eJournals unsere jugend 68/6

unsere jugend
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0342-5258
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/uj2016.art37d
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2016
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Einsatz von Screening-Verfahren zur Erfassung psychischer Auffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen durch Mitarbeiter in Bildungseinrichtungen?

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2016
Jana Rogge
Ute Koglin
Karsten Speck
Psychische Auffälligkeiten im Kinder- und Jugendalter bilden häufig die Ursache für chronische seelische Behinderungen im Erwachsenenalter. Eine frühzeitige Erkennung und Behandlung von psychischen Auffälligkeiten könnte die Manifestierung von chronischen seelischen Behinderungen hingegen verhindern. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich der vorliegende Beitrag mit dem Potenzial von Screening-Verfahren zur frühzeitigen Erfassung von psychischen Auffälligkeiten durch Mitarbeiter in Bildungseinrichtungen
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263 unsere jugend, 68. Jg., S. 263 - 272 (2016) DOI 10.2378/ uj2016.art37d © Ernst Reinhardt Verlag München Basel von Dr. Jana Rogge Jg. 1982; M. A. Sozialwissenschaften; Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Einsatz von Screening-Verfahren zur Erfassung psychischer Auffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen durch Mitarbeiter in Bildungseinrichtungen? Psychische Auffälligkeiten im Kinder- und Jugendalter bilden häufig die Ursache für chronische seelische Behinderungen im Erwachsenenalter. Eine frühzeitige Erkennung und Behandlung von psychischen Auffälligkeiten könnte die Manifestierung von chronischen seelischen Behinderungen hingegen verhindern. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich der vorliegende Beitrag mit dem Potenzial von Screening-Verfahren zur frühzeitigen Erfassung von psychischen Auffälligkeiten durch Mitarbeiter in Bildungseinrichtungen. Einleitung Basierend auf aktuellen Forschungsergebnissen verfügen in Deutschland 2.36 Millionen Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 3 und 18 Jahren über psychische Auffälligkeiten (Barkmann/ Schulte-Markwort 2010; Hölling 2014). Das entspricht einer Prävalenzrate von 17.6 %. Ausgehend von den Ergebnissen der BELLA- Studie (Teilstudie der KIGGS-Studie) sind diese Kinder und Jugendlichen am häufigsten von einer Angststörung oder einer Störung des So- Prof. Dr. Ute Koglin Jg.1972; Diplom-Psychologin; Lehrstuhl für Sonder- und Rehabilitationspädagogische Psychologie an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Prof. Dr. Karsten Speck Jg. 1973; Diplom-Pädagoge; Lehrstuhl für Forschungsmethoden in den Erziehungs- und Bildungswissenschaften an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg 264 uj 6 | 2016 Screening-Verfahren für pädagogische MitarbeiterInnen? zialverhaltens betroffen (jeweils ca. 10 %). 5.4 % der psychisch auffälligen Kinder und Jugendlichen leiden an einer depressiven Störung und bei 2 % liegt eine Aufmerksamkeitsdefizitbzw. Hyperaktivitätsstörung vor (Ravens-Sieberer/ Wille/ Bettge/ Erhart 2007). Das Auftreten solcher psychischen Auffälligkeiten im Kindes- und Jugendalter geht häufig mit folgenschweren Beeinträchtigungen des Lernens und des sozialen Umfeldes einher, stellt vielfach eine Ursache für dauerhafte seelische Behinderungen im Erwachsenenalter dar und führt nicht selten zu anti-sozialem und kriminellem Verhalten im Jugend- und Erwachsenenalter (Hölling/ Schlack/ Petermann/ Ravens-Sieberer/ Mauz 2014; Klauer/ Lauth 1997). Die ökonomischen und gesellschaftlichen Kosten, die sich insbesondere aus diesen Folgeproblemen (Verlängerung von Schul- und Ausbildungszeiten, Arbeitsausfall und Effizienzverlust, Belastung von Angehörigen usw.) ergeben, lassen sich aufgrund der Komplexität der Probleme kaum ermessen und machen frühzeitige