eJournals unsere jugend70/4

unsere jugend
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0342-5258
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/uj2018.art27d
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Schutz mit Konzept

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Inken Tremel
Marie-Theres Pooch
Zum Kreis der Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt zählen vor allem sogenannte institutionelle bzw. organisationale Schutzkonzepte. Einblicke, die zeigen, dass das Thema Schutz vor sexualisierter Gewalt im Praxisalltag von Einrichtungen bzw. Organisationen angekommen ist, liefern die qualitativen Erkenntnisse einer DJI-Studie.
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173 unsere jugend, 70. Jg., S. 173 - 178 (2018) DOI 10.2378/ uj2018.art27d © Ernst Reinhardt Verlag München Basel von Dr. Inken Tremel Jg. 1975; Erziehungswissenschaftlerin, Projektkoordinatorin und wissenschaftliche Referentin am Deutschen Jugendinstitut (DJI). Schutz mit Konzept Ausgewählte Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt „Monitoring zum Stand der Prävention sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Deutschland“ Zum Kreis der Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt zählen vor allem sogenannte institutionelle bzw. organisationale Schutzkonzepte. Einblicke, die zeigen, dass das Thema Schutz vor sexualisierter Gewalt im Praxisalltag von Einrichtungen bzw. Organisationen angekommen ist, liefern die qualitativen Erkenntnisse einer DJI-Studie. Ausgangslage Als weithin geteilter Konsens kann angesehen werden, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellen Übergriffen eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe darstellt. Ausdruck hat diese gemeinsame Überzeugung im Abschlussbericht des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ gefunden (BMJ u. a. 2011). Dieser Runde Tisch, an dem Politik, Dach- und Berufsverbände, Institutionen und Wissenschaft vertreten waren, wurde von der Bundesregierung einberufen. Im Abschlussbericht wurde gefordert, in allen Institutionen wie auch Organisationen des Bildungs-, Erziehungs-, Gesundheits- und Sozialsektors, in denen Kinder und Jugendliche betreut und begleitet werden, Maßnahmen zu deren Schutz vor sexualisierter Gewalt zu ergreifen. Empfohlene Maßnahmen, für die sich der Begriff „Schutzkonzept“ eingebürgert hat, wurden als Teil des Abschlussberichts in den „Leitlinien zur Prävention und Intervention“ verankert (siehe auch https: / / beauftragter-miss brauch.de/ praevention/ schutzkonzepte/ ). In welchem Umfang sich die betroffenen Institutionen tatsächlich auf den Weg gemacht haben, Marie-Theres Pooch Jg. 1985; Erziehungswissenschaftlerin, wissenschaftliche Referentin beim Deutschen Jugendinstitut. 174 uj 4 | 2018 Schutz mit Konzept um mit Hilfe von Schutzkonzepten sexuellen Übergriffen vorzubeugen beziehungsweise adäquat mit Verdachtsfällen umzugehen, erfasst das Deutsche Jugendinstitut (DJI) seit dem Jahr 2014 im Rahmen eines Monitorings systematisch. Dieses Monitoring wurde vom Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) beauftragt. Anlage des Forschungsprojekts Ein übergreifendes Ziel des Monitorings ist es, Einrichtungen und Organisationen zu unterstützen. Sie sollen sich zu „Schutzorten“ (Schutz vor sexualisierter Gewalt innerhalb der Einrichtung/ Organisation) und „Kompetenzorten“ (AnsprechpartnerInnen für Kinder und Jugendliche, die sexualisierte Gewalt erfahren haben) weiterentwickeln können. Um solche Entwicklungsprozesse zu fördern, wurde in den qualitativen Teilstudien des Projekts auf Interviews zurückgegriffen, um positiv anregende Beispiele und Erfahrungen von Einrichtungen und Organisationen zu sammeln. In verschiedenen Handlungsfeldern, in denen Kinder und Jugendliche begleitet und betreut werden (z. B. Schulen, Sportvereine), wurden dazu insgesamt 34 qualitative