unsere jugend
4
0342-5258
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
111
2015
6711+12
„Wie geht es den Kindern und Jugendlichen in und mit der Kinder- und Jugendhilfe?“
111
2015
Vera Birtsch
Das vorliegende Heft der Zeitschrift unsere jugend trägt den Titel: „Wie geht’s der Kinder- und Jugendhilfe“. Ergänzend entstand die Idee, die Frage: „Wie geht es den Kindern und Jugendlichen in und mit der Kinder- und Jugendhilfe?“ in den Mittelpunkt eines Fachgesprächs mit Vera Birtsch, der Mitherausgeberin der Zeitschrift unsere jugend, zu stellen. Dabei werden Schlaglichter auf einige wichtige Bereiche gerichtet – rückblickend, vor dem Hintergrund „25 Jahre SGB VIII“, – aber auch mit Blick auf den aktuellen Stand und künftige Herausforderungen.
4_067_2015_11+12_0488
488 unsere jugend, 67. Jg., S. 488 - 500 (2015) DOI 10.2378/ uj2015.art74d © Ernst Reinhardt Verlag München Basel „Wie geht es den Kindern und Jugendlichen in und mit der Kinder- und Jugendhilfe? “ Das vorliegende Heft der Zeitschrift unsere jugend trägt den Titel: „Wie geht’s der Kinder- und Jugendhilfe“. Ergänzend entstand die Idee, die Frage: „Wie geht es den Kindern und Jugendlichen in und mit der Kinder- und Jugendhilfe? “ in den Mittelpunkt eines Fachgesprächs mit Vera Birtsch, der Mitherausgeberin der Zeitschrift unsere jugend, zu stellen. Dabei werden Schlaglichter auf einige wichtige Bereiche gerichtet - rückblickend, vor dem Hintergrund„25 Jahre SGB VIII“, - aber auch mit Blick auf den aktuellen Stand und künftige Herausforderungen. Fachgespräch mit Dr. Vera Birtsch Jg. 1948, Dipl.-Psychologin, war beim Hamburger Senat und im Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Frankfurt tätig. Aktuell freiberufliche Beraterin und Mediatorin im Frauenwirtschaftszentrum Hamburg ? Ich möchte mit einem Rückblick und der Frage beginnen, was sich in den letzten Jahrzehnten für Kinder und Jugendliche im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe an Auffälligem getan hat - auch vor dem Hintergrund deiner langjährigen Erfahrungen als Amtsleiterin für die Fachbereiche Jugend, Familie, Integration u. a. in Hamburg. Eine Art roter Faden könnten gesetzliche Veränderungen sein, die mit der Intention der Stärkung von Kinderrechten beschlossen wurden. Vera Birtsch: 25 Jahre SGB VIII habe ich ja tatsächlich erlebt, wenn ich auch für die Jugendhilfe direkt nur bis 2002 verantwortlich war. Aber auch in anderen Zuständigkeiten hatte ich mit der Kinder- und Jugendhilfe stets Berührung und habe so die Entwicklung aus der Distanz verfolgen können. Ergänzend sollten wir auf Daten und Untersuchungsergebnisse schauen, soweit sie vorliegen. In Vorbereitung auf unser Gespräch habe ich deshalb eine Art „Faktencheck“ probiert. ? Vielen Dank dafür, besonders interessante Daten sind im Text für die LeserInnen hervorgehoben. Vera Birtsch: Wenn wir uns zunächst die einzelnen Veränderungen vor Augen führen, die die Rechtsstellung von Kindern und Jugendlichen seit 1989/ 1990 erfahren hat, möchte ich mit dem Recht jedes jungen Menschen auf „Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ beginnen, das im SGB VIII damals verankert wurde. Seitdem sind Kinder und Jugendliche auch entsprechend ihres Entwicklungsstandes an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. Dazu gehört, dass, wie 489 uj 11+12 | 2015 Kinder und Jugendliche in der Kinder- und Jugendhilfe bei der Inanspruchnahme einer Hilfe zur Erziehung Kinder, im Falle der Trennung und Scheidung ihrer Eltern einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung haben. Mit der Kindschaftsrechtsreform Ende der 1990er Jahre erfolgte die weitgehende Gleichstellung ehelicher und nicht ehelicher Kinder, außerdem wurde das Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen eingeführt. Im Jahr 2000 wurde für Kinder über § 1631 BGB das Recht auf gewaltfreie Erziehung festgeschrieben. Und ein großer Schritt zur Förderung jedes einzelnen Kindes wurde mit dem Rechtsanspruch auf den Besuch einer Kindertageseinrichtung getan, der seit 2013 für alle Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr an gilt. Schließlich hat das 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz die Rechte von Kindern in Einrichtungen gestärkt, dazu gehört vor allem die Einführung der „Frühen Hilfen“ als Basisangebot für junge Eltern und: Einrichtungen, in denen Kinder oder Jugendliche betreut werden, erhalten nur eine Betriebserlaubnis, wenn sichergestellt ist, dass geeignete Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren für Kinder und Jugendliche in den Einrichtungen zur Anwendung kommen (Maywald 2015, 98ff ). ? Die gesetzlichen Normierungen der letzten Jahrzehnte, die du angesprochen hast, können ja als Fortschritt bezeichnet werden, weil Kinder eine höhere gesellschaftliche Anerkennung als Rechtssubjekte erfahren. Wir wollen den Fokus im Gespräch auf die Umsetzung dieser Rechte und Pflichten in der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe richten. Sicher ist dies nur exemplarisch möglich. Vera Birtsch: Ja, weil niemand einen ausreichenden Überblick haben kann, und auch empirische Forschung nur einen begrenzten Beitrag zur Aufklärung leisten kann. Denn die realen Verhältnisse des Aufwachsens sind immer sehr komplex und außerdem unterscheiden sie sich in Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren: etwa soziale Lage, regionales und soziales Umfeld der Eltern und Elternpersönlichkeiten. Aber auch die Kompetenzen und Persönlichkeiten der Fachkräfte, die wichtige Bezugspersonen sind, spielen im Leben der Kinder eine große Rolle. Trotzdem gibt uns das vorhandene empirische Material natürlich wichtige Hinweise und ermöglicht Einschätzungen, was den Stand der Umsetzung der Kinderrechte betrifft. ? Wir haben uns in Vorbereitung auf dieses Gespräch darauf geeinigt, aus der Fülle an Themen einige relevante Innovationen, von denen Kinder und Jugendliche konkret profitieren sollen, herauszugreifen und kritisch unter die Lupe zu nehmen: Es handelt sich um Beteiligungsrechte, Recht auf gewaltfreie Erziehung, Kinderschutz und frühe Bildung. Beginnen wir mit dem Prinzip der Beteiligung in der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe? Vera Birtsch: Das