unsere jugend
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Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
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Was ist gute Hilfeplanung?
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Beate Rotering
Monika Weber
Die Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII ist das zentrale Instrument zur Steuerung der erzieherischen Hilfen im Einzelfall. Grund genug, im Jugendamt und in der Kooperation mit den Leistungsanbietern viel Sorgfalt auf ein fachlich fundiertes Bearbeitungsverfahren zu legen. An welchen Grundsätzen und Maßstäben kann sich die Qualitätsentwicklung orientieren?
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203 unsere jugend, 70. Jg., S. 203 - 211 (2018) DOI 10.2378/ uj2018.art33d © Ernst Reinhardt Verlag München Basel von Beate Rotering Jg. 1956; Diplom-Pädagogin Was ist gute Hilfeplanung? Grundsätze und Maßstäbe für die Qualitätsentwicklung Die Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII ist das zentrale Instrument zur Steuerung der erzieherischen Hilfen im Einzelfall. Grund genug, im Jugendamt und in der Kooperation mit den Leistungsanbietern viel Sorgfalt auf ein fachlich fundiertes Bearbeitungsverfahren zu legen. An welchen Grundsätzen und Maßstäben kann sich die Qualitätsentwicklung orientieren? Hilfeplanung ist ein Kernprozess in der Kinder- und Jugendhilfe. Für die mehr als 1 Mio. junger Menschen bundesweit, die mittlerweile über eine Hilfe zur Erziehung, eine Eingliederungshilfe gemäß §35a SGB VIII oder Hilfen für junge Volljährige in entscheidenden Entwicklungsschritten begleitet und unterstützt werden, ist die fachlich gute Gestaltung dieses Kernprozesses (Hilfeplanverfahren) wichtige Voraussetzung für das Gelingen von Hilfen. Mit den „Empfehlungen zur Hilfeplanung gemäß §36 SGB VIII“ hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter (BAG LJÄ) im Jahr 2015 erstmals bundesweit einheitliche Qualitätsmaßstäbe und Gelingensfaktoren vorgelegt, an denen sich die örtliche Praxis in den mehr als 600 Jugendämtern orientieren kann (BAG LJÄ 2015). In einer Arbeitsgruppe mit VertreterInnen aus Landesjugendämtern und den kommunalen Spitzenverbänden wurden Anforderungen an die Fallbearbeitung formuliert, die als Maßstäbe für die Ergebnis-, Prozess- und Strukturqualität der Hilfeplanung sowie als Grundlage für eine angemessene Weiterentwicklung der Aufbau- und Ablauforganisation im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) dienen können. Der Beitrag stellt die fachlichen Grundlagen der Empfehlungen und zentrale Inhalte im Hinblick auf Hilfeplanung als Gegenstand von Qualitätsentwicklung gemäß § 79 a SGB VIII vor. Dr. Monika Weber Jg. 1963; Sozialwissenschaftlerin Beide Autorinnen beschäftigen sich mit der Qualitätsentwicklung in den erzieherischen Hilfen im Landesjugendamt des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL). 204 uj 5 | 2018 Was ist gute Hilfeplanung? Von der Hilfeplanung hängt viel ab Die Hilfeplanung ist ein komplexes und anspruchsvolles Verfahren: Hier wird deutlich, wie sich die Leistungsberechtigten beteiligt fühlen und ob es gelingt, dass sie die Hilfe als Unterstützung für sich erfahren und sich als KoproduzentInnen aktiv einbringen. Hier entscheidet sich, wie passgenau die Hilfen an ihren Bedarfen ansetzen und wie die Zielerreichung und der Hilfeverlauf kontinuierlich begleitet und überprüft werden. Angesichts steigender Fallzahlen und Kosten stehen die Jugendämter vor Ort unter einem hohen Legitimationsdruck, die Wirksamkeit der Hilfen zur Erziehung und die Effizienz der eingesetzten Mittel nachzuweisen. Und auch in Bund und Ländern ist eine