Interventionsmaßnahmen erforderlich (Hillenbrand/ Pütz 2008; Petermann 2013). Für die Kinder- und Jugendhilfe spielt in diesem Zusammenhang die Eingliederungshilfe des § 35 a SGB VIII für seelisch behinderte oder von seelischer Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche eine wichtige Rolle. Eingliederungshilfen für behinderte Menschen haben die Aufgabe, eine drohende Behinderung zu vermeiden, eine vorhandene Behinderung und deren Folgen zu beseitigen bzw. zu mildern und die Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft einzugliedern (Gesundheitsberichterstattung des Bundes 2016). Der § 35 a SGB VIII ist in seiner Zielsetzung darauf ausgerichtet, die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, die von einer seelischen Behinderung betroffen oder bedroht sind, zu ermöglichen. Anspruchsberechtigt sind dabei laut SGB VIII Kinder und Jugendliche, die (1) mit hoher Wahrscheinlichkeit über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand seelischer Gesundheit abweichen und bei denen (2) zumindest zu erwarten ist, dass die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben infolgedessen mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinträchtigt wird. Bedingt durch die beiden Voraussetzungen, die kumulativ erfüllt werden müssen, handelt es sich bei dem Begriff der seelischen Behinderung um einen zweigliedrigen Term, der einen kausalen Zusammenhang zwischen der ersten und zweiten Bedingung verlangt. Infolgedessen liegt eine seelische Behinderung gemäß § 35 a SGB VIII nur dann vor, wenn die zu erwartende bzw. bestehende Beeinträchtigung der gesellschaftlichen Teilhabe eine Folge der Abweichung von der alterstypischen seelischen Gesundheit darstellt (Wiesner 2011). Um festzustellen, ob eine Abweichung vom alterstypischen Gesundheitszustand vorliegt (Erfüllung des ersten Tatbestands des § 35a SBG VIII), muss der entsprechende Träger der Jugendhilfe eine Stellungnahme einholen. Diese kann gemäß § 35 a Abs. 1 SBG VIII entweder durch 1) einen Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, 2) einen Kinder- und Jugendpsychotherapeuten oder 3) einen Arzt oder einen psychologischen Psychotherapeuten, der über besondere Erfahrungen auf dem Gebiet seelischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen verfügt, erfolgen. Im Rahmen dieser Stellungnahme gibt der Arzt oder Psychotherapeut auf Grundlage der Internationalen Klassifikation psychischer Störungen (Kapitel V. F der ICD 10) an, ob eines der aufgelisteten Störungsbilder vorliegt und inwieweit dieses als chronisch (Sechsmonatskriterium) anzusehen ist (Wiesner 2011). Die Prüfung des zweiten Tatbestandes erfolgt dann unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Arztes oder Psychotherapeuten sowie 265 uj 6 | 2016 Screening-Verfahren für pädagogische MitarbeiterInnen? aller im Einzelfall vorhandenen Informationen durch die sozialpädagogischen Fachkräfte des Jugendamtes. Neben der Erhebung solcher Informationen durch ein Interview mit den Betroffenen sowie Personen des sozialen Umfelds (Lehrer, Peers, Eltern etc.) wird auch die Verwendung von standardisierten Instrumenten zur Erfassung der Teilhabebeeinträchtigung empfohlen. Ob die gesellschaftliche Teilhabe infolge einer Abweichung von der altersspezifischen Gesundheit vorliegt bzw. mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, ist dabei in Bezug auf die Bewältigung der altersgemäßen Entwicklungsaufgaben zu beurteilen. Für das Vorliegen der Beeinträchtigung der sozialen Teilhabe reicht dabei schon eine Auswirkung der diagnostizierten psychischen Störung in einem Lebensbereich des Kindes oder Jugendlichen aus. Diese Auswirkungen müssen jedoch anhand von nachvollziehbaren und gerichtlich überprüfbaren Aussagen über die betroffenen Lebensbereiche erfolgen (Wiesner 2011). Gewährte Hilfen nach § 35 a SBG VIII Obwohl sich die Ausgaben (vgl. Abb. 1) und die Anzahl (vgl. Abb. 2) der über die Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII bewilligten Hilfen in den vergangenen Jahren stetig erhöht hat, ist die Diskrepanz zwischen der beispielsweise von Barkmann und Schulte-Markwort (2010) aufgezeigten Prävalenz für psychische Auffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen (17,6 %) und den laufenden Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen eklatant. Zwar hat sich die Anzahl der bewilligten Eingliederungshilfen zwischen 2010 und 2013 um mehr als 13.500 erhöht (siehe Abb. 2), jedoch erhalten ausgehend von den bestehenden Prävalenzen lediglich 2 % der Kinder und Jugendlichen mit psychischen Auffälligkeiten tatsächlich Eingliederungshilfen gemäß § 35 a SGB VIII. Mögliche Ursachen für Diskrepanzen zwischen Prävalenzen und bewilligten Eingliederungshilfen nach § 35 a SGB VIII Für die Diskrepanz zwischen den Prävalenzen und den bewilligten Eingliederungshilfen kommen mehrere Ursachen infrage: 1. Erstens könnten die Anspruchsvoraussetzungen für die Eingliederungshilfen, insbesondere die notwendige Abweichung von mehr als sechs Monaten und die nachvollziehbare Beeinträchtigung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, den Kreis der Anspruchsberechtigten in der Praxis deutlich einschränken. 2. Zweitens haben andere Förderprogramme und -projekte (z. B. von Schulen) sowie Leis- 60.000 50.000 40.000 30.000 20.000 10.000 0 2010 2011 2012 2013 2014 Anzahl der Begonnenen Hilfen Abb. 1: Eingliederungshilfen nach § 35 a SGB VIII 1.400.00 1.200.00 1.000.00 800.000 600.000 400.000 200.000 0 2010 2011 2012 2013 2014 Ausgaben in 1000 € Abb. 2: Anzahl Eingliederungshilfen nach § 35 a SGB VIII 266 uj 6 | 2016 Screening-Verfahren für pädagogische MitarbeiterInnen? tungsträger zum Teil Vorrang vor den Leistungen der Jugendhilfe (§ 10 SGB VIII), sodass Kinder und Jugendliche bereits anders versorgt bzw. darauf verwiesen werden können. 3. Drittens wäre es denkbar, dass Anträge auf Eingliederungshilfen - ungeachtet des Rechtsanspruches gemäß § 35 a SGB VIII im Rahmen des vorhandenen Beurteilungsspielraumes - von Jugendämtern nicht zuletzt angesichts der dramatisch steigenden Fallzahlen und Kosten eher zurückhaltend bewilligt und ggf. andere Hilfen (z. B. Erziehungshilfen) bereitgestellt werden. Hierzu fehlen belastbare Statistiken und Analysen. Auf eine divergierende Bewilligungspraxis deuten jedoch die sehr deutlichen Unterschiede in der Inanspruchnahme von Eingliederungshilfen zwischen den Ländern und Kommunen hin (z. B. in den Daten der bundesweiten Kinder- und Jugendhilfestatistik). Eine Chancengerechtigkeit für seelisch behinderte bzw. von seelischer Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche erscheint insofern nicht hinreichend gegeben. 4. Viertens - hierauf soll im Folgenden ausführlicher eingegangen werden - ist sehr wahrscheinlich, dass nur ein Teil der Betroffenen bzw. Anspruchsberechtigten überhaupt einen Antrag auf Eingliederungshilfe gemäß § 35 a SGB VIII stellt. Anspruchsteller für eine Eingliederungshilfe ist das Kind oder der Jugendliche bzw. dessen gesetzlicher Vormund (Jung 2008). Dennoch können auch andere Institutionen wie die Schule oder der Kindergarten die Antragstellung anregen. Grundvoraussetzung für einen solchen Antrag auf Eingliederungshilfe ist jedoch zunächst, dass dem Betroffenen und/ oder den Eltern bewusst ist, dass eine seelische Behinderung vorliegt. Zusätzlich muss bekannt sein, unter welchen Bedingungen die Möglichkeit besteht, Eingliederungshilfen zu beantragen. Fehlt den potenziellen Anspruchstellern also das Bewusstsein für das Vorliegen einer seelischen Behinderung und/ oder ist ihnen nicht bekannt, welche Hilfen ihnen von Rechtswegen zustehen, wird kein Antrag auf Eingliederungshilfe gemäß § 35 a SBG VIII gestellt. Eine Nichtantragstellung ist vor dem Hintergrund, dass insbesondere Kinder und Jugendliche aus bildungsfernen Familien überproportional von emotionalen Problemen und Verhaltensauffälligkeiten betroffen