eJournals unsere jugend71/5

unsere jugend
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0342-5258
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/uj2019.art38d
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Zwischenruf: 23. Mai 2019 - 70 Jahre Grundgesetz

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Dieter Kreft
Das Grundgesetz hat nicht nur Regelungen über die Staatsform, die Staatsorganisation und die Grundrechte getroffen, es ist auch die Basis für den demokratischen und sozialen Bundesstaat in Deutschland und damit von besonderer Bedeutung für die Soziale Arbeit. Daran soll zum 70. Jahrestag seines Inkrafttretens erinnert werden.
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227 unsere jugend, 71. Jg., S. 227 - 230 (2019) DOI 10.2378/ uj2019.art38d © Ernst Reinhardt Verlag München Basel von Dieter Kreft Jg. 1936; Verwaltungs- und Erziehungswissenschaftler, Staatssekretär a. D., Honorarprofessor der Leuphana Universität in Lüneburg Zwischenruf: 23. Mai 2019 - 70 Jahre Grundgesetz Das Grundgesetz hat nicht nur Regelungen über die Staatsform, die Staatsorganisation und die Grundrechte getroffen, es ist auch die Basis für den demokratischen und sozialen Bundesstaat in Deutschland und damit von besonderer Bedeutung für die Soziale Arbeit. Daran soll zum 70. Jahrestag seines Inkrafttretens erinnert werden. Ein subjektiver Blick auf die Nachkriegszeit Am 23. Mai 1949, als das Grundgesetz in Kraft trat, war ich 13 Jahre alt, ein Kriegskind also, zumal ein Berliner Kind. Meine Mutter, alleinerziehend, war eigentlich nur froh, ihre drei Kinder und sich einigermaßen unbeschadet durch den Krieg, die Ausbombung und die unbarmherzigen ersten Nachkriegsjahre gebracht zu haben. Wir waren arm, wie fast alle um uns herum, deshalb wurde wohl auch diese materielle Armut damals nicht als stigmatisierend empfunden. Und wir waren zwar materiell arm, aber nicht arm dran: Die kleine Familie war in sich stabil, geordnet, Regeln - aber auch Sicherheit - gebend, wir waren sozial eingebettet in Sportvereine, Kirchengemeinden, in Cliquen. Rückblickend betrachtet war schon die Berliner Luftbrücke (1948/ 1949) ein Fortschritt, weil in ihrer Zeit erstmalig nach Kriegsende unsere Grundbedürfnisse - allerdings auf niedrigstem Niveau - abgesichert wurden. 1951 fanden dann meine Mutter und die beiden älteren Geschwister nach jahrelanger Erwerbslosigkeit Arbeit: Nach meiner Erinnerung ging es mir und meiner Familie ab 1951/ 1952 jedes Jahr ein wenig besser - und vielen anderen meiner Generation auch. Harald Martenstein, der Kolumnist der Wochenzeitschrift „Die Zeit“ und des Berliner „Tagesspiegels“ (TS), hat in einem Beitrag (TS vom 26. 8. 2018: Wer heute über 60 ist, hat Glück gehabt) darauf in seiner wohltuend drastischen Art so hingewiesen: „Keinen Krieg erlebt, keine Prügelstrafe (D. K.: na ja), nie Angst gehabt, seine Meinung zu äußern, im Wohlstand aufgewachsen und jede Menge Jobs zur Auswahl. Was für ein Leben! Danke.“ Viele Jahre gab es also so etwas wie eine Lebensverbesserung für viele, und mit dem Grundgesetz (GG) stabilisierten sich sowohl die politischen als auch die wirtschaftlichen Verhältnisse, letztere bis hin zur Ausgestaltung einer sozialen Marktwirtschaft. 228 uj 5 | 2019 70 Jahre Grundgesetz Unser Grundgesetz und seine Entwicklung Der Parlamentarische Rat, der seit September 1948 in Bonn getagt hatte, beschloss am 8. Mai 1949 (sehr bewusst an diesem Datum) den Entwurf des GG, der nach Genehmigung durch die Militärgouverneure der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszonen und nach Zustimmung der Länderparlamente (nur Bayern lehnte den Entwurf ab) am 23. Mai 1949 in Kraft getreten ist - zugleich das Gründungsdatum der (alten) Bundesrepublik Deutschland (BRD). Statt „Verfassung“ wurde bewusst der Titel „Grundgesetz“ gewählt, um das „Provisorium“ der damaligen Staatsgründung zu