unsere jugend
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0342-5258
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/uj2016.art36d
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Psychische Störungen und Jugendhilfe
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Norbert Beck
Kinder und Jugendliche in Einrichtungen und Diensten der erzieherischen Hilfen stellen eine Hochrisikogruppe für psychische Störungen dar. Die Betreuung und Behandlung dieser Klientelgruppe im Zusammenwirken von Kinder- und Jugendpsychiatrie und Jugendhilfe wird als besondere Herausforderung, nicht selten als Überforderung und die Kooperation der Systeme oft als konflikthaft wahrgenommen.
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252 unsere jugend, 68. Jg., S. 252 - 262 (2016) DOI 10.2378/ uj2016.art36d © Ernst Reinhardt Verlag München Basel Psychische Störungen und Jugendhilfe Kinder und Jugendliche in Einrichtungen und Diensten der erzieherischen Hilfen stellen eine Hochrisikogruppe für psychische Störungen dar. Die Betreuung und Behandlung dieser Klientelgruppe im Zusammenwirken von Kinder- und Jugendpsychiatrie und Jugendhilfe wird als besondere Herausforderung, nicht selten als Überforderung und die Kooperation der Systeme oft als konflikthaft wahrgenommen. von Dr. Norbert Beck Jg. 1963; Dipl.-Soz.-päd., Dipl.-Psychologe, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut. Abteilungsleiter des Therapeutischen Heims Sankt Joseph und Verbundleiter des Jugendhilfeverbundes ÜBBZ im SkF e. V. Würzburg In der Betreuung und Behandlung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Diensten und Einrichtungen der Jugendhilfe haben psychische Störungen und die damit verbundene Herausforderung der kooperativen Versorgung über die Systeme Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie in den vergangenen Jahren eine zunehmende Bedeutung gewonnen. Dies gilt insbesondere für den Sektor der stationären Hilfen. Der Beitrag skizziert die aktuelle Bedarfslage und stellt ein Praxisbeispiel der kooperativen Betreuung und Behandlung am Beispiel des Therapeutischen Heims St. Joseph vor. Aus den Erfahrungen werden Kernaspekte einer kooperativen Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Störungen in der Jugendhilfe herausgearbeitet. Sozialrechtliche Einordnung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Störungen im Rahmen des SGB VIII Die sozialrechtliche Grundlage der Zuständigkeit der Jugendhilfe für Kinder und Jugendliche mit psychischen Störungen bildet nach der Einführung des KJHG 1990/ 91 die Neuverortung der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) seelischen Behinderung im SGB VIII. Zunächst in einer Übergangsregelung, in der Folge über den § 35 a SGB VIII erfolgte ein Zuständigkeitswechsel von der überörtlichen Sozialhilfe in die kommunal strukturierte Jugendhilfe für diese Klientelgruppe. Die Rechtsnorm des § 35 a SGB VIII formuliert dabei Kinder und Jugendliche selbst als Hilfeempfänger, während die Hilfen zur Erziehung nach § 27 SGB VIII ff die Erziehungsberechtigten als Hilfeempfänger ausweisen. Der § 35 a SGB VIII nimmt hinsichtlich des Behindertenbegriffs Bezug auf das SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - und folgt einer zweigliedrigen Voraussetzung für den Leistungstatbestand der Eingliederungshilfe. Kinder oder Jugendliche haben demnach Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn 253 uj 6 | 2016 Psychische Störungen und Jugendhilfe 1. ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht (= Vorliegen einer psychischen Störung) und 2. daher die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist (= aus der psychischen Störung resultierende Beeinträchtigung in der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben). Erster Aspekt (Vorliegen einer psychischen Störung) wird durch die dem SGB V, Krankenhilfe, zugeordnete Personengruppe diagnostiziert (Ärzte, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten …). In der Regel erfolgt dies über eine gutachterliche Stellungnahme, für die inzwischen eine weitgehend standardisierte Vorgehensweise mit Musterstellungnahmen vorliegt (Fegert et al. 2008). Die Diagnostik erfolgt nach dem multiaxialen Klassifikationsschema für psychische Störungen im Kindes- und Jugendalter (Remschmidt et al. 2006) Die aus der psychischen Störung resultierende Teilhabebeeinträchtigung ist durch die öffentliche Jugendhilfe festzustellen. Hier liegen keine dem ersten Aspekt vergleichbare standardisierten diagnostischen Instrumentarien vor. Die zweigliedrige Prüfung der Leistungstatbestandvoraussetzung und auch die vom Gesetzgeber geforderte Beteiligung am Hilfeplanverfahren der Personen, die die Stellungnahme hinsichtlich des Vorliegens der psychischen Störung gestellt haben, erfordert damit wie kaum eine andere Rechtsnorm des SGB VIII ein system- und professionsübergreifendes Vorgehen und verpflichtet, wie es Wiesner (1997) formuliert, die Professionen Medizin und Pädagogik zur Zusammenarbeit. Bedarfslage der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Störungen in der Jugendhilfe Insgesamt ist in allen Handlungsfeldern der erzieherischen Hilfen trotz eines Rückgangs des Anteils der unter 18-Jährigen an der Gesamtbevölkerung und damit eines Rückgangs der absoluten Zahl von Kindern und Jugendlichen eine kontinuierliche Fallzahlensteigerung zu konstatieren (Rauschenbach 2015). Diese Bedarfsentwicklung akzentuiert sich noch einmal für Kinder und Jugendliche mit psychischen Störungen. Im Bereich der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche ist es alleine in den Jahren 2008 - 2013 zu einer Fallzahlensteigerung um knapp 59 % gekommen (Statistisches Bundesamt 2014). In vergleichbarer Weise ist eine über die letzten Jahre kontinuierlich steigende Fallzahl stationärer kinder- und jugendpsychiatrischer Behandlungen zu verzeichnen. Nach der Gesundheitsberichterstattung des Bundes (Statistisches Bundesamt 2016) ist die Zahl stationärer kinder- und jugendpsychiatrischer Behandlungsfälle von 29.949 Fällen im Jahre 2000 auf 55.295 Fälle im Jahre 2015 gestiegen, was eine Steigerung um 85 % darstellt. Die Prävalenz psychischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe, ungeachtet der rechtlichen Grundlage für die Zuordnung zu dieser Hilfeform, wurde eindrücklich durch die sogenannte Ulmer Heimkinderstudie dokumentiert (Schmid 2007). In dieser Studie, die ca. 700 Kinder und Jugendliche aus 28 Einrichtungen einbezog, wurde bei knapp 60 % eine kinder- und jugendpsychiatrische Diagnose gestellt. Damit ist die Prävalenz psychischer Störungen, abhängig von den Diagnosegruppen, bei Kindern 254 uj 6 | 2016 Psychische Störungen und Jugendhilfe und Jugendlichen in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe gegenüber der altersentsprechenden Gesamtbevölkerung ca. um das Dreifache erhöht. In einer Analyse zum Jugendhilfebedarf von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Störungen nach einer (teil-)stationären kinder- und jugendpsychiatrischen Behandlung (Beck 2015) wird der gemeinsame Versorgungsbedarf dieser Klientelgruppen über die Systeme SGB V und SGB VIII deutlich. In die prospektive Bedarfsanalyse konnten fast alle bayerischen Kliniken und Tageskliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie einbezogen werden. Erfasst wurden zum einen in Anlehnung an die kinder- und jugendpsychiatrische Basisdokumentation biografische und psychosoziale Daten. Im zweiten Teil wurden Daten zu empfohlenen, direkt im Anschluss