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Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/uj2017.art39d
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Gesundheitsförderung und Prävention in Kitas
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Raimund Geene
Mit der seit Jahren steigenden Anzahl an KitaBetreuung in Deutschland und der insgesamt wachsenden gesellschaftlichen Verantwortung für gesundes Aufwachsen ist auch die Bedeutung der Gesundheitsförderung gestiegen. Mit dem Präventionsgesetz hat sich die Ausgangslage von Gesundheitsförderung in Kindertagesstätten (Kitas) weiter verbessert.
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260 unsere jugend, 69. Jg., S. 260 - 270 (2017) DOI 10.2378/ uj2017.art39d © Ernst Reinhardt Verlag München Basel Gesundheitsförderung und Prävention in Kitas Was kann sie leisten und welche Möglichkeiten ergeben sich aus dem Präventionsgesetz? Mit der seit Jahren steigenden Anzahl an Kita-Betreuung in Deutschland und der insgesamt wachsenden gesellschaftlichen Verantwortung für gesundes Aufwachsen ist auch die Bedeutung der Gesundheitsförderung gestiegen. Mit dem Präventionsgesetz hat sich die Ausgangslage von Gesundheitsförderung in Kindertagesstätten (Kitas) weiter verbessert. von Raimund Geene Jg. 1963; Politik- und Gesundheitswissenschaftler, ist Professor für Kindergesundheit an der Hochschule Magdeburg-Stendal Der Settingansatz Im Rahmen des Präventionsgesetzes ist der Settingansatz in deutscher Übersetzung als „Gesundheitsförderung in Lebenswelten“ erstmals gesetzlich geregelt. In einer sog. „Legaldefinition“ im SGB V § 20 a Absatz 1 werden Lebenswelten definiert als „für die Gesundheit bedeutsame, abgrenzbare soziale Systeme insbesondere des Wohnens, des Lernens, des Studierens, der medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie der Freizeitgestaltung einschließlich des Sports“, in denen „insbesondere Aufbau und Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen“ gefördert werden sollen. Die Krankenkassen sollen dazu „die gesundheitliche Situation einschließlich ihrer Risiken und Potenziale [erheben] und Vorschläge zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation sowie zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen und Fähigkeiten [entwickeln] und deren Umsetzung“ unterstützen, wobei sie nach Satz 4„zusammenarbeiten und kassenübergreifende Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten erbringen“. Gefordert ist dabei auch die Kooperation und Bereitschaft der Träger, die Eigenleistungen einbringen sollen. In der Gesetzesbegründung werden Kitas als Setting besonders herausgestellt, „da hier Kinder im Alter vom ersten Lebensjahr bis zum Schulalter erreicht werden können und gerade in dieser Lebensphase gesundheitsförderliche Erlebens- und Verhaltensweisen geprägt werden können“. Über die Lebenswelt sollen ferner die Familien und explizit erwähnt „auch Alleinerziehende“ erreicht werden. In Absatz 3 Satz 1 werden Kitas nebst „sonstigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Schulen sowie den Lebenswelten älterer Men- 261 uj 6 | 2017 Gesundheitsförderung und Prävention in Kitas schen“ im Gesetzestext erwähnt als Aufgabenbereich, für den die Krankenkassen verpflichtet werden, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) „mit der Entwicklung der Art und der Qualität krankenkassenübergreifender Leistungen, deren Implementierung und deren wissenschaftlicher Evaluation“ zu beauftragen. Das Präventionsgesetz hat mit diesen Regelungen den Gestaltungsauftrag der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Primärprävention in Deutschland insgesamt bestätigt und gefestigt. Künftig ist hier ein deutlich umfassenderes Engagement vorgesehen, und zwar sowohl finanziell - Erhöhung der verwendeten Mittel von bislang knapp 30 Mio. Euro auf nunmehr gesetzlich festgelegte etwa 150 Mio. Euro pro Jahr - als auch strukturell, sollen die Leistungen doch zukünftig „kassenartübergreifend“ erfolgen. Begründet wird dies im Bundestagsbeschluss damit, dass „die sich in den Lebenswelten aufhaltenden Menschen in der Regel