Interviews mit Leitungen (konzeptionell) und Fachkräften (umsetzungsorientiert) zu gelingenden Schutzprozessen (Good- Practice-Fallstudien) und ihren praktischen Herausforderungen geführt und ausgewertet. Konkret wurden im Bereich Bildung und Erziehung, aus dem die vorliegenden Befunde in dem Beitrag referiert werden, in jeweils zwei Kindertageseinrichtungen (bei einem großen und einem kleineren/ mittleren Träger), zwei Schulen (Grundschule und weiterführende Schule/ Gesamtschule), zwei stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen (Außenwohngruppe mit Jugendlichen und Innenwohngruppe mit Kindern und Jugendlichen auf einem Heimgelände) und in einem (Vollzeit-)Internat jeweils zwei leitfadengestützte Interviews geführt (Fallstudien). Die Fallstudien einzelner Einrichtungen in den verschiedenen Handlungsfeldern beinhalten jeweils Einzel- und Gruppeninterviews mit Leitungs- und Fachkräften sowie den Einbezug von Materialien bzw. Dokumenten (z. B. Präventionskonzepte, Einrichtungskonzeptionen, Leitbilder u. Ä.). Dieses Vorgehen ermöglicht sowohl einen Einblick in Schutzprozesse, die von den Fachkräften vor Ort als erfolgreich wahrgenommen werden, und zu überwindende Hindernisse bei deren Implementierung als auch das Herausarbeiten von Handlungsperspektiven der Leitungen sowie Fachkräfte. Die zentralen Erkenntnisse zu förderlichen und hinderlichen Faktoren bei der Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten aus den Fallstudien wurden sodann mit Akteurinnen und Akteuren der übergeordneten Strukturen in 16 Fokusgruppen mit in puncto Prävention sexualisierter Gewalt engagierten Vertreterinnen und Vertretern diskutiert und validiert. Die Interviews und Gruppendiskussionen ermöglichen einen Einblick in die strukturellen Rahmungen und aktuellen Diskurse der Präventionsarbeit in den einzelnen Handlungsfeldern. Daneben verfolgt das Monitoring das Ziel, den bundesweiten Stand der Präventionsbemühungen in verschiedenen Handlungsfeldern zu erheben und mit den Ergebnissen der vorherigen Monitoring-Wellen zu vergleichen. Hierzu wurden quantitative Erhebungen in Form von standardisierten Befragungen von 4.500 Leitungspersonen bzw. Fachkräften mit besonderer Zuständigkeit in Institutionen und Organisationen des Bildungs-, Erziehungs- und Gesundheitsbereichs durchgeführt. Um das Befragungsinstrument möglichst realitäts- und praxisadäquat zu gestalten, wurden den standardisierten Befragungen qualitative Untersuchungen vorgeschaltet (s. oben), die erste Erkenntnisse lieferten. Die folgende Darstellung der Erkenntnisse basiert auf der inhaltsanalytischen Auswertung mit der Schwerpunktsetzung auf die förderlichen und hinderlichen Bedingungen und Faktoren bei der Entwicklung sowie Umsetzung von Schutzkonzepten in Einrichtungen und Organisationen. 175 uj 4 | 2018 Schutz mit Konzept Erkenntnisse aus den qualitativen Studien im Erziehungs- und Bildungsbereich 1. Wie können Schutzkonzepte gelingen? Organisationen und Einrichtungen brauchen einen Anstoß, um sich der Entwicklung eines Schutzkonzeptes anzunehmen. In den Fallstudien wurden unterschiedliche Faktoren genannt: In einer Kindertageseinrichtung wurde etwa die Mitwirkung an einem Projekt des Trägers zum Thema Sexualität und Grenzverletzungen als Anlass beschrieben. In einer Heimeinrichtung war es eine interne Fortbildung zum Thema Sexualität. Mehrfach gaben Verdachtsfälle oder klar erwiesene Fälle von sexuellem Missbrauch in der Einrichtung den Anstoß. An einer Schule gab das besondere Fachwissen und Engagement einer Lehrerin den Ausschlag. Auch eher themenneutrale Anstöße wurden genannt: In einem Internat wurde im Rahmen der Umstellung auf koedukative Erziehung, Restrukturierung und Modernisierung mit der Entwicklung eines Schutzkonzeptes begonnen. Die Einbindung aller Fachkräfte in den Entwicklungsprozess wird über die Handlungsfelder hinweg als ein zentraler Gelingensfaktor gewertet. Die gemeinsame Analyse von institutionellen Risiken für sexualisierte Gewalt sensibilisiert etwa, während die gemeinsame Erarbeitung von Regeln für einen Grenzen wahrenden Umgang miteinander Identifikation schafft. So berichtet zum Beispiel der Leiter einer Kindertageseinrichtung, dass das Thema Prävention obligatorisch in den Dienstbesprechungen behandelt wird: „Wo man eben gerade auch noch mal Fälle durchspricht, die relevant für das Schutzkonzept sind, oder eben sagt ,Das haut nicht so ganz hin, da müssen wir noch mal ran, an diesen Baustein‘.