an die (teil-)stationäre Behandlung realisierten Jugendhilfeanschlussmaßnahmen, Informationen zur inhaltlichen Anforderung an die Jugendhilfeanschlussmaßnahme sowie zur Gestaltung des Hilfeplanverfahrens erhoben. Nach dieser Analyse wurde für 70 % aller (teil-) stationär behandelten Kinder ein Jugendhilfeanschlussbedarf als indiziert angesehen. In 47 % der Fälle wurde dieser Bedarf auch direkt nach der klinischen Behandlung umgesetzt. Den größten Anteil macht dabei der Bedarf für eine stationäre Jugendhilfemaßnahme in der Folge einer (teil-)stationären kinder- und jugendpsychiatrischen Behandlung aus (Abb. 1). Für die Interpretation dieser Zahlen ist zu berücksichtigen, dass 38 % aller in einer (Tages-) Klinik behandelten Kinder und Jugendlichen bereits vor der klinischen Behandlung eine Jugendhilfemaßnahme in Anspruch genommen haben, der größte Anteil (16 %) eine stationäre Maßnahme. 53 % 47 % JH indiziert 70 % keine JH indiziert 30 % 20 % 19 % 8 % nicht direkt umgesetzt stationär ambulant teilstationär Abb. 1: Anteil indizierter und umgesetzter Jugendhilfeanschlussmaßnahmen (N = 2016) 255 uj 6 | 2016 Psychische Störungen und Jugendhilfe Dies bedeutet, dass es sich bei Kindern und Jugendlichen mit psychischen Störungen hinsichtlich der psychosozialen Versorgung in einem hohen Maß um eine gemeinsame Klientel der Systeme SGB V-Krankenhilfe und SGB VIII-Kinder und Jugendhilfe handelt. Nach dieser Studie haben 50 % aller wegen einer psychischen Störung behandelten Kinder und Jugendlichen Kontakt zu beiden Versorgungssystemen. Eine besondere Bedeutung haben in diesen Versorgungsketten die stationären Settings der jeweiligen Systeme. Das Therapeutische Heim Sankt Joseph (THSJ): Eine stationäre Einrichtung an der Schnittstelle KJPP-JH Das Therapeutische Heim Sankt Joseph (THSJ) ist eine stationäre Jugendhilfeeinrichtung mit insgesamt 56 Plätzen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Die Einrichtung definiert sich in ihrem Selbstverständnis primär als Einrichtung an der Schnittstelle von Kinder- und Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie zur Betreuung und Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Störungen. Inhaltliche Orientierung hinsichtlich der konzeptionellen Ausgestaltung bilden die fachlichen Empfehlungen zur Heimerziehung (Zentrum Bayern Familie und Soziales, Bayerisches Landesjugendamt 2014). Das THSJ ist Teil des Überregionalen Beratungs- und Behandlungszentrums (ÜBBZ), das neben der stationären Einrichtung eine Schule mit Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, eine Erziehungsberatungsstelle, eine Heilpädagogische Tagesstätte, eine Fachakademie für Heilpädagogik, eine Mutter-Kind-Einrichtung und eine Abteilung SPFH zu einem Jugendhilfeverbund vereint. Die heutige konzeptionelle Ausrichtung und die enge Kooperation mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Störungen wird durch einen - wenn auch holzschnittartigen - Blick auf die historische Entwicklung der Einrichtung verständlicher. Historische Entwicklung des Therapeutischen Heims Sankt Joseph In der Wiederaufbauphase nach der Zerstörung in den letzten Tagen des 2. Weltkrieges wurde, initiiert von Dr. W. Schraml, einem Assistenten am Psychologischen Institut der Universität Würzburg, die erste „Heilpädagogisch-psychotherapeutische Abteilung für schwererziehbare und neurotische Kinder“ im Jahr 1952 eröffnet. Ziel der Arbeit damals war die Beobachtung und Behandlung von Mädchen und Jungen bis zum Alter von 13 Jahren mit psychotherapeutischen Methoden nach dem Vorbild der amerikanischen „child-guidance-clinic“. Im Jahre 1952/ 53 wurde an der Würzburger Universität der erste deutsche Lehrstuhl für Medizinische Psychologie und Psychotherapie eingerichtet, dessen Leiter (zunächst Prof. Victor Emil Freiherr von Gebsattel, später Dr. Eckard Wiesenhütter) die ärztliche Fachaufsicht für diese Abteilung übernahmen. 