eJournals unsere jugend73/1

unsere jugend
4
0342-5258
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/uj2021.art02d
4_073_2021_1/4_073_2021_1.pdf11
2021
731

Eigentlich nichts Neues?!

11
2021
Mechthild Wolff
Das Thema Beteiligung in der Kinder- und Jugendhilfe gehört zu denjenigen Themen, an die es stets zu erinnern gilt, denn sie droht immer wieder aus dem Blickfeld zu geraten, obwohl sie ein zentrales rechtliches und pädagogisches Handlungsprinzip und ein demokratisches Strukturelement in Organisationen bildet. Vor allem in Krisenzeiten wird offenkundig, wie ernst es Fachkräfte mit der Einbindung der AdressatInnen meinen. In diesem Beitrag wird an einige Grundlagen der Beteiligung erinnert, um dann deren Bedeutsamkeit und einige Dimensionen einer beteiligungsorientierten Kinder- und Jugendhilfe in Zeiten der Pandemie herauszustreichen. In Krisen bedarf es Schutzkonzepte und präventiver Instrumente, die sicherstellen, dass die Beteiligungsrechte fortwährend Geltung haben und nicht ausgesetzt werden.
4_073_2021_1_0003
3 unsere jugend, 73. Jg., S. 3 - 10 (2021) DOI 10.2378/ uj2021.art02d © Ernst Reinhardt Verlag München Basel von Prof.’in Dr.’in Mechthild Wolff Jg. 1962; Arbeitsschwerpunkte in Lehre und Forschung: Erziehungswissenschaftliche Aspekte Sozialer Arbeit, Kinderschutz, Kinderrechte, Schutzkonzept in Organisationen, Beteiligung als pädagogisches Handlungsprinzip; Studiengangsleiterin für den BA-Studiengang Soziale Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe an der Fakultät Soziale Arbeit der Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW ) Landshut Eigentlich nichts Neues? ! Beteiligung als pädagogisches Handlungsprinzip in Zeiten einer Pandemie Das Thema Beteiligung in der Kinder- und Jugendhilfe gehört zu denjenigen Themen, an die es stets zu erinnern gilt, denn sie droht immer wieder aus dem Blickfeld zu geraten, obwohl sie ein zentrales rechtliches und pädagogisches Handlungsprinzip und ein demokratisches Strukturelement in Organisationen bildet. Vor allem in Krisenzeiten wird offenkundig, wie ernst es Fachkräfte mit der Einbindung der AdressatInnen meinen. In diesem Beitrag wird an einige Grundlagen der Beteiligung erinnert, um dann deren Bedeutsamkeit und einige Dimensionen einer beteiligungsorientierten Kinder- und Jugendhilfe in Zeiten der Pandemie herauszustreichen. In Krisen bedarf es Schutzkonzepte und präventiver Instrumente, die sicherstellen, dass die Beteiligungsrechte fortwährend Geltung haben und nicht ausgesetzt werden. Beteiligung als zyklisches Thema der Kinder- und Jugendhilfe Die Debatte um Beteiligung ist nicht neu: Zyklisch wird das Thema mal weniger intensiv, mal mit mehr Vehemenz auf die Agenda gesetzt. Geht man einige Jahre zurück, dokumentieren bereits viele Quellen das Bemühen um die Umsetzung von Beteiligung. Um nur einige zu nennen, an der die Autorin selbst beteiligt war: Im Jahr 2006 wurden im Rahmen des Projekts „Beteiligung - Qualitätsstandard für Kinder und Jugendliche in der Heimerziehung“ Vorstellungen und Wünsche junger Menschen im Hinblick auf ihre Einbindung gebündelt. Dabei zeigte sich, dass für AdressatInnen Beteiligung in allen Dingen des Alltags spürbar sein muss. Man sprach von einer „Klimaanlage“ der Beteiligung: Sie müsse durch Haltung erzeugt werden und könne sich dann in einem für junge Menschen spürbaren sozialen Klima der Beteiligung ausdrücken. Beteiligung ist demnach voraussetzungsreich und nicht automatisch gegeben (Wolff/ Hartig 2010). In einem Folgeprojekt wurden Beispiele guter Praxis aus der Arbeit mit jungen Menschen in stationären Settings aus der Sicht von Fachkräften und junger Menschen vorgestellt. Hier wurde argumentiert, dass die Umsetzung