eJournals unsere jugend 68/4

unsere jugend
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0342-5258
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/uj2016.art23d
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2016
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Schulabsentismus und Jugendhilfe

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2016
Heinrich Ricking
Viviane Albers
Imke Dunkake
Für die soziale Partizipation ist schulische Bildung essenziell. Schulversäumnisse, die von Erziehungsberechtigten initiiert oder geduldet werden, gewinnen im Forschungsdiskurs zunehmend an Bedeutung. Die Jugendhilfe erweist sich dabei als wichtiger Kooperationspartner zur Prävention von Schulabsentismus im Handlungsfeld Schule und zur Gestaltung individueller Unterstützungsmaßnahmen für junge Menschen.
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146 unsere jugend, 68. Jg., S. 146 - 157 (2016) DOI 10.2378/ uj2016.art23d © Ernst Reinhardt Verlag München Basel Schulabsentismus als Gegenstand der Jugendhilfe! ? Für die soziale Partizipation ist schulische Bildung essenziell. Schulversäumnisse, die von Erziehungsberechtigten initiiert oder geduldet werden, gewinnen im Forschungsdiskurs zunehmend an Bedeutung. Die Jugendhilfe erweist sich dabei als wichtiger Kooperationspartner zur Prävention von Schulabsentismus im Handlungsfeld Schule und zur Gestaltung individueller Unterstützungsmaßnahmen für junge Menschen. von apl. Prof. Dr. Heinrich Ricking Jg. 1966, Professor am Institut für Sonder- und Rehabilitationspädagogik, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Schulabsentismus umreißt als Fachbegriff alle Verhaltensmuster, bei denen Schüler ohne ausreichende Berechtigung der Schule fernbleiben. Dabei verletzen sie nicht nur die Schulpflicht und begehen so eine Ordnungswidrigkeit, sondern blockieren i. d. R. auch den eigenen Lernfortschritt und begrenzen ihre Zukunftschancen. Das Meidungsverhalten erweist sich somit als Indikator für Problemlagen der Entkopplung, die sowohl in Bezug auf den Anschluss an den unterrichtlichen Lernprozess als auch auf die soziale Integration in die Lerngruppe offenkundig werden können. Bei andauerndem Schulabsentismus handelt es sich nicht nur um eine Weichenstellung ins Abseits für junge Menschen, sondern auch um eine wesentliche Barriere für die Funktionsfähigkeit von Schule und ein gesellschaftlich teures Unterfangen (Sälzer 2010). Die Relevanz der Frage schulischer Partizipation ist auf unterschiedlichen Ebenen zu konkretisieren: Individuelle Relevanz Schulabsentismus beschränkt sich in den Auswirkungen nicht auf den Kontext der Schule, sondern zeigt erhebliche Langzeitfolgen, u. a. einen geringen oder fehlenden Schulabschluss, die deutlich erschwerte berufliche Integration, eingeschränkte Verdienstmöglichkeiten, ein hohes Viviane Albers Jg. 1988, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Sonder- und Rehabilitationspädagogik, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Dr. Imke Dunkake Jg. 1975, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für empirische Bildungsforschung an der School of Education der Bergischen Universität Wuppertal 147 uj 4 | 2016 Schulabsentismus und Jugendhilfe Delinquenzrisiko (Sutphen/ Ford/ Flaherty 2010; Ricking/ Schulze 2012). Die besondere Relevanz dieser Frage ergibt sich somit aus den Konsequenzen für die Lebensperspektive der Betroffenen (Stamm/ Ruckdäschel/ Templer 2009). Gesellschaftliche Relevanz Im Schulabsentismus und Dropout verdichtet sich im weiteren Sinne die Frage der Partizipation von Heranwachsenden am Bildungssystem in einem Staat, dessen wichtigster Rohstoff Bildung ist. Auch wenn es bei schulischer Bildung nicht nur um ihre wirtschaftliche Verwertung gehen kann, entstehen durch erschwerte berufliche Integration erhebliche Folgekosten für die öffentlichen Haushalte, die auf fehlende Einnahmen in Form von niedrigeren Lohnsteuern oder Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung und Mehraufwendungen