unsere jugend
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0342-5258
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/uj2019.art70d
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Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren (ReBUZ)
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Stefanie Höfer
Die ReBUZ sind Unterstützungssysteme für alle Schulen in Bremen und werden in ihrer jeweiligen Region in enger Zusammenarbeit mit den Zentren für unterstützende Pädagogik (ZuP) tätig. Das Angebot deckt insbesondere in den Schulen nicht vorhandene, jedoch notwendige Kompetenzen ab. In multiprofessionellen Teams arbeiten die ReBUZ ergänzend, spezifisch und vertiefend.
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428 unsere jugend, 71. Jg., S. 428 - 435 (2019) DOI 10.2378/ uj2019.art70d © Ernst Reinhardt Verlag München Basel Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren (ReBUZ) Multiprofessionalität in einer Hand Die ReBUZ sind Unterstützungssysteme für alle Schulen in Bremen und werden in ihrer jeweiligen Region in enger Zusammenarbeit mit den Zentren für unterstützende Pädagogik (ZuP) tätig. Das Angebot deckt insbesondere in den Schulen nicht vorhandene, jedoch notwendige Kompetenzen ab. In multiprofessionellen Teams arbeiten die ReBUZ ergänzend, spezifisch und vertiefend. § Bremisches Schulverwaltungsgesetz § 14 Schulpsychologische Beratung, Abs. 2: „Sie können Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren einrichten, die im Rahmen ihrer Unterstützungsaufgaben auch Schülerinnen und Schüler vorübergehend unterrichten, wenn ihr Lern- und Sozialverhalten eine Beschulung in der Allgemeinen Schule nicht zulässt.“ Bremisches Schulgesetz § 55, Abs. 4: „Schülerinnen und Schüler können von der Fachaufsicht zur Erfüllung ihrer Schulpflicht vorübergehend einem Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrum zugewiesen werden, wenn ihr oder sein Lern- und Sozialverhalten dies erforderlich macht oder von ihr oder ihm dauerhafte Störungen der Unterrichts- und Erziehungsarbeit ausgehen und Ordnungsmaßnahmen nach §§ 46 und 47 zuvor erfolglos geblieben sind. Die Zuweisung soll zwei Jahre nicht überschreiten.“ Empfehlung Nr. 8 im Entwicklungsplan Inklusion (2010): „Die Förderung verhaltensauffälliger Schülerinnen und Schüler, die zuvor durch das Förderzentrum (FöZ) Fritz-Gansberg-Straße erfolgte, wird durch vier regionale Beratungs- und Unterstützungszentren ersetzt. Darin wird das bisherige Personal des FöZ, ein Teil der Schülerbezogenen Beratungsstellen und je zwei über Zielvereinbarung abgeordnete Mitarbeiter*innen (Sozialarbeiter*innen) der Jugendhilfe einbezogen.“ Abb. 1: Grundlagen für die Entwicklung der ReBUZ Ausgangslage und Entstehung Unter dem Entwicklungsziel einer inklusiven Schule wurden auf der Grundlage des Bremischen Schulverwaltungsgesetzes (§ 14 Schulpsychologische Beratung, Abs. 2), des Bremischen Schulgesetzes (§ 55, Abs. 4) und den Empfehlungen aus dem Entwicklungsplan Inklusion (2010; vgl. Abb. 1) neben den an den Schulen direkt wirkenden Zentren für unterstützende Pädagogik (ZuP) vier ReBUZ (Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren) zum Schuljahr 2010/ 2011 gegründet, deren Auftrag jedoch weit über die bis dato definierte Zuständigkeit - der Beschulung von „unbeschulbaren“ Kindern und Jugendlichen - ausgeweitet wurde. von Stefanie Höfer Jg. 1962; Sonderpädagogin, Leiterin des Regionalen Beratungs- und Unterstützungssystems - ReBUZ-West 429 uj 10 | 2019 ReBUZ - Multiprofessionalität in einer Hand § „Regionale Beratungs- und Unterstützungssysteme bilden ein Unterstützungssystem für Schule, das in der jeweiligen Region subsidiär arbeitet, sofern es nicht unmittelbar intervenierend tätig wird. Das System arbeitet multiprofessionell mit spezifischen Kenntnissen in den Bereichen Beratung und Diagnostik, ergänzend und vertiefend sowohl einzelfall-, als auch systembezogen, insbesondere dann, wenn die Merkmalsausprägung von Problemlagen durch die in der allgemeinen Schule mit ihrem Zentrum für unterstützende Pädagogik vorhandene Kompetenzen abgedeckt ist.“ (EPI, Empfehlung Nr. 17) Entstanden sind unmittelbar nachgeordnete Dienststellen bei der Senatorin für Kinder und Bildung, die ihre umfassenden Tätigkeitsfelder in eigenständiger Verantwortung gemäß der Gesetze sowie weiterer rechtlicher Vorgaben erfüllen, das vorher zuständige Förderzentrum gibt es nach wie vor, die Einbeziehung von Mitarbeiter*innen der Jugendhilfe über eine entsprechende Zielvereinbarung scheiterte jedoch bislang. Einzelfallbezogene Beratung: Unterstützung und Diagnostik durch multiprofessionelle Teams Krisenhafte schulische Verläufe sind ursächlich häufig gekoppelt mit Störungen in der Lern- und Leistungsentwicklung und/ oder der sozial-emotionalen Entwicklung und drücken sich in unterschiedlichen Erscheinungsformen aus. Häufig haben wir es mit einer Vielfalt von Problemkonstellationen zu tun, die eine Lehrkraft oder ein Kollegium alleine nicht bewältigen kann. Hier gilt es zum richtigen Zeitpunkt fachliche Unterstützung zur Beratung, Diagnostik und Problemlösung einzuholen. Wenn die Interventionen und präventiven Maßnahmen in der Schule nicht ausreichen oder auch zur Abwendung schwieriger Situationen (individuell oder Lerngruppen) sind die multiprofessionellen Teams der ReBUZ, bestehend aus (Sonder-)Pädagoginnen und Pädagogen, Psychologinnen und Psychologen, Sozialpädagoginnen und -pädagogen sowie weiteren Fachkräften, die kompetenten Ansprechpartner. Aufgabenfelder Die ReBUZ haben den Auftrag, die Inklusion von Schülerinnen und Schülern unabhängig von ihrem sonderpädagogischen Förderbedarf, ihrer Behinderung und ihren individuellen Bedürfnissen zu fördern, Hilfsangebote zur Überwindung von Problemlagen zu entwickeln sowie sich aktiv an der Vernetzung mit anderen Institutionen, insbesondere der Jugendhilfe zu beteiligen. Sie verfolgen einen multiprofessionellen Ansatz und orientieren ihre Arbeit an den Problemlagen des Einzelfalls. An das ReBUZ können sich Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Eltern und andere mit Schülerinnen und Schülern Beschäftigte mit allen Fragen und Anliegen, die aus dem Kontext von Schule heraus auftreten, wenden. Insbesondere sind hier die folgenden Bereiche zu nennen: ➤ Lernentwicklung: Lern- und Leistungsprobleme; Lese- und Rechtschreibschwäche; Rechenschwäche; Sprachentwicklung; besondere Begabungen ➤ sozial-emotionalen Entwicklung: psychische Auffälligkeiten; Verhaltensauffälligkeiten; Suchtgefährdung ➤ sonderpädagogische Förderung ➤ Gewalt und Gewaltprävention ➤ Schulvermeidung ➤ Fragen zu Übergängen in der Schullaufbahn ➤ Krisen/ Notfälle und Krisenintervention an Schulen Die ReBUZ verstehen sich jeweils als ein unterstützendes, ambulantes, aufsuchendes, schulübergreifendes System, das im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe tätig wird, niedrigschwellig und dienstleistungsorientiert