eJournals unsere jugend72/4

unsere jugend
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0342-5258
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/uj2020.art27d
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Bedarfsgerechte Planung gemeinsamer Wohnformen für alleinerziehende Mütter und Väter mit komplexem Hilfebedarf

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Gabriele Bindel-Kögel
In welchen Lebenslagen befinden sich Alleinerziehende mit „komplexem Hilfebedarf“? Nimmt ihre Anzahl zu und benötigen sie und ihre Kinder vermehrt stationäre Betreuung? Wie müssen solche Formate aussehen? Eine Untersuchung im Auftrag der Corvus GmbH sollte die Planung erleichtern.
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163 unsere jugend, 72. Jg., S. 163 - 172 (2020) DOI 10.2378/ uj2020.art27d © Ernst Reinhardt Verlag München Basel von Dr. phil. Gabriele Bindel-Kögel Jg. 1954; Dipl.-Pädagogin; Sozialforscherin in den Gebieten Kinder- und Jugendhilferecht, Familienrecht, Kriminologie, Viktimologie Bedarfsgerechte Planung gemeinsamer Wohnformen für alleinerziehende Mütter und Väter mit komplexem Hilfebedarf Ergebnisse einer Erhebung in Berlin In welchen Lebenslagen befinden sich Alleinerziehende mit„komplexem Hilfebedarf“? Nimmt ihre Anzahl zu und benötigen sie und ihre Kinder vermehrt stationäre Betreuung? Wie müssen solche Formate aussehen? Eine Untersuchung im Auftrag der Corvus GmbH sollte die Planung erleichtern. Ausgangslage Die Corvus GmbH ist ein bekannter Berliner Träger der Kinder- und Jugendhilfe, der sich in den letzten Jahren unter anderem auf binnendifferenzierte Wohnformen für alleinerziehende Mütter, Väter und ihre unter 6-jährigen Kinder spezialisiert hat (vgl. § 19 SGB VIII). Da sich in der Praxis besondere Bedürfnisse psychisch kranker Eltern abzeichneten, stand die Corvus GmbH vor der Herausforderung, neben dem bestehenden Regelangebot ein Intensivprojekt zu starten. Um mehr Planungssicherheit in Bezug auf künftige Platzzahlen, die Personalentwicklung sowie die inhaltlich-konzeptionelle Weiterentwicklung dieses Angebotsformates zu gewinnen, wurde eine entsprechende Studie beauftragt. Aus Sicht des Trägers war dies notwendig, weil fundiert aufbereitete Informationen auf der Basis einer Jugendhilfeplanung für Gesamtberlin und seine Bezirke seit Ende der 90er Jahre fehlen; dies, obwohl das Berliner Ausführungsgesetz zum KJHG eine entsprechende Berichterstattung vorgibt: „Der Senat berichtet einmal in jeder Wahlperiode dem Abgeordnetenhaus über den Stand der Gesamtjugendhilfeplanung. Bestandteil des Berichts über die Gesamtjugendhilfeplanung soll auch eine in regelmäßigen Abständen aktualisierte Darstellung der Lage junger Menschen in der Stadt und der wichtigsten Entwicklungstendenzen und Vorschläge zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe sein.“ (§ 42 Abs. 3 AG KJHG) Methodische Umsetzung des Auftrags Die Erhebung maßgeblicher Einflussfaktoren, die die Anfrage nach gemeinsamen Wohnformen für die Zielgruppe steuern, ist kompliziert, 164 uj 4 | 2020 Wohnformen für Alleinerziehende da eine große Heterogenität in Bezug auf die „Fälle“ (Alter, Lebenslage, individueller Bedarf, Wohnort) und in Bezug auf die Entscheidung über den Einsatz von Hilfen durch Fachkräfte der Jugendämter schon innerhalb eines Bezirkes (Handlungsstrategien, Interpretation gesetzlicher Regelungen, Finanzen, lokale Kulturen) besteht. Hinzu kommt eine Vielfalt unterschiedlicher Bezirksämter Berlins und Brandenburgs, die die stationären Wohnformen belegen. Es wäre unrealistisch, im Ergebnis exakte Zahlen zu erwarten. Vielmehr können Trends künftiger Bedarfe identifiziert werden, und es können konzeptionelle Anforderungen und fachliche Anregungen aus Sicht der Berliner Jugendämter beschrieben werden, die auch auf andere Städte und Kommunen übertragbar sind. Im Rahmen der Untersuchung wurden quantitative und qualitative Forschungsmethoden kombiniert: 1. eine bundesweite Materialrecherche, 2. die sekundärstatistische Auswertung vorliegender Daten des Statistischen Landesamtes Berlin-Brandenburg