Recht auf Anerkennung der eigenen Individualität und auf Beteiligung an allen Entscheidungen, die ein Kind oder einen Jugendlichen betreffen, spielt in der Fremderziehung eine besondere Rolle und ist dort auch am heftigsten diskutiert worden. Aber die Beteiligung beginnt ja schon im Hilfeplanverfahren und hierzu wurde durch das BMFSFJ in der Zeit von 2002 bis 2007 ein eigenes Modellprogramm aufgelegt: „Fortentwicklung des Hilfeplanverfahrens“, welches das Deutsche Jugendinstitut (DJI) koordiniert hat. Es wurde unter dem Titel „Hilfeplanung als Kontraktmanagement“ veröffentlicht und hat Handreichungen für die Praxis erarbeitet (www.dji.de/ hpv). Leider ist das Ergebnis für unsere Fragestellung nur begrenzt hilfreich, denn im Mittelpunkt des Programms stand die Zusammenarbeit von öffentlichen und freien Trägern und deren Kommunikation mit den LeistungsbezieherInnen, also den Personensorgeberechtigten. Die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen im Hilfeplanverfahren wurde nur am Rande thematisiert. Zu unterschiedlichen Aspekten des Themas Beteiligung ist das Portal www.diebeteiligung.de 490 uj 11+12 | 2015 Kinder und Jugendliche in der Kinder- und Jugendhilfe interessant. Es gibt eine Reihe von Hinweisen, wie die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen organisiert werden kann und zeigt viele Praxisbeispiele aus den erzieherischen Hilfen, die aber ganz überwiegend aus stationären Einrichtungen stammen. Es finden sich zwar auf den Internetseiten einzelner Jugend- oder Landesjugendämter (z. B. Heidelberg) Angaben zur Beteiligung von Minderjährigen im Hilfeplan, aber leider keine konkreten Beispiele dazu. Eine Ausnahme bildet die Arbeitshilfe des Landesjugendamtes Landschaftsverband Rheinland (2001) mit einer Anlage zu Verfahren und Methoden einer am Kind/ Jugendlichen orientierten Beteiligungspraxis im Kontext der Hilfeplanung. ? Bei der Beteiligung von Kindern im Hilfplanverfahren gibt es wohl noch Entwicklungsspielraum, so auch meine Erkenntnisse aus einer deutschlandweiten Befragung von Jugendämtern im Falle der Fremdunterbringung von Geschwisterkindern (Bindel-Kögel 2011, 34). Die Beteiligung der Kinder in der Planungsphase scheint gerade auch methodisch noch zu wenig ausgereift. Vera Birtsch: Ja, das kann gut sein. Nach meinem Eindruck sind Ansätze wie der „Familienrat“ oder die „Family Group Conference“ gut geeignet, um Kindern und Jugendlichen wirkliche Teilhabe in der Hilfeplanung zu ermöglichen (www.familienrat-fgc.de). Inwieweit diese aber in der Praxis Verbreitung gefunden haben, kann ich nicht einschätzen. ? Wie sieht es mit Beteiligungsmodellen in den stationären Einrichtungen aus? Vera Birtsch: Hierzu gibt uns eine Vollerhebung des DJI aus dem Jahr 2004 bei allen bayerischen Einrichtungen der stationären erzieherischen Hilfen wichtige Hinweise. Die Erhebung zeigt, dass bei der Hälfte der bayerischen Einrichtungen institutionalisierte Beteiligungsformen für die AdressatInnen vorhanden sind. Allerdings fand sich nur in 11 % aller Einrichtungen ein Gremium, das von den Kindern und Jugendlichen gewählt wurde und dessen Mitglieder eine Schulung erhalten haben. Und nur in diesen Einrichtungen werden auch Kinder und Jugendliche an allen entscheidenden Fragen der Einrichtung beteiligt (DJI 2004, 12f ). Trotzdem wurden die Erfahrungen mit Beteiligung in allen Einrichtungen überwiegend positiv bewertet, auch wenn zu Beginn des Entwicklungsprozesses häufig viel Skepsis vorhanden war (www.dji.de/ jhsw). Ob die Zahlen auf andere Bundesländer übertragbar sind, ist natürlich fraglich - was die Erfahrungen angeht, so vermute ich, dass sie ähnlich lauten. ? Wie kann denn Beteiligung in Einrichtungen konkret umgesetzt werden? Gibt es Materialien dazu und wie schätzen Kinder und Jugendliche die bestehenden Beteiligungsformen ein? Vera Birtsch: Damit haben sich Sabine Hartig und Mechthild Wolff 2008 in einer Studie im Forschungsverbund SOS-Kinderdorf e. V., Hochschule Landshut und IGfH e. V beschäftigt. Sie trägt den Titel„Gelingende Beteiligung im Heimalltag aus der Sicht von Jugendlichen“. Hauptergebnis der Studie war, dass Beteiligung in Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung dann gelingt, wenn sie an den Beziehungen der PädagogInnen zu den Kindern und Jugendlichen ansetzt und in alltäglichen Aushandlungsprozessen greift, d. h. Teil des pädagogischen Alltags wird. Einzelne Projekte oder die Einführung von Gremien werden also von den jungen Menschen dann als bedeutsam eingeschätzt, wenn sie auch Veränderungen im konkreten Alltag nach sich ziehen, wenn dadurch Machtverhältnisse abgebaut und ein Verhältnis auf Augenhöhe aufgebaut wird. Damit wird von den Fachkräften, so die Autorinnen der Studie, auch eine „Pädagogik der Beteiligung eingefordert, die sich auf der Beziehungsebene in einer respektvollen und wertschätzenden Interaktions- und Kommunikationskultur“ ausdrückt. 491 uj 11+12 | 2015 Kinder und Jugendliche in der Kinder- und Jugendhilfe Sie sei damit auch ein „präventives Instrument für grenzverletzendes Verhalten von Professionellen gegenüber Kindern und Jugendlichen“ (Hartig/ Wolff 2008, 79). Wie eine solche Pädagogik konkret umgesetzt werden kann, dazu gibt es inzwischen das „Werkbuch für Jugendliche und ihre BetreuerInnen“ (Wolf/ Hartig 2013). ? Welches Fazit würdest du angesichts des Forschungsstandes ziehen? Vera Birtsch: Insgesamt werden in den Einrichtungen vermutlich sehr unterschiedliche Formen der Beteiligung praktiziert. Ob es sich dabei immer auch um qualifizierte Pädagogik handelt, wird man wohl nur schwer erfahren können. Diese müsste allerdings dahinterstehen und nicht einfach „nur“ ein „Laissez-faire“. Die Fachkräfte müssen sich schließlich kompetent mit Positionen der Kinder und Jugendlichen auseinandersetzen, die Motive ihres Handelns nachvollziehbar erläutern können und dort kompromissfähig sein, wo sie es vertreten können. Dieser Anspruch ist allerdings zugegebenermaßen recht hoch und muss durch institutionelle Strukturen und klare Vorgaben der Leitung unterstützt werden, sicher aber auch durch entsprechende Weiterbildung z. B. mit Kommunikationstrainings. Vielleicht kann man auch generell sagen, dass die gesetzliche Norm