unsere jugend
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Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
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Zusammenarbeit mit Eltern in der Pflegekinderhilfe am Beispiel von Rückkehrprozessen
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Corinna Petri
Judith Pierlings
Dirk Schäfer
Die Pflegekinderhilfe hat sich in den letzten Jahren erheblich weiterentwickelt und professionalisiert. Was die konzeptionell verankerte und tatsächlich geleistete Zusammenarbeit der Pflegekinderhilfe mit Eltern angeht, scheint jedoch ein wesentlicher Entwicklungsbedarf zu bestehen.
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375 unsere jugend, 67. Jg., S. 375 - 384 (2015) DOI 10.2378/ uj2015.art61d © Ernst Reinhardt Verlag München Basel von Corinna Petri Jg. 1981; M. A., Dipl.-Soz. Päd., wissenschaftliche Mitarbeiterin in den Forschungsgruppen Pflegekinder und Heimerziehung der Universität Siegen Zusammenarbeit mit Eltern in der Pflegekinderhilfe am Beispiel von Rückkehrprozessen Die Pflegekinderhilfe hat sich in den letzten Jahren erheblich weiterentwickelt und professionalisiert. Was die konzeptionell verankerte und tatsächlich geleistete Zusammenarbeit der Pflegekinderhilfe mit Eltern angeht, scheint jedoch ein wesentlicher Entwicklungsbedarf zu bestehen. Helming, Wiemann und Ris (2011, 527) konstatieren im Handbuch Pflegekinderhilfe: „Grundsätzlich ist die konzeptionelle Gestaltung und strukturelle Verankerung von Herkunftselternarbeit in Deutschland überfällig.“ Besonders eindrücklich wurde dies in unserem Praxisforschungsprojekt gezeigt, in dem Rückkehrprozesse von Pflegekindern in ihre Herkunftsfamilie aus verschiedenen Perspektiven und über einen Zeitraum von einem Jahr untersucht wurden (Schäfer/ Petri/ Pierlings 2015). Am Beispiel von Rückkehrprozessen lassen sich sowohl spezielle als auch grundsätzliche Aufgaben für eine gelingende Zusammenarbeit von Professionellen mit Eltern sowie die Kooperation zwischen Pflegeeltern und Eltern benennen, die für eine gute Entwicklung des (Pflege-)Kindes von hoher Bedeutung sind. Dabei macht es einen gewichtigen Unterschied, ob Eltern(teile) diese Hilfeform selbst beantragen oder ob die Hilfe infolge eines (angedrohten) Sorgerechtsentzugs gegen den Willen der Eltern eingeleitet wird. Ob und wie im Einzelfall schließlich eine Rückkehr möglich ist oder das Pflegeverhältnis einvernehmlich und für das Kind verlässlich fortgeführt wird, hängt jedoch von mehreren Faktoren ab. Um zu einer tragfähigen Einschätzung hinsichtlich der Rückkehrperspektive zu gelangen, ist es unabdingbar, die individuellen Bedürfnisse des Kindes und dessen Motivation Judith Pierlings Jg. 1978, Dipl. Päd., Dipl. Soz.päd., Wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Forschungsgruppe Pflegekinder der Universität Siegen Dirk Schäfer Jg. 1980, Dipl. Päd., Dipl. Soz.päd., Wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Forschungsgruppe Pflegekinder der Universität Siegen 376 uj 9 | 2015 Zusammenarbeit mit Eltern zu erfassen und den Blick auf die weiteren beteiligten Personen auszuweiten. Oft haben die einzelnen Parteien sehr unterschiedliche Interessen, Befürchtungen und Hoffnungen, mit denen sie auf ihre je eigene Weise die Prozesse beeinflussen. Im Praxisforschungsprojekt, auf das sich dieser Beitrag bezieht, wurden diese Faktoren in der Zusammenschau der unterschiedlichen Perspektiven analysiert. In diesem Artikel werden aus diesen Ergebnissen Facetten herausgestellt, die mit der Lebenssituation der Herkunftsfamilie sowie den Kooperationsbeziehungen mit Eltern zusammenhängen. Unter der Frage, welche Aufgaben sich in Bezug auf die Zusammenarbeit mit Eltern ergeben, werden zentrale Erkenntnisse vorgestellt und abschließend mit Blick auf die Konsequenzen für eine professionelle Praxis diskutiert. Rückkehrprozesse in der Pflegekinderhilfe Vollzeitpflegeverhältnisse sollen nach dem Wortlaut des Gesetzes entweder zeitlich befristet oder auf Dauer ausgerichtet sein (§ 37 SGB VIII). Schätzungen zufolge kehren pro Jahr lediglich 2,5 - 5 % aller Pflegekinder (außerhalb der Bereitschaftspflege) in ihre Herkunftsfamilie zurück (Kindler u. a. 2011, 624). Dies könnte darauf hindeuten, dass eine fundierte und kontinuitätssichernde Perspektivklärung vor oder zu Beginn der Pflegeverhältnisse erfolgt ist. Diese Lesart verblasst jedoch vor dem