unsere jugend
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Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/uj2016.art50d
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Kinder auf der Flucht - Herausforderung für die Jugendhilfe?
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Claus Lippmann
Für das Thema „unbegleitete ausländische Minderjährige“ hält das SGB VIII seit jeher rechtliche Regelungen vor, für die Dimension des Zustromes war das nicht hinreichend. Mit der Gesetzesänderung vom Oktober 2015 hat der Gesetzgeber versucht, die Aufgabe der Inobhutnahme unbegleiteter ausländischer Minderjähriger über alle Jugendämter in Deutschland gleichmäßig zu verteilen.
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361 unsere jugend, 68. Jg., S. 361 - 370 (2016) DOI 10.2378/ uj2016.art50d © Ernst Reinhardt Verlag München Basel von Claus Lippmann Jg. 1954, Leiter der Verwaltung des Jugendamtes der Landeshauptstadt Dresden Kinder auf der Flucht - Herausforderung für die Jugendhilfe? Kommunale Ansätze und Maßnahmen in der Jugendhilfe der Landeshauptstadt Dresden Für das Thema „unbegleitete ausländische Minderjährige“ hält das SGB VIII seit jeher rechtliche Regelungen vor, für die Dimension des Zustromes war das nicht hinreichend. Mit der Gesetzesänderung vom Oktober 2015 hat der Gesetzgeber versucht, die Aufgabe der Inobhutnahme unbegleiteter ausländischer Minderjähriger über alle Jugendämter in Deutschland gleichmäßig zu verteilen. Vorbemerkung Die geopolitische Entwicklung und die damit einhergehende Flucht hunderttausender Menschen nach Europa in den Jahren 2014 und 2015 forderten insbesondere die Jugendämter stark heraus, da ein wachsender Anteil der geflüchteten Menschen noch nicht volljährig war und zudem ohne sorgerechtliche Begleitung in Deutschland einreiste. Zuständig für die notwendigen Inobhutnahmen sind die Jugendämter, in deren Bereich der Jugendliche/ das Kind zuerst aufgegriffen wird bzw. sich zuerst meldet. Nach altem Recht (SGB VIII bis 31. Oktober 2015) blieben sie auch zuständig, was zu einer stark unterschiedlichen Belastung der mehr als 600 Jugendämter in Deutschland führte. Städte wie München, Frankfurt, Hamburg oder Bremen, die über eine gute Verkehrsanbindung mit internationalen Bahnverbindungen oder Häfen verfügen, traf es besonders intensiv (Respekt vor den erbrachten Leistungen, liebe Kolleginnen und Kollegen! ), während die Städte im Osten eben vor diesem Hintergrund vergleichsweise weniger betroffen waren. Insoweit konnte die Intention des Gesetzgebers nachvollzogen werden, mit der Änderung des § 42 und Einführung des § 42 a im SGB VIII hier einen Ausgleich zu schaffen. Beschlossen am 15. Oktober 2015 und in Kraft gesetzt per 1. November 2015 - diese zeitliche Abfolge erforderte bei abgebenden wie aufnehmenden Jugendämtern höchstes fachliches Engagement und Kreativität. Bei der retrospektiven Betrachtung und Bewertung von Strategien, Konzepten und Zahlen der ereignisreichen letzten zwei Jahre wird es immer erforderlich sein, das konkrete Datum als Bezug mit zu nennen, da Gesetzesstand 362 uj 9 | 2016 Kinder auf der Flucht - Herausforderung für die Jugendhilfe (auch länderbezogener Gesetzgebung), Wissensstand, konkrete politische Entscheidungen etc. mitunter die Situation binnen kürzester Zeit grundlegend änderten. Zum Begriff: Bei den jungen Menschen handelt es sich in erster Linie um „Minderjährige“ (Kinder und Jugendliche), zudem „unbegleitet“ und „ausländisch“ - insoweit verbleiben wir auch bei der Bezeichnung „uaM“, was etwas sperrig klingt, aber letztlich gesetzeskonform ist. Entwicklungen der Situation in der Landeshauptstadt Dresden Die Landeshauptstadt Dresden (LHD) war und ist - auch ohne die Flüchtlinge - eine stark wachsende Stadt. Mehrere Jahre Geburtenhauptstadt Deutschlands mit über 6000 Geburten im Jahr - profitiert Dresden vor allem durch die Migration aus dem Umland. Zum 31. Dezember 2015 lebten in Dresden 548.800 Einwohner