für Sozialleistungen zurückzuführen sind (Allmendinger/ Giesecke/ Oberschachtsiek 2011). Schulische Relevanz Während sich für notorische Schulverweigerer eine Zukunft mit vielen Barrieren abzeichnet, bedeutet eine hohe Fehlquote für eine Schule oftmals, dass sie mit ihrem pädagogisch-didaktischen Angebot ihre Zielgruppe nur teilweise erreicht und so ihrem Auftrag nicht gerecht werden kann. Vielen Akteuren, auch in den Feldern der Schulverwaltung und -politik, ist die zentrale Relevanz der Bildungspartizipation im Schulsystem (noch) nicht bewusst (Ehmann/ Rademacker 2003). Unterscheidbare Gruppen Hinsichtlich der Bedingungsfaktoren des Schulabsentismus lassen sich drei Formgruppen voneinander abgrenzen. Neben dem Zurückhalten, bei dem die Fehlzeiten von Erziehungsberechtigten herbeigeführt oder toleriert werden, differenziert man zwischen Schulschwänzen und angstbedingter Schulmeidung/ Schulverweigerung, wobei auch von Fällen mit gemischter Symptomatik auszugehen ist (Corville-Smith et al. 1998). Diese Klassifikation bezieht sich auf den ätiologischen Kontext, legitimiert sich durch deutlich unterscheidbare Bedingungsfaktoren und ist international anerkannt (Thambirajah et al. 2008; Hallam/ Rogers 2008; Reid 1999, 2014; Wimmer 2013; Ricking/ Schulze/ Wittrock 2009). Schulabsentismus ist somit ein facettenreiches Phänomen mit vielen möglichen Ursachen, Verläufen, Intensitäten und Folgen. Es lässt sich folgendermaßen definieren: Schulabsentismus umfasst diverse Verhaltensmuster illegitimer Schulversäumnisse multikausaler und langfristiger Genese mit Einflussfaktoren in der Familie, der Schule, der Peers, des Milieus und des Individuums, die einhergehen mit weiteren emotionalen und sozialen Entwicklungsrisiken, geringer Bildungspartizipation sowie einer erschwerten beruflichen und gesellschaftlichen Integration und die einer interdisziplinären Prävention und Intervention bedürfen. Schulschwänzen Spezifisch für das Schulschwänzen ist das Aussetzen von Unterricht zugunsten einer angenehmeren Aktivität v. a. im außerhäuslichen Bereich während des Vormittags oft im Kontext einer beträchtlichen Schulaversion, die geprägt ist von negativen, abweisenden Gedanken und Gefühlen gegenüber der Schule. Leistungsthematische Erfahrungen (z. B. schlechte Noten, Klassenwiederholungen), soziale Akzeptanzprobleme, Schulstrafen und -ausschlüsse wie auch ein konfliktreiches Interaktionsgeschehen kennzeichnen nicht selten die schulische Lerngeschichte der Betroffenen (Sutphen/ Ford/ Flaherty 2010). Diese ist vielfach Teil einer Multiproblemlage, die im familialen Bereich durch Bildungsdistanz, Erziehungsinsuffizienz, mangelnde Aufsicht und Unterstützung sowie unzureichende sozio-emotionale Haltstrukturen markiert ist (Dunkake 2007). 148 uj 4 | 2016 Schulabsentismus und Jugendhilfe Angstbedingtes Meidungsverhalten In der zweiten Formgruppe von Schulabsentismus spielt Angst eine wesentliche Rolle. Angst kann als ein negativ empfundener emotionaler Zustand beschrieben werden, der auf eine als bedrohlich erlebte Situation zurückzuführen ist und u. a. Meidungsverhalten hervorrufen kann (Schneider 2004). Bei der angstbedingten Schulmeidung (auch: Schulverweigerung) ist eine Differenzierung hinsichtlich des Schulbezugs geboten. Schulbezogene Ängste gehen entweder auf soziale oder auf leistungsthematische Probleme zurück. Bei letztgenanntem Aspekt verdichtet sich die Angst, in Prüfungen zu versagen oder in der Klasse etwas präsentieren zu müssen, in einem Maße, dass diese Situationen gezielt gemieden werden. Daneben können soziale Ängste ähnliche Folgen zeitigen, wie beispielsweise beim Mobbing bzw. Bullying. Die Opfer, die über einen längeren Zeitraum Bedrohungen, Bloßstellungen, Schikane oder Demütigungen ausgesetzt sind, meiden die Schule, um der Erniedrigung aus dem Weg zu gehen und sich zu schützen. Diese Hintergrundproblematiken für Schulangst und -meidung sind zumindest teilweise in der Schule verortet und sollten nach Möglichkeit dort mit den gebotenen