Hintergrund statistischer Fakten. So wurde in einer bundesweiten Onlinestudie, in der Fachkräfte des Jugendamtes befragt wurden, festgestellt, dass lediglich in 60 % aller Pflegeverhältnisse eine Perspektivklärung erfolgt ist und in diesen Fällen lediglich bei einem Drittel spezifische Methoden zur Einschätzung der Rückkehrperspektive angewandt wurden (Diouani-Streek 2011). Für die geringe Rückkehrrate muss es demnach noch weitere Erklärungsansätze geben. Kindler u. a. (2011, 628) deuten diesen Umstand „als Folge eines Zusammenwirkens bislang nicht ausreichend entwickelter und eingesetzter Hilfekonzepte zur Wiederherstellung der Erziehungsfähigkeit bei Herkunftseltern und einer großen Vorsicht der Fachkräfte gegenüber dem Risiko scheiternder Rückführungen“. Festzustellen ist in jedem Fall, dass „Rückkehr“ von vielen Fachkräften als Reizthema in der Pflegekinderhilfe betrachtet wird und Debatten darüber in auffallend emotionaler Form und manchmal geradezu ideologisch geführt werden. Faktisch - so haben unsere Eindrücke, die wir in der Forschungsgruppe Pflegekinder zunächst aus Interviews mit ehemaligen Pflegekindern gewonnen haben, gezeigt - ist das Thema für die Betroffenen selbst hochrelevant, unabhängig davon, ob es tatsächlich zu einer Rückkehr kommt oder nicht; schließlich sind mit dem (erneuten) Auftreten des Themas in der Regel starke Emotionen verbunden. Vor diesem Hintergrund wurde das nachfolgend beschriebene Praxisforschungsprojekt initiiert und durchgeführt. Das Praxisforschungsprojekt „Rückkehrprozesse von Pflegekindern in ihre Herkunftsfamilie“ Die Ergebnisse des vorliegenden Beitrags beziehen sich auf das Praxisforschungsprojekt „Rückkehrprozesse von Pflegekindern in ihre Herkunftsfamilie“ (www.uni-siegen.de/ rueck kehr-pflegekinder), das wir von Oktober 2012 bis September 2014 in Kooperation mit dem Institut für Vollzeitpflege und Adoption (IVA e.V.) durchgeführt haben. Dabei wurden differenzierte Wissensbestände erarbeitet, die nun für eine Weiterentwicklung der Gestaltung und Begleitung von Rückkehrprozessen genutzt werden können. Die Projektergebnisse sollen Fachkräften bei der Auseinandersetzung mit dem Thema „Rückkehr“ unterstützen und Anregungen zurWeiterentwicklungder Pflegekinderhilfe bieten. Kennzeichnend für den Datenerhebungsprozess sind 377 uj 9 | 2015 Zusammenarbeit mit Eltern • die kontrastierende Auswahl der zu untersuchenden Fälle, • die multiperspektivische Erfassung der am Rückkehrprozess beteiligten Menschen • sowie die Berücksichtigung des prozessualen Verlaufs einer Rückkehr. Methodisch wurde diesen Hauptmerkmalen in unterschiedlicher Form Rechnung getragen (vgl. Schäfer/ Petri/ Pierlings 2015, 17ff ). Die Besonderheit des Projektes liegt darin, dass die Perspektive von Eltern, Pflegeeltern und Fachkräften (u. a. mittels Interviews) und ggf. noch von weiteren relevanten Personen nicht nur rückblickend zu einem bestimmten Zeitpunkt erhoben wurde, sondern darüber hinaus über ein Jahr lang begleitet werden konnte. Es wurden insgesamt sechzehn Pflegeverhältnisse analysiert. Die Auswahl derselben erfolgte unter der Bedingung, dass sie zunächst langfristig eingerichtet wurden, jedoch aus unterschiedlichen Gründen schließlich Entscheidungen der Fachkräfte hinsichtlich einer möglichen Rückkehr in die Herkunftsfamilie zu treffen waren. Fälle, in denen Eltern ihren Kindern massive Gewalt angetan haben, führen meist frühzeitig zum Ausschluss einer Rückkehr und waren daher auch nicht Teil unseres Samples. Die ausgewählten Fälle spiegeln somit eher untypische Verläufe von langfristigen Pflegeverhältnissen wider, in denen eine Diskrepanz zwischen ursprünglicher Planung und tatsächlicher Entwicklung besteht. Es handelt sich überwiegend um Konstellationen, die für die beteiligten Akteure emotional brisant sind und in denen kontroverse Interessen aufeinandertreffen. Die Mehrheit der Pflegeeltern war von einer potenziellen oder erfolgten Rückkehr ihres Pflegekindes in die Herkunftsfamilie mindestens überrascht und teilweise auch erschrocken, empört oder tief verletzt. Ungewöhnlich für Fachkräfte und Pflegeeltern waren Fälle, in denen sich positive Entwicklungen bei Eltern, wie z. B. die Erfüllung von Auflagen oder eine Stabilisierung der Lebensverhältnisse, verzeichnen ließen. Häufig sind wir hingegen auf Eltern getroffen, die sich in eine Art„Kampfmodus“ begeben haben, weil sie sich ungerecht