mit Hauptwohnsitz (Platz 12 der deutschen Großstädte). Der Ausländeranteil stieg stark an, liegt mit 6,2 % (31. Dezember 2015) aber immer noch deutlich unter dem Niveau anderer Städte. Im Gegensatz zu den bereits genannten Städten mit guter Verkehrsanbindung hatten die Städte und Landkreise im Osten bei der Aufnahme von uaMs eine gewisse Vorlaufzeit - aufmerksam haben wir die Entwicklung von Anfang an verfolgt. Ein sehr plastischer Eindruck von den Herausforderungen entstand bei der Konferenz der Jugendamtsleiter deutscher Großstadtjugendämter unter dem Dach des Deutschen Städtetags (DST ) zur turnusmäßigen Sitzung Ende Oktober 2014 in Frankfurt. Die Schilderungen der Jugendamtsleiter von Frankfurt und München ließen ahnen, wohin die „Reise der Herausforderungen“ geht. Der enge Austausch mit Frankfurt blieb bestehen und hat uns bei der fachlichen Vorbereitung und anfänglichen Bewältigung des Themas wesentlich geholfen. „Zu Hause“ in der eigenen Stadtverwaltung nahm das Thema bis weit in den Sommer 2015 kaum einer so richtig auf den Schirm - bei der Darstellung der zu erwartenden Situation herrschte zunächst Ungläubigkeit bis hin zu ärgerlichen Reaktionen („…ihr malt den Teufel an die Wand, so schlimm wird es nicht kommen“). Insbesondere die finanzielle Dimension wurde und wird bis heute unterschätzt. Da half es auch nicht, später auf die bayrischen Erfahrungen zu verweisen (10.000 uaM/ 480 Mio. Euro Jahreskosten insgesamt). Unabhängig davon waren wir bemüht, die Vorbereitung auf den ursprünglich avisierten 1. April 2016 (geplanter Termin des Inkrafttretens der Gesetzesänderung) optimal zu gestalten. Im Rahmen des DST und über die Fachverbände waren wir stets beim Auf und Ab des Gesetzestextes beteiligt - und als dann letztendlich aufgrund der drängenden und sich dramatisch zuspitzenden Lage in den westlichen Großstädten der Einführungstermin auf den 1. November 2015 vorgezogen war, hatten wir zumindest eine Grundvorstellung und ein gewisses Maß an fachlicher Vorarbeit geleistet. Bereits im Januar 2015 gab es das erste Fachgespräch mit freien Trägern der Jugendhilfe. Mit der Stadtliga der freien Wohlfahrtspflege war im Mai 2015 ein Strategiepapier abgestimmt worden: Wir verständigten uns auf dezentrale Unterbringungsformen von max. 25 Plätzen und - wo möglich - zur besseren Integration der Unterbringung in gemischten Gruppen. Eine Ausschreibung im Juni 2015 sollte die Träger ermutigen, neue Angebote für die Unterbringung zu schaffen. Die Resonanz blieb zunächst sehr verhalten. Daraufhin unterstützte die Verwaltungsspitze das Jugendamt mit dem Vorschlag, ein Hotel mit 180 Plätzen für die Unterbringung auf die Dauer von 10 Jahren anzumieten und somit einen Großteil des absehbaren Problems zu lösen. Die Verwaltung des Jugendamtes wies zunächst erfolglos auf die fachliche Problematik einer so großen Einrichtung hin. Mit dem Er- 363 uj 9 | 2016 Kinder auf der Flucht - Herausforderung für die Jugendhilfe scheinen des „Erlasses des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz - Oberste Landesjugendbehörde - zur Ausgestaltung des Betriebserlaubnisverfahrens nach § 45 SGB VIII“ vom 25. September 2015 wurden dann die Maßstäbe in Sachsen gesetzt: Maximale Größe einer Einrichtung 60 Plätze. Ansonsten mit der Möglichkeit zu einer deutlichen Standardabsenkung insbesondere beim Fachkräftegebot, der Raumgrößen und Personalschlüssel. Jeweils als „Mindeststandards“ definiert, die gern durch die Jugendämter im Rahmen der Verhandlungen nach § 78 a ff SGB VIII wieder nach oben gefahren werden durften. Die Träger der freien Jugendhilfe sahen die Standardreduzierung durchaus kritisch, denn plötzlich gab es eine „Zwei-Klassen- Jugendhilfe“ mit all den Risiken im freien Wettbewerb der Anbieter. Zudem waren und sind die Chancen groß, dauerhaft eine Standardabsenkung in der Jugendhilfe zu erzeugen (was bis heute aber nicht eingetreten ist). Zur Unterstützung der Träger, die Kapazitäten schaffen, stockte