bei verschiedenen Krankenkassen versichert sind“ und „durch eine Bündelung der […] Mittel die Effizienz und die Effektivität der Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in nicht-betrieblichen Lebenswelten“ gesteigert werden sollen (Deutscher Bundestag 2015, 54). Bislang hat sich Gesundheitsförderung im Setting Kita zumeist auf Aktivitäten einzelner Einrichtungen und Träger sowie durch Einzelkassen beschränkt. Die Konzepte waren meist auf Einzelaspekte konzentriert und zeitlich limitiert. Zukünftig sollen die Krankenkassen zusammenarbeiten, sie sind zu koordinierter und gebündelter Leistungserbringung verpflichtet. Das wesentliche Ziel ihrer Aktivität besteht in Aufbau, Förderung und Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen. Zur Sicherstellung der Wirksamkeit von Maßnahmen soll die Planung und Entwicklung der Aktivitäten „unter Beteiligung der Versicherten“ (§ 20 a Absatz 1 Satz 3 SGB V) erfolgen. Bundesrahmenempfehlungen In Umsetzung des gesetzlichen Auftrags hat die neu eingerichtete Nationale Präventionskonferenz (NPK) im Februar 2016 Bundesrahmenempfehlungen (BRE) verabschiedet, in denen die lebenslagenbezogenen Handlungsfelder umrissen wurden. Die Bundesrahmenempfehlungen dienen gemäß § 20 d SGB V als zentraler Baustein einer Nationalen Präventionsstrategie und sollen insbesondere auf Qualität und Zusammenarbeit ausgerichtet sein. Die Beteiligung umfasst dabei auch die kommunalen Spitzenverbände und die oberen Landesjugendämter als Träger der öffentlichen Jugendhilfe. In den konsentierten Bundesrahmenempfehlungen wird an den Lebensverlaufansatz angeknüpft, der gesundes Aufwachsen als prioritären Zielbereich umfasst. Herausgestellt wird, dass „werdende und junge Eltern […] tendenziell besonders empfänglich für Gesundheitsthemen“ sind (NPK 2016, 13), wobei besonderer Präventionsbedarf bei Alleinerziehenden und ihren Kindern ausgewiesen wird. Über den Zugang „Kitas“ werden „Kinder und ihre Eltern […] in einer Lebensphase erreicht, in der gesundheits- und sicherheitsförderliche Lebens- und Verhaltensweisen entscheidend geprägt und wichtige Grundsteine für die weitere Bildungs- und Persönlichkeitsentwicklung der Kinder gelegt werden. Ausgehend von der Lebenswelt Kita können auch die gesundheitlichen Rahmenbedingungen in den Familien positiv beeinflusst werden“ (NPK 2016, 13). An anderer Stelle greifen die Bundesrahmenempfehlungen die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf, indem alle Bildungseinrichtungen auch als Betriebe und dadurch als Adressaten von Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) ausgewiesen werden. Zudem wird auf die Verantwortung der Kommunen in ihrer Rolle als Einrichtungsträger hingewiesen, denen die Aufgabe für Sicherheit und Gesundheit in den Lebenswelten zugewiesen wird. 262 uj 6 | 2017 Gesundheitsförderung und Prävention in Kitas Ausreichende Bewegung, gesunde Verpflegung, Resilienzförderung und Gewaltprävention werden als wesentliche Themen in Schulen und Kitas benannt, wozu auch Gesetzgebung, Bildungs- und Lehrplangestaltung sowie die Bereitstellung ausreichender Ressourcen für gesunde Schul- und Kita-Verpflegung beitragen. Besondere Bedeutung wird hier „den Übergängen der kindlichen Entwicklung bis zum Einstieg ins Erwachsenenalter“ beigemessen, die im Sinne von Präventionsketten miteinander verzahnt und bedarfsgerecht gestaltet werden sollen. „Zielbezogene ressortübergreifende kommunale Strategien“ tragen darüber hinaus zur Sicherung nachhaltiger Strukturen bei (NPK 2016, 15). Die Bundesrahmenempfehlungen orientieren auf den „Gesundheitsförderungsprozess im Sinne eines Lernzyklus“ (NPK 2016, 15) sowie eine systematische Integration von Sicherheit und Gesundheit in die Lebensweltprozesse. Die GKV ist dabei für Bedarfsermittlung und Zielentwicklung verantwortlich. Dazu zählen Beratung zu verhältnispräventiven Umgestaltungen sowie Initiierung von Gestaltungsprozessen inkl. entsprechendem Strukturaufbau - Steuerungsgremium wird hier als Beispiel genannt - sowie Planung und Umsetzung verhaltenspräventiver Maßnahmen und die Qualitätssicherung. Die Unfallversicherung