kennzeichnen. Von den 65 Stimmberechtigten des Parlamentarischen Rates waren nur vier Frauen. An eine von ihnen, Elisabeth Selbert, soll hier vor allem erinnert werden, denn sie hat - gegen den heftigen Widerstand der Männer - diese Formulierung in Art. 3 Abs. 2 (jetzt S. 1) GG durchgesetzt: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt” und damit letztendlich die Grundlage für eine der zentralen gesellschaftlichen Veränderungen seit 1949 geliefert. Mit der deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 wurde das GG die Verfassung des gesamten deutschen Volkes (Präambel: „Damit gilt dieses GG für das gesamte Deutsche Volk“). Alle Versuche, dass GG komplett durch eine neue Verfassung zu ersetzen, die nicht nur von den Parlamenten, sondern auch von allen Bürgern legitimiert werden sollte, sind schließlich gescheitert. Aus heutiger Sicht (! ) kein Unglück, sondern eine gute Entwicklung, denn dieses Grundgesetz ist bis heute die beste Verfassung, die die Deutschen je hatten. Das GG ist seit seinem Inkrafttreten mehr als 60-mal durch Änderungen, Einfügungen, Aufhebungen geändert worden. Viele davon waren höchst umstritten: so z. B. die Einführung der Wehrpflicht (1956, seit 2011 ausgesetzt bis auf den Spannungs- und Verteidigungsfall), die Notstandsgesetze (1968), die Einschränkung des Rechts auf Asyl (1993) und die Föderalismusreform (2006). Trotz dieser und zahlreicher anderer Eingriffe in den Urtext ist das GG in seinen Grundstrukturen unverändert geblieben. Es trifft Regelungen über die Staatsform, über die Staatsorganisation und die Grundrechte. Das Grundgesetz und die Soziale Arbeit Auf der Linie Sozialpolitik, Soziale Sicherung, Soziale Arbeit werden letzterer unter dem verfassungsrechtlichen Begriff „öffentliche Fürsorge“ (Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG) diese Bereiche zugeordnet: die Alten-, Behinderten-, Gesundheits-, Kinder- und Jugendhilfe, Sozialhilfe und seit 2005 die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Ingo Richter hat zuletzt wieder in seinem Beitrag „Verfassungsrecht“ im Wörterbuch Soziale Arbeit (Kreft/ Mielenz 2017: 1060f ) in zehn Punkten sehr genau und sehr sorgfältig die Bedeutung der Grundrechte für die in der Sozialen ArbeitTätigen herausgearbeitet (u. a. der Mensch als Subjekt sozialer Leistungen; dass es ein Recht auf soziale Leistungen gibt; der Gleichheitsgrundsatz, der dem Gesetzgeber eine grundlose Ungleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1 GG verbietet; der Schutz der freien Träger usw.). Die Entwicklung des Sozialrechts in der BRD auf der Grundlage des Sozialstaatsgebots des GG war dann eindrucksvoll: Bei seinem Inkrafttreten (1962) war das Bundessozialhilfegesetz das modernste soziale Leistungsgesetz (seit 2005 SGB XII). Dann die umfassenden sozialrechtlichen Regelungen in den Büchern des Sozialgesetzbuches (SGB), beginnend mit dem SGB I von 1976 - inzwischen sind neun Bücher eingegliedert. Und 1990/ 1991 erhielt schließlich (endlich) auch die Kinder- und Jugendhilfe mit dem SGB VIII ein in weiten Teilen zeitgemäßes Leistungsrecht, das die fachlich-rechtliche Entwicklung dieses so wichtigen Bereiches der Sozialen Arbeit sehr befördert hat. 229 uj 5 | 2019 70 Jahre Grundgesetz Aber auch die großen Grundsatzentscheidungen des GG sind und bleiben starke Stützen einer sozialen Demokratie: 1. Die Unantastbarkeit der Würde des Menschen (Art. 1 Abs. 1 GG) - und nach einem großen Wort von Johannes Rau sind damit nicht nur Deutsche gemeint -, wichtig in einer Zeit, die zunehmend von Populismus, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus bestimmt wird 2. Die Festlegung der BRD als demokratischer und sozialer (Hervorhebung: D. K.) Bundesstaat (Art. 20 Abs. 1 GG) 3. Die Einräumung eines Widerstandsrechtes gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen (Art. 20 Abs. 4 GG) 4. Und schließlich der dauerhafte Schutz