unsere jugend
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0342-5258
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/uj2019.art75d
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2019
7111+12
Der Umgang mit jungen Mehrfach- und Intensivtätern
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2019
Maria Walsh
Der Beitrag beschäftigt sich mit den Effekten von polizeilichen und sozialpädagogischen Maßnahmen im Umgang mit jungen Mehrfach- und Intensivtätern. Die Grundlage hierfür bildet eine Sekundäranalyse von Evaluationsergebnissen (vgl. Walsh 2017; 2018a), die im Folgenden zusammenfassend dargelegt wird.
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459 unsere jugend, 71. Jg., S. 459 - 464 (2019) DOI 10.2378/ uj2019.art75d © Ernst Reinhardt Verlag München Basel von Dr. Maria Walsh M. A. Pädagogik, stellvertretende Leitung des Nationalen Zentrums für Kriminalprävention (NZK) Der Umgang mit jungen Mehrfach- und Intensivtätern Sekundäranalyse der Effekte verschiedener polizeilicher und sozialpädagogischer Maßnahmen Der Beitrag beschäftigt sich mit den Effekten von polizeilichen und sozialpädagogischen Maßnahmen im Umgang mit jungen Mehrfach- und Intensivtätern. Die Grundlage hierfür bildet eine Sekundäranalyse von Evaluationsergebnissen (vgl. Walsh 2017; 2018 a), die im Folgenden zusammenfassend dargelegt wird. Beschreibung der Tätergruppe Im Jugendalter gilt ein leichtes Kriminalitätsaufkommen als ubiquitäres und episodenhaftes Phänomen, bei dem zumeist eine einmalige offizielle Registrierung mit einem leichten Delikt erfolgt (vgl. Stelly / Thomas 2005). Üblicherweise stellt sich diese leichte Delinquenz auch ohne Sanktionierungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums ein (vgl. Boers 2009). In jeder Geburtskohorte lässt sich allerdings auch eine Gruppe junger Menschen identifizieren, deren kriminelles Verhalten nicht als episodenhaft bezeichnet werden kann (vgl. Lipsey/ Derzon 1999). Diese Tätergruppe macht etwa 10 % der Tatverdächtigen der Altersgruppe einer Kohorte aus und kann für ca. 50 % der bekanntgewordenen Delikte der Altersgruppe sowie 70 - 80 % der schweren Gewaltstraftaten (Tötungsdelikte, Vergewaltigung, Raub, schwere und gefährliche Körperverletzung) verantwortlich gemacht werden (vgl. u. a. Albrecht 1998). Der Begriff „Intensivtäter“ Der Begriff „Intensivtäter“ stammt aus der Polizeipraxis und beschreibt regelmäßig Personen, die über einen festgelegten Zeitraum hinweg für eine bezeichnete Anzahl von Delikten als tatverdächtig identifiziert worden sind. Es handelt sich dementsprechend nicht um eine juristische oder juristisch relevante Begrifflichkeit, weshalb teils auch strafunmündige Kinder in polizeiliche Intensivtäterlisten aufgenommen werden. Ferner stellt die weitere strafrechtliche Verfolgung der mutmaßlich durch einen Tatverdächtigen begangenen Straftaten kein ausschlaggebendes Kriterium für die Führung einer Person auf einer polizeilichen Intensivtäterliste dar (vgl. Naplava 2018). Eine einheitliche Definition für den Begriff „Intensivtäter“ existiert bisher nicht. Die Begriffsbestimmungen und -auslegungen diver- 460 uj 11+12 | 2019 Effekte im Umgang mit „Intensivtätern“ gieren vielmehr zwischen Bundesländern und Berufsgruppen (vgl. Goeckenjan 2015; Naplava 2018; Walsh 2018 b). Aufgrund der unterschiedlichen Verwendung des Begriffs wird im Folgenden regelmäßig von „Mehrfachauffälligen“ gesprochen. Hierbei ist jeweils die im untersuchten Projekt definierte Zielgruppe gemeint. Maßnahmen im Umgang mit der Tätergruppe Sowohl aufseiten der Strafverfolgung als auch der Jugendhilfe wird versucht mit spezifischen Maßnahmen auf diese Tätergruppe einzuwirken. Diese Maßnahmen betreffen insbesondere drei Bereiche: polizeiliche, verfahrenstechnische und behördenübergreifende sowie