1953 wurde der erste Psychologe (Dr. Peter Flosdorf, der spätere langjährige Leiter) eingestellt. Damit war bereits 1953 die Grundlage für eine Verzahnung therapeutischer und heilpädagogischer Konzepte der Heimerziehung mit universitärer psychologischer und psychotherapeutischer Forschung und Ausbildung gelegt. 1977 konnte im THSJ mit Unterstützung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung das Modellprojekt „Verhaltenstherapie in der Heimerziehung“ installiert werden. Damit lösten verhaltenstherapeutische Ansätze sukzessive die rein tiefenpsychologische Sichtweise in der therapeutischen Behandlung ab. Die Durchführung dieses Modellprojektes hatte auch zur Folge, dass neue PsychologInnenstellen in der Einrichtung geschaffen werden konnten, eine zentrale Voraussetzung für die Umsetzung einer therapeutischen Behandlung. 256 uj 6 | 2016 Psychische Störungen und Jugendhilfe Mitte der 1980er Jahr wurde der nervenärztliche Dienst für die Einrichtung intensiviert. Dies führte 1989 zur ersten vertraglichen Verpflichtung eines Konsiliararztes und damit der Integration der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung als Behandlungsbaustein des Gesamtkonzeptes. Diese Versorgung wird seit 1998 kontinuierlich durch Ärzte der Würzburger Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie geleistet. Die konzeptionelle Entwicklung im THSJ stand Pate für die durch die Bayerische Staatsregierung eingerichteten sogenannten Überregionalen Beratungs- und Behandlungszentren (ÜBBZ), deren Rahmenkonzeption einen Behandlungsauftrag für eine fachgemäße Behandlung von Kindern und Jugendlichen, „die gegenwärtig wegen nicht ausreichender spezialisierter Klinikplätze ohne Hilfe bleiben“ (Flosdorf 1980), formulierte. Der Auftrag und die Zielgruppe der ÜBBZ wurden also zunächst in einem gewissen Versorgungsvakuum für Kinder und Jugendliche mit psychischen Störungen konzipiert. Heute handelt es sich eher um eine Fortführung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Störungen im Rahmen der Eingliederungshilfe. Struktur des Therapeutischen Heims Sankt Joseph Die 56 Plätze der Einrichtung werden in 9 weitgehend altershomogenen, z. T. geschlechtshomogenen Gruppen vorgehalten. Diese Gruppen gliedern sich in einer Binnenstruktur in eine Station I und eine Station II. Neben der Gesamtleitung gibt es für jede Station ein Leitungsteam, bestehend aus einer/ einem PsychologIn und einer/ einem HeilpädagogIn in der Funktion der Erziehungsleitung. Die Gruppen werden je durch ein pädagogisches Team aus 4 - 6 MitarbeiterInnen betreut. Eine besonders breit aufgestellte Personalressource Abb. 2: Organisation des Therapeutischen Heims Sankt Joseph 257 uj 6 | 2016 Psychische Störungen und Jugendhilfe stellt der Fachdienst, bestehend aus weiteren PsychologInnen, HeilpädagogInnen, einem Werkerzieher und einem einrichtungsinternen Supervisor dar. Insgesamt stehen (ohne Berücksichtigung des Supervisors) gut 9 Fachdienststellen zur Verfügung. Rein rechnerisch bedeutet dies gut 6 Fachdienststunden pro Platz pro Woche. Die Klientel des Therapeutischen Heims Sankt Joseph unter dem Aspekt der psychischen Störungen Seit 2008 führt die Einrichtung eine prozessbegleitende Evaluation durch. Erfasst werden neben den Zuweisungswegen und den psychosozialen Rahmenbedingungen auch Merkmale der Interventionen und Verlaufsparameter. Diese Evaluation ermöglicht die kontinuierliche Erfassung der Klientelgruppen nach ausgewählten Merkmalen. Die vorgestellten Daten beruhen auf den Evaluationszeitraum 2008 - 2015 und umfassen 168 abgeschlossene Verläufe. Aus dieser Evaluation werden