eJournals unsere jugend 70/2

unsere jugend
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0342-5258
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
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2018
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Multiprofessionelle Kooperation in der Kinder- und Jugendhilfe

21
2018
Karsten Speck
Carmen Wulf
Das Thema Kooperation hat in der Kinder- und Jugendhilfe Hochkonjunktur. Fachkräfte sollen – so Empfehlungen der Fachpolitik und Fachorganisationen – mit anderen Fachkräften und Professionen in ihrem Berufsalltag kooperieren. Die Praxis der Kooperation erscheint im Vergleich zu diesen Forderungen deutlich weniger intensiv und stattdessen konfliktträchtiger zu sein.
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50 unsere jugend, 70. Jg., S. 50 - 54 (2018) DOI 10.2378/ uj2018.art08d © Ernst Reinhardt Verlag München Basel Multiprofessionelle Kooperation in der Kinder- und Jugendhilfe Das Thema Kooperation hat in der Kinder- und Jugendhilfe Hochkonjunktur. Fachkräfte sollen - so Empfehlungen der Fachpolitik und Fachorganisationen - mit anderen Fachkräften und Professionen in ihrem Berufsalltag kooperieren. Die Praxis der Kooperation erscheint im Vergleich zu diesen Forderungen deutlich weniger intensiv und stattdessen konfliktträchtiger zu sein. von Prof. Dr. Karsten Speck Jg. 1973; Erziehungswissenschaftler, Professur für Forschungsmethoden in den Erziehungs- und Bildungswissenschaften an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Kooperation - Ein Begriff mit vielfältigen Erwartungen und Deutungen Dem Thema Kooperation kommt in der Jugendhilfe seit etwa Anfang der 2000er Jahre eine hohe Bedeutung zu. Zahlreiche Sachverständigenkommissionen und Empfehlungen der Fachpolitik und Fachorganisationen der letzten Jahre fordern, dass Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe mit anderen Fachkräften, Professionen und Organisationen in ihrem Berufsalltag kooperieren sollen und betonen den Nutzen dieser Kooperation (z. B. Kinder- und Jugendberichte, Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Jugendhilfe, der Jugendministerkonferenz, des Deutschen Vereins). Eine Kooperation in der Kinder- und Jugendhilfe soll demnach die Arbeitsprozesse und -ergebnisse verbessern, Synergieeffekte erzielen und einen unmittelbaren Nutzen für die Adressaten und Adressatinnen erbringen. Ein besonderer Nutzwert wird sich dabei von einer multiprofessionellen Kooperation versprochen. Inzwischen ist in der Kinder- und Jugendhilfe eine gewisse Ernüchterung in der Kooperationseuphorie zu verzeichnen. Dies lässt sich besonders gut an der mit hohen Erwartungen verbundenen Kooperation von Kinder- und Jugendhilfe und Ganztagsschulen festmachen. So resümiert die Sachverständigenkommission zum 15. Kinder- und Jugendbericht mit Blick auf die Ganztagsschulen - wenngleich auf einer eher schmalen empirischen Basis und mit einem durchaus sehr kritischen Blick -, dass sich die „Erwartungen an die Kooperation mit außerschulischen Partnern im Sinne der Ausgestaltung kohärenter Bildungslandschaften vor Ort […] und der Gestaltung der Schule als Lern- und Ermöglichungsraum […] bisher nur ansatzweise erfüllt“ haben (BMFSFJ 2017, 62). Die Ursachen sieht die Sachverständigenkommission in gegenseitigen Vorurteilen, in den unzureichenden personalen, sächlichen und finanziellen Ressourcen für die Kooperation sowie nicht zuletzt in der fehlenden Leitidee ganztägiger Dr. Carmen Wulf Jg. 1974; Psychologin, (Vertretungs-)Professur für forschungsbasiertes Lernen an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg 51 uj 2 | 2018 Multiprofessionelle Kooperation Lern- und Bildungsarrangements in Schulen unter Beachtung sozialpädagogischer Kompetenzen und Grundsätze. Weiterhin wird deutlich, dass unter Kooperation begrifflich zunächst häufig nicht mehr als eine bewusste und längerfristige Mitwirkung oder Zusammenarbeit von mindestens zwei Personen oder Organisationen auf einem bestimmten Gebiet verstanden werden kann (lat. Cooperatio = Mitwirkung). Eine multiprofessionelle Kooperation zeichnet sich darüber hinaus, durch a) das Zusammentreffen von mehr als zwei personenbezogenen Berufsgruppen an einem Ort, b) einen relativ hohen Spezialisierungsgrad der beteiligten Berufsgruppen, c) eine detaillierte Abstimmung der Handlungsvollzüge für die konkreten Arbeitsaufgaben/ einen konkreten Fall sowie d) einen kontinuierlichen und zeitlich umfangreichen fachlichen Austausch während der Handlungsvollzüge aus (Speck u. a. 2011 b). Die aktuelle Kooperationsforschung verweist dabei auf verschiedene Schwierigkeiten bei der Kooperation im beruflichen Alltag (Bauer 2011; Bauer/ Keupp 2011; Speck u. a. 2011). 1. Kooperation findet auf unterschiedlichen Ebenen statt und kann von den über- und untergeordneten Ebenen positiv oder negativ tangiert werden (Land, Sozialraum, Organisation, Situation, Berufskulturen und Individuum). 2. Kooperation wird nicht selten mit sehr unterschiedlichen Motiven, Zielen und Anlässen verknüpft und auf sehr unterschiedliche Art und Weise umgesetzt (Intensität, Phasen, Bereiche, Niveaus). Vereinfacht formuliert meint Kooperation also in Arbeitsbeziehungen nicht immer das Gleiche. 3. Kooperation wird durch unterschiedlichste Faktoren beeinflusst. Neben den personellen und zeitlichen Rahmenbedingungen spielen dabei vor allem das Vertrauen, die Reziprozität sowie der individuelle Nutzen während der Kooperation eine entscheidende Rolle. Aktiver Schutz von Kindern und Jugendlichen als zentrale Maxime der Kinder- und Jugendhilfe In den letzten Jahren wurde - aus gutem Grund - vor allem der aktive Schutz von Kindern und Jugendlichen gesetzlich und strukturell gestärkt. Als beispielgebend kann dabei das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) von 2011 gewertet werden, das zugleich auch die sukzessive Modernisierung des Kooperationsverständnisses in der Kinder- und Jugendhilfe in Richtung verbindlicher Kooperationsstrukturen, eines frühzeitigen und abgestimmten Vorgehens und einer breiten, multiprofessionellen und interdisziplinären Ausrichtung widerspiegelt. Das KKG sieht quasi als Leitbild die Unterbreitung von möglichst frühzeitigen, koordinierten und multiprofessionell erbrachten Frühen Hilfen - vor allem in den ersten Lebensjahren von Kindern - für Mütter und Väter sowie schwangere Frauen und werdende Väter vor (§ 1 KKG). Zur Umsetzung dieses normativen Anspruches sollen in allen Bundesländern flächendeckend verbindliche Strukturen der Kooperation der Leistungsträger und Institutionen im Kinderschutz aufgebaut werden, um sich „gegenseitig über das jeweilige Angebots- und Aufgabenspektrum zu informieren, strukturelle Fragen der Angebotsgestaltung und -entwicklung zu klären sowie Verfahren im Kinderschutz aufeinander abzustimmen“ (§ 3 Abs. 1 KKG). Kooperation als wichtige Aufgabe der öffentlichen, aber auch der freien Kinder- und Jugendhilfe Unabhängig vom aktiven Schutz von Kindern und Jugendlichen im Rahmen des KKG wird das Kooperationsthema auch im SGB VIII angesprochen und mit dem Anspruch einer multiprofessionellen Zusammenarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe verbunden. So sieht das SGB VIII in zahlreichen Paragrafen