behandelt fühlten. Aufgaben in Bezug auf die Zusammenarbeit mit Eltern Bei den Fragen, ob, wann und wie eine Rückkehr im Einzelfall möglich und sinnvoll ist, spielt die Lebenssituation der Herkunftsfamilie und Veränderungsprozesse, die Eltern durchlaufen haben, eine wichtige Rolle. Diese Faktoren können in ihren Entwicklungen jedoch nicht isoliert verstanden werden und umgekehrt kann die isolierte Betrachtung meist keine hinreichende Begründung für oder gegen eine Rückkehr liefern. Erst aus der Analyse der verschiedenen Erlebensperspektiven wird deutlich, welche Aufgaben sich in Bezug auf die Zusammenarbeit mit Eltern ergeben. Im Folgenden werden hierzu zentrale Punkte vorgestellt und anschließend mit Blick auf die Konsequenzen für eine professionelle Praxis diskutiert. Transparenz und Unterstützung für Eltern in Krisen Der Beginn eines Pflegeverhältnisses und die Frage, inwieweit sich Eltern, Fachkräfte und Pflegeeltern hinsichtlich der Perspektive einig sind, spiegeln meist den weiteren Verlauf des Prozesses wider. Umso wichtiger ist ein empathisches Verstehen der jeweiligen Lebenssituationen. Viele Eltern befinden sich zu Beginn des Pflegeverhältnisses in einer akuten Krise. Sie sind in dieser Phase häufig auf sich selbst, die Bewältigung ihrer Probleme oder die (zumindest teilweise) Aufrechterhaltung ihrer Handlungsfähigkeit konzentriert. In ihrer Krise erleben einige Eltern die Fremdunterbringung ihres Kindes als Entlastung, für die meisten ist sie jedoch mit einem heftigen Gefühl des Scheiterns verbunden und/ oder der Einschätzung, durch Jugendamt und andere ungerecht behandelt zu werden. 378 uj 9 | 2015 Zusammenarbeit mit Eltern „Ja und da kam die Pflegefamilie und hat das Kind mir quasi aus den Armen gerissen: ‚Wir nehmen das Kind jetzt mit und fertig! ’ Und dann durfte ich mein Kind erst mal nicht mehr sehen.“ Wenn Eltern hingegen die Möglichkeit haben, Pflegeeltern vor Beginn eines Pflegeverhältnisses kennenzulernen und möglicherweise sogar Gemeinsamkeiten oder Sympathien füreinander zu entdecken, können solch drastische Situationen vermieden werden. Eine Fachkraft des Pflegekinderdienstes (PKD) beschreibt ihren Eindruck vom Kennenlernen des Vaters und des Pflegevaters: „Mit der Kollegin vom Sozialen Dienst und den Pflegeeltern, von denen wir gedacht haben: ‚Das passt‘, haben wir die Eltern zum Kennenlernen ins Jugendamt eingeladen. Die Eltern haben ja ein Mitspracherecht. Die Mutter erschien nicht. Der Vater erklärte, er könne sich das gut vorstellen mit den Pflegeeltern. Die Pflegemutter ist berufstätig, der Pflegevater ist Hausmann. Er trainiert die F-Jugend im Fußball und der Vater ist auch begeisterter Kicker. Auf der Ebene zwischen den Männern hat es daher ganz gut geklappt.“ Eine wichtige Beobachtung ist, dass in Fällen, in denen die Rückkehrthematik mit hohen Belastungen für die Beteiligten einherging, vielen Eltern zu Beginn des Pflegeverhältnisses nicht klar ist, welches Ausmaß die Unterbringung ihres Kindes in der Pflegefamilie hat. Sie verstehen - z. T. trotz der Erklärungen von Fachkräften zu Beginn eines Pflegeverhältnisses - nicht, wie ein Pflegeverhältnis abläuft, welche Erwartungen an sie als Eltern gerichtet werden und welche Rechte und Pflichten sie auch während einer Fremdunterbringung ihres Kindes behalten. Insbesondere die Frage nach der Dauer der Fremdunterbringung in einer Pflegefamilie wird dabei bedeutsam. Das Erleben, in diesem Zusammenhang einer Drucksituation ausgesetzt zu sein, eint viele Eltern: „Frau J. hat dann gesagt: ‚Wir brauchen hier heute nicht mehr weiter zu reden, hier gibt’s auch nichts mehr zu reden, entweder unterschreiben Sie das jetzt selber, auf jeden Fall bekommen Sie ihre Tochter nicht mit raus. Wenn Sie das unterschreiben, kriegen Sie ihre Tochter schneller wieder.‘ Ich saß da, war am heulen, habe nix gesehen, ich hab die Frau J. nicht gesehen vor lauter Tränen. Ich hab diesen Wisch nicht gesehen und ich setze da meine Unterschrift drunter. Und da mache ich mir bis heute noch einen Vorwurf. Da kann meine Tochter mir auch mein ganzes Leben einen vorwerfen. Ich habe es nicht gerafft.