arbeitet. Es ist auf die 430 uj 10 | 2019 ReBUZ - Multiprofessionalität in einer Hand Bedürfnisse der Ratsuchenden ausgerichtet und versteht sich darüber hinaus auch als Servicestelle zur Weitervermittlung, denn manche Probleme gehören in die Hand anderer Fachkräfte wie Mediziner, Therapeuten und Andere. Die regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren bieten: ➤ schnelle, persönliche und professionelle Hilfe für Schülerinnen und Schüler in allen Altersstufen in Problemlagen, Risikokonstellationen, Krisen und Übergängen an ➤ schnelle und professionelle Unterstützung für Schulen, Erziehungsberechtigte und andere mit Schülerinnen und Schülern Beschäftigte bei der Bearbeitung von Schüler- und Schulproblemen an ➤ die Entwicklung spezifischer Angebote für Schulen zur Prävention von Schüler- und Schulproblemen an ➤ eine Koppelung von Beratung, Diagnostik, Prävention und Prozess begleitender Unterstützung an ➤ lösungsorientierte Beratung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und Lehrkräften an und führen Konfliktmoderation durch ➤ an, Teams für das Krisenmanagement in Notfallsituationen zu bilden ➤ ressortübergreifende unterstützende Maßnahmen an und koordinieren und organisieren diese Beschulung der Schülerinnen und Schüler mit erheblichem Förderbedarf Zur Erfüllung der Schulpflicht kann eine Schülerin oder ein Schüler dem ReBUZ zugewiesen werden, wenn das Lern- und Sozialverhalten dies erforderlich macht oder dauerhafte Störungen der Unterrichts- und Erziehungsarbeit vorliegen. Die vorübergehende Zuweisung zum ReBUZ beinhaltet eine intensive und an den individuellen Bedarf angepasste Förderung der sozial-emotionalen Entwicklung. Das ReBUZ organisiert und koordiniert die dafür notwendigen spezifischen Hilfen. Dabei wird der Schüler oder die Schülerin mindestens in den Kernfächern (Deutsch, Mathematik, Englisch) entsprechend den Bildungsplänen des jeweiligen Bildungsgangs unterrichtet. Ziel der vorübergehenden Zuweisung zum ReBUZ ist die erfolgreiche Rückführung der Schülerin oder des Schülers in das Regelschulsystem, um einen Schulabschluss erlangen zu können. Folgende Möglichkeiten bieten die ReBUZ an: Ergänzende Maßnahme: Zusätzliche (temporäre) sonderpädagogische und sozialpädagogische Unterstützungsmaßnahmen an der jeweiligen allgemeinbildenden Schule durch spezielle Fachkräfte aus dem zuständigen ReBUZ. Die Schülerinnen und Schüler bleiben Schülerinnen und Schüler ihrer Schule und erhalten eine spezielle individuelle Förderung. Sie nehmen weitestgehend am Unterricht ihrer Lerngruppe teil, können aber stunden- oder tageweise zum Teil auch außerhalb ihrer Lerngruppe gefördert werden. Ziel ist dabei, im Zusammenwirken der Akteure und unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten eine wirksame Unterstützung für Schülerinnen und Schüler mit sozial-emotionalem Förderbedarf innerhalb der jeweiligen Schule zu gewährleisten. Schulpflicht ersetzende Maßnahmen: Vorübergehend, zeitlich begrenzte Beschulung von Schülerinnen und Schülern an den Standorten der ReBUZ (Bremisches Schulgesetz § 55). Die Schülerinnen und Schüler bleiben Schülerinnen und Schüler ihrer Schule. Die Maßnahme ist auf einen Zeitraum von 6 bis 24 Monaten begrenzt, die Rückführung in die Regelschule wird durch das ReBUZ begleitet. Der Zugang erfolgt über eine entsprechend der Fördermaßnahme erforderliche multiprofessionelle Diagnostik sowie eine Förder- und Lernentwicklungsplanung mit regelmäßiger Evaluation. Diese geschieht durch das zuständige ReBUZ analog der diagnostischen Erhebungen und bisher erfolgter Fördermaßnahmen. 