pädagogischen Mitteln bearbeitet werden (Horne/ Orpinas 2012). Unter den nicht schulbezogenen Ängsten ist v. a. die Trennungsangst erwähnenswert, also die Angst des (Grund-)Schulkindes, durch den Schulbesuch von der Mutter oder einer anderen Bezugsperson getrennt zu werden (Chitiyo/ Wheeler 2006). Zurückhalten Dem aktuellen Forschungsstand zufolge stellt das Zurückhalten bzw. Fernhalten von Kindern und Jugendlichen durch ihre Eltern/ Erziehungsberechtigten eine relativ diffuse Sammelkategorie dar (Reid 2014; Ricking/ Schulze/ Wittrock 2009). Die Begriffsbestimmung ist in der Fachliteratur unzureichend geklärt (Hallam/ Rogers 2008; Thambirajah/ Grandison/ De- Hayes 2008). Sander (1979) definiert: „Von Zurückgehaltenwerden ist zu sprechen, wenn ein Kind wider seinen Willen oder ohne dazu befragt zu werden durch die Erziehungsberechtigten von der Schule ferngehalten wird“ (Sander 1979, 27). Entscheidendes Kriterium ist, dass sich die Versäumnisse mit deren Einverständnis, Unterstützung oder Duldung ereignen. Die elterlichen Rollen im Kontext des Zurückhaltens sind mannigfaltig und reichen vom aktiven Verhindern des Schulbesuchs über eine zustimmende bis hin zu einer billigenden bzw. tolerierenden Haltung gegenüber dem Fernbleiben ihrer Kinder und Jugendlichen von der Schule. Familiäre bzw. elterliche Einstellungen bestimmen somit die Schulabwesenheit maßgeblich mit, die gleichgültig, kritisch oder auch offen ablehnend ausfallen können. Dahinter liegen diverse Bedingungskonstellationen, die dazu veranlassen, Kinder und Jugendliche von der Schule zurückzuhalten bzw. die Schulversäumnisse gewähren zu lassen (s. Tab. 1; Berkowitz 2003; Castello/ Schutzbach 2014; Kaiser/ Schulze 2014; Schulze/ Wittrock 2008; Reid 2014). Diese Darstellung verdeutlicht die vielfältigen Problemlagen, die ein Zurückhalten von Kindern und Jugendlichen seitens der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten begründen. Wie jüngst von Kaiser und Schulze (2014) aufgearbeitet, können pflegerische Tätigkeiten in der Familie eine Ursache für Schulabsentismus bei Kindern und Jugendlichen sein. Sie übernehmen Aufgaben, die in der Regel Erwachsenen zukommen, helfen beispielsweise bei der Körperpflege oder geben Medikamente. Durch Unterstützung im Haushalt, krankenpflegerische Aufgaben oder emotionale Unterstützung entstehen oft im Rahmen überfordern- 149 uj 4 | 2016 Schulabsentismus und Jugendhilfe der Beanspruchung belastende Folgen für die Kinder und Jugendlichen, die sich u. a. auf die Schule beziehen und in einer hohen Versäumnisquote münden können. Sie befinden sich oft in einer ambivalenten Position, helfen gerne und zeigen prosoziales Verhalten ihren Nächsten gegenüber, sind jedoch auch den psychischen und physischen Gefahren (al- Bedingungsfaktoren Bezug Schulabsentismus Gleichgültigkeit gegenüber schulischer Ausbildung des Kindes Dem Kind wird freigestellt zur Schule zu gehen, oft vor dem Hintergrund eigener negativer Schulerfahrungen. Kulturelle Differenzen Zugewanderte Eltern erachten die Schulpflicht als unangemessen lang (z. B. für Mädchen). Beeinträchtigung und Krankheit Psychische Erkrankungen, Drogenabhängigkeit oder Alkoholismus der Erziehungsberechtigten bedingen erzieherische Insuffizienz. Kinderarbeit Schüler arbeiten auch während des Vormittags, müssen u. U. zum Unterhalt der Familie beitragen. Pflege in der Familie Kinder und Jugendliche übernehmen Aufgaben in der Pflege von Angehörigen. Religiöse Differenzen Biologie- oder Religionsunterricht wird als unvereinbar mit der eigenen Auffassung angesehen. Schulkritische Haltung Schule wird allgemein als schädlich für das Kind eingeschätzt. Missbrauch, Verwahrlosung Verletzungen sollen verborgen oder Aussagen des Kindes verhindert werden. Tab. 1: Bedingungsfaktoren für das Zurückhalten von Kindern und Jugendlichen durch Eltern/ Erziehungsberechtigte (Ricking 2014, 26) illegitime Schulversäumnisse legitime Schulversäumnisse: Krankheit, Beurlaubung, Suspendierung Schulabsentismus Schulschwänzen