eJournals unsere jugend 73/1

unsere jugend
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0342-5258
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
11
2021
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Junge Menschen erwarten mehr Beteiligung von einer modernisierten Kinder- und Jugendhilfe

11
2021
Nadine Schildt
Julia Huber
Die Partizipation von Kindern und Jugendlichen ist sowohl fachlich als auch rechtlich seit vielen Jahren fest verankert und gilt als ein zentrales gesellschaftspolitisches Anliegen. Längst fand eine Abwendung von einem bevormundenden, autoritären Erziehungsstil hin zu einer demokratischen und selbstbestimmten Bildung und Erziehung der jungen Menschen statt. Dieser Anspruch richtet sich auch an die Leistungserbringer der Hilfen zur Erziehung und erfährt in diesem Handlungsfeld einen immer höheren Stellenwert (vgl. Rauschenbach 2012; BMFSFJ 2013). Im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung zum Dialogprozess der SGB-VIII-Reform „Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ wurden die Erfahrungen der Beteiligten und Betroffenen mit der Kinder- und Jugendhilfe gesammelt und systematisch ausgewertet, um strukturelle Veränderungsbedarfe aus ihrer Perspektive aufzunehmen.
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23 unsere jugend, 73. Jg., S. 23 - 27 (2021) DOI 10.2378/ uj2021.art06d © Ernst Reinhardt Verlag München Basel von Nadine Schildt Jg. 1984; B. A. Sozialpädagogin/ M. A. Sozialmanagerin, IKJ Institut für Kinder- und Jugendhilfe - Fachbereichsleitung Hilfen zur Erziehung & öffentliche Verwaltung Junge Menschen erwarten mehr Beteiligung von einer modernisierten Kinder- und Jugendhilfe Partizipation als Recht und Ressource in der Heimerziehung Die Partizipation von Kindern und Jugendlichen ist sowohl fachlich als auch rechtlich seit vielen Jahren fest verankert und gilt als ein zentrales gesellschaftspolitisches Anliegen. Längst fand eine Abwendung von einem bevormundenden, autoritären Erziehungsstil hin zu einer demokratischen und selbstbestimmten Bildung und Erziehung der jungen Menschen statt. Dieser Anspruch richtet sich auch an die Leistungserbringer der Hilfen zur Erziehung und erfährt in diesem Handlungsfeld einen immer höheren Stellenwert (vgl. Rauschenbach 2012; BMFSFJ 2013). Im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung zum Dialogprozess der SGB-VIII-Reform „Mitreden - Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ wurden die Erfahrungen der Beteiligten und Betroffenen mit der Kinder- und Jugendhilfe gesammelt und systematisch ausgewertet, um strukturelle Veränderungsbedarfe aus ihrer Perspektive aufzunehmen. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Beteiligung und Mitbestimmung Die Verankerung des Rechts auf Partizipation zeigt sich unter anderem in der UN-Kinderrechtskonvention von 1989 oder dem SGB VIII von 1990. Diese beiden Rechtsdokumente stellen zentrale Anforderungen an die Schaffung und (Weiter-)Entwicklung von Beteiligungsmöglichkeiten von jungen Menschen auf internationaler und nationaler Ebene. Junge Menschen selbst gelten als ExpertInnen ihrer eigenen Lebenswelt und es ist von fachlicher Seite unabdingbar, dass sie in allen sie betreffenden Angelegenheiten gehört werden und mitbestimmen können. Julia Huber Jg 1993; B. A. Soziale Arbeit, IKJ Institut für Kinder- und Jugendhilfe - wissenschaftliche Mitarbeiterin 24 uj 1 | 2021 Partizipation als Recht und Ressource Im SGB VIII heißt es beispielsweise: ➤ „Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Sie sind auf dieses Recht hinzuweisen“ (vgl. § 5). ➤ Speziell im Kinderschutz gilt die grundsätzliche Verpflichtung, „Kinder und Jugendliche […] entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen.“ Sie besitzen Anspruch auf Beratung, auch ohne Kenntnis der Personensorgeberechtigten (vgl. § 8). ➤ „[…] [D]as Kind oder der Jugendliche sind vor der Entscheidung über die Inanspruchnahme einer Hilfe und vor einer notwendigen Änderung von Art und Umfang der Hilfe zu beraten und auf die möglichen Folgen für die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen hinzuweisen.“ „Ist Hilfe außerhalb der eigenen Familie erforderlich, so sind die in Satz 1 genannten Personen bei der Auswahl der Einrichtung oder der Pflegestelle zu beteiligen. Der Wahl und den Wünschen ist zu entsprechen, sofern sie nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden sind“ (vgl. § 36). ➤ Eine Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung ist zu erteilen, wenn „zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung geeignete Verfahren der Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten Anwendungen finden“ (vgl. § 45). Der Partizipationsbegriff wird in den Gesetzestexten jedoch nicht eindeutig definiert und ist in seiner Bedeutung sehr komplex. Im alltäglichen Sprachgebrauch fällt auf, dass eine Vielzahl an Begriffen synonym verwendet wird. Exemplarisch lassen sich hierfür Mitwirkung, Mitbestimmung, Teilnahme und Teilhabe aufzählen. Zur Schärfung des Begriffs und zur klaren Abgrenzung haben sich in der sozialwissenschaftlichen Literatur unterschiedliche Partizipationsmodelle (vgl. Blandow/ Gintzel/ Hansbauer 1999; Wright 2008) und verschiedene Abwandlungen der Stufentreppe entwickelt (vgl. Arnstein 1969; Straßburger/ Rieger 2014). Wolff (2014) definiert Partizipation wie folgt: „Partizipation ist ein Sammelbegriff für demokratisch begründete Formen der Mitwirkung, Mitbestimmung und Selbstbestimmung. […] Sie dient als Instrument auch dazu, die Machtverhältnisse in einem demokratischen System in einem ausgewogenen Verhältnis zu halten. Niemand soll die Möglichkeit bekommen, über andere Menschen zu bestimmen. Partizipation kennt jedoch verschiedene Niveaus, die zwischen Fremd- und Selbstbestimmung angesiedelt sind, d. h. der Grad der individuellen Einflussnahme kann zwischen den Polen Fremd- und Selbstbestimmung unterschiedlich sein. Partizipation verfügt somit über eine große Spannbreite“ (Wolff 2014, 437). Laut Straßburger/ Rieger (2014, 230) bedeutet Partizipation, „an Entscheidungen mitzuwirken und damit Einfluss auf das Ergebnis nehmen zu können. Sie basiert auf klaren Vereinbarungen, die regeln, wie eine Entscheidung gefällt wird und wie weit das Recht auf Mitbestimmung reicht“. Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung der SGB-VIII-Reform In der wissenschaftlichen Begleitung der SGB-VIII- Reform, welche im Jahr 2020 abgeschlossen wurde, gaben junge Menschen und ihre Familien bei der standardisierten Befragung und in den qualitativen Interviews an, sich nicht genug beteiligt zu fühlen (vgl. BMFSFJ 2019). 