eJournals unsere jugend70/4

unsere jugend
4
0342-5258
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/uj2018.art26d
4_070_2018_4/4_070_2018_4.pdf41
2018
704

Diagnostik in der Kinder- und Jugendhilfe

41
2018
Peter Pantucek-Eisenbacher
Die KJH hat nicht nur eine Geschichte der Hilfe, sondern auch eine Geschichte der massiven Verletzung von Menschenrechten. Sorgfalt und Einbezug der Beteiligten bei der Diagnostik sind daher unerlässlich.
4_070_2018_4_0005
165 unsere jugend, 70. Jg., S. 165 - 172 (2018) DOI 10.2378/ uj2018.art26d © Ernst Reinhardt Verlag München Basel von Prof. Dr. Peter Pantuček-Eisenbacher Jg. 1953; Sozialarbeiter und Soziologe; Gründungsrektor der Bertha von Suttner Privatuniversität St. Pölten, Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Soziale Arbeit (ogsa) Diagnostik in der Kinder- und Jugendhilfe Die KJH hat nicht nur eine Geschichte der Hilfe, sondern auch eine Geschichte der massiven Verletzung von Menschenrechten. Sorgfalt und Einbezug der Beteiligten bei der Diagnostik sind daher unerlässlich. Einleitung Mitte der 1970er-Jahre begann ich als frisch ausgebildeter Sozialarbeiter im Jugendamt zu arbeiten. Die damals beliebteste „Diagnose“, um Eingriffe in die Elternrechte und die Verbringung von Kindern in Heime oder zu oftmals zweifelhaften, weit entfernt lebenden Pflegeeltern zu begründen, war „Verwahrlosung“. Zur Wahl standen mehrere Formen, neben der physischen z. B. auch die „moralische“ und die „sexuelle Verwahrlosung“. Die Formel „HWG“ unterstellte Müttern häufig wechselnde Geschlechtspartner (HWG) - und diente als Begründung, ihnen die Kinder zu entziehen. Die Zustände in den Heimen und bei vielen Pflegefamilien waren katastrophal. Eine zumindest ansatzweise, m. E. aber immer noch ungenügende Aufarbeitung der systematischen Menschenrechtsverletzungen erfolgte erst in den letzten Jahren. Einzelne Studien (exemplarisch: Bauer/ Kubek/ Hoffmann 2013) belegen das Zusammenspiel von Jugendamt, Psychiatrie, Sonderpädagogik und Gerichten bei der Isolierung und der institutionellen Misshandlung von Kindern und Jugendlichen. Es gibt also genügend Gründe, um die Entscheidungsfindung der behördlichen KJH und den Begriffsapparat, mit dem sozialpädagogische Einrichtungen ihre Klientinnen und Klienten zu beschreiben versuchen, besonders skeptisch zu betrachten. Der KJH sind weiterhin massive Eingriffe in die Biografien von Kindern und Eltern möglich. Und erst kürzlich veröffentlichte die österreichische Volksanwaltschaft einen Bericht über aktuelle Verletzungen von Kinderrechten in Einrichtungen der Fremdunterbringung (Volksanwaltschaft 2017). Zweifelsohne hat sich in den letzten Jahrzehnten die Situation verbessert. Die schwarze Pädagogik befindet sich auf dem Rückzug und die behördliche Sozialarbeit versucht sich an einer aushandlungsorientierten Entscheidungsfindung. Verwahrlosung, Erziehungsuntüchtigkeit, Überforderung, Gefährdung. Solche und ähnliche „Diagnosen“ begleiteten die Kinder- und Ju- 166 uj 4 | 2018 Diagnostik in der Kinder- und Jugendhilfe gendhilfe seit ihren Anfängen und lieferten vorgestanzte Begründungen für Eingriffe in Elternrechte, die der KJH seit ihrem Entstehen möglich waren und immer noch sind. Die Zuschreibungen rechtfertigen vor allem die von der behördlichen KJH angeregte und von Gerichten verordnete Unterbringung von Kindern in Einrichtungen der Ersatzerziehung. Die Einschätzungen müssen so formuliert werden, dass sie nötigenfalls vor Gericht „halten“ - und sind deshalb oft eng angelehnt an eine bekannte Spruchpraxis. Sie sind sozusagen juristisch