unsere jugend
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0342-5258
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/uj2021.art28d
4_073_2021_4/4_073_2021_4.pdf41
2021
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Können Erziehungs- und Suchthilfe zukünftig gut gemeinsam arbeiten?
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2021
Achim Schäfer
Niklas Helsper
Gespräch über die Herausforderungen und Entwicklungsmöglichkeiten in der Zusammenarbeit zwischen Jugend- und Suchthilfe innerhalb der Versorgung suchtbelasteter Familien.
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169 unsere jugend, 73. Jg., S. 169 - 178 (2021) DOI 10.2378/ uj2021.art28d © Ernst Reinhardt Verlag München Basel Niklas Helsper Jg. 1986; B. A. Kulturwirt/ M. A. Sozialmanagement, Institut für Kinder- und Jugendhilfe (IKJ) − Fachbereichsleitung Gesundheitswesen und Eingliederungshilfe Können Erziehungs- und Suchthilfe zukünftig gut gemeinsam arbeiten? Gespräch über die Herausforderungen und Entwicklungsmöglichkeiten in der Zusammenarbeit zwischen Jugend- und Suchthilfe innerhalb der Versorgung suchtbelasteter Familien Das Interview beginnt mit einer Darstellung der herausfordernden Genese eines mittlerweile als Best-Practice-Beispiel etablierten Angebots der Versorgung suchtbelasteter Familien im Rheinland. Im zweiten Teil werden die übergreifenden Strukturbedingungen und gesetzlichen Entwicklungen hinsichtlich einer kooperativen, gleichwertigen Hilfeerbringung der unterschiedlichen Leistungsbereiche diskutiert. Niklas Helsper: Ich freue mich sehr, dass wir zusammengefunden haben, um das Thema der Augenhöhe zwischen Jugend- und Suchthilfe hinsichtlich der Versorgung suchtbelasteter Familien sowie der Gesamtversorgungssituation miteinander zu besprechen. Für die LeserInnen als Einstieg wäre es schön, wenn Sie ein paar Sätze zu Ihrer Person verlieren könnten. Wer sind Sie und wo arbeiten Sie? Wie sieht Ihre Arbeit genau aus und wie sind Sie da hingekommen, wo Sie jetzt sind? Achim Schaefer: Das wäre insgesamt eine relativ lange Geschichte, aber ich kürze sie ab. Mein Name ist Achim Schaefer. Ich bin Bereichsleiter für die ambulante Suchthilfe von Caritas und Diakonischem Werk in Bonn. Die Besonderheit ist, dass sich zwei Träger mit eigenen Suchtberatungsstellen im Jahre 2004 dazu entschieden haben, eine gemeinsame Organisation zu bilden. Das Ziel ist, das Thema des Miteinanders in eine andere Entwicklungsform zu bringen. Fakt ist also, wir sind zusammengegangen und haben daraus die ambulante Suchthilfe gegründet. Eine Vision war damals bereits, eine eigene ambulante Einrichtung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zu entwickeln, das gab es in der Form bisher nicht. Hintergrund war, von Achim Schaefer Jg. 1955; Dipl.-Sozialarbeiter, Sozialmanagement, Kinder- und Jugend-Psychotherapeut - Verhaltenstherapie, Bereichsleiter Ambulante Suchthilfe von Caritas und Diakonie in Bonn 170 uj 4 | 2021 Kooperation zwischen Jugend- und Suchthilfe dass Kinder und Jugendliche nur dann zu den Einrichtungen für Erwachsene kommen, wenn sie Schulprojekte oder Ähnliches haben, aber aus eigenem Antrieb, aus eigener Motivation natürlich nicht, weil sie sich davon nicht angesprochen fühlen. Das haben wir mit einer eigenen Einrichtung mit den Themen Prävention, Beratung und − jetzt am Ende auch in der Gesamtentwicklung − das Thema der erzieherischen Hilfen von Kindern in suchtbelasteten Familien als eine visionäre Entwicklung genommen, die es so nicht gab. Hier in NRW gelten wir an vielen Stellen als Referenzeinrichtung, was diese Schnittstellen angeht. NH: Sehr gut, vielen Dank. Sie haben sehr plastisch dargestellt, dass diese Einrichtung für Kinder und Jugendliche suchtkranker Elternteile die Bereiche Prävention, Beratung und HzE beinhaltet. Können Sie sagen, wie sich das konkret ausprägt? Welche konkreten Angebote gibt es an der Stelle für die Kinder und Jugendlichen und ihre Familien? AS: Wir kommen ja klassischerweise aus dem Bereich der Suchthilfe und Suchtprävention v. a. in Bezug auf Kinder und Jugendliche. In diesem Bereich gab es in den letzten Jahren enorme Entwicklungen, also familientherapeutische Fragen, systemische Fragen, das Thema Verhaltenstherapie. Das heißt, wir wussten immer, dass es im System (je nachdem, wo man sich aufhält) mehr Player und Betroffene gibt als die, die wir bedienen können. Und wenn ich mir das SGB VIII Art. 27f ansehe, dann geht es um das Thema Kindeswohlgefährdung. Hier ging es also letztendlich darum, zu sagen: Wie schaffen wir es, diesen Kindern ein Angebot zu machen, sodass sie nicht nur eine kontinuierliche Form von Betreuung, die sie aus ihrem Erleben in der Familie nicht kennen (etwa hinsichtlich der Zuverlässigkeit, Ansprechbarkeit