95 % der Befragten wünschen sich Änderungen in Bezug auf die Mitbestimmung und Beteiligung. Weniger als die Hälfte erklärte, sich ausreichend und verständlich über den Sinn der Hilfe informiert zu fühlen. Nur 38 % der Adres- 25 uj 1 | 2021 Partizipation als Recht und Ressource satInnen fühlten sich zum Zeitpunkt der Befragung ausreichend an der Hilfeplanung beteiligt. Die absolute Mehrheit äußerte, dass sie mitentscheiden möchte, was gut für sie ist. Bezieht man sich nur auf die Ergebnisse der AdressatInnen aus der Heimerziehung, zeigt sich, dass ihre Erfahrungen deutlich hinter den Erwartungen zurückbleiben (vgl. BMFSFJ 2019, 105). Die Ergebnisse des Forschungsprojektes „Hochproblematische Kinderschutzverläufe“ zeigen u. a. eine große Diskrepanz in der Bewertung der Partizipation am Fallverlauf zwischen den Betroffenen und den Fachkräften. Damit untermauern sie vor allem die Verbesserung von Partizipationsformaten im Kinderschutz. Auch die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe und der angrenzenden Arbeitsfelder sehen diesbezüglich einen Änderungsbedarf und wünschen sich verbindlichere Vorgaben zur Partizipation in der Hilfeplanung (40 % der Befragten) sowie eine gesetzliche Verankerung von Partizipationskonzepten auf Ebene der Leistungserbringer (30 % der Befragten). Die Umsetzung von Partizipationsmöglichkeiten in der stationären Jugendhilfe unterscheidet sich je nach Einrichtung Die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind gesetzlich dazu verpflichtet, die jungen Menschen und ihre Sorgeberechtigten am Hilfeprozess und an sie betreffenden Angelegenheiten zu beteiligen. Allerdings sind keine festen Kriterien vom Gesetzgeber vorgegeben und die Ausgestaltung der Beteiligungsmöglichkeiten der AdressatInnen liegt im jeweiligen Ermessen der Einrichtungen selbst. Die konzeptionelle Verankerung ist zwar in fast jeder Einrichtung vorhanden, jedoch zeigt sich eine große Spanne im Grad der Umsetzung, der inhaltlichen Ausgestaltung sowie im Umfang von Partizipationsmöglichkeiten: Während in manchen Einrichtungen den jungen Menschen ein hohes Maß an Mitbestimmung ermöglicht wird und sie z. B. bei Personalentscheidungen oder bei baulichen Veränderungsmaßnahmen einbezogen werden, sind die Spielräume in anderen Einrichtungen deutlich beschränkt oder Konzepte scheitern in der praktischen Umsetzung. Die Kinder- und Jugendhilfe ist ein zentraler Ort für die Mitbestimmung der jungen Menschen. Allerdings wird deutlich, dass gerade dort, wo die Beteiligung dringend notwendig ist, die Fachkräfte vor großen Herausforderungen stehen (vgl. Equit/ Flößer/ Witzel 2017). Im Projekt „NotEingang/ Rechte haben - Rechte und Hilfe bekommen in der Kinder- und Jugendhilfe Sachsen“ des Kinder- und Jugendhilferechtsvereins e.V. berichteten 30 junge Menschen aus unterschiedlichen Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe, dass sie sich nicht genug beteiligt gefühlt haben bei der Auswahl der Einrichtung. Sie äußerten auch, dass sie mit Beteiligung die Pflicht, ihre Ämter in den Wohngruppen zu erledigen, verstanden haben. Dies kann laut Redmann (2017) ein Indikator dafür sein, dass die sprachliche Ebene in den Wohngruppen ausbaufähig ist und Partizipation sowie Beteiligung nicht klar formuliert sind. Auch gaben die jungen Menschen an, keine Informationen über ihre Beteiligungschancen im Hilfeplanverfahren von den zuständigen Jugendämtern erhalten zu haben. Nur wenige berichteten, Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten zur