzten 20 Jahren bei den freien Trägern einen enormen Ausbau und eine fachliche Weiterentwicklung der ambulanten Hilfen zur Erziehung gegeben. Durch die Entdeckung und Einführung der Fachleistungsstunde in den 90er Jahren ist diese Hilfeform geradezu explodiert. Die Möglichkeit der gezielten Finanzierung einer ganz bestimmten Hilfe für einen ganz genau definierten Zeitraum hat viel Faszination, aber auch kritische Diskussionen zur Ökonomisierung Sozialer Arbeit bei öffentlichen und freien Trägern ausgelöst. Durch finanzielle Engpässe der Kommunen und damit auch der öffentlichen Jugendhilfe besteht immer wieder die Gefahr der Zurichtung eines Hilfeangebotes auf ökonomisch Machbares, wobei die Fachlichkeit verloren zu gehen droht. Andererseits kann die notwendige fachliche Begründung einer Hilfe nicht falsch sein und sogar zur Ausdifferenzierung von Konzepten und begründeten Kostenausweitungen führen. Diese fachliche Weiterentwicklung wirkt auch beim Ausbau der ambulanten und fallunspezifischen Hilfen. Sie hat die freien Träger mittlerweile gelehrt, sehr betriebswirtschaftlich zu rechnen und genaue Einsatzpläne für das möglichst flexibel arbeitende Personal zu erstellen. Die Umsetzung dieser fachlichen Weiterentwicklung ist im Alltag für die freien Träger eine große 503 uj 11+12 | 2015 Kinder- und Jugendhilfe aus Sicht freier Träger Herausforderung und wird in bestimmten Bereichen bei weiterer Modularisierung immer unattraktiver, da der Verwaltungsaufwand bei gleichbleibenden oder sinkenden Umlagekosten steigt. Manche ziehen sich aus dem Arbeitsfeld ambulanter Hilfen zurück, der verwaltungstechnische Aufwand ist ihnen zu belastend und die Motivation der Mitarbeiterschaft sehr gesunken, wenn der genehmigte Stundenumfang z. B. bei einer Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) so drastisch gekürzt wurde, dass eine inhaltliche Arbeit mit der Familie unter fachlichen Gesichtspunkten nicht sinnvoll erscheint. Andererseits zeigen sich für die Angebotspalette freier Träger im ambulanten Bereich auch Entwicklungschancen, vor allem im Sozialraum. Viele Hilfeformen erreichen vor Ort sowohl die Familiensysteme als auch ganz gezielt einzelne Personen. Viele freie Träger haben die sozialräumliche Orientierung ihrer Arbeit verstärkt und bearbeiten dieses Aufgabengebiet in vielfältigster Art und Weise. Im Alltag bedeutet dies eine notwendige fachliche Weiterentwicklung für die freien Träger, da in der Jugendhilfe nicht immer klar definiert ist, in welcher Form Sozialraumorientierung gestaltet werden soll. Darüber hinaus ist die Arbeit in den entsprechenden Gremien sehr zeit- und kostenintensiv. Sehr häufig leisten freie Träger diese koordinierenden Tätigkeiten ohne Refinanzierung. Im Rahmen der Sozialraumorientierung werden fallunspezifische Hilfen häufig durch Fachleistungsstunden abgerechnet. Es entwickelt sich zurzeit eine Art infrastrukturelle ambulante Hilfe zur Erziehung wie zum Beispiel: Elterntrainings, Offene Sprechstunden in der Kita oder Müttercafés. Bei der Debatte um die Sozialraumorientierung ist es wichtig, darauf zu achten, dass durch den Trend der Ambulantisierung der individuelle Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung nicht ausgehöhlt wird und dass die ambulanten Hilfen nicht zu eingreifenden Kinderschutzmaßnahmen degradiert werden. Verstärkte Verzahnung mit den Regelsystemen Kita und Schule Bei freien Trägern hat es in den letzten Jahren eine grundlegende Weiterentwicklung der Tätigkeitsfelder in Richtung Schule und Kita gegeben. Der Ausbau der Ganztagsschule und in einigen Ländern der systematischen Nachmittagsbetreuung hat überdies dazu beigetragen, dass sich für die freien Träger fachliche Weiterentwicklungen in großem Stil ergeben. Dieser enorme