unsere jugend
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0342-5258
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/uj2021.art04d
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Perspektiven der Partizipation in der stationären Jugendhilfe „Vom FÜR zum MIT“
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Rainer Siekmann
Obwohl die Durchführung des Modellprojektes „Just do it now!“ in unserer Evangelischen Jugendhilfe Bergisch Land (EJBL) nun schon viele Jahre zurückliegt, ist der damit verbundene Anspruch auch in der derzeitigen Partizipationsdebatte so aktuell wie damals! Doch wie hat sich in den vergangenen Jahren die Partizipation in der stationären Jugendhilfe entwickelt? Welche Modelle haben sich bewährt? Welche Faktoren begünstigen oder verhindern gelingende Beteiligung? Dieser Erfahrungsbericht versucht, Beispiele und Erfahrungswerte aus der Praxis mit einem kritischen Blick auf die strukturellen Rahmenbedingungen und die Realität der Umsetzung zu verbinden.
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15 unsere jugend, 73. Jg., S. 15 - 21 (2021) DOI 10.2378/ uj2021.art04d © Ernst Reinhardt Verlag München Basel von Rainer Siekmann Jg. 1972; Erzieher, Sozialpädagoge (BA); Systemischer Fachberater, Traumapädagoge, Fachbereichsleiter Wohnformen für Kinder und Jugendliche bei der Evangelischen Jugendhilfe Bergisch Land (EJBL) Perspektiven der Partizipation in der stationären Jugendhilfe „Vom FÜR zum MIT“ Obwohl die Durchführung des Modellprojektes „Just do it now! “ in unserer Evangelischen Jugendhilfe Bergisch Land (EJBL) nun schon viele Jahre zurückliegt, ist der damit verbundene Anspruch auch in der derzeitigen Partizipationsdebatte so aktuell wie damals! Doch wie hat sich in den vergangenen Jahren die Partizipation in der stationären Jugendhilfe entwickelt? Welche Modelle haben sich bewährt? Welche Faktoren begünstigen oder verhindern gelingende Beteiligung? Dieser Erfahrungsbericht versucht, Beispiele und Erfahrungswerte aus der Praxis mit einem kritischen Blick auf die strukturellen Rahmenbedingungen und die Realität der Umsetzung zu verbinden. Damals wie heute war es unsere Haltung in der Evangelischen Jugendhilfe Bergisch Land (EJBL), den in unserer Einrichtung lebenden jungen Menschen und ihren Eltern nicht bloß einen von Fachkräften definierten Rahmen der stationären Hilfe zur Verfügung zu stellen, sondern von Beginn an mit ihnen gemeinsam zu überlegen, an welchen Stellen Beteiligung Sinn macht und in welcher Form sie geschehen kann. Neben der Überlegung, bei welchen Themen die Kinder und Jugendlichen mitberaten und mitbestimmen können, lag unser Fokus darauf, Gestaltungsräume für gemeinsame Partizipationserfahrungen der jungen Menschen mit den Fachkräften zu gestalten, in denen es auch die Möglichkeit zur klaren Mitverantwortung von Entscheidungen der jungen Menschen und inzwischen auch ihrer Eltern gibt. Wir sind in diesem Prozess gemeinsam mit den Eltern, den Kindern und unseren Mitarbeitenden immer wieder auf die Suche nach neuen Beteiligungsfeldern gegangen. Dabei verstehen wir uns selbst als Lern- und Verantwortungsgemeinschaft, die auf Augenhöhe gemeinsame Entscheidungen aushandelt und diese, falls nötig, nach den sich ergebenden Erfahrungen auf den Prüfstand stellt. Wir möchten nicht nur über Beteiligung reden, sondern sie auch erleben. Unser früherer Leitsatz „Aktiv für Eltern und Kinder“, hat sich entsprechend in „Aktiv mit Kindern und Eltern“ gewandelt, da sich auch unsere Haltung dazu im gemeinen Prozess verändert hat. In unserem Selbstverständnis basiert die Partizipation in unserer Einrichtung vor allem auf dem Faktor Vertrauen, das sich durch alle Ebenen zieht: Die Leitung hat Zutrauen in 16 uj 1 | 2021 Perspektiven der Partizipation