unsere jugend
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0342-5258
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/uj2019.art46d
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Zwischenruf: Ohne Schutz - Lügde und die Zukunft des Kinder- und Jugendhilfegesetzes
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Maria Kurz-Adam
Als die Gründungsväter- und mütter das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz in der Weimarer Republik auf den Weg gebracht haben, hatten sie den Krieg und seine entsetzlichen Folgen deutlich vor Augen. Millionen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen lebten auf den Straßen, halbverwaist, fernab von den Schulen, den Familien, den sozialen Bindungen, die der Krieg zerstört hatte. Das Reformpädagogische Projekt hat die Entwicklung des Gesetzes damals begleitet. „Verwahrloste Jugend“ hieß ein Buch von August Aichhorn, dem Mitbegründer der Erziehungsberatung in den späten zwanziger Jahren, ein reformpädagogisches Unterfangen, dessen Ziel es war, mit einer wertschätzenden Haltung die jungen Menschen von der Straße zu holen, Erziehung wieder zu etwas Menschlichem ohne Drill und Zwang zu gestalten, Verständnis zu haben, gepaart mit dem Willen, der schutzlos gewordenen Kindheit wieder Schutz zu geben, der vergessenen Jugend wieder zu einer Stimme zu verhelfen. [...]
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281 unsere jugend, 71. Jg., S. 281 - 283 (2019) DOI 10.2378/ uj2019.art46d © Ernst Reinhardt Verlag München Basel von Maria Kurz-Adam Jg. 1961; Diplompsychologin und Autorin, ehemalige Leiterin des Stadtjugendamtes München Zwischenruf: Ohne Schutz - Lügde und die Zukunft des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Als die Gründungsväter- und mütter das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz in der Weimarer Republik auf den Weg gebracht haben, hatten sie den Krieg und seine entsetzlichen Folgen deutlich vor Augen. Millionen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen lebten auf den Straßen, halbverwaist, fernab von den Schulen, den Familien, den sozialen Bindungen, die der Krieg zerstört hatte. Das Reformpädagogische Projekt hat die Entwicklung des Gesetzes damals begleitet. „Verwahrloste Jugend“ hieß ein Buch von August Aichhorn, dem Mitbegründer der Erziehungsberatung in den späten zwanziger Jahren, ein reformpädagogisches Unterfangen, dessen Ziel es war, mit einer wertschätzenden Haltung die jungen Menschen von der Straße zu holen, Erziehung wieder zu etwas Menschlichem ohne Drill und Zwang zu gestalten, Verständnis zu haben, gepaart mit dem Willen, der schutzlos gewordenen Kindheit wieder Schutz zu geben, der vergessenen Jugend wieder zu einer Stimme zu verhelfen. Die Idee des damaligen Gesetzes hat bis heute Gültigkeit - es gibt eine eigene Gesetzgebung für eine große Gruppe von Menschen in der Bundesrepublik, die als besonders schutzbedürftig angesehen wird - Kinder und Jugendliche brauchen, so die Grundlage und Überzeugung des Staates, einen besonderen Schutz, sie brauchen eine eigene Stimme, die gehört werden muss. Das moderne Kinder- und Jugendhilfegesetz hat sich vom Drill und Zwang des alten Jugendwohlfahrtsgesetzes verabschiedet, es ist breit ausdifferenziert, Schutz, Förderung, Bildung, Betreuung und Beteiligung finden sich in seinen Bestimmungen in vielfacher Form wieder. Eine lebenswerte Kindheit sollte der innere Werteleitfaden des Gesetzes sein, ein gutes Leben für Kinder, eine Möglichkeit, zuversichtlich in die Zukunft zu gehen. Es geht im Gesetz nie allein um den bloßen Schutz, sondern immer zugleich um Förderung, um Bildung, um Spiel, um Freude am Leben. Diese Idee, den Schutz der Kinder mit ihrem Recht auf Förderung und Erziehung und der Schaffung