vor, dass bei der konkreten Leistungserbringung mit anderen Fachkräften und Professionen kooperiert werden soll: 52 uj 2 | 2018 Multiprofessionelle Kooperation ➤ Im § 28 SGB VIII ist die Zusammenarbeit von Fachkräften bei der Unterstützung und Beratung von Kinder, Jugendlichen, Eltern und anderen Erziehungsberechtigten in Erziehungsberatungsstellen sowie anderen Beratungsdiensten und -einrichtungen klar formuliert. ➤ Dem § 36 SGB VIII zufolge soll eine Entscheidung über die im Einzelfall angezeigte Hilfeart - zumindest wenn die Hilfe voraussichtlich für längere Zeit zu leisten ist - im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte getroffen werden. ➤ Der § 37 sieht eine enge Zusammenarbeit auch bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie vor. Bemerkenswert ist im gesamten Achten Sozialgesetzbuch eine starke Kooperationsverpflichtung der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe. Hierfür einige Beispiele: ➤ Nach § 4 SGB VIII soll die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe mit der freien Kinder- und Jugendhilfe zum Wohl junger Menschen und ihrer Familien partnerschaftlich zusammenarbeiten und muss dabei deren Eigenständigkeit in Zielsetzung und Durchführung der Angebote und Organisationsstruktur beachten. ➤ Gemäß § 8 a SGB VIII ist das Jugendamt verpflichtet, bei einer Kenntnis wichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung das konkrete Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen. ➤ Im § 22 SGB VIII sollen die Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe sicherstellen, dass die Fachkräfte in ihren Tageseinrichtungen mit 1. den Erziehungsberechtigten und Tagespflegepersonen, 2. kinder- und familienbezogenen Institutionen und Initiativen im Gemeinwesen (z. B. Familienbildung und -beratung) und 3. Schulen zusammenarbeiten. ➤ Der § 72 SGB VIII fordert die Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe zur Zusammenwirkung von Fachkräften verschiedener Fachrichtungen auf, soweit die jeweilige Aufgabe dies erfordert. ➤ Im § 78 SGB VIII werden die Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe aufgefordert, Arbeitsgemeinschaften zu etablieren, in denen anerkannte Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe sowie die Träger geförderter Maßnahmen vertreten sind. Die Arbeitsgemeinschaften sollen dazu beitragen, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen. ➤ Vor allem der § 81 SGB VIII enthält in gebündelter Form Kooperationsverpflichtungen für die Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe. Zusammenfassend betrachtet enthält das SGB VIII an zahlreichen Stellen eine Kooperationsverpflichtung an die Träger der öffentlichen, aber auch der freien Kinder- und Jugendhilfe. Die Rechtsgrundlagen ermöglichen insofern nicht nur eine Kooperation - sie fordern sie letztlich explizit von der Kinder- und Jugendhilfe und den beteiligten Fachkräften ein. Offen erscheint, inwiefern die zahlreichen Kooperationsverpflichtungen tatsächlich in der Praxis umgesetzt werden bzw. im Rahmen der vorhandenen Personalressourcen und Strukturen überhaupt umgesetzt werden können. Empirische Beispiele der Kooperation in der Kinder- und Jugendhilfe Zur Kooperation in der Kinder- und Jugendhilfe liegen unterschiedliche Studien vor. Ein Teil der Studien, zum Teil bereits älteren Datums, bezieht sich auf die Kooperation innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe selbst (Jule, JES, EVAS). Die Studien verdeutlichen, dass die Kooperationsbeziehung zu den Kindern, Jugendlichen und Eltern sowie die Zusammenarbeit der Professionellen untereinander die