die Kompetenzen der Fachkräfte und die der jungen Menschen. Umgekehrt entwickeln die Kinder und Jugendlichen Vertrauen in die Mitarbeitenden, dass sie mit ihren Anliegen, Wünschen, Ideen, Träumen, Anregungen, aber auch Beschwerden ernst genommen und wertgeschätzt werden. Das Selbstvertrauen der Mitarbeitenden und der jungen Menschen zeigt sich im souveränen Umgang in den vielen gemeinsamen Aushandlungsprozessen und Entscheidungen. Best-Practice-Beispiele aus der EJBL Die Veränderung unserer Einrichtungskultur lässt sich an zwei Best-Practice-Beispielen illustrieren: Wie vermutlich viele andere Einrichtungen auch enthält unser Qualitätshandbuch viele klar definierte Schlüsselprozesse, die nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben und gestaltet wurden. 2019 haben wir in einem gemeinsamen Partizipationsformat mit ca. 55 Fachkräften, Kindern und Jugendlichen unseren Prozess der Aufnahme eines Kindes aus den unterschiedlichen Perspektiven analysiert, Schwachstellen wie auch Erfolgsfaktoren identifiziert und darauf basierend Veränderungen herbeigeführt. Zuvor hatte sich in verschiedenen Projekten herauskristallisiert, dass die potenziell traumatische Trennung eines Kindes von seiner Familie für alle am Hilfeprozess Beteiligten eine besondere Herausforderung darstellt. Durch die Beteiligung der Betroffenen selbst war es nun möglich, unterschiedliche Aufnahmeverfahren für die verschiedenen Arten von Wohnangeboten zu entwickeln, die den individuellen Bedürfnissen aller viel mehr gerecht werden können, als dies in einem vereinheitlichten Konzept der Fall wäre. Kinder und Eltern hatten hier die Gelegenheit, unmittelbar Einfluss auf einen der Kernbereiche der Einrichtung zu nehmen und mit ihren Erfahrungen und Anregungen die Weiterentwicklung und eine stärkere Bedarfsorientierung mit zu prägen. In einem zweiten Projekt wurden 2019 die Kinder und deren Eltern im Rahmen einer gemeinsamen Freizeit mit dem gesamten Wohngruppenteam konkret an der Erstellung der pädagogischen Konzeption der Wohngruppe beteiligt. Durch die gegenseitigen Perspektivwechsel konnten die AdressatInnen nicht nur an der Umsetzung der Hilfe, sondern auch an der Feststellung des Bedarfs und der Definition der Umsetzung beteiligt werden. Damit haben Kinder und Eltern also einzelne Konzeptbausteine auf Basis ihrer Erfahrungen und Bedürfnisse konkret mitgestaltet. Partizipation auf Augenhöhe bedeutet hier, dass die biografischen Eindrücke der Betroffenen als EmpfängerInnen von Jugendhilfe und ihre Erfahrungen mit dem Hilfesystem als genauso wertvoll betrachtet werden wie die beruflichen Erfahrungen der Fachkräfte. Neben den pädagogischen und strukturellen Fragen darf nicht außer Acht gelassen werden, dass Partizipation ein zentraler Bestandteil eines jeden Kinderschutzkonzeptes ist. Daher braucht es niedrigschwellige und transparente Beschwerdeverfahren, mit deren Hilfe Fehlentwicklungen vermieden und Rückmeldungen der jungen Menschen, ihrer Familien und von Kooperationspartnern eingeholt werden können. Beispielhaft ist hier das Anregungs- und Beschwerdemanagement zu nennen, welches in der Evangelischen Jugendhilfe Bergisch Land unter Einbeziehung von Eltern sowie Kindern und Jugendlichen entwickelt wurde. Hier fungiert nicht nur ein Ansprechpartner der Einrichtungsleitung als mögliche Anlaufstelle, sondern auch eine Mutter, deren Kind in der Einrichtung lebt und die von anderen Eltern auf direktem Wege kontaktierbar ist. Natürlich sind diese im ersten Schritt aus unserer Sicht erfolgreichen Bausteine auch nach der Erprobung immer wieder Schwankungen unterworfen und auch Rückschlägen ausgesetzt. Als besondere Stolpersteine haben sich dabei vor allem die Dezentralität, wohnortferne Unterbringungen, Fluktuation aufseiten der