kontaminiert. Sie changieren zwischen dem, was fachlich gesagt werden kann, und der von der fachlichen deutlich unterscheidbaren juristischen Terminologie. Die Gerichte haben zwischen verschiedenen Rechtsgütern abzuwägen, zum Beispiel zwischen den Rechten der Eltern und jenen der Kinder. Sie begrenzen die Macht der Behörden. Und das ist auch gut so. Ein zu enges Zusammenspiel zwischen Behörden und Gerichten wäre rechtsstaatlich bedenklich. Es liegt für die Fachkräfte nahe, sich gut abzusichern und nach „objektiven“, möglichst evidenzbasierten, Verfahren der Gefährdungseinschätzung zu suchen. Diese sollen willkürliche und vorurteilsbasierte Eingriffe der Behörden verhindern und den Entscheidungen eine wissenschaftliche Grundlage geben. Davon, dass das so einfach nicht zu bewerkstelligen ist, wird noch die Rede sein. Die Frage nach der Gefährdung Eine erste zentrale Frage muss von der behördlichen Kinder- und Jugendhilfe fundiert beantwortet werden: Ist eine Gefährdung des Kindeswohls gegeben, die Interventionen rechtfertigt? Unmittelbar damit verbunden ist die Frage, auf welche Art die Gefährdung reduziert werden könnte. Dafür ist zu klären: Woran erkennt man die Gefährdung? Worin besteht sie? Wie groß ist sie? Wer verursacht sie? Was funktioniert? Welche Personen sind mit dem Kind und seinen Eltern verbunden? Welche Ressourcen sind vorhanden? Welche werden bereits genutzt, welche noch nicht? Wer kann den Erziehungspersonen helfen, ihre Verantwortung besser wahrzunehmen? Es ist sinnvoll, sich bewusst zu machen, dass die Entscheidung über Unterstützungsmaßnahmen der KJH nicht zuerst auf die Beseitigung von Entwicklungsdefiziten gerichtet ist, sondern auf die Lösung einer problematischen sozialen Situation, die zur Gefährdung von Kindern führt oder führen kann. Zuerst geht es also um die Einschätzung eines sozialen Settings und um Bemühungen, dieses so zu beeinflussen, dass daraus bessere Entwicklungsbedingungen für die Kinder resultieren. In zweiter Linie wären dann Unterstützungen anzudenken, die geeignet sind, Kindern eine Nachentwicklung zu ermöglichen, günstigenfalls bereits unter Einbezug von Personen aus dem sozialen Umfeld. Die Feststellung von Entwicklungsdefiziten der Kinder ist also keine hinreichende Basis für die anstehenden Entscheidungen. Ohne diagnostische Verfahren - und seien sie auch mängelbehaftet - ist das Risiko unkontrollierter und unkontrollierbarer Entscheidungen größer. Die Hoffnung auf sauber evidenzbasierte Methoden muss vorerst aber enttäuscht werden. Biesel und Wolff (2014, 24) weisen darauf hin, dass es einen großen Mangel an verlässlichen empirischen Daten zu Kindesmisshandlungen in ihren verschiedenen Formen gibt, und sie weisen auf die Komplexität der Entscheidungssituation hin. Vorweg sei also festgestellt, dass aus keinem diagnostischen - auch keinem sozialdiagnostischen - Verfahren eine Interventionsentscheidung eindeutig und unzweifelhaft abgeleitet werden könnte. Man kann sich die Aushandlung und die Würdigung weiterer Komponenten der Situation nicht ersparen. 