Angstbedingtes Meidungsverhalten Zurückhalten Phänomene im Dunkelfeld: fingierte Entschuldigungen, … Abb. 1: Begriffliche Zusammenhänge für Schulversäumnisse (Ricking 2014) 150 uj 4 | 2016 Schulabsentismus und Jugendhilfe ters-)unangemessener Inanspruchnahme ausgesetzt (Kaiser/ Schulze 2014). Wenn die gemeinsame Erziehungsaufgabe von Eltern und Schule nur durch beidseitiges Zusammenwirken mit Blick auf ein Ziel eingelöst werden kann, stellt diese Form des Schulabsentismus Anforderungen, die aus schulischer Sicht besonders schwierig zu handhaben sind, da die Eltern als Kooperationspartner ausfallen. Versäumnisse mit (stillschweigender) elterlicher Duldung sind schwer zu entdecken und oft erst nach Monaten zu verifizieren ( Thambirajah et al. 2008; Ricking 2014). Zuweilen wird der Schulbesuch durch Initiative von Erziehungsberechtigten unterbunden, damit sichtbare Anzeichen von Kindesmissbrauch oder Verwahrlosung unerkannt bleiben (Schulze/ Wittrock 2008). Berkowitz differenziert dabei nicht nur zwischen physischer oder emotionaler Vernachlässigung, sondern verwendet ebenso den Begriff des „educational neglect“ (Berkowitz 2003, 71). Besteht bei Problemlagen in diesem Kontext der Verdacht von Kindeswohlgefährdung, sind deutliche Interventionen unter Mitwirkung des Jugendamtes bzw. des Familiengerichts angezeigt (Castello/ Schutzbach 2014; Galm et al. 2010). Prävalenz Auf Basis einer schriftliche Befragung von 246 Krefelder Hauptschulschüler/ innen der 6. - 9. Jahrgangsstufe, sowie deren Eltern (n = 160) und Klassenlehrern (n = 12), wurden im Jahr 2010 verschiedene Formen des Schulabsentismus, wie das Schulschwänzen, die Schulangst und das elterliche Zurückhalten erfasst (Dunkake/ Endler/ Wagner 2010). Von den befragten Schüler/ innen waren 58,6 % männlich. Das gemittelte Alter der Befragten lag bei 15,1 Jahren (Min. = 12, Max. = 18, SD = 1,31) und 49,6 % der Schüler/ innen wiesen einen Migrationshintergrund (mindestens ein Elternteil im Ausland geboren) auf. 88,4 % der Schüler/ innen gaben an, nie in den letzten drei Monaten einen Schultag gefehlt zu haben. Die Häufigkeit des tageweisen Schulschwänzens der restlichen 11,6 % der Schüler/ innen bewegt sich zwischen einem Tag bis maximal 30 Tagen (M = 0,86 Tage). Sowohl bei den Verspätungen als auch bei dem stunden- und tageweisen Schwänzen konnte keine signifikante Korrelation zwischen dem Geschlecht und dem Migrationshintergrund der Schüler/ innen festgestellt werden. Allerdings zeigt sich für alle drei Absentismusformen ein signifikanter positiver Zusammenhang zwischen der Prävalenz und der Jahrgangsstufe, sowie der Schulleistung. So wird z. B. in der 7. Jahrgangsstufe im Mittel etwa eine halbe Stunde geschwänzt, in der 9. Stufe fehlen die Schüler/ innen im Mittel bereits vier Stunden. Schüler/ innen, die im letzten Zeugnis mindestens eine Fünf hatten, schwänzten etwa doppelt so oft einzelne Schulstunden wie Schüler/ innen mit besseren Schulleistungen (21,8 % vs. 12,1, Chi 2 = 3,8, df = 2, p ≤ 0,05) (Dunkake et al. 2010). Um die Schulangst zu erfassen, wurden die Schüler/ innen gebeten auf einer sechsstufigen Skala (1 = „trifft überhaupt nicht zu“ bis 6 = „trifft voll und ganz zu“) anzugeben, ob sie Angst davor haben, gehänselt zu werden, ob sie Angst vor Klassenarbeiten haben oder ob sie Angst davor haben, im Unterricht vom Lehrer aufgerufen zu werden. Aus dieser Skala wurde ein Index gebildet (Min. = 8, Max. = 37, M = 13,47, α = 0,75). Etwa 23,0 % der Schüler/ innen bekunden, dass sie oft Schulangst haben (75 % Perzentil der Skala). Besonders Mädchen und Schüler mit Migrationshintergrund leiden häufiger unter Schulangst. Das arithmetische Mittel für Jungen beträgt M = 14,5 (SD = 6,5) und für Mädchen M = 18,5 (SD = 7,0). Das Ausmaß des elterlichen Zurückhaltens wurde über die Frage generiert, warum die Schüler/ innen der Schule unentschuldigt ferngeblieben sind. Die Befragten konnten Mehrfachantworten nennen. Als häufigster Grund wurden Gefühle der Schul- 151 uj 4 | 2016 Schulabsentismus und