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0342-5258
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/uj2019.art64d
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2019
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Rezension
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2019
Roland Merten
Münder, J./Meysen, T./Trenczek, T. (Hrsg.) (2019): Frankfurter Kommentar zum SGB VIII. Kinder- und Jugendhilfe Baden-Baden: Nomos, 8. Auflage, 1.197 Seiten, € 65,–
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uj 9 | 2019 395 Rezension Inzwischen liegt der Frankfurter Kommentar in der 8. Auflage vor: erfahrungsgesättigt und zugleich auf dem neuesten Stand - sowohl fachals auch rechtswissenschaftlich. Er verdankt seine spezifische Qualität der Tatsache, dass nicht nur Juristen, sondern auch sozialpädagogische Fachwissenschaftler an dem Werk mitarbeiten. Die strafrechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit sozialpädagogischem Handeln haben Unsicherheit in der Profession hervorgerufen: Wie kann und muss sozialpädagogisches Handeln aussehen, damit keine strafrechtlichen Konsequenzen für SozialpädagogInnen eintreten? Doch mit dieser Frage ist bereits ein Missverständnis angesprochen, denn Sicherheit gebende Auskünfte über ‚richtiges‘ professionelles Handeln in (schwierigen) sozialpädagogischen Feldern durch Recht sind nicht zu erwarten. Die Hoffnung auf abschließende rechtliche Sicherheit würde zugleich die professionellen Entscheidungsmöglichkeiten auf „null“ reduzieren; dann brauchte es auch keine Sozialpädagogik mehr, weil professionelles Handeln (in Situationen der Unsicherheit) dann unmöglich wäre. Es bleiben also immer Handlungsspielräume, die professionell ausgestaltet und fachlich begründet werden müssen. Das setzt gute Rechtskenntnisse voraus, erschöpft sich allerdings nicht in diesen. Es kommt auf Fachwissen an, auf wissenschaftlich fundierte Begründungen. Diese doppelte Anforderung wird in einem eigenständigen Anhang ausgeführt: die Möglichkeit professionellen Handelns ist immer mit dem Preis der Unsicherheit und der Anforderung fachlicher Begründung verbunden. Recht und Sozialpädagogik sind insofern zwei Seiten derselben Medaille - bei Wahrung der je eigenen Logik. Es ist wichtig, dies klar auszusprechen, damit Verantwortlichkeiten eindeutig benannt werden. In den letzten Jahren hat es zudem sowohl rechtlich als auch fachlich neue Herausforderungen gegeben, die in der aktuellen Auflage des Frankfurter Kommentars aufgenommen wurden: Die Datenschutz-Grundverordnung hat ebenso selbstverständlich Auswirkungen auf die (rechtliche) Ausgestaltung sozialpädagogischen Handelns wie die steigende Zahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer/ Flüchtlinge neue (fachliche) Anforderungen an sozialpädagogisches Handeln, insbesondere im Zusammenhang mit Inobhutnahmen, abverlangt. Und nicht zuletzt verlangt das Bundesteilhabegesetz, dass sich auch die Kinder- und Jugendhilfe auf diese Neuregelungen einlässt. All dies ist in der neuen Auflage in beeindruckender Klarheit berücksichtigt und sowohl rechtlich als auch fachwissenschaftlich auf höchstem Niveau bearbeitet. Lediglich in der Kommentierung des § 27 wirkt störend, dass hier die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (28. 4. 16 - 5 E 13/ 15, juris Rn. 36) nicht zitiert wird, die keinen Zweifel daran lässt, dass es eines förmlichen Antrags auf Hilfe zur Erziehung nicht bedarf. Jenseits eines solchen ‚Schönheitsfehlers‘ ist jedoch zu sagen, dass die aktuelle Auflage wieder allen Erwartungen entspricht und die Position des führenden Kommentars im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe festigt. Prof. Dr. Roland Merten DOI 10.2378/ uj2019.art64d Münder, J./ Meysen, T./ Trenczek, T. (Hrsg.) (2019): Frankfurter Kommentar zum SGB VIII. Kinder- und Jugendhilfe Baden-Baden: Nomos, 8. Auflage, 1.197 Seiten, € 65,-