und 3. eine Vertiefung der Erkenntnisse durch leitfadengestützte einstündige Interviews mit 26 Fachkräften vor allem der Jugend- und Gesundheitsdienste aus neun Bezirksämtern Berlins sowie aus einem Jugendamt Brandenburgs. Die ExpertInnen haben das Untersuchungsinteresse der Corvus GmbH sehr begrüßt. Ihnen sei an dieser Stelle für ihre fachlich fundierten Ausführungen nochmals gedankt. Der Endbericht (Bindel-Kögel 2019) ist bei der Corvus GmbH gegen eine Schutzgebühr zu erwerben (www.corvus-berlin.de). Ergebnisse der Studie Bedarf an Mutter/ Vater-Kind- Einrichtungen - bundesweite Trends Im Rahmen der Materialrecherche wurden mit Blick auf den Bedarf an gemeinsamen Wohnformen nach § 19 SGB VIII bundesweite fachliche Trends zusammengestellt, wie sie auf den Internetseiten der zuständigen Ministerien und in den jugendpolitischen Diskussionen maßgeblicher Fachverbände präsentiert sind. Als interessant für die bedarfsgerechte Planung von freien Trägern erweisen sich Berichte der regionalen und überregionalen Jugendhilfeplanung, sofern sie entsprechend kommentiert und diskutiert werden. Bei etwa der Hälfte der Bundesländer werden regelmäßig detaillierte Landesberichte mit Kosten- und Fallzahlentwicklungen, Kerntendenzen und fachlichen Bewertungen erstellt. So veröffentlicht beispielsweise das Landesjugendamt Niedersachsen Statistiken über die Anzahl der Träger, ihrer genehmigten Plätze und die Auslastungsquoten (Niedersächsisches Landesamt 2016; Niedersächsisches Ministerium 2018). In Nordrhein-Westfalen ist sogar eine „Vorinfo“ zum HzE-Berichtswesen üblich, die auf einer landesweiten Fachtagung zur Diskussion gestellt wird (Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik u. a. 2018). In den Berichten zur Jugendhilfeplanung der Landesjugendämter wird eine deutliche Veränderung der Hilfegewährungspraxis konstatiert (z. B. im 5. Landesbericht Rheinland-Pfalz) sowie ein erheblicher Anstieg der öffentlichen Ausgaben, etwa eine Verdreifachung zwischen 2006 und 2016 in Nordrhein-Westfalen (Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik u. a. 2018, 35). Die Materialrecherche ergibt, dass die Corvus GmbH mit ihrem binnendifferenzierten Angebot an Mutter/ Vater-Kind-Einrichtungen, die unterschiedliche Betreuungsintensität aufweisen, einem klaren Trend folgt. Seit Jahren werden Einrichtungen nach § 19 SGB VIII deutschlandweit in wachsendem Maße belegt und haben sich entsprechend der „Nachfrage“ zwischen 2006 und 2016 mehr als verdoppelt: von 185 auf 492 Einrichtungen (vgl. Statistisches Bundesamt 2003 - 2018). 165 uj 4 | 2020 Wohnformen für Alleinerziehende Bedarf an Mutter/ Vater-Kind- Einrichtungen - Berliner Entwicklungen Die sekundärstatistische Auswertung von Berliner Daten verweist darauf, dass sich auch hier die Platzzahlen im Mutter/ Vater-Kind-Bereich zwischen 2012 und 2016 verdoppelt haben und die bewilligten Leistungen seit Jahren nahezu stetig ansteigen (vgl. Amt für Statistik Berlin- Brandenburg 2017). Die regionale Verteilung der Einrichtungen und Plätze wird in der Statistik Berlin-Brandenburg nur sehr allgemein ausgewiesen. Detaillierte Informationen zur Verteilung, wie sie bei der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vorliegen, sind für die Leistungserbringer nicht öffentlich zugänglich. Bei der sekundärstatistischen Auswertung der Jahre 2012 bis 2016 (Bindel-Kögel 2019, 33) zeigt sich ein deutliches Gefälle bei der Anzahl der Einrichtungen und Plätze in den Bezirken im Ost- und Westteil der Stadt. Eine Begründung dafür, warum der Westteil erheblich weniger Plätze aufweist, ist nicht Bestandteil der offiziellen Statistik des Landesamtes Berlin- Brandenburg. In den Experteninterviews deutet sich an, dass die Jugendämter im Westteil der Stadt verstärkt auf ambulante Maßnahmen setzen. Jedoch wird auch thematisiert, dass die stationären Plätze in diesen Bezirken nicht immer ausreichen, sodass die in den Ostbezirken bestehenden Einrichtungen häufig durch die Regionalen Sozialen Dienste der Westbezirke und sogar des Umlandes belegt werden. Freie Träger anderer