431 uj 10 | 2019 ReBUZ - Multiprofessionalität in einer Hand Zur Zielgruppe gehören Schülerinnen und Schüler, die trotz spezifischer und individualisierter Förderung in ihrer Schule überfordert und in ihrer sozial-emotionalen sowie kognitiven Entwicklung so stark gefährdet sind, dass zur Sicherstellung der Bildungs- und Erziehungsarbeit nur eine externe Förderung im ReBUZ in Frage kommt. Schulmeiderprojekte: für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 7 - 10, die bereits länger nicht mehr zur Schule gehen, die durch ihre Verweigerungshaltung in Schule und aufgrund anderer sozialer/ familiärer Problemlagen Nachholbedarfe in ihrer Entwicklung haben. In der Regel werden pro Projekt 8 - 10 Teilnehmer*innen aufgenommen. Die Personalausstattung in den Projekten umfasst in der Regel zwei Vollzeitstellen - eine Lehrkraft und eine Sozialpädagog*in. Mehrheitlich werden diese Projekte in gemeinsamer Verantwortung von Bildung und Soziales geführt und finanziert. Organisationsstruktur Die vier ReBUZ der Stadtgemeinde Bremen - daneben gibt es noch ein weiteres ReBUZ in Bremerhaven - haben sowohl eine interne, als auch eine übergreifende Organisationsstruktur, um die Standardisierung der Angebotspalette und eine einheitliche Qualitätsentwicklung sicherzustellen. Themenbezogen werden dazu auch gemeinsame Fachtage und Fortbildungen organisiert. Die Details der Gremienarbeit werden in Geschäftsordnungen der einzelnen Gremien geregelt. Übergreifende Gremien sind: die ReBUZ-Versammlung; die Leitungsrunde; diverse Fach- und Arbeitsgruppen sowie ein Kriseninterventionsteam. Das ReBUZ-interne Gremium ist die jeweilige regionale Teambesprechung. Sie stellt den Informationsaustausch und die Beteiligung der Mitarbeitenden an Entwicklungs- und Entscheidungsprozessen sicher. Die Leitungsrunde koordiniert und entscheidet - ggf. nach Rücksprache mit der ReBUZ- Fachaufsicht bei der Senatorin für Kinder und Bildung. Aufgabenschwerpunkt ist dabei die Entwicklung der organisatorischen, strukturellen und konzeptionellen Ausrichtung. Bei den Fachgruppen handelt es sich um Expertengremien, in denen einerseits Mitarbeitende aller vier ReBUZ, die andererseits nach Möglichkeit über unterschiedliche Professionen verfügen, zusammenkommen. Sie setzen sich mit der Entwicklung und Sicherung der fachlichen Inhalte der ReBUZ-Angebote auseinander, erarbeiten dazu überregionale Standards, Handlungsleitfäden sowie Stellungnahmen zu aktuellen Anfragen. Die Aufträge dazu werden aus der Fachaufsicht sowie der Leitungsrunde an die zuständige Fachgruppe erteilt und nach Bearbeitung dort wieder vorgelegt. Bei inhaltlich übergreifenden Themen fusionieren die betreffenden Fachgruppen und erarbeiten ein geeintes Ergebnis. Arbeitsgruppen befassen sich zeitlich befristet mit inhaltlichen Fragestellungen zu fachlichen oder auch strukturellen und organisatorischen Themenbereichen. Dabei kann es sich um einen Auftrag aus der Bildungsbehörde, der Planung und Durchführung eines Fachtages oder einer Fortbildung für alle ReBUZ-Mitarbeitenden handeln. Nach Erledigung der Aufgabe löst sich die eingesetzte Arbeitsgruppe wieder auf. Das Kriseninterventionsteam ist ein festes überregionales Team, das bei Krisen und Notfällen an den Schulen zum Einsatz kommt. Die regionalen Teams sind die zentralen Informations-, Beratungs- und Entscheidungsgremien hinsichtlich der Belange jedes einzelnen ReBUZ. Die zuständige ReBUZ-Leitung hat den Vorsitz, kann die Sitzungsleitung aber auch delegieren. Tagesordnungspunkte können von jedem Teammitglied angemeldet und eingebracht werden, über Beschlüsse entscheidet die einfache Mehrheit. 