und sonstiger Gefährdungspotenziale), aber auch die Möglichkeit haben, sich zu artikulieren und Ideen zu finden, wie sie mit ihrer Situation zu Hause besser umgehen können? Gleichzeitig haben wir die meisten Eltern in die Fachambulanz eingebunden und darüber auch andere Schnittstellen in der Frage von Entwicklung geschaffen. Zu Beginn haben wir das immer für ein Jahr mit Projektmitteln gemacht. Am Jahresende sind wir dann aber immer in die Situation gekommen, dass nicht klar war, ob es im nächsten Jahr weitergeht. Und ich finde, das habe ich auch im Bundesdrogenkongress sehr deutlich gesagt, man kann diesen Kindern, speziell diesen Kindern, nicht sagen: „Das war zwar jetzt eine schöne Zeit, wir hätten auch gerne weitergemacht, aber wir müssen das hier beenden, weil wir kein Geld mehr haben.“ Das heißt, es muss, wenn man sich tatsächlich mit dieser Thematik beschäftigt und sich darauf einlässt, sichergestellt werden können, dass die Kinder kontinuierlich einen Betreuungs-, Beratungs- und Angebotsprozess haben. Nachdem klar war, dass dies immer eine wacklige Situation ist, haben wir mit der Stadt über dreieinhalb, fast vier Jahre verhandelt, weil wir nicht aus der Erziehungshilfe kamen. Wir kamen also aus der Suchthilfe und das Jugendamt wollte zunächst einmal gar nichts mit uns zu tun haben. Diesen Spannungsbogen und die Erfahrungswerte, die wir zwischenzeitlich gesammelt und in einer gewissen Form von Penetranz und Hartnäckigkeit immer wieder vorgetragen haben, aufzugreifen, hat dann tatsächlich irgendwann zu einer Gesprächsbereitschaft geführt. Mein eigentliches Anliegen war, dass das Jugendamt uns nicht einfach nur einen jährlichen Zuschuss gibt und dann weitergesehen wird. Also habe ich gesagt, dass das nicht das ist, was wir anstreben, sondern dass wir tatsächlich einen Vertrag mit ihnen schließen wollen. Die Frage der vertraglichen Gestaltung war eine besondere, weil es diese Form des Miteinanders überhaupt nicht gab. Es gibt natürlich gewachsene Strukturen in der Erziehungshilfe, die − das sehen wir auch jetzt in der Diskussion zum SGB VIII − die sind, wie sie sind, und es gibt Strukturen, die sich auch an bestimmten Stellen mit der gleichen Zielgruppe beschäftigt haben, die aus dem SGB IX kommen. Und diese Differenzierung in der Frage der Zuständigkeit und Ansprechbarkeit und nicht in der Frage, wie Schnittstellen geschlossen und prozessorientiert die Hilfen da angebo- 171 uj 4 | 2021 Kooperation zwischen Jugend- und Suchthilfe ten werden, wo sie auch wirklich angebracht und erforderlich sind − dieses Denken war überhaupt nicht vorhanden. Vielmehr war es dieses Korridordenken, also nebeneinander und nicht miteinander. Wir haben es aber tatsächlich geschafft, mit der Kommune eine Vereinbarung zu treffen, die zunächst auf Probe war. Wir mussten also mit den Fällen, die uns aus dem Jugendamt zugewiesen wurden, unser Können beweisen. Sie können sich vorstellen, dass das in der ersten Zeit ausschließlich „Feuerwehrfälle“ waren, wo also eigentlich klar war, dass alle erzieherischen Hilfen im Vorfeld gescheitert sind. NH: Sie wurden also in einen Stresstest geschickt. AS: So ist es. Und das war nicht unerheblich, weil wir wirklich unter Erfolgszwang standen. Und in dem Kontext haben wir dann die ersten fünf bis sechs Fälle tatsächlich auch gut bewältigt. Wir haben das System und die Eltern eingefangen, weil dem Jugendamt nicht klar war, was sie sich über den eigentlichen Leistungsanspruch hinaus zusätzlich als Dienstleistung einkaufen. Ich finde, das ist ein Komplex, der immer mitgedacht werden muss: sie haben bezahlt für das Thema Fachleistungen im Rahmen von erzieherischen Hilfen; bekommen haben sie ein Netzwerk, das sicherstellt, ob Eltern noch konsumieren, das sicherstellt, dass Eltern gegebenenfalls kompetent in ambulanter Reha versorgt und beraten werden. Wir haben also ein ganzes Maßnahmenbündel, welches die Komplettsituation erfasst, eingekauft. Wir haben viele Gespräche geführt, die vertrauensbildenden Maßnahmen haben ungefähr nochmal zwei Jahre in Anspruch genommen, bis die Zuweisung für diese Familien, die in irgendeiner Weise konsumieren, klar war. Da fehlte teilweise auch Wissen in der Jugendhilfe. Beispielsweise die Substitution mit Take- Home-Dosen birgt Risiken: wenn im Kühlschrank das Methadon stand, greifbar für die Kinder, und dies nicht begleitet und beobachtet wurde. Das war für uns der Punkt, an dem wir gesagt haben, dass das nicht in Ordnung ist, dass wir diese Verantwortung mit übernehmen und mit steuern müssen. An der Stelle hat das Jugendamt verstanden, dass es eine unglaubliche Hilfestellung bekommt, weil es nicht mehr irgendjemand anderen fragen musste, was richtig oder falsch ist, sondern es die Sicherheit hatte, dass wir immer das Gesamtbild