der Freistaat Sachsen den Fond für die Förderung von Investitionen für Jugendhilfeeinrichtungen im letzten Quartal 2015 auf - um die nicht unbedeutende Größenordnung von 60 Mio. Euro. Ein Teil der Summe war noch 2015 abrufbar, vorzeitiger Maßnahmebeginn (sogar rückwirkend) war zunächst mündlich zugesagt. Kalkuliert mit 40.000 Euro pro Platz hieß das, es sollten/ konnten 1.500 Plätze entstehen - 100 % förderfähiger Anteil bei den freien Trägern, 90 % für die öffentlichen Träger. Im Mai 2016 lag die Ausschöpfung bei erstaunlichen rund 10 Mio. Euro - was Rückschlüsse insbesondere auf die baurechtlichen Hürden für die Bauherren zulässt. Auch die zunehmende Schwierigkeit, geeignetes Personal für die spätere Betreibung zu akquirieren, lässt die Schaffung von Plätzen im HzE-Bereich auch in Dresden stagnieren und nicht wie gewünscht wachsen. Die konkrete Entwicklung in Zahlen verdeutlicht die untenstehende Grafik (Abb. 1). Bemerkenswert: Das notdürftig installierte Verteilerverfahren auf Gesetzesgrundlage, mit dem ab Mitte November größere uaM-Zahlen im Rahmen eben dieser Verteilung erwartet worden waren , blieb aus. Wir hatten uns darauf vorbereitet, von unseren bayrischen Kollegen auf dem Weg eines geordneten Transfers „geclearte“ 140 120 100 80 60 40 20 0 Jan. Feb. Mrz. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. Jan. Feb. Mrz. Apr. Mai 15 15 15 15 15 15 15 15 15 15 15 15 16 16 16 16 16 Abb. 1: Inobhutnahme unbegleiteter ausländischer Minderjähriger im Durchschnitt pro Monat 364 uj 9 | 2016 Kinder auf der Flucht - Herausforderung für die Jugendhilfe Kinder und Jugendliche zur Inobhutnahme nach Dresden verteilt zu bekommen. Vielmehr stellten die Helfer in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates (verantwortlich Landesdirektion, Arbeit vor Ort durch das DRK) eine große Anzahl uaM’s fest, viele auch in Fluchtgemeinschaften oder mit erwachsenen Familienangehörigen mit und ohne Sorgerecht. Die ganze Palette unterschiedlicher Konstellationen, deren sinnvolle „Bearbeitung“ und zwar im Interesse des Kindeswohls (! ) beinah täglich zu pragmatischen, unkonventionellen Entscheidungen zwingt. Durch den unerwartet hohen Anteil der „vorläufigen Inobhutnahmen“ veränderte sich auch das Anforderungsprofil: Aufbau eines zahlenmäßig größeren Clearingteams und Organisation der spezifischen Anforderungen im Rahmen des Clearings, insbesondere der gesundheitlichen Untersuchungen. Wir hatten diesbezüglich bereits mit den Städtischen Krankenhäusern und dem Universitätsklinikum in Dresden entsprechende Absprachen getroffen und die erforderlichen Kapazitäten erhalten. Später konnten die „Erstuntersuchungen“ wieder im kommunalen Gesundheitsamt durchgeführt werden. Im Wesentlichen lief das reibungslos und ausreichende Kapazität stand zur Verfügung. Der Umfang der Untersuchung war spätestens mit der Verwaltungsvorschrift des Freistaates „VwV Asylbewerbungsgesundheitsbetreuung“ vom 29. Juli 2015 klar und lehnt sich an den Umfang der Untersuchung von erwachsenen Flüchtlingen an. Strategie, Ansätze und Maßnahmen für unbegleitete ausländische Minderjährige in der Landeshauptstadt Dresden Den in der Natur der Sache liegenden mannigfachen Unwägbarkeiten kann nur mit einer Strategie der Flexibilität begegnet werden. „Das Konzept“ wurde beinahe wöchentlich fortgeschrieben und den Erfordernissen angepasst. Der Jugendhilfeausschuss (JHA) im Rahmen seines Befassungsrechtes informierte sich regelmäßig bzw. wurde durch die Verwaltung regelmäßig informiert. Eine Beschlussnotwendigkeit sahen wir beidseitig nicht: Zum einen sind wesentliche Aktivitäten, wie die Bereitstellung ausreichender Angebote zur Bedarfsabdeckung sowie die Verhandlungen mit den Trägern zu den Entgelten klar gesetzlich geregelt, zum anderen wären die Vorlaufzeiten einer Beschlussvorlage zumeist mit der gebotenen Schnelligkeit der Entscheidungen im Widerspruch gewesen. So hat sich in Dresden ein vertrauensvolles und transparentes Verfahren