unsere jugend
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Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
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Zur Diskussion: Kinder- und Jugendhilfe mit Geflüchteten
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Michael Görtler
Im Fach- und Praxisdiskurs der Kinder- und Jugendhilfe findet sowohl die Situation Geflüchteter als auch die der darin tätigen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter vergleichsweise wenig Beachtung. Insbesondere die Widersprüche, die beim professionellen Handeln auftreten, werden kaum thematisiert.
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89 unsere jugend, 71. Jg., S. 89 - 93 (2019) DOI 10.2378/ uj2019.art14d © Ernst Reinhardt Verlag München Basel von Prof. Dr. Michael Görtler Jg. 1982; Studium der Politikwissenschaft, Soziologie, Erwachsenenbildung und Sozialpädagogik; Professor für Sozialpädagogik an der FHM Bamberg Zur Diskussion: Kinder- und Jugendhilfe mit Geflüchteten Professionelles Handeln unter schwierigen Bedingungen Im Fach- und Praxisdiskurs der Kinder- und Jugendhilfe findet sowohl die Situation Geflüchteter als auch die der darin tätigen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter vergleichsweise wenig Beachtung. Insbesondere die Widersprüche, die beim professionellen Handeln auftreten, werden kaum thematisiert. Dieser Beitrag möchte in der gebotenen Kürze einen Eindruck davon vermitteln, unter welchen schwierigen Bedingungen Kinder- und Jugendhilfe mit Geflüchteten aktuell stattfindet. Um dieses Handlungsfeld ein wenig besser auszuleuchten, werden im Folgenden am Beispiel des Freistaats Bayern aktuelle Entwicklungen in der Flüchtlingspolitik, Rahmenbedingungen der Kinder- und Jugendhilfe mit Geflüchteten und Herausforderungen, die darin zu bewältigen sind, skizziert. Die Grundlage dafür bilden Medienberichte, Positionspapiere, Studien und Fachgespräche mit Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, die in diesem Handlungsfeld seit mehreren Jahren tätig und von den aktuellen Entwicklungen vor Ort direkt betroffen sind. Flüchtlingspolitik als hochbrisantes Thema Die Migrationsbewegungen in Europa und deren Folgen, die in der Öffentlichkeit häufig als ‚Flüchtlingskrise in Europa ab 2015‘ bezeichnet werden, stellen die Regierungen der Mitgliedsländer der Europäischen Union sowie die aufnehmenden Gesellschaften vor große politische und soziale Herausforderungen. Davon ist auch Deutschland, als eines der Hauptaufnahmeländer für minderjährige wie auch volljährige Geflüchtete betroffen. So verwundert es nicht, dass die Flüchtlingspolitik ein hochbrisantes Thema ist, das in Politik und Öffentlichkeit kontrovers diskutiert wird. Zu hören sind z. B. Forderungen nach einer Schließung der EU-Außengrenzen, der fairen Verteilung von Geflüchteten auf die EU-Staaten, der Abschottung Deutschlands oder der Errichtung neuer sog. Abschiebezentren (neuerdings in der Politik auch ‚AnkER-Zentren‘ genannt), die offiziell - und im Europarecht-Jargon - als ‚Rückführungszentren‘ bezeichnet werden. Im Diskurs um die Flüchtlingspolitik wird gerne mit großen Zahlen, wie etwa Statistiken zur Zuwande- 90 uj 2 | 2019 Kinder- und Jugendhilfe mit Geflüchteten rung, Asylantragstellung oder Ausländerkriminalität sowie Ergebnissen von Bevölkerungsumfragen jongliert - die humanitäre Dimension und die einzelnen Schicksale geraten dabei jedoch schnell in Vergessenheit. Wieder Sammelabschiebungen nach Afghanistan Seit September 2017 finden wieder Sammelabschiebungen nach Afghanistan statt, die nach dem Sprengstoffanschlag auf die deutsche Botschaft in Kabul im Mai 2017 vorübergehend ausgesetzt wurden. In den Medien häufen sich in letzter Zeit Berichte über bereits entschiedene, in letzter Minute noch abgewendete, aber auch - trotz Gegenwehr - vollzogene Abschiebungen, die diskussionswürdig sind. Umstritten ist dabei zum einen, dass nun nicht mehr nur sog. „hartnäckige Identitätsverweigerer“, „Gefährder“ oder „Straftäter“ (Bayerischer Flüchtlingsrat 2017), sondern auch solche Menschen abgeschoben werden dürfen, die ihre Fähigkeit und Bereitschaft zur Integration - im landläufigen, wenn auch nützlichkeitsorientierten Sinn - unter Beweis gestellt haben, indem sie die deutsche Sprache gelernt, eine Schule besucht, eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle in Aussicht haben oder sich bereits in Ausbildung oder Erwerbstätigkeit befinden. Dabei handelt es sich also gerade nicht um die Negativbeispiele, die von Rechtspopulisten immer wieder als Bedrohung für die Bevölkerung und Belastung für die öffentlichen Kassen angeführt werden. Der Bayerische Flüchtlingsrat berichtet von mehreren Fällen, in denen„selbst gut integrierte Personen“ für die Abschiebung vorgesehen sein sollen (Bayerischer Flüchtlingsrat 2018). Zum anderen ist fragwürdig, dass Afghanistan, als ein Land, in welchem die „Sicherheitslage in großen Teilen des Landes unübersichtlich und nicht vorhersehbar“ eingestuft wird und es „landesweit zu Attentaten, Überfällen, Entführungen und anderen Gewaltverbrechen“ kommen kann (Auswärtiges Amt 2018), wieder zum Ziel von Abschiebeflügen erklärt wird. Regelmäßige Berichte aus den Medien zu Terroranschlägen im Land unterstreichen die Einschätzung des Auswärtigen Amtes, die für die Politik jedoch nicht ausschlaggebend zu sein scheint - was von vielerlei Seiten (insbesondere von Flüchtlingsorganisationen) kritisiert wird. Zudem gibt es mehrere dokumentierte Fälle, in denen abgeschobene Geflüchtete, die noch in Kontakt mit ihren Gastfamilien, Betreuern, Freunden oder anderen noch in Deutschland lebenden Geflüchteten stehen, dort Zeuge und sogar Opfer von Sprengstoffanschlägen geworden sind. Die beschriebene Abschiebepraxis führt folglich nicht nur bei den direkt davon betroffenen Personen - vor allem: den Geflüchteten selbst sowie ihren Betreuerinnen und Betreuern - zu Ohnmachtsgefühlen und Unverständnis, sondern auch zu Irritationen bei vielen Bürgerinnen und Bürgern, die damit über Medienberichte, aber auch durch Einzelschicksale aus dem eigenen Umfeld konfrontiert werden. Rahmenbedingungen der Kinder- und Jugendhilfe mit Geflüchteten Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe sind in der Regel Personen, die als unbegleitete Minderjährige nach Deutschland gekommen sind und seitdem in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen unter Aufsicht des Jugendamts betreut werden. Afghanistan war bzw. ist seit 2015 eines der Hauptherkunftsländer dieser Personengruppe. Unbegleitete Minderjährige gelten als eine besonders schutzbedürftige Personengruppe, da sie mit hoher Wahrscheinlichkeit körperliche und seelische Verletzungen erfahren haben und von der Flucht traumatisiert sind, wie die Fokus-Studie „Unbegleitete Minderjährige in Deutschland“, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) herausgegeben wurde, zeigt (Müller 2014, 10). Es liegt auf der Hand, dass die Kinder- und Jugendhilfe nicht einfach mit dem Erreichen eines 91 uj 2 | 2019 Kinder- und Jugendhilfe mit Geflüchteten bestimmten Lebensalters überflüssig wird und sozialpädagogische wie therapeutische Maßnahmen damit per se ihre Notwendigkeit verlieren. Vielmehr ist davon auszugehen, dass bei solchen Jugendlichen bzw. jungen Menschen nach wie vor Betreuungsbedarf besteht - selbst wenn es nur darum geht, ihnen bei den Verselbstständigungsbemühungen zu helfen. Herausforderungen der Kinder- und Jugendhilfe mit Geflüchteten Die beschriebene Konstellation stellt die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, welche diese Personengruppe betreuen, mitunter vor Aufgaben, die kaum noch zu bewältigen sind. In Gesprächen berichten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter von äußeren und inneren Widersprüchen, im Fachdiskurs als „Antinomien“ bezeichnet (Helsper 2004), mit denen sie beim professionellen Handeln zu kämpfen haben. Solche Antinomien entstehen beispielsweise daraus, dass die Fachkräfte beim professionellen Handeln