eJournals unsere jugend 68/9

unsere jugend
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0342-5258
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/uj2016.art49d
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2016
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Inobhutnahme gemäß §§ 42 a, 42, SGB VIII bei unbegleiteten Minderjährigen

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2016
Caroline Rapp
11.000 ankommende unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, davon etwa 5000 Inobhutnahmen im Jahr 2015. Diese Entwicklung stellt eine Zerreißprobe für das Stadtjugendamt München dar, der sich alle Beteiligten nun stellen müssen.
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354 unsere jugend, 68. Jg., S. 354 - 360 (2016) DOI 10.2378/ uj2016.art49d © Ernst Reinhardt Verlag München Basel Inobhutnahme gemäß §§ 42a, 42, SGB VIII bei unbegleiteten Minderjährigen Ein Praxisbericht aus München 11.000 ankommende unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, davon etwa 5000 Inobhutnahmen im Jahr 2015. Diese Entwicklung stellt eine Zerreißprobe für das Stadtjugendamt München dar, der sich alle Beteiligten nun stellen müssen. von Caroline Rapp Jg.1966; Dipl. Kriminologin (Uni), Dipl. Sozialpädagogin (FH), Leitung der Abteilung „Unbegleitete Minderjährige“ des Stadtjugendamtes München Herausforderungen für Jugendämter: Quantität vs. Qualität Im Jahr 2014 wurden in der Landeshauptstadt München 2.610 unbegleitete Minderjährige (uM) in Obhut genommen. Dies bedeutete gegenüber dem Jahr 2013 eine Zunahme von rund 470 % (2013: 553 Inobhutnahmen) und stellte das Stadtjugendamt München vor enorme Herausforderungen. Die hohe Zugangszahl unbegleiteter Minderjähriger setzte sich auch im Jahr 2015 fort. Von circa 10.000 Ankommenden, die zunächst versorgt wurden (Schlafplatz, Essen, trockene Kleidung, Dolmetscherdienste etc.), erfolgten nach der Alterseinschätzung (AE) nahezu 5.000 Inobhutnahmen, somit ein weiterer Anstieg von rund 190 % im Vergleich zum Vorjahr. Zur Entlastung der bayerischen Hauptaufnahme-Jugendämter in München, Passau und Rosenheim wurde in München im Vorgriff auf den § 42 a, SGB VIII (Vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise) bereits ab Ende 2014 eine bayernweite Verteilung etabliert. Für den Großteil der geflüchteten uM (unbegleitete Minderjährige) sind Krieg und politische Unruhen, aber auch Armut und Perspektivlosigkeit der Hauptgrund für die Flucht aus ihrem Heimatland. 90 % der uM sind 14bis 17-jährige Jungen, von denen der größte Teil aus Afghanistan, Syrien, dem Irak und Somalia kommt. Aufgaben des Stadtjugendamtes München Im Rahmen der bekannten gesetzlichen Zuständigkeit für uM obliegen der zuständigen Abteilung des Stadtjugendamtes u. a. folgende Kernaufgaben: ➤ Alterseinschätzung (AE) ➤ Inobhutnahme gemäß §§ 42 a, 42 SGB VIII 355 uj 9 | 2016 Inobhutnahme bei unbegleiteten Minderjährigen 800 700 600 500 400 300 200 100 0 Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Inobhutnahmen 2013 Inobhutnahmen 2014 Inobhutnahmen 2015 Abb.1: Anzahl Inobhutnahmen unbegleiteter Minderjähriger 2013/ 2014/ 2015 ➤ Ermittlung von Angehörigen/ Familienzusammenführung ➤ Unterbringung in München gemäß §§ 42 a, 42 SGB VIII ➤ Suche nach Plätzen für geeignete Anschlussmaßnahmen (Pflegefamilien, stationäre Unterbringung etc.) ➤ bundesweite/ bayernweite Verteilung (§§ 42 b ff SGB VIII) ➤ Bestellung eines Vormunds ➤ reguläre Fallzuständigkeit ➤ Kostenerstattung/ Refinanzierung durch überörtliche Kostenträger ➤ Hilfeplangespräche ➤ Steuerung der freien Träger, die die pädagogische Betreuung durchführen ➤ Betreuung/ Umgang mit Rückkehrern nach Zuweisung (§§ 42 a ff ) Um gute Rahmenbedingungen für die uM zu schaffen, ist jedoch die gesamte Jugendhilfe gefordert. So gibt es in München eine sehr gute Kooperation mit der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendkulturarbeit, verschiedenen Beratungsangeboten und den Zuständigen für den Vormundschaftsbereich. Für eine gelungene Integration der uM ist darüber hinaus Bereitschaft und Engagement der Stadtgesellschaft insgesamt erforderlich. München legt gerade einen ,Masterplan Integration‘ auf, der die Abstimmung aller dafür benötigten Angebote und Bereiche regeln soll. Im Rahmen der Zuständigkeit für alle Kinder und Jugendlichen in München hat das Stadtjugendamt München ebenfalls eine Verantwortung für begleitete Kinder und Jugendliche, die 356 uj 9 | 2016 Inobhutnahme bei unbegleiteten Minderjährigen mit ihren Familien in den Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften in kommunaler bzw. staatlicher Zuständigkeit leben. Von den zum Jahresende 2015 dort untergebrachten rund 7.500 Personen sind circa 20 % minderjährig. Die Aufgabe der Jugendhilfe bei diesen Minderjährigen erstreckt sich insbesondere auf die Gewährleistung des Kinderschutzes sowie auf die Bereitstellung von Maßnahmen zur Förderung von Integration und Teilhabe. Im Dezember 2014 wurde deshalb vom Münchner Stadtrat ein sogenannter ,Aktionsplan für Flüchtlingskinder und ihre Familien‘ verabschiedet. Das Programm umfasst die Bereitstellung von Freizeit- und Unterstützungsangeboten für Kinder und Eltern in der Erstaufnahme und in den Gemeinschaftsunterkünften sowie insbesondere die Öffnung der regionalen Infrastruktur der Jugendhilfe von der Freizeitstätte bis zur spezialisierten Beratungseinrichtung. Räumliche Unterbringung: Probleme einer Großstadt Neben der ersten humanitären Versorgung, die auch in Hochzeiten mit teilweise mehr als 150 neu Ankommenden pro Tag (vor der AE) zu gewährleisten war, stellt die räumliche Unterbringung eine große Herausforderung dar in einer Stadt, in der Wohnraum ohnehin schon knapp ist. Im Jahr 2014 nutzte das Stadtjugendamt München alle denkbaren Möglichkeiten, um die uM rasch unterzubringen. Von Hotels, dem VIP-Bereich des Olympiastadions bis hin zu einer Aula wurden, einhergehend mit teilweiser enormer Überbelegung, Objekte zur Unterbringung genutzt. Daneben wurden alle zur Verfügung stehenden Fachkräfte aus anderen Abteilungen in Kooperation mit freien Trägern zur Betreuung eingesetzt. Die Erkenntnis, dass eine kinderschutzgerechte Unterbringung zeitweise nicht mehr möglich war, führte dazu, dass sich neben Hamburg auch die Landeshauptstadt München dafür einsetzte, uM bundesweit zu verteilen. Das Stadtjugendamt profitierte sehr von der Existenz der sogenannten Task Force in München. Diese war als zeitweise wöchentlich tagendes Gremium gebildet worden, an dem alle relevanten Referate der Stadtverwaltung (beispielsweise Baureferat, Kommunalreferat, Lokalbau-Kommission) beteiligt waren. Das Gremium diente der Akquise von Objekten zur Unterbringung erwachsener Flüchtlinge, kümmerte sich aber auch um die uM. Vergangenes Jahr wurden 60 50 40 30 20 10 0 Afghanistan Syrien Irak Somalia Eritrea Iran andere Länder k. A. 49,5 10,9 8,9 6,3 4,2 3,6 13 3,6 Abb. 2: Herkunftsländer der geflüchteten unbegleiteten Minderjährigen (Angaben in %) (Stand: 7. 4. 