der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, die ich wichtig und richtig finde, die Fachkräfte vor hohe Anforderungen stellt und wahrscheinlich können wir nicht davon ausgehen, dass flächendeckend deutlich erkennbare Veränderungen im Sinne dieser Norm erfolgt sind. Und das gilt wahrscheinlich nicht nur für den Bereich der stationären Hilfen zur Erziehung, sondern auch für andere Bereiche. ? Beteiligung umfasst ja immer auch die Möglichkeit, etwas abzulehnen, kritische Hinweise zu geben oder sogar meine Rechte einzufordern, sofern ich sie als Kind oder Jugendliche/ r kenne. Wie sieht es mit der Umsetzung von Beschwerderechten in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe aus? Vera Birtsch: Ähnlich, ja sogar noch schwieriger als bei Mitentscheidungen junger Menschen in stationären Einrichtungen ist das Thema Beschwerdemöglichkeiten in Heimen. Noch stärker als die Partizipation werden formelle Beschwerdeverfahren von den Fachkräften mit Skepsis betrachtet und sie sind vor Verabschiedung des Bundeskinderschutzgesetzes in Heimeinrichtungen wohl eher wenig praktiziert worden. Nun jedoch ist eine Betriebserlaubnis an die Vorlage eines konkreten Beschwerdeverfahrens geknüpft. Die Notwendigkeit dieser Verfahren wurde vor allem von Christine Bergmann hervorgehoben, als Ergebnis ihrer Tätigkeit als unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs in Einrichtungen. Unterstützt durch zahlreiche Fachleute hat sie immer wieder betont, dass die Einführung und Sicherung von Partizipationsmöglichkeiten und Beschwerdeverfahren zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellen Übergriffen und Gewaltanwendung unabdinglich sei. Auch zu diesem Thema hat das BMFSFJ ein Forschungsprojekt gefördert, welches von der FU Berlin durchgeführt wurde. Ulrike Urban-Stahl und Nina Jann haben die Ergebnisse 2014 unter dem Titel „Beschwerdeverfahren in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe“ veröffentlicht. Der Bericht enthält eine Fülle von ausführlichen Beispielen heute praktizierter Beschwerdeverfahren. Sowohl Details der Einführung wie auch die Wirkungen eines solchen Verfahrens auf Kinder, Jugendliche und auf Fachkräfte sind anschaulich und bestens nachvollziehbar dargestellt. Ich kann die Arbeit wirklich nur empfehlen, sie ist eine wichtige Arbeitshilfe für alle Einrichtungen, die mit dem Thema umgehen. Im Ergebnis muss man wohl feststellen, dass offenbar zwei sehr wichtige Dinge erreicht werden, die die Situation von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen deutlich verbessern können. Einerseits wird das Geschehen in der Einrichtung für die Fachkräfte transparen- 492 uj 11+12 | 2015 Kinder und Jugendliche in der Kinder- und Jugendhilfe ter, sie entwickeln eine größere Sensibilität für die Wirkungen des eigenen Verhaltens und die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen. Und andererseits werden diese herausgefordert, substanzielle Kritik zu formulieren, sie zu erläutern und mit den Fachkräften neue Regeln für das Verhalten in der Gruppe auszuhandeln. Damit trainieren Kinder und Jugendliche ihre eigene kommunikative Kompetenz und ihr Sozialverhalten. Dies hat positive Auswirkungen vor allem für schwierige Auseinandersetzungen, auch für diejenigen, die Jugendliche beispielsweise unter sich austragen. Auch ein faires Gruppenklima kann auf diese Weise entstehen und langfristig die Arbeit erleichtern helfen. ? Andererseits sind streitende Gruppen anstrengend, auch und gerade wenn fair gestritten werden soll. Die Fachkräfte stehen vor sehr hohen Anforderungen, was die Entwicklung einer fairen Streitkultur mit jungen Menschen betrifft, die ja eher geringe Erfahrungen damit gemacht haben. Um was geht es denn, wenn es zu Streit oder Beschwerden in der stationären Jugendhilfe kommt? Vera Birtsch: Kinder und Jugendliche beschweren sich beispielsweise über die Ausgestaltung von Gruppenregeln durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder über erlebte Ungerechtigkeiten, aber auch über die Verletzung ihrer Rechte, z. B. durch den Entzug von Taschengeld oder die Missachtung der Privatsphäre. Auch massive Grenzverletzungen oder Fehlverhalten sind Inhalt von Beschwerden. Dabei kann es sich auch um Konflikte der Jugendlichen untereinander handeln, die sie in der Gruppe oder mit den BetreuerInnen nicht zufriedenstellend klären konnten. Bei gruppeninternen Konflikten stehen Struktur und Organisation der einzelnen Wohngruppe im Mittelpunkt, hier kann es um die Zimmeraufteilung oder um die Gruppenregeln gehen. Beschwerden können sich auch auf die Einrichtung als Ganzes, z. B. auf die Außenanlagen oder das Essen beziehen. Die Erfahrungen zeigen, dass Kinder und Jugendliche über persönliche Dinge klagen, dazu gehört der Wunsch, in das Elternhaus zurückzukehren oder in einer Pflegefamilie zu leben. Beschwerdestellen werden also auch mit Themen konfrontiert, für die Kinder und Jugendliche in ihrem Umfeld nur schwer AnsprechpartnerInnen finden (Urban- Stahl/ Jann 2014, 18f ) ? Welche Bedeutung hat die Einführung von Beschwerdeverfahren aus deiner Sicht und welche Bedingungen sind für ihre Umsetzung notwendig? Vera Birtsch: Ich denke, mit der Einführung von Beschwerdeverfahren ergeben sich neue Chancen für die Entwicklung der Einrichtung selbst. Ulrike Urban-Stahl und Nina Jann weisen aber darauf hin, dass es nicht ein geeignetes Verfahren für alle Einrichtungstypen gibt. Jede Einrichtung muss das für sie richtige Vorgehen finden. Wichtig sei allerdings, dass vor der Einführung unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über Ziele, Sinn und die Bereitschaft, sich mit dem eigenen pädagogischen Verhalten auseinanderzusetzen, diskutiert wird. Damit werden auch Ängste und Sorgen, die die PädagogInnen diesbezüglich häufig haben, angesprochen, und können dann auch bearbeitet werden. Die Autorinnen berichten ferner, dass das Verfahren verschriftlicht werden muss, sodass die formalen Wege, die Ansprechpersonen und die Verantwortlichkeiten im weiteren Umgang unmissverständlich feststehen. Informationen für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern sollten verteilt werden und bevor das Verfahren eingesetzt wird, sind Schulungen für die Fachkräfte erforderlich. Auf diese Weise erfolgt, so die Autorinnen des Forschungsprojektes, insgesamt eine Sensibilisierung und Stärkung des Fachpersonals, sodass wir doch von einer sehr positiven Folgewirkung dieses recht formalen Verfahrens und damit von einer verbesserten Situation für die in der Einrichtung lebenden Kinder und Jugendlichen ausgehen können. 