fachliche Schub, dem sich die freien Träger stellen, ist in Gänze noch gar nicht erkennbar. Dabei geht es nicht um die Fortführung des Hortes am anderen Ort, sondern um die Verzahnung zweier bisher vollkommen getrennter Systeme, sowohl strukturell als auch in der inhaltlichen Fokussierung, sodass etwas Neues entsteht. Es stellen sich Fragen wie z. B.: ➤ Welche Verantwortung und Aufgabe hat die Jugendhilfe am Ort Schule? ➤ Wie ist zukünftig die Schulleitung besetzt? Mit einem/ einer LehrerIn, einem/ einer SozialpädagogIn oder beiden? Und wer ist dann wo angestellt? ➤ Findet zukünftig Tagesgruppenarbeit im Gebäude der Schule statt? ➤ Sind ambulante Hilfen zur Erziehung zukünftig während des Unterrichts möglich? Viele Träger sind bereits sehr verzahnt mit dem System Schule. So betreut der Diakonieverbund Schweicheln e.V. mittlerweile im Rahmen der Offenen Ganztagsschule in NRW ca. 1.500 Kinder an 18 Schulen, führt Schulverweigererprojekte an 3 Schulen durch und bietet Coolnesstraining an 10 Schulen an. Darüber hinaus lassen sich noch viele andere Angebote an der Schnittstelle Schule - Jugendhilfe initiieren. Diese von allen gewünschte fachliche Weiterentwicklung der Systeme Schule und Jugendhilfe wird ein zentrales Thema der nächsten Jahre werden, das auf Bundesebene 504 uj 11+12 | 2015 Kinder- und Jugendhilfe aus Sicht freier Träger aufgrund der föderalen Struktur in Deutschland nur begrenzt debattiert werden kann. Ausbau der Vielfalt stationärer Settings Stationäre Betreuung als ursprüngliches Kerngeschäft vieler freier Träger ist kein Auslaufmodell. Die Zahlen der letzten Jahre zeigen, dass die Unterbringungen nach leichtem Rückgang wieder ansteigen. Seit Einführung des SGB VIII haben sich eine Vielzahl von unterschiedlichen stationären Settings entwickelt. Häufig wurden in Kooperation mit den Jugendämtern die familienorientierten Betreuungsformen stark ausgebaut und fachlich differenziert. Heute unterscheiden wir unter anderem: ➤ Erziehungsstellen, ➤ Bereitschaftsfamilien, ➤ Familie auf Zeit, ➤ Pflegefamilien, ➤ familienorientierte Wohngruppen oder ➤ ausgelagerte stationäre Plätze. Im Schichtdienstbereich gibt es eine Vielzahl spezialisierter Angebote, z. B. Wohngruppen für: ➤ gewaltbereite Jugendliche, ➤ essgestörte Mädchen und junge Frauen, ➤ Täter sexueller Gewalt, ➤ sexuell missbrauchte Kinder, ➤ traumatisierte Kinder, ➤ junge Mütter oder ➤ Kleinstkinder. Aktuell sind Angebote z. B. für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Jugendliche mit und ohne Rückkehroption zu entwickeln. In diesem Kontext wird die Debatte um Spezialisierung und Entspezialisierung seit Jahren geführt. Und obwohl der fachliche Diskurs die Entspezialisierung favorisiert, gibt es viele Spezial- oder Intensivgruppen, die durch die Jugendämter sehr gut nachgefragt werden. Anstieg der Krisenintervention als Angebotssegment freier Träger Mit dem Ausbau des Kinderschutzes ist die Inobhutnahme vor allem 0bis 6-jähriger Kinder stark angestiegen. Dieses Phänomen ist nicht nur in Großstädten zu verzeichnen. Auch in ländlichen Regionen steigt der Bedarf an Inobhutnahmen von Kleinstkindern. In immer mehr Regionen sind für diese anspruchsvolle Arbeit jedoch keine geeigneten (Kurzzeitpflege-) Familiensysteme mehr zu finden. Jugendämter melden deshalb einen erhöhten Bedarf, weshalb freie Träger in den letzten Jahren das Krisenmanagement für Jugendämter qualitativ und quantitativ enorm ausgebaut haben. Dies gilt nicht nur für den Bereich der Kleinkinder, sondern auch für weitere Bereiche, etwa aktuell für die Inobhutnahme von jungen unbegleiteten Flüchtlingen. Diese Entwicklung hat in der Arbeit des Diakonieverbundes Schweicheln e.V. dazu geführt, dass die Berliner Kilele gGmbH die Inobhutnahme von 0bis 