intensive Debatte um die Weiterentwicklung und Steuerung der erzieherischen Hilfen entbrannt. Immer wieder drohen dabei Handlungsansätze, die fiskalischen Motiven folgend einseitig auf die Reduktion von Fallzahlen, Laufzeiten oder Kosten setzen, die fachliche Diskussion zu überlagern. Entscheidend für die Effizienz von Hilfen ist aber in erster Linie, ob die Hilfen wirksam (effektiv) sind und für die LeistungsempfängerInnen einen erkennbaren Nutzen bringen. Am kostspieligsten sind immer die Hilfen, die wirkungslos verpuffen und ohne zufriedenstellendes Ergebnis abgebrochen werden - auch wenn die Entgelte niedrig und die Laufzeiten kurz sind. Inwieweit sich Hilfen nutzbringend für die AdressatInnen entwickeln können, entscheidet sich vor allem auch mit der Qualität der Hilfeplanung. Sie ist die entscheidende Stellschraube für die Steuerung der Hilfen im Einzelfall gemäß §§ 27ff, 35 a und 41 SGB VIII. Eine verbesserte Steuerung der Hilfen ist ohne eine Bearbeitung des Prozesses der Hilfeplanung nicht zu erreichen. Die Tatsache, dass mehr als ein Drittel der ambulanten und gut die Hälfte der stationären Hilfen zur Erziehung nicht planmäßig enden (Fendrich u. a. 2016; Tornow 2015), kann weder die AdressatInnen noch die öffentlichen und freien Träger zufriedenstellen und unterstreicht den Weiterentwicklungsbedarf hin zu einer noch beteiligungs- und zielorientierteren Hilfeplanung. Mit ihrer Steuerungsverantwortung halten die Jugendämter den Schlüssel für eine wirkungs- und ergebnisorientiert ausgerichtete Hilfeplanung in den eigenen Händen. Gleichwohl ist sie nur im konstruktiven Dialog mit den freien Trägern und im Zusammenwirken mit den jungen Menschen und ihren Eltern sinnvoll auszugestalten. Die Jugendämter sind entsprechend gefordert, das Verfahren der Hilfeplanung - im Dialog mit den Beteiligten - beständig zu überprüfen und zu optimieren. Hilfeplanung ist fachlich anspruchsvoll In fachlicher Perspektive ist Hilfeplanung vor allem als sozialpädagogischer Prozess zu verstehen, der die jungen Menschen und ihre Familien unterstützt, die ursächlichen Probleme und ihre selbst gesteckten Ziele mit Hilfe der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe zu bearbeiten. Den an der Hilfeplanung beteiligten Personen kommen unterschiedliche Aufgaben und Rollen zu (BAG LJÄ 2015, 16f ): Die leistungsberechtigten Eltern treffen die Entscheidungen über alle ihr Kind betreffenden Angelegenheiten, auch über die Annahme der Hilfe. Mit Erreichen der Volljährigkeit gilt dieses für die jungen Menschen gleichermaßen. Sie haben Anspruch auf Information, Beratung und Beteiligung und sind zur Mitwirkung verpflichtet; die Bereitschaft dazu muss häufig erst hergestellt und kann nicht vorausgesetzt werden. Das Jugendamt als Sozialleistungsbehörde hat die Federführung und die Steuerungsverantwortung für das Hilfeplanverfahren. Zu den Aufgaben der Fachkräfte im ASD gehört es u. a., die Leis- 205 uj 5 | 2018 Was ist gute Hilfeplanung? tungsberechtigten umfassend über das Verfahren der Hilfeplanung zu informieren und sie zur Inanspruchnahme einer Hilfe zu beraten, den Prozess der sozialpädagogischen Diagnostik zu strukturieren, mit den Familienmitgliedern - anknüpfend an deren Ressourcen, Wünsche und Motive - die konkreten Ziele und die Ausgestaltung der Leistung auszuhandeln und zu vereinbaren (Hilfeplan) und kontinuierlich mit allen Beteiligten zu überprüfen, ob die Hilfe zielführend ist. Die Fachkräfte der freien (oder öffentlichen) Träger oder die Pflegepersonen haben zunächst die Funktion, die Leistungsberechtigten über mögliche Hilfe konkreter zu informieren, um sie so in ihrer Entscheidung für oder gegen eine spezifische