493 uj 11+12 | 2015 Kinder und Jugendliche in der Kinder- und Jugendhilfe Im Übrigen decken sich diese Erfahrungen offenbar mit denen, welche Projekte machen, die unter der Überschrift „Kinderrechte“ mehr Beteiligungs- und Mitsprachemöglichkeiten in Einrichtungen implementieren wollen. Dies hat mir Martina Kriener, eine Expertin auf dem Gebiet der Kinderrechte, auf meine Anfrage hin mitgeteilt (Hansbauer/ Kriener 2005). ? Wie sieht es mit Kinderrechten für jüngere Kinder, beispielsweise in der Kita aus? Wir haben dazu ja im März dieses Jahres ein Schwerpunktheft gemacht. Vera Birtsch: Ja, das Heft hat gezeigt: Kinderrechte können auch in der Kita ihren Platz haben, d. h. dass das Thema altersgerecht mit Kindern im Vorschulalter behandelt werden kann. Jörg Maywald (2015, 98ff ) sowie Franziska Schubert-Suffrian und Michael Regner (2015, 108ff ) haben dies detailliert und an Praxisbeispielen aufgezeigt. Auch von diesen AutorInnen wird übrigens betont, wie positiv sich das Verfahren selbst auf die Konfliktfähigkeit schon von jüngeren Kindern auswirkt. ? Und auch hier wird ein pädagogisch sehr anspruchsvoller Weg gegangen, die Rechte der einzelnen Kinder zu beachten, ohne dabei die Rechte der anderen Kinder einzuschränken. Das ist ein gemeinsamer Lernprozess, der nicht ohne Beschäftigung mit Wertvorstellungen der ErzieherInnen, aber auch der Kinder einhergeht, für die „Gerechtigkeit“ in der Regel ja ein ganz wichtiges Thema ist. In engem Zusammenhang mit der Aufwertung von Kindern als Rechtssubjekte steht auch das Recht auf gewaltfreie Erziehung. „Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig“, so heißt es im Gesetzestext (§ 1631 BGB). Die Intention war, das Bewusstsein der Öffentlichkeit dafür zu schärfen, dass Gewalt kein geeignetes Erziehungsmittel ist und viele negative Auswirkungen auf die betroffenen Minderjährigen hat. Wie sieht es aktuell mit der Umsetzung dieser schon seit 2000 in Kraft getretenen Norm aus? Vera Birtsch: Die unsere jugend hat diese Thematik immer wieder aufgegriffen und über den neuesten Forschungsstand berichtet. In diesem Jahr beschäftigte sich der Leitartikel in Heft 4 mit dem Ausmaß von innerfamiliärer Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Dirk Baier (2015, 146ff ) berichtet von zwei groß angelegten Schülerbefragungen. In der ersten von 2009 hat das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) 44.610 Jugendliche der neunten Jahrgangsstufe befragt. Das Durchschnittsalter der SchülerInnen lag bei rund 15 Jahren und nahezu ein Viertel der Befragten hatte einen Migrationshintergrund. Die zweite Studie wurde in 2013 durchgeführt, hier wurden 9.512 Jugendliche im selben Alter in Niedersachsen befragt. Die Auswertungen zeigen, dass Kinder und Jugendliche trotz der gesetzlichen Vorgabe immer noch in erheblichem Umfang Gewalt in der Familie erleben müssen: In Bezug auf ihre Kindheit haben nur 56,8 % der Befragten keine Gewalt erlebt. 30,5 % haben zumindest einmal leichte Gewalt („Ohrfeige erhalten“ oder „Gegenstand nach mir geworfen“) erfahren. 12,7 % erlebten eine Form der schweren Gewalt („mit der Faust geschlagen“ oder „getreten“, „geprügelt“, „zusammengeschlagen“). Psychische Gewalt („als dumm, faul, hässlich bezeichnet werden“, „verletzende Dinge gesagt bekommen“) haben 31,4 % selten und 8,7 % häufig erfahren (Baier 2015, 147). Insgesamt erfahren Jungen Gewalt eher von den Vätern und Mädchen von ihren Müttern. Jungen und Mädchen unterscheiden sich ansonsten kaum. Kinder mit Migrationsgeschichte sind häufiger betroffen, dabei spielen einerseits eine schlechtere sozio-ökonomische Lage, andererseits auch kulturelle Unterschiede eine Rolle (Baier 2015, 148). Über die Zeit betrachtet, hat die leichte Gewalt deutlich abgenommen: eine Vergleichsstudie, der „Victimsurvey“, durchgeführt 1992 mit 15.771 Personen und 2011 mit 11.428 Personen, zeigt, dass erlebte Gewalt in diesem Zeitraum bei rund 74 % der Befragten auf 48 % zu- 494 uj 11+12 | 2015 Kinder und Jugendliche in der Kinder- und Jugendhilfe rückgegangen ist. Hier dominierte allerdings die leichte Gewalt, bei der schweren und sehr schweren Gewalt wurden nur leichte Rückgänge von 13,3 % auf 10,4 % und von 2,4 % auf 1,8 % verzeichnet (Baier 2015, 149f ). ? Welchen Schluss würdest du aus diesen Ergebnissen ziehen? Vera Birtsch: Wir können m. E. feststellen, dass die leichte Gewaltbelastung von Kindern und Jugendlichen im eigenen Elternhaus deutlich zurückgegangen ist. Die Eltern präferieren eine gewaltfreie Erziehung heute offenbar tatsächlich stärker als noch vor Jahren. Die Initiative des Gesetzgebers, Kinder und Jugendliche vor Gewalt besser zu schützen, hat ihr Ziel damit also ein Stück weit erreicht. Und wir können feststellen, dass Gewalt in der Familie heute mehr geächtet wird als noch vor 25 Jahren. Das zeigen entsprechende starke Stimmen in den Medien, die nach meiner Einschätzung eine gesamtgesellschaftliche Entwicklung spiegeln. Und doch muss man feststellen, dass es weiterhin einen keineswegs kleinen Anteil von Kindern und Jugendlichen gibt, die schwere elterliche Übergriffe erleben. Und noch etwas ist anzufügen: Hilfseinrichtungen und staatliche Organisationen reagieren heute anders auf elterliche Gewalt. Denn entgegen der Verringerung der Gewaltanwendung, die sich aus den Befragungen bei jungen Menschen ergibt und auch bei zusätzlicher Berücksichtigung der zurückgehenden Jahrgangsstärken, sind die Zahlen der Inobhutnahmen wie die der Heimunterbringungen stark angestiegen und eben nicht gesunken. ? Damit wären wir beim Thema Kinderschutz. Was hat sich hier in den letzten Jahren verändert? Vera Birtsch: Seitdem einige tragische Todesfälle, wie z. B. in Hamburg oder Bremen, im Verantwortungsbereich des ASD stattgefunden haben, nehmen die Jugendämter vor allem kleine Kinder schneller aus Gefährdungssituationen heraus und