wird als ergänzender Akteur angeführt (NPK 2016). Als Dokumentations- und Berichtspflichten wird abschließend verwiesen auf den vierjährigen Turnus des Präventionsberichts, der erstmals 2019 Adressatinnen und Adressaten, Zugangswege, Qualitätssicherung, Zusammenarbeit und Ausgabenhöhe darstellen soll. Gemäß § 20 d Absatz 2 SGB V stellt der Präventionsbericht den zweiten Baustein der Nationalen Präventionsstrategie dar. Auch laut Bundesrahmenempfehlungen soll der Bericht als Basis für die qualitätsgesicherte Weiterentwicklung dienen (NPK 2016). Die Regelungen der Bundesrahmenempfehlungen definieren zentrale Anforderungen an Inhalt und Struktur zur Gesundheitsförderung nach dem Präventionsgesetz, die mit den Landesrahmenvereinbarungen spätestens 2017 in allen Bundesländern konkretisiert werden müssen. Präventionsgesetz und Bundesrahmenempfehlungen verweisen also insgesamt auf eine stärker koordinierte, strukturgestützte, prozessorientierte und zielgerichtete Leistungserbringung und greifen damit substanzielle Anforderungen an eine moderne Gesundheitsförderung auf (Rosenbrock/ Gerlinger 2014). Sie bleiben jedoch allgemein und bedürfen einer breiten Umsetzung in der Praxis. Nachfolgend werden fachliche Anforderungen und praktische Erfahrungen im Setting Kita dargestellt und Anforderungen der konkreten Umsetzung dimensioniert. Leitprinzipien Lebenswelt- und Soziallagenorientierung Dem Settingansatz liegt „die Idee zu Grunde, dass Gesundheit kein abstraktes Ziel ist, sondern im Alltag hergestellt und aufrechterhalten wird“ (Altgeld 2004, 4). Dabei ist der - durch das Präventionsgesetz untermauerte - Anspruch des §20 SGB V zentral, dass die primäre Prävention zur Verminderung sozial bedingter ungleicher Gesundheitschancen beizutragen hat, was als Neuregelung um geschlechtsbezogene Ungleichheit erweitert wurde. Durch die Lebensweltorientierung können Benachteiligte erreicht werden, ohne sie als solche zu stigmatisieren. Die Maßnahmen sollen dabei „Priorität auf Kontextbeeinflussung“ (Rosenbrock/ Gerlinger 2014, 88) legen und weniger (bzw. nur indirekt) individuelles Verhalten adressieren. Ziel ist es, die jeweilige Lebenswelt so zu gestalten, dass die von ihr ausgehenden Belastungen möglichst gering gehalten und zugleich unterstützende Strukturen entwickelt und gestärkt werden. Daher gilt Gesundheitsförderung nach dem Settingansatz als vergleichsweise diskriminierungsarm (Geene/ Rosenbrock 2012). 263 uj 6 | 2017 Gesundheitsförderung und Prävention in Kitas Der Settingansatz ist eine Form der Organisationsentwicklung, wobei sich die Beteiligten kollektiv und individuell als selbstwirksam erleben sollen. Rosenbrock nennt dies eine „synthetisch induzierte soziale Reformbewegung für das jeweilige Setting“ (Rosenbrock 2004, 74). Entsprechend solle es keine Verengung auf Teilziele (wie „gesunde Ernährung“) geben; vielmehr können gerade unspezifische Zielsetzungen („Verbesserung des Zusammenlebens“) oder solche ohne direkten Bezug zu Gesundheit („nutzerorientierte Gestaltung öffentlicher Räume“) geeignete Ansatzpunkte sein. In der Praxis erfolgt der Einstieg allerdings viel zu häufig über punktuelle Ziele. Dies ist nicht grundsätzlich problematisch. Es sollte jedoch konzeptuell abgesichert werden, dass die Phase der Teilziele und der zugrunde liegenden Problemorientierung im Projektverlauf überwunden wird, um Selbstwirksamkeitserfahrungen über Partizipation und kollektive Förderung von Wohlbefinden zu ermöglichen (Geene/ Rosenbrock 2012). Kitas als Setting der Gesundheitsförderung Der Settingansatz ist umso besser umsetzbar, je konkreter die Art der Beziehungen innerhalb einer Lebenswelt definiert und geregelt ist. Dies ist deutlich in der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) der Fall, denn Betriebe besitzen hohe Verbindlichkeit und definierte Entscheidungsstrukturen. Die BGF gilt als besonderes Erfolgsmodell, auch weil ihre Wirkungen sich in eindeutig messbaren Werten wie Arbeitsfehlzeiten ausdrücken (Faller 2010). Neben der BGF haben die Krankenkassen schon bislang Maßnahmen in Lebenswelten wie Kita und Schule sowie Stadtteilen