“ Helming u. a. (2011, 529) weisen darauf hin, dass trotz einer formalen Einwilligung ein tatsächliches Einverständnis der Eltern eher die Ausnahme ist. In der Analyse unserer Fälle wird deutlich, dass das Herstellen von Akzeptanz in diesem Sinne als ein Prozess zu verstehen ist, für dessen Verlauf die Fachkräfte die wesentliche Verantwortung tragen. Eltern scheint es leichter zu fallen, Pflegeverhältnisse zu akzeptieren und diese zu unterstützen, wenn die Übergänge des Kindes zur Pflegefamilie möglichst nicht abrupt, sondern durchdacht, nachvollziehbar und transparent gestaltet werden. Wenn sie sich von den Fachkräften und Pflegeeltern hingegen missverstanden, übergangen oder gar belogen fühlen, schalten Eltern häufig in einen konfrontativen und kämpferischen Modus, wodurch Kooperationsprozesse verhindert, die Stabilität eines Pflegeverhältnisses beeinträchtigt und vermeidbare Eskalationen ausgelöst oder verschärft werden können. Partizipation der Eltern am Pflegeverhältnis Viele Eltern wissen nicht, wie sie sich im Rahmen von Entscheidungsprozessen und der Beteiligung bei Fragen einbringen können, die das Leben und die Entwicklung ihres Kindes angehen. Sie fühlen sich oft nicht ausreichend berücksichtigt oder wissen nicht, bei welchen Themen ihre Meinung zählt. Im Prozess der Hilfeplanung werden Beteiligungsmöglichkeiten manchmal nicht als solche erkannt, sodass bei 379 uj 9 | 2015 Zusammenarbeit mit Eltern Eltern zum Teil das Gefühl vorherrscht, dass Entscheidungen bereits ohne sie getroffen wurden. Auch sehr alltägliche Entscheidungen und Gestaltungsmöglichkeiten - in einer missgünstigen Atmosphäre auch vermeintliche Kleinigkeiten - können dabei relevant sein. Eine grundsätzlich fehlende Beteiligung von Eltern und Zusammenarbeit mit ihnen kann in kritischen und heiklen Fällen dazu führen, dass es für Pflegeeltern und Fachkräfte zu einem unerwarteten, weil späteren Zeitpunkt zu kräftezehrenden und aufwendigen, häufig auch familiengerichtlichen Auseinandersetzungen kommt. Bei einer offenen Rückkehroption ist es wichtig, den Eltern die Teile ihrer elterlichen Aufgaben zu belassen, die sie gut erfüllen können, oder sie in ihrem Wunsch nach einer Rückkehr des Kindes zu unterstützen. Ein wichtiger Gelingensfaktor ist in diesem Zusammenhang die Beziehungsqualität zwischen Eltern und Pflegeeltern. „Die Pflegemutter ist wirklich eine sehr freundliche Frau, der es wichtig ist, dass die Kinder Kontakt haben zu ihren Eltern und die da viel ermöglicht. Sie ist da sehr offen, lässt die Eltern auch ins Haus. Er konnte sich sehr gut weiter als Vater definieren - auch als verantwortlicher Vater - obwohl die Kinder teilweise nicht sehr viel bei ihm waren. Die Pflegemutter und der Vater haben sich das so aufgeteilt, dass die Pflegemutter den Kontakt zum Kindergarten hält, auch die Elternarbeit dort leistet, und dass der Vater den Kontakt zur Schule hält. Er geht zum Elternabend und macht dort die Elternarbeit. Beide haben ein gutes Verhältnis und können sich auch gut austauschen.“ Fachkräfte können hier Brücken bauen, die eine positive Stimmung und gegenseitige Anerkennung begünstigen, indem sie darauf fokussieren, was verbindet. Ähnliche Erziehungsstile in beiden Familien sowie die gegenseitige Akzeptanz von individuellen Unterschieden im Umgang mit den Kindern haben sich für die Zusammenarbeit als förderlich erwiesen. Kindern und Jugendlichen können dann sanftere Übergänge zwischen beiden Familiensystemen ermöglicht werden. Klärung von Zuständigkeiten Nach dem Wechsel eines Kindes in eine Pflegefamilie verändern sich in den Organisationsstrukturen von Jugendämtern häufig die formellen Zuständigkeiten. Wenn in solchen Situationen keine ausreichende Vernetzung zwischen den Schnittstellen von Pflegekinderdienst (PKD) und Allgemeinem Sozialdienst (ASD) besteht, bleibt eine an die Eltern gerichtete Hilfe seitens des Jugendamtes meist aus, weil die interventionsauslösende Situation (z. B. akute Krise, Kindeswohlgefährdung) durch die Installation des Pflegeverhältnisses abgewendet werden kann. Aus Sicht der Fachkräfte sinkt dadurch - auch vor dem Hintergrund bestehender Kapazitätsgrenzen - der akute Handlungsdruck. Bei den betroffenen Eltern führt diese Entwicklung dann meist dazu, dass sie nicht wissen, wohin sie sich wenden können, um ihre Fragen, Ideen, Sorgen und Forderungen zu formulieren. In der Folge kann sich Frust aufstauen, der Widerstand erzeugt und sie - häufig dann auch zu einem von den anderen beteiligten Personen unerwarteten Zeitpunkt - gegen die Unterbringung ihres Kindes in der Pflegefamilie kämpfen lässt: „Da hatte ich einen Kampf, mein Kind wieder zu sehen, jetzt habe ich seit vier Jahren -, viel mehr, seit fünf Jahren den Kampf, mein Kind wieder zu kriegen. Es hieß vom Jugendamt aus, es bleibt erst mal ein halbes Jahr da. Da war das Kind ein halbes Jahr alt. Wie das halbe Jahr rum war, bin ich zum Jugendamt und sagte: ‚So, das Kind ist ein halbes Jahr da, jetzt will ich mein Kind wieder haben.’ ‚Nein Herr A. erst dies, erst das, erst jenes.’ Und ich habe immer so gehandelt, wie das Jugendamt wollte. Und jedes Mal wurden mir wieder neue Steine in den Weg geräumt. Bis man irgendwann einen Hals auf alle vom Jugendamt hat. Dann denken die, das gäbe es nicht. Aber glauben Sie mir, dass ich einen Hass auf ’s Jugendamt habe.“ Selbst offensichtliche und klar geregelte Zuständigkeiten können problematisch werden, wenn 380 uj 9 | 2015 Zusammenarbeit mit Eltern die Eltern den Fachkräften des Allgemeinen Sozialdienstes im weiteren Prozess nicht vertrauen, weil sie genau diese dafür verantwortlich machen, dass ihnen ihr Kind weggenommen wurde. Einige Eltern stoßen bei ihrer Suche nach einem Neuanfang mit dem Jugendamt auf die Fachkräfte des Pflegekinderdienstes und stellen dann z. T. ernüchtert fest, dass der Pflegekinderdienst zwar eng mit der Pflegefamilie und ihrem Kind zusammenarbeitet, aber nur selten Angebote für die Kooperation mit Eltern bereithält, die über die Aushandlung und Gestaltung von Besuchskontakten hinausgehen. „Ich habe mich um alles gekümmert, ich habe alles gemacht, aber die Frau M. vom ASD, ich weiß auch nicht. Ich habe die so was von gefressen. Ich habe den Eindruck, dass ich jetzt meinen Frust an der Frau A. vom Pflegekinderdienst raus lasse, dabei ist sie diejenige, die versucht irgend so einen Mittelweg für uns alle zu finden. Aber ich habe einfach kein Vertrauen mehr zu denen. Zu niemandem.“ Eltern brauchen für die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt für sie erreichbare AnsprechpartnerInnen und klare Zuständigkeitsregelungen. Insbesondere wenn es um die Klärung der Rückkehrperspektive geht und die im Gesetz in § 37 SGB VIII geforderte Beratung und Unterstützung der Eltern sowie die Notwendige Kooperation zum Wohle des Kindes verwirklicht werden soll, beinhaltet diese Zuständigkeit mehr als das bloße „Management des Umgangs“ zwischen Eltern und Kind (Helming/ Wiemann/ Ris 2011, 525). Eltern müssen von Beginn an von professionellen Sozialen Diensten begleitet und unterstützt werden. Für Eltern ist die Begleitung direkt nach der Herausnahme oder Abgabe des Kindes besonders wichtig, damit durch zu langes Abwarten nicht frühzeitige Gelegenheiten zur Verbesserung ihrer Erziehungsfähigkeit versäumt und Fakten festgeschrieben werden, die sich später nicht mehr korrigieren lassen, ohne das Pflegekind oder die Pflegefamilie dadurch zu schädigen. Transparenter Umgang mit Auflagen und klare Absprachen Damit ein Kind in seine Herkunftsfamilie zurückkehren kann, ist in der Regel die Verbesserung der Erziehungsfähigkeit der Eltern notwendig. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen im Rahmen der Hilfeplanung konkrete Ziele festgeschrieben werden, in strittigen Fällen werden auch durch das Familiengericht Auflagen erteilt. Was sich zunächst nach einem eindeutig geregelten Verfahren anhört, stellt sich in der Praxis nicht immer so reibungslos dar. Dies beginnt mit der Formulierung der Ziele, die sich zum Teil als verkappte Aufträge herausstellen und mit deren Erfüllung die Eltern sich selbst überlassen werden. Dies wird durch eine unklare Vorgehensweise und zu große Zeitabstände bei der Überprüfung fortgesetzt und endet im schlechtesten Fall darin, dass die Erfüllung oder Nicht-Erfüllung von Auflagen keine konkreten Konsequenzen hat. Wie wichtig auch in diesem Zusammenhang eine transparente Kommunikation und eine zuverlässige Vorgehensweise ist, wird im nachfolgenden Zitat einer Mutter deutlich: „Mir wurde doch gesagt, dass ich mein Kind wiederhaben kann, wenn ich die Auflagen vom Jugendamt erfüllt habe. Und jetzt soll das nicht mehr zählen, weil meine Tochter seit über einem Jahr in der Pflegefamilie lebt? Die können ruhig bei mir vorbeikommen - ich habe nichts zu verbergen. Aber wenn ich mein Kind nicht zurückkriege, dann nehme ich mir einen Anwalt.