Kinder, Eltern und Mitarbeitenden, familiäre Krisen 17 uj 1 | 2021 Perspektiven der Partizipation im Betreuungsverlauf sowie die knappen finanziellen Ressourcen - auch die der Eltern für Reisekosten oder für die Betreuung weiterer in deren Haushalt lebender Kinder - und mögliche Verdienstausfälle erwiesen. Es ist eine besondere Herausforderung bei der Planung entsprechender Projekte, diese hohe Anfälligkeit von Partizipationsprozessen bei der Planung und Steuerung so weit wie möglich zu reduzieren und die langfristige Anschlussfähigkeit der Ergebnisse in der Einrichtung zu sichern. Die Aufgabe der freien Träger muss es darüber hinaus sein, für die partizipationsbezogene fachliche Qualifikation ihrer Mitarbeitenden zu sorgen. Kenntnisse über inhaltliche und rechtliche Rahmenbedingungen sind dabei ebenso von Bedeutung wie die methodische Aufstellung und die Haltungsentwicklung. Dies bedeutet beispielsweise in der EJBL, dass Kinder und Jugendliche an der Personalauswahl im Rahmen von Einstellungsverfahren konkret beteiligt werden in einer Form, die ihren individuellen Kompetenzen entspricht. Das kann im Rahmen eines Vorstellungsgesprächs sein oder auch im Anschluss an eine Hospitation über ein Gruppengespräch, in dem auch die jungen Menschen konkrete Fragen an BewerberInnen richten können. Sollte es dabei zu erheblichen Zweifeln seitens der Kinder und Jugendlichen kommen oder ein/ e BewerberIn sich einem solchen Bewerbungsformat nicht stellen wollen, würden wir von einer Einstellung absehen, weil eine aus unserer Sicht notwendige Basisqualifikation nicht ausreichend vorhanden wäre. Denkbar ist darüber hinaus auch die Integration von Eltern in Einstellungsverfahren. Hängt die Umsetzung von Beteiligungsrechten von der Haltung ab? Aber auch für uns sind derartige Erlebnisse wie in den Best-Practice-Beispielen herausgehobene Highlights, die zwar Mut machen und zu weiteren Partizipationsprojekten anspornen, aber nicht beliebig als verlässliche Struktur zu reproduzieren sind. Bei der Betrachtung der bisherigen Entwicklung von Beteiligungsformen in Einrichtungen der stationären Jugendhilfe insgesamt drängt sich daher der Eindruck auf, dass Partizipation auch viele Jahre nach dem achten Jugendbericht der Bundesregierung und ungeachtet der eindeutigen rechtlichen und fachlichen Konnotation noch immer nicht als selbstverständliches Element im Alltag der Heimerziehung verankert ist. Viele Einrichtungen - wie auch wir selbst - verfügen inzwischen über einzelne Bausteine der Beteiligung und integrieren diese mehr oder weniger erfolgreich in ihr pädagogisches Portfolio. Nach wie vor scheint es jedoch aus vielen unterschiedlichen Gründen noch immer erhebliche Umsetzungsprobleme zu geben, sodass die Möglichkeiten zur Wahrnehmung ihrer Rechte durch die Kinder, Jugendlichen und ihre Eltern ebenso wie die Bereitstellung notwendiger Ressourcen einer institutionellen Willkür, ökonomischer Steuerung und nicht zuletzt der fachlichen Haltung der Fachkräfte unterworfen sind. Darum wird häufig die These aufgestellt, dass Partizipation in Einrichtungen dann gelinge, wenn die entsprechenden Organisationen ihren Mitarbeitenden ebenfalls Beteiligungsräume und Partizipationsmöglichkeiten zugestehen. Im Umkehrschluss würde dies aber eben bedeuten, dass die Wahrnehmung von Grundrechten der AdressatInnen davon abhängig wäre, dass Fachkräfte über die entsprechende Bereitschaft und die Ressourcen verfügen, ihnen diese Rechte einzuräumen. Provokant formuliert lässt sich daraus die Vermutung ableiten, dass sich diese Machtasymmetrie wahrscheinlich deutlich verändern würde, wenn die Rechte der jungen Menschen und der Sorgeberechtigten juristisch einklagbar wären und ggfs. Schadenersatz oder Strafzahlungen geleistet werden müssten, wie es in