positiver Lebensbedingungen zu verbinden, macht die Schönheit des heutigen Kinder- und Jugendhilfegesetzes aus. Es hat große Strahlkraft entwickeln können, eine neue Form der Fachlichkeit gefordert und mitgeprägt, die sich loyal zu den Kindern und Jugendlichen stellen muss, Partei ergreift für ihre Belange, eine Fachlichkeit, die auch diejenigen nicht aufgibt, die von der Gesellschaft nicht 282 uj 6 | 2019 Zur Zukunft des KJHG beachtet oder gar ausgegrenzt werden. Der Kinderschutz ist Teil dieses Gedankens der Loyalität, Teil eines umfassenden Bildes von Kindheit, eine Form der Zuwendung, die die Kinder vor dem Ausgeliefertsein an Gewalt, Missbrauch, Misshandlung und psychischen Verletzungen schützen soll, damit sie eine lebenswerte Zukunft finden können. Aber das Gesetz scheint nicht für alle Kinder, nicht überall Schutz zu bieten. Loyalität zu Kindern gibt es nicht für alle, nicht überall. Die Werte, die das Gesetz vorgibt, sind durchzogen von Unbestimmtheit und schier unerschöpflichen Ambivalenzen. In Staufen, einem kleinen Ort in der Nähe von Freiburg, wurde im vergangenen Jahr ein kinderpornografisches Netzwerk aufgedeckt. Einem kleinen Jungen wurde über Jahre sexuelle Gewalt angetan, die Mutter war beteiligt, das Jugendamt hatte das Kind bei ihr gelassen, obwohl bekannt war, dass sie mit einem vorbestraften pädophilen Mann zusammengelebt hat. Familiengericht und Jugendamt waren sich einig, dass das Kind zur Mutter gehöre. Der Mann habe sich bislang ausschließlich an Mädchen vergriffen. Bilder eines Campingwagens geistern seit einigen Wochen durch die Medien, dort, auf einem Campingplatz in Lügde, einer kleinen Stadt in Nordrhein-Westfalen, in einem verwahrlost erscheinenden Wohnwagen, hat ein Mann über Jahre eine Art kinderpornografisches Zentrum betrieben, die Zahl der Missbrauchsopfer steigt immer noch. Der Mann habe, so sagt es der Staatsanwalt, ein kleines Mädchen, das bei ihm gelebt hat, als „Lockvogel“ für andere Kinder benutzt, sie war zugleich sein Opfer, das steht heute fest, das ihm immer zur Verfügung stand. Denn der Mann war der Pflegevater des Kindes, das Jugendamt hat ihm zwei Jahre zuvor die Pflegeerlaubnis erteilt. Die Mutter des Kindes habe das so gewollt. Es herrscht öffentliche Fassungslosigkeit. Wie konnte es sein, dass eine Behörde ein Kind in derartige Verhältnisse gibt, das Kind einem Mann anvertraut, der dort lebt, ohne Arbeit, ohne Tagesstruktur, ohne geordnete Wohnverhältnisse? Der zuständige Landrat sagt, man könne sich nicht vorstellen, welches Elend die Kolleginnen und Kollegen in den Jugendämtern sonst sehen, da seien die Verhältnisse dort, auf dem Campingplatz, „ziemlich in Ordnung“ gewesen. Es sei ja auch nicht verboten, dort zu leben. Aber er und seine MitarbeiterInnen möchten sich jetzt, nachdem das alles bekannt geworden ist, „in Respekt vor den Opfern verneigen“. Das zuständige Jugendamt sagt, es habe zum Zeitpunkt der Prüfung der Pflegschaft „alles richtig gemacht“. Das Mädchen habe Vertrauen gehabt, die Mutter sei überfordert gewesen, der spätere Pflegevater sei dem Kind und der Mutter gut bekannt gewesen. Eine Familienhilfe sei installiert worden, diese sei oft vor Ort gewesen. Es habe zum damaligen Zeitpunkt keine Hinweise auf sexuellen Missbrauch gegeben. Die Regierung des Bundeslandes sagt, die Jugendämter brauchen mehr Personal, als sei dieser Vorgang allein eine Folge eines Personalmangels, eine Frage der Zeit und des Aufwandes der Prüfung. Die ExpertInnen und WissenschaftlerInnen sagen, es brauche mehr Kommunikation, man müsse vernetzter miteinander arbeiten. Dazu müsse man eine Kommission bilden. Es wird wieder mehr Personalstellen geben, das ist sicher. Jemand wird wieder sagen, das war ein Einzelfall, die Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen in den Ämtern mache ihre Arbeit gut. Die Rituale der Rechtfertigung sind eingeübt. Die Sprachformen sind geprobt. Eine schleichende Verwahrlosung der Werte wohnt ihnen inne, eine Unsauberkeit, leicht schlampiger Zynismus. Lockvogel, ziemlich in Ordnung, bessere Kommunikation, mehr Personal, Verneigung vor den Opfern. Am Ende bleibt ein schaler Geschmack, eine seichte Empörung, die Zeit vergeht, die nächsten Opfer warten schon, dass ihnen zugehört wird. Aus der Perspektive der Opfer gibt es keinen Einzelfall. Es gibt auch kein Leben als Lockvogel. Aus der Perspektive der Opfer ist es unwe- 283 uj 6 | 2019 Zur Zukunft des KJHG sentlich, ob ExpertInnen neue Kommunikationswege vorschlagen. Es ist auch unwesentlich, ob andere die Arbeit vielleicht gut gemacht hätten, sie vor dem Opfer-Werden bewahrt hätten. Dann hätten sie, die Opfer, ja einfach nur Pech gehabt, vielleicht war es am Ende auch ihre Schuld? Das Kinder- und Jugendhilfegesetz sollte einen Beitrag dazu leisten, für alle Kinder, die in Deutschland leben, positive Lebensbedingungen zu schaffen. Das Gesetz ist dazu da, diese kontingente Achtlosigkeit, diese katastrophalen Möglichkeiten von Einschätzungen, das, was jetzt wie Pech oder gar persönliche Schuld der Kinder erscheint, zu verhindern. Es soll gleiches Recht für alle Kinder sichern. Und vor allem ist es dafür da, Schutz und Zukunft zu ermöglichen, Kinder nicht dem Elend zu überlassen, Kinder nicht Gefahren auszusetzen, Kindern zuzuhören, Kindern ein Bild davon zu vermitteln, wie eine andere Welt, in der sie ein unversehrtes Leben führen können, aussehen kann. Es ist ein Gesetz, gefüllt mit der Geschichte einer Wertschätzung von Kindheit, gefüllt mit Werten, es verpflichtet diejenigen, die es umsetzen sollen, dieser Wertschätzung zu folgen, die Werte einzuhalten und sorgsam zu achten. Die Werte, die das Kinder- und Jugendhilfegesetz zusammenbinden sollte, scheinen brüchig geworden. Der Maßstab, an dem gemessen wird, was richtig und was falsch ist, scheint immer mehr ins Trudeln zu kommen. Fachlichkeit wird zum verfügbaren Gut für zahllose, manchmal bis zur Schäbigkeit vorgetragene Meinungen. Alles, was unter dem Dach des Kinderschutzes geschieht, wird zum Ermessen. Alles wird zu einem gallertartigen Fluss von Einschätzungen, wichtigtuerischen Statements und Beschwichtigungen, in dem die alte, die schöne, die zuversichtliche Idee des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, die Idee, was heute Kinderschutz bedeutet, dahintreibt. Verwahrlosung lauert. Man kann die Verwahrlosung der Idee finden, mit ein wenig Suche erscheint sie auf Tagungen, in Büchern, in Fachgesprächen, an den Hochschulen. In fachlichen Werkstätten werden „Grenzfälle im Kinderschutz“ verhandelt, um aus ihnen zu lernen. „Habe ich einfach nur Glück gehabt, dass nichts passiert ist“? fragt eine Fachkraft den Leiter. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz ist eine Verpflichtung. Es ist keine Grundlage für Glück und Pech des Kindeswohls. Das Gesetz ist nicht dazu da, die Meinungen, die den Diskursen über Kinderschutz innewohnen, bis zur Unkenntlichkeit seiner Idee zu vervielfachen. Es ist nicht dazu da, dass für jeden Fall, in dem die Kinder- und Jugendhilfe selbst einem Kind Schaden zugefügt hat, eine Rechtfertigung bereitsteht. Es ist nicht dazu da, die Ambivalenzen zwischen Kindeswohl, Elternrechten, Eingriff und Hilfe zum immer neu verrührten Brei von achtlosem Denken und Handeln verkommen zu lassen. Wenn diejenigen, die das Kinder- und Jugendhilfegesetz zu verantworten haben, darauf keine Antwort finden, ist es um die Zukunft dieses einmal schönen Gesetzes und seiner wunderbaren Idee schlecht bestellt. Maria Kurz-Adam E-Mail: kurz.adam@t-online.de