sind, problematisch. So zeigen empirische Studien, dass mehr als ein Drittel der Kinder und Jugendlichen mit psychischen Auffälligkeiten in Deutschland aus bildungsfernen Familien kommt (Lampert/ Kurth 2007; Hölling et al. 2014). Dieser Zusammenhang lässt sich möglicherweise darauf zurückführen, dass Kinder und Jugendliche aus bildungsfernen Familien oft mehreren Risikofaktoren (belastende Milieus, Trennung der Eltern, fehlende Zuwendung, negative mediale Vorbilder, interpersonelle Identifikationsmuster usw.) für die Entstehung von psychischen Auffälligkeiten gleichzeitig ausgesetzt sind (Kurth 2006). Insbesondere Eltern aus bildungsfernen Schichten besitzen jedoch oftmals nicht die notwendigen Informationen über rechtliche Ansprüche oder es fehlt ihnen an den zur Antragstellung notwendigen Kompetenzen (Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2014, 56). Dies trägt zur Reproduktion der sozialen Ungleichheiten bei, welchen diese Kinder und Jugendlichen bereits durch ihren geringen sozio-ökonomischen Status und das erhöhte Risiko für psychische Auffälligkeiten ausgesetzt sind. Weiterhin zeigen Forschungsergebnisse, dass männliche Kinder und Jugendliche signifikant häufiger von externalisierenden Störungen (z. B. aggressives Verhalten, Hyperaktivität etc.) und Mädchen und junge Frauen häufiger von internalisierenden Störungen (z. B. Depression, Ängste usw.) betroffen sind (Linderkamp/ Grünke 2007; Hölling et al. 2007). Dabei fallen externalisierende Störungen, bedingt durch ihre spezifische Symptomatik (regelverletzendes und aggressives Verhalten) häufiger auf und werden öfter als störend wahrgenommen, als die in ihrer Symptomatik variableren 267 uj 6 | 2016 Screening-Verfahren für pädagogische MitarbeiterInnen? und eher unauffälligen internalisierenden Probleme (Campbell 1995; Denner 2003). Infolgedessen ist davon auszugehen, dass Kinder und Jugendliche mit internalisierenden Störungen seltener und später Hilfen bekommen als Kinder und Jugendliche mit externalisierenden Störungen. In Übereinstimmung dazu waren 73 Prozent der 47.861 Kinder und Jugendlichen, die im Jahr 2013 Eingliederungshilfen gemäß § 35 a SGB VIII erhielten, männlichen Geschlechts. Darüber hinaus wurden 88 Prozent der gewährten Hilfeleistungen mit externalisierenden Problemen begründet, während internalisierende Auffälligkeiten nur bei knapp 60 Prozent der bewilligten Hilfen angegeben wurden (DESTATIS 2013). Die dargestellten Problematiken lassen vermuten, dass die Wahrscheinlichkeit, dass Anträge auf Eingliederungshilfe gemäß § 35 a SGB VIII für Kinder und Jugendliche aus bildungsfernen Familien oder mit internalisierenden Störungen bedeutend seltener gestellt werden als für Kinder und Jugendliche aus bildungsnahen Milieus oder mit externalisierenden Auffälligkeiten. Sinnvoll erscheint es im Sinne der Chancengerechtigkeit, Maßnahmen zu ergreifen, um auch diesen Kindern und Jugendlichen die Aussicht auf eine effektive Förderung und Unterstützung zu ermöglichen. Einsatz von Screening-Verfahren durch Mitarbeiter in Bildungseinrichtungen Zur groben Erfassung von psychischen Auffälligkeiten wäre der Einsatz von Screening- Verfahren durch die in einer Sozial- oder Bildungseinrichtung (z. B. stationäre Jugendhilfe, Kindertageseinrichtungen, Schule) tätigen Mitarbeiter denkbar (Sozialpädagogen, Schulsozialarbeiter, Erzieher, Lehrer usw.). Der Einsatz solcher Verfahren durch diese Einrichtung und Professionen böte die Möglichkeit, Anzeichen psychischer Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen, um eine differenzierte Diagnostik anzuschließen und zeitnahe Interventionsmaßnahmen zu ermöglichen. Sozialarbeiter, Schulsozialarbeiter, Erzieher und Lehrer könnten insofern eine Gatekeeper-Position (Schlüsselposition) bei der Früherkennung von seelischen Behinderungen einnehmen und so dazu beitragen, betroffenen Kindern und Jugendlichen, unabhängig von der Art der Störung und ihrer sozioökonomischen