durchgeführt. Unter den gemäß Präventionsbericht 2013 von der GKV erreichten 29.000 nichtbetrieblichen Settings dominieren mit 57 % (= 16.557) die Kitas (MDK/ GKV 2014). Die starke Ausrichtung auf Kitas folgt zunächst der Erkenntnis, dass sich im frühen Kindesalter gesundheitlich bedeutsame Verhaltensweisen und Lebensstile herausbilden und stabilisieren, die sich in höheren Altersgruppen zu konkreten Gesundheitsressourcen, aber auch -gefahren entwickeln können. Kitas bieten als erste Orte der „Außenwelt“ („sekundäre Sozialisationsinstanz“, Hurrelmann 2006) besondere Möglichkeiten der familiären Förderung. Der Besuch einer Kita wirkt sich, im Vergleich zu Kindern ohne Kita-Besuch, grundsätzlich positiv aus - sowohl hinsichtlich Gesundheitseffekten (Butler/ Nguyen 2013) als auch künftigen Bildungsgewinnen, wobei auch Ansätze zur Verminderung sozialer Ungleichheit nachgewiesen werden konnten (im Überblick: Geene/ Kliche/ Borkowski 2015). Sozial belastete Familien nutzen Kitas inzwischen zunehmend, insbesondere dort, wo ihre Nutzung kostenfrei ist (Olk 2013). Doch es bestehen weiterhin signifikante Unterschiede sowohl bei der grundsätzlichen Nutzung der formalen Angebote als auch im täglichen Betreuungsumfang bei unter Drei-Jährigen in Abhängigkeit von sozioökonomischem Status der Familie, Familienform, Migrationshintergrund und regionalen Aspekten. Diese Unterschiede fallen bei Nutzung der non-formalen Angebote noch größer aus (Rauschenbach/ Grgic/ Lotte 2014). Nonformale Förderangebote finden in der Regel außerhalb des staatlich finanzierten und regulierten Bildungs- und Betreuungssystems statt, sie umfassen zum Beispiel sportliche, musische oder andere künstlerische Angebote und Eltern-Kind-Gruppen, die nicht wie Kindertageseinrichtungen der öffentlich geförderten Kinder- und Jugendhilfe zuzuordnen sind (Schober/ Spieß 2012). Festgestellt werden Distanz und Zurückhaltung, sei es aus der Sorge vor Diskriminierung (Vermeidungsstrategie), aus dem Gefühl der Fremdheit (Schwellenängste, fehlender Kenntnis des deutschen Betreuungssystems aufgrund anderer Erfahrungen in den Herkunftsländern) oder weil sie sich nicht angesprochen fühlen (Geene/ Rosenbrock 2012). 264 uj 6 | 2017 Gesundheitsförderung und Prävention in Kitas Gezielte Maßnahmen, um Eltern zu erreichen und über die Möglichkeiten des Kinderbetreuungssystems frühzeitig zu informieren sowie eine Vergabe begehrter Betreuungsplätze nach Kriterien, die auch auf benachteiligte Familien zugeschnitten sind, gehören als Instrumente der Verhältnisprävention zu den vorrangigen Aufgaben in diesem Kontext. Diese Art der Zugangsprobleme ist ressortübergreifend zu lösen, um anknüpfend weitere Maßnahmen der Gesundheitsförderung ansetzen zu können. Im nächsten Schritt geht es um Orientierungsqualität, d. h. um Empfehlungen zur Berücksichtigung des Familienkontextes, die sich auf den Abbau von Zugangsschwellen von und zu Eltern richten und ein gezieltes Eingehen auf die Heterogenität der Elternschaft und ihre kulturelle und sprachliche Vielfalt (Preissing/ Schneider 2012) ermöglichen sollen. Längsschnittuntersuchungen zur Entwicklung von Kindern im Kontext von Familie und Institutionen zeigen, Eltern müssen „mitgenommen“ und über pädagogische Angebote nicht nur informiert, sondern möglichst auch motiviert und angeleitet werden, die von den Kindern gelernten Inhalte und Kompetenzen in der Familie aufzugreifen und umzusetzen (Viernickel/ Fuchs-Rechlin/ Strehmel 2016). Kitas folgen hier zunehmend dem Modell des britischen „Sure Start“-Programms im Sinne einer Entwicklung zu „Family Centers“ und nehmen psychosoziale Problemlagen der Eltern stärker in den Blick (Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2016). Erfolgreich sind in der Bildungsförderung und der Förderung der Zusammenarbeit mit Eltern außerdem zugehende Multiplikatorenprogramme wie „Rucksack“ oder „Griffbereit“, „Opstapje“ oder „Hippy“, weshalb die kontinuierliche Verknüpfung dieser Programme mit Themen der Gesundheitsförderung zu empfehlen ist. Neben der Förderung der Kinder und ihrer Eltern sind insbesondere Personal sowie