432 uj 10 | 2019 ReBUZ - Multiprofessionalität in einer Hand Qualitätsstandards Für alle ReBUZ gelten einheitliche Qualitätsstandards und Leitlinien. Die spezifischen Standards in den einzelnen Themenfeldern werden in den entsprechenden Fachteams, Fachgruppen und Fachkreisen entwickelt und formuliert. Dokumentation, Evaluation und weitere Instrumente des Qualitätsmanagements dienen der stetigen Fortentwicklung der Arbeit der ReBUZ und stehen im Kontext des Qualitätssicherungs- und Entwicklungsprozesses der Senatorin für Kinder und Bildung. ReBUZ ist gemäß dem Bremer Schulgesetz den Zielen der Inklusion verpflichtet und beteiligt sich aktiv an dem zugehörigen Prozess, indem entsprechende Werkzeuge wie die o. g. Indizes für Inklusion als Instrumente der Evaluation eingesetzt werden. Eine interdisziplinäre Ausrichtung, die ressort- und professionsübergreifende Kooperationen und Netzwerkarbeit anstrebt, ist ein weiteres Qualitätsmerkmal der ReBUZ. Auch die Berücksichtigung der jeweiligen weiteren Bezugssysteme (zum Beispiel Eltern, Familien, Angehörige) ist Teil einer hochwertigen Arbeit. Wege zum ReBUZ Die Anmeldung erfolgt über eine Beratungsanfrage durch das schulische Personal. Die Phase 1 dient der Beschreibung der Problemlage und der Diagnostik im Rahmen des Klassenunterrichtes. Es werden alle Lehrkräfte und Erziehungsberechtigten des Kindes einbezogen und Förderziele aufgestellt. Reichen individuelle Unterstützungsangebote der Phase 1 nicht aus, dann meldet die Klassenleitung an die ZuP-Leitung. In Phase 2 werden die Verfahrensschritte bzw. ZuP-Maßnahmen aus dem Förderkonzept der Schule eingeleitet. Reichen diese Maßnahmen der Phase 2 nicht aus, wird entweder eine Beratungsanfrage über die ZuP-Leitung an das zuständige regionale ReBUZ gestellt oder die Kontaktaufnahme erfolgt durch die Erziehungsberechtigten, die SchülerInnen selbst oder einer anderen Institution. Psychologen - (Sonder-)pädagogen - Sozialpädagogen - weitere Fachkräfte Leitungsteam Fachgruppen - Arbeitsgruppen Besondere Begabung • Diagnostik, Beratung und Unterstützung im sozial-emotionalen Bereich • Kriseninterventionsteam + Gewaltprävention • Lese-Rechtschreibschwäche • Maßnahmen • psychische Auffälligkeiten • Rechenschwäche • Sprache • Schullaufbahnberatung • Schulabsentismus • Sucht ➧ ➧ ➧ ➧ ➧ ➧ ➧ ➧ Abb. 2: Organisationsstruktur ReBUZ Bremen 433 uj 10 | 2019 ReBUZ - Multiprofessionalität in einer Hand Immer montags werden im Rahmen einer Teamsitzung alle Beratungsanfragen vorgestellt und verantwortlich von einer ReBUZ-Mitarbeiterin oder einem ReBUZ-Mitarbeiter übernommen. Es erfolgt die Vereinbarung mit dem Anmelder/ der Anmelderin über die weiteren Handlungsfelder: ➤ Anmeldung ➤ Fallverteilung - Auftragsklärung ➤ Einbeziehung der Erziehungsberechtigten ➤ vertiefende Diagnostik ➤ Beraterkonferenz - Aufbau eines Helfersystems ➤ Vereinbarung weiterer Schritte in gemeinsamer Verantwortung ➤ Einleitung/ Durchführung von Maßnahmen ➤ Reflexion ➤ Rückführung - z. B. nach schulersetzender Maßnahme Kooperation und Vernetzung Die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit besonders herausforderndem Verhalten sowie daraus resultierenden