Hilfeart und deren Ausgestaltung zu unterstützen. Mit der Entscheidung für die Hilfe erbringen sie dann eine konkrete Dienstleistung für die Kinder, Jugendlichen und Sorgeberechtigten auf der Grundlage des kontraktierten Hilfeplans und übernehmen damit die Verantwortung für die inhaltliche und methodische Ausgestaltung der Hilfe. Die Rollenklarheit der einzelnen Beteiligten sowie eine bewusste Gestaltung von Übergängen bei Veränderungen sind ein erstes wichtiges Qualitätsmerkmal für eine gelingende Hilfeplanung. Hilfeplanung als Gegenstand von Qualitätsentwicklung Seit der Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes im Jahr 2012 gehört die Qualitätsentwicklung zur verpflichtenden Aufgabe im Rahmen der Gesamtverantwortung des öffentlichen Trägers. § 79 a SGB VIII fordert die Jugendämter auf, Grundsätze und Maßstäbe zur Bewertung der Qualität für die unterschiedlichen Leistungen und Aufgaben zu entwickeln, diese anzuwenden sowie sie regelmäßig zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Orientieren sollen sie sich dabei an den Empfehlungen der Landesjugendämter (Merchel 2013). Qualität an sich ist ein wertneutraler Begriff, etwas kann von guter oder auch von schlechter Qualität sein. Zur Bewertung der Qualität bedarf es daher Grundsätze und Maßstäbe, an denen sich diese ausrichten lässt. Was sind Gelingensfaktoren, was zeichnet gute Hilfeplanung aus? Fachliche Orientierungen: Qualitätsmaßstäbe und Gelingensfaktoren Auf Grundlage der bereits im § 36 SGB VIII gesetzlich normierten Beteiligungsorientierung und reflexiven Professionalität (Zusammenwirken) sowie den Erkenntnissen der Wirkungsforschung (z. B. Albus u. a. 2010; Neuberger 2012 a, b) wurden folgende Gelingensfaktoren und Qualitätsgrundsätze für die Hilfeplanung identifiziert: Beteiligung von Eltern und jungen Menschen Hilfen können umso erfolgreicher und effektiver gestaltet werden, je mehr sie von allen gewollt und getragen werden. Und sie können nur nachhaltig wirksam sein, wenn sie die Selbsthilfepotenziale der Leistungsberechtigten stärken und die Eltern und Kinder sich als selbstwirksam erleben, die Hilfe mitzugestalten. Unverzichtbar dafür ist die umfassende Beteiligung der Eltern und Kinder, Jugendlichen bzw. jungen Volljährigen. Die Forschung belegt, dass sich gerade das Partizipationsempfinden von Kindern und Jugendlichen, d. h. die Frage, ob sie sich wirklich beteiligt gefühlt haben, unmittelbar auf die Wirksamkeit der Hilfe auswirkt (Albus u. a. 2010). Beteiligung realisiert sich zuvorderst darin, welches Verständnis von Partizipation vorherrscht: Als wessen Hilfe gilt die Leistung, an wessen Zielen orientiert sie sich? Sehen die Fachkräfte die Leistungsberechtigten als Auftraggeber oder als Hilfeempfänger, die 206 uj 5 | 2018 Was ist gute Hilfeplanung? punktuell zu ihrer Meinung gefragt werden? Die damit verbundene Haltung wird praktisch u. a. in der umfangreichen Beratung vor der Inanspruchnahme der Hilfe, in der Transparenz von Prozess und Beschwerdemöglichkeiten, im Vorhandensein adressatenorientierten Informationsmaterials, in der Vorbereitung und Durchführung von Hilfeplangesprächen oder der gemeinsamen Erstellung des Hilfeplans. Sozialpädagogische Diagnostik Jede Hilfeplanung verlangt eine fundierte sozialpädagogische Diagnostik. Sie ist die Grundlage jeder Hilfeplanung und -auswahl. Eine Hilfe kann dann gelingen, wenn ein möglichst umfassendes Bild der Lebenssituation der Familie vorliegt und die Wahrnehmung der Probleme, Handlungsbedarfe und Ressourcen von den Beteiligten geteilt wird. Dabei gilt: Je sorgfältiger und umfassender das Fallverstehen am Anfang begründet wird, desto passgenauer und