167 uj 4 | 2018 Diagnostik in der Kinder- und Jugendhilfe Expertendiagnostik vs. Aushandlungsorientierung Konzepte der reinen Expertendiagnostik stellen Manuale zur Verfügung, anhand derer durch Beobachtung oder Exploration gewonnene Daten geordnet und gewichtet werden. Einer der ersten weithin rezipierten Versuche dieser Art war der Stuttgarter Kinderschutzbogen (Reich 2005). Bei der Verwendung dieses oder ähnlicher Bögen treten jedoch einige Probleme auf: ➤ Es stehen kaum objektive Daten zur Verfügung. Objektive Daten liefert in der Medizin z. B. das Labor bei der Auswertung eines Bluttests. Die Interaktion zwischen Eltern und Kind kann allerdings erst über den Umweg der Beobachtung erfolgen - oft von nur sehr kleinen Ausschnitten familiären Alltags, evtl. beruhen Einschätzungen sogar nur auf Hörensagen. Die Daten, die in das Manual eingetragen werden, sind dann bereits Einschätzungen der Fachkräfte. Das eröffnet mannigfache Möglichkeiten von Fehlern. Einer der gröbsten ist jener, dass die Fachkräfte die Logik des Instruments kennen - und auf Basis dieser Kenntnis und einer Übersicht über den Fall dazu neigen, die Einzelbeurteilungen so zu gestalten, dass das von ihnen als plausibel vorgestellte Gesamtergebnis wahrscheinlicher wird. ➤ Die Struktur der Fragen zielt auf die Feststellung von Defiziten oder auf ein Fehlverhalten der Eltern, nicht jedoch auf den Kontext, kaum auf Ressourcen, wenig auf die Bedürfnisse der Eltern und wenig auf den sozialen Kontext. Sie erschwert daher eine konstruktive und lösungsorientierte Kommunikation mit den Beteiligten. Nimmt man die „Urform“, den Stuttgarter Kinderschutzbogen, als Beispiel, so eignet er sich bestens, um eine Liste von Vorwürfen gegenüber den Eltern zusammenzustellen. Als Ausgangspunkt für eine kooperative Problembewältigung ist das nicht sehr hilfreich. ➤ Ein weiteres Problem dieser expertokratischen Herangehensweise ist, dass mögliche innerfamiliäre Lösungen (evtl. unter Einbezug der erweiterten Familie) unsichtbar bleiben. Sie begünstigt die autoritären und ohne die Kooperation der Beteiligten wenig hilfreichen Interventionsformen der „Auflagen“ und institutionelle Maßnahmen anstelle von lebensweltlichen. Die deutsche Kinder- und Jugendhilfe setzt konzeptuell seit nunmehr zwei Jahrzehnten auf die Aushandlung von Hilfeplänen - in Österreich ist das erst seit dem B-KJHG 2013 der Fall. Die Praxis sah noch lange anders aus, und die Verbreitung von Methoden, die eine echte Beteiligung der Kinder und deren Erziehungsberechtigten ermöglichen, geht langsam voran. Eine rein auf den Urteilen der Fachkräfte (noch dazu mit dürftigem „objektivem“ Substrat) aufgebaute Diagnostik ist da selbst Teil des Problems und nicht der Lösung. Situationsdiagnostik und Risikodiagnostik Die gängigen Manuale für eine Gefährdungseinschätzung basieren in der Regel einerseits auf einer Auflistung von Risikofaktoren, andererseits auf beobachteten Symptomen. Nun gibt es zwar für beides empirische Evidenz, d. h., dass bei Vorliegen der angeführten Risikofaktoren statistisch eine größere Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von Misshandlungen und von Entwicklungsproblemen der Kinder besteht als bei Nicht-Vorliegen. Aber: Faktoren verweisen zwar auf ein erhöhtes Risiko, aber selbst statistisch gesehen ist nur eine Minderheit der Kinder, die selbst oder deren Familien diese Faktoren aufweisen, tatsächlich Gefährdungen ausgesetzt (Beispiel: „unerwünschtes Kind“, „Kind mit Behinderung“ etc.). So ist zum Beispiel das Risiko, Misshandlungen ausgesetzt zu sein, für Kinder mit Behinderungen wesentlich größer als für Kinder ohne eine Behinderung. Das heißt aber keineswegs, dass 168 uj 4 | 2018 Diagnostik in der Kinder- und Jugendhilfe die Mehrheit der Kinder mit Behinderungen Misshandlungen ausgesetzt wäre. Im Gegenteil: Die deutliche Mehrzahl dieser Kinder wächst in einem förderlichen und liebevollen Umfeld auf. Assessments, die vorwiegend auf die Identifizierung von Risikofaktoren setzen, können daher - medizinisch gesprochen - eine große Zahl von falsch positiven Befunden hervorbringen. „Falsch positiv“ heißt in einem medizinischen Kontext, dass eine Erkrankung anhand der vorhandenen Daten diagnostiziert wird, obwohl sie tatsächlich nicht vorhanden ist. „Falsch negativ“ wäre hingegen eine Diagnose, die trotz Vorhandensein der Krankheit diese nicht erkennt. Beide Phänomene können analog in der Kinder- und Jugendhilfe auftreten, und beide können fatale Folgen haben: einen ungerechtfertigten Eingriff in die Biografien von Eltern und Kindern im Falle einer „falsch positiven“ Diagnose; die Verweigerung einer notwendigen und im Extremfall lebensrettenden Unterstützung für die Kinder im Fall der „falsch negativen“ Diagnose. Aufsehenerregend sind in der Regel grob „falsch negative“ Diagnosen - sie liegen den bekannten Extremfällen amtlichen Versagens mit Todesfolge zugrunde (Bremische Bürgerschaft 2007; Biesel/ Wolff 2014; Pantuček 2006). Selbst bei der Summierung mehrerer Risikofaktoren (finanzielle Probleme der Eltern, Behinderung des Kindes, eigene Gewalt- oder Vernachlässigungserfahrung eines Elternteils und Ähnliches) bleibt der Anteil der tatsächlich gefährdeten Kinder sehr deutlich unter der 50-Prozent-Marke. Ähnliches gilt für „Symptome“. Die verbreiteten Symptomlisten sind wertvolle Handreichungen, um „Verdacht“ zu generieren - also mögliche Gefährdungen nicht zu übersehen. Ihre Schwäche ist, dass Symptome meist nicht eindeutig auf eine Ursache hinweisen. Die Symptomlisten für verschiedene Formen der Misshandlung oder des Missbrauchs weisen große Überschneidungen auf, und jedes Symptom kann auch ganz andere, zum Beispiel organische, Ursachen haben. Das Vorhandensein von Symptomen beim Kind verweist damit auf einen Unterstützungsbedarf. Listen mit Risikofaktoren und Symptomen sind eine Hilfe, um Gefährdungen nicht zu übersehen. Sie sagen allerdings noch relativ wenig darüber aus, wie ein Unterstützungsarrangement aussieht und was eine angemessene Entscheidung der Kinderschutzbehörde sein könnte. Bei allen Debatten über den „richtigen“ Erziehungsstil lässt sich, basierend auf inzwischen recht gut gesicherten empirischen Befunden, mit einiger Sicherheit sagen, welches Alltagsverhalten der Eltern bzw. der nahen Bezugspersonen für Kinder förderlich ist und welches sie in ihrer Entwicklung behindert. Besonders gilt das für die frühkindliche Phase. Aber: Es gibt keine Eltern, die sich gemäß diesen Standards nur fördernd oder nur behindernd verhalten, und problematisches Verhalten der Eltern verweist nicht unbedingt auf „Unfähigkeit“, sondern möglicherweise auf zu große Belastung mit anderen Problemen der Lebensbewältigung. Und: Nicht jedes Kind reagiert auf schwierige Entwicklungsbedingungen gleich. Die Resilienzforschung versucht protektive Faktoren zu finden (Zander/ Roemer 2016). Was kann anhand welcher Fakten diagnostiziert werden? Was ist zu diagnostizieren? Das Verhalten der Kinder? Das Verhalten der Eltern? Die Potenziale des lebensweltlichen Umfelds? Und worüber sind überhaupt belastbare Fakten vorhanden? Traditionellerweise richtet sich die Aufmerksamkeit auf die Kinder, und auf den ersten Blick scheint das auch vernünftig zu sein - schließlich soll ja das Kindeswohl gewährleistet werden. Sichtbare Probleme des Kindes oder solche, die das Kind anderen macht, werden einerseits als Ablagerungen, Wirkungen verfehlter Erziehungspraxen verstanden, können andererseits als Indikator für die Bedürfnisse des Kindes her- 169 uj 4 | 2018 Diagnostik in der Kinder- und Jugendhilfe halten. In einer an ein medizinisches Verständnis angelehnten Praxis könnte man sagen, dass Defizite der Kinder mit kurativen Interventionen