besonderen Bedarfen, insbesondere in dem Bereich der sozial-emotionalen Entwicklung, steigt ständig. Fast immer führen diese Problemlagen zu Brüchen in der schulischen Entwicklung mit erheblichen Auswirkungen auf die berufliche und familiäre Biografie. Zur Sicherstellung einer schulischen sowie gesellschaftlichen Teilhabe für alle Schülerinnen und Schüler - ein ganz besonderer Fokus ist hier auf die benachteiligten Kinder und Jugendlichen gerichtet - sehen wir eine wesentliche Aufgabe darin, die unterschiedlichen Ressorts und Institutionen im Hinblick auf die individuellen Bedarfe des jeweiligen Klienten zu koordinieren und abhängig von den Problemlagen entsprechende Unterstützungsmaßnahmen zu verzahnen. Die ReBUZ haben eine Vielzahl von Kooperationspartnern, mit denen es gilt, die auch jetzt schon bestehende enge Zusammenarbeit kontinuierlich weiterzuentwickeln. Für einzelne Partnerinnen und Partner gibt es gesetzliche Vorgaben zu bestimmten Aufgaben. Dazu wurde u. a. eine Rahmenvereinbarung der Zusammenarbeit entwickelt, die insbesondere die Zusammenarbeit zwischen den ReBUZ, den Schulen, der Jugendhilfe sowie dem Gesundheitsamt regelt. Zitat aus der Präambel: „Gemeinsame Ausgangsbasis für jegliche Zusammenarbeit ist eine vom Kind aus gedachte sozialräumige Betrachtungsweise, in der sich alle Beteiligten - Schule, Jugendhilfe, junge Menschen und deren Eltern, aber auch andere Einrichtungen und Akteure im Stadtteil - in der Verantwortung für die Gestaltung der Lebens- und Lernsituation in ihrem Quartier begreifen. Es sind vor allem die vor Ort lebenden oder arbeitenden Menschen mit ihrem Expertenwissen und in ihrer unmittelbaren Betroffenheit, die etwas verändern, Missstände abstellen oder Erneuerungen einleiten können. […] Jugendhilfe und Schule tragen neben den Erziehungsberechtigten die gemeinsame Verantwortung für die Bildung und Erziehung junger Menschen. Ausgehend von ihren jeweils spezifischen Aufgabenstellungen gibt es vielfältige Überschneidungen in der Aufgabenwahrnehmung. Hieraus ist der Auftrag zur ständigen und engen Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule abgeleitet. Nur durch das systematische und planerische Zusammenwirken der Stränge von Jugendhilfe und Schule ist es möglich, die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler nachhaltig zu gestalten und somit die schulische als auch gesellschaftliche Teilhabe sicherzustellen.“ (Auszug aus der Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule in Bremen, 25. 4. 2008). Für die Lern- und Bildungsbiografie eines jeden Kindes ist von besonderer Bedeutung, dass das frühe Lernen als auch die Persönlich- 434 uj 10 | 2019 ReBUZ - Multiprofessionalität in einer Hand keitsentwicklung von Anfang an und möglichst ohne Brüche in gemeinsamer Verantwortung gestaltet wird. Daher steht für die ReBUZ auch bei der Begleitung von Übergängen (von der Kita in die Schule, von der Grundschule in die Sek I, von der Sek I in die Sek II bzw. ins berufliche System) immer der ganzheitliche sowie systemische Ansatz im Mittelpunkt. Da jedoch leider politisch bedingt nach wie vor zwei verschiedene Ressorts für diese Aufgabe verantwortlich sind und somit keine eindeutige gemeinsame Struktur vorgegeben ist, kommt es in der Zusammenarbeit auch zu Reibungsverlusten. Das gemeinsame Agieren hängt noch viel zu oft von dem jeweiligen persönlichen Engagement ab. Um für diese Aufgabe die so notwendigen Synergien zu erzielen, ist meines Erachtens