eJournals unsere jugend 70/9

unsere jugend
4
0342-5258
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
91
2018
709

Zur Diskussion: Traumapädagogik und geschlossene Unterbringung - ein Widerspruch?

91
2018
Marc Schmid
Jugendliche in geschlossener Unterbringung haben besonders häufig traumatisierende Lebensereignisse sowie eine Vielzahl von Beziehungsabbrüchen erlebt und könnten somit besonders von einer traumapädagogischen Herangehensweise profitieren. Allerdings ist eine solche kaum mit der Anwendung von Zwang zu vereinbaren. Dieser Widerspruch wird diskutiert und dabei für Fragen des Machtmissbrauchs sensibilisiert.
4_070_2018_009_0376
376 unsere jugend, 70. Jg., S. 376 - 385 (2018) DOI 10.2378/ uj2018.art57d © Ernst Reinhardt Verlag München Basel Zur Diskussion: Traumapädagogik und geschlossene Unterbringung - ein Widerspruch? Jugendliche in geschlossener Unterbringung haben besonders häufig traumatisierende Lebensereignisse sowie eine Vielzahl von Beziehungsabbrüchen erlebt und könnten somit besonders von einer traumapädagogischen Herangehensweise profitieren. Allerdings ist eine solche kaum mit der Anwendung von Zwang zu vereinbaren. Dieser Widerspruch wird diskutiert und dabei für Fragen des Machtmissbrauchs sensibilisiert. von Dr. Marc Schmid Jg. 1971; Psychotherapeut und Supervisor, Leitender Psychologe in der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Klinik der UPK Basel, Universität Basel Einleitung „Niemand ist frei, der über sich selbst nicht Herr ist.“ - Matthias Claudius Freiheitsentziehende Maßnahmen oder die geschlossene Unterbringung in der Jugendhilfe werden seit ihrer Einführung zu Recht kritisch und kontrovers diskutiert. Die Befürworter sehen in ihr oft die letzte Möglichkeit, besonders belastete Jugendliche zu erreichen, die sich allen offenen Hilfsmaßnahmen entziehen, und zeigen auf, dass sie sehr erfolgreich mit besonders hoch belasteten Jugendlichen arbeiten (Stadler 2009; Hoops/ Permien 2006; Macsenaere/ Schittler 2011; Menk et al. 2013; Jenkel/ Schmid 2018 a, b). Die Kritiker sehen den Freiheitsentzug mit einem pädagogischen Zugang unvereinbar und weisen darauf hin, dass es gerade in der geschlossenen Unterbringung zu unethischem Verhalten und Machtdemonstrationen der pädagogischen Fachkräfte gegenüber den Heranwachsenden gekommen ist, was auch auf das geschlossene System zurückzuführen sei (IGfH 2013; Menk et al. 2013; Hoops/ Permien 2006; Hoffmann et al. 2013). Gerade eine geschlossene Unterbringung muss sich zwingend am Kindeswohl orientieren. Die Belastung und der Eingriff durch die freiheitsentziehenden Maßnahmen müssen immer durch eine entsprechende Gefährdung der Entwicklung und des Wohlergehens des jungen Menschen legitimiert sein. Da diese einen der gravierendsten Eingriffe in die persönlichen Grundrechte eines Menschen darstellt, gelten daher für die Einleitung von freiheitsentziehenden Maßnahmen hohe Rechtsstandards - inkl. Verfahrenspflege und Sachverständige (Späth 2001; Kölch/ Vogel 2016; GU 14 +). Eine gute transparente Information und angemessene 377 uj 9 | 2018 Traumapädagogik und geschlossene Unterbringung Partizipation des Jugendlichen im Gerichtsverfahren sowie der Zuweisung korreliert dabei mit dem Erfolg der Maßnahme (Stadler 2009; Hoops/ Permien 2006; Macsenaere/ Schittler 2011; Menk et al. 2013). Die Heranwachsenden in freiheitsentziehenden Maßnahmen stammen in der Regel aus hoch belasteten Familiensystemen, sind noch häufiger traumatisiert als jene in offenen Jugendhilfemaßnahmen und leiden unter massiven Symptomen von psychischen Erkrankungen und Traumafolgestörungen (Jenkel/ Schmid 2018 b). Viele der Jugendlichen weisen eine Vielzahl von belastenden Beziehungsabbrüchen, auch im Jugendhilfesystem, auf (Jenkel/ Schmid 2018 a; Schmid et al. 2014). Zudem gefährden sich diese Jugendlichen durch ihr Weglaufen und ihre Symptomatik weiterhin und haben ein sehr viel höheres Risiko, erneut traumatische Erfahrungen zu machen (Bernhard et al. 2016). Mithilfe eines psychotraumatologischen Verständnisses lässt sich erklären, warum sich die Jugendlichen so stark gefährden und viele gut gemeinte Hilfsangebote nicht annehmen können bzw. diese nicht den gewünschten Erfolg hatten. Im Prozess der Auftragsklärung sollten daher gemeinsam mit den Jugendlichen „gute Gründe“ herausgearbeitet werden, warum ein fürsorglicher Freiheitsentzug zeitweise notwendig ist/ war, sowie