Wirksamkeit von Jugendhilfemaßnahmen, die Hilfeverläufe und die Bewertung der Klientinnen und Klienten positiv beeinflussen können (Ochs 2008). Zahlreiche andere Studien konzentrieren sich auf spezifische Arbeitsfelder der Kooperation der Kinder- und 53 uj 2 | 2018 Multiprofessionelle Kooperation Jugendhilfe (z. B. Kindertageseinrichtungen, Kinderschutz, Ganztagsschulen, Schule, Schulsozialarbeit). Die Analysen machen hier unter anderem auf folgende Punkte aufmerksam: Vorliegende Untersuchungen des Deutschen Jugendinstitutes im KITA-Bereich zeigen, dass Kindertageseinrichtungen mit einer Vielzahl an Partnern kooperieren. Zu den häufigsten Kooperationspartnern zählen die Schulen, der öffentliche Gesundheitsdienst, Zahn- und Kinderärzte, Frühförderstellen und Sportvereine. Die Bewertung der Kooperation fällt aus Sicht der Kindertageseinrichtungen jedoch sehr unterschiedlich aus (Gragert u. a. 2008). Bezüglich der Kooperation von Kinder- und Jugendhilfe mit Schulen gibt es - vor allem im Bereich der Schulsozialarbeit - vielfältige empirische Studien, die zeigen, dass die Kooperation in der Praxis im Rahmen sehr unterschiedlicher Modelle umgesetzt wird (additiv, distanziert, hierarchisch oder partnerschaftlich). Als förderlich erweisen sich in jedem Fall eine intensive Kooperation zwischen Lehrkräften und SozialarbeiterInnen sowie eine hohe Kooperationsbereitschaft von allen beteiligten Akteursgruppen (Vogel 2006; Maykus 2011; Speck 2014). Zahlreiche Befunde liegen inzwischen auch zur Kooperation an Ganztagsschulen vor: Die bundesweite Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen (StEG) macht darauf aufmerksam, dass über alle Schultypen hinweg die Sportvereine zu den häufigsten Partnern von Ganztagsschulen zählen. Im Bereich der Sekundarstufe I (ohne Gymnasien) gehört die Kinder- und Jugendhilfe zu einem der wichtigsten Kooperationspartner (z. B. Jugendpflege, Wohlfahrtsverband). Im Bereich der Primarstufe findet relativ oft eine Kooperation mit Horten statt. Die Kooperationsintensität der Ganztagsschulen hängt dabei unter anderem von der Teilnahmequote der Schülerinnen und Schüler am Ganztag und der regionalen Lage der Schulen ab. Immerhin ein Drittel bis knapp die Hälfte der Schulleitungen berichtet von Problemen bei der Gewinnung von Kooperationspartnern. Dies gilt vor allem für den ländlichen Raum (StEG 2016). Die vertiefenden, qualitativen Studien machen darauf aufmerksam, dass die Kooperation zwischen Ganztagsschulen und der Kinder- und Jugendhilfe mit unterschiedlichen und zum Teil gegensätzlichen Erwartungen verknüpft wird und gegenseitige Anpassungsleistungen erfordert, die Kooperation strukturell in beiden Institutionen oft nicht abgesichert ist (gegenseitige Information, Beteiligung in Gremien, Bereitstellung von Kooperationszeit) und dass das Zusammentreffen unterschiedlicher Professionen noch keine multiprofessionelle Kooperation bedeutet (Steiner 2013; Speck u. a. 2011 a und b). Ein Modell zur Beschreibung, Analyse und Verbesserung einer Kooperation Für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe liegt durch die qualitativen Analysen von van Santens und Seckinger (2003) ein fundiertes Modell zur Beschreibung, Analyse und Verbesserung einer Kooperation von unterschiedlichen Berufskulturen und Organisationen vor, das auch in der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe genutzt werden könnte. Angenommen wird in diesem Modell, dass eine Kooperation a) unterschiedliche Phasen durchläuft, b) beim Zusammenwirken mehrerer Organisationen transinstitutionelle Komponenten enthält und c) zu einer Kumulierung von