hier einige für die Thematik der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Störungen relevante Daten vorgestellt. Die Tabelle 1 stellt die Klientel des THSJ bzgl. der Geschlechtsverteilung, des Aufnahmealters, der Aufenthaltsdauer und der Rechtsgrundlage dar. Hier wird insbesondere die hohe Bedeutung der Rechtsgrundlage des § 35 a SGBVIII für das Therapeutische Heim deutlich. Während bundesweit ca. 7 % aller Hilfen auf dieser Rechtsgrundlage durchgeführt werden (statistisches Bundesamt 2013), sind es für das Therapeutische Heim 78 %. Damit erfolgen knapp 4 von 5 Aufnahmen in die Einrichtung als Eingliederungshilfe bei (drohender) seelischer Behinderung gem. § 35 a SGBVIII. Kennzahlen der Klientel (N = 168) Geschlecht m w n = 104; 62 % n = 64; 38 % Durchschnittliche Aufenthaltsdauer m w 1; 9 Jahre (sd = 0,87) 1; 9 Jahre (sd = 1,2) Alter bei Aufnahme m w 12; 6 Jahre (sd = 2,6) 15; 0 Jahre (sd = 2,3) Rechtsgrundlage § 35 a § 34 § 41 n = 131 (78 %) n = 35 (21 %) n = 2 (1 %) Tab. 1: Geschlecht, Alter, Aufenthaltsdauer und Rechtsgrundlage Erz.beist. JH stat. EB HPT amb. Psychoth. KJPP teilstat. KJPP amb. KJPP stat. 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % Abb. 3: Art der Vorinterventionen vor Aufnahme in das THSJ (Mehrfachnennungen möglich) 258 uj 6 | 2016 Psychische Störungen und Jugendhilfe Die Herausforderung der gemeinsamen Versorgung über die Systeme Kinder- und Jugendhilfe - Kinder- und Jugendpsychiatrie hinweg verdeutlicht sich noch einmal akzentuiert beim Blick auf die Intervention vor Aufnahme in die Einrichtung. 96 % alle Kinder und Jugendlichen hatten im Vorfeld der Aufnahme mindestens eine kinder- und jugendpsychiatrische Vorintervention, bei 76 % der Klientel handelte es sich um stationäre Behandlungen. Die Übernahme in das THSJ erfolgt dann in der Regel direkt im Anschluss an die klinische Behandlung. Das THSJ folgt dem multiaxialen Diagnoseschema MAS (Remschmidt et al. 2006) und damit auch der Diagnostik der psychischen Störung nach ICD 10. In der Abbildung 4 wird die Häufigkeit von Diagnosegruppen nach ICD 10 dargestellt. Berücksichtigt wurden hier nur die Erstdiagnosen. Insgesamt 77 % aller KlientInnen hatten Mehrfachdiagnosen, 37 % zwei, 22 % drei Diagnosen. Erwartungskonform stehen die expansiven Störungen (F 90: Hyperkinetische Störungen; F 91: Störung des Sozialverhaltens; F 92: Kombinierte Störung des Sozialverhaltens und der Emotionen) mit zusammen 44 % der Diagnosen im Vordergrund. Insgesamt verdeutlicht sich aber ein ausgesprochen breites Diagnosespektrum, das zur Behandlung und Betreuung in das THSJ kommt. Hier sind insbesondere auch die neurotischen, Belastungs- und somatoformen Störungen, die Essstörungen und die tiefgreifenden Entwicklungsstörungen zu beachten. Dies akzentuiert sich noch einmal bei einer geschlechtsdifferenzierten Betrachtung der Diagnosegruppen. Für die weibliche Klientel bilden die Essstörungen (18 %), die affektiven Störungen (18 %) und die neurotischen, Belastungs- und somatoformen Störungen (17 %) die stärksten Diagnosegruppen. In der Konzeption des THSJ bildet die enge Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie einen festen F 90 Hyperkinetische Störungen F 4 Neurotische-, Belastungs- und somatoforme Störungen F 92 Komb. Störung des SV und Emot. F 5 Essstörungen F 3 Affektive Störungen F 8 Tiefgreifende E-Störungen F 93 Emot. Störungen F 91 Störung des Sozialverhaltens F 6 P-Störungen F 2 Schizophrenie F 94 Störungen soz. Funktionen F 98 Sonstige V-Störungen 0 % 5 % 10 % 15 % 20 % 25 % 30 % Diagnoseverteilung gesamt Abb. 4: Häufigkeit der Diagnosegruppen über alle Kinder und Jugendlichen (N = 168) 259 uj 6 | 2016 Psychische Störungen und Jugendhilfe Baustein eines multimodalen Behandlungskonzeptes. Dieser Baustein wird durch einen regelmäßigen wöchentlichen kinder- und jugendpsychiatrischen Konsiliardienst gesichert. 