“ Eine solche Praxis ist nicht nur mit Blick auf die Dynamiken zwischen Eltern, Pflegeeltern und Fachkräften - letztlich auch mit Blick auf das Kind - kritisch zu bewerten, sondern wirkt sich auch erschwerend auf juristische Verfahren aus. Stellungnahmen des Jugendamtes müssen nach nachvollziehbaren Kriterien erstellt und sowohl hinsichtlich ihrer Argumentation unvoreingenommen sein als auch differenziert den Sachverhalt darstellen, um daraus Empfehlungen für den Verbleib des Pflegekindes abzuleiten. 381 uj 9 | 2015 Zusammenarbeit mit Eltern Folgt man den aktuellen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, lassen sich vier Aspekte herausstellen, die gemeinsam darauf hinweisen, dass aus rechtlicher Perspektive weder die Bindungssituation des Kindes noch die Erziehungsfähigkeit der Eltern allein als Begründung für oder gegen eine Rückkehr ausreichen (Heilmann 2014; Schäfer 2014). Vielmehr sollen all diese Faktoren in ihrem Zusammenspiel berücksichtigt werden: 1. Durch die Trennung eines Kindes von seiner Pflegefamilie kann eine Kindeswohlgefährdung entstehen. 2. Hinsichtlich einer möglichen Trennung des Kindes von seiner Pflegefamilie muss die Eignung der Erziehungsfähigkeit der Eltern besonders geprüft und unterstützt werden, um die negativen Folgen für das Kind möglichst gering zu halten. 3. Die Trennung von den Pflegeeltern darf nur erfolgen, wenn dadurch keine Kindeswohlgefährdung entsteht und wenn die Trennung unter der Berücksichtigung der Grundrechtsposition des Kindes noch hinnehmbar ist. 4. Nicht durch jede gelungene Unterbringung, in der die Kinder ihre sozialen Eltern in den Pflegeeltern finden, wird eine Rückkehr zur Herkunftsfamilie ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn die Rückkehr erhebliche (aber bewältigbare) psychische Belastungen für das Kind bedeutet. Vor dem beschriebenen Hintergrund ist es also bedeutsam, in der Zusammenarbeit mit Eltern einen Rahmen zu finden, in dem einerseits transparente Kommunikation und Absprachen möglich sind und andererseits ein regelmäßiger Austausch zu Umsetzung und Überprüfung von Anforderungen stattfinden kann. In Fällen, in denen eine Rückkehroption denkbar ist, sollten also mindestens alle drei Monate Hilfeplangespräche durchgeführt werden, um der Lebenswirklichkeit der beteiligten Personen sowie den anspruchsvollen Planungsprozessen besser zu entsprechen. Ein recht einfaches Kommunikationsschema könnte in diesem Prozess hilfreich sein. Es müsste dabei mindestens folgende Schritte enthalten: Entwicklung weiterer Konsequenzen Verbindliche Vereinbarungen zwischen Fachkräften und Pflegebzw. Herkunftseltern Verschriftlichung und Offenlegung Überprüfung und Bewertung der Umsetzung Gemeinsame Aushandlung Abb. 1: Kommunikationsschema der AkteurInnen 382 uj 9 | 2015 Zusammenarbeit mit Eltern 1. Zwischen den relevanten AkteurInnen wird eine Vereinbarung ausgehandelt. 2. Die Vereinbarung wird schriftlich festgehalten und allen Akteuren zugänglich gemacht. 3. Die Umsetzung der Vereinbarungen wird zeitnah gemeinsam überprüft und bewertet. 4. Die Bewertung führt zur Entwicklung weiterer Konsequenzen bzw. Neuaushandlungen. Angebote zur Trauerbewältigung und Modifikation der Elternrolle Die mit einer Fremdunterbringung des eigenen Kindes verbundene belastende Situation selbst kann und sollte man Eltern nicht abnehmen. Dadurch können im Optimalfall Entwicklungspotenziale angeregt werden, die den Erhalt des Status Quo nicht zulassen und stattdessen eine deutliche Modifikation des Mutter- oder Vater-Seins auslösen können. „Ich werde weiter dranbleiben und mit dem Jugendamt zusammenarbeiten, weil ich möchte, dass mein Sohn zu mir kommt. Ich weiß, woran es hängt und woran ich arbeiten muss und das werde ich definitiv für meinen Sohn auch tun. Ich wurde begutachtet und es wurde überprüft, ob ich meinen Haushalt führen kann, ob ich mich selbst erhalten kann und und und. Da gab es nichts Negatives. Alle waren sehr optimistisch in dieser Richtung. Es hängt daran, dass ich mein Kind in Zukunft schützen können muss. Und dafür muss ich mich im Rahmen einer Therapie mit meiner Vergangenheit auseinandersetzen. Das ist es eigentlich. An dem Punkt hängt es noch und deshalb werde ich für meinen Sohn daran arbeiten.