von Beteiligung nur als Organisationsentwicklungsprozess verstan- 4 uj 1 | 2021 Beteiligung in Zeiten einer Pandemie den werden könne, der die Integration einer beteiligungsorientierten Pädagogik und Organisationsstruktur vorsieht sowie die Beteiligung von MitarbeiterInnen als Grundlage berücksichtigt (Wolff/ Hartig 2013). Auch in der europäischen Initiative „Quality4 Children“, die im Jahr 2006 im Auftrag von SOS- Kinderdorf international, IFCO (International Foster Care Organisation) und der FICE (Féderation International des Communautés Educatives) durchgeführt wurde, haben Jugendliche und ihre BetreuerInnen von ihren Erfahrungen aus gelingenden Hilfeverläufen berichtet. Durch diese Methode des „Story telling“ wurden Qualitätsstandards für die Fremdplatzierung gewonnen, indem aus den Geschichten alle positiven Ressourcen in Standards überführt wurden. Beteiligung sollte, so die Ansicht, in allen Phasen gelingen: in der Phase der Entscheidungsfindung („decision making“), in der Betreuungsphase selbst („care taking“), wie auch in der Phase der Nachbetreuung („after care“) (www.quality4children.info). Der breit angelegte Nationale Aktionsplan 2010 zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention fokussierte das Thema Beteiligung in Kindertageseinrichtungen, Schulen, Kommunen sowie in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit und der Erzieherischen Hilfen. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wurde als unverzichtbares Qualitätsmerkmal in allen Feldern der Kinder- und Jugendhilfe hervorgehoben. Zudem wurde verdeutlicht, dass überall Beteiligung in geschützten Räumen gelebt und ausprobiert werden sollte. Auch der Nationale Aktionsplan formulierte wichtige universale Standards, die heute nichts an Aktualität eingebüßt haben: Beispielsweise würden alle Einrichtungen ein abgestimmtes Beteiligungskonzept mit einer Zielvorgabe benötigen, damit die gewünschte Partizipationskultur überhaupt erzielt werden könne. Außerdem sei Beteiligung unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung und sozialer, kultureller oder ethnischer Herkunft und habe daher für alle Geltung. Dokumentiert wurde auch, dass junge Menschen stets über Entscheidungsspielräume adressatInnengerecht informiert werden und Erwachsene auf eine symmetrische Kommunikation mit jungen Menschen achten sollten. Bereits vor zehn Jahren ließ sich hier lesen: Es geht nicht mehr um das Ob, sondern um das Wie der Beteiligung und wie sich die Qualität von Beteiligungsprozessen optimieren lässt (BMFSFJ 2010, 52). Über diese und andere Entwicklungen und Materialien zum Thema Beteiligung in den Hilfen zur Erziehung informiert die Internetplattform www.dieBeteiligung.de, die auch von folgenden Erziehungshilfefachverbänden unterstützt wird: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGFH), Evangelischer Erziehungsverband (EREV), Bundesverband der katholischen Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen (BVkE) und der Arbeitsgemeinschaft für Erziehungshilfe (AFET ). Derzeit wird die Plattform um den Bereich „Schutz“ ergänzt und mit aktuellen Informationen bestückt. Es lässt sich festhalten, dass das Thema Beteiligung in den letzten Dekaden zyklisch immer wieder neu aufgerollt und von Theorie und Praxis stets als essenziell erachtet wurde. Die Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe kam sogar zu dem Schluss, dass sich die Frage „Warum Partizipation? “ formell gar nicht stelle, zumal Partizipation ein Recht sei, „welches Kindern zusteht und ihnen gewährt werden muss“ (AGJ 2018, 3). Obwohl aber immer wieder die Notwendigkeit der Einbeziehung junger Menschen in Hilfeprozesse herbeigeschworen wird und neue Perspektiven auf die Begründungen und die Notwendigkeit der Einlösung von Beteiligung eröffnet werden, kann von keiner flächendeckenden Umsetzung von Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten für junge Menschen in pädagogischen Kontexten ausgegangen werden (Gadow et al. 2013, 263ff ). Als Tendenz hält der 15. Kinder- und Jugendbericht fest, dass „die bestehenden organisierten Beteiligungsformen die jungen Menschen zu wenig in Entscheidungsprozesse einbinden“ (BMFSFJ 2017, 113). 