Verfügung gestellt zu bekommen. Weniger als die Hälfte der jungen Menschen im Projekt äußerte, zufrieden mit den Beteiligungsmöglichkeiten in ihrer Einrichtung zu sein (vgl. Redmann 2017). Obwohl mehrere Forschungsergebnisse (u. a. JES; EVAS) zeigen, dass die Beteiligung der AdressatInnen in geeigneter Form die Wirksamkeit der Hilfe signifikant erhöhen und unzureichende Beteiligung somit auch ein Scheitern der Hilfe verursachen kann, kommt auch Macsenaere (2017) zu der Schlussfolgerung, dass deren Umsetzung in den Hilfen zur Erziehung nach wie vor divergent ist. 26 uj 1 | 2021 Partizipation als Recht und Ressource In den letzten Jahren hat die sozialpädagogische Forschung immer wieder Partizipation als eine zentrale Voraussetzung für gelungene Hilfeverläufe hervorgehoben (vgl. BMFSFJ 2013). Die Auswertung der Evaluation Erzieherischer Hilfen (EVAS) (vgl. Institut für Kinder- und Jugendhilfe [IKJ] 2017) weist einen deutlichen Zusammenhang zwischen Partizipation und Effektivität auf: Mit zunehmender Partizipation steigt also die Wahrscheinlichkeit für positive Hilfeverläufe. Der Mediansplit (s. Abbildung) zeigt auch, dass niedrige Partizipationsgrade negative Entwicklungen in den Hilfeverläufen begünstigen. Ein hohes Maß an Partizipation stellt dementsprechend einen zentralen Wirkfaktor dar und ein geringer Partizipationsgrad kann als Risikofaktor beurteilt werden (Macsenaere 2017). Warum funktioniert Mitbestimmung? Abschließend sei ein Blick darauf gerichtet, was mögliche Hintergründe für die beschriebenen Befunde sein können. So besagt beispielsweise der „Besitztums- Effekt“ (Endowment Effect), dass Menschen ein Gut mehr schätzen, wenn sie es besitzen oder sich selbst damit identifizieren können. Diese Regel gilt für Materielles und Immaterielles und ist somit auch u. a. auf die Hilfeplanziele (gemäß § 36 SGB VIII) übertragbar. Der „IKEA-Effekt“ versucht, dies metaphorisch zu verdeutlichen: Wenn ich ein Bett nicht nur kaufe, sondern auch viel Zeit damit verbringe, es aufzubauen, dann macht mich das im ersten Schritt stolz. Im zweiten Schritt fühle ich mich dafür verantwortlich, dass mit dem Bett gut umgegangen wird, weil ich so viel Zeit und Energie in den Aufbau investiert habe. Überträgt man dies auf die Mitbestimmung in den Hilfen zur Erziehung, wird deutlich, dass sich junge Menschen dann verantwortlich fühlen, wenn sie sich mit dem eigenen Hilfeprozess identifizieren können, von Beginn an aktiv mit einbezogen werden und ihre Bedürfnisse, Anliegen und Ziele von den Fachkräften Berücksichtigung erfahren. Dies führt in Folge dazu, dass ihnen die weitere Planung wichtig ist und sie sich bemühen, gemeinsam die gesetzten Ziele zu erreichen. - EVAS-Effektindex + 14 12 10 8 6 4 2 0 -2 hohe Partizipation niedrige Partizipation ➠ Beziehungsqualität ➠ Kooperation Partizipation Abb. 1: Effektivität und Partizipationsgrad 27 uj 1 | 2021 Partizipation als Recht und Ressource Fazit Beteiligung und Mitbestimmung der AdressatInnen in den Hilfen zur Erziehung ist in den letzten Jahren deutlich gereift. Der rechtliche Anspruch manifestiert sich in den gesetzlichen Grundlagen des SGB VIII sowie in der UN-Kinderrechtskonvention. Dennoch fühlen sich junge Menschen und deren Personensorgeberechtigte in den Hilfen zur Erziehung nicht hinreichend beteiligt. Dies gilt auch für die Heimerziehung. Alle Beteiligten sollten sich bewusst machen, dass