“ Wenn es dann nach einer intensiven Prüfung doch zu einer Entscheidung gegen eine Rückkehr des Kindes kommt (Gelingensfaktoren und Ausschlusskriterien einer Rückkehr siehe Schäfer/ Petri/ Pierlings 2015, 105ff ), sind die Eltern mit ihren eigenen Gefühlen des Versagens oft erneut alleine. Hier sollten sie von vertrauten Fachkräften begleitet werden, damit sie an einem konstruktiven Umgang mit ihren Gefühlen arbeiten können, die Ausgestaltung einer neuen Rolle gelingen kann und es nicht zu einem für alle Beteiligten - möglicherweise erneuten - belastenden Kontaktabbruch kommt. Eine Fachkraft beschreibt dazu: „Ich habe versucht, die Mutter zu entlasten von einem Versagensgefühl. Die Dinge haben sich einfach so entwickelt. Wäre eine Weichenstellung seinerzeit anders vorgenommen worden, wäre es heute vielleicht anders. Aber es ist jetzt wie es ist. Und mit dieser Realität müssen jetzt alle klar kommen. Da müssen wir gucken: macht es Sinn oder macht es keinen Sinn mit der Rückkehr? Da konnte die Mutter letztlich schon mitgehen. Ihre Kampfesbereitschaft, etwa die Idee, doch noch mal zu Gericht zu gehen, kommt zwar immer wieder hoch, wie eine kleine Flamme. Das ist ja auch in ihr. Das lässt sich im Gespräch aber auch wieder runterfahren, indem zum Beispiel das Ziel ihres Kampfes besprochen und an der Realität geprüft wird.“ Es gibt in unserer Gesellschaft kaum anerkannte Rollenmodelle für Eltern, deren Kinder nicht bei ihnen leben. Insbesondere Eltern, die sich nicht freiwillig dafür entschieden haben, sondern deren Kind gegen ihren Willen aus der Familie herausgenommen wurde, haben große Schwierigkeiten, eine gesellschaftlich anerkannte und legitimierte Elternrolle zu entwickeln (Wilde 2014, 195f ). Eltern leiden häufig unter dem Gefühl des Versagens und Scheiterns, das ihnen ggf. sowohl seitens ihres privaten Umfeldes, von Fachkräften und Pflegefamilien als auch durch gesellschaftliche Erwartungen vermittelt wird. „Angst habe ich auf jeden Fall davor, dass das nicht klappt. Dass ich einfach nicht dazu in der Lage bin, Mama zu sein. So wie es halt schon in der Einrichtung war. Das ist halt meine Angst, dass das nicht so klappt, wie ich das gerne möchte. Gleichzeitig will ich einfach für Amelie da sein, diese Mama sein. Ich hab Angst davor, dass ich das nicht schaffe, dass ich Amelie wieder nicht versorgen kann, dass das wieder nicht funktioniert so wie es schon einmal war. Ich hoffe natürlich, dass es funktioniert.“ 383 uj 9 | 2015 Zusammenarbeit mit Eltern Es ist für Konzepte der Pflegekinderhilfe notwendig, sinnvoll und möglich, mit Eltern gemeinsam alternative Elternkonzepte zu entwickeln, die ihnen die Akzeptanz eines Pflegeverhältnisses erleichtern, wenn es nicht zu einer Rückkehr des Kindes kommt (z. B. sog. Besuchende Eltern). Konzepte, durch die Eltern intensiv und aktiv einbezogen werden, können (auch in Fällen ohne Rückkehroption) die Akzeptanz von Eltern gegenüber einem Pflegeverhältnis insgesamt erhöhen, Entlastung für alle Beteiligten bieten und ihnen eine ernsthafte und lohnenswerte alternative Elternrolle zugänglich machen. Das Pflegeverhältnis steht dann nicht mehr unweigerlich für das eigene Scheitern als Mutter oder Vater, sondern kann als Unterstützung für sich selbst und sein Kind erlebt, erkannt und akzeptiert werden. Weiterführende Konsequenzen für die Zusammenarbeit mit Eltern in der Pflegekinderhilfe Vor dem Hintergrund der beschriebenen spezifischeren Aufgaben in Bezug auf die Zusammenarbeit mit Eltern möchten wir abschließend einige pointierte Schlussfolgerungen ziehen, die sich unseres Erachtens für die Weiterentwicklung einer leistungsfähigen Pflegekinderhilfe abzeichnen. Viele Fachkräfte kennen Beispiele von sehr problematischen Entwicklungen in Herkunftsfamilien, dennoch sollten sie zunächst die grundsätzliche Entwicklungsfähigkeit von Eltern anerkennen und diese auch als wichtige Chance für die Entwicklung günstiger Bedingungen des Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen begreifen. Dabei sollten bei der Entwicklung kreativer und vielfältiger Formen familialer Hilfesettings für die Fachkräfte möglichst keine Tabus oder Denkverbote bestehen, die dazu führen, dass die Ausrichtung am jeweiligen Bedarf des Einzelfalls eingeschränkt wird. Denn es zeichnen sich etwa für Pflegeverhältnisse, in denen eine Rückkehroption besteht, bereits zu Beginn der Hilfe Schwierigkeiten ab, wenn ausschließlich sehr klassische, traditionelle Pflegefamilienmodelle verfügbar sind oder gesucht werden. Stattdessen werden für Fälle, in denen eine Rückkehroption besteht, auch besonders einfallsreiche Unterstützungslogiken benötigt, die den Aufwand eines auf Dauer angelegten Pflegeverhältnisses ohne Rückkehroption meist deutlich übersteigen. Hier kann es beispielsweise