“ (A1, 111). Als wichtig wurde aber auch der Einbezug der Kinder bzw. Jugendlichen und der Eltern beschrieben. Wobei vor allem im Bereich der Kindertagesbetreuung darauf hingewiesen wurde, ein Einbezug der Kinder könne nicht nur punktuell bei der Entwicklung eines Schutzkonzeptes erfolgen. Er müsse gelebter Alltag sein. Zentrale Aufgabe der Erziehenden ist dann eine für die Kinder transparente Differenzierung zwischen verhandelbaren und festen Regeln auf Basis der Kinderrechte sowie eine klar definierte Vorgehensweise bei Grenzverletzungen. Im Handlungsfeld Schule wurde von einem Lehrer sehr positiv von der Beteiligung der Schülerinnen und Schüler an der Schutzkonzeptentwicklung berichtet: „Das war interessant, weil Schüler zum Teil natürlich eine völlig andere Sprache verwenden, aber sehr klug Dinge benennen können, und man sich dann doch erstaunlich schnell auf gleicher Ebene befindet.“ (B3, 545). Beteiligung betrifft auch die Eltern. Hier zeigen sich aber handlungsfeldbezogene Unterschiede. Im Gegensatz zu der relativ guten Erreichbarkeit von Eltern im Kitabereich, stellt sich beispielsweise eine konstruktive Kooperation mit Eltern im Handlungsfeld der stationären Jugendhilfe als eine große Herausforderung dar, so eine Trägervertreterin und Leiterin einer Einrichtung im Rahmen der Fokusgruppe „Heime“: „[…] wenn Kinder sich auf meine Idee, wie wir miteinander umgehen, was uns wichtig ist, wenn die sich darauf einlassen, dann muss ich beachten, dass sie unter Umständen in ein Spannungsfeld kommen zwischen Einrichtung und Zuhause. Und dann ist das mein Job, das möglichst aufzulösen für die Kinder […].“ (C1, 91). Schutzkonzepte wurden generell als umfassend und aus mehreren Elementen bestehend verstanden. Dazu werden meist etwa Fortbildungen für Fachkräfte gezählt, aber auch interessant gestaltete Informationsangebote für Kinder, Jugendliche oder Eltern. Weitere häufig 176 uj 4 | 2018 Schutz mit Konzept genannte Elemente waren geregelte Verfahrensweisen zum Umgang mit Beschwerden, Verdachtsfällen und Hilfeanliegen und sowohl interne als auch externe Ansprechpersonen. Um die Vielgestaltigkeit der Aspekte gut im Blick behalten und bewältigen zu können, wurde über alle Handlungsfelder hinweg ein fachlicher Blick von außen als sehr förderlich beurteilt, etwa bei der Risikoanalyse oder der Verschriftlichung eines Handlungsplans für Verdachtsfälle sexualisierter Gewalt. Als kompetente externe Instanzen wurden vor allem Fachberatungsstellen für Prävention sexualisierter Gewalt genannt. Diese können ihr Fachwissen entweder über eine Prozessbegleitung oder durch Fortbildungen in die Schutzkonzeptentwicklung einfließen lassen - und können auch Sicherheit im Umgang mit Loyalitätskonflikten vermitteln, wie die Aussage der beteiligten Kinderschutzbeauftragten im Rahmen der Fokusgruppe „Internate“ verdeutlicht: „Denn gerade im Alltag gehen schnell auch Dinge unter, die vielleicht grenzwertig sind. Und wie ist der Weg, wenn ich vielleicht einen Verdacht habe, wenn mir das komisch vorkommt? Dann mag man den Kollegen so gern oder die Kollegin so gern, dass man es dann nicht sagen mag. Dass man trotzdem einen Weg sucht, dass jemand ins Vertrauen gezogen wird und beraten wird, dass jemand da ist, der zur Beratung eben auch bereit stehen muss.