unsere jugend
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0342-5258
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/uj2021.art45d
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2021
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Der Umgang mit „SystemsprengerInnen“ – Prüfstein für inklusive Erziehungshilfen
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2021
Daniel Kieslinger
„SystemsprengerInnen“ weisen auf einen Bedarf hin, der durch die bestehenden Konzepte nicht gedeckt werden kann. Es braucht neue Ideen und mutige Träger, die sich der inklusiven Herausforderungen annehmen, wobei kurzsichtiger ökonomischer Pragmatismus fehl am Platz ist.
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278 unsere jugend, 73. Jg., S. 278 - 284 (2021) DOI 10.2378/ uj2021.art45d © Ernst Reinhardt Verlag München Basel Der Umgang mit „SystemsprengerInnen“ - Prüfstein für inklusive Erziehungshilfen „SystemsprengerInnen“ weisen auf einen Bedarf hin, der durch die bestehenden Konzepte nicht gedeckt werden kann. Es braucht neue Ideen und mutige Träger, die sich der inklusiven Herausforderungen annehmen, wobei kurzsichtiger ökonomischer Pragmatismus fehl am Platz ist. von Daniel Kieslinger Jg. 1991; Mag. Theol., B. A., Referent beim Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen e. V., Projektleitung des Modellprojekts „Inklusion jetzt! “ Wem fällt es schon leicht, sich Fehler einzugestehen? Vor allem, wenn dies mit negativen Konsequenzen wie Ansehensverlust oder der Absprache (professioneller) Kompetenzen verbunden sein könnte. Besonders in der Arbeit mit Menschen können inkorrekte Einschätzungen, mangelnder Überblick über hochkomplexe Ausgangslagen, geringe personelle Ausstattung oder einfach das Zusammenspiel ungünstiger Faktoren zu „Fehlern“ führen (Schwabe 2016). Diese können für diejenigen, denen eigentlich Unterstützung zuteilwerden soll, mitunter fatale Auswirkungen haben. In den Erziehungshilfen ist seit einiger Zeit der generische Begriff „SystemsprengerInnen“ für diejenigen jungen Menschen mehr oder weniger etabliert, die durch „Fehler“ - im individuellen Hilfeprozess wie im System bedingte - diese fatalen Auswirkungen ertragen müssen. Wenn im Folgenden von „Fehlern“ die Rede ist, meine ich gescheiterte Hilfeverläufe. Den Begriff „SystemsprengerInnen“ in seiner Ambivalenz möchte ich im Folgenden nicht diskutieren, sondern den Blick auf das System richten, welches durch diese jungen Menschen angefragt wird, und fragen, welche Rolle inklusive Jugendhilfeplanung dabei einnehmen kann. „SystemsprengerInnen“ - Seismografen struktureller Änderungsbedarfe Wie Baumann und andere immer wieder hinweisen, sind diejenigen, welche tatsächlich durch aggressives, ausweichendes oder anderes Störverhalten und „Einrichtungshopping“ als „SystemsprengerInnen“ wahrgenommen werden, in den Erziehungshilfen eher die Ausnahme als die Regel. Wenn man sich allerdings vor Augen führt, dass rund „30 Prozent der Jugendlichen, die sich in einer Jugendhilfeeinrichtung befinden, auf die Frage ,Empfindest du die Hilfe als hilfereich‘ mit ,Nein‘ oder ,keine Ahnung‘ […]“ (Baumann 2016, 90) antworten, gibt das Grund zum Aufhorchen. Und wenn auf die Frage „ ,Warum bist du noch hier? ‘ mit ,Wo soll ich denn hin‘ “ (ebd.) reagiert wird, ist das zumindest für mich ein Warnsignal. Dann sind die „wenigen“ „SystemsprengerIn- 279 uj 6 | 2021 Prüfstein für inklusive Erziehungshilfen nen“ Seismografen 1 für ein tieferliegendes, strukturelles Problem. Die wenigsten sprengen, die meisten „überleben“ nur in diesem System. Geht man weiterhin von rund 40 % vorzeitig beendeten Hilfen aus (Tornow 2019, 38), wird das Bild noch deutlicher. Dabei ist wichtig zu betonen: Mit jedem Abbruch einer Hilfe scheitert potenziell auch die nächste, denn die Kinder und Jugendlichen verlieren zunehmend das Vertrauen in die Erwachsenen und die Hilfesysteme. Kinder beziehen nicht selten das Scheitern auf sich und entwickeln darin Selbstwertverluste, welche zum Rückzug oder in ein Scheitern der nächsten Hilfe führen. Die erschreckendsten Konsequenzen verdeutlicht die Zahl von ca. 37.000 jungen Wohnungslosen (Hoch/ Beierle 2019, 11). Baumann (2016, 164) verweist darauf, dass man sich dieser Klientel, die bisweilen als „Hoch-Risiko-Klientel“ konstruiert wird, im Grunde aus drei Perspektiven annähern kann, wobei die Fokussierung auf eine die Verkürzung der anderen zur Folge hat: Zum einen aus der Perspektive der jungen Menschen, zum zweiten aus der Rolle der Fachkräfte, zum dritten aus Sicht der Hilfesysteme, welche durch diese gescheiterten Hilfeverläufe angefragt werden (Baumann 2021). Trotz der Gefahr einer Verkürzung wird in diesem Beitrag die Perspektive des Systems der Erziehungshilfen eingenommen. Pointiert möchte ich die Frage stellen: Wie gehen die Organisationen und Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Scheitern