zu beantworten seien. Um die richtigen Therapien veranlassen zu können, müsse die „Krankheit“ präzise diagnostiziert werden. Hier ist das Betätigungsfeld für die (Entwicklungs-)Psychologie und die Kinder- und Jugendpsychiatrie, die dazu deutlich fundiertere Diagnosen liefern können als die Fachkräfte der Sozialen Arbeit. Das große ABER: Ist damit bereits eine hinlängliche Basis für sozialarbeiterische und sozialpädagogische Entscheidungen gegeben? Das ist stark zu bezweifeln. Die mächtigen und besonders wirksamen Interventionen der Sozialen Arbeit zielen nicht auf eine Veränderung von Personen, sondern auf Veränderungen des sozialen Settings, in dem Personen agieren und sich entwickeln. Entwicklungsdiagnostik oder Störungsdiagnostik liefern in diesem Zusammenhang zwar interessante, aber nicht hinreichende Informationen. Sich ändernde soziale Konventionen - was ist ein akzeptables Verhalten? Besonders schwierig zu beantworten ist die Frage, wann ein Fehlverhalten der Eltern Eingriffe des Staates auch gegen den Willen der Betroffenen rechtfertigt. Diese Einschätzung ist keine rein fachliche, die sich allein auf beobachtbare Fakten stützen könnte. Der Interventionspunkt, ab dem Eingriffe in die elterlichen Rechte gerechtfertigt sind, ist letztlich nicht fachlich, sondern politisch und durch eine Praxis der Rechtsprechung bestimmt. Die Entscheidung muss sich auf soziale Konventionen beziehen, auf das aktuell vorherrschende Verständnis, was gerade noch tolerierbar sei und was sicher nicht mehr. Insofern ist es nicht verwunderlich, dass wir in der Praxis der Gefährdungsdiagnostik rechtfertigende Elemente finden. Sie erwecken mitunter den Eindruck, dass sie weniger einer objektiven Einschätzung der Situation entspringen als einer moralischen Argumentation. Im Falle von erkennbar extremen Situationen, in denen eine offensichtliche Gefahr für Leib und Leben des Kindes besteht, scheint die Lage klarer zu sein. Dies gilt für schwere physische und/ oder psychische Misshandlungen, grobe Vernachlässigung, sexuelle Übergriffe, Versklavung und Menschenhandel. Dort scheint ein Eingriff zum Schutz des Kindes unmittelbar zwingend. Schwierigkeiten, die richtige Intervention zu finden, gibt es allerdings auch dort, zum Beispiel bei Kindern, die in einem familiär abgestützten System des Menschenhandels für kleinkriminelle Aktionen missbraucht werden und die Kooperation mit den Kinderschutzeinrichtungen verweigern. Größer und häufiger ist das Problem von Prognosen, etwa wenn die bisher stattgehabten und erkennbaren Beeinträchtigungen des Kindeswohls noch nicht so gravierend sind, dass man damit eine unmittelbare Inobhutnahme begründen könnte oder wollte, aber die Gefahr einer Eskalation gegeben scheint. Zuverlässige Prognosen sind selten möglich. Man bewegt sich hier grundsätzlich in einem Feld von unsicheren Vermutungen und von Entscheidungen, bei denen Risiken gegeneinander abgewogen werden müssen. Bei allen Prozessen der Gefährdungseinschätzung gilt, dass eine klare Trennung zwischen den Phasen von Diagnostik und Intervention nicht möglich ist. Schützende Eingriffe erfolgen bereits zu einem Zeitpunkt, an dem noch kein komplettes Bild der Situation zur Verfügung stehen kann. Und die Beschäftigung mit den beteiligten Personen während der Gefährdungsabklärung ist selbst bereits eine intensive Intervention in den Alltag der Familien. Die nachgewiesene Gefährdung sagt aber noch wenig darüber aus, wie ihr denn am besten zu begegnen wäre. Es braucht also auch eine individualisierte Diagnostik der möglichen Lösungen, nicht nur der zu lösenden Probleme. 