indirekt Kita-Träger und Kita-Umfeld wichtige Adressaten. Für das pädagogische Personal erscheint BGF angesichts alarmierender Forschungsergebnisse zu den gesundheitlichen Belastungen und Ressourcen der Fach- und Leitungskräfte in Kitas hoch relevant (Schreyer et al. 2014). Leitungskräfte können ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter „salutogen“ führen (Strehmel 2010) und mit Maßnahmen der BGF, gezielter Personalentwicklung sowie einer individuell angepassten, auch altersgerechten Arbeitsplatzgestaltung (Müller-Djalili/ Schaaf 2012) die gesundheitlichen Ressourcen des Personals in ihrer Einrichtung stärken und fördern. Gesundheitsförderung zur Unterstützung des Bildungsauftrags Gesundheitsförderung ist eher ein indirektes Ziel der Kitas. Im Vordergrund steht für sie die Umsetzung des pädagogischen Auftrags (Nagel-Prinz/ Paulus 2009). Alle Bildungspläne der Bundesländer weisen einen Bildungsbereich zu Körper, Bewegung und/ oder Gesundheit auf und korrespondieren insofern mit dem neurologisch, entwicklungsphysiologisch und psychologisch vielfach belegten, intrinsischen Interesse der Kinder an Körper(grenz)erfahrungen (Preissing/ Schneider 2012). Im frühpädagogischen Bereich ist Bildung eng mit einer selbsttätigen Aneignung von Wissen, der Entwicklung von Kompetenzen und Fähigkeiten durch die Auseinandersetzung mit anderen Menschen in einem sozialen und institutionellen Kontext sowie der Beschäftigung mit der materiellen Umwelt verknüpft (Strehmel/ Ulber 2014). Die daraus abgeleiteten Anforderungen an die Erzieherinnen und Erzieher bestehen übergeordnet in der Frage der Gestaltung von ko-konstruktiven Bildungsprozessen zur Begleitung von kindlicher Entwicklung (Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2016). 265 uj 6 | 2017 Gesundheitsförderung und Prävention in Kitas Auffällig sind die hohen Schnittmengen von Gesundheitsförderung und kindzentrierten Bildungsansätzen im Elementarbereich. Resilienzkonzepte und das ko-konstruktive Bildungsverständnis entsprechen weitgehend dem ressourcenorientierten Ansatz der Salutogenese, insbesondere hinsichtlich Empowerment und Partizipation (Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2016). Obwohl die Schnittmenge deutlich ist, wird Gesundheit im Kita-Bereich weiterhin vielfach verkürzt als Gesundheits-, Ernährungs- oder Bewegungserziehung verstanden. Insofern erleben die Fachkräfte Gesundheitsförderung häufig als zusätzliche Arbeitsaufgabe und können Ansätze der Gesundheitsförderung oft noch zu wenig als Unterstützung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags nutzen (Kliche 2011). Um diesem Missverständnis entgegenzuwirken, plädiert der Referenzrahmen zur Qualitätsentwicklung in der guten gesunden Kita (Preissing/ Schneider 2012) dafür, Bildung und Gesundheit füreinander fruchtbar zu machen, wobei Gesundheit sowohl Ergebnis als auch Ausgangspunkt für gelingende Bildungsprozesse darstellt. Gesundheitsförderung als Vernetzungsaufgabe Das „soziale Umfeld“ mit Partnern wie Öffentlichem Gesundheitsdienst (ÖGD), Frühen Hilfen, therapeutischen Angeboten und Beratungsstellen, Familienbildung und Schulen stellt ein wichtiges Handlungsfeld dar, um Kinder und Familien in ihrem Lebensraum optimal zu begleiten und zu unterstützen (Richter-Kornweitz 2011). Ein bedeutsames Ziel ist beispielsweise der Austausch von Kompetenzen, Leistungen und Erfahrungen, die das Angebot von Kindertagesstätten ergänzen und erweitern können, aber auch die gemeinsame Gestaltung von Übergängen und Bildungsprozessen. Kitas bilden ein wichtiges Glied im Rahmen kommunaler integrierter Strategien (Präventionsketten) (Kilian/ Lehmann 2014). Die Vernetzungsaufgabe verweist insbesondere auf das Setting Kommune als „Dach-Setting“ (Geene/ Lehmann/ Höppner/ Rosenbrock 2013, 63). Die in Präventionsgesetz und Bundesrahmenempfehlungen vorgesehene verstärkte Verknüpfung mit kommunalen Akteuren bietet dabei einen wichtigen Bezugspunkt. Gesundheitsförderung als Aufgabe von Leitung und Management In der Kindheitspädagogik werden verstärkt Konzepte aus dem Bereich der Arbeits- und Organisationspsychologie