welche Belastungen und Traumasymptome und noch nicht ausreichend entwickelte Fertigkeiten dies in einer Übergangsphase notwendig machen. Wenn dies aus einer sorgenden Haltung heraus geschieht, lässt sich damit das traumapädagogische Dilemma auflösen. Dieses Dilemma besteht darin, dass sich Zwang, Nichtpartizipation und eine Einschränkung der Freiheitsrechte kaum mit einer traumapädagogischen Haltung vereinbaren lassen, aber gerade diese Jugendlichen besonders dringend einen sicheren Ort benötigen und von einer höheren Traumasensibilität profitieren könnten. Das Verständnis, dass ein fürsorglicher Freiheitsentzug vor allem Schutz und Ruhepause sowie ein Übergang sein muss, ist in Anbetracht der extrem prekären Lebenslagen, aus denen Jugendliche mit unerfüllten Grundbedürfnissen (Mangelernährung, Schlafdefizit, ständige Unsicherheit, mangelnde Hygiene/ Gesundheitsvorsorge, unklarem Schwangerschaftsstatus) aufgenommen werden, von großer Bedeutung. Der Aufbau eines stabilen Arbeitsbündnisses gelingt oft relativ leicht, wenn die ständige Übererregung reduziert und die Grundbedürfnisse gestillt sind. Nicht selten bleiben die Jugendlichen länger im Widerstand, weil sie zu früh auf noch zu hohem Erregungsniveau bereits mit Alltagsanforderungen und Zieldefinitionen oder gar einer Perspektivenklärung überfordert werden. Solange sie noch keinen sicheren Ort haben und auf der „Flucht“ sind, werden sie nur im Hier und Jetzt zu überleben versuchen und keine realistischen Ziele bzw. Perspektiven entwickeln können. Den Freiheitsentzug benötigte es, um die angespannte Situation zu beruhigen und ausreichend Zeit für den Aufbau einer vertrauensvollen pädagogischen Arbeitsbeziehung zu gewinnen. Wichtig ist es dabei aber auch, transparent und frühzeitig darauf hinzuweisen, dass es sich bei der GU stets um einen Übergang mit einem zeitlich befristeten Beziehungsangebot handelt, um einer erneuten Enttäuschung von Beziehungserwartungen vorzubeugen. Hätte, hätte Fahrradkette - versus Akzeptanz einer suboptimalen Lösung „Manche Menschen beschreiben lieber Lösungen für eine Welt wie sie sein sollte und nicht, wie sie real ist.“ - Hannah Arendt Jede geschlossene Unterbringung zeichnet fast immer das Bild einer Jugendhilfekarriere, in der Hilfen an verschiedenen Stellen nicht konsequent eingeleitet oder gescheitert sind und 378 uj 9 | 2018 Traumapädagogik und geschlossene Unterbringung in denen es Verschiebebahnhöfe zwischen den beteiligten Professionen gibt. Es ist oft sehr leicht, die Fehler in der Vergangenheit und im Jugendhilfesystem zu suchen und zu finden, und es ist sicher auch essenziell, aus diesen zu lernen, um zukünftige Hilfsprozesse zu optimieren. Gemeinsam ist aber allen Hilfen, dass am Ende ein/ e Jugendliche/ r mit immensem Hilfebedarf steht, welcher nun zeitnah und konsequent umgesetzt werden muss, auch wenn es die Selbstreflexionsfähigkeit des Jugendlichen gerade aus guten Gründen nicht erlaubt, diesen Hilfebedarf zu sehen, sodass es notwendig sein kann, diese Hilfen gegen seinen Willen einzuleiten. Dabei ist wichtig, genügend Zeit in die Überzeugungsarbeit und Motivation der Jugendlichen zu investieren. Manchmal erleben Jugendliche erst mit der Einleitung der geschlossenen Unterbringung, dass sich das Helfersystem ihnen gegenüber eindeutig positioniert, spürbare Verantwortung übernimmt und Präsenz zeigt. Dieselbe Präsenz und dasselbe Engagement sollte schon früher aufgewendet werden, um für offene Hilfen zu motivieren. Es gibt hier die Tendenz, offene gegen geschlossene Jugendhilfe auszuspielen - wenn es mehr und bessere tragfähigere Einrichtungen gäbe, würde man gar keine geschlossenen Einrichtungen benötigen - doch es braucht beides. Es ist sicher essenziell, dass es genügend hoch intensive pädagogische Einrichtungen gibt, die auch höchst auffällige Jugendliche halten können. Momentan ist es oft noch eher ein Zufall, wenn Kinder und Jugendliche einen Platz in einer (trauma-)pädagogischen Intensivwohngruppe bekommen. Die Fluktuation auf guten Intensivwohngruppen ist sehr gering, weshalb diese oft über Jahre hinweg keine neuen Kinder und Jugendlichen aufnehmen können. Der Bedarf an Plätzen in haltefähigen Intensivwohngruppen ist daher wesentlich höher als an geschlossenen Plätzen. Es wird aber auch bei einem Ausbau von Intensivgruppen immer Kinder und Jugendliche geben, die diese offenen Angebote phasenweise nicht wahrnehmen