durch die sog. Ewigkeitsklausel in Art. 79 Abs. 3 GG („Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig“) Mit diesem GG als Basis fällt es nicht schwer, sich zumVerfassungspatriotismus zu bekennen, also der grundsätzlichen Identifikation der Bürger mit den Grundwerten ihrer Verfassung, ihren Institutionen, ihrer republikanischen Grundordnung. Also: Alles gut? Einerseits ist die BRD ein Staat, in dem zu leben für viele Menschen aus der ganzen Welt wie eine Traumerfüllung ist/ wäre: Im September 2018 waren über 45 Millionen Menschen erwerbstätig, gleichzeitig sank die Arbeitslosenquote auf den niedrigsten Wert seit 1991 (5 %), die Steuereinnahmen sprudeln weiter, die BRD kann sich im sechsten Jahr im Bund die sog. Schwarze Null leisten, immer wieder erklären Menschen bei den unterschiedlichsten Befragungen mit deutlichen Mehrheiten (über 70 %), es gehe ihnen gut oder gar sehr gut. Andererseits lebt immer noch fast jeder Zehnte von staatlicher Hilfe (also Hartz IV, Sozialgeld, Sozialhilfe, Zuschüsse zur Rente), fast 20 % der Mädchen und Jungen sind arm oder armutsgefährdet. So sagte zuletzt Juli Zeh empört in einem Interview (TS vom 4. 11. 2018): „Und dann kommen wir zu unserem größten gesellschaftlichen Defizit. Wir sind ein schweinereiches durchindustrialisiertes Land und bei der Fürsorge für Schwächere, die Alten, die Kranken, die Kinder, völlig defizitär aufgestellt. Pflegenotstand, Krankenhäuser am Abgrund, zu wenig Kitaplätze.“ Man könnte hinzufügen: mancherorts verrottete Schulen, Straßen, auf denen zu fahren gefährlich ist - und das Wohnen wird „dem Markt“ überlassen mit der Folge, dass bezahlbarer Wohnraum zunehmend fehlt. Es gibt also weiterhin viel zu tun für Sozialpolitik, Soziale Sicherung, Soziale Arbeit in Deutschland: ➤ Wir müssen unsere soziale Demokratie allüberall, im Privaten, gegenüber den Nachbarn ebenso wie im Beruf oder im Studium, mit den guten Argumenten von Verfassungspatrioten verteidigen. Wir dürfen nicht, weil es vielen von uns inzwischen ordentlich bis sehr gut geht, gleichgültig wegschauen, wenn politisch popularisiert, wenn fremdenfeindlich oder rassistisch oder antisemitisch argumentiert wird, wenn Menschen durch Stammtischparolen etwa als Sozialschmarotzer diskriminiert werden. Wir müssen dagegen argumentieren oder auch demonstrieren - also zivilgesellschaftlich Widerstand leisten. ➤ Wir sollten nicht weiter wegschauen oder gar dulden, dass die vielfältigen sozialen Sicherungen vor allem für die ausgestaltet sind/ werden, die schon haben und nicht gleichgültig sein gegenüber denen, die bereits abgehängt sind von den sozialkulturellen Standards. 230 uj 5 | 2019 70 Jahre Grundgesetz Fazit In Deutschland können viele Menschen, kann sogar eine beachtliche Mehrheit ein auskömmliches und auch besseres Leben führen. Aber unbestritten sind immer noch um die 20 % von diesen sehr positiven Entwicklungen abgeschnitten. Die Kluft zwischen Arm und Reich ist inzwischen wieder so groß wie vor 100 Jahren. Für sozialpolitische Forderungen bietet das GG seit 1949 eine starke Ausgangslage, für die Handelnden in der Sozialen Arbeit ist es immer wieder auch eine Argumentationsstütze bei der Forderung nach Verbesserungen im Handlungsalltag. Hermann Höcherl hat im September 1963 als damaliger Bundesminister des Innern diesen Spruch von sich gegeben: „Die Beamten können nicht den ganzen Tag mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen.“ Vielleicht hatte er ja sogar Recht damit, aber kennen sollten alle (wenigstens aber die Beschäftigten des Bundes, der Länder und Kommunen) das GG in seinen Kernaussagen - um es zu beachten, zu nutzen und auch zu verteidigen. Prof. Dieter Kreft E-Mail: kremie.nuernberg@t-online.de Literatur Kreft, D., Mielenz, I. (2017): Wörterbuch Soziale Arbeit. Aufgaben, Praxisfelder, Begriffe und Methoden der Sozialarbeit und Sozialpädagogik. Beltz Juventa, Weinheim/ Basel