sprichwörtlich zwischen den Stühlen stehen - wie etwa zwischen den klassischen Aufgaben von Hilfe und Kontrolle - und dabei zwischen Werten und Zielen, die sich nicht oder nur mühevoll miteinander in Einklang bringen lassen, abwägen und mitunter folgenschwere Entscheidungen treffen müssen. Dabei gibt es in der Regel keine eindeutig richtige oder falsche Vorgehensweise, sondern nur ungefähre Orientierungspunkte für professionelles Handeln. In schwierigen Situationen sind vor allem Erfahrung und Urteilskraft gefragt, um bei pädagogischen Ermessungsfragen zu einer verantwortbaren Lösung zu gelangen. Der professionelle Umgang mit äußeren und inneren Widersprüchen fällt deswegen so schwer, weil sich dabei die rationale und emotionale sowie normative Ebene miteinander vermischen, also Gedanken, Gefühle oder Werte. Deshalb müssen unterschiedliche, teilweise konträre Sichtweisen gegeneinander abgewogen, aber auch miteinander in Einklang gebracht werden (wie etwa eine soziale, politische, ökonomische oder moralische Perspektive) - was selten reibungslos gelingt. Häufig finden sich Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter angesichts institutioneller Zwänge (z. B. knappe finanzielle, zeitliche und personelle Ressourcen) in einem Dilemma wieder, aus dem es keinen einfachen oder klaren Ausweg gibt. So bleiben - je nach Schweregrad des Einzelfalls - bei den Betreuenden offene Fragen, aber auch Unverständnis, Ohnmachtsgefühle bis hin zur Verzweiflung zurück. Im Folgenden wird anhand von fünf Punkten dargestellt, wovon Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in Fachgesprächen, die im Kontext von Exkursionen, Tagungen und Vorträgen stattgefunden haben, berichteten. Diese Punkte sind nicht das Ergebnis einer forschungsmethodischen Auswertung, sondern einer Zusammenfassung und Verdichtung des Gesagten durch den Verfasser dieses Beitrags. Dieses Vorgehen ist dem Umstand geschuldet, dass die Fachgespräche nicht im Rahmen einer Befragung stattgefunden haben und daher nur ein Gesprächsprotokoll zur Verfügung steht. Laut den Betreuenden geht es u. a. um die Bewältigung der folgenden Anforderungen: ➤ Das Unbegreifliche begreiflich zu machen. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter müssen den Geflüchteten, die aus Angst um ihr Leben, auf der Suche nach Glück oder besseren Chancen nach Europa bzw. Deutschland gekommen sind, vermitteln, warum sie nicht bleiben dürfen und warum auch diejenigen Personen, die aus landläufiger Sicht alles richtig gemacht bzw. es mit ganzer Kraft versucht haben, trotzdem wieder abgeschoben werden. Damit verbunden ist nicht zuletzt auch der Eindruck, dass in Politik und Öffentlichkeit mit zweierlei Maß gemessen wird und Dinge wie Herkunft oder Aufenthaltsstatus allein darüber entscheiden, unter welchen Bedingungen ein Mensch leben kann bzw. muss. 92 uj 2 | 2019 Kinder- und Jugendhilfe mit Geflüchteten ➤ Die Gruppe in Krisen aufzufangen. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter müssen mit den Ängsten, der Wut oder Perspektivlosigkeit der Geflüchteten umgehen, die sich infolge der Abschiebung eines Freundes bzw. Bekannten äußern, und verhindern, dass es zu spontanen selbst- und fremdverletzenden Handlungen kommt. Sie berichteten beispielsweise davon, wie sie mit zum Teil heftigen Vorwürfen und Anfeindungen konfrontiert wurden und erst nach klärenden Gesprächen und dem wechselseitigen Austausch von Gedanken und Gefühlen wieder eine gemeinsame Basis sowie Ruhe in der Gruppe herstellen konnten. ➤ Die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen zu bewahren. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter - selbst noch von der plötzlichen Wendung der Ereignisse geschockt - berichteten von der Schwierigkeit, die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen der Geflüchteten nicht zu verlieren. Dies erfordert Überzeugungsarbeit in mindestens zwei Richtungen: zum einen, dass man tatsächlich als Anwalt der Klientinnen und Klienten agiert und sich nicht heimlich mit den Behörden abgesprochen hat, um den Erfolg der Abschiebung nicht zu gefährden; zum anderen, dass man trotz der Macht des Faktischen auch weiterhin versucht, alles in seiner Macht Stehende zu tun, um den Jugendlichen bzw. jungen Menschen zu helfen. ➤ Den Status quo zu akzeptieren. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter müssen akzeptieren, dass der beträchtliche personelle und finanzielle Aufwand (die aufgewendeten Gelder in der Kinder- und Jugendhilfe liegen im fünfstelligen, teilweise auch sechsstelligen Bereich) letztlich nur zum Zwecke der Verwahrung erfolgte, ohne dass daraus eine echte Bleibeperspektive entstanden ist, und dass alle bereits erzielten Erfolge mit einer Abschiebung nichtig werden. Sie müssen sich bewusst machen, dass ihnen angesichts institutioneller Zwänge die Hände gebunden sind. Und das bedeutet auch, dass die eigenen Ideale und Erwartungen an den Beruf und der Sinn des eigenen Handelns infrage gestellt werden. ➤ Sich vor anderen rechtfertigen zu müssen. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter haben nicht nur mit Herausforderungen im Berufsleben zu tun, sondern auch mit Vorwürfen und Anfeindungen im Privatleben. So wurde mehrfach davon berichtet, dass man sich gegenüber Fremden, aber auch Familienangehörigen und Freunden für seine Tätigkeit rechtfertigen muss. Angesichts rechtspopulistischer Tendenzen und dem sinkenden Vertrauen in die Politik, ihre Repräsentanten und Institutionen, werden die in staatlichem Auftrag Handelnden mit der Frage konfrontiert, welchen Sinn die Kinder- und Jugendhilfe mit Geflüchteten überhaupt hat und - noch schwerwiegender - wieso sie diese Tätigkeit überhaupt ausüben. Die fünf Punkte verdeutlichen, dass die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter zwischen Hilfe und Kontrolle sowie Doppel- und Trippelmandat bisweilen mit gravierenden Antinomien, d. h. inneren und äußeren Widerständen, zu kämpfen haben. Anknüpfungspunkte für den Fach- und Praxisdiskurs bieten u. a. theoretische und normative Ansätze wie die Soziale Arbeit als „Menschenrechtsprofession“ (Staub- Bernasconi 2012) oder die Leitbilder der einschlägigen Berufsverbände (DBSH o. J.). Prof. Dr. Michael Görtler E-Mail: goertler@fh-mittelstand.de 93 uj 2 | 2019 Kinder- und Jugendhilfe mit Geflüchteten Literatur Auswärtiges Amt (2018): Afghanistan: Reisewarnung, Landesspezifische Sicherheitshinweise - Reisewarnung, Sicherheitslage. URL: https: / / www.auswaerti ges-amt.de/ de/ aussenpolitik/ laender/ afghanistannode/ afghanistansicherheit/ 204692, 23. 7. 2018 Bayerischer Flüchtlingsrat (2017): Abschiebungen nach Afghanistan - Informationen und Warnhinweise. URL: https: / / www.fluechtlingsrat-bayern.de/ tl_files/ 2017/ PDF%20Dokumente%202017/ Warnhinweise %20Afghanistan_Stand%20%20Dez%202017.pdf, 23. 7. 2018 Bayerischer Flüchtlingsrat (2018): CSU räumt ab - Schüler und kranke Afghanen sind oben auf der Liste. URL: https: / / www.fluechtlingsrat-bayern.de/ beitrag/ items/ csu-raeumt-ab-schueler-und-kranke-afgha nen-sind-oben-auf-der-liste.html, 23. 7. 2018 Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (DBSH) (o. J.): Haltung der Profession. URL: https: / / www. dbsh.de/ profession/ haltung-der-profession.html, 23. 7. 2018 Helsper, W. (2004): Pädagogisches Handeln in den Antinomien der Moderne. In: Krüger, H.H., Helsper, W. (Hrsg.), Einführung in Grundbegriffe und Grundfragen der Erziehungswissenschaft. Einführungskurs Erziehungswissenschaft. VS, Wiesbaden, 15 - 34, https: / / doi.org/ 10.1007/ 978-3-663-09887-4_2 Müller, A. (2014): Unbegleitete Minderjährige in Deutschland. Fokus-Studie der deutschen nationalen Kontaktstelle für das Europäische Migrationsnetzwerk. Working Paper 60. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Staub-Bernasconi, S. (2012): Soziale Arbeit und soziale Probleme. In: Thole, W. (Hrsg.), Grundriss Soziale Arbeit. Ein einführendes Handbuch. VS, Wiesbaden, 267 - 282, https: / / doi.org/ 10.1007/ 978-3-531-94311- 4_12