können und eine Motivationsphase brauchen. Es macht sicher Sinn, hochintensive offene und geschlossene Gruppen gemeinsam anzubieten, sodass die Übergänge von geschlossenen in offene Bereiche möglichst rasch und niederschwellig erfolgen können und eine möglichst hohe Beziehungskontinuität gewahrt werden kann. Optimal wäre es sicherlich, wenn eine Bezugsperson mit vom geschlossenen in den offenen Bereich wechseln oder zumindest den Übergang noch begleiten könnte. Macht und Gewalt Die Frage nach Macht und Zwang stellt sich in allen pädagogischen Feldern (Noack 2012). Mit der Definition von Robbins und Judge (2016) lässt sich jede pädagogische oder therapeutische Verhaltensänderung auf Macht zurückführen: „Macht bezieht sich auf die Möglichkeit, das Verhalten eines anderen Menschen so zu beeinflussen, dass dieser Dinge tut, die er sonst nicht tun würde“. Hannah Arendt unterscheidet in ihren Überlegungen zur Entstehung von totalitären Regimen zwischen Macht und Gewalt (Arendt 1970). Macht entsteht, wenn Menschen sich vertrauen, zusammentun, gemeinsam Ziele verfolgen oder andere Menschen Vertrauenspersonen dazu legitimieren, sie und ihre Interessen zu vertreten. Gerade im psychosozialen Bereich übertragen Klienten oft ungeheuerliche Macht, indem wir sie vertreten dürfen und sie unseren Vorschlägen in der Hilfeplanung oft einvernehmlich folgen. Psychosoziale Fachkräfte sollten sich dieser Macht und der damit einhergehenden Verantwortung für ihre Klienten bewusst sein und entsprechend sensibel vorgehen. 379 uj 9 | 2018 Traumapädagogik und geschlossene Unterbringung Wenn Macht ohne die Legitimation durch das Vertrauen anderer Menschen ausgeübt wird, ist dies Gewalt. Mit Gewalt kann lediglich Gehorsam und Unterwerfung, aber niemals Macht erreicht werden. Einfluss, der durch Gewalt erreicht wurde, ist nach Arendt nie von langer Dauer, da diese das zwischenmenschliche Vertrauen weiter untergräbt, was das Erlangen von wirklicher Macht verunmöglicht und oft zu mehr Gewalt führt. In totalitären Regimen führen die Anwendung von Gewalt und das steigende Misstrauen dann auch dazu, dass sich auch die Menschen im „Machtzentrum“ zunehmend misstrauen und nicht mehr erfolgreich zusammenarbeiten können. Dies kann auf staatstheoretische, aber eben auch pädagogische Prozesse angewendet werden. Ohne den Aufbau einer tragfähigen, vertrauensvollen Beziehung und das damit einhergehende Vertrauen geben uns die Jugendlichen keine Macht über sich. Pädagogische Maßnahmen sind ohne diese Macht aus vertrauensvollen Beziehungen nicht erfolgreich. Das Risiko, Gewalt zur Durchsetzung pädagogischer Vorstellungen anzuwenden, ist gerade im Umfeld der geschlossenen Unterbringung aus zwei Gründen wesentlich erhöht: Erstens, weil diese Jugendlichen aufgrund von extrem belastenden Beziehungserfahrungen keinem Erwachsenen genügend Vertrauen entgegenbringen, und zweitens, weil der Auftrag teilweise auf die Resozialisierung fokussiert und die Anwendung von Zwang in engen Grenzen legitimiert. Der primäre Auftrag von freiheitsentziehenden Maßnahmen sollte aber immer Schutz, Versorgung und die Sicherung des Kindeswohles sowie der gesellschaftlichen Teilhabe, und nie Resozialisierung oder gar Bestrafung sein. Nach der Theorie von Arendt muss eine geschlossene Unterbringung folglich immer dem Beziehungsaufbau und nie der Disziplinierung oder Anpassung dienen. Die Geschlossenheit muss das Ziel haben, mit dem Heranwachsenden eine Beziehung aufzubauen. Längere geschlossene Unterbringungen, in denen keine tragfähige pädagogische Beziehung aufgebaut werden kann, oder Jugendliche durch schwierige Interaktionen immer stärker belastet werden, sind sehr kritisch zu hinterfragen. Es ist zu erwägen, ob diese Hilfeform den gewünschten Erfolg haben kann oder nach Alternativen gesucht werden sollte. Ähnliches gilt, wenn Stufensysteme die Jugendlichen überfordern. Insgesamt sollte aus traumapädagogischer Perspektive darauf geachtet werden, die Stufen nicht als Anpassungsleistung, sondern primär als Fähigkeit der Selbstregulation zu definieren. Stufen sollten als Leistung des/ der Jugendlichen und nicht als Anforderung der Institution beschrieben werden. Dadurch lassen sich auch kleine Fortschritte leichter positiv verstärken und loben. Gefahren der geschlossenen Unterbringung Der Bezug zu Hannah Arendt macht aber auch deutlich, dass eine erhebliche Gefahr besteht, dass Gewalt entstehen