bringen sie in Einrichtungen unter. Die heftige Diskussion, die es um diese Todesfälle immer wieder auch in den Medien gegeben hat, haben die Sensibilität der Fachkräfte für Gefährdungssituationen offenbar stark erhöht und die Vorsicht im Umgang mit schwierigen häuslichen Situationen in Familien mit kleinen Kindern deutlich verändert. Hier haben vermutlich auch Korrekturen stattgefunden, wo in früheren Jahren - einem wohlmeinenden Milieuansatz folgend - vielleicht zu viel Vertrauen in die Selbststeuerungskräfte eigentlich überforderter Eltern gesetzt wurde. Offensichtlich wollen soziale Fachkräfte heute angesichts der oftmals schwierigen Abwägungsprozesse bei der Beurteilung häuslicher Situationen weniger Risiken bezogen auf das Kindeswohl eingehen. Der Anstieg der Inobhutnahmen beispielsweise spiegelt neben der Lebensrealität in den betroffenen Familien auch die fachlichen Einstellungen der professionellen HelferInnen. In Zahlen betrachtet, sehen wir heute, dass nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes Wiesbaden im Jahr 2013 in 115.687 Fällen in Deutschland die Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung durch ein Jugendamt vorgenommen wurde. Die größte Häufigkeit liegt dabei in der Altersklasse der unter 1-jährigen Kinder. Und unter diesen wurde der größte Anteil einer Vernachlässigung zugeschrieben (10.889 Fälle), etwa 5.000 Fälle gehen auf körperliche Misshandlung zurück und gut 1.000 Fälle immerhin auf sexuelle Gewalt - eine doch erschreckend hohe Zahl (www. destatis.de/ DE/ ZahlenFakten/ Gesellschaft- Staat/ Soziales/ Sozialleistungen/ KinderJu gendhilfe/ Tabellen/ GefaehrdungKindeswohl 2013.html). ? Wie schätzt du diese Entwicklungen ein? Vera Birtsch: Nach dem, was ich gesagt habe, müsste man annehmen, dass die Zahlen ein Zeichen des verstärkten Kinderschutzes sind, ein Hinweis darauf also, dass Kinder und Jugendliche heute sicherer aufwachsen. Außer- 495 uj 11+12 | 2015 Kinder und Jugendliche in der Kinder- und Jugendhilfe dem können wir feststellen, dass das Angebot der „Frühen Hilfen“ in der Zwischenzeit weite Verbreitung gefunden hat. Hier können überforderte Eltern unkompliziert und schnell Hilfen bei der Pflege und Erziehung ihrer Kinder finden. AuchAngeboteder Erziehungsberatung, die präventiv wirken können, werden nach der neuesten Statistik stärker in Anspruch genommen. Zu den erzieherischen Hilfen berichtet die Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik in KOMDat, März 2015, dass im Jahr 2013 für 1.017.504 Kinder, Jugendliche und junge Volljährige Hilfen zur Erziehung in Anspruch genommen wurden, das sind 651 auf 10.000 unter 21-Jährige. Fast die Hälfte davon entfällt auf die Erziehungsberatung, die damit deutlich mehr in Anspruch genommen wird als in früheren Jahren. Und doch gibt es immer wieder beunruhigende Nachrichten aus der Fachpresse. So haben mich beispielsweise andere Daten aus dem KOMDat-Heft 1/ 2015, als die bereits erwähnten, sehr irritiert. Ich meine die neuerdings verfügbaren Daten zu den„Maßnahmen der Familiengerichte bei Gefährdungen des Kindeswohls“. Für die Jahre 2012 und 2013 liegen hierzu nämlich erstmalig Daten im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfestatistik vor. Und die zeigen erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern, welche eigentlich nicht erklärbar und nachvollziehbar sind. So werden in Baden-Württemberg 57 Sorgerechtsentzüge auf 100.000 Minderjährige vorgenommen, in Sachsen und Nordrhein-Westfalen sind es dagegen 2- und 3-mal so viele. Und noch einmal doppelt so viele sind es in Bremen und im Saarland. Auch die Inanspruchnahme von Fremdunterbringungen variiert im Ländervergleich um den Faktor drei (Fendrich/ Pothmann/ Tabel 2014, zitiert in KomDat 2015, 5ff ). In allen Ländern dominieren die Maßnahmen bei Klein- und Kleinstkindern, nämlich in 43 % aller Fälle. Die Kommentierung dieser Daten von Jens Pothmann kann ich nur unterstreichen: „Die sich hier andeutenden Differenzen familiengerichtlicher Praxis scheinen das schon beachtliche … Ausmaß an Heterogenität in der Kinder- und Jugendhilfe im Allgemeinen und im Kinderschutz im Besonderen noch zu übertreffen“ (Pothmann 2015, 10). Und es wäre hilfreich, wenn die Gründe dieser Differenzen durch weitere Forschung aufgehellt werden könnten. ? Ja, die Zahlen kann man sehr unterschiedlich interpretieren: Einerseits als Zunahme des Kinderschutzes, andererseits könnte es sich auch um sehr unterschiedliche Auffassungen darüber handeln, was unter Gefährdung zu verstehen ist. Möglicherweise gibt es auch eine spezifische lokale Kultur des Umgangs mit Gefährdungsfällen. Ich bin aktuell an einem bundesweiten Forschungsprojekt „Kindeswohl zwischen Jugendhilfe und Justiz“ beteiligt, das unter anderem auch solche Fragen in den Blick nimmt und von Barbara Seidenstücker, Reinhold Schone und Johannes Münder verantwortet wird (Forschungsnotiz in unsere jugend 2015, 142). Vera Birtsch: Probleme zeigen sich auch beim Thema „Hausbesuch“, der mit der Frage verbunden ist, ob er tatsächlich mehr Sicherheit für die Kinder bringen kann oder auch unerwünschte Nebenwirkungen hat. Dazu läuft derzeit das Forschungsprojekt HabeK, in dem in einer breit angelegten Befragung herausgefunden werden soll, wie die Entscheidung für die Durchführung von Hausbesuchen erfolgt, wie AkteurInnen Hausbesuche erleben und welche Entwicklungsbedarfe gesehen werden. Die Autorinnen Urban-Stahl, Albrecht und Lattwein (2014, 466ff ) gehen davon aus, dass sich das Jugendamt - wie im Bundeskinderschutzgesetz vorgesehen - in den Fällen, in denen gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung festgestellt wurden, mittels eines Hausbesuchs einen unmittelbaren Eindruck vom Kind und seiner persönlichen Umgebung verschaffen sollte. 