die Wohngruppe für die jungen Menschen häufig für viele Jahre ihren Lebensmittelpunkt bildet. Um ausreichend Partizipationsmöglichkeiten in den Alltag der Wohngruppe zu implementieren, gehört der Beteiligungswille der Fachkräfte dazu. Dies erfordert wiederum eine klare partizipative Haltung und die Anerkennung der jungen Menschen als ExpertInnen ihrer eigenen Lebenswelt. Daraus resultieren nachweislich positive Hilfeverläufe. Bei der Gestaltung der Partizipationsmöglichkeiten ist viel Kreativität und eine Portion Offenheit gefordert, um Methoden zu erproben, weiterzuentwickeln und diese altersangemessen auf die jeweilige Zielgruppe zuzuschneiden. Nadine Schildt und Julia Huber IKJ Institut für Kinder- und Jugendhilfe gGmbH Saarstr. 1 55122 Mainz E-Mail: schildt@ikj-mainz.de huber@ikj-mainz.de Literatur Arnstein, S. (1969): A ladder of citizen participation. Journal of the American Institute of Planners, 35: 4, 216 - 224 Blandow, J., Gintzel, U., Hansbauer, P. (1999): Partizipation als Qualitätsmerkmal in der Heimerziehung. Votum, Münster Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (2013): 14. Kinder- und Jugendbericht. Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. BDrS.: 17/ 12200. BMFSFJ, Berlin. https: / / www. bmfsfj.de/ blob/ 93146/ 6358c96a697b0c3527195677c- 61976cd/ 14-kinder-und-jugendbericht-data.pdf Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (2019): Abschlussbericht. Mitreden - Mitgestalten. Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe. Vorläufige Fassung für die Abschlusskonferenz. In: https: / / ikj-mainz.de/ wp-content/ uploads/ sites/ 3/ 2020/ 02/ 20191210_BMFSFJ_MitredenMitgestalten_ Tagungsunterlage-vorl%C3%A4ufige-Fassung-des- Abschlussberichts.pdf, 23. 9. 2020 Equit, C., Flößer, G., Witzel, M. (2017): Beteiligung und Beschwerde in der Heimerziehung: Grundlagen, Anforderungen und Perspektiven. Internationale Gesellschaft für Erzieherische Hilfen, Frankfurt Institut für Kinder- und Jugendhilfe (IKJ) (2017): EVAS- Auswertung zur Partizipation in den Hilfen zur Erziehung. Unveröffentlicht, Mainz Macsenaere, M. (2017): Stimmt es eigentlich, dass Partizipation zu Recht eine so große Bedeutung zukommt? Nachgehakt, Newsletter 20. In: https: / / www. bvke.de/ publikationen/ nachgehakt/ nachgehakt, 15. 10. 2020 Rauschenbach, T., Bien,W.(2012): Aufwachsen in Deutschland. AID: A - Der neue DJI-Survey. Beltz Juventa, Weinheim/ Basel Rauschenbach, T. (2012): Aufwachsen in Deutschland. Eine Einführung. In: Rauschenbach, T., Bien, W. (Hrsg.): Aufwachsen in Deutschland. AID: A - Der neue DJI- Survey. Beltz Juventa, Weinheim/ Basel, 7 - 27 Redmann, B. (2017): Beteiligung ist nötig und möglich - Partizipation in den Hilfen zur Erziehung. BdW Blätter der Wohlfahrtspflege,164: 1, 13 - 16 Straßburger, G., Rieger, J. (2014): Partizipation kompakt - Für Studium, Lehre und Praxis sozialer Berufe. Beltz Juventa, Weinheim/ Basel Weiß, W., Kessler, T., Gahleitner, S. (2016): Handbuch Traumapädagogik. Beltz, Weinheim Wolff, M. (2014): Partizipation und Beteiligung in den Erziehungshilfen. In: Macsenaere, M., Esser, K., Knab, E., Hiller, S. (Hrsg.): Handbuch der Hilfen zur Erziehung. Lambertus, Freiburg, 437 - 443 Wright, M., Block, M., Unger, H. von (2007): Stufen der Partizipation. In: https: / / docplayer.org/ 40202455-Stu fen-der-partizipation-in-der-gesundheitsfoerderung. html, 23. 9. 2020