88 % aller in der Einrichtung betreuten und behandelten Kinder und Jugendlichen wurden durch diesen Konsiliardienst fachärztlich betreut. Die Intensität der fachärztlichen Begleitung hängt dabei vom Störungsbild, der Gesamtentwicklung und eventuell psychopharmakologischen Ein- und Umstellungsfragen ab. Abbildung 5 dokumentiert die Häufigkeit der kinder- und jugendpsychiatrischen Kontakte in der Einrichtung. 45 % der Klientel hatten dabei mehr als 10 Konsiliarkontakte während des Aufenthaltes. Kooperative Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Störungen - Erfahrungen im THSJ Der Betreuung und Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Störungen im THSJ liegt eine bis in die 1950er Jahre zurückreichende gesamtkonzeptionelle Entwicklung zugrunde. Wesentliche Meilensteine waren die Einrichtung der heilpädagogisch-psychotherapeutischen Abteilung, die Integration psychotherapeutischer Interventionsmöglichkeiten im Verständnis des therapeutischen Milieus, der Ausbau der Fachdienststellen, die Intensivierung des kinder- und jugendpsychiatrischen Konsiliardienstes und schließlich die institutionalisierte Kooperation mit der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie. 1. Grundlage ist zunächst das Selbstverständnis und die daraus resultierende Haltung, dass das Zusammenwirken von (stationärer) Kinder- und Jugendpsychiatrie und (stationärer) Jugendhilfe in der Behandlung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Störungen als gemeinsames Betreuungs- und Behandlungsprogramm gestaltet wird (Beck 2008). Die Zusammenarbeit der Systeme wird dort als besonders konflikthaft erlebt, wo das jeweilige ein System als Ausfallbürge des jeweiligen anderen Systems erlebt. Das Verständnis im Sinne einer synergetischen Kooperation impliziert, dass die beiden Versorgungssysteme mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen, Zielsetzungen und Expertisen zu unterschiedlichen Zeitpunkten ihren Beitrag an der Gesamtbehandlung leisten. 2. Weiter sind strukturelle Rahmenbedingungen, personelle Ausstattung und personelle Qualifizierung wichtige Aspekte der Betreuung und Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Störungen in Settings der Jugendhilfe. Für das THSJ bedeutet dies, dass der kinder- und jugendpsychiatrische Konsiliardienst fest in die Personalstruktur integriert ist, dass es für die Klinik definierte Ansprechpartner für Fragestellungen der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung gibt und dass es regelmäßige Einrichtungsvisitationen durch das Kollegium der Klinik in der Jugendhilfeeinrichtung gibt. 30 % 25 % 20 % 15 % 10 % 5 % 0 % 0 1 - 5 6 - 10 11 - 15 16 - 20 > 21 Anzahl Kontakte Abb. 5: Häufigkeit kinder- und jugendpsychiatrischer Behandlungskontakte (N = 168) 260 uj 6 | 2016 Psychische Störungen und Jugendhilfe 3. Die kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung ist allerdings nur ein Handlungsbaustein im Gesamtkonzept, wichtig ist die therapeutische Ausrichtung. Therapie und die Gestaltung des Alltages im Sinne des therapeutischen Milieus (Flosdorf/ Patzelt 2003) löst im Verständnis des THSJ die Trennung umgrenzter und aus dem Alltag herausgelöster „Psychotherapiestunden“ und der „Alltagspädagogik“ auf. Vielmehr werden therapeutische Interventionen in den pädagogischen Alltag integriert. Einzel- und gruppentherapeutische Interventionen können durch entsprechend qualifizierte psychologische Psychotherapeuten umgesetzt werden (Beck 2014). Zentraler Aspekt ist die Integration dieser Leistungen in die Jugendhilfemaßnahme und nicht das „Einkaufen“ therapeutischer Leistungen bei