bzw. der BGF aufgegriffen und adaptiert (Strehmel/ Ulber 2014). Bei insgesamt noch unzureichender Datenlage weisen erste bundesweite Modelluntersuchungen (Schreyer et al. 2014) ebenso wie Qualitätsstandards aus dem Feld (Viernickel/ Fuchs-Rechlin/ Strehmel 2016) auf hohe Be- und Überlastung von Fach- und Führungskräften in Kitas hin. Dahinter steht die Erkenntnis, dass das Ausmaß gesundheitlicher Belastungen am Arbeitsplatz durch Umgebungsfaktoren und den Personalschlüssel, ebenso aber auch durch die Führungsqualitäten der Leitung, die Unterstützung durch den Träger, die Möglichkeit zur Reflexion im Team und zur Selbstreflexion beeinflusst wird. Die Wirksamkeit pädagogischer Konzepte ist diesen Faktoren auf längere Sicht unterzuordnen; d. h. auch gut begründete pädagogische Konzepte können ihre beabsichtigte Wirkung nicht entfalten, wenn diese grundlegenden qualitativen Anforderungen nicht gesichert sind (Unfallkasse 2014; Viernickel/ Voss 2014). Dies gilt auch für Konzepte settingorientierter Gesundheitsförderung. Ein „Mehr an Aktivitäten“ der Gesundheitsförderung wie ein stärkerer Adressatenbezug auf Kinder und Eltern oder auch zur Vernetzung ist ohne Beachtung dieser Qualitätsaspekte kaum möglich (Geene/ Rosenbrock 2012). 266 uj 6 | 2017 Gesundheitsförderung und Prävention in Kitas Gesundheitsbezogene Fort- und Weiterbildungsangebote setzen beim Personal der Kita sowie des Trägers an (Richter-Kornweitz/ Altgeld 2010). So werden ausgehend von den spezifischen institutionellen Bedingungen, Bildungszielen und Möglichkeiten Selbstlernprozesse im Sinne einer gesundheitsfördernden Organisationsentwicklung angestoßen. Dabei ist jeweils der Prozess des Transfers zu berücksichtigen, der in hohem Maße abhängig ist von Lerngelegenheiten zur Kompetenzentwicklung, vom Wohlbefinden sowie von Partizipations- und Austauschmöglichkeiten der Fachkräfte. Auch Organisationskultur (Werte, Normen, päd. Schwerpunkte etc.) und Organisationsklima (Atmosphäre einer Einrichtung) tragen unmittelbar zum Gelingen des Transferprozesses bei (Strehmel / Ulber 2014). Partizipationsförderung trägt auch dem Umstand Rechnung, dass Partizipation (Kindern und Eltern gegenüber) nur gelebt werden kann, wenn die Gestaltung der eigenen Lebens- und Arbeitsbedingungen beeinflussbar ist (Borkowski / Schmitt 2013). Evaluation der Gesundheitsförderung im Setting Kita Im Auftrag des Kooperationsverbundes Gesundheitsziele.de wurde 2015 eine Erfolgsabschätzung der Umsetzung des nationalen Gesundheitsziels „Gesund aufwachsen“ vorgenommen (Geene/ Kliche/ Borkowski 2015), in der vorliegende Daten zur Gesundheit in Kitas im Überblick zusammengetragen und analysiert wurden. Im Ergebnis zeigt sich, dass Gesundheitsförderung im Setting Kita in den vergangenen Jahren überwiegend deutlich vorangekommen ist, was insbesondere durch vermehrte Aktivitäten der Krankenkassen erklärt werden kann, aber auch über die Vielzahl von Programmen der Träger sowie normative Regelungen der Landesbildungspläne. Allerdings erscheint die Versorgungslage trotz der deutlichen Zunahme an Aktivitäten und praxisfähigen Handlungsansätzen in Quantität und Qualität intransparent, unsystematisch und heterogen. Insgesamt sind hohe Varianzen in Verbreitung, Nutzung und Umsetzungsgüte gesundheitsbezogener Struktur- und Prozessmerkmale in Kitas zu konstatieren. Ungesichert sind Distribution und Nutzung der verfügbaren Handreichungen und Angebote. Geschuldet sind diese Varianzen einerseits den unterschiedlichen Landesgesetzen, andererseits der Schlüsselrolle der Träger, die sich u. a. ausdrückt durch die Gewährung von Freistellungen und Personalersatz für Qualifizierungsmaßnahmen, Übernahme von BGF-Maßnahmen, Schaffung von Spielräumen für altersgerechte Arbeitsgestaltung sowie Steuerung der Rahmenbedingungen wie Vereinbarungen mit externen Essensanbietern. Idealerweise, so die Schlussfolgerung der Evaluation, bedarf es hier eines laufenden Monitorings und einer nationalen Koordinierung für Gesundheitsförderung in Kitas (Geene/ Kliche/ Borkowski 2015). Bundesgesundheitsbericht zu Gesundheit in Kitas Zu analogen Ergebnissen