496 uj 11+12 | 2015 Kinder und Jugendliche in der Kinder- und Jugendhilfe Da in Kinderschutzzentren aber auch Erfahrungen gemacht wurden, dass ein Hausbesuch die Gefährdung von Kindern sogar noch verstärken kann, verfolgen die Autorinnen die Hypothese, dass der Hausbesuch also nicht in jedem Fall zur Sicherung des Kindeswohls beiträgt. Ich persönlich kann mir das zwar nicht gut vorstellen, aber auf das Ergebnis der Studie bin ich natürlich sehr gespannt. ? Das Austarieren von Hilfe und Kontrolle ist immer wieder äußerst schwierig und jede Art der Kontrolle bedarf einer fachlichen Begründung, wie dies auch Eva und Reinhold Schone in diesem Heft darlegen. Ein Hausbesuch muss in jedem Fall gut begründet sein, es kann die Zusammenarbeit mit den Familien erheblich stören, wenn er als entgegengebrachtes Misstrauen wahrgenommen wird. Vera Birtsch: Ja, das stimmt, aber es ist immer auch eine Frage, wie die Fachkraft im Einzelfall vorgeht. Man kann den Eltern m. E. durchaus verständlich machen, warum einem der Hausbesuch jetzt besonders wichtig ist. Wenn ich ein Fazit ziehen soll, fällt es mir angesichts des insgesamt widersprüchlichen Ergebnisses doch schwer, die Wirksamkeit des derzeit in Deutschland praktizierten Kinderschutzes einzuschätzen - und das, nachdem ja in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen wurden, um Fehleinschätzungen und Versäumnisse im Handeln des öffentlichen Trägers und der Gerichte einzugrenzen. Und um noch einmal auf das jüngste Ergebnis zu den Entscheidungen der Familiengerichte zurückzukommen: Offenbar variieren Einschätzungen von Gefährdungssituationen doch erheblich, vielleicht auch in Abhängigkeit von den vor Ort bestehenden Handlungsalternativen, welche die Familiengerichte kennen oder auch vermissen. Und so kommt es in Einzelfällen doch zu gravierenden Fehleinschätzungen der Situation oder zu einer gestörten Kommunikation der am Fall Beteiligten. Anders sind die traurigen Todesfälle, bei denen das Jugendamt eingeschaltet war, wohl nicht zu erklären. Auf der anderen Seite müssen wir sehen, dass sehr viel zur frühen Prävention getan wird. Hier möchte ich nur auf das „Nationale Zentrum Frühe Hilfen“ zu sprechen kommen, das Arbeitsansätze in den Kommunen in Kooperation mit den Gesundheitshilfen anregt, unterstützt und zur Qualifizierung der Fachkräfte beiträgt. Auch einen Projektansatz in NRW finde ich interessant „Kein Kind zurücklassen! “ heißt das Projekt, gefördert durch die Bertelsmann Stiftung. Hier werden Kommunen beim Ausbau und der Vernetzung vorbeugender Angebote begleitet und Kinder und Jugendliche erfahren frühzeitig unterschiedliche Formen der Unterstützung (www. bertelsmann-stiftung.de/ de/ unsere-projekte/ kein-kind-zuruecklassen-kommunen-in-nrwbeugen-vor/ ). Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) ist ein Kooperationsprojekt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Köln mit dem Deutschen Jugendinstitut e. V. (DJI) in München. Sie machen ihre jeweils spezifischen Erfahrungen verfügbar, um fachübergreifende Verständigung und Kooperation zu fördern. Die beiden Träger bringen ihre jeweiligen Erfahrungen und Kompetenzen aus der Gesundheitsförderung für benachteiligte Menschen und aus der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe ein. Sie sind in ihren Fachgebieten und Arbeitsfeldern gut verankert und haben Zugang zu relevanten Akteurinnen und Akteuren (www.fruehe hilfen.de). ? Lass uns abschließend auf den mit Abstand größten Bereich der Kinder- und Jugendhilfe zu sprechen kommen: die Kindertagesbetreuung. Haben sich dadurch die Möglichkeiten früher Bildung und damit auch der gesellschaftlichen Teilhabe von Kindern verbessert? Vera Birtsch: Ja, davon würde ich auf jeden Fall ausgehen. Die Angebote für die unter 3-jährigen Kinder, die von den Kommunen mithilfe der Träger der Kindertagesbetreuung und unterstützt durch Bund und Länder in den vergangenen Jahren in einem Kraftakt aufgebaut wor- 497 uj 11+12 | 2015 Kinder und Jugendliche in der Kinder- und Jugendhilfe den sind, bieten nun Fördermöglichkeiten für jedes Kind ab dem 1. Lebensjahr unabhängig von der Berufstätigkeit der Eltern. Zum Teil wird die Betreuung bis zu fünf Stunden sogar kostenfrei gestellt. Damit besteht prinzipiell die Möglichkeit, dass Entwicklungsdefizite oder -risiken bei Kleinkindern sehr frühzeitig erkannt werden, dass Sprachförderung rechtzeitig vor der Einschulung einsetzt, dass Gesundheitsprobleme aufgespürt werden usw. Natürlich ist noch offen, ob die jeweils unterschiedlichen Bedarfssituationen vor Ort, also in einer Großstadtregion oder in dörflicher Umgebung etwa, bereits ausreichend gedeckt werden konnten oder ob noch Nachholbedarf besteht. Das betrifft natürlich auch Fragen zur Qualität, wie z. B., ob die Ausstattung der Häuser bereits ausreichend ist, ob die Konzeption, vor allem die Bildungskonzeption der Träger stimmt und ob die Qualifikation der vor Ort arbeitenden Erziehungskräfte ausreicht. ? Kannst du etwas über Bedarf und Anzahl der Betreuungsplätze für die unter 3-Jährigen sagen? Vera Birtsch: Ja, dazu stehen auch neue Daten zur Verfügung. Im Fokus steht die Versorgung der unter 3-jährigen Kinder, die in Deutschland lange Zeit sehr kritisch gesehen wurde, heute aber nach den Aspekten der Vereinbarkeit von Familie und Beruf wie auch der Bildungsförderung der Kinder durchweg begrüßt wird. Die Daten zeigen, dass zum 1. 3. 2014 bundesweit insgesamt 660.750 unter 3-Jährige in Kindertageseinrichtungen (561.569 Kinder) und in Kindertagespflege (99.181 Kinder) betreut wurden (Forschungsverbund DJI/ TU Dortmund 2015, 2). Dies entspricht, bezogen auf die altersgleiche Bevölkerung, einer Inanspruchnahmequote von rund 32 %. Zwar ist die Differenz zwischen der ost- und westdeutschen Quote geringer geworden, dennoch wurden in Ostdeutschland mit 52 % immer noch deutlich mehr unter 3-Jährige betreut als in Westdeutschland (rd. 27 %). Im Prinzip ist es nicht verwunderlich, dass es lokale Differenzen gibt und doch bin ich erstaunt, dass die Inanspruchnahmequoten unter den westlichen Jugendamtsbezirken immer noch von rd. 14 % bis zu rd. 47 % und in Ostdeutschland von rd. 45 % bis zu 63 % variieren. Die baden-württembergische Universitätsstadt Heidelberg liegt interessanterweise wie schon in den Jahren zuvor mit ihrer Inanspruchnahmequote von 46,9 % sogar über den Quoten der sächsischen Landkreise Erzgebirgskreis (44,5 %) und Görlitz (46,6 %) und sogar über den Quoten von Berlin (46,0 %) und Leipzig (46,4 %). Bundesweit wurden die meisten unter 3-Jährigen Kinder, nämlich 63,0 %, in der brandenburgischen Stadt Frankfurt an der Oder betreut (Forschungsverbund DJI/ TU Dortmund 