im Blick haben und im Sinne der Sicherstellung des Kindeswohls an der Stelle agieren können. So sind wir heute fester Anbieter in der Stadt Bonn für diese Zielgruppe, für diese Familien. NH: Sehr spannende Darlegung. Es ist natürlich naheliegend, dass Ihre Angebote über suchthilfebezogene Kompetenz verfügen, wie aber haben Sie die kindbezogenen bzw. erzieherischen Kompetenzen sichergestellt? Dort gab es ja, wie Sie erwähnt haben, eine gewisse Skepsis. AS: Wir haben eine Menge an pädagogischer Grundkompetenz über das Thema Suchtprävention entwickelt. Dort liegen unsere Grundlagen, in der Kinder- und Jugendarbeit und der Elternberatung machen sie ja keine psychotherapeutische oder suchtrehabilitative Arbeit, sondern sie beraten und sind spielerisch, also mit vielen Kernkompetenzen ausgestattet in der Frage, wie sie Kinder und Jugendliche überhaupt erreichen und ansprechen können. Sie sind sensibilisiert, wie sie durch Auffälligkeiten bei Kindern in Ansätzen mitbekommen (also auch im schulischen Kontext oder im Jugendhilfekontext), dass es zu Hause schwierig ist. Das war auch vor unserem Jugendhilfeangebot eine Frage, mit der wir uns beschäftigen mussten: Wo kriegen wir gegebenenfalls die ersten Fälle oder Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung mit? All diese Erfahrungen haben wir durch jahrelange Arbeit in der Prävention mitgebracht, deswegen ist es für mich eine wichtige Kernkompetenz, die da mit reingeflossen ist. Als klar war, dass wir in die Versorgung einsteigen können, sind wir den nächsten Schritt gegangen, dass wir neben den Mitarbeitenden, die in diesem Bereich intensiv gearbeitet haben, weitere Mitarbeitende eingestellt haben. Die Kompetenz der weiteren Mitarbeitenden, die über viele Jahre mit Kindern aus suchtbelasteten Fami- 172 uj 4 | 2021 Kooperation zwischen Jugend- und Suchthilfe lien oder in sozialen Brennpunkten gearbeitet haben, haben wir dann miteinbezogen. NH: Sie haben den phasenweise steinigen Weg dargelegt, wie aber würden Sie seit der Anerkennung den Kontakt mit der Kommune beschreiben? AS: Wir haben jedes Jahr einen intensiven Qualitätsdialog. Wir haben zu allen Leistungen, die wir anbieten, ausführliche Beschreibungen entwickelt und das Jugendamt hat diese jeweils genehmigt, die wissen also genau, was wir tun. Gemessen werden wir an dem Leistungsspektrum, welches wir abbilden. Einmal im Jahr gibt es eine umfangreiche Befragung des Jugendamtes über die Frage der Fallentwicklungen, die wir initiiert haben. Die Ergebnisse bringt das Jugendamt mit in den Qualitätsdialog und konfrontiert uns bis hin zu der Frage des Berichtswesens und der Verwaltungsabläufe. Und dann wird die strukturelle Qualität, die Prozessqualität und die Ergebnisqualität bewertet. Das ist jedes Jahr ein intensiver Austausch, wo letztendlich auch wir benennen können, wo noch Reibungsverluste im System bestehen, die dann in deren System mitgenommen werden, und sichergestellt wird, dass sie abgebaut werden. Umgekehrt aber auch: Gibt es in den Fallteams auch Reibungsverluste in unserer Organisation, was das Thema Ansprechbarkeit oder personelle Kontinuität angeht? Oder: Wo hört unsere Verantwortung auf und wo liegt die Verantwortung des Jugendhilfeträgers? − Der Jugendhilfeträger ist immer Federführer und delegiert nur an der Stelle. Mittlerweile sind wir also, um auf Ihre Frage zurückzukommen, tatsächlich auf Augenhöhe und ein anerkannter Träger im Bereich der Jugendhilfe. Das war ein langer Prozess. Alles in allem haben wir 5 - 6 Jahre gebraucht, um in diese Situation zu kommen. NH: Die Jugendhilfeträger in ihrer Kommune sind nach Sozialräumen aufgeteilt. Wie wird es von Anbieterseite wahrgenommen, dass plötzlich ein Träger kommt, der die besonderen Fälle bekommt, auch sozialraumübergreifend? Besonders vor dem Hintergrund, dass wahrscheinlich in nicht wenigen Fällen eine Suchterkrankung bei den Eltern vorliegt. AS: Das ist so. Es gibt ja eine operative Ebene, die natürlich zunächst in den Widerstand gegangen ist. Die Teamleitung ist immer das Jugendamt, also es gibt ein sozialräumliches Team, da sitzen die Träger mit drin und organisieren die Fallvermittlung. Aber die Entscheidung, wo der Fall hingeht, ist immer abhängig vom Leiter oder der Leiterin des Sozialraumteams. Das war für die Teilnehmenden in den sozialräumlichen Teams erstmal nicht nur eine Frage der Konkurrenz oder der Fremdartigkeit, sondern es war im Wesentlichen eine große Angst, sozusagen eine existenzielle Angst: „Da kommt ein neuer Player, der kann was, was wir nicht können, und wir wissen, dass es einen großen Anteil an diesen Fällen gibt. Wir wissen aber auch, dass das eigentlich die Fälle sind, an denen wir nicht wirklich weiterkommen aus ganz unterschiedlichen Gründen.