6-jährigen Kindern sowohl in Marzahn-Hellersdorf als auch in Treptow-Köpenick im Rahmen einer spezialisierten Schichtdienstgruppe durchführt. Beide Angebote sind immer belegt, oft reicht das Angebot nicht aus. Die Wahrnehmung dieser Schutzfunktion für die Kinder und Jugendlichen ist eine gewaltige Herausforderung auch für freie Träger, da das angesichts der konkreten Notsituation gebotene Handeln manches Mal nicht den eigenen fachlichen Ansprüchen entspricht. Psychiatrische Erkrankungen von Kindern, Jugendlichen und Eltern Freie Träger mussten sich in den letzten 25 Jahren sehr intensiv mit psychiatrischen Krankheitsbildern bei Kindern, Jugendlichen und Eltern beschäftigen, da diese Personen in der Betreuung deutlich zugenommen haben. Die entwickelten Kooperationen zur Kinder- und 505 uj 11+12 | 2015 Kinder- und Jugendhilfe aus Sicht freier Träger Jugendpsychiatrie gestalten sich vielfältig. Viele Gräben zwischen den beiden Hilfesystemen sind inzwischen zugeschüttet. Trotzdem bleibt das weitere Zusammenwachsen psychiatrischer und sozialpädagogischer Fachlichkeit aktuell. Herausfordernd ist in den letzten Jahren der Umgang mit psychisch kranken Eltern von betreuten Kindern geworden. Auch in dieser Frage haben die Erkenntnisse zu fachlicher Veränderung geführt. Ganz aktuell wird auf Initiative des AFET-Bundesverbandes für Erziehungshilfe e.V. in Kooperation mit Fachverbänden aus dem Gesundheitswesen durch die Bundesregierung geprüft, ob eine Sachverständigenkommission zur Thematik „Hilfen für Kinder und Familien mit psychisch kranken Eltern“ eingerichtet wird. Ausbau von Kinderrechten durch Partizipation von Kindern und Jugendlichen Das Thema Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und damit verbunden das Thema der Möglichkeit, sich zu beschweren und präventiv das Thema der Grenzverletzungen anzugehen, ist eine wichtige fachliche Entwicklung der letzten 10 Jahre. Ausgelöst durch bekannt gewordene Fälle der Grenzverletzung gegenüber Kindern und Jugendlichen in pädagogischen Institutionen wird das Thema seither sehr intensiv bei freien Trägern bearbeitet (Kröger 2010, 472ff ). Die Runden Tische Heimerziehung der 50er und 60er Jahre und zum sexuellen Missbrauch haben die Thematik verstärkt in den Fokus öffentlicher und freier Träger gebracht. Im neuen Bundeskinderschutzgesetz sind rechtliche Auswirkungen festgehalten, die freie und öffentliche Träger u. a. zur Gewährleistung des Kindeswohls und zur Qualitätsentwicklung in diesem sensiblen Feld verpflichten. Die Diskussion und der Ausbau von Partizipations- und Beschwerdemöglichkeiten in den ambulanten Hilfen und stationären Einrichtungen signalisieren einen Trend der zunehmenden Berücksichtigung von Kinderrechten. Die Ergebnisse der Studie „Wirkungsorientierte Jugendhilfe“, die vom BMFSFJ 2008 initiiert und von der Universität Bielefeld evaluiert wurde, haben viele freie Träger aufmerksam zur Kenntnis genommen. Eine der zentralen Erkenntnisse dieser wissenschaftlichen Untersuchung ist, dass die Wirksamkeit von Hilfen sich deutlich erhöht, wenn Kinder und Jugendliche aktiv an der Hilfegestaltung beteiligt werden. Die freien Träger haben verstanden, dass es ihre fachliche Pflicht ist, entsprechende Strukturen der Partizipation zu schaffen und für die entsprechenden Haltungen in der Mitarbeiterschaft zu sorgen. Vom Selbstkostendeckungsprinzip zum prospektiven Entgelt Diese 1999 eingeführte Veränderung im SGB VIII war ein ganz erheblicher Entwicklungsschritt, der direkten Einfluss auf fachliche Veränderungen nach sich zog. Durch den Wechsel vom kostendeckenden Pflegesatz zur Entgeltvereinbarung musste der unternehmerische Gedanke bei freien Trägern deutlich steigen. Die wirtschaftlichen Risiken und Chancen liegen bei diesem