bedarfsgerechter und damit auch wirksamer kann die Hilfe gestaltet werden. Der Prozess der Diagnostik bedarf klarer Bearbeitungsmethoden und Standards. Für seine Qualität ist beispielsweise entscheidend, dass vielfältiges Fachwissen eingeht und der Fall aus verschiedenen Perspektiven betrachtet wird, dass dafür verbindlich Räume wie z. B. Fachteams zur Verfügung stehen und die Handlungsschritte (z. B. Hypothesenbildung, Überprüfung) transparent und nachvollziehbar sind und dokumentiert werden. Zielorientierung der Hilfen Zentral für die Hilfeplanung vor Beginn der Hilfe und für den weiteren Verlauf sind die Ziele der AdressatInnen, an denen sich die geplanten Veränderungen durch die gewährte Hilfe ausrichten müssen. Ziele richten den Blick der Leistungsberechtigten auf einen positiv besetzten Zustand, für den sie motiviert sind, aktiv am Gelingen der Hilfe mitzuwirken. Nach Möglichkeit sollte spätestens zum ersten Hilfeplangespräch mindestens ein erstes Ziel formuliert werden, um für alle Beteiligten Transparenz und Planungssicherheit zu schaffen. Erst eine konkrete Zielformulierung kann Fortschritte für alle Beteiligten sichtbar machen, und als Maßstab dienen, ob eine Hilfe der Zielerreichung dient. In der Praxis haben sich Zielmodelle durchgesetzt, die meistens drei Ebenen unterscheiden: Leit- oder Wirkungsziele als erwünschter Zustand am Ende der Hilfe, Mittler- oder Handlungsziele als Schwerpunktsetzungen für eine bestimmte Planungsperiode (z. B. bis zum nächsten Hilfeplangespräch) und konkrete Handlungsschritte, die vereinbart werden. Dabei gilt es, die Ziele so konkret und so präzise wie eben möglich zu formulieren und nach Möglichkeit auch Indikatoren zur Überprüfung der Zielerreichung festzulegen. Die verschiedenen Ziele der einzelnen Familienmitglieder sollten nach Möglichkeit differenziert erarbeitet und festgehalten werden und Konsens- und Dissensziele markiert werden. Ressourcen- und Sozialraumorientierung Vom Jugendamt gewährte Hilfen sollen weiterhin nicht die Potenziale der Leistungsberechtigten ersetzen, sondern sie zeitlich befristet stärken, fördern und ergänzen. Voraussetzung dafür ist, dass die vorhandenen persönlichen, sozialen und institutionellen Ressourcen möglichst genau erfasst und auch die Adressatinnen und Adressaten ermutigt und bestärkt werden, eigene Stärken und Kompetenzen zu entdecken. Ob ressourcenorientiert gearbeitet wird, lässt sich u. a. daran ablesen, ob methodische Instrumente wie z. B. Netzwerk- oder Ressourcenkarten eingesetzt werden oder ob familiäre und soziale Netzwerke im Umfeld der Familie gezielt gestärkt werden, um Anschlussperspektiven für die Zeit nach der Hilfe zu entwickeln. Eine Ressourcenorientierung setzt eine Präsenz der Fachkräfte im Sozialraum voraus. 207 uj 5 | 2018 Was ist gute Hilfeplanung? Gleichberechtigte Berücksichtigung vielfältiger Lebenslagen (Gender - Migration - Inklusion) Lebenslagen, Probleme und Ressourcen werden immer auch dadurch mitgeprägt, welchem Geschlecht sich jemand zugehörig fühlt, vor welchem kulturellen Hintergrund jemand aufwächst oder ob jemand durch eine Behinderung beeinträchtigt ist. Um passgenaue Hilfen zu ermöglichen, muss eine Hilfeplanung an diesen Differenzen in den Lebenslagen anschließen können. Dabei erschließen sich die Einflüsse von Geschlecht oder sexueller Orientierung, Ethnie/ Kultur oder Behinderung auf die Problemlagen häufig nicht auf den ersten Blick. Ein bewusster Umgang mit Vielfalt zeigt sich u. a. darin, dass Fachkräfte Einflüsse von Geschlecht, Migration, Behinderung o. Ä. auf die Lebenswelten entschlüsseln und mit den AdressatInnen thematisieren können, dass Mädchen und Jungen, Mütter und