“ Das ging so weit, dass die Träger dann Mitarbeitende mit Suchterfahrung eingestellt und so versucht haben zu zeigen, dass sie es selber können und den neuen Player nicht brauchen. So offen haben sie das nicht formuliert, aber sie haben dann eben gesagt: „Da ist ein Suchtproblem, das haben wir mitbekommen und wir haben einen Mitarbeitenden, der ist speziell für diese Fälle eingestellt, der kann das.“ NH: Den umgekehrten Weg also? AS: Genau. Fakt ist, dass das tatsächlich in den Sozialraumteams ausprobiert wurde. Fakt ist aber auch, dass die nicht verstanden haben, was der Gewinn für die Erziehungs- oder die Jugendhilfe ist, wenn sie uns als Anbieter mit so einer Kernkompetenz reinholen, nämlich, dass wir ein großes Netzwerk an Hilfen vorhalten können, welches das Gesamtsystem in der Frage der prozessorientierten Hilfen deutlich umfangreicher unterstützen kann. Das können natürlich Jugendhilfeträger, die dieses Netzwerk nicht haben, an der Stelle nicht anbieten. Wenn sie hier die Türen öffnen müssen, dauert das oft sehr viel länger. Da ist für mich der Gewinn zu sagen: Was bringt denn jeder an Kernkompetenzen mit? Wie können wir das sinnvoll und gut zusammenbringen? 173 uj 4 | 2021 Kooperation zwischen Jugend- und Suchthilfe Dann haben wir eine realistische Chance, an der Stelle umfassend, sehr qualifiziert und wirksam Hilfeprozesse zu installieren. Das Ganze hat dazu geführt, dass das Jugendamt den Anbietern in den Sozialräumen eine Sicherheitsgarantie gegeben hat, dass sie als Träger soweit in der Berücksichtigung der Fallverantwortlichkeiten bleiben, dass sie nicht in existenzielle Nöte geraten. Das war gut, denn damit war das Feld entspannt und es war überhaupt erst möglich, diesen Perspektivwechsel zuzulassen. Zielführend ist der Blick auf das Kind, das steht immer im Mittelpunkt, aber es bedarf einer sehr komplexen Hilfestruktur darüber hinaus, die wir gleich mit anbieten. Aber wir müssen uns, aus dem Team und im Sinne einer Reflexion, häufig auch konstruktive Kritik gefallen lassen. Diese Gespräche und Diskussionen muss man führen, um auf der operativen Ebene Vertrauen zu schaffen und deutlich zu machen, dass wir nicht durch die Hintertür kommen und sagen „jetzt können wir die anderen Sachen auch“. Wenn die Teamleitungen gewechselt haben, dann ging der Prozess ein Stück auch wieder von vorne los, weil alle wieder aus der Erziehungshilfe kamen. Wir kriegen natürlich auch nicht alle Fälle, in denen Sucht eine Rolle spielt. Viele Fälle landen, z. B. dann, wenn Eltern Cannabis konsumieren, zunächst bei ganz normalen Erziehungshilfeanbietern, die denken, das sei nicht der Fokus, und nicht das Gefühl haben, dass da wirklich eine Gefährdung für das Kind vorhanden ist. Das heißt, an der Stelle wird etwas ganz Elementares übersehen und das ist ein Lernprozess gewesen, auch für den Kostenträger, das zu akzeptieren. NH: Wie wird mit Suchtmittelkonsum hinsichtlich des Kinderschutzes bei Ihnen umgegangen? Wie gestaltet sich der Dialog mit der Kommune? AS: Wir empfehlen natürlich auch, Kinder aus Familien rauszunehmen. Wenn die Eltern eine Behandlung machen, wenn sie ihren illegalen Konsum, das Aufbewahren von Depots zu Hause, also in der Erreichbarkeit der Kinder − wenn sich all diese Strukturen verändern und die Eltern wieder eine Form von deutlicherer Tagesstruktur, Erziehungsfähigkeit und Verantwortung jenseits des Drogengebrauchs, der beendet sein sollte, entwickeln können, führen wir die Kinder auch wieder zurück, und zwar gemeinsam mit dem Jugendamt in ganz vorsichtigen Schritten. Dazu gehört auch, dass wir mit den Eltern vereinbaren, mit ihnen gemeinsam dem Jugendhilfeträger zu garantieren, dass die Abstinenz stabil ist. Das heißt, wir machen Alkohol- und Drogenscreenings, um zu überprüfen, ob es eine längerfristige Form von Abstinenz gibt und um sicherzustellen, ob, was nicht im Rahmen der weiteren Behandlung der Suchterkrankung erfolgt, das Thema Erziehungsfähigkeit und Stabilität wieder gewährleistet ist im häuslichen Umfeld. In bestimmten Fällen empfehlen wir tatsächlich auch, die Kinder nicht mehr zurückzugeben in diese Situation. Bonn hat ein Krisencenter, ein sogenanntes Notfallcenter, eingerichtet. Darüber bekommen wir nach wie vor auch etliche Fallzuweisungen, die brennen. NH: Können Sie diese Struktur und deren Funktionen nochmal beschreiben, handelt es sich um eine Art Inobhutnahmestelle? AS: Jein. Das Krisencenter ist eine Clearing- Stelle, das ist die letzte Instanz in der Frage, ob die Kinder in Obhut genommen werden oder ob es eventuell nochmal eine Möglichkeit gibt, sie in der Familie zu belassen. Also ein gemeinschaftlicher Beratungsansatz. Und dort wird die Entwicklung dieser Fälle in sehr engen Zeitfenstern gemonitort, um in den Blick zu nehmen, ob die krisenhafte Entwicklung sich verändert und das wieder in die normale Fallverantwortung gehen kann oder ob das ein krisenhafter Fall bleibt, der irgendwann zu der Entscheidung führen muss, ob die Kinder rausgehen. Wenn bestimmte Indikationskriterien nicht erreicht werden können in einem bestimmten Zeitfenster, dann ist das eine gemeinsame Entscheidung, die getroffen wird. Das macht das Krisencenter. NH: Okay, spannend. Also der §8 a-Prozess, das Hinzuziehen einer insoweit erfahrenen Fachkraft und Gefährdungseinschätzung, findet dann dort statt? 