Herausforderungen und Problemen führt (z. B. durch doppelte Zielkongruenz, verschiedene Handlungslogiken, unklare Abgrenzungen). Nach van Santen und Seckinger müssen bei einer Kooperation vier Ebenen unterschieden werden, und zwar 1. das Individuum, 2. die Herkunftsorganisation, 3. der Kooperationszusammenhang und 4. die Makroebene/ die Gesellschaft. Darüber hinaus existieren - so die beiden Autoren - vier Dimensionen, die auf all diesen Kooperationsebenen wirken. So haben 1. Statuserwartungen und -zuschreibungen (z. B. Ausbildungen, Berufsimage, Anerkennung der Kooperation und der Problemlösungen), 2. Fragen der Verbindlichkeit (z. B. Selbstverpflichtung, institu- 54 uj 2 | 2018 Multiprofessionelle Kooperation tionelle Absicherung der Kooperation, Handlungsautonomie, Ergebnisumsetzung), 3. die Ressourceneinbindung (z. B. Informationsbesitz, personelle und finanzielle Möglichkeiten, Zeitressourcen, Stellenwert der Kooperation) sowie 4. das jeweilige Referenzsystem (z. B. Selbstverständnis, Kooperationserfahrungen, Leitbild, gesellschaftliche Entwicklungen) auf allen vier Kooperationsebenen eine Bedeutung (a. a. O., S. 416ff ). Mithilfe des von van Santen und Seckinger entwickelten Modells können Kooperationsprozesse innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe beschrieben und auch besser verstanden und weiterentwickelt werden. Fazit: Empfehlungen zur Kooperation in der Kinder- und Jugendhilfe Geht man von den vorliegenden normativen Erwartungen, den rechtlichen Grundlagen und empirischen Befunden zur Kooperation aus, dann ergibt sich eine ertragreiche Kooperation nicht von selbst. Eine Kooperation muss vielmehr a) aktiv gesteuert und konzeptionell untersetzt werden, b) auf der Basis einer Verständigung und Klärung der Ziele, Erwartungen, Rahmenbedingungen und Verantwortlichkeiten erfolgen, c) strukturell abgesichert und„von oben“ unterstützt werden sowie d) kontinuierlich reflektiert und weiterentwickelt werden. Prof. Dr. Karsten Speck Dr. Carmen Wulf Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Institut für Pädagogik 29111 Oldenburg E-Mail: Karsten.speck@uol.de Carmen.wulf@uol.de Literatur Bauer, P. (2011): Multiprofessionelle Kooperation in Teams und Netzwerken - Anforderungen an Soziale Arbeit. Zeitschrift für Sozialpädagogik, 9 (4), 341 - 361 Bauer, P., Keupp, H. (2011): Kooperation in der Sozialen Arbeit. Juventa, Weinheim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2017): Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Eigenverlag, Bonn Gragert, N., Peucker, Ch., Pluto, L., Seckinger, M. (2008): Ergebnisse einer bundesweiten Befragung bei Kindertagesstätten. Zusammenfassung für die teilnehmenden Einrichtungen. Eigenverlag, München Konsortium der Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen (StEG) (2016): Ganztagsschule: Bildungsqualität und Wirkungen außerunterrichtlicher Angebote. Ergebnisse der Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen 2012 - 2015. Eigenverlag, Frankfurt/ M. Maykus, S. (2011): Kooperation als Kontinuum. VS, Wiesbaden Ochs, M. (2008): Kooperation und Partizipation als Kernprozesse in der Jugendhilfe - systemische Folgerungen aus JULE, JES, EVAS und Co. Zeitschrift für systemischeTherapie und Beratung, 26 (3), 175 -186 Spieß, E. (2004): Kooperation und Konflikt. In: Schuler, H. (Hrsg.): Organisationspsychologie - Gruppe und Organisation. Göttingen, Hogrefe. 193 - 247 Speck, K., Olk, T., Böhm-Kasper, O., Stolz, H.-J., Wiezorek, C. (Hrsg.) 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Eine institutionsanalytische Untersuchung von Kommunikation und Kooperation. VS, Wiesbaden