anderen Rechtsgebieten der Fall ist. An dieser Stelle ist es daher die Aufgabe von Einrichtungsleitungen, die Mitarbeitenden an der Gestaltung des Partizipationskonzeptes inhaltlich umfassend zu beteiligen, die Einhal- 18 uj 1 | 2021 Perspektiven der Partizipation tung der Partizipation aber als fachlichen und rechtlichen Standard konzeptionell und strukturell zu verankern. Somit würde Partizipation nicht nur konsequent durchgesetzt und kontrolliert werden, sondern ihre Umsetzung unabhängig von jahrelangen Haltungsentwicklungsprozessen sein. Denn welche pädagogische Fach- oder gar Leitungskraft würde es wohl hinnehmen, wenn eine Behörde oder Institution berechtigte Ansprüche in einem Verfahren ablehnen würde mit der Begründung, man habe weder die notwendigen Ressourcen noch MitarbeiterInnen mit ausreichend fachlichen Kenntnissen oder der entsprechenden beruflichen Haltung? Warum tun sich viele Träger und Jugendämter noch immer so schwer mit der nachhaltigen Etablierung von Partizipationsmöglichkeiten? Die bestehenden Partizipationskonzepte richten sich in aller Regel ausschließlich an die AdressatInnen der stationären Jugendhilfe und definieren einzelne Konzeptbausteine zur Beteiligung, die dann in der Praxis erprobt und anschließend weitergeführt oder verworfen werden. Allerdings ist dabei nicht immer klar, an welchen konkreten Kriterien zu erkennen ist, wann ein solches Partizipationsangebot ein Erfolg oder Misserfolg ist. Zudem findet trotz aller Bemühungen die Evaluation von Beteiligungsangeboten noch immer ohne eine substanzielle Mitsprache oder Entscheidungskompetenz der Betroffenen statt, sodass weiterhin Ressourcenfragen und Effizienzkriterien im Vordergrund von Entscheidungen stehen. Dies ist umso mehr zu kritisieren, da im Feld der stationären Jugendhilfe die eigentliche Leistung nicht nur im Verhältnis zwischen Kostenträger und Einrichtung zu definieren ist, sondern weil die AdressatInnen im Dienstleistungsdreieck von Kostenträger, Einrichtung und KlientInnen bei der Hilfeerbringung an vielen Stellen nicht nur rechtlich legitimiert, sondern aktiv zu beteiligen sind. Daher ist die fachliche Haltung natürlich die unverzichtbare Grundlage gelingender Beteiligung. Gleichwohl darf ihr Fehlen kein Ausschlusskriterium sein. Das Spannungsfeld von Pädagogik, Recht und Effizienz Im fachlichen Diskurs wird häufig auf die positiven pädagogischen Effekte und die rechtliche Notwendigkeit von Beteiligung verwiesen. Die entwicklungsfördernden Aspekte von Selbstwirksamkeitserfahrungen, der Nutzen von Demokratieerziehung besonders in der heutigen Zeit sowie die Förderung der Selbstbestimmung stehen sicher nicht infrage. Konzepte zur Beteiligung von Mitarbeitenden fehlen vielerorts jedoch, wie auch strukturelle Empfehlungen zur Umsetzung oder klar definierte Faktoren des Gelingens oder Scheiterns von Partizipationsmodellen. Daher sollten neben den partizipationstheoretischen Diskussionen auch Implementierungs- und Organisationsentwicklungsprozesse in den Fokus rücken und verstärkt inhaltliche wie strukturelle Rahmenbedingungen für eine verbindliche Integration von Partizipation in den Alltag von Einrichtungen geschaffen werden. Darüber hinaus scheint es fatal, wenn sich Fachkräfte und Einrichtungen in der partizipationstheoretischen Debatte ökonomischen Bewertungsmodellen unterwerfen: Die Frage nach der Berechtigung, grundsätzliche Rechte wahrzunehmen, darf nicht von Überlegungen zum vermeintlichen pädagogischen Nutzen (so wertvoll er auch sein mag) oder zu Effizienzkriterien überlagert werden. Ebenso wenig darf Partizipation daher davon abhängig sein, ob Maßnahmen länger oder kürzer andauern und damit mehr oder weniger Kosten verursachen, ob sie „erfolgreich“ sind oder mehr oder weniger nachhaltig. Daher