170 uj 4 | 2018 Diagnostik in der Kinder- und Jugendhilfe Heuristiken, die zu allseits akzeptierten Lösungen führen: Formate der kooperativen Diagnostik und der Aushandlung Zumal eine rein von den Fachkräften durchgeführte Diagnostik die oben genannten Unsicherheiten und Mängel bei der Implementierung von Lösungen aufweist, sind Verfahren besonders interessant, die einen Einbezug der Beteiligten von Anfang an ermöglichen. Sie sollen sowohl eine strukturierte Wahrnehmung und Einschätzung durch die Profis als auch die Einbeziehung der Eigendiagnose der wichtigsten Fallbeteiligten in den Prozess der Diagnose und der Lösungsfindung gewährleisten. Daher ist nicht nur interessant, ob sie zu einer „richtigen“ Einschätzung führen, sondern auch, ob sie den Aushandlungsprozess begünstigen und andere als Standardlösungen in den Blick bringen können. 1. Sorgeformulierungen Sehr gute Erfahrungen wurden damit gemacht, von Beginn an die Einschätzungen der Fachkräfte als „Sorge“ und nicht als „Verdacht“ oder als „Urteil“ zu formulieren. Damit wird sowohl deren Vorläufigkeit betont als auch der Raum dafür geöffnet, dass die Klientinnen und Klienten ihrerseits Sorgen in den Dialog einbringen können. Die Umsetzung dieses relativ einfachen Konzepts eines neuen Wordings bei der Kommunikation mit Familien verlief im Rahmen der Reform der Kinder- und Jugendhilfe in der Steiermark (Pantuček-Eisenbacher 2014) sehr erfolgreich. Eine Publikation dieser Erfahrungen steht leider noch aus. 2. Signs of Safety Ein gut ausgearbeitetes und lösungsorientiertes Modell der Diagnostik, das gleichzeitig kooperative Lösungswege in mutmaßlichen Gefährdungssituationen eröffnet, ist der „Signs of Safety“-Ansatz. Als Standardmodell einer von Fachkräften angeleiteten Exploration und Aushandlung unter gleichberechtigtem Einbezug der Eigendiagnosen der Beteiligten und vor allem auch der Kinder ist er eine valable und auch schon international erprobte Alternative zu den Risikofaktoren- und Symptomlisten (Roessler/ Gaiswinkler 2012). Am bekanntesten ist dabei wohl das Modell der „3 Häuser“, mit dem die Kinder eine zentrale Rolle bei der Erkundung der Situation und der Suche nach Lösungen spielen können. 3. Familienrat Der Familienrat, basierend auf dem neuseeländischen Modell der Family Group Conference, arbeitet mit dem Einbezug der erweiterten Familie und zeichnet sich dadurch aus, dass trotz einer klaren Definition der Verantwortung der KJH-Behörde die Kompetenz zur Problemlösung an die Familie zurückgegeben wird (Früchtel 2011; www.fgcnetwork.eu; www.familien rat-fgc.at). Die großen Hoffnungen, die sich mit dieser Methode verbunden haben, konnten allerdings nicht ganz eingelöst werden. Das liegt kaum daran, dass die Erfahrungen durchwachsen gewesen wären - im Gegenteil. Dürftig bleibt jedoch die Zahl der Überweisungen zum Familienrat - und das liegt offensichtlich an Wirkmechanismen in den Organisationen, die Schwierigkeiten bei der erforderlichen Neudefinition ihrer Rolle haben und den Lösungskompetenzen der erweiterten Familie misstrauen. 4. Netzwerkdiagnostik Zur kooperativen Erhebung von Ressourcen im sozialen Nahbereich der Familien eignen sich Verfahren der Netzwerkdiagnostik, z. B. die Netzwerkkarte (www.easyNWK.com), die auch bei der Organisation von Familienräten für die Suche nach möglichen TeilnehmerInnen zum Einsatz kommt. Vor der Erstellung von Hilfeplänen hilft Netzwerkdiagnostik jedenfalls, um 171 uj 4 | 2018 Diagnostik in der Kinder- und Jugendhilfe die Potenziale des sozialen Nahraums der Familie zu erkennen und gegebenenfalls in das Unterstützungsarrangement einzubeziehen. 