Väter, Familien mit und ohne Migrationshintergrund gleichberechtigt Zugänge zu Hilfen haben und Hilfen ihnen Spielräume und Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben - auch jenseits vorherrschender Normalitätsvorstellungen - ermöglichen. Zusammenwirken der Fachkräfte Das Zusammenwirken im Fachteam im Jugendamt zielt zunächst darauf, Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe, die ja oftmals weitgehende biografische Weichenstellungen für die betroffenen Kinder, Jugendlichen und Familien zur Folge haben, zu systematisieren, zu qualifizieren und fachlich abzusichern. Durch unterschiedliche (Fach-)Wissensbestände, Erfahrungen und Sichtweisen fließen verschiedene Kompetenzen in die Fallbetrachtung ein und erweitern so die Perspektiven des Fallverstehens. Zudem gewährleistet das Zusammenwirken den AdressatInnen eine weniger von individuellen Entscheidungen einzelner Personen abhängige Fallbearbeitung. Damit das Zusammenwirken als strukturierte Beratungs- und Entscheidungshilfe Wirkung entfalten kann, muss dessen Sinn und Notwendigkeit intern immer wieder kommuniziert werden (Pothmann/ Wilk 2009) und es muss mit einer klaren Rahmung/ Methode (Struktur, Moderation, Rollen) und einer adäquaten Ausstattung, z. B. hinsichtlich der zeitlichen Ressourcen, hinterlegt sein. Ebenen des Qualitätsmanagements Die Qualitätsgrundsätze und Gelingensfaktoren in der Praxis anzuwenden, erfordert in einem zweiten Schritt festzulegen, in welcher Qualität die Hilfeplanung konkret vor Ort erfolgen soll, damit diese auch beurteilt werden kann. Zur Strukturierung und Beurteilung der Qualität einer sozialen Dienstleistung sind die Dimensionen Ergebnis-, Prozess- und Strukturqualität besonders geeignet. Dabei legen wir ein Qualitätsverständnis zugrunde, das konsequent immer zunächst nach der Ergebnisqualität fragt: Welches Ziel wird mit dem Verfahren angestrebt, welcher Nutzen soll dadurch für die AdressatInnen erreicht werden? Denn: Nur wer das Ziel definiert hat, kann den Prozess für die Erreichung der selbstgesetzten Ziele und die dafür notwendigen Ressourcen bestimmen. Bezogen auf die Hilfeplanung lassen sich die Qualitätsdimensionen folgendermaßen definieren: Ergebnisqualität Der Gesetzgeber erwartet, dass das Jugendamt notwendige und geeignete Hilfen zur (Wieder-) Herstellung der Erziehungsfähigkeit der Eltern, zum Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen außerhalb des Elternhauses, zur Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen sowie zur Verselbstständigung vermittelt und deren Notwendigkeit und Eignung regelmäßig überprüft. Das dafür vorgesehene Verfahren, das Hilfeplanverfahren, muss nach 208 uj 5 | 2018 Was ist gute Hilfeplanung? fachlichen Qualitätskriterien dafür geeignet sein. Im Kern geht es um die Frage, ob das Hilfeplanverfahren förderlich, hilfreich und zielführend ist bezogen auf die Bedürfnisse und Veränderungsbedarfe der Familie und der jungen Menschen, und woran sich dieses bemisst. Eine Steigerung der Zufriedenheit der leistungsberechtigten Eltern und jungen Menschen mit dem Hilfeverlauf, eine verbesserte Zielerreichung und sinkende Abbruchquoten oder auch die Abnahme des Unterstützungsbedarfs bzw. Kompetenzgewinne z. B. in der Erziehungsfähigkeit im Hilfeverlauf wären mögliche Indikatoren. Prozessqualität Das Hilfeplanverfahren beschreibt die konkrete methodische Umsetzung des Hilfeplanungsprozesses im Jugendamt, der auf das Erreichen der Ergebnisqualität gerichtet ist. Das interne Bearbeitungsverfahren legt fest, welche Aktivitäten und Entscheidungen wann durch wen erfolgen und wie die Qualitätsmaßstäbe praktisch umgesetzt werden: Welche diagnostischen