sollte die Pädagogik in der Auseinandersetzung um den Sinn und den Nutzen von Partizipation deutlich von den rechtlichen Aspekten getrennt werden bzw. nur eine untergeordnete Rolle spielen. Es liegt nahe, dass Aushandlungsprozesse mehr Zeit und damit Ressourcen kosten als direktive pädagogische Konzepte. Weil die Forderung nach einem effizienten Einsatz ökonomischer Ressourcen dennoch vollkommen berechtigt ist, stellt das Austarieren der unterschiedlichen Interessen eine besondere Herausforderung dar. 19 uj 1 | 2021 Perspektiven der Partizipation Was bedeutet dies beim Blick in die Zukunft für die Perspektive der Partizipation in der stationären Jugendhilfe? Wenn die gesetzlichen Bestimmungen (besonders zur Erteilung der Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII) und der bestehende fachliche Konsens zur Partizipation ernst genommen werden und die Implementierung von Partizipationskonzepten verbindlich verlangt wird, sind sowohl inhaltliche wie auch finanzielle und strukturelle Veränderungen in der grundsätzlichen Gestaltung stationärer Maßnahmen unabdingbar. Für die dazu erforderlichen Rahmenbedingungen muss die Politik wiederum sorgen. Beteiligung an konkreten Entscheidungen kann nur dann wirksam sein, wenn sie die Erfahrung von Selbstwirksamkeit ermöglicht. Unterstellt man den Kindern und deren Familien zum Beispiel, dass sie ihre Ressourcen und Kompetenzen am besten innerhalb ihrer Lebenswelt und ihres Sozialraums einbringen können, müsste bei Heimunterbringungen die Wohnortnähe von deutlich höherer Relevanz sein. Dazu ist es notwendig, bei den Entgeltverhandlungen Auslastungsquoten und damit den Belegungsdruck der freien Träger zu senken, um die Voraussetzungen für einen Erhalt der persönlichen sozialen Bezüge zu schaffen. Vor diesem Hintergrund wäre es die Aufgabe der öffentlichen und freien Träger, sozialraumorientierte Konzepte und Vernetzung zu ermöglichen, sie zu vereinheitlichen oder zumindest einander anzunähern und sie zu fördern. Ansonsten ist zu befürchten, dass Kinder und deren Eltern auf so stark unterschiedliche und intransparente Haltungen zur Beteiligung treffen, dass die Bereitschaft und das Vertrauen in eine erfolgreiche Zusammenarbeit erheblich beeinträchtigt werden. Unter dem Eindruck der Mangelverwaltung von Ressourcen müsste die Notwendigkeit von nachhaltiger Partizipation in Einrichtungen, auch unter dem Aspekt des Kinderschutzes und der Verpflichtung zur Entwicklungsförderung nach § 1 SGB VIII, eine Verbesserung der personellen Ausstattung nach sich ziehen. Aber die Erfahrung zeigt leider, dass bei personellen Engpässen zuerst die zwar pädagogisch wertvollen, aber zur Aufrechterhaltung des Betriebes nicht zwingend notwendigen Angebote eingestellt oder reduziert werden. Die Politik sollte deshalb den Anforderungen an die Umsetzung von Partizipationskonzepten Rechnung tragen und für die entsprechenden Grundvoraussetzungen sorgen, auch wenn dies zusätzliche Investitionen in die stationäre Kinder- und Jugendhilfe bedeutet. Darüber hinaus gilt es nach wie vor nach Wegen zu suchen, die Benachteiligung der Kinder und ihrer Familien im System der Jugendhilfe zu verringern und die Fachkräfte wie auch die Sozialen Dienste der Jugendämter für Machtasymmetrien zu sensibilisieren, auch vor dem Hintergrund der divergierenden Interessen der Beteiligten. In dem Zusammenhang bieten die Beteiligung im Rahmen des Hilfeplanverfahrens, die konsequente Umsetzung des Wunsch- und Wahlrechts nach § 5 SGB VIII sowie die Einbeziehung der Betroffenen in die konkrete Ausgestaltung des Betreuungssettings viel Potenzial für Entwicklung. Die Erfolgsaussichten von Partizipationskonzepten erhöhen sich unserer Erfahrung nach durch die gute Vernetzung und Kooperation von freien und