kann, da ja die Institution den zweifelhaften Auftrag erhält, einen Klienten zu „(re-)sozialisieren“, ohne zu wissen, ob der Jugendliche bereit ist, ihr sein Vertrauen zu schenken, eine Arbeitsbeziehung mit ihr einzugehen und Macht zu übertragen. Der Auftrag sollte und darf nicht sein, einen Jugendlichen zu resozialisieren oder primär sein Verhalten zu verändern, sondern sich um sein Wohlergehen zu kümmern und sein Vertrauen zu gewinnen. In der geschlossenen Unterbringung besteht diese Gefahr in besonderer Art und Weise, da die Jugendlichen einerseits nicht freiwillig platziert werden und die geschlossene Unterbringung in der Regel das Ende der pädagogischen Eskalation hin zu immer intensiveren Hilfen und enger gesetzten Grenzen ist. So können sich die MitarbeiterInnen in diesen Institutionen oft besonders ohnmächtig und unter 380 uj 9 | 2018 Traumapädagogik und geschlossene Unterbringung Druck fühlen, weil ihnen einerseits ein Verschieben in andere Institutionen nicht möglich ist, sie sich andererseits im pädagogischen Alltag nicht mehr selbstwirksam erleben und scheinbar mit normalen pädagogischen Mitteln keinen Zugang zu den Jugendlichen bekommen. Die Gefahr, dass „Gewalt“ angewendet wird, resultiert somit einerseits aus der Ohnmacht der Fachkräfte in Kombination mit dem sehr herausfordernden Verhalten, aber natürlich auch dem gesellschaftlich zugeschriebenen Recht, unter bestimmten, eng umschriebenen Bedingungen auch Zwangsmaßnahmen anwenden zu dürfen. Diese Macht, über sie zu entscheiden, wurde von den Jugendlichen nicht freiwillig an Vertrauenspersonen abgegeben, sodass dies nach Arendt das Risiko für Gewalt erhöht. Kritiker der geschlossenen Unterbringung führen immer wieder zu Recht an, dass das Machtgefälle in geschlossener Unterbringung besonders augenfällig ist und die Geschlossenheit an sich schon das Risiko zur Anwendung von Zwangsmaßnahmen erhöht (IGfH 2013; Menk et al. 2013; Hoops/ Permien 2006). Diese Argumente sind nicht von der Hand zu weisen. Studien in der Psychiatrie zeigen auch, dass es, wenn Stationen offen geführt werden, zu weniger Grenzverletzungen und Zwangsmedikation kommt als auf geschlossenen Stationen (Überblick bei Lang 2012). Geschlossene Institutionen sind sicherlich noch gefährdeter als offene Systeme, dass sich rigide Regime und ethisch nicht verträgliche Praktiken entwickeln. Das Risiko, dass es zu entwürdigenden Methoden mit schwärzester Pädagogik kommen kann, was auch zur Schließung der Heime der Haasenburg (in diesen Einrichtungen wurden unethische Erziehungspraktiken eingesetzt, worauf ihnen die Betriebserlaubnis entzogen wurde) führte (Hoffmann et al. 2013). Diese Erfahrungen geben der gesamten Fachwelt zwangsläufig Anlass, sich noch einmal zu hinterfragen und für die Einhaltung höchster pädagogischer und ethischer Qualitätsstandards zu sensibilisieren. Es ist aber sicherlich durch nichts zu vertreten, Vorwürfe zu verallgemeinern und alle Anbieter von freiheitsentziehenden Maßnahmen der Anwendung von unethischen Praktiken zu verdächtigen. Andererseits zeigen Vorfälle wie in der Haasenburg, welche Verantwortung auf allen pädagogischen, nicht nur geschlossenen Institutionen lastet und wie wichtig es ist, Rahmenbedingungen zu schaffen, welche solche Entwicklungen verunmöglichen. Institutionen, die freiheitsentziehende Maßnahmen anbieten, sollten sich sehr intensiv mit dem Umgang von Macht und Zwang beschäftigen und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen dafür treffen, dass ihre Mitarbeitenden nicht in Situationen kommen können, in denen sie nicht mehr selbstwirksam und pädagogisch wertvoll, im Sinne eines humanistischen Menschenbildes, handeln können. Es gibt viele Resultate aus der Sozialpsychologie, die zeigen, dass Menschen in bestimmten Drucksituationen, in denen sie eine Sanktionsmacht haben, Dinge tun, die diese gar nicht tun möchten. Das berühmte, auch verfilmte Stanford-Gefängnisexperiment konnte zeigen, welche gravierenden Auswirkungen falsch verstandene Sanktionierungsmacht und gewisse Rollenzuschreibungen haben können. In diesem Experiment wurden völlig unauffällige studentische Versuchspersonen zufällig als Gefangene (Nummern, Krankenhaushemden) oder Wärter (mit Uniform, Schlagstock und verspiegelten Sonnenbrillen) eingeteilt. In einem nachgeahmten Zellentrakt auf dem Gelände der Universität sollten Haftbedingungen simuliert werden. Das Verhalten der Studenten