5 uj 1 | 2021 Beteiligung in Zeiten einer Pandemie Beteiligung als unveräußerliches Recht auf allen Ebenen Dass Beteiligung einen hohen Stellenwert in der Kinder- und Jugendhilfe einnimmt, hängt damit zusammen, dass in Demokratien alle Menschen über das Grundrecht auf Beteiligung verfügen. Beteiligung wird darum auch „als Instrument verstanden, die Machtverhältnisse in einem demokratischen System in einem ausgewogenen Verhältnis zu halten, das heißt, letztlich soll niemand die Möglichkeit bekommen, über andere Menschen zu bestimmen“ (Wolff/ Hartig 2013, 17). In der UN-Kinderrechtskonvention werden die Rechte junger Menschen auf Beteiligung und Mitsprache als „have an active voice“ (siehe Beteiligungsrechte in der UNKRK) bezeichnet. Folglich müssen ihre Wünsche und Bedürfnisse immer und überall in professionellen und familialen Kontexten Berücksichtigung finden, sie können nicht ausgehebelt werden, sondern gelten als unveräußerliche Menschenrechte. In der UN-Kinderrechtskonvention steht, dass Kinder und Jugendliche keine Objekte von Planungen und Entscheidungen Erwachsener, sondern TrägerInnen eines subjektiven und unveräußerlichen Rechts auf Beteiligung sind. Im nationalen Recht findet dies Eingang u. a. in § 8 Abs. 1 SGB VIII, in dem Beteiligung von jungen Menschen in allen sie betreffenden Angelegenheiten als Standard gesetzt wird. Auch in § 159 FamFG wird das Beteiligungsgebot berücksichtigt: Hier geht es um ein Anhörungsrecht junger Menschen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, in familiengerichtlichen Verfahren, um den Willen und die Bindungswünsche zu berücksichtigen. Auch im Kinderschutz, d. h. in § 8 a Abs. 1 Satz 2 SGB VIII, spielt der Einbezug von Kindern bei der Einschätzung der Gefährdungslage eine wichtige Rolle. Ganz prominent wird in § 36 SGB VIII die Beteiligung junger Menschen in der Hilfeplanung vorgesehen. Seit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes im Jahr 2012 werden Beteiligung und Beschwerdemöglichkeiten als Schutzauftrag und Qualitätsmerkmal der Kinder- und Jugendhilfe markiert und als Mindeststandards für die Betriebserlaubniserteilung angesetzt. Seit der Missbrauchsdebatte in Organisationen sind Beteiligung und Beschwerde somit auch Maßnahmen, die den Schutz junger Menschen in Einrichtungen erhöhen sollen. Möglichkeiten für „choice, voice und exit“ als Seismografen für Beteiligung Die unveräußerlichen Rechte junger Menschen werden inzwischen auf eine griffige Formel gebracht: Sie sollten stets ein Recht auf „voice“, „choice“ und „exit“ haben (Oppermann et al. 2018, 51). Demnach sollte ihnen immer eine Stimme („voice“), um ihre Interessen deutlich bekunden zu können, und das Recht auf eine Wahl („choice“) gegeben werden. Damit kann nicht ausschließlich von anderen bestimmt werden, in welchen Situationen sie sich befinden. Letztlich muss jungen Menschen immer ein Ausweg („exit“) eröffnet werden, damit sie selbstbestimmt aus ungewollten Situationen heraustreten können. Diese Beteiligungsrechte sind in allen Organisationen der Erziehung und Bildung (Kita, Schulen, Internate, Freizeiteinrichtungen, Jugendwohngruppen, Heime etc.) von großer Bedeutung und spielen in allen pädagogischen Alltagsprozessen eine