Jugendhilfe unlust genannt, z. B. „weil ich keinen anderen Menschen sehen wollte“, „weil ich keine Lust hatte“ (etwa 50 %), gefolgt von der Angabe, lieber mit Freunden Zeit zu verbringen (etwa 30 %) und dem Motiv, Angst vor vergessenen Hausaufgaben oder den Lehrern zu haben (etwa 21 %). Immerhin gaben etwa 10 % der Schüler/ innen an, dass sie nicht zum Unterricht gekommen sind, weil „die Eltern das so wollten“, „sie zu Hause mithelfen mussten“ oder sie „Geld für ihre Familie verdienen mussten“. Die nicht zu unterschätzende Rolle des Zurückhaltens spiegelt sich auch in einer zweiten Befragung aus dem Jahr 2012 wieder. Hier sollten die Schüler/ innen der Krefelder Hauptschule (n = 627) angeben, wie oft ihre Eltern von dem unerlaubten Fernbleiben von der Schule wussten - unabhängig davon, ob sie stunden- oder tageweise fehlten. 40,6 % der Eltern wussten demnach „immer“ oder „oft“ von dem unentschuldigten Fehlen (Dunkake 2015). Legitimation und Ansatzpunkte der Jugendhilfe Die Kinder- und Jugendhilfe bietet ein breites Angebot an sozialpädagogischen Unterstützungsangeboten, die Personensorgeberechtigte in Anspruch nehmen können (Wunsch- und Wahlrecht nach § 5 Abs. 1 SGB VIII), wenn sie angesichts ihrer Lebenssituation nicht in der Lage sind, eine Erziehung zum Wohle ihres Kindes umzusetzen. Die Unterstützungsangebote dienen zum einen der Förderung der psycho-sozialen Entwicklung der Heranwachsenden und zum anderen dem Ausbau der erzieherischen Kompetenz der Personensorgeberechtigten. Die Kinder- und Jugendhilfe ist dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe verpflichtet, subsidiär ausgerichtet und unterscheidet familienunterstützende, -ergänzende und -ersetzende Maßnahmen für Personen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) sind diverse Regelungen enthalten, die für das Thema Schulabsentismus relevant sind. Erwähnenswert sind hier vor allem der § 1 (Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe), der § 8 a (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung), der § 13 (Jugendsozialarbeit), die §§ 27ff (Hilfen zur Erziehung), der § 35 a (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) sowie der § 81 (strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen). Da eine explizite Nennung von unregelmäßigem Schulbesuch oder Aussagen über den Umgang der Jugendhilfe mit Schulabsentismus im SGB VIII nicht enthalten sind, werden Unterstützungsangebote zumeist fallbezogen ausgeformt und angewandt. In diesem Rahmen spielen Angebote der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) und der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte oder von seelischer Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche (§ 35 a SGB VIII) eine wichtige Rolle. In ihrer Zielsetzung widmen sie sich der gesellschaftlichen Teilhabe, die in dem entsprechenden Alter und Entwicklungsstand nicht unwesentlich über schulische Institutionen gefördert wird (Loeken 2012; Wittrock 2014). Bildung ist in unserer Gesellschaft eine zentrale Bedingung für Partizipation, Schulabschlüsse die Eintrittskarte für den Zugang zum Arbeitsmarkt. Da eine Berufsausbildung eine gewichtige Voraussetzung für soziale Integration darstellt und nur eine erfolgreiche schulische Bildung dafür die Prämisse bildet, muss ausgeprägter Schulabsentismus der gesellschaftlichen Eingliederung zuwiderlaufen (Ricking 2014). Er liegt demzufolge in der Zuständigkeit der Eingliederungshilfe; der regelmäßige Schulbesuch mit einer entwicklungsförderlichen Partizipation in ihrem Zielfeld (Wittrock 2014). In diesem Sinne sind beständig schulmeidende Verhaltensmuster Ausdruck einer seelischen Behinderung bzw. einer Bedrohung der seelischen Gesundheit, die die Chancen der Verwirklichung einer zukünftig befriedigenden Lebensweise innerhalb gesellschaftlicher Bezüge eminent beeinträchtigt. 