öffentlichen Trägern. Beteiligung meint in diesem Zusammenhang auch die Verantwortung, für den Erhalt von persönlichen Beziehungen im Hilfesystem zu sorgen. Dies betrifft sowohl die Vermeidung von „Jugendhilfekarrieren“ mit vielen Beziehungsabbrüchen als auch die Erreichbarkeit und den Zuständigkeitswechsel bei den AnsprechpartnerInnen der Sozialen Dienste. In Bezug auf die Inhalte der Hilfemaßnahmen zeigt die Erfahrung, dass eine gute methodische Ausstattung und die Anregung von Krea- 20 uj 1 | 2021 Perspektiven der Partizipation tivität und Phantasie bei der Entwicklung von Partizipationsformaten ebenso wichtig sind wie das Vorbildverhalten von Mitarbeitenden und Leitungskräften. Außerdem ist selbstverständlich die Unterstützung einer partizipativen fachlichen Haltung in Ausbildung und Studium und auch durch entsprechende Schulungsangebote von Trägern eine unabdingbare Voraussetzung für nachhaltige Erfolge. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass Fachkräfte auf die Frage nach ihren Partizipationskonzepten mit eher ambitionslosen Ideen zur Mitgestaltung, etwa von Speiseplänen oder der Wandfarbe der Kinderzimmer, antworten. Nur wenn die Bereitschaft besteht, sich auf neue Felder zu begeben und mögliche Rückschläge nicht als Scheitern, sondern als Teil eines normalen Lernprozesses zu betrachten, entsteht der Nährboden für die Bereitschaft und Motivation zu engagiertem Beteiligungshandeln. Die Integration von Eltern und/ oder Kindern in Teamsitzungen zur Erörterung ihres eigenen Falles als „ExpertInnen ihrer eigenen Situation“, die Beteiligung an der Entscheidung über Zusammensetzung, Ort und Zeit von Hilfeplangesprächen auf Basis der Bedürfnisse und Kompetenzen der Betroffenen oder auch die Beteiligung an der Darstellung und Interpretation der Fallgeschichte und die Einbindung bei der Erstellung von Hilfeplanvorberichten haben innovativen Charakter und sollten erprobt und evaluiert werden. Dies führt stellenweise zum Aufbruch tradierter Strukturen und wird nicht überall auf Gegenliebe stoßen. Aber warum scheint es gesetzt zu sein, dass Hilfeplangespräche in den Räumlichkeiten des Jugendamtes oder der Einrichtung erfolgen müssen oder zu Zeiten, zu denen sich Eltern und Kinder von ihrer Arbeit oder der Schule befreien müssen? Ist es tatsächlich undenkbar, Termine mit so elementarer Tragweite für die Betroffenen dann und dort und in einer Zusammensetzung aus dem persönlichen Umfeld stattfinden zu lassen, damit sie selbst über die höchste Leistungsfähigkeit verfügen oder ihre Bereitschaft zur Mitwirkung am stärksten ausgeprägt ist? Wenn Einrichtungen feststellen, dass die Übertragung von Modellen der „Erwachsenenwelt“ - wie z. B. Konferenzsysteme mit Gruppensprecherräten, Tagesordnung und Protokoll - auf Kinder und Jugendliche nicht angenommen wird, dann müssen diese Formate auf den Prüfstand gestellt werden. Wenn sie eher herausfordernd und teilweise auch für Fachkräfte wenig reizvoll sind, entsprechen sie vermutlich nur sehr eingeschränkt den Interessen und Kompetenzen der jungen Menschen. Vielmehr müssen Partizipationsangebote schnelle und reale Entscheidungen und Erfahrungen bieten. Sie müssen attraktiv sein und an der Lebenswelt sowie dem Erfahrungshintergrund der Kinder und Jugendlichen andocken. Das Wichtigste ist, dass die Beteiligungsstrukturen zu den Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen passen und nicht umgekehrt, um nicht durch strukturelle Überforderung die Motivation unnötig zu erschweren. Schließlich gilt es für die stationäre Jugendhilfe, sich für die politische und finanzielle Ausstattung ihrer Angebote - gerade für derart schwierig umzusetzende Bereiche ihrer Arbeit wie den der Partizipation - besonderen Herausforderungen zu stellen. Nur durch eine