in der Wärterrolle entgleiste derart, dass das Experiment nach sechs von den geplanten 14 Tagen vorzeitig abgebrochen werden musste. Die Probanden wurden derart erniedrigt, dass eine Fortführung des Experimentes ethisch nicht mehr zu 381 uj 9 | 2018 Traumapädagogik und geschlossene Unterbringung verantworten war (z. B. das Klo mit bloßen Händen zu putzen) (Zimbardo et al. 2001). Aus diesem Experiment konnten viele Erkenntnisse abgeleitet werden, die auch in pädagogischen Einrichtungen, in denen es Fehlentwicklungen gab, oft zu beobachten sind. Zum Beispiel scheint es zu Machtgefälle und Entpersonalisierung/ -humanisierung beizutragen, wenn die Individualität in beiden Rollen nicht mehr gelebt wird (gleiche Kleidung/ Uniform, keine persönlichen Dinge im Zimmer, kein Ansprechen mit Namen). Auch das Experiment von Milgram (1982) zeigt eindrücklich, dass Menschen auf Druck von autoritären Strukturen bereit sind, ihre moralischen Grenzen zu verschieben. In diesem Experiment wurden freiwillige und unauffällige Versuchspersonen für ein Experiment zum Lernen rekrutiert. Die Versuchspersonen hatten den Auftrag, einen Schüler bei falschen Antworten mit Stromschlägen zu sanktionieren, die Stromschläge steigerten sich mit jeder falschen Antwort. Der Schüler war in Wirklichkeit ein Schauspieler, der mit Absicht falsche Antworten gab und nach den Stromschlägen immer stärker schrie und wimmerte. Über 60 % der Probanden gaben, obwohl sie sehr unter Druck kamen, Stromstöße, die potenziell tödlich waren, weil der autoritär auftretende Versuchsleiter sie dazu aufforderte und die Verantwortung übernahm. Das Experiment gilt als ein Beispiel dafür, wie Menschen ihre eigene ethische Verantwortung abgeben und sich hinter institutionellen Strukturen und Autoritäten verstecken. Dies wird auch als Erklärung für die vielen Mitläufer im Nationalsozialismus herangezogen (ich habe „nur“ …). Für pädagogische Prozesse und institutionelle Strukturen ist die zweite Welle des Experimentes sehr interessant. Den Probanden wurde eine Person gezeigt, die vorher ebenfalls Lehrer war, sich aber geweigert hatte, die Stromstöße zu geben. Hier sind nur wenige Probanden (< 10 %) bereit, Stromstöße zu geben. Diese Ergebnisse zeigen, dass es sehr wichtig ist, im Team Regeln und die Anwendung von Zwangsmaßnahmen immer wieder kritisch zu reflektieren und dabei sehr sensibel mit dem (Un-)Gerechtigkeitsgefühl jedes einzelnen Mitarbeiters umzugehen. Diese sozialpsychologischen Befunde zeigen, wie wichtig es ist, sich gerade die besonderen Risiken in geschlossenen Systemen und bei dem noch stärkeren Machtgefälle zu vergegenwärtigen und entsprechend sensibel auf Gefühle der Selbstunwirksamkeit der Fachkräfte in Kombination mit hohem Handlungsdruck zu reagieren. Es sollte sichergestellt werden, dass die Suche nach der äußeren Sicherheit nicht zu rigiden Regelwerken und Sanktionsspiralen führen kann. Menschen können in solchen Überforderungssituationen bei hohem Handlungsdruck Dinge tun, die sie gar nicht tun wollen. Deshalb ist es gerade in geschlossenen Systemen von entscheidender Bedeutung, die besondere Belastung der Fachkräfte anzuerkennen. Diese speist sich aus den besonders herausfordernden Jugendlichen und der Intensität der Interaktionen, denen Jugendliche und Fachkräfte dort weniger ausweichen können, sowie der hohen Erwartungshaltung der zuweisenden Behörden. Die höheren Anforderungen zeigen, wie wichtig es ist, Unterstützungssysteme für die Förderung der Selbstwirksamkeit, inneren Sicherheit und der Psychohygiene der Fachkräfte sowie ausreichend Zeit für die Selbstreflexion von Haltungen und pädagogischen Interventionen und persönlichen Grenzen vorzuhalten (Schmid/ Lang 2015). Traumapädagogische Haltung und Freiheitsentzug Gerade bei der Anwendung von Zwangsmaßnahmen ist es wichtig, diese so transparent wie möglich zu gestalten und potenzielle traumatische Wiedererinnerungen im Vorfeld zu antizipieren. Es macht durchaus Sinn, wenn Institutionen z. B. befürchten, einen Jugendlichen in einer Situation, in der er sich oder 382 uj 9 | 2018 Traumapädagogik und geschlossene Unterbringung andere gefährdet, festhalten zu müssen, diese Situation mit dem Jugendlichen in völlig entspanntem Zustand einmal vorher zu besprechen und durchzuspielen. Es sollten einerseits Warnsignale analysiert und potenzielle Interventionen zur Beruhigung der Situation an die Hand gegeben