2016) 357 uj 9 | 2016 Inobhutnahme bei unbegleiteten Minderjährigen auf diese Weise insgesamt 16 Einrichtungen mit insgesamt 770 Plätzen für uM neu geschaffen, in sechs bestehenden Einrichtungen wurden 109 Plätze zusätzlich eingerichtet. Darunter waren auch Objekte, in denen bis zu 200 uM in einem Gebäude in Gruppen bis zu maximal 30 uM betreut werden - bis dato ein Novum. Im gleichen Zeitraum wurden 13 Einrichtungen mit 466 Plätzen geschlossen. Hier waren Standorte betroffen, die ohnehin nur eine befristete Nutzungsdauer hatten oder die nur eingeschränkt für diesen Zweck geeignet waren. Nicht zu unterschätzen ist der Aufwand, der entsteht, um im regionalen Umfeld eine ausreichende Akzeptanz für die jeweilige Einrichtung zu erreichen. Sowohl die regionalen politischen Gremien als auch die umliegende Bevölkerung sind einzubinden. Unter anderem führt das Stadtjugendamt München vor jeder Inbetriebnahme einer Einrichtung eine groß angelegte Informationsveranstaltung durch. Seit den Kölner Vorfällen hat sich der Vorbereitungsaufwand dafür stark erhöht; die Anforderungen an Organisation (u. a. Raumgröße) und vor allem Moderation sind gewachsen. Anforderungen an die organisatorischen Rahmenbedingungen „Krisenmodus“ wäre wohl der angemessene Begriff gewesen, hätten die Mitarbeiter*innen des Stadtjugendamtes 2014 ein Wort des Jahres wählen müssen. Weder die Organisationsstrukturen noch die personellen Ressourcen waren auf die Herausforderung eingestellt, mit der sie sich ab dem Frühjahr konfrontiert sahen. Die standardmäßig vorgegebenen Strukturen der Verwaltung waren eindeutig überfordert. In dieser Situation mussten fortwährend Organisationsstrukturen, Abläufe und personelle Ausstattung nachgebessert werden. Nicht alle unter Druck getroffenen Entscheidungen haben sich als dauerhaft tragfähig erwiesen. Punktuell wird auch aktuell noch nachgesteuert. Grundsätzlich mussten zwei große Bereiche neu gestaltet werden: die organisatorischen Rahmenbedingungen aufseiten der Verwaltung im Stadtjugendamt, aber auch die pädagogische Betreuung der uM, die im Auftrag des Stadtjugendamtes von freien Trägern durchgeführt wird. Die pädagogische Betreuung der uM ist bei freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe angesiedelt, die Einrichtungsträgerschaft (inklusive der Verantwortung für die externen Dienstleister wie beispielsweise Sicherheitsdienst und Catering) liegt beim Stadtjugendamt. Aufgrund der zeitweise täglich steigenden Ankommenszahlen wurde es immens wichtig, die Handlungsmöglichkeiten möglichst flexibel zu gestalten. Das Stadtjugendamt hat mit den zu Beginn neun Trägern schriftliche Vereinbarungen abgeschlossen, die den rechtlichen Rahmen, Finanzierung und ein gemeinsames pädagogisches Konzept regeln. Entscheidend dabei ist, dass die Träger sich zu einem Verbund zusammengeschlossen haben und sich zur Kooperation in fachlichen und personellen Angelegenheiten verpflichten. Die Gesamtverantwortung für den Betrieb der Einrichtungen liegt ebenso wie die Fallverantwortung für die einzelnen uM beim Stadtjugendamt. Neu geordnet wurden auch die Abläufe bei der Betreuung der uM. Ab 1. April 2015 wurden - in Kooperation mit freien Trägern - alle Aufgaben der Erstversorgung auf dem Gelände der ehemaligen Bayernkaserne in einem provisorisch eingerichteten ,Sozialpädagogischen Ankommenszentrum‘ zusammengefasst. Das betrifft insbesondere das medizinische Screening, die Alterseinschätzung und alle weiteren Maßnahmen der Erstversorgung. Genau ein Jahr später wurde dieser Bereich weiter professionalisiert. Mitte April 2016 nahm das zentral am Hauptbahnhof gelegene „Young Refugee Center“ (YRC) den Betrieb auf. Das 358 uj 9 | 2016 