174 uj 4 | 2021 Kooperation zwischen Jugend- und Suchthilfe AS: Genau. Wir haben aber in allen unseren Einrichtungen § 8a-geschulte und qualifizierte Mitarbeitende. Wir werden teilweise auch von Externen angefragt, ob es eine Möglichkeit gibt, eine Begutachtung zu machen, und wie die Empfehlungen lauten. Das weiß das Jugendamt auch, das heißt, wir haben noch mal eine Form von Kompetenz an der Stelle auch im Innenverhältnis angesiedelt, damit wir uns auch untereinander unterstützen und Sicherheit holen können. NH: Ja, vielen Dank. Bevor wir gleich aus der lokalen Situation übergreifend herausschauen, noch abschließend die Frage: Wie sieht die Zusammenarbeit und Vernetzung mit den anderen Institutionen der Jugendhilfe aus? Läuft der Kontakt aus Ihrer Sicht auf Augenhöhe ab oder gibt es Schwierigkeiten? Wie sind da Ihre Erfahrungen? AS: Wir sind relativ weit vernetzt, auch in dem Bereich der Jugendhilfe über das ganze Thema Präventionsmaßnahmen. Ich habe das in einem anderen Kontext mal gesagt, unser Eventsprinter ist das ganze Jahr bei quasi allen städtischen Events präsent und erreicht so bis zu 30.000 junge Menschen. In Pandemiezeiten jetzt natürlich nicht, da ist er sozusagen digital unterwegs, ansonsten nimmt er aber an verschiedenen Events teil, an Jugendhilfeveranstaltungen. Und er ist auch immer mit anderen Jugendhilfeträgern vernetzt. Das sind ganz unterschiedliche Angebote, die wir und die andere Jugendhilfeträger machen, wir organisieren teilweise miteinander „breite“ Ansätze von Prävention, es geht ja nicht nur um das Thema von Suchtprävention, sondern auch um das Thema von Gewaltprävention, also das sind ja ganz unterschiedliche Aspekte, die da eine zentrale Rolle spielen. So ist die Akzeptanz in dieser Netzwerkstruktur eigentlich eine sehr hohe. NH: Darüber findet dann ein Dialog statt und gemeinsame Arbeit auf Augenhöhe. AS: Ja, genau. Die Frage ist, was bedarf es im SGB VIII, was muss passieren? An welcher Stelle muss festgeschrieben werden, dass die Fachkompetenz ausschließlich aus diesem Bereich, nicht aus der Suchthilfe generell, sondern nochmal spezifiziert, Berücksichtigung finden muss in der Frage der Zuordnung der Versorgungsstruktur. NH: Lassen Sie uns genau an der Stelle anknüpfen. Wir haben lokal die Situation in Bonn und Umgebung besprochen. Wenn wir nun aber die Situation in ganz Deutschland betrachten, wie bewerten Sie da die Versorgungssituation? Was sehen Sie als die zentralen Herausforderungen an? Wo sehen Sie die dringendsten Handlungsbedarfe oder Änderungsbedarf? AS: Also ich bekomme durch Gremienarbeit mit, wie unterschiedlich die Konzepte in den einzelnen Ländern sind. Und ich glaube, dass wir im Moment sehr abhängig sind in der Frage, wie kreativ oder wie akzeptiert man in seinem Zuständigkeitsraum ist. Das ist aber eine sehr regionalisierte, eine sehr operationalisierte Betrachtungsweise. Was mir fehlt, wenn ich überlege, was als Überbau benötigt wird, um mehr Sicherheit zu schaffen, damit die Operationalisierung auch andere Möglichkeiten hat, aufeinander zuzugehen, ist, dass die Diskussion, die wir im Moment führen (also SGB-VIII-Partizipation, Teilhabesicherung von Kindern, die Frage der Hilfeplanung), verständlich sein muss für die Kinder. Kinder bekommen plötzlich eine andere Bedeutung in der Hinsicht, dass sie mitentscheiden sollen, wo sie was haben wollen und können. Gekoppelt mit der Diskussion, ob wir die Kinderrechte ins Grundgesetz schreiben, was für sich ja schon ein längerer Prozess ist und die jetzt nochmal, glaube ich, etwas forciert ist über die Frage der Reform des SGB VIII, sind wir auf dem Weg, das richtig zu denken. Es muss eine Möglichkeit geben, dass das SGB VIII, also nicht nur das Grundgesetz als Grundlage, aber das SGB VIII als ausführendes Leistungsgesetz, die Schleuse für Zusammenarbeit verschiedener Systeme öffnet. Im Bereich der körperlichen und geistigen Behinderungen sehen Sie ja auch ganz speziell hin und genau so müssen die Themen Suchterkrankung, psychische Erkrankungen oder die Kombination in der Betrachtungsweise mit Einzug in dieses Denken von komplexen und integrierten Lösungen im SGB VIII finden. Das muss als Überbau passieren, damit wir davon ausgehend 175 uj 4 | 2021 Kooperation