152 uj 4 | 2016 Schulabsentismus und Jugendhilfe Doch wie ist die mangelnde Verwirklichung der Teilhabechancen in der Entwicklung von Schulabsentismus zu interpretieren (s. Abb. 2)? Häufige Schulversäumnisse, v. a. im Kontext des Schulschwänzens, sind davon gekennzeichnet, dass die Erwartungen der Schule und die Möglichkeiten von Schülern nicht in Einklang zu bringen sind, Leistungsprobleme kumulieren, Konflikte entstehen und desintegrative Prozesse Raum greifen. Die Fehlpassungen entstehen somit zwischen der rechtlichen Setzung von Schule (Schulpflicht etc.) mit ihren Normsystemen (zu erfüllende Leistungsstandards etc.) und den (aus Sicht der Schule) unzureichenden Kompetenzen und Verhaltensmöglichkeiten des Kindes, die zumeist aus individueller und sozialer Benachteiligung erwachsen (Ricking/ Schulze/ Wittrock 2009). Es zeichnet sich in der Folge beim Schüler eine schulablehnende oder -feindliche Haltung (Schulaversion) ab, die sich Ausdruck verschafft in einem subjektiv spürbaren Fluchtdruck, der die Bereitschaft nährt, Unterricht zu meiden und die Schule schließlich aufzugeben (Opp/ Puhr/ Sutherland 2006; Oehme 2007). Durch die Fehlzeiten stellt sich ein positiver Freizeiteffekt ein, der selbstverstärkende Wirkungen freisetzt, sodass sich das Meidungsverhalten perpetuiert und im Dropout enden kann (Hillenbrand/ Ricking 2011). Im Laufe der Jahre verliert die Schule auf diese Weise viele Schüler/ innen, denen die Lernfreude, der Sinn schulischen Tuns und die persönliche Bedeutung der Lernhandlungen abhandengekommen ist (Helmke 1993). Die Grundbedingung, dass positive Emotionen mit dem täglichen Aufenthalt in der Schule verwoben sind, wird nicht erfüllt. Sälzer (2010, 197) resümiert in der Diskussion ihrer Forschungsresultate: „Indikatoren des Sich-unwohl-fühlens in der Schule scheinen ein starker Beweggrund für Absentismus zu sein.“ Eine Option zur Schaffung von mehr Balance bietet die Jugendhilfe auch im Feld des Schulbesuchs und der schulischen Teilhabe (Speck 2009). Nicht selten benötigen dieselben Personen aufgrund ihrer Lebens- und Lernsituation sozial- und schulpädagogische Hilfen, sodass die Kooperation zur Verknüpfung der pädagogischen Ziele führt. Insbesondere in Fällen schulferner Genese oder massiver Intensität sind i. d. R. Hilfen angezeigt, die über die Möglichkeiten der Schulen hinausgehen. Dabei erweist sich der differenzierte Ansatz der Jugendhilfe als kompatibel und erweiternd. So wird der individuelle Zugang (z. B. unmittelbare Förderung des Kindes) mit indirekten Maßnahmen (z. B. Beratung der Eltern oder der Lehrkräfte) mit einer Orientierung am Sozialraum (z. B. Abstimmung von Maßnahmen zwischen Schule und Gemeinde) verbunden (Hollenstein 2000; Maykus 2012). Ihre Handlungsmaximen sind präventiv, alltags- und schülerorientiert wie auch niedrigschwellig im Kontext eines fachlichen Ansatzes, in dem das Prinzip der Freiwilligkeit ebenso gilt wie das der Vertraulichkeit. Vor diesem Hintergrund bedeutet mehr Bildungsqualität auch mehr Chancengleichheit für Schüler aus benachteiligten Milieus. „Maßnahmen öffentlicher Erziehung an Schulen sollten keine Frage der Zuständigkeit sein und spezifische Angebote sollten insbesondere den Kindern und Jugendlichen eröffnet werden, deren Entwicklung gefährdet ist“ (Wittrock 2014, 207). Seit geraumer Zeit bildet die Schule einen Handlungsraum der Jugendhilfe, was vor allem in der institutionalisierten Schulsozialarbeit zum Ausdruck kommt. Optionen der Stärkung der Schulbindung und -partizipation sind vielfältig: ➤ Präventiv Schule zu einem guten Lebens- und Erfahrungsraum für Kinder und Jugendliche - und damit die Schulkultur - weiterentwickeln ➤ Vernetzung der Schule mit unterstützenden Diensten 153 uj 4 | 2016 Schulabsentismus und Jugendhilfe Abb. 2: Entwicklungsmodell Schulabsentismus (Ricking/ Schulze/ Wittrock 2009) (Schulaversive) Peers Emotionale Entlastung Positives Freizeiterleben Option Arbeit und Verdienst Familiale Verpflichtungen Schulaversion Dropout Geringe soziale Kompetenz Konflikte mit Lehrern und Mitschülern Geringe Aufsicht/ Unterstützung Schulversagen Isolation Frustration Bildungsfernes Milieu Wenig Unterrichtsinteresse und -motivation Schulversäumnis Schul-Besuch -Absentismus BEDINGUNGEN IM PRIMÄRMILIEU SCHULISCHE BEDINGUNGEN SCHULISCHE SITUATION (TENDENZ „PUSH”) AUSSERSCHULISCHE SITUATION (TENDENZ„PULL“) Rückkehr, v. a. wenn Perspektiven, Bindungen, Kompetenzerleben, Teilhabe 154 uj 4 | 2016 Schulabsentismus und Jugendhilfe ➤ Beratung von Schülern, Lehrern und Eltern innerhalb eines barrierefreien Zugangs (Sprechstunden, anonyme telefonische Gespräche, Schüler ansprechen und auf Hilfsangebote hinweisen …) ➤ Unterstützung der aktiven Pausengestaltung durch Spielangebote, Pausencafé etc. ➤ Mitwirkung bei der Hilfeplanung und Umsetzung von Interventionsmaßnahmen (z. B. Hausbesuche) ➤ Bedarfsgerechte Förderung von Schülern (in Risikolagen) ➤ Projekte mit sozialem Schwerpunkt mit Klassen, z. B. zum Thema Mobbing, Angst oder Schulschwänzen ➤ Mitwirkung im bzw. Leitung des Klassenrats ➤ Akute Konfliktregelung, Krisenintervention, Mediation, um soziale Kompetenz zu stärken und zu verhindern, dass von ungelösten und schlecht begleiteten Konflikten desintegrative Kräfte ausgehen (Ricking 2014) Übergreifende Zielsetzungen und Handlungsansätze Die Prävention von Schulabsentismus und die langfristige Sicherstellung des regelmäßigen Schulbesuchs ist häufig eine interdisziplinäre Aufgabe, bei der die Jugendhilfe einen substanziellen Beitrag leisten kann (Deinet 2001). Es folgen einige ausgewählte Aspekte: Eine bedürfnisgerechte schulische Lern- und Lebensumwelt schaffen Für die Lebenschancen der Kinder und Jugendlichen ist die Qualität und Angemessenheit der Erziehungs- und Bildungsarbeit an Schulen von entscheidender Bedeutung. Dabei ist heute von Schulen zu erwarten, sich auf die zunehmende Heterogenität ihrer Schülerschaft systematisch einzustellen und bedarfsgerecht Unterstützungsangebote vorzuhalten, die es Schülerinnen und Schülern ermöglichen, jene Selbst- und Sozial- und Fachkompetenz auszubilden, die sie für ein selbstbestimmtes Leben sowie eine aktive und partizipierende Daseinsentfaltung benötigen (von der Groeben 2008). In präventiver Hinsicht geht es somit nicht darum, die eine eventuell passende Maßnahme zu implementieren, sondern Schule als komplexe Wirkungseinheit zu verstehen, die von Kindern und Jugendlichen als angenehmer und hilfreicher Ort verstanden werden sollte, an dem man sich wohlfühlen kann, zufrieden ist und wirksam lernen kann (Hascher 2004). Schüler, die sich in der Schule akzeptiert fühlen und in ihre sozialen Prozesse eingebunden sind sowie durch ihr Handeln Bestätigung erfahren, gehen zumeist gerne zur Schule und haben kaum Gründe, in Muster von Meidung zu fliehen (Juvonen 2006). Die Ernsthaftigkeit des Problems wahrnehmen Verweigern Kinder oder Jugendliche für einen längeren Zeitraum den Schulbesuch, ist dies oftmals ein Anzeichen für die ernsthafte Lage, in der sie sich befinden und aus welcher sie oft ohne externe Hilfe nicht herausfinden. Häufig ist Schulmeidung ein Indikator für eine psychische Störung, die einen pädagogischen und/ oder therapeutischen Behandlungsbedarf nach sich zieht (Knollmann/ Al-Mouhtasseb/ Hebebrand 2009). Daher ist es von zentraler Bedeutung, dass die immer noch vorhandene Tabuisierung oder Bagatellisierung dieser Problematik überwunden wird. Schulabsentismus muss im Rahmen einer offenen und lösungsorientierten Einstellung die notwendige Aufmerksamkeit zukommen, sodass hilfreiche und angemessene Aktivitäten und Angebote entstehen können. 