sowie auch klar definiert werden, wann die Fachkräfte die Führung übernehmen. Dort sollten vielleicht unterschiedliche Interventionen, wie der Rückzug auf das Zimmer oder ein Hofgang mit einer Fachkraft als Alternativen angeboten werden, um die Kontrolle beim Jugendlichen zu lassen. Des Weiteren sollte klar gemacht werden, an welchen Körperteilen der Jugendliche berührt werden darf und welche Interventionen mit welcher Intention erfolgen. Eine solche Demonstration erlaubt es, gemeinsam entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen. Es ist wichtig, dass das Verhalten der Fachkräfte für die betroffenen Jugendlichen einschätzbar ist und bleibt, um traumatischen Wiedererinnerungen und die damit einhergehenden Eskalationen mit Kampf- und Fluchtreaktionen verhindern und vorbeugen zu können. Es ist unwahrscheinlich, dass dies in einer Stressreaktion verstanden wird. Nicht selten führt bereits das transparente Durchsprechen, das Aufzeigen von Alternativen und die aufrechte Sorge der Fachkräfte vor solchen Eskalationen, verbunden mit einem klaren Signal, dass das Team auf solche Situationen vorbereitet ist, dazu, dass diese gar nicht erst eintreten. Haltungselemente Freiheitsentzug und Zwangsmaßnahmen Unbedingte Wertschätzung Wertschätzung des Autonomiestrebens/ Widerstands des/ der Jugendlichen, der Überlebensleistung und der Angst vor emotionalem Kontakt. „Guter Grund“ Jede Anwendung von Zwangsmaßnahmen muss begründet werden können. Der „gute Grund“ für jede Zwangsmaßnahme (Gründe des Kindes, Gründe der Helfer), auch der GU, sollte in der anschließenden Reflektion von allen Beteiligten verstanden werden, auch wenn man nicht damit einverstanden ist und dies nicht sein muss/ kann. Individualisierung Die Individualität der Kinder wird auch im Zwangskontext gefördert. Kleidungsstil und Zimmer sollen individuell und heil(-sam) gestaltet sein. Transparenz Transparenz über die Anwendung und den Ablauf des pädagogischen Alltags und insbesondere des Ablaufs von Zwangsmaßnahmen, d. h. Antizipieren und Durchgehen von Szenarien möglicher Zwangsmaßnahmen und alternativer Handlungsmöglichkeiten, vermeidet Eskalationen durch traumatische Wiedererinnerungen. Transparenz des Vorgehens trägt zur Deeskalation bei. Partizipation Gerade weil die Partizipationsmöglichkeiten des/ r Jugendlichen durch die GU stark eingeschränkt sind, sollten diese im pädagogischen Alltag besonders betont werden. Es sollten möglichst viele Möglichkeiten der Kontrolle und Mitbestimmung geschaffen und mit den Jugendlichen immer wieder kritisch überprüft werden, ob diese sich ausreichend beteiligt fühlen. Zukunftsorientierung - Entwicklungsförderung Die geschlossene Unterbringung ist als Übergang zu definieren, und es wird schon so bald wie möglich/ bei der Aufnahme darauf geachtet, dass das gemeinsame Ziel, eine gute Anschlusslösung zu finden, gemeinsam entwickelt wird. Tab. 1: Traumapädagogische Haltung und Zwangsmaßnahmen 383 uj 9 | 2018 Traumapädagogik und geschlossene Unterbringung Schlussfolgerungen und Fazit Ein völliger Verzicht auf geschlossene Unterbringung würde vermutlich bedeuten, dass viele hoch belastete Jugendliche aufgegeben werden und riskiert wird, dass die Heranwachsenden weitere traumatische Erfahrungen machen, sich nachhaltig gefährden und an ihren Entwicklungsaufgaben scheitern. Geschlossenheit ist in Abhängigkeit von der Haltung nicht immer gleich Geschlossenheit. Geschlossene Heime, die sich intensiv mit den Haltungen und der Gefahr von Entgleisungen auseinandersetzen sowie Wert auf Transparenz und Partizipation legen und sich mit den hinter den (Fehl-)Verhalten liegenden Bedürfnissen auseinandersetzen, können sensibler mit bestimmten Alltagssituationen umgehen als viele offene Einrichtungen und dürfen nicht mit unethisch handelnden Einrichtungen verglichen werden. Die meisten Jugendlichen, die pädagogische Einrichtungen mit freiheitsentziehenden Jugendhilfemaßnahmen in Anspruch nehmen mussten, bewerten diese retrospektiv positiv und berichten, dass ihnen der Aufenthalt in der geschlossenen Unterbringung geholfen hat und sie deutliche Fortschritte erzielen konnten (Stadler 2009; Menk et al. 2013; Macsenaere/ Schittler 2011; Hoops/ Permien 2006; Jenkel/ Schmid 2018 b). Trotzdem sollten sich alle Beteiligten des Eingriffs in eines der elementarsten Grundrechte und der Belastungen durch die GU bewusst sein, sodass diese Belastungen und die