Herkunft, die Chance auf Hilfen nach § 35 a SGB VIII zukommen zu lassen. Der Einsatz von Screening-Verfahren in Sozial- und Bildungseinrichtungen zielt dabei nicht darauf ab, eine klinische Diagnose gemäß ICD 10 zu stellen oder die für die Bewilligung von Eingliederungshilfen gemäß § 35 a SGB VIII erforderliche Stellungnahme eines Arztes bzw. Psychotherapeuten zu ersetzen. Vielmehr können Screening-Verfahren als eine Möglichkeit verstanden werden, Kinder und Jugendliche mit einem erhöhten Risiko für das Vorliegen einer seelischen Behinderung gemäß § 35 a SGB VIII frühzeitig zu identifizieren. Lässt sich ein erhöhtes Risiko feststellen, können die jeweiligen Mitarbeiter der Sozial- oder Bildungseinrichtung das Gespräch mit den Erziehungsberechtigten und/ oder dem betroffenen Kind oder Jugendlichen suchen. Im Rahmen dieses Gespräches sollten die Beteiligten über die gewonnenen Erkenntnisse und die eventuell bestehenden rechtlichen Ansprüche auf Eingliederungshilfen gemäß § 35 a SGB VIII informiert und gegebenenfalls bei der Antragstellung unterstützt werden. Beschreibung ausgewählter Screening-Verfahren Die Auswahl an verfügbaren Screening-Verfahren für psychische Auffälligkeiten ist groß. Mit Blick auf die hier fokussierte Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen werden im Folgenden drei effiziente Verfahren (Tab. 1) vorgestellt, bei denen einschlägige psychometrische Güte- 268 uj 6 | 2016 Screening-Verfahren für pädagogische MitarbeiterInnen? kriterien (Objektivität, Reliabilität und Validität) zumindest als ausreichend beurteilt wurden und für die Fremdbeurteilungsfragebögen sowohl für Eltern als auch für pädagogisches Fachpersonal existieren. Das zweite Auswahlkriterium wurde gewählt, da (Sozial-)Pädagogen und Eltern die Kinder und Jugendlichen in unterschiedlichen sozialen Kontexten beobachten und erleben. In Abhängigkeit vom sozialen Kontext werden Kindern und Jugendlichen jedoch divergierende Kompetenzen abverlangt (Koglin/ Petermann 2016). Um das Ausmaß von psychischen Auffälligkeiten möglichst umfassend zu erheben, sollten Verhaltensbeurteilungen daher nicht allein auf Basis von Beobachtungen eines einzelnen spezifischen Wirkungsraums erfolgen (Aachenbach 2006). Strengths & Difficulties Questionnaires (SDQ) Der SDQ stellt ein prominentes und weit verbreitetes Screening-Verfahren zur Erhebung von psychischen Auffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 2 und 17 Jahren dar. Neben einer Eltern- und Erzieherbzw. Lehrerfremdbeurteilungsversionen gibt es für Jugendliche zwischen 11 und 17 Jahren auch einen Selbstbeurteilungsfragebogen (Goodman 1997; Woerner/ Becker/ Friedrich/ Klasen/ Goodman/ Rothenberger 2002). Alle drei Versionen beinhalten 25 Aussagen, bei denen die beurteilende Person (Elternteil, Sozialpädagoge, Erzieher, Lehrer und das Kind/ der Jugendliche selbst) auf einer dreistufigen Skala („nicht zutreffend“, „teilweise zutreffend“, „eindeutig zutreffend“) angeben soll, inwieweit diese Aussagen auf das Kind bzw. die eigene Person zutreffen. Jeweils 5 der 25 Aussagen lassen sich einer der vier Problembereiche (Emotionale Probleme, Verhaltensprobleme, Probleme mit Gleichaltrigen, Hyperaktivitätsprobleme) sowie der Ressourcendimension prosoziales Verhalten zuordnen (Woerner et al. 2002). Aus den 20 Aussagen zu den vier Problembereichen lässt sich darüber hinaus durch Addition der Werte ein Gesamtproblemwert berechnen (Hölling et al. 2014). Um festzustellen, ob das Kind Anzeichen für psychische Auffälligkeiten aufweist, werden die ermittelten Werte für die einzelnen Problembereiche, den Gesamtproblemwert und das prosoziale Verhalten dann mit Normierungswerten der entsprechenden Bezugsgruppe verglichen (Hölling et al. 2014). Für die Durchführung und Auswertung des SDQs müssen insgesamt 15 Minuten eingeplant werden. Screening Zielgruppe Versionen Items/ Skalen Deutsche Normierung Zeitaufwand SDQ 2 - 17 Jahre ➤ Lehrer/ Erzieher ➤ Eltern ➤ Jugendliche (11 - 17 Jahre) ➤ 25 Items ➤ 4 Problemskalen ➤ 1 Ressourcenskala nur für Elternversion 20 - 30 Minuten CBCL 6 - 18 Jahre ➤ Lehrer/ Erzieher ➤ Eltern ➤ Jugendliche (11-18 Jahre) ➤ 120 Items ➤ 3 Kompetenzskalen ➤ 8 Problemskalen ja 30 - 45 Minuten VSK 3 - 6 Jahre ➤ Erzieher ➤ Eltern ➤ 49 Items ➤ 4 Problemskalen ➤ 3 Ressourcenskalen ja 15 - 25 Minuten Tab. 1: Ausgewählte Screeningverfahren zur Erfassung von psychischen Auffälligkeiten 269 uj 6 | 2016 Screening-Verfahren für pädagogische MitarbeiterInnen? Child Behavior Checklist (CBCL) Bei der CBCL von Achenbach (1991) handelt es sich um ein Verfahren zur Erfassung von Verhaltensauffälligkeiten, emotionalen Problemen, somatischen Beschwerden und sozialen Kompetenzen. Es stehen Fremdbeurteilungsversionen für Eltern (CBCL/ 6-18), Erzieher und Lehrer (TRF/ 6-18) sowie ein Selbstbeurteilungsfragebogen für Jugendliche (YSR/ 11-18) im Alter zwischen 11 und 18 Jahren zur Verfügung. Die CBCL besteht aus zwei Teilen. Im ersten Teil wird das Kind bzw. der Jugendliche hinsichtlich seiner psychosozialen Kompetenzen beurteilt. Basierend auf diesen Angaben werden drei Kompetenzskalen (Aktivitäten, soziale Kompetenz und Schule) gebildet. Im zweiten Teil gibt der Beurteiler auf einer dreistufigen Skala („nicht zutreffend“, „etwas oder manchmal zutreffend“, „genau oder häufig zutreffend“) an, inwieweit 120 Aussagen über Verhaltensprobleme auf das Kind zutreffen. Aus den Antworten lassen sich dann Werte für acht Problembereiche (sozialer Rückzug, körperliche Beschwerden, Angst/ Depressivität, dissoziales Verhalten, aggressives Verhalten, soziale Probleme, Zwanghaftigkeit und Aufmerksamkeitsprobleme) ermitteln. Die Problembereiche sozialer Rückzug, körperliche Beschwerden und Angst/ Depressivität lassen sich wiederum zu einem Gesamtwert für internale Auffälligkeiten aufsummieren. Einen Gesamtwert für externale Auffälligkeiten erhält man hingegen, wenn die Problembereiche dissoziales Verhalten und aggressives Verhalten aufaddiert werden. Wie beim SDQ werden die ermittelten Werte für die Problembereiche und die Kompetenzen am Ende der Auswertung mit den Werten der jeweils relevanten Bezugsgruppe aus der Normierungsstichprobe verglichen. Die Bearbeitungszeit der CBCL wird von den Autoren mit 20 bis 30 Minuten angegeben. Die Auswertung nimmt ca. weitere 10 bis 15 Minuten in Anspruch (Arbeitsgruppe Deutsche Child Behavior Checklist 1998 a/ 1998 b). Verhaltensskalen für das Kindergartenalter (VSK) Die Verhaltensskalen für das Kindergartenalter (VSK) sind besonders geeignet, um festzustellen, ob bei einem Kind im Alter zwischen drei und sechs Jahren Hinweise für klinisch bedeutsame Verhaltensprobleme vorliegen. Darüber hinaus ermöglicht die VSK auch die Erhebung von sozial-emotionalen Kompetenzen, deren Erwerb insbesondere im Kindergartenalter eine wichtige Entwicklungsaufgabe darstellt. Die VSK liegt in zwei Versionen vor und kann entweder vom frühpädagogischen Fachpersonal (VSK-PF) oder von den Eltern (VSK-EL) durchgeführt werden (Koglin/ Petermann 2016). Beide VSK-Versionen beinhalten 49 Aussagen über das zu beurteilende Kind, die sich vier Problemskalen (Ängstlichkeit, aggressives Verhalten, Hyperaktivität und Unaufmerksamkeit, Emotionsdysregulation) und drei Ressourcenskalen (soziale Kompetenz, Emotionswissen/ Empathie, Selbstregulation) zuordnen lassen. Für jede der 49 Aussagen gibt der Beurteiler auf einer vier-stufigen Skala (von „trifft nicht zu“ bis „trifft zu“) an, wie sehr die jeweilige Aussage auf das Kind zutrifft. Den Beurteilungszeitraum bilden dabei die vergangenen vier Wochen. Für die Bearbeitung des Fragebogens müssen etwa 10 bis 15 Minuten eingeplant werden. Die Auswertung, für die eine Auswertungsschablone zur Verfügung steht, nimmt weitere 5 bis 10 Minuten in Anspruch (Koglin/ Petermann 2016). Am Ende der Auswertung werden die durch die Schablone ermittelten Werte für jedes der vier Verhaltensprobleme sowie für die