Rolle, z. B. in Entscheidungssituationen über Essen, Kleidung, FreundInnen, Freizeit, Mediennutzung, Regeln etc. Im Kontext von Grenzüberschreitungen, Übergriffen oder gar von Missbrauchsfällen werden diese Rechte erfahrungsgemäß außer Kraft gesetzt. Hier wird deutlich, dass junge Menschen dann nicht über eine Exit-Option verfügen oder dass sie keine Worte dafür haben oder nicht gehört werden, wenn sie einen Ausweg benötigen. Die psychosozialen Folgen und die mögliche traumatische Wirkung, die eine Nicht-Beachtung dieser Rechte mit sich bringen kann, wurden vielfach beschrieben. 6 uj 1 | 2021 Beteiligung in Zeiten einer Pandemie Unveräußerliche Beteiligungsrechte beziehen sich somit auf den (pädagogischen) Alltag und betreffen alle Aushandlungsprozesse und Phasen professioneller Beziehungsgestaltung. Aber Beteiligung darf nicht reduziert werden auf ihre Bedeutung bei der Sicherstellung von Teilhabe an Entscheidungen in persönlichen Angelegenheiten. Vielmehr umschließt das Recht auf Beteiligung auch die strukturelle Verankerung von Partizipationsmöglichkeiten junger Menschen in Organisationen, in denen sie sich aufhalten. Hier kommen Gremien wie Räte, SprecherInnen, Beauftragte oder andere Selbstvertretungsorgane auf Einrichtungs-, aber auch Landesebene ins Spiel (dazu auch jüngst AGJ 2020). Auch bei organisationalen Fragen, die junge Menschen betreffen, haben diese ein Recht auf Mitbestimmung und Mitsprache. Um davon Gebrauch machen zu können, muss ihnen das Recht auf Information eingeräumt werden, es ist die Voraussetzung. Es gilt, jungen Menschen zu erklären, worum es in der Kinder- und Jugendhilfe geht. Vor allem müssen sie darauf vorbereitet werden zu verstehen, was getroffene Entscheidungen für ihr Leben bedeuten. Doch erst wenn sie genügend Informationen haben, können sie die Reichweite ihres Beteiligungsrechts bemessen. Das gleiche Prinzip gilt auch für Erwachsene. Angesichts dieses Aufrisses kann man zwischenresümieren, dass Beteiligung ein unveräußerliches Persönlichkeitsrecht ist, das sich auf alle Entscheidungen bei Verfahren in Organisationen, aber auch auf alle pädagogischen Alltagsprozesse in der Kinder- und Jugendhilfe bezieht. Die Rechte auf Voice, Choice und Exit sind dabei Seismografen für die Umsetzung von Beteiligung auf allen Ebenen. Kinder- und Jugendhilfe als Ermöglichungsraum für Selbstbestimmung Die Kinder- und Jugendhilfe spielt eine wichtige Rolle, wenn es um die Herstellung von geschützten Räumen geht, in denen sich junge Menschen psychosozial weiterentwickeln können. Vor allem benachteiligte, beeinträchtigte und vulnerable junge Menschen, die in der Kinder- und Jugendhilfe betreut werden, hatten wenig Gelegenheiten in ihren Herkunftsmilieus, ein selbstbestimmtes, autonomes Leben zu gestalten. Vielfach sind sie von Teilhabe und von positiven Beteiligungs- oder Aushandlungserfahrungen abgehängt. Gerade viele benachteiligte junge Menschen finden keine förderlichen Rahmenbedingungen vor, in denen sie die Entwicklungsaufgabe der Selbstbestimmung und Autonomie meistern könnten. Denn oft werden ihnen wenige oder keine Räume eröffnet oder sie erhalten keine Unterstützung, damit sie zu Selbstbestimmung befähigt werden. Die Stufenleiter der Beteiligung, die eigentlich als Einschätzungsinstrument von Partizipationsmodellen von Hart (1992, S. 8) entwickelt wurde, zeigt zugleich auf, welche Entwicklungspotenziale im Konzept der Beteiligung grundsätzlich verankert sind. Beteiligung ist demnach ein Kontinuum, das sich zwischen Fremdbestimmung mit einem ganz niedrigen Grad an Autonomie und Selbstbestimmung bzw. Selbstverwaltung mit einem hohen Grad an Autonomie bewegt. Beteiligung ermöglicht somit Autonomie auf verschiedenen