Risiken von Grenzverletzungen und Machtmissbrauch so weit wie möglich reduziert werden können. Gerade das Selbstunwirksamkeitserleben der Fachkräfte aus allen beteiligten Professionen führt oft zu Machtmissbrauch, Ausstoßungstendenzen sowie zu Verschiebebahnhöfen zwischen den Professionen. Da fast alle Heranwachsenden in der geschlossenen Heimerziehung unter psychischen Erkrankungen leiden, sollten diese bei der Hilfeplanung ausreichend beachtet und eine Struktur für eine enge, niederschwellige Zusammenarbeit mit kinder- und jugendpsychiatrischen/ -psychotherapeutischen Angeboten implementiert sein. Alle beteiligten Professionen sollten sich in einer gemeinsamen Fallverantwortung fühlen, in welcher die Jugendlichen ständig beteiligt werden (Schmid 2013). Wie überall in der Pädagogik kommt es sehr auf die Haltung an, mit welcher den KlientInnen begegnet wird. Wie tief unbedingte Wertschätzung, Empathie und Gleichwürdigkeit in der Pädagogik verankert sind, zeigt sich gerade in Situationen, in denen das objektive Machtgefälle groß ist, noch keine positiv besetzte Beziehung aufgebaut werden konnte und die Fachkräfte in solchen Situationen mit Verhaltensweisen konfrontiert werden, die sie selbstunwirksam machen und gleichzeitig unter immensen Handlungsdruck setzen (Schmid/ Kind 2018). Bei Sonntagsreden ist jeder für Partizipation, Beziehungsorientierung und die Suche nach dem guten Grund. Inwiefern diese konsequent angewendet werden, wenn man selbst emotional betroffen ist, spielt dann in einer ganz anderen Liga. Eine offene, wertschätzende Haltung und ein emotionales Engagement für diese oft erstmal abweisenden und herausfordernden Jugendlichen können nur gut ausgebildete Fachkräfte aufbringen, die sich ausreichend sicher und selbstwirksam fühlen. Die Fachkräfte benötigen hierfür sichere Strukturen und die notwendige administrative, fachliche und emotionale Unterstützung. Psychohygiene sowie fachliche und persönliche Reflexionsmöglichkeiten sollten in den pädagogischen Konzepten und Abläufen der Einrichtungen institutionell sicher verankert sein (Schmid/ Lang 2015; Schmid/ Kind 2018). Gesellschaftlich ist es daher wichtig, anzuerkennen, dass das Jugendhilfesystem immer wieder in Situationen kommen wird, in denen 384 uj 9 | 2018 Traumapädagogik und geschlossene Unterbringung Literatur Arendt, H. (1970): Macht und Gewalt. R. Piper Verlag, München Bernhard, A., Martinelli, A., Ackermann, K., Saure, D., Freitag, C. M. (2016): Association of Trauma, Posttraumatic Stress Disorder and Conduct Disorder: A Systematic Review and Meta-Analysis. Neuroscience and Biobehavioral Reviews 91(2018), 153 - 169, https: / / doi.org/ 10.1016/ j.neubiorev.2016.12.019 GU 14+: Heime mit freiheitsentziehenden Maßnahmen. Geschlossene Unterbringung/ freiheitsentziehende Maßnahmen als eine Form der Kinder- und Jugendhilfe. Eine Stellungnahme des Arbeitskreises GU 14 +. In: www.geschlossene-heime.de/ stellung nahme.php, 20. 4. 2018 Hoffmann, M., Adam, H., Hansen, H., Paulat, M., Scharnweber, I., Thimm, K. (2013): Bericht und Empfehlungen der unabhängigen Kommission zur Untersuchung der Einrichtungen der Haasenburg GmbH. Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, Potsdam Hoops, S., Permien, H. (2006): Mildere Maßnahmen sind nicht möglich! Freiheitsentziehende Maßnahmen nach § 1681 b BGB in Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie. Deutsches Jugendinstitut, München IGfH-Arbeitsgruppe (2013): Argumente gegen geschlossene Unterbringung und Zwang in den Hilfen zur Erziehung: Für eine Erziehung in Freiheit. Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH), Frankfurt Jenkel, N., Schmid M. (2018 a): Jugendhilfeverläufe und Zielerreichung in freiheitsentziehenden Maßnahmen. Unsere Jugend 70 (9), 365 - 375 (gleiches Heft) Jenkel, N., Schmid, M. (2018 b): Lebensgeschichtliche und psychische Belastungen von jungen Menschen in freiheitsentziehenden Maßnahmen der Jugendhilfe. Unsere Jugend 70 (9), 354 - 364 (gleiches Heft) es für einen sehr umgrenzten Zeitraum die Möglichkeit braucht, mit Jugendlichen mit einem fürsorglichen Freiheitsentzug eine helfende Beziehung aufzubauen. Um dies mit Jugendlichen in hoch belastenden Lebenslagen erfolgreich tun zu können, ist es wichtig, diese Beziehungsarbeit mit diesen Jugendlichen und die Jugendlichen selbst wertzuschätzen, die freiheitsentziehenden Angebote, aber vor allem auch die häufig