zwischen Jugend- und Suchthilfe wirklich operationalisieren können, und zwar länderunabhängig, weil es das SGB VIII vorgibt, länderunabhängig eine Möglichkeit zu schaffen, die klassische Erziehungshilfe mit dem Thema Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die in irgendeiner Weise von der Suchterkrankung betroffen sind, zu verbinden. Es gibt ein Projekt, das in diesem Jahr ausläuft, Chance for Kids, welches wir hier auf regionaler Ebene mit der Idee initiiert haben, die Konflikthaftigkeit, die ich in diesem Zuständigkeitsbereich auch auf der diözesanen Ebene und über die Fachverbände mitkriege, zu verändern. Die Idee war zu schauen, ob es Wege und Möglichkeiten gibt, die Frage des Streits um die Kernkompetenz und die Frage der Existenzberechtigung, damit auch der weiteren Finanzierbarkeit und Tradiertheit, zu klären. Insgesamt sind wir alle, glaube ich, noch nicht wirklich glücklich über den Gesamtentwurf des SGB VIII. Es gibt ein paar Grundgedanken, die gut sind. Im Prinzip ist das Thema inklusive Lösung diskutiert unter dem Aspekt der Absichtserklärung, dass bis 2028 etwas entwickelt werden soll. Gleichzeitig hat aber der Gesetzgeber im Rahmen des SGB VIII den Auftrag erteilt, bis 2024 eine Einschätzung abzugeben, wie denn die Finanzierung von solchen inklusiven Lösungen aussehen kann, die dann bis 2028 umgesetzt werden soll. Jeder von uns weiß, dass das eigentlich nicht geht, rechnen Sie etwa ein Pandemiejahr dazwischen, was uns ein Stück aus dem üblichen Rhythmus bringt und wo viele Dinge ganz anders gedacht werden müssen. Aber ich bin an einzelnen Punkten auch nicht glücklich mit der Gesamtentwicklung hinsichtlich des operationalisierten Bereichs, um den es ja am Ende geht, die Frage, wie sicher die Teilhabe der Kinder und Jugendlichen an ihren unterstützenden Maßnahmen ist, die zwar über die Partizipation und inklusive Lösungen angedacht und auch in Ansätzen formuliert, in der Ausführung aus meiner Sicht aber ein Riesenproblem ist. Mein Vorschlag wäre, zum Beispiel Facheinrichtungen (Kinder-, Jugend- und Elternberatungen mit dem Schwerpunkt der Beratungen von Suchtfragen, also die der Erziehungskompetenz, miteinzubeziehen. Es geht nicht darum zu sagen, dass man jeden Suchthilfeträger nimmt, sondern man muss diese verpflichten, sich diese Kernkompetenz zu erarbeiten, sie vorzuhalten und sich zu qualifizieren. Damit hat jeder, egal, wo in Deutschland, eine Verhandlungsgrundlage mit dem Jugendhilfeträger. So wäre es möglich zu sagen: Das ist ein Teil, den wir mit dieser Kernkompetenz, Leistungsbeschreibung, Qualität und diesen Ergebnissen sicherstellen können. Wenn jetzt die EBs so gestärkt werden und man sich aber anschaut, wie schnell man eher in der Reibung als in der Frage der Zusammenarbeit zwischen EB und SB ist, habe ich große Befürchtungen, dass es erschwert wird. In diesem Projekt Chance for Kids hatten wir die Chance, in den letzten fünf Jahren mal die Gemeinsamkeiten auszuloten. Und mal Musterstrukturen miteinander zu entwickeln, die die Möglichkeit zulassen, dass sowohl Erziehungshilfe als auch die Suchthilfe das tun können. Aber wir bewegen uns immer im Bereich der Empfehlungen. Das heißt, jeder ist in der ursächlichen Struktur zurückgeworfen auf das, was ich ganz am Anfang für Bonn erzählte: Je nachdem, mit wem Sie verhandeln müssen, kommen Sie aus den Strukturen auch nicht raus. Was sich aber viele Träger nicht bewusst machen, wenn ich mal von der gesetzlichen Entwicklung, SGB VIII etc. weggehe, ist: Wenn ihr doch in eurer Organisation Erziehungs- und Suchtberatungsstellen habt, seid ihr Bestandteil der Erziehungshilfe. Dann liegt es doch nur noch an euch zu sehen, wie ihr diese gemeinsamen Prozesse nicht versäult und weitermacht, wie in den letzten gefühlten 150 Jahren, sondern wie ihr im Sinne eines modernen Verständnisses von Sicherstellung von Inklusion, Partizipation, Teilhabe, diese Prozesse neu denken könnt. Also das eine ist zu sagen: Was ist die gesetzliche Grundlage? Das andere ist, zu sagen: Was ist die innerorganisatorische Grundlage? Es gibt viele große Verbände, die sowohl Erziehungsberatung als auch Suchtberatung haben, die aber nicht in Kooperation, sondern Konkurrenz verbunden sind. Wie ich finde, einer der größten Fehler, wenn Organisationen an- 176 uj 4 | 2021 Kooperation zwischen Jugend- und Suchthilfe fangen könnten, diese Struktur konstruktiv zu denken, weil sie die Ressourcen schon haben. Da kann das Projekt aus Köln ganz hilfreich sein in der Frage, wo wie interveniert werden muss und was auf der operativen Ebene wichtig ist. Das sind dann erste gute Ansätze, aber das muss auch parallel gedacht werden, denn wenn ich mich allein auf die Entwicklung und die Umsetzung des SGB VIII verlasse, werden wir in den nächsten