drei sozialemotionalen Kompetenzen separat aufaddiert. Die vier separaten Summen für die Verhaltensprobleme können darüber hinaus zusammenaddiert werden, um den Gesamtproblemwert eines Kindes zu ermitteln. Die so ermittelten Werte werden dann verwendet, um das beurteilte Kind mit einer Bezugsgruppe (Gruppe mit gleichem Geschlecht und gleichem Alter) zu vergleichen. Anhand von sogenannten Cut- Off-Werten kann festgestellt werden, ob ein 270 uj 6 | 2016 Screening-Verfahren für pädagogische MitarbeiterInnen? Kind Anzeichen für eine Verhaltensauffälligkeit aufweist (Koglin/ Petermann 2016). In Abgrenzung zu anderen Verfahren wurden die VSK spezifisch für Kinder im Kindergartenalter entwickelt. Es liegen aktuelle nationale Normen zur Beurteilung der Verhaltensressourcen und -probleme vor. Vor- und Nachteile der vorgestellten Screening-Verfahren Jedes der drei vorgestellten Screening-Verfahren besitzt spezifische Vor- und Nachteile gegenüber den beiden anderen Verfahren. ➤ So ist der SDQ mit seiner kurzen Bearbeitungs- und Auswertungsdauer ein sehr ökonomisches und vor allem vielfach genutztes Messinstrument zur Erfassung von psychischen Auffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 11 und 17 Jahren. Darüber hinaus ist es das einzige Screening-Verfahren, für das alle notwendigen Materialien (Fragebögen, Auswertungsbögen, Interpretationsanleitungen) kostenfrei verfügbar sind. Eine Schwäche des SDQ besteht darin, dass eine Normierung für Deutschland nur für die Elternversion existiert. Für Auswertungen auf Basis von Lehrer- und Selbstauskünften müssen hingegen die Normierungen für Großbritannien herangezogen werden. Dies ist vor dem Hintergrund, dass nicht alle SDQ-Items über Ländergrenzen hinweg messinvariant sind, nicht unproblematisch (Ortuño-Sierra et al. 2015). Hinzu kommt, dass einige Studien zu dem Schluss gelangt sind, dass eine oder mehrere Subskalen des SDQ nicht die erforderlichen Reliabilitätswerte (Cronbachs Alpha > 0.7) erzielen (van de Looij- Janson et al. 2011). ➤ Für die CBCL liegen hingegen deutsche Normierungen für alle Versionen vor und auch die interne Konsistenz der Skalen wurde in einer Vielzahl von Untersuchungen bestätigt. Zusätzlich bildet die CBCL neben einer Vielzahl von Problembereichen im Vergleich zum SDQ auch ein recht breites Repertoire an Kompetenzen ab. Allerdings ist die Bearbeitungsdauer der CBCL recht hoch und die Anschaffung des Verfahrens mit Kosten verbunden. Hinzu kommt, dass einige der CBCL-Items, insbesondere jene zu den schizoiden Gedanken (z. B. „Hat seltsame Gedanken oder Ideen“), eine abschreckende Wirkung auf die einschätzende Person ausüben könnten. ➤ Ein wesentlicher Vorteil der VSK ist, dass diese anders als der SDQ und die CBCL spezifisch für das Entwicklungsalter (3 bis 6 Jahre) entwickelt wurde. Darüber hinaus liegen Normierungswerte für Deutschland sowohl für die Erzieherals auch für die Elternversion vor. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die VSK auch neue Konstrukte wie die Emotionsdysregulation erfasst und ein breites Spektrum an sozial-emotionalen Kompetenzen erfasst. Die VSK ist jedoch - wie die CBCL - in der Anschaffung mit Kosten verbunden. Darüber hinaus handelt es sich um ein sehr neues Verfahren, das sich in Bezug auf seine prognostische Validität erst noch bewähren muss. Voraussetzungen für den Einsatz der vorgestellten Screening- Verfahren Jedes der drei vorgestellten Screening-Verfahren stellt Informationsmaterialien bereit, in denen sowohl die Zielgruppe als auch das Vorgehen während des Screenings, der Auswertung und der Interpretation genauestens beschrieben und erläutert werden. Um die erhobenen Daten angemessen auszuwerten, sollten die durchführenden Personen über ein grundlegendes testtheoretisches und diagnostisches Wissen verfügen. Folglich sind eine fundierte testtheoretische und diagnostische Ausbildung an den Hochschulen bzw. die Bereitstellung von entsprechenden