Bundesländer wie etwa Sachsen, Nordrhein-Westfalen oder Schleswig- Holstein haben es leichter, regionale Informationen für die Planung ihrer Angebote zu erhalten. Sie finden auf den Internetseiten ihrer Landesjugendämter Adressenlisten aller freien Träger mit ihren spezifischen Leistungsangeboten. Ursachen für den wachsenden Bedarf an Intensivangeboten Auf Basis der Berliner Experteninterviews und einer neueren Untersuchung zu Verfahrensweisen der Jugendämter und Gerichte bei einer Gefährdung des Kindeswohls (Hoffmann 2017, 190f ) lassen sich Ursachen für den wachsenden Bedarf an Plätzen in Mutter/ Vater-Kind-Einrichtungen zusammenstellen. Es handelt sich um ein Spektrum interdependenter Faktoren, die dafür sorgen, dass die Nachfrage nach gemeinsamen Wohnformen im Regel- und im Intensivbereich für alleinerziehende Mütter, Väter und ihre Kinder voraussichtlich in ganz Deutschland auf hohem Niveau bleiben wird. ➤ Immer häufiger handelt es sich um Unterbringungen im Kontext des Kinderschutzes. Der „Bedarf“ an Plätzen in Mutter/ Vater-Kind- Einrichtungen wurde forciert durch das Inkrafttreten des sogenannten „Kinderschutzparagrafen“ 8 a SGB VIII Ende 2005, als Folge erschütternder Fälle von Kindesmisshandlung quasi unter den Augen verantwortlicher Institutionen. Mit der Sensibilisierung der Bevölkerung wächst die Anzahl von Gefährdungsmeldungen an die Jugendämter, die wiederum bei einem Teil der Meldungen eine Gefährdung abzuwenden haben. In der Folge haben es sowohl die Fachkräfte des Regionalen Sozialen Dienstes (RSD) der Jugendämter als auch die des Kinder- und Jugendpsychologischen Dienstes (KJPD) der Berliner Gesundheitsämter vermehrt mit Familien zu tun, bei denen die Kinder als gefährdet gelten können. Häufig handelt es sich dabei um sozial wenig vernetzte, verarmte und alleinerziehende Eltern, die völlig überfordert sind. Die Berliner Steuerungsgruppe für Fach- und Finanzcontrolling spricht in ihrem Beschluss 1/ 2013 sogar von etwa 70 % der Leistungen im Bereich gemeinsamer Wohnformen nach § 19 SGB VIII, die im Kontext des Kinderschutzes bewilligt werden 166 uj 4 | 2020 Wohnformen für Alleinerziehende (https: / / www.berlin.de/ sen/ jugend/ familieund-kinder/ hilfe -zur-erziehung/ fach-undfinanzcontrolling/ ). Deshalb wird die Unterbringung teils auch im Zuge familiengerichtlicher Verfahren umgesetzt. ➤ Die Berliner Familiengerichte fassen vermehrt, so einige befragte ExpertInnen, bevor sie den Entzug elterlicher Sorgerechte beschließen, die familienbezogene Leistung nach § 19 SGB VIII als Maßnahme zur Gefährdungsabwendung ins Auge. Zwar liegt diese fachliche Entscheidung in Händen des Jugendamtes, doch scheint von familiengerichtlicher Seite ein gewisser Druck auf die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe zu bestehen, diese Leistung den alleinerziehenden Eltern vor einem drohenden Sorgerechtsentzug als „letzte Chance“ einzuräumen. ➤ In Zusammenhang mit der Gefährdung des Kindeswohls werden in Berlin wie auch bundesweit in den letzten Jahren vermehrt Eltern mit psychischen Problemen registriert (vgl. Bindel-Kögel/ Seidenstücker 2017, 133). Da fast 90 % aller Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern Frauen sind (vgl. BiB 2019), spricht die Steuerungsgruppe für Fach- und Finanzcontrolling von „Müttern mit komplexen Hilfebedarfen“, die sich u. a. in Suchterkrankungen, psychischen Erkrankungen oder Lernbehinderungen zeigen (vgl. SenBJW 2013, 3). Damit kommt neben dem Regionalen Sozialen Dienst (RSD) des Jugendamtes als weiterer Beratungsdienst der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst (KJPD) des Gesundheitsamtes ins Spiel, der im Rahmen seiner diagnostischen Tätigkeit den Bedarf einer Eingliederungshilfe für das Kind feststellt und dem RSD darüber hinaus auch eine Unterbringung von Mutter/ Vater und Kind nach § 19 SGB VIII empfehlen kann. ➤ In engem Zusammenhang mit dem Anstieg psychischer Belastungen steht die Ausweitung von stationären Angeboten für psychisch kranke Eltern und ihre Kinder in spezialisierten Abteilungen von Berliner Krankenhäusern, die