Methoden werden angewendet? Wie häufig und mit welchem Ziel wirken die Fachkräfte zusammen? Wie wird die Beteiligung der AdressatInnen praktisch umgesetzt? Wie konsequent wird an den Zielen der Leistungsberechtigten gearbeitet? Wie wird eine Hilfe beendet und wie wird ihre Wirkung überprüft? Prozessqualität ist die Übereinstimmung des tatsächlichen Prozesses der Hilfeplanung mit dem als Standard vereinbarten Bearbeitungsprozess. Zur Visualisierung der Prozessqualität sind Ablaufpläne (Flussdiagramm) und Prozessschrittbeschreibungen besonders geeignet, weil sich damit komplexe Verfahren transparent darstellen lassen und der Arbeitsaufwand deutlich wird. Es entsteht Klarheit, was an welcher Stelle im Verfahren mit welchem Ziel zu tun ist, wer zu beteiligen ist, mit welchen Methoden gearbeitet wird und was zu dokumentieren ist. In den Empfehlungen ist der Bearbeitungsprozess exemplarisch als Flussdiagramm und mit der Erläuterung der zugehörigen Prozessschritte beschrieben. Er ist in drei Teilprozesse untergliedert: „Klärung des Hilfebedarfs“, „Planung der Hilfe“ und „Fortschreibung und Beendigung“ (BAG LJÄ 2015, 44f ). Strukturqualität Strukturqualität meint die vorgehaltenen personellen, sachlichen und organisatorischen Ressourcen, die für die Durchführung des Hilfeplanverfahrens erforderlich sind. Für ein qualifiziertes, wirkungsorientiertes Hilfeplanverfahren braucht es u. a. ➤ Leitungskräfte, die unter Beteiligung der Fachkräfte ein auf die Rahmenbedingungen vor Ort angepasstes, fachlich geeignetes Verfahren entwickeln, verbindlich implementieren, regelmäßig überprüfen und für die notwendigen Ressourcen zur Umsetzung sorgen; ➤ qualifiziertes Personal, das über die notwendigen kommunikativen und methodischen Kompetenzen verfügt, mit den AdressatInnen Hilfebedarfe zu ermitteln, ein Arbeitsbündnis aufzubauen und die Hilfen im Leistungsdreieck zielorientiert zu steuern; ➤ ein abgestimmtes Zusammenwirken des öffentlichen und freien Trägers, indem die Zusammenarbeit an den Schnittstellen in der Hilfeplanung („Wer dokumentiert was? “, „Wie baut die Entwicklungsplanung des freien Trägers auf dem Hilfeplan auf? “, „Welche Kommunikationsanlässe gibt es? “ etc.) geklärt ist - denn aus Sicht der AdressatInnen stellt sich die vom öffentlichen Träger und Leistungserbringern erbrachte Hilfeplanung als ein Gesamtprozess dar. ➤ Instrumente und Verfahren zur Reflektion und Auswertung des Hilfeplanverfahrens, die möglichst multiperspektivisch die Perspektiven von Jugendamt, Leistungserbringern und AdressatInnen einbeziehen sollten; 209 uj 5 | 2018 Was ist gute Hilfeplanung? ➤ eine enge Verzahnung zwischen der Hilfeplanung und der Jugendhilfeplanung, denn aus den in der Hilfeplanung gewonnenen Erkenntnissen, wie Hilfebedarfe im Einzelfall beantwortet werden konnten, lassen sich wichtige Erkenntnisse für die notwendige Weiterentwicklung der Infrastruktur ableiten. Vom Qualitätsmanagement zur Qualitätsentwicklung Mit den in Grundzügen beschriebenen „Qualitätsmaßstäben und Gelingensfaktoren für die Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII“ hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter erstmals bundesweit gültige Empfehlungen für diesen zentralen Kernprozess im ASD vorgelegt, der die fachlich notwendigen Anforderungen an eine wirkungsorientierte Fallbearbeitung in den Mittelpunkt rückt. Ziel ist es u. a., Familien und jungen Menschen bundesweit eine fachlich vergleichbare und an anerkannten Qualitätsgrundsätzen ausgerichtete Bearbeitungspraxis zu gewährleisten und damit auch die Kooperation mit den Trägern der freien Jugendhilfe zu erleichtern. Die Empfehlungen liefern Anregungen und Hinweise, an