Weiterbildungsangeboten für interessierte Sozialpädagogen, Schulsozialarbeiter, Erzieher und Lehrer wichtige Voraussetzungen für den Einsatz von Screening- 271 uj 6 | 2016 Screening-Verfahren für pädagogische MitarbeiterInnen? Verfahren zur Erfassung von psychischen Auffälligkeiten. In Übereinstimmung dazu muss beim Erwerb der CBCL und des VSK zumindest ein Nachweis über eine qualifizierte Ausbildung erbracht werden. Fazit Vorliegende Studien zeigen, dass eine erhebliche Anzahl von Kindern und Jugendlichen psychische Auffälligkeiten aufweist. Diese psychischen Auffälligkeiten bergen das Risiko von folgenschweren Beeinträchtigungen und längerfristigen bzw. sogar dauerhaften seelischen Behinderungen - bis ins Erwachsenenalter - in sich. Eine Früherkennung könnte insofern zu einer Milderung der psychischen Auffälligkeiten und seelischen Behinderung der Kinder und Jugendlichen führen und zudem hohe Folgekosten im Jugendhilfe- und Sozialbereich verringern. Bislang lässt sich jedoch eine große Diskrepanz zwischen den Prävalenzen an psychischen Auffälligkeiten und den bewilligten Eingliederungshilfen erkennen. Für diese Diskrepanz kommen unterschiedliche Ursachen in Betracht, u. a. die Anspruchsvoraussetzungen (Dauer der Behinderung, Teilhabegefährdung), vorausgehende Leistungen (z. B. der Schule), eine zurückhaltende Bewilligungspraxis sowie fehlende Informationen bei Betroffenen über Leistungsansprüche. Eine Chancengerechtigkeit scheint für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche zumindest nicht durchgehend zu bestehen. Für eine erste, grobe Identifizierung bzw. den Ausschluss von psychischen Auffälligkeiten bietet sich - im Interesse der individuellen Förderung und gesellschaftlichen Teilhabe der Kinder und Jugendlichen - der Einsatz von Screening-Verfahren in Sozial- oder Bildungseinrichtungen an. Eingesetzt werden könnten beispielsweise 1. der Strengths & Difficulties Questionnaires (SDQ), 2. die Child Behavior Checklist (CBCL) oder 3. die Verhaltensskalen für das Kindergartenalter (VSK). Alle drei Screening-Verfahren verfügen über spezifische Vor- und Nachteile. Unabhängig vom jeweiligen Instrument könnte auf dieser Basis eine differenzierte Diagnostik und zeitnahe Förderung der Kinder und Jugendlichen erfolgen. Wünschenswert wäre darüber hinaus, dass der § 35 a SGB VIII von der Jugendhilfe stärker als sozialpädagogisches Angebot für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche interpretiert und genutzt, mit dem Einsatz von eigenen Screening-Verfahren begleitet sowie entsprechende, sozialpädagogische Hilfen und Angebote bereitgestellt bzw. weiter entwickelt werden würden. Dr. Jana Rogge jana.rogge@uni-oldenburg.de Prof. Dr. Ute Koglin ute.koglin@uni-oldenburg.de Prof. Dr. Karsten Speck karsten.speck@uni-oldenburg.de Literatur Arbeitsgruppe Deutsche Child Behavior Checklist (1998 a): Elternfragebogen über das Verhalten junger Erwachsener (YABCL). Köln: Arbeitsgruppe Kinder-, Jugend- und Familiendiagnostik (KJFD) Arbeitsgruppe Deutsche Child Behavior Checklist (1998 b): Fragebogen für Jugendliche; deutsche Bearbeitung der Youth Self-Report Form der Child Behavior Checklist (YSR). Köln: Arbeitsgruppe Kinder-, Jugend- und Familiendiagnostik (KJFD) Autorengruppe Bildungsberichterstattung (Hrsg.) (2014): Bildung in Deutschland 2014. Ein indikatorengestützter Bericht mit einer Analyse zur Bildung von 272 uj 6 | 2016 Screening-Verfahren für pädagogische MitarbeiterInnen? Menschen mit Behinderung. http: / / www.bildungs bericht.de/ daten2014/ bb_2014.pdf Campbell, S. (1995): Behavior problems in preschool children. A review of recent research. In: Journal of Child Psychology and Psychiatry, Vol. 36, 113 - 149, http: / / dx.doi.org/ 10.1111/ j.1469-7610.1995.tb016 57.x Denner, S. (2003): Emotionale Störungen und Verhaltensauffälligkeiten im Vorschulalter. Ergebnisse einer Studie von Dortmunder Kindergartenkindern. 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