entwickelt, in dem der JHA bzw. der Unterausschuss Hilfen zur Erziehung gut informiert ist und die Verwaltung des Jugendamtes notwendige Entscheidungen in der gebotenen Kürze der Zeit treffen kann. Problematischer verhielt es sich mit den anderen Verwaltungsteilen und bei der Bereitstellung der finanziellen Mittel. Wenngleich der Bundesgesetzgeber regelt, dass die „Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise“ (§ 89 d Satz 1 SGB VIII) durch die Länder erfolgt, so sind doch zunächst die Kommunen in der Verantwortung, für die entsprechenden (horrenden) Kosten in Vorleistung zu gehen. Der Freistaat tut sich schwer, den Umfang der Leistungspflicht anzuerkennen. Hier darf wohl auf einen „Strickfehler“ verwiesen werden: Seit Jahren verhandeln die Kommunen die HzE-Entgelte eigenverantwortlich mit den Trägern der freien Jugendhilfe, auskömmlich für die Träger und prospektiv. Die HzE-Kosten übernahm die Kommune, die Rechtfertigung gegenüber der Gesamthaushaltsansätze erfolgte regelmäßig vor dem Kämmerer bzw. den beschließenden Gremien. Nunmehr übernehmen die Kosten (für die uaM) die Länder. Ein gewisses Misstrauen des Kostenträgers ist verständlich, darf jedoch nicht zu einer Ablehnung zeitgerechter Refinanzierung aller Kosten (Leistungskosten sowie sog. Overhead-Kosten) führen! In Sachsen bestand Mitte Juni noch keine Klarheit über den Umfang der Erstattung. Die bis dahin getätigten Aussagen zur Refinanzierung bestimmten auch die mög- 365 uj 9 | 2016 Kinder auf der Flucht - Herausforderung für die Jugendhilfe lichen Strategien der Unterbringung, auf die im Folgenden kurz eingegangen werden soll. Dabei sind immer bestehende rechtliche Möglichkeiten bis an die Grenze auszuschöpfen. Mit einiger Kreativität eröffneten sich im geltenden Recht auch hinreichende Spielräume für die Jugendhilfe. Die zu erschließen, dabei alle„mitzunehmen“ entpuppte sich als anstrengend, aber auch erfolgreich. Insbesondere die Entgeltverhandlungen nach § 78 a ff SGB VIII - alle Möglichkeiten ausnutzend - sind nicht einschränkend gewesen, wenn es darum ging, den Trägern die Aufwendungen zu erstatten, und zwar mit einem für alle Seiten beherrschbaren Verwaltungsaufwand. So wurde mit den Trägern, welche bereits Entgeltsätze für Leistungen nach § 34 SGB VIII verhandelt hatten, ein Zuschlag für die Mehraufwendungen (Dolmetscherkosten, Schulbücher etc.) zur Betreuung eines uaM in Form einer Pauschale vereinbart. Dieser kommt dann als „§ 34 plus“ in Dresden zur Anwendung. „Neuverhandlungen“ brauchten somit nicht geführt werden und der Verwaltungsaufwand dafür wurde gespart. Eine Koordinatorin uaM (Sozialpädagogin) mit jahrelangen Erfahrungen in Südafrika, wo sie für eine große internationale Hilfsorganisation tätig war, stand dem Jugendamt ab April 2015 zusätzlich zur Verfügung, ansonsten ein engagiertes Leitungs- und Mitarbeiterteam, welches auch zu „Experimenten“ bereit war. Experiment 1: Unterbringung in geeigneten Einrichtungen Für die Inobhutnahme in Dresden stand der Kinder- und Jugendnotdienst mit einer Kapazität von 25 Plätzen zur Verfügung, der natürlich schon Mitte 2015 hoffnungslos überlastet war. So wurden zunächst geeignete Unterkünfte, wie Jugendherbergen, Pensionen und ähnliche Häuser „angemietet“, zum Teil komplett oder auch teilweise. Bereits im August schlossen wir u. a. für die Nutzung eines Teils der größten Jugendherberge in Dresden (480 Plätze) einen Vertrag. Während das Herbergspersonal die üblichen Leistungen des Beherbergungsbetriebes erbrachte, sicherten Träger der freien Jugendhilfe mit ihrem Personal rund um die Uhr die Betreuung der Jugendlichen ab. Sowohl in den Häusern, die vollständig in Anspruch genommen wurden als auch in denen, die nur teilweise durch uaM’s belegt waren, klappte das hervorragend und neue sozialpädagogische Ansätze wurden entwickelt und erfolgreich umgesetzt. Die in der Betreuung ausländischer Gäste erfahrenen Herbergsmitarbeiter nutzten ihre Kompetenz und stellten