denen sich das Qualitätsmanagement im Jugendamt orientieren kann, sie ersetzen aber keinesfalls die Implementierung auf der örtlichen Ebene. Es braucht vielmehr Leitungskräfte, die die beschriebenen Qualitätsgrundsätze und -maßstäbe - unter Beteiligung der Fachkräfte - in ein den jeweiligen fachlichen und strukturellen Rahmenbedingungen angepasstes Bearbeitungsverfahren übersetzen. Dann liefert es auch die Grundlage zur Ermittlung des für die Aufgabenerfüllung notwendigen Personalschlüssels. Ist die Qualität der Hilfeplanung definiert, ihre Anwendung verbindlich implementiert und mit Ressourcen hinterlegt, verlangt die Qualitätsentwicklung im Sinne des § 79 a SGB VIII weiterhin, sie regelmäßig zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Von den Qualitätsgrundsätzen und -maßstäben sollen Impulse ausgehen, die eine systematische Qualitätsreflexion und Prozesse der fachlichen Weiterentwicklung herausfordern. Das setzt zunächst mindestens voraus, dass die Instrumente der Hilfeplanung wie die Erfassung des Hilfebedarfs, die Zielformulierung, die Ergebnisse der einzelnen Arbeitsschritte wie z. B. kollegiale Beratungen etc. in geeigneter Weise dokumentiert werden und fallübergreifend ausgewertet werden können. Qualitätsentwicklung ist dabei im Sinne eines Steuerungskreislaufes zu verstehen und anzulegen (Demingkeis/ PDCA-Zyklus: Plan - do - check - act). Zunächst gilt es strategische Ziele zu entwickeln, für die die Qualitätsgrundsätze und -maßstäbe (Fachliche Leitorientierungen) als Grundlage herangezogen werden können. Ebenso können strategische Ziele danach systematisiert werden, ob sie darauf zielen, die Ergebnisse der Leistungserbringung (Ergebnisqualität), die Verfahren und Abläufe (Prozessqualität) oder die strukturellen Rahmenbedingungen (Strukturqualität) zu verbessern. Die strategischen Zielsetzungen gilt es dann mit der Planung konkreter Maßnahmen zur Umsetzung zu hinterlegen und im weiteren Verlauf anhand vereinbarter Indikatoren zu beobachten, ob die gewünschten Effekte damit auch erzielt werden. So kann es im Sinne einer stärkeren Ressourcen- und Sozialraumorientierung (Fachliche Leitorientierung) z. B. sinnvoll sein, als Maßnahme zu vereinbaren, dass die Fachkräfte sich einen Überblick über die vorhandenen Angebote im Sozialraum verschaffen und dazu stärker im Sozialraum präsent sind. Indikator für die Zielerreichung könnte dann beispielsweise sein, inwieweit diese Ressourcen dann auch in die Hilfeplanung im Einzelfall einbezogen werden. Qualitätsentwicklung sollte dabei möglichst multiperspektivisch erfolgen, d. h. sie setzt an den internen Qualitätsmanagementprozessen des freien und der öffentlichen Träger an und sollte auch darüber nachdenken, wie die Perspektive der AdressatInnen einbezogen werden kann. 210 uj 5 | 2018 Was ist gute Hilfeplanung? Qualitätsentwicklung erfordert die Bereitschaft zur Transparenz und einer kritischen Auseinandersetzung mit den eigenen Arbeitsprozessen und -ergebnissen. Vor Beginn sollte deshalb der Rahmen für alle Beteiligten möglichst klar ausgehandelt sein: An welcher Qualität soll sich die Hilfeplanung ausrichten (Grundsätze und Maßstäbe) und wie werden die strategischen Zielsetzungen für die Qualitätsentwicklung abgestimmt? Welche Ebenen oder Merkmale von Qualität (Ergebnis-, Prozess-, Strukturqualität oder einzelne Qualitätsgrundsätze) sollen auf welcher Grundlage (Fallvignetten, Qualitätsberichte, Controllingzahlen o. Ä.) und in welcher Struktur (intern, bilateral mit freien Trägern, trägerübergreifend o. Ä.) betrachtet werden? Wie soll die Bewertung erfolgen und an welchen Indikatoren soll die Zielerreichung überprüft werden? Wer