sozialpädagogische Ansätze. Aufgrund der Schwerpunktsetzung dieses Beitrags konzentriert sich die folgende Darstellung auf polizeiliche und sozialpädagogische Maßnahmen im Umgang mit jungen Mehrfachauffälligen und innerhalb der sozialpädagogischen Maßnahmen insbesondere auf soziale Trainingskurse. Polizeiliche Maßnahmen Die polizeilichen Ansätze im Umgang mit jungen Intensivtätern haben insbesondere die Erhöhung des Fahndungsdrucks zum Ziel. Dies erfolgt in erster Linie durch die Optimierung des personenbezogenen Informationsaustauschs zwischen verschiedenen Polizeidienststellen sowie mit der Staatsanwaltschaft. Zu diesem Zweck findet im Fall von Intensivtätern eine personenstatt straftatbezogene Registrierung statt und es werden Intensivtäterdateien und -listen geführt (vgl. Naplava 2018). Weiterhin erfolgen sogenannte Gefährderansprachen, die den jungen Straftätern vorrangig das Unrecht der Taten sowie Handlungsalternativen aufzuzeigen versuchen. Ferner erfolgt in diesem Zuge auch die Information über eine (nahende) Einstufung als Intensivtäter (vgl. Lesmeister 2008). Sozialpädagogische Maßnahmen Sozialpädagogische Maßnahmen setzen bei jungen Mehrfachauffälligen häufig am Aufbzw. Ausbau emotionaler und sozialer Kompetenzen an, da diese als zentral für die Aufnahme eines sozialkonformen Lebensentwurfs befunden werden (vgl. Kindler 2013). Vor diesem Hintergrund werden diverse Programme und Maßnahmen durchgeführt, die zum Teil auch unterschiedliche sozialpädagogische Ansätze miteinander verbinden. Soziale Trainingskurse, wie Anti-Aggressivitäts-Trainings und Anti- Gewalt-Trainings, sind dabei sowohl in ambulanten als auch in stationären Settings weit verbreitet. Aufgrund ihres teils konfrontativen Charakters sind einige der Programme in Deutschland jedoch teilweise umstritten (vgl. Heinz 2014, 112f ). Die Sekundäranalyse Ziel der hier beschriebenen Sekundäranalyse war eine Auseinandersetzung mit den Effekten kriminalpräventiver Projekte und Maßnahmen für junge Intensivtäter in Deutschland. Als Erfolgskriterium wurde dabei aus verschiedenen Gründen Legalbewährung - also das Ausbleiben von (Rückfall-)Kriminalität (Jehle et al. 2016) - herangezogen: (1) Die positive Beeinflussung der Legalbewährung ist die Hauptzielsetzung der Kriminalprävention; (2) Andere Erfolgskriterien werden in Wirkungsuntersuchungen häufig nicht systematisch erhoben. Dies schränkt die Vergleichbarkeit ein; (3) Die Beantwortung der oftmals in Wirkungsuntersuchungen herangezogenen psychometrischen Fragebögen kann durch das Durchlaufen der Maßnahme beeinflusst werden (Ohlemacher et al. 2001; Heinz 2014). Ferner wurden aufgrund der uneinheitlichen Verwendung des Begriffs „Intensivtäter“ auch solche Maßnahmen berücksichtigt, die junge Mehrfachauffällige als Zielgruppe haben (vgl. Walsh 2017; 2018 a). 461 uj 11+12 | 2019 Effekte im Umgang mit „Intensivtätern“ Um Wirkungsuntersuchungen aus Deutschland für die Sekundäranalyse zu finden, wurde eine systematische Literaturrecherche mit bestimmten Schlagwörtern durchgeführt. Darüber hinaus erfolgte eine Suche nach Schneeballsystem in bestimmten relevanten Internetauftritten und Dokumentationen sowie Anfragen an Experten (vgl. Walsh 2017; 2018 a). Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf drei polizeiliche Maßnahmen und Projekte, zu denen vier Studien vorlagen (Lesmeister 2008; Europäisches Zentrum für Kriminalprävention 2008; Bliesener et al. 2010; Bliesener et al. 2015), sowie auf soziale Trainingskurse (einschließlich Anti-Aggressivitäts-, Anti-Gewalt und Coolness-Trainings), wobei hier elf Studien zu zehn Projekten vorlagen (Wellhöfer 1995; Gapski/ Hollmann 2003; 2004; Boxberg/ Bosold 2009; Körner 2006; 2008; Ohlemacher et al. 2001; Heinzelmann 2006; Rau 2006; Eggert/ Feuerhelm 2007; Bosold/ Lauterbach 2010; Beck/ Ptucha 2017). Ergebnisse Anzahl und Anlage der Wirkungsuntersuchungen Der polizeiliche Umgang mit jungen Mehrfachauffälligen ist bundesweit konzeptionell geregelt (Lesmeister 2008). Wirksamkeitsuntersuchungen zu polizeilichen Maßnahmen lagen jedoch ausschließlich aus Nordrhein-Westfalen vor. Eine Bestandsaufnahme zeigte mit Blick auf soziale Trainingskurse, Anti-Aggressivitäts- und Anti-Gewalttrainings, dass im Bundesgebiet 412 Maßnahmen von 311 Anbietern durchgeführt werden (Hofmann 2014). Die Zahl der Wirkungsuntersuchungen steht also sowohl im polizeilichen als auch im sozialpädagogischen Kontext in keinem Verhältnis zum hohen Angebot. Zwölf der vorliegenden Studien basierten auf einem Kontrollgruppendesign, sieben Studien bezogen sich auf eine Teilnehmeranzahl von mindestens 100 Personen. Ergebnisse der Untersuchungen Drei Untersuchungen zu polizeilichen Maßnahmen berichteten eine geringere Rückfälligkeit der Teilnehmer im Vergleich zu einer Kontrollgruppe (Lesmeister 2008; Europäisches Zentrum für Kriminalprävention 2008; Bliesener et al. 2010). Eine Studie wies nicht auf solche positiven Effekte hin (Bliesener et al. 2015). Hierbei konnte die Evaluation der polizeilichen Konzepte zum Umgang mit jungen Mehrfach- und Intensivtätern in Nordrhein-Westfalen als methodisch belastbarste Untersuchung eine Reduzierung der Deliktsbelastung in den untersuchten Kreispolizeibehörden feststellen und deutete damit auf einen positiven Effekt der Programme hin (Bliesener et al. 2010). An dieser Stelle wäre die erneute Durchführung einer Evaluation mit größerem Beobachtungszeitraum wünschenswert. Die Ergebnisse der Untersuchungen zu Sozialen Trainingskursen und Anti-Aggressivitäts- Trainings zeigten divergierende Befunde auf. Fünf Studien wiesen positive Effekte der Trainingskurse im Sinne einer Reduzierung des Kriminalitätsaufkommens nach erfolgter Intervention aus (Wellhöfer 1995; Körner 2006; 2008; Bosold/ Lauterbach 2010; Beck/ Ptucha 2017). Die Aussagekraft der Studien ist jedoch überwiegend eingeschränkt (vgl. Heinz 2014). Eine Studie zeigte zudem einen signifikanten Anstieg von Gewaltdelikten nach erfolgtem Trainingskurs (Wellhöfer 1995). Darüber hinaus wies eine Untersuchung von Endres et al. (2016) zu einem Anti-Gewalt-Training aus Österreich eine höhere Wiederverurteilungsquote der Teilnehmer im Vergleich zu den Nichtteilnehmern nach. Die Autoren bemerkten zutreffend, dass dies auf negative Effekte des Trainings oder auf Stigmatisierungsmechanismen zurückgeführt werden könnte. Auf dem aktuellen Kenntnisstand sind negative Effekte der Trainings folglich nicht auszuschließen und weitere Wirkungsuntersuchungen erforderlich. 462 uj 11+12 | 2019 Effekte im Umgang mit „Intensivtätern“ Diskussion Polizeiliche Maßnahmen Sehr auffällig im Zusammenhang mit dem polizeilichen Umgang mit der Zielgruppe war die Tatsache, dass ausschließlich Untersuchungen aus Nordrhein-Westfalen vorlagen. Folglich wurden polizeiliche Maßnahmen in den übrigen Bundesländern entweder nicht wissenschaftlich überprüft oder die Untersuchungen wurden nicht veröffentlicht. Insofern lassen sich zum polizeilichen Umgang mit der Zielgruppe kaum fundierte Aussagen hinsichtlich einer Zielerreichung treffen. Dies ist auch aufgrund des hohen Stigmatisierungspotenzials vieler polizeilicher Maßnahmen im Umgang mit der Zielgruppe problematisch. Labeling Effekte sind in diesem Zusammenhang nicht auszuschließen und sollten entsprechend wissenschaftlich überprüft werden. Soziale Trainingskurse Im Hinblick auf soziale Trainings kann mit Hofmann resümiert werden, dass für die „optimistische Einschätzung der Anbieter zur Zielerreichung“ kein Anlass gegeben ist (Hofmann 2014, 153). Vor dem Hintergrund der defizitären Befundlage stellt sich die Bewerbungspraxis vieler Träger, die Projekte