“ (D1, 23). Weiter bewerteten die befragten Akteurinnen und Akteure Rahmenkonzepte und spezifische Leitfäden, die Trägerorganisationen oder die öffentliche Jugendhilfe bereitstellen, als sehr unterstützend. In den Fokusgruppen wurde die Verantwortung der Träger betont, Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Schutzkonzepten zu schaffen und die Thematik in den Fortbildungsprogrammen zu verankern: „Und da sind wir jetzt gerade dabei, intern im Verband auch eine Fortbildungsreihe zu gestalten, sodass wir das in möglichst allen Bundesländern anbieten.“ (C1, 20). 2. Welche Herausforderungen stellen sich für Einrichtungen und Organisationen bei der Umsetzung von Schutzkonzepten? Neben Gelingensbedingungen wurden auch Herausforderungen geschildert. Handlungsfeldübergreifend wurde es etwa als schwierig beschrieben, ein einmal entwickeltes Schutzkonzept lebendig und im Alltag präsent zu halten. Ein befragter Internatsleiter bringt es auf den Punkt: „Das ist wirklich das Kardinalproblem dabei, diese andauernde Aufmerksamkeit am Leben zu halten.“ (D1, 41). Diese Herausforderung trat auch in anderen Studien zu Tage (vgl. Kampert 2015). In den DJI-Fallstudien wurden auch verschiedene Gegenstrategien genannt, etwa wiederkehrende Gelegenheiten, an denen über das Schutzkonzept gesprochen wird. Zugleich sahen sich viele Befragte darin gefordert, eine im Alltag wirksame präventive Haltung zu entwickeln. Als kennzeichnend hierfür wurden gegenseitige Wertschätzung, Respekt, ein reflektierter Umgang mit Nähe und Distanz sowie Machtunterschiede sowohl unter Mitarbeitenden als auch unter Kindern und Jugendlichen genannt. Andere Herausforderungen waren spezifischer für bestimmte Handlungsfelder. So stellte sich in Wohneinrichtungen für Jugendliche etwa der Umgang mit grenzverletzendem Verhalten und Übergriffen via digitale Medien als wichtiges Thema dar. Die Fachreferentin eines großen Wohlfahrtsverbandes schildert im Rahmen der Fokusgruppe: „Wo wir das Gefühl haben, wir haben da wirklich so wenig Einfluss drauf, jede Frau, jedes Mädel hat ihr eigenes Smartphone, hat ihren eigenen Internetzugang, und die machen sich so was von fertig auf Facebook, per WhatsApp.“ (C1, 119). Hier wurde deutlich, dass Orte und Arten sexueller Grenzverletzungen sich ändern können und Einrichtungen deshalb Ressourcen benötigen, um sich an Fachdiskussionen und Austausch beteiligen zu können. 177 uj 4 | 2018 Schutz mit Konzept Fazit und Schlussfolgerungen An den vorliegenden Fallstudien zeigt sich, dass die vom Runden Tisch entworfene und vom UBSKM weiterentwickelte Idee, dass Einrichtungen und Organisationen passgenaue, institutionelle Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt entwickeln und diese im pädagogischen Alltag „mit Leben gefüllt“ werden, an vielen Orten Interesse geweckt und nachfolgend Wurzeln geschlagen hat. Die Entwicklung von Konzepten stellt für viele Einrichtungen und Organisationen einen bedeutsamen Schritt auf dem Weg der Organisationsentwicklung wie auch der Qualitätssicherung ihrer Angebote und Leistungen dar (vgl. zur Diskussion auch Wolff u. a. 2012; Wolff 2014). Solche Anforderungen stellen sich auch hinsichtlich der Prävention sexualisierter Gewalt in Einrichtungen bzw. Organisationen, in denen Kinder und Jugendliche aus vielfältigen Gründen betreut, begleitet, aber auch außerhalb der Herkunftsfamilie untergebracht sind. Ein vergleichender Blick über die Handlungsfelder „Kindertageseinrichtungen“, „Heime“, „Schulen“ und „Internate“ hinweg offenbart grundlegende Gemeinsamkeiten im Prozess der Entwicklung, Implementierung und Umsetzung von Schutzkonzepten. Die berichteten Erkenntnisse legen die Überlegung nahe, inwiefern Rahmenschutzkonzepte von Seiten der übergeordneten Akteurinnen und Akteure wie beispielsweise der Dachverbände unterstützende Hinweise und wichtige Orientierungspunkte für die Entwicklung von Schutzkonzepten liefern und einen Impuls geben könnten, sich