2015, 2). ? Wie würdest du diese Unterschiede interpretieren? Vera Birtsch: Natürlich stellt sich die Frage, ob diese Quoten den tatsächlichen Bedarf decken oder nur das Angebot widerspiegeln. Das Letztere würde ich allerdings stärker bei den niedrigen als bei den hohen Quoten erwarten. Glücklicherweise beschäftigt sich die Veröffentlichung von DJI/ TU 2015 (S. 6) auch mit dieser Frage und zitiert Ergebnisse einer DJI-Länderstudie, in der über 12.000 repräsentativ ausgewählte Eltern nach ihren Betreuungswünschen gefragt wurden. Danach liegen die derzeit geäußerten Betreuungswünsche bundesweit bei 41,5 % (Ost 57,4 % und West 37,6 %). Sie befinden sich damit um 9,2 % über der derzeitigen Inanspruchnahmequote von 32,3 %. Das allerdings sind Mittelwerte. Regional liegen die Betreuungswünsche der Eltern sehr weit auseinander. In Nordrhein- Westfalen zum Beispiel variiert der Betreuungswunsch zwischen den 34 befragten Kommunen von 29,2 % bis zu 49,0 %. 498 uj 11+12 | 2015 Kinder und Jugendliche in der Kinder- und Jugendhilfe Im Ergebnis bleibt also festzuhalten, dass sich die tatsächliche Betreuung den Wünschen der Eltern angenähert hat. Vor allem in Großstädten und Ballungsgebieten steht damit immerhin für bis zur Hälfte der unter 3-jährigen Kinder ein Betreuungsplatz in einer Kita zur Verfügung. ? Was kann man über die Qualität der Betreuungs- und damit auch Bildungsangebote für die unter 3-Jährigen sagen? Vera Birtsch: Ein wichtiges Thema, aber wieder einmal gar nicht leicht zu beantworten. Vermutlich gibt es bei Qualitätsstandards Untergrenzen. Wo die aber wirklich liegen, vermag ich nicht zu beurteilen. Ich bin bei meiner Tätigkeit in der Hamburger Verwaltung durch viele Einrichtungen gegangen und habe dabei festgestellt, dass Personalschlüssel, Gruppengröße, Erzieherinnenverhalten und Betreuungskonzept wohl nur zusammen ein solides Ganzes ergeben. Dazu kommt, dass Personalschlüssel und Gruppengröße hauptsächlich Rechengrößen sind, die allerdings einen Mindeststandard absichern. Die gewünschte Betreuungsqualität, die auch die Förderung der Bildungsentwicklung der Kinder beinhaltet, wird aber erst bei der Umsetzung des Bildungs- und Betreuungskonzepts erreicht werden können - und hier sind nicht nur die Grenzen, sondern auch die Möglichkeiten fließend. Die Konzepte, die ich in der Praxis kennengelernt habe, sind sehr unterschiedlich und haben mich in Vielfalt und Ideenreichtum oft beeindruckt. Mit Blick auf die bisher erzielten Betreuungsquoten muss man also auch festhalten, dass die heutige Kindertagesbetreuung für einen beachtlichen Teil der Kinder unter 3 Jahren und für einen sehr hohen Anteil der 3bis 5-jährigen Kinder zusätzliche Bildungschancen bietet, die über die Fördermöglichkeiten der Elternhäuser in der Regel deutlich hinausgehen und das würde ich nicht nur auf sozial benachteiligte Eltern beziehen. Ich denke da z. B. an die vielen Projekte für „kleine Forscherinnen und Forscher“, die ich in Einrichtungen gesehen habe, und an den Kontext der vielfältigen sozialen Interaktion, in dem sie stattfinden. Interessant ist in diesem Zusammenhang der Artikel von Joachim Rosenkranz (2010) in der unsere jugend. Er richtet sich hauptsächlich an KritikerInnen der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige, die fürchten, das Kind würde durch eine zu frühe Trennung von der Mutter im Aufbau einer stabilen Bindung zur Mutter bzw. zur Hauptbetreuungsperson behindert werden und könne dann auch nicht von den Bildungsangeboten profitieren. In einer ausführlichen Aufarbeitung diverser Studien hat er als Ergebnis formuliert, dass eine solche Störung keineswegs auftritt, wenn die Stabilität der Betreuung garantiert ist, d. h. dass es keine Bezugspersonenwechsel bei den Kita-ErzieherInnen gibt. Sehr wichtig ist aber vor allem, dass die ErzieherInnen über eine „gruppenbezogene Empathie verfügen“, dass ihr Verhalten also von Merkmalen geprägt ist, die sich auf die „Gruppenstruktur und die Gruppendynamik beziehen und zwar unabhängig von der Gruppengröße“ (Rosenkranz 2010, 489). Mit anderen Worten: wenn die ErzieherInnen in der Gruppe eine Atmosphäre der Wertschätzung und der Anerkennung erzeugen, in der sich das einzelne Kind wohlfühlt und die Betreuungspersonen stabil bleiben, können die Kinder zu ihnen gute Beziehungen aufbauen. Sie können umfassend von der Gruppensituation profitieren und die Beziehung zu den Eltern wird nicht beeinträchtigt. Damit ist der Gewinn, den die Kindertagesbetreuung vermittelt, doch offenkundig, oder? ? Neben vertrauensvollen Beziehungen in der Tagesbetreuung sind - gerade auch für sozial benachteiligte Kinder - altersgemäße Bildungsangebote hervorzuheben, die Chancengleichheit fördern. Gibt es hierzu besondere Ansätze? Vera Birtsch: Bei der Betrachtung der Bildungskonzepte scheint mir besonders wichtig zu sein, inwieweit die Kindertagesbetreuung in der Lage 499 uj 11+12 | 2015 Kinder und Jugendliche in der Kinder- und Jugendhilfe ist, gute Sprachförderung zu leisten. Aus dem Bildungsbericht 2014 wissen wir, dass schon im Alter von 5 Jahren soziale Herkunftsunterschiede bei Wortschatz- und Grammatik-Kompetenzen in der deutschen Sprache zu beobachten sind. Zugleich wird bei einem Viertel dieser Altersgruppe Sprachförderbedarf diagnostiziert. Es wird aber nicht ausreichen, die Konzepte zu vergleichen, m. E. muss empirisch untersucht werden, welche Erfolge mit diesen Konzepten erreicht werden, welche Anforderungen an die Erziehungsfachkräfte dabei gestellt sind und inwieweit es Weiterbildungsnotwendigkeiten gibt. Diesen Bereich überschaue ich nicht und kann nicht beurteilen, ob es bereits umfassende flächendeckende Studien zur Qualität der Kindertagesbetreuung gibt. Bertelsmann Stiftung und GEW etwa haben sich meines Wissens bisher hauptsächlich auf Forderungen eines bestimmten Betreuungsschlüssels beschränkt und kritisieren dementsprechend die unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Bundesländern. Ein anderer Punkt ist die Qualifikation des Personals, die in Landesgesetzen und Verordnungen geregelt ist und für die - wahrscheinlich zu Recht - bundeseinheitliche Standards gefordert werden. ? Was wäre dein Fazit zum Stand der Kindertagesbetreuung? Vera