als „nachweislich wirksam“ zu vermarkten, sehr fragwürdig dar. Die Etablierung einer Evaluationskultur könnte nicht nur offene Fragen zur Wirkung der Trainings beantworten (vgl. Heinz 2014), sondern auch zu deren Qualität beitragen. Die weite Verbreitung der Trainingskurse kann nicht auf deren nachgewiesene positive Wirkung zurückgeführt werden. Vielmehr dürfte hier ein Mangel an Alternativen ausschlaggebend sein (vgl. Bosold/ Lauterbach 2010). Empfehlungen Auf die unzureichende Evaluationskultur im Bereich des Umgangs mit jungen Mehrfachauffälligen wurde bereits an diversen Stellen hingewiesen (vgl. etwa Heinz 2014). Diese Tätergruppe durchläuft in der Regel bereits vor Beginn der eigentlichen kriminellen Karriere eine Jugendhilfekarriere (Meier 2015). Entsprechend hoch ist sowohl das Stigmatisierungsrisiko dieser Menschen als auch das Angebot an verfügbaren Maßnahmen. Die Anzahl an (Wirkungs-)Evaluationen ist dennoch sehr gering. Evaluationen wären jedoch auch aus Gründen der Qualitätssicherung und Maßnahmenoptimierung für die praktische Arbeit wesentlich. Der Sekundäranalyse lag die Prämisse zugrunde, dass Evaluationsforschung nicht nur einer sinnvollen Ressourcenverteilung dienlich ist, sondern auch wichtige Beiträge zur Weiterentwicklung des jeweiligen Projekts sowie zur Qualifizierung und Professionalisierung der Durchführenden leisten kann - etwa durch den Hinweis auf Bedarfe. Projektträger und Einrichtungen, die mit jungen Mehrfachtätern betraut sind, scheinen Evaluationen und/ oder der Veröffentlichung von Evaluationsergebnissen jedoch oftmals eher zurückhaltend gegenüberzustehen oder aber im Hinblick auf deren Bedeutung, auch für ihre eigene Arbeit, nicht genug sensibilisiert zu sein. Hier wäre es sinnvoll, Strukturen zu schaffen, Vorbehalte abzubauen und eine Evaluationskultur zu etablieren, um den Umgang mit jungen Mehrfachauffälligen zu verbessern (vgl. u. a. Heinz 2014). Gleichzeitig sollten sich die an bestimmte Maßnahmen gestellten Erwartungen in einem realisierbaren Rahmen bewegen. Dies ist leider nicht durchgängig der Fall, obwohl es sich bei der Zielgruppe oftmals um mehrfachauffällige Gewaltstraftäter auf dem Höhepunkt der Alters-Kriminalitäts-Kurve handelt und diese überwiegend mit zeitlich sehr begrenzten Programmen beeinflusst werden sollen. Zum Teil werden dabei jedoch auch Zielsetzungen formuliert, die keine konzeptionstheoretische Verankerung aufweisen (Walsh 2017). Wenn es durch eine Maßnahme gelingt 463 uj 11+12 | 2019 Effekte im Umgang mit „Intensivtätern“ eine qualitative und/ oder quantitative Reduzierung von Gewalt zu erreichen, stellt dies bereits einen Erfolg dar. Zu erwarten, dass die Jugendlichen nach Durchlaufen einer Maßnahme keinerlei strafrechtlich relevantes Verhalten mehr zeigen - also auch keine jugendtypische Delinquenz - erscheint sehr ambitioniert. Dr. Maria Walsh Nationales Zentrum für Kriminalprävention c/ o Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn E-Mail: maria.walsh@bmi.bund.de Literatur Albrecht, H.-J. (1998): Jugend und Gewalt. Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform 81/ 6, 381 - 398 Beck, M., Ptucha, J. (2017): 15 Jahre Anti-Aggressivitäts-Training im Thüringer Jugendstrafvollzug. Vom Charme des Spatzen in der Hand. Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe 28 (4), 373 - 378 Bliesener, T., Kindlein, A., Riesner, L., Schulz, J. F., Thomas, J. (2010): Eine Prozess‐ und Wirkungsevaluation polizeilicher Konzepte zum Umgang mit jungen Mehrfach‐/ Intensivtätern in NRW. Abschluss des Forschungsprojekts, Kiel Bliesener, T., Glaubitz, C., Hausmann, B., Klatt, T., Bliesener, L. (2015): Prozess- und Wirkungsevaluation der NRW-Initiative „Kurve kriegen“. Abschlussbericht der Wirkungsevaluation. 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