Niveaus. Viele Kinder erleben das Gegenteil: Sie machen negative sozialisatorische Erfahrungen mit Beteiligung im Kontext von Beziehungsaufbau oder Beziehungsabbrüchen. Ihnen kann soziale Vernachlässigung widerfahren sein oder sie mussten Ausbeutungsverhältnisse in Beziehungen innerhalb und außerhalb der Herkunftsfamilie bewältigen, also Situationen, in denen Selbstbestimmung und Autonomie außer Kraft gesetzt waren. Es geht folglich um wenige bzw. keine Beteiligungschancen in Herkunftsmilieus, um fehlende Selbstwirksamkeitserfahrungen, um Versagens- oder Minderwertigkeitserleben. Dies sind mitunter die Gründe, warum sie über einen Betreuungsbedarf verfügen. Ihnen wurden keine Möglichkeiten und Gelegenheiten eröffnet, sich weiterzuentwickeln. Hier setzt die Kinder- und Jugendhilfe an. 7 uj 1 | 2021 Beteiligung in Zeiten einer Pandemie Beteiligung als individuelles altersentsprechendes Entwicklungskonzept In der Kinder- und Jugendhilfe gilt Beteiligung als zentrale Entwicklungsvoraussetzung, d. h. Beteiligung ist die Basis, aus der sich Persönlichkeitsentwicklung überhaupt erst entfalten kann. Die Entwicklungsaufgabe zur Entfaltung von Selbstbestimmung inkludiert auch die soziale Anforderung, sich mit dem Drang anderer junger Menschen nach Selbstbestimmung auseinanderzusetzen. Diesbezüglich müssen junge Menschen respektieren, dass sich ihre eigene Selbstbestimmung an den Bedürfnissen und Wünschen anderer Menschen in einer Gruppe bricht, und müssen darum Respekt vor den Anliegen anderer Menschen aufbringen und fähig zur Aushandlung werden. Nur dies befähigt den Menschen zu einer funktionierenden Zivilgesellschaft, sodass Beteiligung auch als Entwicklungsrecht „development right“ angesehen werden kann. Vor diesem Hintergrund geht es um das Recht auf psychosoziale Entwicklung, wobei Beteiligung hierbei der Motor ist. Beteiligung ist somit eine notwendige Methode, um insbesondere vulnerablen Kindern und Jugendlichen zu mehr Selbstbestimmung zu verhelfen (Wolff 2016, 1060f ). Deutlich wird an dieser Stelle, dass Beteiligung auch als individuelles pädagogisches Entwicklungskonzept verankert werden muss, denn jeder junge Mensch bringt unterschiedliche Entwicklungsvoraussetzungen mit und benötigt somit andere Entwicklungsaufgaben, um nächste Schritte zu nehmen. Da man Selbstverwirklichung nur durch positive Beteiligungserfahrun- Selbstverwaltung Selbstbestimmung Mitbestimmung Mitwirkung Zugewiesen, informiert Teilhabe Alibi-Teilnahme Dekoration Fremdbestimmung Abb. 1: Stufenleiter der Beteiligung nach Hart (1992) 8 uj 1 | 2021 Beteiligung in Zeiten einer Pandemie gen erlangen kann, bedarf es unterschiedlicher Möglichkeiten, sich im Alltag auf vielen Ebenen beteiligen zu können. Beteiligung wird damit zum Gegenstand pädagogischer Aushandlungsprozesse. Eigentlich müsste man sogar so weit gehen zu sagen, dass Pädagogik ohne Beteiligung gar nicht funktionieren kann. Sie ist demnach keine Frage des Alters, weil Dialog und Aushandlung altersunabhängig sind. Eröffnen sich altersentsprechende Entwicklungschancen, ist Beteiligung letztlich ein zentraler Schlüssel für ein zukünftig besseres Leben, vor allem von besonders benachteiligten jungen Menschen. Dass Beteiligung in dialogischen und aushandelnden Kontexten, wie der Hilfeplanung, eine positive Wirkung haben kann, ist hinlänglich belegt: Nachgewiesen wurde etwa, dass das Partizipationsempfinden junger Menschen im Hilfeplangespräch sowie die Einlösung von Beteiligungsrechten im Alltag Wirkfaktoren darstellen. Junge Menschen brauchen demnach Strukturen und konkrete Beteiligungsmöglichkeiten, die dann auch als Befähigungs- und Verwirklichungschancen (Capabilities) wirksam werden können (ISA 2010). Was