erhebliche Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit und des Aufbaus von Lobbyorganisationen für AdressatInnen und Fachkräfte aller Dienste kann es gelingen, das Image und die Notwendigkeit und damit die Bereitschaft zu dringend erforderlichen Investitionen in solche grundlegenden Konzepte deutlich zu erhöhen. Zuerst sollte durch eine gestärkte Medienpräsenz die öffentliche Anerkennung von ExpertInnen und der Hinweis auf die vielerorts mangelnde Ausstattung und auf die ungünstigen Rahmenbedingungen in elementaren Bereichen der Heimerziehung betont werden. Wenn anschließend der Fokus auf die vielfältigen Herausforderungen und vor allem auf den gesellschaftlichen Wert der stationären Jugendhilfe und der Partizipation als mehrgenerationale Grundlage demokratischen Handelns sichtbar wird, können sich die Rahmenbedingungen positiv verändern lassen. 21 uj 1 | 2021 Perspektiven der Partizipation Die Wirkung öffentlicher Anerkennung ist in der aktuellen Corona-Pandemie deutlich erkennbar. Allerdings waren an kaum einer Stelle die Mitarbeitenden der stationären Jugendhilfe in der öffentlichen Diskussion rund um die Wertschätzung der sogenannten „Alltagshelden“ öffentlich präsent, obwohl sie seit Monaten in einem sehr anspruchsvollen Arbeitsfeld, oft ohne Abstand und ausreichenden Schutz, mit KlientInnen arbeiten. Dabei dürften sie während ihrer Arbeit einem auch im Vergleich zu den vielfach herausgehobenen anderen systemrelevanten Berufsgruppen deutlich erhöhten Risiko einer Infektion ausgesetzt sein. Ein kleiner Blick in die Zukunft Inhaltlich müssen die Einrichtungen dafür sorgen, dass auch die praktische Umsetzung der Partizipation durch Innovationen bereichert wird, vor allem durch eine Entwicklung digitaler Beteiligungskonzepte. Dabei gilt es abzuwarten, welche Auswirkungen die aktuellen Veränderungen des SGB VIII und die Verhandlungen zur Gestaltung des neuen Rahmenvertrages für den Stellenwert der Partizipation in der Kinder- und Jugendhilfe haben werden, insbesondere hinsichtlich der Beteiligung im zentralen Steuerungselement der Hilfeplanung. Für die Zukunft ist es wichtig, Partizipation nicht als dauerhafte und in Bezug auf die Umsetzung eher unverbindliche Fassade zu betrachten, sondern durch die Entwicklung nachhaltiger und inklusiver Konzepte dafür zu sorgen, dass die gesetzlich verankerten und pädagogisch unstrittigen Standards umgesetzt werden. Unsere bisherigen Erfahrungswerte lassen den Schluss zu, dass bei der Konzipierung von Partizipationsstrukturen dem zunehmenden Bewusstsein für gesellschaftliche Diversität Rechnung getragen wird. Dies macht es notwendig, Beteiligungsangebote so aufzustellen, dass nicht nur die kompetentesten jungen Menschen die vermeintlichen Interessen der Gemeinschaft vertreten, sondern dass Partizipation ebenso aus der Perspektive der eher stillen und weniger leistungsstarken jungen Menschen gedacht wird. Es mag idealistisch klingen, aber so würde Partizipation ein gerechtes und allen offen stehendes Entwicklungsfeld sein, welches die Produktion gesellschaftlicher „Verlierer“ verhindert. Wir in der EJBL betrachten die Partizipation von Kindern und Eltern als zentrales Element unserer Arbeit und unserer Identität als Einrichtung. Trotz aller Bemühungen stoßen wir vor den geschilderten Hintergründen bei der Umsetzung immer wieder an Herausforderungen und Grenzen. Wir hoffen daher, dass es uns mit der Zeit gelingen wird, nachhaltige und getragene Beteiligungsmodelle in unserer Einrichtung zu etablieren, die nach und nach zu einer Selbstverständlichkeit unserer Einrichtungskultur werden. Rainer Siekmann Evangelische Jugendhilfe Bergisch Land gGmbH Fachbereich Wohnformen für Kinder und Jugendliche Waldhofstr. 10 42857 Remscheid E-Mail: rainer.siekmann@ejbl.de