kommt auch der Bundesgesundheitsbericht des Robert Koch- Instituts in seinem Überblick zu Gesundheitsförderung in Kitas. Durch Einführung der Bildungsrahmenpläne seit 2004 sind inzwischen im überwiegenden Teil aller Kitas Maßnahmen umgesetzt, insbesondere „wenn die Einrichtungen in eine überregionale Trägerschaft eingebunden sind“ (Robert Koch-Institut 2015, 290). Als zentrale Akteure haben sich dabei die Krankenkassen profiliert. Unter Bezug auf die BeGKi-Studie (Kliche et al. 2008) wird darauf verwiesen, „dass weniger als die Hälfte der Projekte auf strukturierten 267 uj 6 | 2017 Gesundheitsförderung und Prävention in Kitas Programmen mit expliziter Zielsetzung, Methodik und Dauer sowie Qualitätssicherung beruhen“ (Robert Koch-Institut 2015, 290). So sind Steuerungskreise nur in 13 % der Settings integriert. Insgesamt wird kritisiert, dass „der Setting-Ansatz häufig nicht konzeptionell umgesetzt“ wird (Robert Koch-Institut 2015, 294). Herausgestellt werden auch flankierende Maßnahmen anderer Politikbereiche - hier insbesondere das Bundesprogramm Frühe Hilfen sowie Modellprogramme auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, die jedoch insgesamt eher vereinzelt realisiert werden. Schlussfolgernd empfiehlt der Bericht, den Settingansatz in Kitas und Schulen als „partizipative Organisationsentwicklung“ im Sinne von „Mehr-Themen-Interventionen“ (Robert Koch- Institut 2015, 294) möglichst flächendeckend umzusetzen. Eine gemeinsame Handlungsstrategie solle dabei auch Qualitätssicherungs- und Evaluationsmaßnahmen für Kitas und Schulen sowie Integration von Gesundheitsförderung in Aus- und Weiterbildung pädagogischer Fachkräfte anstoßen und insgesamt stärker auf Verringerung sozial ungleicher Gesundheitschancen orientieren. Perspektiven der Gesundheitsförderung in Kitas Die hier skizzierte Dynamik wird sich im Zuge der Erhöhung der Finanzmittel und der Verpflichtung zur kassenübergreifenden Leistungserbringung und Koordination noch weiter verstärken. Zwar ist schon eine Vielzahl an Aktivitäten entwickelt, es mangelt jedoch an flächendeckender Umsetzung und nachhaltiger Verankerung. So fehlen vielen Projekten finanziell, organisatorisch oder rechtlich stabile Grundlagen. Hier wird häufig von „Projektitis“ gesprochen; als Schlagwort bezeichnet es die Problematik, dass Projekte oft nur kurzfristig finanziert werden und vor ihrer Etablierung schon wieder enden. Mangels Ausdauer und Qualitätsstandards sind Projekte so oft eher an kurzfristigen Erfolgen statt an nachhaltigem Strukturaufbau orientiert (Geene/ Lehmann/ Höppner/ Rosenbrock 2013). Schließlich fehlt es mitunter an kritischer Reflektion des normativen Anspruchs, der sich in sein Gegenteil verkehren kann (im Sinne des „blaming the victims“), wie sich deutlich bei Familien zeigt, deren Autonomie keinesfalls eingeschränkt werden darf (Geene/ Rosenbrock 2012). Hier ist der Blick auf die Beteiligten (Kinder, Eltern, pädagogische Fach- und Führungskräfte, Träger) konzeptionell, methodisch und strukturell zu schärfen. Sowohl Methoden der Kooperation mit den Eltern wie auch Strategien des Personalmanagements sollten verstärkt mit Gesundheitsförderung verknüpft werden, insgesamt dem Leitbild der gesundheitsfördernden Organisationsentwicklung folgend (Faller 2010). Flächendeckende Strukturen und Netzwerke Heute schon wird die Praxis der Gesundheitsförderung durch engagierte Netzwerkakteure gestützt. Auf lokaler Ebene kommt diese Rolle meist dem Öffentlichen Gesundheitsdienst zu, der dies trotz des engen Personal- und Finanzbudgets mancherorts mit hohem Engagement ausfüllt, wie beispielsweise die Aktivitäten im Rahmen des Gesunde-Städte-Netzwerks und des Kommunalen Partnerprozesses aufzeigen. Hier werden (insbesondere kommunale) integrierte Konzepte entwickelt, die gesundheitsförderliche Settings kohärent verbinden und stabilisieren (Kilian/ Lehmann 2014). Deutlich wird daran auch: Kitas allein wie auch die Einrichtungsträger können die für eine nachhaltige Gesundheitsförderung in der Kinderbetreuung erforderlichen Netzwerkaktivitäten auf kommunaler Ebene nicht leisten. Sie sind