sich auf die Besonderheiten ihrer neuen Gäste rasch ein, sodass es schließlich eine Bereicherung auf beiden Seiten gab. Eine enge Abstimmung mit den diensthabenden Trägern sichert auch ein Ausbalancieren von auftretenden Tagesproblemen. Wo nötig, wird in den Nachtstunden ein Wachdienst eingesetzt, der mittlerweile für alle Einrichtungen zur Verfügung steht. Der kommunale Notdienst konnte provisorisch um 40 Plätze aufgestockt werden. Neben den kommunalen Mitarbeitern arbeitet auch hier ein Träger der freien Jugendhilfe. Beide arbeiten erfolgreich und auf Augenhöhe zusammen. Das eigentliche (noch laufende) Experiment besteht in der Berechnung/ Abrechnung des Entgeltes: Da in Sachsen eine Landesregelung im Rahmen des § 78 a ff für den § 42 nicht besteht, wird das Entgelt seit 1999 grundsätzlich „analog“ § 78 a ff verhandelt. Auf dieser Basis werden nunmehr alle Kostenelemente, die für die Inobhutnahme in allen Einrichtungen anfallen, zu einem gesamtstädtischen Entgeltsatz zusammengefasst. D. h., die Übernachtungs- und Verpflegungskosten in den Herbergen, die über Fachleistungsstunden abgerechneten Leistungen der Träger, Wachschutz, tagesstrukturierende Maßnahmen für nicht Schule besuchende uaM’s, Taschengeld etc. bilden die reale Grundlage für die Höhe des Entgeltes. Selbst der mit einer gewissen Sicherheit kalkulierte 366 uj 9 | 2016 Kinder auf der Flucht - Herausforderung für die Jugendhilfe Auslastungsgrad von 60 % führt nicht zu einem teureren Entgelt als dem 2013 verhandelten Entgelt im kommunalen Notdienst (€ 266,-). Zudem sind alle eingegangenen Verträge mit einer Laufzeit maximal bis Ende 2016 geschlossen bzw. ermöglichen (bedarfsgerecht) einen unterjährigen Ausstieg. Wie wir meinen eine pragmatische und transparente Lösung - die Diskussion um die Anerkennung im Rahmen der Kostenerstattung durch das Land ist nicht ganz einfach und noch nicht abgeschlossen. Die Unterbringungsorte für Inobhutnahmen und die HzE werden grundsätzlich nicht öffentlich kommuniziert. In einem intensiven Pressegespräch, zu dem das Jugendamt eingeladen hatte und zu dem zahlreiche Pressevertreter kamen, haben wir erfolgreich um Verständnis geworben, wenn es darum ging, Standorte von Wohngruppen nicht vordergründig öffentlich zu machen. Der stete Verweis, dass es sich um Schutzräume für Kinder und Jugendliche handelt und dass regelmäßig eine sozialpädagogische Betreuung erfolgt, hat tatsächlich dazu geführt, dass die Presse mit der nötigen Sachlichkeit und einem positiven Tenor berichtet hat und keinerlei Akzeptanzprobleme bei Anwohnern entstanden. In den Stadtteilgremien (19 Ortschafts- und Ortsbeiratssitzungen) gab es fast ausnahmslos unterstützende, konstruktive Diskussionen bei der Vorstellung des Unterbringungskonzeptes. Und öffentliche Anerkennung für die Arbeit mit den uaM’s für die freien Träger und für das Jugendamt - Fakten, auf die wir (als Dresdner) besonders verweisen, weil es im Widerspruch zur medialen Berichterstattung über Dresden in den letzten Monate steht! Noch ein Wort zu den tagesstrukturierenden Maßnahmen: Nachdem sich abzeichnete, dass die Bildungsgespräche der Sächsischen Bildungsagentur etwas schleppend anliefen und damit eine zeitnahe Verweisung in ein geeignetes schulisches Angebot nicht immer möglich war, aktivierte das Jugendamt einen erfahrenen Träger, der eine „Jugendwerkstatt“ nach § 13.2 SGB VIII betreibt und diese bedarfsgerecht um eine Deutschausbildung erweiterte. Die Kosten hierfür werden wie oben beschrieben in den Entgeltsatz „Inobhutnahme“ eingerechnet. In der Zwischenzeit werden die Bildungsgespräche zeitnah realisiert - jedoch kommen die schulischen und von Kultus getragenen vorschulischen Maßnahmen an ihre Grenzen, d. h. es entsteht wieder Wartezeit für die jungen Menschen, bis ein schulisches Angebot genutzt werden kann. Für einen nicht unbeträchtlichen Teil der Jugendlichen steht ohnehin zu erwarten, dass sie trotz aller Bemühungen einen Schulbesuch nicht