die Zusammenlegung der Ressorts Bildung und Soziales unumgänglich. Das ReBUZ-West ist vernetzt mit Einrichtungen, Freien Trägern und weiteren Institutionen (z. B. den Kitas, der Lebenshilfe, der Caritas, dem Quartierbildungszentrum) in der Region und pflegt mit diesen enge Kooperationen zu gemeinsamen Projekten und Aktionen. Im Sinne eines integrierten Handlungsansatzes stellt das ReBUZ-West hierfür die Vernetzungsstrukturen dar, um Angebote regional sowie ergebnisorientiert zu koordinieren. In diesem Zusammenhang wurde vor ca. 18 Monaten eine regionale Bildungslandschaft initiiert. Alle zwei Monate tauschen sich die darin vertretenen Beteiligten aus jeweils einer Kita, einer Grundschule, einer Oberschule, dem regionalen Sozialzentrum, der zuständigen Schulärztin sowie meiner Person zu individuellen Lern- und Lebensbiografien aus, um positive Entwicklungsmerkmale herauszuarbeiten und diese möglichst in allen Einrichtungen zu implementieren bzw. Angebote dafür zu schaffen. Ein weiteres Beispiel guter Kooperation ist das zur Zeit laufende Projekt „Der Bremer Westen - systemisch gesund“ zur Gesundheitsförderung in der Region. Das ReBUZ-West bildet dabei die zentrale Anlauf- und Koordinierungsstelle des Projektes, das gemeinsam mit der DAK-Gesundheit initiiert sowie konzipiert und über eine Laufzeit von drei Jahren (2017 - 2020) gefördert wird. Diese Finanzierung ermöglicht vor allem eine spezifische Kon- Amt für soziale Dienste Kooperation mit den Sozialzentren der Regionen ➤ Kooperative Fallarbeit mit den Casemanagern ➤ bei Einverständnis der Eltern oder ggf. § 8 a) Freie Träger der Jugendhilfe u. a. ➤ Familienhelfer ➤ (EB, ISE, SPFH) ➤ Tagesgruppen, Wochengruppen Fachstellen z. B. Jungenbüro, Servicebüro, Fachstelle für Gewaltprävention, Vernetzung mit interdisziplinären Arbeitskreisen (AK Mobbing), Täter-Opfer-Ausgleich Gesundheit ➤ Kinder- und Jugendpsychiatrische Beratungsstelle ➤ Kinder- und Jugendpsychotherapeuten ➤ Kinder- und Jugendpsychiatrie am Klinikum Bremen-Ost Schule (alle Schultypen, gesamte Zeit der Schulplicht) Schul- und ZuP-Leitungen, Schulsozialarbeiter/ innen, Lehrer/ innen etc. Senatorische Behörde Schulaufsicht Referat 24 Maßnahmen zur Erfüllung der Schulpflicht Schulmeiderprojekte Familiengericht Polizei Netzwerktreffen in den Regionen mit den hier aufgelisteten Partnern Abb. 3: Kooperationsnetzwerk des ReBUZ Bremen 435 uj 10 | 2019 ReBUZ - Multiprofessionalität in einer Hand zept- und Strukturentwicklung, damit diverse Gesundheitsaktivitäten (z. B. „bewegliche“ Aktionstage, Qualifizierung von Gesundheitskoordinator*innen, Gesundheitskonferenz, Fortbildungen) im Bremer Westen umgesetzt werden können. Darüber hinaus lädt das ReBUZ-West zu regelmäßigen Kooperationstreffen mit den ZuP- Leitungen sowie den Sozialarbeiter*innen aus der Region ein und organisiert Fortbildungen. Weitere Informationen zu der inhaltlichen Arbeit in den einzelnen Aufgabenbereichen sowie zu den Tätigkeitsfeldern stehen auf der Homepage der ReBUZ www.rebuz.bremen.de. Stefanie Höfer Regionales Beratungs- und Unterstützungssystem - ReBUZ-West Vegesacker Str. 84 28217 Bremen E-Mail: Stefanie.Hoefer@rebuz.bremen.de Quellen Entwicklungsplan Inklusion Bremen (2010): https: / / www.lis.bremen.de/ sixcms/ media.php/ 13/ Entwick lungsplan%20Inklusion.pdf Rahmenvereinbarung Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule, Bremen (2008): https: / / www. bildung.bremen.de/ sixcms/ media.php/ 13/ g03_9b_ 17.pdf