155 uj 4 | 2016 Schulabsentismus und Jugendhilfe Sicherheit gewährleisten Schüler haben ein Anrecht darauf, sich in der Schule sicher und akzeptiert zu fühlen. Das Wahrnehmen und Unterbinden von Mobbing verdient daher auch zur Prävention von Schulabsentismus besondere Aufmerksamkeit. Dabei ist eine Haltung gefordert, die sich klar gegen Mobbing als jegliche Form von brutaler Gewalt stellt. Weitere präventive Wirkungen können durch die Thematisierung von Mobbing im Unterricht oder in Schulprojekten erzielt werden (Horne/ Orpinas 2012). Schulbesuch wahrnehmen, registrieren und beaufsichtigen Voraussetzung für einen angemessenen Umgang mit Schulversäumnissen ist, dass sie überhaupt bemerkt und registriert werden. D. h. die Schüleranwesenheit muss im Focus der Lehrkräfte sein, entsprechende Routinen in der präzisen Datenaufzeichnung sollten etabliert werden und so verlässliche Einschätzungen der Lage möglich machen. Im Vergleich zu anderen Staaten, wo die Anwesenheit mehrfach täglich elektronisch erfasst wird (z. B. in Großbritannien), ist das „Monitoring“ der An- und Abwesenheit in den Schulen hierzulande deutlich unterentwickelt, effektive und verlässliche Formen nur in Ansätzen existent. Daher ist die Dunkelziffer unstrittig hoch (Wilmers/ Greve 2002) und die Validität der schulischen Versäumnisregistratur wenig standfest. Da unerkannter Absentismus folgenlos bleibt und oft eine problemverstärkende Wirkung auf Schüler erzeugt, ist das Erkennen des Problems und die akkurate Erfassung der Versäumnisse maßgeblich. Sozialkompetenz fördern Eine hohe Sozialkompetenz ist ein unabdingbares Kriterium für schulische und gesellschaftliche Integration. Heranwachsende benötigen kommunikative Fähigkeiten und Problemlösestrategien, damit Konflikte angemessen und gewaltfrei gelöst werden können und Auseinandersetzungen nicht ständig eskalieren, gewalttätig werden oder mit Meidungsverhalten quittiert werden (Thimm 2000). Verschiedene Präventionsmaßnahmen (zum Beispiel Klassenrat) und Förderprogramme zur Förderung des Sozialverhaltens oder zum Abbau von Aggressionen und Gewalt haben Eingang in die schulische Praxis gefunden. Intensive Elternkooperation Eines der effektivsten Mittel zur Absentismusprävention und -intervention ist die enge Kooperation zwischen Eltern und Lehrern. Eltern und Lehrer sollten Vereinbarungen treffen, die den Austausch strukturieren und damit die Basis für eine gesicherte Interaktion und Verbindlichkeit schaffen. Um negativen Kreisläufen gegenseitiger Vorwürfe entgegenzuwirken, sollten stets auch Entwicklungsfortschritte und Zielannäherungen thematisiert werden. Regelmäßige Kontakte mit den Eltern von Risikoschülern können eine positive Basis schaffen und einer kritischen Beziehungsaufnahme erst im Krisenfall vorbeugen (Schultz/ Jacobs/ Schulze 2006). Fazit Es lässt sich zusammenfassen, dass ein erheblicher Teil unserer Schülerschaft vom Lernangebot der Schule nur wenig profitiert, deren Ziele nicht oder kaum erreicht und so eine geringe Bildungsbeteiligung aufweist. Auch wenn der Absentismus zumeist als individuelles Problem betrachtet wird, er ist auch ein Indikator für die Integrationskraft der Schulen 156 uj 4 | 2016 Schulabsentismus und Jugendhilfe Literatur Allmendinger, J., Giesecke, J., Oberschachtsiek, D. (2011): Unzureichende Bildung: Folgekosten für die öffentlichen Haushalte, Bertelsmann Stiftung, Gütersloh Berkowitz, C. (2003): Child Neglect. In: Peterson, M. S., Durfee, M. (Hrsg.): Child Abuse and Neglect. 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Prof. Dr. Heinrich Ricking Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Institut für Sonder- und Rehabilitationspädagogik 29111 Oldenburg heinrich.ricking@uni-oldenburg.de Viviane Albers Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Institut für Sonder- und Rehabilitationspädagogik 29111 Oldenburg viviane.albers@uni-oldenburg.de Dr. Imke Dunkake Universität Wuppertal School of Education Gaußstr. 20 42119 Wuppertal dunkake@uni-wuppertal.de 157 uj 4 | 2016 Schulabsentismus und Jugendhilfe und Sozialpädagogik. Die Deutsche Schule, 92, 355 - 367 Horne, A., Orpinas, P. (2012): Bullies, Bullies, Bullies Everywhere. What are teachers, parents and counselors to do? In: Ricking H., Schulze, G. (Hrsg.): Schulabbruch - ohne Ticket in die Zukunft? Klinkhardt, Bad Heilbrunn, 63 - 76 Juvonen, J. (2006): Sense of Belonging, Social Bonds and School Functioning. In: Alexander, P. A., Winne, P. H. (Hrsg.), Handbook of Educational Psychology, Lawrence, Mahwah Kaiser, S., Schulze, G. 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