nachfolgenden Intensivgruppen mit entsprechenden Ressourcen und Unterstützungsstrukturen auszustatten. Um Fehlentwicklungen und Skandale wie in der Haasenburg (Hoffmann et al. 2013) zu vermeiden, sind verpflichtende fachliche und ethische Standards essenziell. Darüber hinaus benötigt es entsprechende Prozess- und Strukturqualitätsmerkmale, eine offene Diskussion der Konzepte in der Fachwelt sowie eine Beteiligung der Jugendlichen an der kontinuierlichen externen Qualitätssicherung, um das Risiko für Fehlentwicklungen zu minimieren. Wenn diese Jugendlichen erfolgreich in unsere Gesellschaft integriert werden sollen, dürfen diese nicht sich selbst überlassen werden. Es darf nicht wegschaut oder ihre Bedarfe ignoriert werden. Sie dürfen nicht ins Ausland oder die Psychiatrie abgeschoben, sondern sollten in der Mitte unserer Gesellschaft von interdisziplinär aufgestellten Institutionen mit gut ausgebildeten Fachkräften mit förderlichen Unterstützungsstrukturen für die Fachkräfte und die Jugendlichen betreut und behandelt werden. Die Schaffung solcher Strukturen sind wir den betroffenen Jugendlichen und den Fachkräften, die mit diesen hoch Belasteten korrigierende Beziehungserfahrungen gestalten wollen, schuldig. Marc Schmid Kinder- und Jugendpsychiatrische Klinik Abteilung Forschung und Zentrum für Liaison und aufsuchende Hilfen Schanzenstr. 13 4056 Basel, Schweiz 385 uj 9 | 2018 Traumapädagogik und geschlossene Unterbringung Kölch, M., Vogel, H. (2016): Unterbringung von Kindern und Jugendlichen mit freiheitsentziehenden Maßnahmen. Zeitschrift für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie 44 (1), 39 - 50, https: / / doi. org/ 10.1024/ 1422-4917/ a000397 Lang, U. (2012): Innovative Psychiatrie mit offenen Türen. Deeskalation und Partizipation in der Akutpsychiatrie. Springer, Heidelberg Macsenaere, M., Schittler, O. (2011): Geschlossene Unterbringung: Risiko oder Chance? Unsere Jugend 63 (1), 26 - 35 Menk, S., Schnorr, V., Schrapper, C. (2013): Woher die Freiheit bei all dem Zwange? Langzeitstudie zu (Aus-) Wirkungen geschlossener Unterbringung in der Jugendhilfe. Beltz Juventa, Weinheim Milgram, S. (1982): Das Milgram-Experiment: zur Gehorsamsbereitschaft gegenüber Autorität. 20. Aufl. Rowohlt, Reinbek Noack W. (2012): Macht und Zwang als konstruktive Bestandteile der sozialen Arbeit. In: Huxoll, M., Kotthaus, J. (Hrsg.): Macht und Zwang in der Kinder- und Jugendhilfe. Beltz Juventa, Weinheim, 33 - 47 Robbins, S. P., Judge, T. A. (2016): Organizational Behavior. Global Edition. 17 Aufl. Pearson Education Limited, London Schmid, M., Kind, N. (2018): Folgen von Grenzverletzungen an sozialpädagogischen Fachkräften in stationären Settings - „Bekomme ein dickes Fell und bewahre dir ein empfindsames Herz“. Unsere Jugend 70 (1), 11 - 20, https: / / doi.org/ 10.2378/ uj2018.art03d Schmid, M., Lang, B. (2015): Die traumapädagogische Interaktionsanalyse als Mittel der Fallreflexion. Trauma & Gewalt 9 (1), 48 - 65 Schmid, M., Dölitzsch, C., Pérez, T., Jenkel, N., Schmeck, K., Kölch, M., Fegert, J. M. (2014): Welche Faktoren beeinflussen Abbrüche in der Heimerziehung - welche Bedeutung haben limitierte prosoziale Fertigkeiten? Kindheit und Entwicklung 23 (3), 161 - 173, https: / / doi.org/ 10.1026/ 0942-5403/ a000142 Schmid, M. (2013): Psychisch belastete Kinder in der Heimerziehung - eine kooperative Herausforderung. In: Integras (Hrsg.): Leitfaden Fremdplatzierung. Integras, Zürich, 142 - 160 Schmid, M., Lang, B. (2012): Was ist das Innovative und Neue an einer Traumapädagogik? In: Schmid, M., Tetzer, M., Rensch, K., Schlüter-Müller, S. (Hrsg.): Handbuch Psychiatriebezogene Sozialpädagogik. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen, 337 - 351 Späth, K. (2001): Die Partizipation Minderjähriger in gerichtlichen Verfahren zur Genehmigung oder Anordnung freiheitsentziehender Maßnahmen unter besonderer Berücksichtigung der Rolle und Aufgabenstellung von Verfahrenspflegern. In: Fegert, J. M., Späth, K., Salgo, L. (Hrsg.): Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie. Votum, Münster, 59 - 72 Stadler, B. (2009): Therapie unter Zwang - ein Widerspruch? Intensivtherapie für dissoziale Jugendliche im geschlossenen Mädchenheim Gauting. Tectum Verlag, Marburg Zimbardo, P. G., Haney, G., Banks, W. C. (2001): Das Stanford Gefängnis Experiment: Eine Simulationsstudie über die Sozialpsychologie der Haft. Santiago, Goch