aus Sicht einer interviewten Ärztin künftig in ganz Deutschland nach internationalem Vorbild ausgebaut werden sollen. Schon jetzt fehlen Anschlusshilfen für die Mütter und Väter und ihre Kinder, die nur während akuter Phasen in den Krankenstationen bleiben können. ➤ Mit Blick auf die großstädtischen Entwicklungen weisen die befragten ExpertInnen darauf hin, dass in den Randbezirken Berlins und dem sogenannten Speckgürtel in Brandenburg aktuell vermehrt Sozialräume entstehen, in denen sich prekäre Wohn- und Lebenslagen anhäufen und zuspitzen. Ursache dafür ist die Verdrängung ärmerer Bevölkerungskreise aus gewachsenenWohngebieten der Innenstadtbezirke. In solchen hochbelasteten Sozialräumen werden auch vermehrt stationäre Intensivangebote für alleinerziehende Mütter/ Väter mit komplexem Hilfebedarf benötigt. Ausbau ambulanter Hilfen als Alternative? Bei der Recherche fällt auf, dass der deutlich gestiegene Bedarf im Bereich gemeinsamer Wohnformen nach § 19 SGB VIII weder auf der bundespolitischen noch auf Ebene bundesweiter Fachorganisationen zur Diskussion steht. Bei den gemeinsamen Wohnformen für Mütter/ Väter und ihre Kinder scheint es sich um ein Konzept zu handeln, das in der Fachöffentlichkeit auch bzw. zunehmend zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung akzeptiert ist. Dies, obwohl es kaum eine empirische Untersuchung gibt, die Wirkungen dieses teuren Hilfeangebotes bislang belegt. Bei näherem Blick werden die Hintergründe der Belegungsspirale auf Ebene der kostentragenden Länder und Kommunen durchaus kritisch hinterfragt. Die maßgeblichen Argumentationslinien der lokalen Fachöffentlichkeit zur Entwicklung des stationären oder ambulan- 167 uj 4 | 2020 Wohnformen für Alleinerziehende ten Bedarfs alleinerziehender Eltern in schwierigen Lebenslagen werden im Folgenden skizziert. ➤ Unter dem Stichwort „Begleitete Elternschaft“ geht es darum, die Angebote ggf. in Kooperation mit Gesundheits- und Sozialamt niedrigschwellig in Wohnraumnähe bzw. in der Familie umzusetzen. Dabei besteht die Gefahr, dass ein allzu langes Erproben und letztendliches Scheitern ambulanter Hilfen eine ungünstige Startbedingung für die Aufnahme in die stationäre Unterbringung ist. Hinzu kommt, dass die betroffenen Kinder nach der gesetzlichen Normierung des § 19 SGB VIII noch unter 6 Jahre alt sein müssen - eine formale Regelung, die im Einzelfall eine aus fachlicher Sicht notwendige Unterbringung verhindert. ➤ Die befragten Fachkräfte problematisieren mögliche negative Wirkungen der stationären Unterbringung: So kann eine Destabilisierung der Lebensverhältnisse eintreten, wenn die Einrichtung relativ weit weg vom ursprünglichen Wohnort der Familie liegt und mit Wohnungsverlust einhergeht. Wenn die alleinerziehenden Mütter (oder Väter) mit kleinen Kindern über vertraute Nachbarschafts-, Schul- oder Kitakontakte verfügen, werden diese gekappt. Für die Zielgruppe mit komplexem Hilfebedarf ist zu bedenken, dass sie eher sozial isoliert lebt und für manche ein Neuanfang in anderer Wohnumgebung vorteilhaft sein kann. Bei den besonders jungen Müttern ohne eigene Wohnung kommt es vor, dass sie ganz bewusst wegziehen und die schwierigen Verhältnisse ihrer Ursprungsfamilie verlassen wollen. ➤ Grundsätzlich wird von den Regionalen Sozialen Diensten in Berlin eine wohnortferne Unterbringung zu vermeiden versucht. Dennoch kommt sie aus Mangel an stationären Einrichtungen im eigenen Bezirk häufiger vor als gewünscht. Als optimal würde sich in solchen Fällen eine binnengegliederte stationäre Einrichtung im Bezirk mit angegliederten ambulanten Angeboten erweisen, die flexibel nutzbar sind. Ambulante Hilfen in Wohnraumnähe bieten letztendlich nur für einen Teil der Zielgruppe eine Alternative zu stationärer Unterbringung. Dabei handelt es sich um solche Mütter oder Väter, die über ausreichend soziale und finanzielle Ressourcen verfügen, sich mit entsprechender Unterstützung in ihrem Lebensumfeld zu stabilisieren. Damit aber gelangt vorrangig die ohnehin wachsende Gruppe der Mütter und Väter mit „komplexem Hilfebedarf“ in die gemeinsamen Wohnformen nach § 19 SGB VIII. Dies macht neue konzeptionelle Entwicklungen erforderlich, die über die sog. Regelangebote hinausreichen. Konzeptionelle Eckpunkte eines Intensivangebotes Die Erwartungen der befragten ExpertInnen an konzeptionelle Besonderheiten eines stationären Intensivangebotes für Eltern und Kinder mit komplexem Hilfebedarf sind sehr differenziert und basieren auf umfangreichen Kenntnissen ihrer Lebenswelt. Schwierige Lebensverhältnisse und psychische Erkrankungen Charakteristisch für alleinerziehende Eltern mit komplexen Hilfebedarfen sind nicht allein die schwierigen Lebensverhältnisse: Armut und geringe soziale Eingebundenheit, begleitet von familiären, Partnerschafts- oder Beziehungsproblemen. Erschwerend kommen gesundheitliche und psychische Probleme, Ängste, Depressionen, teils in Verbindung mit Suchterkrankungen hinzu. Dabei handelt es sich ganz überwiegend um Frauen bzw. Mütter, weil alleinerziehende Väter ohnehin eine große Minderheit bilden. Aus Sicht der interviewten Ärztinnen haben die Mütter eher eine Mischform von psychischen Erkrankungen: Häufig Angstpatientinnen (sie kann nicht aus dem Haus ohne Kind, Angst vor Behörden, Ärzten usw.) oder „Spielarten der Depression“. Damit gehen Symp- 168 uj 4 | 2020 Wohnformen für Alleinerziehende tome einher wie Lethargie, Schlaflosigkeit, Essstörungen, Migräne, Bindungsstörungen auf Erwachsenenebene wie zu den Kindern. Eine Ärztin im Interview kommentiert: „Die Mütter, die wir hier haben, haben es schwer, weil sie das Kinderverhalten schwer einschätzen können, und das macht Angst.“ Durch die krankheitsbedingten Einschränkungen der Eltern leiden die Kinder unter hohen psychosozialen Belastungen (Mattejat 2019, 2f ). Ihre Grundbedürfnisse werden nicht immer ausreichend beachtet. Bei einem Teil der Kinder wird vonseiten der befragten Fachkräfte von einer Gefährdung ausgegangen, manches Mal aufgrund von Misshandlung, häufiger wegen ihrer Vernachlässigung (vgl. Bindel-Kögel/ Seidenstücker 2017, 134). Wenn die Mutter beispielsweise nicht mehr in der Lage ist, morgens aufzustehen, die Bedürfnisse des Säuglings zu erkennen und ihn regelmäßig zu füttern, dann wird ggf. eine Betreuung beider rund um die Uhr notwendig. Die ExpertInnen sprechen von Gefährdungsabwendung und Gefährdungskontrolle durch die Fachkräfte der Einrichtung. Bei den untergebrachten Eltern, ganz überwiegend Frauen, fallen altersbedingte Unterschiede auf: Bei den älteren Müttern sind psychische Krankheiten eher chronifiziert und oft besteht ein geringes Selbstbewusstsein in Bezug auf ihre beruflichen Kompetenzen. Eine Mitarbeiterin des RSD beschreibt einige ihrer KlientInnen so: „Die älteren Mütter wissen: Verdammt, ich bin schon so alt, und ich habe so wenig erreicht für mich. Das tragen die tief in sich.“ Den teils sehr jungen Frauen fällt die Alltagsorganisation mit dem Kind zwar schwer, sie sind jedoch durch die Geburt oft hochmotiviert, dazu zu lernen und für ihr Kind zu sorgen. Sie haben vom Alter her auch noch eine individuelle schulische und Ausbildungsperspektive, offiziell sei eine 16-Jährige ja auf dem Weg in eine berufliche Zukunft, so eine der Befragten. Intendierte Lern- und Veränderungsprozesse Je nach Einzelfall sind die Lernziele aus Sicht der interviewten Fachkräfte recht unterschiedlich: Priorität haben die Verbesserung von Kompetenzen bei der Alltagsorganisation und die Entwicklung von mehr Verständnis für die körperlichen Bedürfnisse des Kleinkindes: „Die Klarheit in einfachen Sachen wie z. B. was tun, wenn das Kind nicht isst oder wie beruhige ich das schreiende Kind, senken die Überforderung, die bei psychischen Problemen im Vordergrund steht.“ Eng damit verbunden sind die Schulung von Erziehungskompetenzen und die Beziehungsstärkung von Mutter/ Vater und Kind. Des Weiteren wird der bewusste Umgang mit der eigenen Krankheit oder Sucht angestrebt. Die Mütter/ Väter sollen lernen, auf Symptome zu achten und sich z. B. rechtzeitig Hilfe zu holen. Zumindest eine solche Art der Stabilisierung sollte erreicht werden. „Eigenverantwortung ist sehr wichtig, für sich selbst und das Kind auf bestimmte Sachen zu achten und sich dann Hilfe zu holen und dazu das Handwerkszeug zu haben.