auf den Weg zu machen. Dennoch darf an dieser Stelle nicht über die Notwendigkeit hinweggesehen werden, dass Personen - vorneweg die Leitungskräfte - in den Einrichtungen und Organisationen vor Ort Verantwortung für die Entwicklung, Implementierung und Umsetzung des Schutzkonzepts übernehmen (vgl. Wolff 2014). Die Befunde aus den qualitativen Studien des Monitorings weisen darauf hin, dass die Entwicklung eines Schutzkonzepts ein institutioneller bzw. organisationaler Prozess ist, der Ressourcen fordert, in den idealerweise die verschiedenen Personengruppen in den Einrichtungen bzw. Organisationen (z. B. Fachkräfte, Kinder und Jugendliche, Eltern) partizipativ eingebunden sind und der immer wieder der Überprüfung und Weiterentwicklung bedarf. Konzepte können damit letztlich aber nur gelingen, wenn sie gelebt werden, was mit dem Vorhandensein entsprechender Rahmenbedingungen - wie eine (grenz)achtende und reflexive Kultur in den Einrichtungen und Organisationen - und Ressourcen (wie z. B. personelle oder zeitliche Ausstattung) einhergeht. Bislang liegen empirisch nur wenige Belege dafür vor, dass institutionelle Schutzkonzepte sexualisierte Gewalt wirksam verhindern (vgl. für den schulischen Bereich Wazlawik/ Schwerdt 2016). Die bislang im Monitoring veröffentlichten Fallstudien zu Einrichtungen, die sich intensiv mit der Entwicklung von Schutzkonzepten beschäftigt haben, ändern daran nichts. Sie zeigen aber etwas anderes: Die Entwicklung eines Schutzkonzeptes kann zu einem verbindenden, teilweise auch identitätsstiftenden Element in Organisationskulturen werden. Im gemeinsamen Eintreten für den Schutz von Kindern bzw. Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt wird zudem Handlungsfähigkeit und ein Mehr an Handlungssicherheit erlebt. Dr. Inken Tremel Marie-Theres Pooch Abteilung Familie und Familienpolitik Fachgruppe 3 Familienhilfe und Kinderschutz Nockherstraße 2 81541 München Tel.: ++49 (0) 89/ 6 23 06-3 02 Fax: ++49 (0) 89/ 6 23 06-1 62 E-Mail: tremel@dji.de 178 uj 4 | 2018 Schutz mit Konzept Literatur BMJ/ BMFSFJ/ BMBF - Bundesministerium der Justiz/ Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend/ Bundesministerium für Bildung und Forschung (2011): Abschlussbericht Runder Tisch. Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich. Berlin. In: www.bmfsfj.de/ bmfsfj/ service/ publikationen/ sexueller-kindesmiss brauch/ 86342, 31. 1. 2017 Kampert, M. (2015): „Unser Schutzkonzept ist in einem Ordner, ich weiß aber nicht, wo der gerade steht“. In: Sozial Extra. Jg. 39, H. 5, S. 22 - 24, https: / / doi.org/ 10.1007/ s12054-015-0085-6 Wolff, M., Fegert, J. M., Schröer, W. (2012): Mindeststandards und Leitlinien für einen besseren Kinderschutz. Zivilgesellschaftliche Verantwortung und Perspektiven nachhaltiger Organisationsentwicklung. In: Das Jugendamt. Jg. 85, H. 3, S. 121 - 126 Wolff, M. (2014): Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in Institutionen. Perspektiven der Prävention durch Schutzkonzepte. In: Willems, H., Ferring, D. (Hrsg.): Macht und Missbrauch in Institutionen. Interdisziplinäre Perspektiven auf institutionelle Kontexte und Strategien der Prävention. Springer VS, Wiesbaden, https: / / doi.org/ 10.1007/ 978-3-658-042 97-4_9 Pooch, M.-T., Tremel, I. (2016): So können Schutzkonzepte in Bildungs- und Erziehungseinrichtungen gelingen! Erkenntnisse der qualitativen Studien des Monitoring (2015 - 2018) zum Stand der Prävention vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Deutschland in den Handlungsfeldern Kindertageseinrichtungen, Schulen, Heime und Internate. Teilbericht 1. Berlin Wazlawik, M., Schwerdt, D. (2016): Institutionelle Schutzkonzepte in der Schule. Evaluation der Entwicklung von institutionellen Schutzkonzepten und Konzepten zur Gestaltung von „Nähe und Distanz“. In: Soziale Passagen, 8. Jg., H. 1, 191 - 196, https: / / doi. org/ 10.1007/ s12592-016-0221-6