niedergelassenen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendpsychiatern. Schlussfolgerungen für die Jugendhilfe in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Störungen Die Anforderungen an und die Bedarfe für eine Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Störungen im Rahmen der Jugendhilfe sind in den vergangenen Jahren gestiegen und werden prognostisch weiter steigen. Dies gilt insbesondere für das stationäre Setting. Auf dem Hintergrund einer hohen Prävalenz psychischer Störungen im Kindes- und Jugendalter insgesamt (vgl. den Beitrag von Rogge/ Koglin/ Speck in diesem Heft), der steigenden Fallzahlen in der stationären kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung und der in den vergangenen Jahren sich verkürzenden Aufenthaltsdauer im stationären Setting der Kinder- und Jugendpsychiatrie (die Aufenthaltsdauer in Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie ist bundesweit von gut 47 Tagen im Jahr 2000 auf 36 Tage im Jahr 2015 gesunken (Statistisches Bundesamt 2016) ist davon auszugehen, dass zunehmend Anschlussmaßnahmen für diese Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe notwendig werden. Ausdruck dieser Entwicklung ist auch die zunehmende sozialpolitische Beschäftigung mit der Versorgung dieser Klientelgruppe und die Entwicklung diverser Leitfäden zur Zusammenarbeit von Kinder- und Jugendpsychiatrie und Jugendhilfe. Grundvoraussetzung für eine adäquate Versorgung ist zunächst die Anerkennung der Aufgabe der Versorgung dieser Klientelgruppe auf der Rechtsgrundlage des § 35 a SGB VIII durch die Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die enorme Disparität hinsichtlich des Anteils der Eingliederungshilfen gemäß § 35 a an allen Hilfemaßnahmen von gut 2 % in Sachsen-Anhalt bis über 7 % in Bayern (Statistisches Bundesamt 2012) ist Zeugnis der uneinheitlichen, regional abhängigen Hilfegewährungspraxis. Damit verbunden ist die entsprechende Qualifikation von Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe für diese Aufgabe. Dies umfasst die personelle Ausstattung sowohl der Gruppenals auch der Fachdienste, die inhaltliche Qualifikation der pädagogischen Mitarbeiterteams (Störungs- und Interventionswissen) und die daraus resultierende konzeptionelle Ausrichtung. Dabei wird die therapeutische Anforderung im Rahmen der Jugendhilfe oft auf expansive Störungen (Störung des Sozialverhaltens, Hyperkinetische Störungen o. Ä.) verkürzt. Die vorgestellte Bedarfsanalyse zum Jugendhilfeanschlussbedarf nach (teil-)stationärer kinder- und jugendpsychiatrischer Versorgung verdeutlicht aber den Bedarf für multiple Störungsgruppen und entsprechende differenzierte Qualifikation. Therapeutische Interventionen sind im Leistungsspektrum der Jugendhilfeeinrichtung zu integrieren, sozialrechtlich ist die Frage therapeutischer Leistungen im Rahmen der Jugendhilfe abgesichert (Wiesner 2006, 2009). Eine Trennung pädagogischer Grundversorgung im 261 uj 6 | 2016 Psychische Störungen und Jugendhilfe Setting der Jugendhilfe (SGB VIII) und therapeutischer Versorgung durch externe niedergelassene Therapeuten (SGB V) ist nach unseren Erfahrungen nur sehr begrenzt zielführend. Vielmehr gilt es, Pädagogik, Therapie und medizinisch kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung als Komplexleistung und im Sinne der Gestaltung als therapeutisches Milieu zu realisieren (Beck et al. 2006). Im Sinne multiprofessioneller Teams sind hier auch Beschäftigungsfelder für PsychologInnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Das Arbeitsfeld der Jugendhilfe hat bisher in den entsprechenden Studien- und Weiterbildungsgängen eine nur marginale Rolle gespielt, angesichts der hohen Bedeutung dieses Arbeitsfeldes in der psychosozialen Versorgung von Kindern und