Birtsch: Alles zusammengenommen finde ich, dass wir in Deutschland mit der Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung doch deutlich vorangekommen sind. Denn man muss berücksichtigen, dass sie hier in früheren Jahren im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern, zu Frankreich oder den skandinavischen Ländern, aber natürlich auch im Vergleich zur alten DDR keine herausragende Rolle gespielt hat. Nun ist der Platzausbau bei den unter 3-Jährigen vorangekommen und das Nächste wird sein, die Qualität weiterhin so zu verbessern, dass die Bildungsentwicklung der Kinder bereits im frühen Alter positiv beeinflusst wird. Mein Eindruck ist, dass es noch eine Weile dauern wird, bis die Qualität der Bildungskonzepte wirklich ausreichend geprüft und trägerübergreifend auf ein bestimmtes Niveau gebracht ist, von dem vor allem auch die Kinder aus benachteiligten sozialen Schichten, aber selbstverständlich auch aus den bildungsnäheren Elternhäusern, gut profitieren können. ? Du hast im Laufe des Gesprächs auf den Stand und den Bedarf an Weiterentwicklung in den verschiedenen Themenfeldern aufmerksam gemacht. Gibt es darüber hinaus noch etwas, auf das du - mit Blick auf die Lage von Kindern und Jugendlichen in und mit der Kinder- und Jugendhilfe - abschließend hinweisen möchtest? Vera Birtsch: Was mich und uns beide gemeinsam mit Sabine Behn eine Weile beschäftigt hat, das ist die Frage, wie das Potenzial von Ehrenamtlichen mehr von der Kinder- und Jugendhilfe genutzt werden kann - und zwar zum Vorteil für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern wie auch für Fachkräfte und die Freiwilligen selbst. Es gibt so viele positive Beispiele dazu und doch hat sich flächendeckend noch nicht das Entscheidende in Deutschland getan. Zu diesem Thema können wir auf unser Buch hinweisen, in dem diese Beispiele und viele Hinweise zur Organisation der Freiwilligenarbeit ausführlich beschrieben sind (Birtsch/ Behn/ Bindel-Kögel 2014). Aber abgesehen davon sehe ich immer noch einen großen Bedarf beim Übergang von der Schule in die Ausbildung. Jugendberufshilfe findet heute leider nur noch in Ansätzen statt. Zweifellos müssen Kooperationsmodelle zwischen Jugendhilfe, Schule und der Arbeitsverwaltung gefunden werden. Denn hier schlagen Benachteiligungen, die Kinder und Jugendliche in allen Altersphasen erfahren haben, noch einmal richtig zu. Und eine gute Ausbildung mit anschließender Berufstätigkeit ist immer noch das beste Mittel gegen Armut. Ein wichtiger grundlegender Punkt, bei dem es um solche Strukturen geht, die Qualität erst ermöglichen, ist die Finanzausstattung der Kommunen und damit auch die der Jugendämter. 500 uj 11+12 | 2015 Kinder und Jugendliche in der Kinder- und Jugendhilfe Dieses Thema können wir nicht mehr behandeln, es könnte aber im Mittelpunkt eines weiteren Fachgesprächs stehen. Vielen Dank für die differenzierten Ausführungen. Das Fachgespräch führte Gabriele Bindel-Kögel Literatur Baier, D. (2015): Ausmaß, Entwicklung und Folgen von innerfamiliärer Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Unsere jugend 67, 146 - 154, http: / / dx.doi.org/ 10.2378/ uj2015.art21d Bindel-Kögel, G. (2011): Gemeinsam oder getrennt? Zur Rechtspraxis der außerfamiliären Unterbringung von Geschwisterkindern in Deutschland. Band 11 SPI-Materialien. SOS Eigenverlag, München Birtsch, V., Behn, S., Bindel-Kögel, G. (Hrsg.) (2014): Freiwilligenarbeit gestalten. Anregungen für die ehrenamtliche Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und ihren Familien. Ernst-Reinhardt, München Deutsches Jugendinstitut (DJI e. V.) (2004): Jugendhilfe und sozialer Wandel. Institutionalisierte Beteiligungsformen in Einrichtungen der stationären Erziehungshilfe in Bayern. In: www.dji.de/ jhsw, 17. 8. 2015 Fendrich, S., Pothmann, J., Tabel, A. (2014): Monitor Hilfen zur Erziehung. Eigenverlag, Dortmund 2014 Forschungsverbund DJI/ TU Dortmund (Hrsg.) (2015): Kindertagesbetreuung vor Ort - der Betreuungsatlas 2014. Eine Analyse lokaler Unterschiede. In: www. akjstat.tu-dortmund.de/ fileadmin/ Analysen/ Kita/ Betreuungsatlas_2014_final.pdf, 17. 8. 2015 Gathmann, C., Saß, B. (2012): Die Wirkungen des Betreuungsgeldes auf Kinder und ihre Familien am Beispiel Thüringen. Unsere jugend 64, 365 - 370, http: / / dx.doi.org/ 10.2378/ uj2012.art34d Hansbauer, P., Kriener, M. u. a. (2005): Positionspapier Kinderrechte in der Erziehungshilfe. IGfH, Frankfurt a. M. Hartig, S., Wolff, M. (2008): Gelingende Beteiligung im Heimalltag aus Sicht von Jugendlichen. In: www.die beteiligung.de/ diebeteiligung2/ pdf/ abschlussbe richt_projekt_gel_beteil_2008.pdf, 17. 8. 2015 Landesjugendamt Landschaftsverband Rheinland (2001): Arbeitshilfen zum Hilfeplanverfahren gemäß § 36 SGB VIII. In: http: / / www.kommern.lvr.de/ app/ re sources/ gesamtempfehlungen36kjhg.pdf, 17. 8. 2015 Maywald, J. (2015): Das Kind als Träger eigener Rechte. Unsere jugend 67, 98 - 107, http: / / dx.doi.org/ 10.2 378/ uj2015.art16d Pothmann, J. (2015): Maßnahmen der Familiengerichte bei Gefährdungen des Kindeswohls - eine bunte Landschaft. In: KomDAT 18, 8 - 10 Rosenkranz, J. (2010): Frühkindliche Bindung und Kindertagesbetreuung. Unsere jugend 62, 479 - 492, http: / / dx.doi.org/ 10.2378/ uj2010.art48d Schubert-Suffrian, F., Regner, M. (2015): „Werde erst mal groß, dann …“ Beschwerdeverfahren für Kitakinder - Eine Herausforderung für den pädagogischen Alltag. Unsere jugend 67, 108 - 117, http: / / dx.doi.org/ 10.2378/ uj2015.art17d Wolff, M., Hartig, S. (2013): Gelingende Beteiligung in der Heimerziehung. Ein Werkbuch für Jugendliche und ihre BetreuerInnen. Beltz Juventa, Weinheim/ Basel Wolff, M., Hartig, S. (2008): Gelingende Beteiligung im Heimalltag aus der Sicht von Jugendlichen. In: http: / / www.diebeteiligung.de/ diebeteiligung2/ pdf/ ab schlussbericht_projekt_gel_beteil_2008.pdf, 21. 8. 2015 Urban-Stahl, U., Jann, N. (2014): Beschwerdeverfahren in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Ernst Reinhardt, München Urban-Stahl, U., Albrecht, A., Lattwein, S. (2014): Hausbesuche im Kontext des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung. Unsere Jugend 66, 466 - 470, http: / / dx.doi.org/ 10.2378/ uj2914.art57d