Inobhutnahme bei unbegleiteten Minderjährigen YRC gewährleistet eine Bündelung der in der Anfangssituation vorgegebenen behördlichen Maßnahmen; darunter auch diejenigen Arbeitsschritte, die durch die Novellierung des SGB VIII vorgegeben sind. Hier findet unter einem Dach die Registrierung, die Alterseinschätzung, das medizinische und pädagogische Clearing statt. Ausführliche Informationen finden sich unter: http: / / www.muenchen.de/ rathaus/ Stadtverwaltung/ Sozialreferat/ Fluechtlinge/ Aktuelles/ 2016/ Eroeffnung-Young-Refugee- Center.html Auch in der Verwaltung erforderte die Situation neue Strukturen. Alle Aufgaben für den Bereich der uM wurden neu strukturiert und auf Grundlage eines Beschlusses des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 10. 3. 2015 in einer neuen Abteilung des Stadtjugendamtes mit entsprechender Personalausstattung gebündelt. Diese nahm vor einem Jahr die Arbeit auf. Aus dem ehemaligen Sachgebiet ,unbegleitete Flüchtlinge‘ mit circa 30 Mitarbeiter*innen ist mittlerweile eine Abteilung erwachsen mit rund 200 Mitarbeiter*innen. Bereits Ende 2014 legte ein Stadtratsbeschluss die Grundlage für den nötigen Personalausbau. Der Personalstand im Bereich der wirtschaftlichen und der pädagogischen Jugendhilfe wurde über einen Fallzahlschlüssel festgelegt (1 : 60 für die pädagogische Fallzuständigkeit, 1 : 100 für die Fallzuständigkeit innerhalb der wirtschaftlichen Jugendhilfe). Fallzahlabhängig kann automatisch Personal zugeschaltet werden. Ende 2014 lag die Belastung innerhalb der pädagogischen Fallzuständigkeit noch bei 1 : 280 und innerhalb der wirtschaftlichen Zuständigkeit bei 1 : 800. Auf die hohe Unterstützung, die das Stadtjugendamt in München durch die Politik erfährt, kann nicht deutlich genug hingewiesen werden. STAB Controlling Öffentlichkeitsarbeit Psycholog. Dienst ABTEILUNGSLEITUNG WIRTSCHAFTLICHE JUGENDHILFE PÄDAGOGISCHE JUGENDHILFE JUGENDHILFE UMF YOUNG REFUGEE CENTER Vorzimmer stellvertretende Leitung Team Team Team Team Team Team Team Team Steuerung Team Team Einrichtungsleitungen Immobilien Verwaltung Kurzzeitwohnen Abb. 3: Organigramm Abteilung S-II-UM im Stadtjugendamt München 359 uj 9 | 2016 Inobhutnahme bei unbegleiteten Minderjährigen Aktuelle und künftige Herausforderungen Zwei Aspekte seien unter dieser Überschrift herausgegriffen. Die bisherigen Erfahrungen mit der Gesetzesnovellierung zeigen, dass circa 25 % der vorläufig in Obhut genommenen uM in München verbleiben. Darin enthalten sind sowohl die Familienzusammenführungen als auch die uM, die aus Gründen des Kindeswohls nicht verteilt werden können (vgl.: § 42 a Abs. 2 SGB VIII). 2016 ist davon auszugehen, dass das Bundesland Bayern bereits eine im Vergleich zu den anderen Bundesländern ausreichende Anzahl an uM aufgenommen hat (Quote Königsteiner Schlüssel). Die in Zukunft aufzunehmenden uM für München könnten in etwa der Anzahl der uM entsprechen, die ein Verteilungshemmnis aufweisen. Somit würde in München zwangsläufig auch eine überproportionale Anzahl an uM mit erhöhten psychischen Belastungen bleiben. Hierfür müssen ausreichend Unterbringungsformen und Plätze zur Verfügung gestellt werden. Ob dies für die Hauptaufnahmekommunen machbar ist, kann an dieser Stelle nicht beantwortet werden, da noch keine Erfahrungswerte vorliegen. Ein vergleichbarer Effekt deutet sich bei straffällig gewordenen uM an. Der § 42 b Abs. 4 SGB VIII sieht keine Ausnahmeregelung im Sinne einer Verlängerung der Verteilungsfristen für straffällig gewordene uM vor. Diese Gruppe bleibt dann ebenfalls beim