eJournals unsere jugend67/2

unsere jugend
4
0342-5258
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/uj2015.art14d
4_067_2015_2/4_067_2015_2.pdf21
2015
672

Rezension: Reinhard Joachim Wabnitz, 2014: Grundkurs Familienrecht für die Soziale Arbeit

21
2015
Dieter Kreft
Es gibt auch für Rezensenten "Lieblingstitel", alle Grundkurse von Reinhard J. Wabnitz gehören für mich dazu: weil sie übersichtlich sind, gut lesbar und verständlich, Studierende also angemessen einführen in die allgemein nicht so beliebten grundsätzlichen Rechtsthemen. Und sie sind didaktisch klug gegliedert.
4_067_2015_2_0009
92 uj 2 | 2015 Rezensionen Reinhard Joachim Wabnitz, 2014: Grundkurs Familienrecht für die Soziale Arbeit München: Reinhardt UTB, 4. überarbeitete Auflage, 197 Seiten, € 17,99 Es gibt auch für Rezensenten „Lieblingstitel“, alle Grundkurse von Reinhard J. Wabnitz gehören für mich dazu: weil sie übersichtlich sind, gut lesbar und verständlich, Studierende also angemessen einführen in die allgemein nicht so beliebten grundsätzlichen Rechtsthemen. Und sie sind didaktisch klug gegliedert. Auch im vorliegenden Grundkurs Familienrecht werden die Texte wieder durch Übersichten und Tabellen gebündelt und Vertiefungen präzisiert. 14 Fälle verpflichten zu praxisorientierten Blicken und werden im Anhang (Musterlösungen) aufgelöst, d. h. der Autor bietet vernünftigerweise „seine“ („eine“) Lösung an, die den Studierenden sowohl einen Vergleich mit der eigenen Arbeit erlaubt als ihnen auch eine Orientierung gibt. Das Familienrecht ist heute ein Kernfach in der Ausbildung an allen Hochschulen für Sozialwesen. Häufig wird schon im Grundstudium eine entsprechende Lehrveranstaltung mit einer Klausur abgeschlossen. „Dies stellt eine besondere Herausforderung für Studierende und Lehrende dar, zumal die gängigen Lehrbücher dazu überwiegend als zu umfangreich und zu komplex erscheinen. Diese Lücke will der (neue Grundkurs) schließen, der aus Lehrveranstaltungen an der Hochschule RheinMain in Wiesbaden hervorgegangen ist“ (Vorwort, 13). Dass in wenigen Jahren (1. Auflage 2006) nunmehr bereits die vierte Auflage vorgelegt werden kann, beweist die Notwendigkeit und die Gelungenheit dieses Grundkurses Familienrecht. Die Gliederung ist unverändert geblieben: 14 Kapitel (Familie und Familienrecht, Verlöbnis und Ehe, Getrenntleben und Ehescheidung, Verwandtenunterhalt I und II, Elterliche Sorge I - IV, Annahme als Kind (Adoption), Vormundschaft, Pflegschaft, Beistandschaft, Rechtliche Betreuung, Nichteheliche Lebensgemeinschaften, insbesondere eingetragene Lebenspartnerschaft) werden mit einem Anhang (Musterlösungen, Literatur, Sachregister) angemessen ergänzt. Der Titel ist auf den aktuellen Stand der Gesetzgebung, Literatur und Rechtsprechung gebracht. „Insbesondere die Gesetze zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern sowie zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters sowie das Gesetz über den Umfang der Personensorge bei uj 2 | 2015 93 Rezensionen einer Beschneidung des männlichen Kindes sind dabei berücksichtigt worden“ (Vorwort, 13). Ich bleibe dabei, was ich bereits in der Rezension der 3. Auflage (uj 6/ 2013, 282) ausgeführt habe: „Es wäre höchst erfreulich, verfügten alle AbsolventInnen nach Abschluss ihrer Ausbildung/ Studiengänge (wenigstens) über diese Kenntnisse, die hier vermittelt werden.“ Auch der neue Grundkurs „Familienrecht für die Soziale Arbeit“ ist wieder Einführungs-Literatur vom Feinsten. Literatur für Studierende, der man anmerkt, dass sie sich aus der Lehrpraxis des Autors heraus entwickelt hat. Prof. Dieter Kreft, Nürnberg kremie.nuernberg@t-online.de DOI 10.2378/ uj2015.art14d