Jahren nicht wirklich weiterkommen. Das heißt, ich muss die Ebene darunter mitdenken. Mein Wunsch wäre natürlich, diesen Prozess aus der Ebene oben drüber zu begleiten und Empfehlungen auszusprechen und so Zugänge zu schaffen, die am Ende dazu führen, dass wir eine Zuordnung im SGB VIII bekommen, die diese Fachlichkeit mitberücksichtigt. NH: Reichen an der Stelle tatsächlich Empfehlungen? Auch das SGB VIII, so wie es jetzt besteht, bietet theoretisch schon viele Möglichkeiten der Zusammenarbeit. Es gibt die Möglichkeit, andere Träger, die in der Familie angebunden sind, in den Prozess der Hilfeplanung miteinzubeziehen. In der Realität wird das aber ganz häufig nicht genutzt. AS: Das Thema Empfehlung ist, genau wie Sie sagen, ja der entscheidende Punkt. Also: Ich kann es tun, ich kann es aber auch lassen. […] Aber um mal die Idee der Daseinsvorsorge aufzugreifen, das finde ich an der Stelle einen ganz entscheidenden Punkt. Wir sind dann in dem Instrumentarium deutlich über der Frage der Empfehlung und meine Befürchtung ist, dass wir das in dieser Entwicklung des SGB VIII nicht mehr unterbringen werden, dass da Standards formuliert werden. Aber die Frage der Aspekte der Daseinsvorsorge, die verstärkt zu argumentieren, das könnte nicht nur die Frage der operativen Ebene, sondern auch die politische oder die verbandlichen Ebenen eher erreichen, weil ich glaube, dass das am Ende das stärkere Argument ist, das dann wirklich sehr gut und sauber formuliert sein muss, damit deutlich wird, dass es über eine Handlungsempfehlung hinausgeht. NH: …dass es letztlich einen eindeutigen Auftrag für die kommunale Umsetzungspraxis gibt? AS: Genau. Und damit nicht jeder denkt „das ist jetzt einmal gemacht, diese Handlungsempfehlung ist geschrieben“, habe ich immer ganz gute Erfahrungen damit gemacht, dass es tatsächlich gemonitort werden muss. Wir müssen dranbleiben. Wenn wir Handlungsempfehlungen geben und diese realisiert werden, muss es Zeitfenster geben, in denen wir beispielsweise das Thema Wirkung oder Nachhaltigkeit überprüfen können. Das heißt, überall da, wo die Handlungsempfehlung umgesetzt wird, muss diese gleichzeitig beinhalten, dass das Thema der Qualitätssicherung im Sinne von Wirksamkeit und Nachhaltigkeit ein Bestandteil bleiben muss. NH: Ich möchte nochmal ganz kurz zur SGB-VIII- Reform zurückkommen, beziehungsweise einen spezifischen Aspekt herausgreifen: Es geht es um den Bereich der niedrigschwelligen Hilfezugänge, die gerade für Familien mit besonderen und kurzfristigen Problemlagen geschaffen werden sollen. Niedrigschwellige Hilfezugänge sollen über die Erziehungsberatungsstellen geschaffen werden, indem diese kurzfristige Hilfen zur Verfügung stellen können, die ohne Beantragung funktionieren. Beispielsweise, wenn ein oder beide Elternteile aufgrund gesundheitlicher oder psychischer Dispositionen oder auch anderen Problemstellungen ihren Erziehungsaufgaben nicht mehr nachkommen können. So weit die Konzeption, die über den § 28 a geregelt werden soll und den Erziehungsberatungsstellen gleichzeitig eine Mittlerfunktion für die Leistungsgewährung zuweist, indem sie diese niedrigschwelligen Hilfen auch durch andere Dienste erbringen lassen können. Haben Sie sich mit diesem spezifischen Aspekt beschäftigt und wie beurteilen Sie das? AS: Das ist ja ein Teil von dem, was wir eben in Ansätzen schon besprochen haben. Ich glaube, wenn die Erziehungsberatung an der Stelle tatsächlich die koordinierende Funktion bekommt, ist es immer damit verbunden, den eigenen Auftrag, also neben der Koordination, festzuhalten. Das zweite ist, zu definieren, wer an welcher Stelle verantwortlich ist, wenn wir die Koordination als Prozess betrachten. Die EB bleibt an der 177 uj 4 | 2021 Kooperation zwischen Jugend- und Suchthilfe Stelle in der Fallverantwortung, so verstehe ich das, vergibt über diesen Koordinierungsauftrag auch „Leistungskontingente“ und wird damit zu einem klassischen Auftraggeber, was bisher über die Jugendämter gelaufen ist. Dort entsteht eine Parallelität. Wenn ich mal die Bonner Struktur angucke und mir vorstelle, wir haben zwei EBs in Bonn und die würden zusätzlich zum Jugendamt Auftraggeber in der Koordination der sozialräumlichen Ausrichtung von Hilfen, dann wird das mit Sicherheit eine schwierige Situation, weil die Struktur für Bonn dann nicht mehr stimmig ist. Mir ist nicht klar, wie das gehen soll, und deswegen (ich sage das mal bei aller gebotenen Vorsicht) finde ich, dass es für die EBs auch eine Herausforderung ist, über ihren Horizont zu denken. Ihnen wird plötzlich eine Verantwortung zugetragen, die sie nicht kennen. „Klassische“ Erziehungsberatung hat einen völlig anderen Zulauf, hat eher das Thema Mittelstand und Komm-Struktur, hat über den schulischen Kontext