erfolgreich absolvieren können oder die Schule aktiv verweigern. Insofern halten wir diese Strukturen weiter in„Bereitschaft“, auch wenn die Refinanzierung von reinen Maßnahmen nach § 13.2 SGB VIII in Sachsen noch nicht erfolgreich geklärt werden konnte. Gleiches gilt im Übrigen auch für eine Unterbringung nach § 13.3 SGB VIII. Was sehr bedauerlich ist, da hier für viele Bedarfslagen völlig ausreichende Betreuungssettings angeboten werden könnten, die zudem wesentlich kostengünstiger wären. Experiment 2: Unterbringung bei geeigneten Personen Nach einer Pressemitteilung veranstaltete das Jugendamt einen Informationsabend für interessierte „Gastfamilien“ - ein neu eingeführter „Status“, den es so im Gesetz nicht gibt. An den Qualitätsstandards einer Pflegefamilie nach § 33 SGB VIII wollten wir nicht rütteln, daneben aber ein bedarfsgerechtes Angebot setzen und mit diesem auch das gespürte Verlangen eines Teils der Dresdner Bürgerschaft, Hilfe zu leisten, einbinden. Wir hatten vielleicht mit 30 bis 50 Teilnehmern für die Info- Veranstaltung gerech- 367 uj 9 | 2016 Kinder auf der Flucht - Herausforderung für die Jugendhilfe net, doch es kamen fast 300, die sich über die Möglichkeiten der ehrenamtlichen Hilfe für einen geflüchteten Jugendlichen informieren wollten! Rund 90 Personen hatten Interesse, einen geflüchteten Jugendlichen bei sich aufzunehmen. Viele wollten anders helfen. Nun haben wir das Ziel, mit den uns zur Verfügung stehenden Mitarbeiterkapazitäten den Stau an Bewerbern möglichst rasch abzuarbeiten und die entsprechenden Verbindungen herzustellen. Wir definieren die Unterbringung in Gastfamilien als eine „Inobhutnahme bei einer geeigneten Person“. Allerdings haben wir das Problem, dass wir hier nicht daran interessiert sind, die Inobhutnahme „so kurz wie möglich“ zu gestalten - „so lang wie nötig“ regelt sich in diesen Fällen dann durch das Erreichen der Volljährigkeit. Mithin: Wir vermitteln in diese Familien keine Kinder und eher die Jugendlichen kurz vor der Volljährigkeit. Durchaus mit der Hoffnung, dass auch nach Erreichen der Volljährigkeit und Auslaufen der jugendhilflichen Zuständigkeit die eine oder andere Unterstützung durch die Familie fortgeführt wird! Integration dürfte bei diesem Setting am besten gelingen. Alle müssen es wollen, auch der Vormund. Und im Fall von sich später entwickelndem oder übersehenem Hilfebedarf besteht im Ernstfall immer die Möglichkeit, nach einem Hilfeplan eine entsprechende HzE anzubieten. Die materielle Sicherstellung erfolgt durch eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Sachkosten, wie vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge für Pflegekinder festgelegt (derzeit 676 Euro). Experiment 3: Ehrenamtliche Vormunde Anfang 2015 führte das Jugendamt 382 Amtsvormundschaften, davon für 24 uaM. Ende April 2016 sind die bestellten Amtsvormundschaften auf 651 (davon 261 für uaM) gestiegen. Dieser Entwicklung lief die personelle Besetzung im Sachgebiet Amtsvormundschaften hinterher, sodass zeitweise eine deutliche Überschreitung der im Gesetz vorgeschriebenen maximalen Anzahl von 50 Mündeln pro Vormund zu verzeichnen war. Die Bemessung im Gesetz geht naturgemäß von den weniger aufwendigen deutschen Mündeln aus. Hier fand die Landeshauptstadt sehr schnell eine pragmatische Lösung: Als Grundlage für die Personalbemessung konnte mit dem Personalamt eine Größe von 40 Mündeln vereinbart werden, unabhängig davon, ob es sich um deutsche oder ausländische Mündel handelt. Gegenwärtig sind neue Stellen ausgeschrieben, aber die Ungewissheit der Entwicklung der Flüchtlingszahlen erschwert eine angemessene Personalplanung. Nicht nur vor dem Hintergrund, sondern um auch hier das ehrenamtliche Engagement der Dresdnerinnen und Dresdner einzubinden, veranstaltete das Jugendamt Ende Mai 2016 in Kooperation mit dem Familiengericht eine eintägige Schulungsveranstaltung für ca. 60 Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an einer