sogenannten Aufgriffsjugendamt. Bei der Jugendgerichtshilfe sind inzwischen ca. 15 % der Fälle uM. Das würde bedeuten, dass die Aufgriffsjugendämter für psychisch belastete und straffällig gewordene uM verantwortlich bleiben und adäquate Unterbringungs- und Betreuungsangebote zur Verfügung stellen müssen. Mit diesen Herausforderungen müssen sich inhaltlich und konzeptionell insbesondere die Großstadtjugendämter beschäftigen. Ein zweiter Aspekt scheint zunehmend wichtig: Unter dem Druck steigender Zugangszahlen lag das Augenmerk bisher darauf, die nötigen Ressourcen für die jeweiligen einzelnen Hilfeleistungen bereitzustellen. Künftig wird es in größerem Maß auch darum gehen, die einzelnen Hilfeleistungen als Teil eines langfristigen Integrationsprozesses der uM in München zu sehen. Außer der Jugendhilfe sind hier ganz besonders die Bereiche Schule und Ausbildung gefordert, aber auch Repräsentanten des öffentlichen Lebens wie der Sport und weitere Bereiche. Es wird nötig sein, die eigenen Maßnahmen verstärkt mit den für diese Bereiche zuständigen Institutionen zu koordinieren. Der für München geforderte ,Masterplan Integration‘ lenkt den Blick auf diesen langfristigen Integrationsprozess. Abb. 4: In einer Inobhutnahme-Einrichtung für uM in München Abb. 5: In einer Inobhutnahme-Einrichtung für uM in München 360 uj 9 | 2016 Inobhutnahme bei unbegleiteten Minderjährigen Empfehlungen für die Praxis Auch wenn es im Rahmen von inklusiven Modellen grundsätzlich erstrebenswert ist, nicht zu differenzieren, ob unter 18-Jährige aus Eritrea oder München kommen, zeigt die Praxis, dass es dem StJA München vor allem auch mit Gründung einer eigenen Abteilung für die Belange der uM gelungen ist, den stetig wachsenden Anforderungen adäquat zu begegnen. Bis zum heutigen Tag beschäftigt sich eine große Anzahl an Mitarbeiter*innen mit der Aufarbeitung der aufgrund von unzureichender personeller Ausstattung nicht erledigten Aufträge aus den Jahren 2013/ 2014. Insbesondere im Sachgebiet der wirtschaftlichen Jugendhilfe geht es dabei um Abrechnungen mit überörtlichen Trägern im dreistelligen Millionenbereich. Das pädagogische Team war stellenweise nicht mehr in der Lage, Hilfeplangespräche zu führen und somit die Hilfen für die unbegleiteten Minderjährigen fachlich zu steuern. Es empfiehlt sich, rechtzeitig ausreichend Fachpersonal zur Verfügung zu stellen, um den weiteren Herausforderungen professionell begegnen zu können. In München ist durch die sogenannte „Flüchtlingskrise“ im September 2015 (75.000 Ankommende am Hauptbahnhof innerhalb von drei Wochen) auch ein großes solidarisches Miteinander entstanden. Dies gilt es zu erhalten und auszubauen. Es kann gelingen, wenn es, wie in München, sowohl den politischen Rückhalt gibt als auch einen unkomplizierten pragmatischen Umgang mit den beteiligten Referaten und kooperierenden Trägern. Ein spezielles Ankommenszentrum ist für Jugendämter, die von hohen Ankommenszahlen betroffen sind, von großem Vorteil. Im Vergleich zur Einwohnerzahl kamen 2015 beispielsweise in Städten wie Passau und Rosenheim ein Vielfaches mehr an unbegleiteten Minderjährigen an, bezogen auf die Bevölkerungszahl. Seit dem 1. 11. 2015 sind alle Jugendämter in Deutschland gleichermaßen verantwortlich für unbegleitete Minderjährige. Es ist wünschenswert, dass es ein gemeinsames Miteinander gibt, damit die unbegleiteten Kinder/ Jugendlichen gut in Deutschland ankommen und eine bestmögliche Zukunftsperspektive erhalten. Caroline Rapp Prielmayerstr. 1 80335 München unbegleitete-minderjaehrige.soz@muenchen.de