sehr sinnvoll und notwendig sein, neben der Fremdunterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie eine zusätzliche ambulante Hilfe für die Herkunftseltern (auch wenn dort keine weiteren Kinder leben) zu gewähren. In § 27 (1) SGB VIII ist dies entsprechend geregelt, denn für den Personensorgeberechtigten besteht ein Anspruch auf Hilfen zur Erziehung, die für die Entwicklung des jeweiligen Kindes oder Jugendlichen „geeignet und notwendig ist“. Die Installation von zwei sich ergänzenden Hilfen ist demzufolge im Einzelfall nicht nur möglich, sondern erforderlich. Die Pflegekinderhilfe schafft in vielen Fällen hervorragende Bedingungen für Kinder und Jugendliche in unserer Gesellschaft. Aber - und das gilt es im Hinblick auf die Eltern dieser Kinder zu betonen - gestaltet sich die Zusammenarbeit mit Eltern in der Pflegekinderhilfe besonders dann schwer, wenn Fachkräfte sie lediglich als die Verursacher des Leids von Kindern und Jugendlichen betrachten und vor diesem Hintergrund ihre Chancen auf Rückführung vertan oder wie Josef Faltermeier (2001) es kritisch hinterfragt, gar ihre Elternschaft „verwirkt“ haben. Wir wollen mit unserem Beitrag dazu anregen, die Perspektiven von Eltern in der Pflegekinderhilfe zu berücksichtigen anstatt sie auszugrenzen. 384 uj 9 | 2015 Zusammenarbeit mit Eltern Hierzu gilt es vor allem zu berücksichtigen: ➤ Die Perspektivklärung eines Pflegeverhältnisses beginnt im Idealfall vor dessen Start. Eltern sind an dieser Stelle möglichst gut zu beteiligen, um zu vermeiden, dass ohne sie Fakten geschaffen werden. Vielmehr sollten ihnen Perspektiven aufzeigt werden, deren Bedeutung für ihr Kind erörtert werden, und um ihre Zustimmung und Kooperation geworben werden. ➤ Die Herkunftsfamilie eines Kindes gehört bei einer Unterbringung in einer Pflegefamilie oder Erziehungsstelle zum Adressatenkreis der Hilfe und sollte daher verstärkt und konkret in die Hilfe einbezogen werden. Ihr sind daher für sie verantwortliche AnsprechpartnerInnen an die Seite zu stellen. ➤ Die intensive Begleitung und Unterstützung der Herkunftsfamilien sollte unabhängig vom Lebensmittelpunkt des Kindes - vor, während und nach einem Pflegeverhältnis sowie beim Ausschluss einer Rückkehr - erfolgen. ➤ Es ist wichtig, dass die Absprachen zwischen den beteiligten Akteuren (Fachkräfte, Pflegeeltern, Eltern, Kinder) für alle transparent und ehrlich kommuniziert werden (keine Doppelbotschaften). ➤ Die Beziehung zwischen Herkunfts- und Pflegefamilie kann einen maßgeblichen Einfluss auf das Gelingen einer Rückkehr, aber auch auf den generellen Verlauf eines Pflegeverhältnisses haben. Es gilt für Fachkräfte, die Qualität dieser Beziehung als eine zweier Familien, die im Sinne des Kindes handeln, zu fördern und (mit-) zu gestalten. Corinna Petri Judith Pierlings Dirk Schäfer Universität Siegen Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste Fakultät II/ Department Erziehungswissenschaft/ Psychologie Adolf-Reichwein-Str. 2 57068 Siegen corinna.petri@uni-siegen.de judith.pierlings@uni-siegen.de dirk.Schaefer@uni-siegen.de Literatur Diouani-Streek, M. (2011): Perspektivplanung von Pflegeverhältnissen (§§ 33, 37 SGB VIII). Onlinestudie in deutschen Jugendämtern. Zeitschrift für Sozialpädagogik 9, 115 - 142 Faltermeier, J. (2001): Verwirkte Elternschaft. Fremdunterbringung - Herkunftseltern - neue Handlungsansätze. Votum, Münster Heilmann, S. (2014): Schützt das Grundgesetz die Kinder nicht? In: NJW 68, 2.904 - 2.909 Helming, E., Wiemann, I., Ris, E. (2011): Die Arbeit mit der Herkunftsfamilie. In: Kindler, H., Helming E., Meysen T., Jurczyk, K. (Hrsg.) (2011). Handbuch Pflegekinderhilfe. Deutsches Jugendinstitut e.V., München, 613 - 665 Kindler, H., Küfner, M., Thrum, K., Gabler, S. (2011): Rückführung und Verselbstständigung. In: Kindler, H., Helming, E., Meysen, T., Jurczyk, K. (Hrsg.) (2011): Handbuch Pflegekinderhilfe. Deutsches Jugendinstitut e.V., München, 613 - 665 Schäfer, D. (2014): Sozialpädagogisches Handeln in Rückführungsprozessen. In: Praxis der Rechtspsychologie 58, 427 - 448 Schäfer, D., Petri, C., Pierlings, J. (2015): Nach Hause? Rückkehrprozesse von Pflegekindern in ihre Herkunftsfamilie. ZPE-Schriftenreihe Nr. 41, Universität Siegen, Siegen Wilde, C.-E. (2014): Eltern. Kind. Herausnahme. Zur Erlebensperspektive von Eltern in den Hilfen zur Erziehung. ZPE-Schriftenreihe Nr. 35, Universität Siegen, Siegen