ehrenamtlichen vormundschaftlichen Tätigkeit für unbegleitete ausländische Minderjährige hatten. Mit großem Erfolg zunächst. Trotz aller fachlichen Vorbehalte. In komprimierter Form referierten eine Vertreterin des Familiengerichts, die Leiterin des „Trauma-Netzwerk Sachsen“ zugleich Oberärztin im Universitätsklinikum, eine bereits aktive ehrenamtliche Vormundin, eine Rechtsanwältin sowie ein Dresdner Mündel aus Afghanistan. Alle teilnehmenden Personen erhielten ein Zertifikat. Die Installation eines geeigneten Unterstützungssystems für die Ehrenamtlichen wird nun wesentlich den Erfolg dieses Ansatzes bestimmen. Zunächst wird der öffentliche Träger „Konsultationsstützpunkt“, jedoch sind wir bestrebt, dafür zukünftig einen Verein zu gewinnen. Eine FAQ-Seite sowie ein Stammtisch zum Erfahrungsaustausch sind in Planung. 368 uj 9 | 2016 Kinder auf der Flucht - Herausforderung für die Jugendhilfe Empfehlungen an die Akteure der Kinder- und Jugendhilfe sowie an die Kinder- und Jugendpolitik Die Landeshauptstadt Dresden mit ca. 300 uaM erfüllt innerhalb von Sachsen so in etwa ihre Sollquote, Sachsen liegt bei ca. 67 % der Erfüllungsquote nach dem Verteilerschlüssel - vergleichsweise geringe Absolutzahlen im Bundesdurchschnitt. Andere Städte (und Länder) können auf weit mehr Erfahrungen verweisen. Knapp ein Jahr nach dem sprunghaften Anstieg unserer Betreuungszahlen konstatieren wir: Mit der Unterbringung sind wir ganz gut aufgestellt gewesen, bei der Integration sind wir noch am Anfang. Dennoch, folgende Empfehlungen vor unserem Erfahrungshorizont erlauben wir uns: Clearingstelle stärken Die Einrichtung einer Clearingstelle ist eine zentrale Empfehlung. Die personelle Ausstattung sollte aber so flexibel wie möglich gestaltet werden. Denkbar ist ein Kernteam, das bei steigenden Fallzahlen zeitnah durch geschulte Fachkräfte aus anderen Organisationseinheiten der Verwaltung des Jugendamtes aufgestockt wird. Gemeinsam mit dem Kernteam werden die jeweiligen Fachkräfte regelmäßig zu neuen rechtlichen und fachlichen Aspekten geschult. Die organisatorische Einordnung in die Abteilung Besondere Soziale Dienste hat sich bewährt. Der ursprüngliche Ansatz, ein Sachgebiet uaM für alle damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben zu gründen, wurde verworfen. Im Clearingprozess wird der individuelle kulturelle und biografische Kontext der Adressaten/ -innen einbezogen. Vorhandene Ressourcen (z. B. tragfähige Beziehungen im Fluchtverband oder der Großfamilie, Bildungs- und Arbeitserfahrungen) und Risiken (z. B. muttersprachlicher Analphabetismus, erlittene traumatische Erfahrungen) sowie mögliche Ziele des weiteren Weges in Deutschland können schnell und sicher identifiziert werden. Für die anschließende Hilfeplanarbeit im und mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst bildet das eine sehr wertvolle Grundlage. Auch mögliche (und Abb. 2: Javad Ahmadi, 17 Jahre, kommt aus Afghanistan und beantwortet Fragen bei der Schulung für ehrenamtliche Vormunde am 21. Mai 2016 im Neuen Rathaus. Foto: Jugendamt, Landeshauptstadt Dresden, Sigrun Harder 369 uj 9 | 2016 Kinder auf der Flucht - Herausforderung für die Jugendhilfe auch bei uns schon aufgetretene) Rückkehrwünsche ins Herkunftsland fordern ganz besonders fachlich heraus und sollten unbedingt als eine Schwerpunktaufgabe verstanden werden. Unterbringung und Betreuung dezentral sichern Größte Herausforderung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ASD bleibt es, bei tatsächlichem Hilfebedarf (HzE) aus den immer noch nicht ausreichenden Angeboten das entsprechende Betreuungsangebot mit dem jungen Menschen auszuwählen. Unseren Erfahrungen nach sind für die stationären Hilfen kleine dezentrale Wohnformen und kulturell durchmischte Wohngruppen gefragt. Sie sollten über die gesamte Fläche der Stadt verteilt sein, um bestmögliche Integration zu ermöglichen und der Gefahr von Segregation und Ghettobildung entgegenzuwirken. Dies ist