“ Was Schule, Ausbildung und Berufstätigkeit betrifft, sind sich die befragten ExpertInnen einig: Eine selbstständige Lebensführung ist immer anzustreben, vor allem auch Berufstätigkeit, weil diese aufbauend, strukturierend und bestätigend ist und so auch persönlichen Krisen entgegenwirken kann. Doch gibt es unterschiedliche Einschätzungen, je nachdem, welche Lebensverhältnisse vorherrschen: Ein Rückzug nur auf die Betreuung des Kindes kann nachgerade schädlich für Mutter und Kind sein. Eine Ärztin aus dem Gesundheitsbereich kritisiert: „Wir hatten Fälle, wo Druck vom Jugendamt auf berufstätige Mütter ausgeübt wird, die berufliche Anbindung aufzugeben, damit in der Familie und mit Kind alles gut läuft. Aber das Arbeitsleben zu unterbrechen, den Job aufzugeben, das ist für psychisch geschwächte Frauen hochproblematisch.“ 169 uj 4 | 2020 Wohnformen für Alleinerziehende Andere Fachkräfte halten die Erwartung, dass die Mütter eine Ausbildung absolvieren oder einer Erwerbstätigkeit nachgehen, für sehr ideal - zumindest was ältere Mütter betrifft, die häufig chronifizierte Krankheitsbilder haben und seit Jahren nicht berufstätig sind. Für sie kommt eine solche Perspektive kaum in Frage, weil sie vorrangig damit beschäftigt sind, den Alltag mit dem Kind zu bewältigen. „Bei der Mehrheit unserer KlientInnen ist die Arbeit ein Stressor, weil Arbeit und Kind kaum allein zu bewältigen sind und dann das Kind zu kurz kommt.“ Für die Zielgruppe psychisch kranker Mütter und Väter gilt, dass sie häufig bereits vor der Unterbringung sozial isoliert leben. Diese Zurückgezogenheit hängt mit ihrer Erkrankung zusammen. Sie sollten deshalb motiviert und geschult werden, die Einrichtung zu verlassen und Kontakte im Umfeld aufzubauen. Einige Interviewte heben Unterschiede hervor, ob junge, eher entwicklungsoffene Mütter über einen längeren Zeitraum in der Einrichtung sind oder ältere Mütter mit Manifestationen psychischer Problematik. Für Letztere sei zu bedenken, dass eine stationäre Unterbringung die psychische Problematik verstärken und die Ängste erhöhen kann, sich in normaler Umgebung zurechtzufinden. „Es muss immer bedacht werden: Die Stationäre Unterbringung ist wie eine Parallelwelt, das kann nicht Sinn und Zweck sein, dort zu bleiben.“ Die Aufnahmesituation im Kontext des Kinderschutzes Wenn Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls bestehen, ist die Aufnahmesituation besonders prekär. Die Mutter bzw. der Vater gelangt dann mehr oder weniger freiwillig in die Einrichtung. Zeichnen sich starke Beziehungs- oder Bindungsprobleme und die Vernachlässigung der Säuglinge ab, so entsteht zeitlicher Druck, den Kinderschutz zu gewährleisten. Vor einer Aufnahme muss der Leistungserbringer deshalb sehr genau einschätzen, ob das Setting im Einzelfall sinnvoll und eine notwendige „Aufsicht“ ggf. sogar rund um die Uhr überhaupt möglich ist. Dazu muss die Hilfeplanung sehr fundiert sein, diagnostische ärztliche Informationen sind dabei genauso relevant wie sozialpädagogische Diagnosen der zuständigen Fachkräfte des Regionalen Sozialen Dienstes. Besonders kompliziert sind Fallkonstellationen, in denen auf Anfrage des Jugendamtes in der Einrichtung erprobt werden soll, ob Mutter und Kind tatsächlich weiterhin zusammenbleiben können. Ggf. müssen Trennungsprozesse eingeleitet und professionell begleitet werden. Ein solch ambivalenter Auftrag zwischen Kontrolle und Vertrauensbildung stellt hohe Ansprüche an die Kompetenzen des Personals und sollte im Einzelfall abgelehnt werden, wenn die konzeptionellen Bedingungen nicht passgenau ausgerichtet werden können. Besondere Qualifikationen der Fachkräfte Es wird Betreuungspersonal mit Zusatzkenntnissen im psychologisch-therapeutischen Bereich benötigt. Neben der Organisation der Alltagsbetreuung bilden psychologisch und therapeutisch orientierte Arbeitsmethoden einen besonderen Schwerpunkt. Sie zielen auf die Verbesserung des