auf 268 uj 6 | 2017 Gesundheitsförderung und Prävention in Kitas die Einbindung in koordinierte ressortübergreifende Netzwerke der Gesundheitsförderung und Prävention angewiesen. In fast allen Bundesländern bestehen Landesvereinigungen für Gesundheitsförderung, die sich für Vernetzung engagieren. Auf Bundesebene sind sie im „Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit“ sowie in der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung (BVPG) zusammengeschlossen und tauschen sich laufend auf Koordinierungstreffen sowie innerhalb zahlreicher Fachtagungen, Netzwerktreffen und Regionalkonferenzen und dem jährlichen Bundeskongress „Armut und Gesundheit“ aus. Diese Strukturen bieten gute Anschlussmöglichkeiten für eine koordinierte Gesundheitsförderung auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, die von den Krankenkassen in ihrem Gestaltungsauftrag im Setting Kita genutzt werden sollten (Geene/ Lehmann/ Höppner/ Rosenbrock 2013). In Präventionsgesetz und Bundesrahmenempfehlungen sind die zentralen Zugänge und Strukturanforderungen für eine tragfähige Gesundheitsförderung in Kitas prinzipiell richtig benannt. Die feldspezifischen Inhalte des Settings Kita (Bildungsprogramme, Arbeitsplatzgestaltung, Zusammenarbeit mit Eltern, Qualitätsentwicklung) und ihre Anforderungen an Nachhaltigkeit sind aber noch kaum aufgegriffen. Es fehlt an Klärung der Zuständigkeit und einem gemeinsamen „Start“ hin zu einer Offensive für Qualität, Nachhaltigkeit und Flächendeckung/ „Roll-Out“. Dazu bedarf es eines expliziten Auftrags an Koordinierungsstellen, insbesondere bei der BZgA, aber auch in den Ländern und v. a. den Kommunen hinsichtlich ihrer Funktion als „Dach-Setting“. Die Koordination muss auf den jeweiligen Ebenen mit entsprechend ausreichenden Ressourcen ausgestattet werden. Zudem sollte sie die Kooperation mit den Trägern suchen und sich den Anforderungen an Qualitätsentwicklungen und Bedarfsermittlungen/ Monitoring widmen, um den bestehenden „Flickenteppich“ aus Einzelprojekten zu überwinden (Geene/ Kliche/ Borkowski 2015). Ungeachtet aller organisatorischen und strukturellen Probleme, die in der Umsetzung des Gesetzes in den nächsten Jahren entstehen werden, zeigt der Überblick deutlich: das Präventionsgesetz hat die Rahmenbedingungen für die Gesundheitsförderung in Kitas wesentlich verbessert. Ausblick In Kitas bilden sich kindlicher, familiärer und insgesamt gesellschaftlicher und sozialer Wandel eindrucksvoll ab. Auch durch die politischen Entwicklungen, Förderung von Familie und Beruf und insgesamt den massiven Ausbau von Kita-Plätzen hat sich das Handlungsfeld als ein hochdynamisches Setting erwiesen. Es bietet beste Voraussetzungen, über das Kinder, Eltern und Fachkräfte gut zu erreichen sind und mit Methoden der Gesundheitsförderung umfassend beteiligt werden können (Partizipation). Zugleich begegnen sich kindzentrierte Bildungsansätze und Methoden der Gesundheitsförderung zur gegenseitigen Bereicherung - sie weisen schon heute große Schnittmengen auf und können sich gegenseitig verstärken. Doch leider findet Gesundheitsförderung zumeist noch auf Projektebene statt und wird bislang nur wenig als umfassender Settingansatz umgesetzt. Dabei sollte gerade in diesem Sinne Gesundheitsförderung als integrales Konzept der Organisationsentwicklung verstanden werden. Dazu braucht es ein Verständnis von Gesundheitsförderung als Unterstützung des Bildungsauftrags, als Aufgabe von Leitung und Management und als Vernetzungsaufgabe. Das Präventionsgesetz bietet Chancen, Kitas auch im Hinblick auf die Gestaltung der gesundheitsförderlichen Rahmenbedingungen 269 uj 6 | 2017 Gesundheitsförderung und Prävention in Kitas und in Vernetzung mit Schulen, Frühen Hilfen und weiteren lokalen Akteuren zu unterstützen. Dafür bedarf es Koordinierung, Monitoring und Verstärkung auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Raimund Geene Hochschule Magdeburg-Stendal Osterburger Str. 25 39576 Stendal Tel. (0 39 31) 21 87-48 66 E-Mail: raimund.geene@hs-magdeburg.de Literatur Altgeld, T. 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