bedeutet das? Weil Beteiligung eine Entwicklungsvoraussetzung für jeden jungen Menschen ist, muss man neben einem Einrichtungskonzept zur Beteiligung mit ihm ein individuelles Beteiligungskonzept entwickeln. Das ist voraussetzungsreich, denn es bedarf Zeit, um dies individuell erarbeiten zu können. Es ist ebenso Freiraum für die pädagogische Arbeit nötig - auch in der Gruppe. Zur Umsetzung braucht man somit personelle Ressourcen. Die Realität zeigt, dass Beteiligungskonzepte oft als formale Mitsprachemöglichkeiten gesehen werden, aber weniger als alltagspädagogische Grundlagenkonzepte, für die auch oftmals die Ressourcen fehlen. Gerade in der Kinder- und Jugendhilfe geht es darum, benachteiligten jungen Menschen, die von Teilhabe bislang ausgeschlossen waren, Selbstwirksamkeitserfahrungen zu ermöglichen. Sie benötigen dafür positive Erfahrungen gelingender Aushandlung in Beziehungen. Ihnen müssen Chancen eröffnet werden zu erleben, dass und wie Krisen konstruktiv aufgelöst werden können. An diesem Punkt soll festgehalten werden, dass Beteiligung ein Schlüssel ist, um Kindern und Jugendlichen zu Selbstbestimmung und Gemeinschaftsfähigkeit zu verhelfen. Die Jugendhilfe verhilft Kindern und Jugendlichen zu diesem Persönlichkeitsrecht und damit zu einem besseren Leben. Dabei sind individuelle Befähigung und Motivation zur Beteiligung pädagogische Ziele. Ihnen müssen in allen partnerschaftlich angelegten Beziehungssettings Beteiligungs-, aber auch Beschwerderechte eingeräumt werden, vor allem wenn es um junge Menschen mit Vorerfahrungen von Grenzverletzungen geht. Nach dieser Zusammenschau wichtiger Grundlagen der Beteiligung soll aufgrund der Aktualität ein kurzer Blick auf Erfahrungen im Kontext der Pandemie und des Lockdowns gerichtet werden. Rechte junger Menschen in Zeiten der Pandemie Beobachtet wurde während des Lockdowns, dass in den Hilfen zur Erziehung die Kommunikation mit einigen Familien und jungen Menschen wegen Schließungen von Schulen, Ämtern, aber auch von Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung abgebrochen war oder ist. Fehlende Kontakte mit FreundInnen und Familienangehörigen machten vor allem deutlich, dass das Recht auf Eltern und Geschwister gerade für junge Menschen in stationären Settings ausgesetzt war. In derartigen Zeiten ohne viel sozialen Austausch werden junge Menschen automatisch bedürftiger und benötigten eine umso intensivere Beziehungsarbeit. Der Wunsch nach Zuwendung konnte aber aufgrund von Hygieneregeln nicht beantwortet werden. Hinzu kam, dass ältere MitarbeiterInnen und solche, die einer Risikogruppe angehören, nicht arbeiten konnten und als Bezugspersonen wegfielen. Auch in den Ambulanten Hilfen, in der Jugendarbeit sowie in der Schulsozialarbeit fielen wichtige Ansprechpersonen weg. Vielfach wurden die aufsuchende Arbeit und andere Kommunikationswege, wie Telefonate, Balkongespräche oder digitale Kommunikationsformate, gestärkt. 9 uj 1 | 2021 Beteiligung in Zeiten einer Pandemie In jedem Fall musste ein derartiger Lockdown während der Pandemie als Beeinträchtigung von Selbstbestimmung erlebt werden, als Erfahrung des Ausschlusses, des Alleinseins oder Alleingelassenwerdens. Es geht also um vielfache Zwangssituationen, denen die jungen Menschen ausgesetzt waren. Entsprechend den Vorerfahrungen konnten Gefühle des Ausgeliefertseins auftreten, dem fehlenden Austausch mit anderen jungen Menschen oder dem Kontaktabbruch zu Eltern oder anderen Bezugspersonen kam teilweise (re-)traumatische Bedeutung zu. Diese Beobachtungen lassen einige Umkehrschlüsse zu: Erleben junge Menschen Nicht-Beteiligung im pädagogischen Alltag, kann dies Erfahrungen des Ausgeliefertseins reproduzieren. Erfahrungen