5. Inklusionsdiagnostik Aussichtsreiche Arrangements der Hilfe müssen jedenfalls auch von den Eltern bzw. den mit den Kindern eng verbundenen Personen als Hilfe wahrgenommen werden. Daher lohnt es sich, nicht nur auf deren möglicherweise problematischen Umgang mit den Kindern zu fokussieren, sondern auch deren eigene Lebenssituation und ihre Möglichkeiten und Probleme bei der Gestaltung ihres Lebens zum Thema zu machen. Dabei hilft die Beschäftigung mit dem Modell des Inklusions-Charts (IC4) (Pantuček 2012; www.inklusionschart.eu). Auch wenn aus Gründen der Zeitökonomie mit den Eltern oder der wichtigsten familiären Bezugsperson des Kindes kein Interview anhand des Instruments durchgeführt werden kann, bietet die Kenntnis der Dimensionen von Inklusion, Existenzsicherung und Funktionsfähigkeit mit ihren jeweiligen Detaillierungen doch ein heuristisches Raster für den Blick auf die Umstände, unter denen familiäre „Erziehung“ stattfindet und welche Sorgen und Pläne die Eltern umtreiben. Die besonderen Anforderungen in der sozialpädagogischen Arbeit (Heime und WGs, ambulante Erziehungshilfe) Nach dem erfolgten Transfer der Kinder in die Ersatzerziehung stellt sich die Frage übrigens noch einmal anders: Die sozialpädagogischen Einrichtungen sind mit den ihnen zugewiesenen Kindern im Alltag konfrontiert, und sie finden ihre eigenen Formen der Einschätzung, mit wem sie es hier zu tun haben. Sie haben keine „Geschichte“ mit den Kindern, die ihnen zugewiesen werden, und daher einen besonderen Bedarf, erklärende Erzählungen zu finden, die nicht mehr so deutlich unter dem Druck einer Rechtfertigung stehen. In diesem Beitrag kann nicht ausführlich auf die besonderen diagnostischen Anforderungen in Einrichtungen der Ersatzerziehung bzw. bei ambulanten und nachgehenden Formen der Erziehungshilfe eingegangen werden - das würde einen eigenen Beitrag erfordern. Hingewiesen sei allerdings darauf, dass in diesen Settings andere Fragen und Bedarfe im Vordergrund stehen. Da die Fachkräfte hier nicht vorrangig vor der Aufgabe stehen, Entscheidungen über Maßnahmen zu treffen, sondern Alltag oder Alltagsausschnitte mit den Kindern/ Jugendlichen bzw. deren Eltern zu gestalten, benötigen sie Hilfsmittel, um den beruflichen Alltag auch mit „schwierigen“ und/ oder traumatisierten Persönlichkeiten gestalten und bewältigen zu können. Subjektives „Verstehen“ ermöglicht ihnen, Kinder/ Jugendliche, aber auch deren Eltern, „auszuhalten“ und an ihr oft irritierendes Verhalten konstruktiv anzuschließen (Produktion von Beruhigung und professionellen Handlungsbegründungen). Günstigenfalls produzieren Verfahren des Sozialpädagogischen Fallverstehens (Schrapper 2010) einen Verständnishintergrund, der dabei hilft, Kindern und Jugendlichen ihre für die Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen anstrengenden Verhaltensweisen nicht schuldhaft zuzurechnen. Sie produzieren auch Anregungen für Themen, die in der Kommunikation mit den Kindern/ Jugendlichen und deren Erziehungspersonen konstruktiv besprochen werden können. Resümee Auf dem Weg zu einer kooperativen Diagnostik in der Kinder- und Jugendhilfe, zu besseren Entscheidungen und angemessenen Hilfeplänen ist man einige Schritte weitergekommen. Der Weg ist aber noch nicht zu Ende gegangen. Es können noch mehr mögliche Formen und Techniken der Kooperation mit den Fallbeteiligten, einer kooperativen Diagnostik, genutzt werden. Einzelne Fachkräfte können dazu einen 172 uj 4 | 2018 Diagnostik in der Kinder- und Jugendhilfe Beitrag leisten. Letztlich