Eltern-Kind-Verhältnisses, etwa durch bindungstherapeutische Angebote, durch Trainings wie etwa Video-Feedback oder durch Dialektisch-Behaviorale-Therapien (DBT). Aus Sicht der Befragten ist in einer Einrichtung für Eltern mit komplexen Hilfebedarfen ein/ e psychologische/ r MitarbeiterIn unabdingbar, die den Müttern und Vätern zeitlich flexibel auch mit einem Beratungsangebot zur Verfügung steht. Darüber hinaus ist ein Intensivangebot mit SozialpädagogInnen auszustatten. Aus den Hilfebedarfen der AdressatInnen erwächst die Notwendigkeit der Kooperation mit Kranken- 170 uj 4 | 2020 Wohnformen für Alleinerziehende häusern, Gesundheits- oder psychologischen Diensten. Hilfen für Kinder und ihre Familien sind sowohl auf Grundlage des Jugendhilfesystems als auch auf der Basis des Gesundheitssystems zu organisieren. Mütter bzw. Väter werden zusätzlich im Rahmen der Erwachsenenpsychiatrie betreut oder beziehen Versorgungsleistungen über das SGB XII. Zum Teil werden Folgeeinrichtungen des Sozial- und Gesundheitssystems benötigt, wenn im Zuge der Betreuung deutlich wird, dass eine Selbstständigkeit der Eltern langfristig nicht absehbar ist. Durch den erhöhten Bedarf an spezialisiertem Personal unterscheiden sich die Kosten des Intensivangebotes deutlich von denen eines Standardbzw. Regelangebotes. Organisatorischer Rahmen: Das Angebotsspektrum Die Mutter/ Vater-Kind-Einrichtungen eines Trägers sollten eine Binnendifferenzierung aufweisen und sowohl gängige Standardals auch Intensivangebote und im Übergang zur Selbstständigkeit auch Angebote des Betreuten Einzelwohnens umfassen. Dies wird als besondere Qualität geschätzt und kann auch für die Angebote der Corvus GmbH gelten. Gleichermaßen wird von den ExpertInnen der Jugendämter hervorgehoben, dass es sich um überschaubare Einheiten mit vielen Gelegenheiten zur selbstständigen Organisation des Alltags mit dem Kind handeln sollte. In diesem Zusammenhang wird auch eine intern organisierte Kinderbetreuung infrage gestellt; andererseits sollte es zeitweise Möglichkeiten der Entlastung von Müttern und Vätern geben. So hebt die Ärztin einer entsprechenden Krankenhaus-Abteilung hervor: „Für viele ist die Einzeltherapie sehr notwendig, zunächst auch ohne Kinder, die dann in einer anderen Station sind. Zunächst ist psychische Stabilität notwendig, um mit dem Kind umzugehen.“ Auch eine gesunde Mutter sei gereizt, wenn sie 24 Stunden mit dem Kind verbringe, das sei normal. Es sollte deshalb stundenweise Entlastung geschaffen werden. Kontraproduktive Bedingungen bei der Belegung gemeinsamer Wohnformen für Mütter und Väter mit kleinen Kindern Zu den Resultaten der Untersuchung gehört auch der Verweis auf - zwar bekannte, aber nur wenig diskutierte - strukturelle Probleme, die gesellschaftspolitisch induziert sind. Sie erzeugen bei den betroffenen Eltern und Kindern wie auch bei den Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe erheblichen Handlungsdruck und beeinträchtigen die Qualität der Sozialen Arbeit in den Einrichtungen: ➤ Da die Aufenthaltsdauer der Mütter/ Väter und Kinder durchschnittlich bei rund einem Jahr und länger liegt, sind die Mietwohnungen der Familien, die Hartz 4 beziehen, oft nicht zu halten, weil das zuständige Jobcenter diese während einer länger andauernden stationären Unterbringung nicht bezahlt. Der drohende Wohnungsverlust demotiviert die Betroffenen, sich überhaupt auf die stationäre Betreuung einzulassen. Bei drohendem Sorgerechtsentzug durch das Familiengericht kann sich die Situation eines alleinerziehenden Elternteils unverhältnismäßig zuspitzen. Dann stellt sich die existenzielle Frage: „Verlust des Kindes oder der Wohnung? “ Selbst für psychisch stabile Eltern ist eine solche Zerreißprobe nur schwer zu verkraften. ➤ Der faktische Wohnungsverlust verlängert außerdem die Phase des Übergangs in ein normales Wohnumfeld durch langwierige Wohnungssuche. Diese fachlich nicht intendierte Verlängerung der Aufenthaltsdauer demotiviert die Eltern, die einen Neuanfang machen wollen, und bremst sie in ihren Zukunftsplänen aus. Der nachhaltige Erfolg der teuren Hilfeleistung des Jugendhilfesystems ist infrage gestellt. Welche Wirkung solche Verzögerungen explizit haben, ist bislang nicht erforscht. 