der Machtasymmetrie zwischen jungen Menschen und Fachkräften drohen sich zu potenzieren. Darüber hinaus werden durch Erfahrungen der Nicht-Beteiligung - wie oben dargestellt - Chancen verspielt, jungen Menschen einen Ermöglichungsraum für neue gute soziale Erfahrungen in gelingenden Beziehungen zu eröffnen. Letztlich bedeuten solche Situationen, dass die Definitionsmacht den Fachkräften überlassen bleibt und Selbstwirksamkeitserleben ausbleibt. Ein (Wieder-)Erlangen von Selbstbestimmung über das eigene Leben, d. h. die Umsetzung eigener Wünsche, Hoffnungen und Bedürfnisse, werden nicht ermöglicht. Angesichts von Erfahrungen mit dem Lockdown formulierte die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ) e.V. hier treffend in ihrer Stellungnahme, dass Kinder und Jugendliche während der Pandemie zu wenig gehört wurden und ihre Bedürfnisse nicht abgefragt wurden (www.DAKJ. de). Letztlich hat die Pandemie auch das Recht junger Menschen auf digitale Teilhabe durch Kommunikationsmittel auf die Agenda gerufen (Feyer et al. 2020), denn an Schulen, in Wohngruppen, aber auch an anderen Orten der Bildung, Erziehung und Freizeit sind die Ausstattungen nicht ausreichend. Deshalb werden politisch inzwischen von Verbänden und Gewerkschaften in diesen Bereichen bessere Ausstattungen mit digitalen Medien gefordert. Herausforderungen für den Umgang mit Krisen Diese Pandemie hat das Handlungsprinzip Beteiligung auf den Prüfstand gestellt. Dabei wissen wir, dass auch in Krisen die höchstpersönlichen und unveräußerlichen Rechte junger Menschen Geltung haben müssen (Andresen et al. 2020, 17). Vor allem die oben beschriebenen Rechte auf „choice, voice und exit“ werden im Alltag auf den Prüfstand gestellt. Die Krise hat auch offenbart, dass Beteiligung zunächst unter „Normalbedingungen“ gut laufen und selbstverständlicher Bestandteil von pädagogischem Handeln sein muss, um auch in Krisen zu funktionieren. Unter herausfordernden Rahmenbedingungen wird es schwieriger, Beteiligung umzusetzen. Fände sie gar nicht statt, würde dies ein ernsthaftes Problem darstellen, weil dann Rechte untergraben würden. Hier zeigt sich, dass Fachkräfte in Jugendämtern und Einrichtungen Verhaltensspielregeln benötigen, damit gefährdete und vulnerable junge Menschen ihnen nicht ausgeliefert sind. Es bedarf darüber hinaus eines Rechtekatalogs zur Umsetzung von unveräußerlichen Beteiligungsrechten, die auch in Krisen Geltung haben. Seit der Missbrauchsdebatte wird über Schutzkonzepte diskutiert, die junge Menschen in Organisationen der Erziehung, Bildung, Freizeit, Sozialer Arbeit und des Gesundheitswesens vor jeglicher Form der Gewalt schützen und sicherstellen sollen, dass ihre Rechte eingelöst werden. Dies inkludiert auch einen Handlungsplan, wenn es Verdachtsmomente gibt oder ein Krisenfall eintritt. Die Pandemie bedeutet auch eine Krise für Organisationen und macht einen Krisenplan notwendig. Institutionen müssen demnach eine mögliche Krise, wie es die Pandemie ist, mitdenken und wissen, wie in derartigen herausfordernden Situationen Beteiligungsrechte junger Menschen dennoch stets eingelöst werden. Hier dürfen in Einrichtungen keine neuen Problemfelder entstehen, die junge Menschen ggf. retraumatisieren könnten. Die jungen Menschen kommen aus Krisen und müssen das Vertrauen haben, dass in solchen Situationen verantwortungsvoll 10 uj 1 | 2021 Beteiligung in Zeiten einer Pandemie gehandelt wird. Demzufolge muss man einen Plan haben, vorbereitet sein und wissen, wie Beteiligung und vor allem auch Beschwerden in Krisen umgesetzt werden können. An einigen Schulen werden Schutzkonzepte als eine Maßnahme neben Amoklauf, Feuer, Bombenangriff etc. verstanden (Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung Hamburg 2010). So sollten beteiligungssensible Notfallpläne auch für Situationen wie Quarantäne erstellt werden. Die Entwicklung eines Schutzkonzepts dient der Vorbereitung auf Krisen, sie stellt sicher, dass die Rechte junger Menschen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe eingelöst werden (Oppermann et al. 2018). Schutzkonzepte helfen im Krisenmanagement, denn in herausfordernden Zeiten muss man ebenso handlungsfähig sein - auch bei der Umsetzung unveräußerlicher Beteiligungsrechte junger Menschen. Prof.’in Dr.’in Mechthild Wolff Fakultät Soziale Arbeit der Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) Landshut Am Lurzenhof 1 84036 Landshut Tel.: (08 71) 5 06-4 39 E-Mail: mwolff@haw-landshut.de Literatur Andresen, S., Lips, A., Möller, R., Rusack, T., Schröer, W., Thomas, S., Wilme J. (2020): Erfahrungen und Perspektiven von jungen Menschen während der Corona-Maßnahmen. Erste Ergebnisse der bundesweiten Studie JuCo. In: https: / / dx.doi.org/ 10.18442/ 120, 1. 10. 2020 Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) (2018): Das Recht gehört zu werden. In: https: / / www. agj.de/ fileadmin/ files/ positionen/ 2018/ recht_ge hoert_zu_werden.pdf, 1. 10. 2020 Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) (2020): Junge Menschen ernst nehmen! Die Vorzüge institutionalisierter Beteiligung und gelebter Beteiligungskultur auf Landesebene für junge Menschen in stationären Einrichtungen der Erziehungshilfe erschließen. In: www.agj.de/ fileadmin/ files/ positionen/ 2020/ Junge_Menschen_ernst_nehmen.pdf, 1. 10. 2020 Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (Hrsg.) (2010): Qualitätsstandards für Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Allgemeine Qualitätsstandards und Empfehlungen für die Praxisfelder Kindestageseinrichtungen, Schule, Kommune, Kinder- und Jugendarbeit und Erzieherische Hilfen. BMFSFJ, Berlin Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (2017): 15. Kinder- und Jugendbericht. Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. BDrS.: 18/ 11050. BMFSFJ, Berlin Feyer, J., Kochskämper, D., Müller, T., Rusack, T., Schilling, C., Schröer, W., Tillmann, A., Weßel, A., Zinsmeister, J. (2020): Digitalisierung in der stationären Kinder- und Jugendhilfe - nicht nur in Zeiten der COVID-19-Pandemie. In: https: / / dx.doi.org/ 10.18442/ 145, 1. 10. 2020 Gadow, T., Peucker, C., Pluto, L., van Santen, E., Seckinger, M. (2013): Wie geht’s der Kinder- und Jugendhilfe? Empirische Befunde und Analysen. Beltz Juventa, Weinheim/ Basel Hart, R. (1992): Children’s participation: Form tokenism to citizenship. UNICEF International Child Development Centre, Florence Institut für Soziale Arbeit (ISA) Planung und Entwicklung GmbH (Hrsg.) (2009): Praxishilfe zur wirkungsorientierten Qualifizierung der Hilfen zur Erziehung. Band 9. Eigenverlag, Münster Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung Hamburg (2010): Alarmplan für schulische Katastrophen und Krisen. In: https: / / li.hamburg.de, 1. 10. 2020 Oppermann, C., Winter, V., Harder, C., Wolff, M., Schröer, W. (Hrsg.) (2018): Lehrbuch Schutzkonzepte in pädagogischen Organisationen. Mit Online-Materialien. Beltz Juventa, Weinheim/ Basel Wolff, M., Hartig, S. (2013): Gelingende Beteiligung in der Heimerziehung. Ein Werkbuch für Jugendliche und ihre BetreuerInnen. Beltz Juventa, Weinheim/ Basel Wolff, M. (2016): Partizipation. In: Schröer, W., Struck, N., Wolff, M. (Hrsg.): Handbuch Kinder- und Jugendhilfe. 2. Aufl. Beltz Juventa, Weinheim/ Basel, 1050 - 1066 Wolff, M., Hartig, S. (2010): Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Heimerziehung. 2. Aufl. SOS- Kinderdorf e.V., München