Prinzip fast ausschließlich beim freien Träger, was sich selbstverständlich auch in der Angebotsstruktur auswirkte. Es ist eben auch verantwortliches unternehmerisches Handeln, solche Angebote zu offerieren und zu fördern, die auf dem Markt angenommen werden und deren Finanzierung sichergestellt ist. Der Wirtschaftlichkeitsgedanke musste zwangsläufig erheblich zunehmen. Dies birgt die Gefahr, dass die Fachlichkeit der Arbeit nicht den notwendigen Qualitätskriterien entspricht. Von daher ist das Gutachten des Deutschen Instituts für Jugend- und Familienrecht (DIJuF) „Rechtliche Analyse zu Angebotsstrukturen nach 506 uj 11+12 | 2015 Kinder- und Jugendhilfe aus Sicht freier Träger SGB VIII und Möglichkeiten ihrer Finanzierung“ aus 2014 sicherlich ein interessanter Ansatzpunkt, diese Problematik zu diskutieren und weiter zu entwickeln. Mit der gravierenden Umstrukturierung der Finanzierungsformen hat sich auch das Verhältnis von öffentlichen und freien Trägern zueinander verändert. Es besteht die Gefahr, dass der Kooperationsgedanke des SGB VIII zunehmend aufgegeben wird und sich zu einem Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnis entwickelt. Eine Entwicklung, die viele Fachleute bei öffentlichen und freien Trägern zurzeit spüren. Es geht eine schleichende Veränderung vonstatten, die in ihren Nebenwirkungen noch nicht genügend durchdacht und diskutiert ist. Der im SGB VIII angelegten gemeinsamen Verantwortung öffentlicher und freier Träger für die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen wird ein zunehmendes Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnis nicht gerecht. Darüber hinaus wird das jugendhilfespezifische Dreiecksverhältnis Klient-Leistungsgewährer-Leistungsanbieter nicht berücksichtigt. Ausblick Nichts ist so beständig wie der Wandel - dies zeigt sich auch im Feld der Kinder- und Jugendhilfe. Wie eingangs erwähnt, gab es seit Einführung des SGB VIII über 40 gesetzliche Veränderungen. Jugendämter sehen sich einem enormen Änderungsdruck ausgesetzt und freie Träger - dies wurde an den aufgezeigten exemplarischen Veränderungen deutlich - haben sich ebenfalls den sich wandelnden Herausforderungen zu stellen. Anstehende Aufgaben dürften u. a. werden: ➤ die inklusive Ausrichtung der Erziehungshilfe, eventuell verbunden mit der sog. Großen Lösung; ➤ die Mediatisierung der Lebenswelten; ➤ der Fachkräftebedarf bzw. -mangel; ➤ die Flüchtlings- und Migrationsfragen, ➤ die Ausrichtung der Jugendämter als strategische Zentren. Öffentliche und freie Träger sind eine lebendige Branche, die individuelle wie gesellschaftliche Wirkung entfaltet und für das Gemeinwohl von zentraler Bedeutung ist. Es wurde seit Bestehen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes viel erreicht. Mit diesem Bewusstsein gilt es, unsere Gesellschaft weiterhin kreativ mitzugestalten. Rainer Kröger Vorstand im Diakonieverbund Schweicheln e. V. Herforder Str. 219 32120 Hiddenhausen kroeger@diakonieverbund.de Literatur BMFSFJ (Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend) (Hrsg.) (2013): 14. Kinder- und Jugendbericht (BT-Drs. 17/ 12200). Eigenverlag, Berlin Deutsches Institut für Jugend- und Familienrecht (DIJuF) (2014): Rechtliche Analyse zu Angebotsstrukturen nach SGB VIII und Möglichkeiten ihrer Finanzierung. In: www.cjd.de/ fileadmin/ assets/ zentrale/ 2014/ 01/ 5063/ 140331dijuf_sgbviii-finanzierung_ zusammenfassung06032014end.pdf, 14. 8. 2015 Kröger, R. (2010): Interview mit Herrn Kröger, dem Vorstand des Diakonieverbundes Schweicheln e. V. zum Thema „Umgang mit grenzüberschreitendem Verhalten in der Kinder- und Jugendhilfe“. Unsere Jugend 62, 472 - 478 Rauschenbach, T., Schilling, M. (2014): Die Kinder- und Jugendhilfe - wertvoller denn je. KomDat 17, 1 - 4