Jugendlichen ist zu wünschen, dass hier eine Veränderung eintritt. Neben den inhaltlichen und sozialrechtlichen Aspekten sind in der Betreuung und Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Störungen im Rahmen der Jugendhilfe strukturelle Rahmenbedingungen von hoher Bedeutung. Auch wenn die Kooperation von Kinder- und Jugendpsychiatrie und Jugendhilfe inzwischen weniger konflikthaft scheint, sind gelingende Kooperationen häufig personenbezogen und nicht ausreichend strukturell verankert. In Kooperationen müssen feste Strukturmerkmale wie die Integration eines kinder- und jugendpsychiatrischen Konsiliardienstes in das pädagogische Konzept, feste (wenige) Ansprechpartner im Austausch mit der Klinik, regelmäßige gemeinsame Auswertungen der Kooperation und eventuell regelmäßige Angebote gegenseitiger Einrichtungsbesuche durch neue MitarbeiterInnen realisiert werden. Die Zusammenarbeit unterschiedlicher Systeme setzt gegenseitiges Systemwissen voraus. Während die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie und die gemeinsame Klientelgruppe der seelisch behinderten Kinder und Jugendlichen mit dem SGB VIII und der Rechtsnorm des § 35 a SGB VIII ein sozialrechtliches Fundament hat, gibt es für die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Erwachsenenpsychiatrie kaum eine Tradition. Jugendliche mit psychischen Störungen, die im Setting der Jugendhilfe betreut werden, leiden nicht selten an Störungen, die zur Chronifizierung neigen oder bis in das Erwachsenenalter persistieren. Für diese Jugendlichen/ jungen Erwachsenen bilden altersspezifische Transitionen (vom Jugendlichenalter in das Erwachsenenalter) und auch systemische Transitionen (Übergang ins Berufsleben, Übergang von der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung in die erwachsenenpsychiatrische Versorgung) besondere Risikosituationen. Damit erwachsen die Versorgungsanforderungen, diese Übergänge zu gestalten und entsprechende Versorgungsstrukturen zu entwickeln. Die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Störungen in stationären Settings der Jugendhilfe ist ohne Berücksichtigung eines weiteren Partners, der Schule, nicht denkbar. Die Kinder und Jugendlichen mit psychischen Störungen kennzeichnen sich nicht selten durch stark verworfene Schullaufbahnen, eventuell mit langen Unterbrechungen durch Klinikaufenthalte oder eine noch eingeschränkte Belastbarkeit bei sonst guter kognitiver Leistungsfähigkeit (z. B. bei chronifizierten Essstörungen). Somit gelingt die Versorgung dieser Klientelgruppe in der Regel nur in einem Versorgungsdreieck Jugendhilfe, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Schule, im weiteren Verlauf erweitert um Möglichkeiten der beruflichen Bildung. Dr. Norbert Beck Therapeutisches Heim Sankt Joseph Wilhelm-Dahl-Str. 19 97082 Würzburg beck.norbert@skf-wue.de 262 uj 6 | 2016 Psychische Störungen und Jugendhilfe Literatur Beck, N., Strempel, K., Werner, S. (2006): Integration von verhaltenstherapeutisch orientierter Psychotherapie in die Heimerziehung: Das Beispiel des Therapeutischen Heims Sankt Joseph. Verhaltenstherapie mit Kindern und Jugendlichen. Zeitschrift für die Psychosoziale Praxis 2 (2), 77 - 86 Beck, N. (2008): Die psychosoziale Versorgung von Kindern und Jugendlichen verbessern. Dialog Erziehungshilfe 4, 15 - 25 Beck, N. (2014): Psychotherapie in der stationären Jugendhilfe. Psychotherapeutenjournal 4, 378 - 383 Beck, N. (2015): Jugendhilfebedarf nach (teil-)stationärer kinder- und jugendpsychiatrischer Behandlung. Eine deskriptive Analyse. Zeitschrift für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie 43 (6), 443 - 453, http: / / dx.doi.org/ 10.1024/ 1422-4917/ a000386 Fegert, J. 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