an der einen oder anderen Stelle sicherlich auch so was wie einen sozialräumlichen Bezug, aber es geht ja um den sozialräumlichen Bezug der Lebenswelten der Kinder und das ist nochmal eine andere Dimension. Und hier die Bedarfe zu definieren, zu erkennen, zusammenzuführen, zu koordinieren, stelle ich mir im Moment über die EBs schwierig vor. Die EB muss sich an der Stelle völlig neu aufstellen, beziehungsweise auch um diesen koordinativen Teil erweitern, und lernen in Sozialräumen zu denken. Das haben die bisher nicht umfassend. Ich kann nicht sagen, wie das in anderen Bundesländern ist, aber für NRW, so wie es hier aufgestellt ist, würde ich denken, dass das aus meiner Sicht eher die Befürchtungen verfestigt, dass die EB die Leistungsanforderungen an die Suchthilfe stellt und darüber die EB die Koordination hat und das finde ich in der Frage der Zuordnung schwierig. NH: Jetzt probiere ich mal ketzerisch, den Gegenpart zu übernehmen. Kann es nicht auch eine Chance bieten, genau an der Stelle in den Dialog zu treten? Mit allen Institutionen, die mit Familien arbeiten − dazu zählt auch die Suchthilfe, der Bereich der psychiatrischen Versorgung oder der Versorgung von Menschen mit anderen Formen von Behinderungen. Indikationsabhängig werden dann die jeweiligen Fachdisziplinen angefragt und bekommen über diese niedrigschwelligen und kurzfristig angedachten Hilfen Zugang zu den Familien. Dann besteht Zugang zur Familienhilfe und zur Fachdisziplin. Dadurch kann ja auch gleichzeitig ein Qualitätsdialog angestoßen werden, was Sie zuvor ja ganz stark eingefordert haben. Aus meiner Sicht kann dieser neue gesetzliche Rahmen an dieser Stelle auch ein Initial sein. AS: Wenn diejenigen, die in der EB verantwortlich sind, Koordination so verstehen, dass sie sich die Sozialraumkompetenz über die KooperationspartnerInnen auf Augenhöhe in den Prozess nehmen, dann kann das gelingen, ja. Da bin ich nicht weit weg von Ihnen. Aber das ist dann sehr abhängig, wie Sie wissen, nicht von der Struktur, sondern von den handelnden Personen. Und an dieser Stelle hänge ich. Vielleicht muss an dieser Stelle so etwas wie eine deutliche Handlungsempfehlung beschrieben werden, wie sich das abbilden muss, damit eine hohe Wirksamkeit entfaltet werden kann. Vielleicht ist das eine Hilfe und eine Brücke dafür zu schauen, dass man deutlich aufeinander zugeht, also dass man sich nicht plötzlich dominiert fühlt. Das ist immer die Schwierigkeit, wenn zwei tradiert unterschiedliche Systeme aufeinander zugehen müssen und es darum geht, wer welche Kompetenzen hat und wo diese gewinnbringend nicht für das System, sondern für die Zielgruppe, also die Kinder und Jugendlichen, eingesetzt werden. Wenn man das im Rahmen einer Handlungsempfehlung wirklich sehr konkret macht, wäre das eine Chance, an dieser Stelle ein bisschen Feuer herauszunehmen. NH: Mein Gedanke dazu ist, dass man indirekt den Auftrag rauslesen kann, genau diese Fachzentren oder -teams zu bilden, eben indikationsbedingt. Aber ich kann da insofern mitgehen, dass eine deutlichere Auftragsbeschreibung hilfreich wäre, um das sicherzustellen. 178 uj 4 | 2021 Kooperation zwischen Jugend- und Suchthilfe AS: Ja, also wenn das die erste Brücke wäre, die wir gemeinsam unter den eben genannten Aspekten von Monitoring oder Bewertung, Wirkung, Nachhaltigkeit, Anpassung gehen, im Sinne davon, dass man es gleichzeitig weiterentwickelt, dann ist das ein Prozess, der tatsächlich ein Schritt in die richtige Richtung sein könnte, wenn er bleibt und man das lebendig weitertreibt. Das würde mir persönlich meine Befürchtungen an der Stelle nehmen, weil wir damit eine Brücke bauen könnten. NH: Ich muss zum Ende kommen und mich ganz herzlich bei Ihnen, Herr Schaefer, für das Gespräch bedanken. Achim Schaefer Bereichsleiter Ambulante Suchthilfe Caritas & Diakonie Bonn Im Wingert 9 53115 Bonn Tel. (02 28) 28 97 01 12 achim.schaefer@cd-bonn.de www.suchthilfe-bonn.de Niklas Helsper IKJ Institut für Kinder- und Jugendhilfe gGmbH Saarstr. 1 55122 Mainz Tel. (0 61 31) 9 47 97-0 helsper@ikj-mainz.de www.ikj-mainz.de 2. überarbeitete Auflage 2019. 112 Seiten. 6 Abb. 4 Tab. Innenteil zweifarbig. UTB-Profile (978-3-8252-5196-3) kt Bindung - kurz und bündig Menschliche Beziehungen lassen sich mit der Bindungstheorie besser verstehen. Kenntnisse auf diesem Gebiet sind für psychologische, soziale und pädagogische Ausbildungsfächer und Arbeitsfelder unverzichtbar. Das Buch führt kompakt in Bindungstheorie und -forschung ein. Es stellt Verfahren zur Erfassung der Feinfühligkeit und der Bindungsqualität dar und erklärt den Zusammenhang zwischen Bindung und Emotionen. Abschließend werden Bindungsstörungen, ihre Behandlung und geeignete Präventionsmaßnahmen beschrieben. a www.reinhardt-verlag.de