171 uj 4 | 2020 Wohnformen für Alleinerziehende Mit Blick auf die gesamtgesellschaftlichen Kosten ist zu bedenken, dass durch den unfreiwilligen Verbleib in der stationären Einrichtung in jedem Monat vonseiten der Jugendverwaltung das Vielfache einer durchschnittlichen Wohnungsmiete ausgegeben wird, die die Sozialbzw. Arbeitsverwaltung im Zuge der Einstellung von Mietzahlungen einspart. Fazit Die deutschlandweit wachsende stationäre Unterbringung Alleinerziehender und ihrer Kinder im Kontext des Kinderschutzes sollte verstärkt in der Fachöffentlichkeit diskutiert werden. Wie wird der Bedarf vonseiten des Jugendamtes, der Leistungserbringer und der Eltern begründet und ist im Einzelfall z. B. die mit Elternarbeit verbundene zeitweise Herausnahme des Kindes aus der Familie einer vom Familiengericht anvisierten Unterbringung nach § 19 SGB VIII vorzuziehen? Die Ausdifferenzierung ambulanter Hilfen ist sicherlich angezeigt, jedoch nur für einen Teil der Eltern mit komplexem Hilfebedarf ausreichend. Solche Angebote können die stationäre Unterbringung möglicherweise verkürzen, nicht aber ersetzen. Beim notwendigen Ausbau stationärer Angebote für die Zielgruppe sind nicht nur adäquate Konzepte, insbesondere die personelle Ausstattung und ein binnendifferenziertes Angebotsspektrum von Bedeutung. Gleichermaßen wäre die Ansiedlung der gemeinsamen Wohnformen in der Nähe des Wohn- und Lebensortes der AdressatInnen erforderlich, um Übergänge beim Ein- und Auszug zu erleichtern und die Wahrung oder Stärkung sozialer Netze zu ermöglichen, etwa durch den Erhalt von Nachbarschaftskontakten, die Nutzung ohnehin finanzierter ambulanter Beratungen oder durch die Fortdauer des Besuchs der Krabbelgruppe nebenan. Dabei kann auch an die multiple Nutzung eines größeren Wohnhauses oder an den Bau bedarfsgerechter Einrichtungen in hoch belasteten Gebieten gedacht werden. Solche Vorhaben können mit entsprechender Unterstützung der Jugendverwaltung durch Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe oder in Kooperation mit Wohnungsbaugesellschaften umgesetzt werden. Es gilt der Grundsatz des achten Sozialgesetzbuches: „Jugendhilfe soll (…) dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.“ (§ 1 Abs 3 S 4 SGB VIII) Nicht zuletzt sind PolitikerInnen und die Kräfte der Kinder- und Jugendhilfe aufgerufen, sich für innovative lokale Lösungen und die Überwindung eines paradoxen Ressortdenkens stark zu machen, das hohe Kosten verursacht und alleinerziehenden Eltern und ihren Kindern im Falle einer stationären Unterbringung allzu oft den Verlust der Wohnung zumutet. Dr. Gabriele Bindel-Kögel Buchenweg 5 13587 Berlin E-Mail: Gabibindel@googlemail.com Literatur Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (2017): Statistischer Bericht K V 9 - 2j/ 10 bis 2j/ 16. Sonstige Einrichtungen und tätige Personen in der Kinder- und Jugendhilfe in Berlin. In: https: / / www.statistik-berlin-branden burg.de/ statistiken/ statistik_sb.asp? sageb=22005&P Typ=700&creg=B&anzwer=9&bok=1&bbok=1, 13. 5. 2019 Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik/ Forschungsverbund Deutsches Jugendinstitut/ Technische Universität Dortmund/ LWL-Landesjugendamt Westfalen/ LVR- Landesjugendamt Rheinland (2018): Entwicklungen bei der Inanspruchnahme und den Ausgaben erzieherischer Hilfen in Nordrhein-Westfalen. HzE-Bericht 2018. In: http: / / www.akjstat.tu-dortmund.de/ filead 172 uj 4 | 2020 Wohnformen für Alleinerziehende min/ Analysen/ HzE/ HzE-Bericht-2018-Erste-Ergebnis se-WEB.pdf, 13. 5. 2019 BiB - Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (2019): Lebensformen und Haushalte. In: https: / / www.bib. bund.de/ DE/ Fakten/ Lebensformen/ Alleinerziehen de.html, 13. 5. 2019 Bindel-Kögel, G. (2019): Erhebung zur bedarfsgerechten Planung stationärer Angebotsformen der Corvus GmbH. Berlin Bindel-Kögel, G., Seidenstücker, B. 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