wird es aber darauf ankommen, dass die Organisationen sich als ErmöglicherInnen des Findens von lebensweltlich gangbaren Lösungen verstehen und nicht als alleinverantwortlich für die „richtige“ Entscheidung. Man kann optimistisch bleiben, und man kann die Beteiligten ernst nehmen. Prof. Dr. Peter Pantuček-Eisenbacher Bertha von Suttner Privatuniversität Matthias Corvinus-Straße 15 A-3100 St. Pölten Tel. +43-6 76-8 47 22 88 01 E-Mail: peter.pantucek-eisenbacher@suttneruni.at Literatur Bauer, I., Kubek, C., Hoffmann, R. (2013): Abgestempelt und ausgeliefert: Fürsorgeerziehung und Fremdunterbringung in Salzburg nach 1945. Studien Verlag, Wien Biesel, K., Wolff, R. (2014): Aus Kinderschutzfehlern lernen: Eine dialogisch-systemische Rekonstruktion des Falls Lea-Sophie. transcript, Bielefeld Bremische Bürgerschaft (2007): Bericht des Untersuchungsausschusses zur Aufklärung von mutmaßlichen Vernachlässigungen der Amtsvormundschaft und Kindeswohlsicherung durch das Amt für Soziale Dienste. Bremen Früchtel, F. (2011): Zwischen Gemeinschaft und Gesellschaft: Zur produktiven Mehrdeutigkeit des Familienrates als Hilfeplanungs- und Entscheidungsverfahren in der Sozialen Arbeit. In: Frommann, A., Münstermann, K., Schröter, K. (Hrsg.): Auf die Menschen kommt es an. http: / / www.familienrat-fgc.de/ 2011%20Früchtel%20Familienrat%20zwischen%20 Gemeinschaft%20und%20Gesellschaft4%20IGFH. pdf, abgerufen am 26. 1. 2018. Klaus Münstermann Verlag, Ibbenbüren Pantuček, P. (2006): Professionalität und Ambivalenz. Anmerkungen zu einem Unfall. In: Dallmann, H. U., Kreuzer, T. (Hrsg.): Gutes Gelingen. Festgabe zum 60. Geburtstag von Fritz Rüdiger Volz. LIT Verlag, Berlin, 339 - 352 Pantuček, P. (2012): Soziale Diagnostik. Verfahren für die Praxis Sozialer Arbeit. 3., aktualisierte Auflage. Böhlau Verlag, Wien/ Köln/ Weimar Pantuček, P. (2013 a): Verfahren der Sozialen Diagnostik und deren Einsatz in der Jugendhilfe. In: jugendhilfe 51 (2), 98 - 105 Pantuček, P. (2013 b): Lebenswelt und Lebensfeld - Diagnostik des Sozialen in der Jugendhilfe. In: Gahleitner, S. B., Wahlen, K., Bilke-Hentsch, O., Hillenbrand, D. (Hrsg.): Biopsychosoziale Diagnostik in der Kinder- und Jugendhilfe. W. Kohlhammer, Stuttgart, 188 - 199 Pantuček-Eisenbacher, P. (2014): Entwurf für ein Fachkonzept der Kinder- und Jugendhilfe. In: http: / / www. pantucek.com/ texte/ 201401fachkonzept.pdf, abgerufen am 20. 1. 2018 Reich, W. (2005): Der Stuttgarter Kinderschutzbogen. Ein Diagnoseinstrument bei Kindeswohlgefährdung. Kinderärztliche Praxis 76 (6), 370 - 377 Roessler, M., Gaiswinkler, W. (2012): Der Signs of Safety Ansatz. Ambivalenzmanagement, Praxis und Praxisforschung in der Jugendwohlfahrt. In: Brandstetter, M., Schmid, T., Vyslouzil, M. (Hrsg.): Community Studies aus der Sozialen Arbeit. Online abrufbar auf www.netzwerk-ost.at/ publikationen_artikel, abgerufen am 26. 1. 2018 Schrapper, C. (2010): Sozialpädagogische Diagnostik und Fallverstehen in der Jugendhilfe: Anforderungen, Konzepte, Perspektive (Koblenzer Schriften zur Pädagogik). Juventa, Weinheim/ München Volksanwaltschaft (2017): Sonderbericht Kinder und ihre Rechte in öffentlichen Einrichtungen. III-55 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates, XXVI GP. In: https: / / www.parlament. gv.at/ PAKT/ PR/ JAHR_2017/ PK1223/ index.shtml, abgerufen am 26. 1. 2018 Zander, M., Roemer, M. (2016): Resilienz im Kontext von Sozialer Arbeit. In: Wink, R. (Hrsg.): Multidisziplinäre Perspektiven der Resilienzforschung. Springer Verlag, Wiesbaden, 47 - 72, https: / / doi.org/ 10.1007/ 978-3-658-09623-6_3