Qualitätsentwicklungsprozesse anstoßen will, sollte dabei folgende Grundsätze beherzigen (LAG ÖF NRW u. a. 2017, 95f ): ➤ Pragmatische Vorgehensweise wählen, Nutzen erfahrbar machen: Wenn bereits mit geringem Aufwand für die Beteiligten Nutzen erfahrbar wird, erhöht das die Motivation zur Mitwirkung. ➤ Vertrauen schaffen: Qualitätsentwicklung braucht ein Klima vertrauensvoller Zusammenarbeit. Notwendig dafür sind klare Absprachen über Inhalte, Vorgehensweisen und Strukturen und Formen der Zusammenarbeit. ➤ Ohne Zahlen, Daten, Fakten geht es nicht: Für Reflexion und Bewertung sind quantifizierbare Maßstäbe und Daten unerlässlich. Sie sollten möglichst multiperspektivisch gewonnen werden. Abb. 1: Qualitätsentwicklung im Dialog (Landesarbeitsgemeinschaft Öffentliche und Freie Wohlfahrtspflege NRW (LAG ÖF NRW) u. a. 2017, 82) Öffentlicher Träger ➤ Schlüsselprozesse ➤ Qualitätsmanagement Qualitätsentwicklung ➤ Grundsätze, Maßstäbe ➤ Ziele ➤ Indikatoren Leistungsempfänger/ -innen ➤ Rückmeldungen ➤ Zufriedenheit Freie Träger ➤ Schlüsselprozesse ➤ Qualitätsmanagement 211 uj 5 | 2018 Was ist gute Hilfeplanung? ➤ Messlatte nicht zu niedrig hängen: Ziele dürfen ehrgeizig sein; es braucht jedoch Klarheit darüber, dass nicht das Scheitern an Zielvorgaben, sondern die gemeinsame Suche nach möglichen Ursachen, Hintergründen und Bewältigungsstrategien im Zentrum der Qualitätsentwicklung stehen sollte. ➤ Qualitätsentwicklung heißt gemeinsam bewerten: Zahlen und Daten sprechen nie alleine für sich; sie bedürfen der Bewertung durch die Beteiligten in einem gemeinsamen Dialog. ➤ Keine überhöhten Steuerungserwartungen: Die Ergebnisse sozialer Dienstleistungen hängen immer maßgeblich von der Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit der AdressatInnen ab (Koproduktion). Auch können unvorhersehbare Ergebnisse im Hilfeverlauf auftreten, die sich negativ auf die Ergebnisqualität auswirken (Arbeitslosigkeit, Wohnungsverlust, Krankheit etc.). Qualitätsentwicklung eignet sich entsprechend nicht dazu, eindimensionale und optimistisch überhöhte Erwartungen an Steuerung zu bedienen. Es geht vielmehr darum, systematisch Qualitätsreflexionen und Weiterentwicklungen anzuregen, diese zu beobachten, zu bewerten und daraus wiederum neue Ziele abzuleiten. Dr. Monika Weber Beate Rotering LWL-Landesjugendamt Warendorfer Str. 25 48133 Münster Tel.: (02 51) 5 91-36 32 bzw. 45 66 E-Mail: dr.monika.weber@lwl.org beate.rotering@lwl.org Literatur Albus, S., Greschke, H., Klingler, B., Messmer, H., Micheel, H.-G., Otto, H. U., Polutta, A. (2010): Wirkungsorientierte Jugendhilfe. Abschlussbericht der Evaluation des Bundesmodellprogramms „Qualifizierung der Hilfen zur Erziehung durch wirkungsorientierte Ausgestaltung der Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarungen nach §§ 78 a ff. SGB VIII“. Münster BAG LJÄ (2015): Empfehlungen: Qualitätsmaßstäbe und Gelingensfaktoren für die Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII. Mainz Dukek, C., Burmeister, J. (2012): Qualitätsmanagement im Jugendamt. Ein Prozessmodell für den ASD unter besonderer Berücksichtigung des Datenschutzes. Berlin Fendrich, S., Pothmann, J., Tabel, A. (2016): Monitor Hilfen zur Erziehung. Hrsg. v. AKJstat. Dortmund Kindler, H., Pooch, M-T. (2014): Qualität und Qualitätsdimensionen in den Hilfen zur Erziehung. Eine Perspektive in fünf Thesen. Das Jugendamt 7 - 8, 354 - 357 LAG ÖF NRW, LWL-Landesjugendamt, LVR-Landesjugendamt (Hrsg.) (2017): Aushandlung ambulanter Erziehungshilfen. Empfehlungen für Jugendämter und freie Träger. Köln/ Münster Merchel, J. (2015): Qualität und Qualitätsentwicklung im ASD. 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