angesichts der steigenden Mieten in den sogenannten „besseren Wohnlagen“ für die Kinder- und Jugendhilfe eine Herausforderung. Gelingt es aber, sinkt später der gesellschaftliche Aufwand, nichtintegrierte Jugendliche oder Familien im zweiten Versuch zu integrieren. Geflüchtete Kinder im Familienverband in den Blick nehmen Die Förderung und der Schutz des Kindeswohls auch für Kinder und Jugendliche, die im Familienverband nach Deutschland gekommen sind, darf nicht außer Acht gelassen werden. Besonders Mädchen und junge Frauen in den Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften sollen sich sicher fühlen. Sie benötigen geeignete Angebote innerhalb und außerhalb der Unterkünfte und bedürfen eines besonderen Schutzes, zum Beispiel vor sexuellen Übergriffen. Fragen der Kindeserziehung nach den Regeln und kulturellen Standards des Gastlandes müssen zunächst behutsam, aber dann auch sehr deutlich vermittelt werden. Auf Dauer kann es keine „Standardabsenkung“ geben, wenn es um allgemeine Kinderrechte wie Schutz und Förderung der Entwicklung geht. Integration von Anfang an gewährleisten Informationen über die neue Heimat „Wie funktioniert Deutschland? “ müssen in angepasster Form vermittelt werden. Soweit eine stationäre Hilfe zur Erziehung vereinbart wurde, sollte von dort aus auch auf die sonstige Infrastruktur der Jugendhilfe verwiesen und deren Nutzung anempfohlen werden. Offene Angebote der Kinder- und Jugendhilfe wie Jugendhäuser und Treffs aber auch Familienzentren und Mehrgenerationenhäuser können wertvolle Integrationsarbeit leisten und sollten ihr Angebotsspektrum dahingehend prüfen. Auch die Jugendgerichtshilfe leistet mit einem breiten Angebotsspektrum „Eingliederungshilfe“ bei bereits straffällig gewordenen Jugendlichen oder bei Schulverweigerung. Jugendhilfe muss sich aber noch viel stärker als bisher mit anderen Anbietern vernetzen, um jungen Menschen das viel breitere Feld von Integrationsoptionen zu öffnen: Kulturvereine, Sportvereine, Beratungsstellen, Volkshochschulen oder andere nichtformelle Bildungseinrichtungen, wie z. B. Bibliotheken, Museen, Theater etc. können ihren Teil zur Integration leisten, sie müssen nur zugänglich gemacht werden. Breites fachpolitisches Bündnis herstellen Für die Unterbringung und Integration von geflüchteten ausländischen Minderjährigen ist aus der Kinder- und Jugendhilfe heraus ein Fachkonzept zu entwickeln. Traditionell ist Jugendhilfe zur Erfüllung ihrer Aufgaben gut vernetzt, die Vernetzung ist Gesetz: Jugendhilfe 370 uj 9 | 2016 Kinder auf der Flucht - Herausforderung für die Jugendhilfe arbeitet mit freien Trägern im Rahmen der AG’s nach § 78 zusammen und kooperiert strukturell nach den Maßgaben des § 81 mit allen Organisationen und Diensten, die für Kinder und Jugendliche wichtig sind. Das wird aber nicht reichen: Jugendhilfe sollte auf ein gesamtstädtisches Konzept (resp. Konzept des Landkreises) drängen, welches die Integration von jungen Menschen insgesamt fördert. Neben Spracherwerb und Ausbildung stehen Wohnen und Beschäftigung unmittelbar nach der jugendhilflichen Zuständigkeit im Fokus - hier sind Schnittstellen zu Bildungsagentur, Jobcentern, Arbeitsagentur, Sozialamt, Wohnungsgesellschaften etc. dringend auszubauen. In Dresden hat sich für die strategische Ausrichtung aller Aktivitäten ein „Lenkungsausschuss Asyl“, geleitet vom Oberbürgermeister, mit den o. g. Partnern bewährt. Auch der direkte Kontakt zur mittelständigen Wirtschaft, zu gesellschaftlich wichtigen Partnern wie Lions- oder Rotary-Clubs, Privatschulen, Hochschulen oder Sport- und Kulturvereinen kann Anschluss in den Städten sichern und (vom Jugendamt initiiert und begleitet) den Übergang ins wahre Leben des Gastlandes wesentlich erleichtern. Weitere Informationen: www.dresden.de/ uaM Claus Lippmann Jugendamt Landeshauptstadt Dresden Geschäftsbereich Arbeit, Soziales, Gesundheit und Wohnen PF 12 00 20 01001 Dresden Tel. (03 51) 4 88 47 40 CLippmann@dresden.de