von Hilfen, also mit „Fehlern“, um. In einer Reflexion auf die Hilfesysteme und die darin handelnden Organisationen soll unterstrichen werden, dass der Umgang mit „SystemsprengerInnen“ ein Prüfstein für gelingende Inklusion ist. Bezogen auf die Hilfen zur Erziehung und für die nachfolgenden Überlegungen meint Inklusion das Wahrnehmen und Anerkennen unterschiedlichster individueller Bedarfe und Bedürfnisse, die aus vielfältigen Lebenskontexten entstehen. Diesen sollte in einer partizipativen Weise entwicklungsfördernd und teilhabeermöglichend entsprochen werden, um die Selbstbestimmung der Hilfesuchenden und Anspruchsberechtigten zu unterstützen. Mit dem Kinderschutz als Maxime gilt es Gefahren für ein gelingendes Heranwachsen abzuwehren, gleichzeitig aber die Eltern und Personensorgeberechtigten in den Hilfeprozess mit einzubeziehen. Inklusion bezogen auf erzieherische Hilfen hat immer abzuwägen zwischen hochspezialisierten Angeboten und sozialräumlicher Perspektive, wobei der Wille der Hilfesuchenden oberste Priorität hat. Lernende Strukturen - der Umgang mit Fehlern als wesentliches Qualitätskriterium Wie wird in Ihrer Organisation mit Fehlern umgegangen? Ist es gewünscht, dass Fehler, Misserfolg oder Scheitern organisational aufgefangen oder aufbereitet werden? Wird „dem System“ die Schuld gegeben oder wird dem/ der einzelnen MitarbeiterIn die Verantwortung für die nicht erfolgreich durchgeführte Maßnahme gegeben oder wird einfach abgehakt und weitergemacht wie zuvor, als wäre nichts geschehen? Im Umgang mit Misserfolg zeigt sich, wie innovativ, flexibel und lernfähig eine Organisation oder eine Struktur und letztlich wie nachhaltig und qualitativ hochwertig die Organisation ist. Anlass, auf den Umgang mit „Fehlern“ und deren Konsequenzen im Hilfeprozess und -system zu blicken, gibt mir nicht zuletzt eine Aussage, über die ich bereits vor einiger Zeit im Kontext des Filmes „Systemsprenger“ aus dem Jahr 2019 gestolpert bin und die mich sehr irritiert hat: „Ob es Systemsprenger gibt, für die das Jugendhilfesystem keine Hilfen bereithält oder auch grundsätzlich nicht bereithalten kann, 1 Mit dem Begriff „Seismografen“ bediene ich mich einer Formulierung, die Dr. Klaus Esser im Rahmen eines Fachtages des Bundesverbandes katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen e.V. 2019 verwendet hat. 280 uj 6 | 2021 Prüfstein für inklusive Erziehungshilfen wird die Zukunft zeigen. Auf keinen Fall ist ein solcher Extremfall geeignet, die Qualität und die Leistungsfähigkeit der stationären Hilfen infrage zu stellen. Überhaupt sind seltene Misserfolge, Fehler und Mängel oder schicksalhafte Verkettungen nicht geeignet zur Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe“ (Tornow 2019, 39). Für mich spiegelt sich darin ein ökonomistischer Rationalismus und ein gewisser Hochmut wider, dem es der vor zu Beginn beschriebenen Ausgangslage nicht nur aus professionell sozialpädagogischer Sicht zu widersprechen gilt, sondern auch aus organisationaler Sicht der Kinder- und Jugendhilfe. Denn lässt man sich auf die eingangs skizzierte Seismografen-Interpretation der „SystemsprengerInnen“ ein, deuten gerade diejenigen, welche starre und unflexible Grenzen sprengen, auf Leerstellen, Konstruktionsfehler und Entwicklungspotenziale eines Systems hin. Drei Arten der Fehlerbearbeitung Doch in Scheitern Potenzial zu sehen, ist nicht selbstverständlich und das Bearbeiten von - vereinfacht gesagt - „Fehlern“ gestaltet sich gerade in Systemen mit langer Tradition wie den Erziehungshilfen mitunter nicht immer einfach. Wie es doch gelingen kann, möchte ich in Rückgriff auf Reason (1997) anhand dreier Umgangsweisen von Organisationen mit „Fehlern“ und deren Konsequenzen beschreiben: In der pathologischen Unternehmenskultur will niemand etwas über etwaige Qualitätsrisiken des Systems oder der Organisation wissen. Mitarbeitende, welche auf die von ihnen wahrgenommenen Fehler hinweisen oder diese selbst begehen, werden als Störfaktoren angesehen und entweder ignoriert oder sanktioniert. Risiken, die qualitative Minderungen in den zu erbringenden Leistungen der Organisation mit sich bringen, und sich daraus ergebende Fehler werden ignoriert und einzelne Mitarbeitende dafür in die Verantwortung genommen. In der sog. bürokratischen Kultur ist das Bewusstsein über das Vorhandensein von Qualitätsrisiken zwar gegeben und Mitarbeitende, die darauf hinweisen, werden angehört. Es wird aber als Erleichterung erlebt, wenn diese KollegInnen die Organisation verlassen oder auf das wiederholte Hinweisen auf Fehler verzichten. Die Reflexion der aufgetretenen Fehler, welche eine Minderung der Qualität der Einrichtung bedeuten, wird den einzelnen Mitarbeitenden überlassen: Es erfolgt lokale Symptombekämpfung statt struktureller Fehlervermeidung. Innovation und alternative Lösungswege werden als überflüssige Mehrarbeit gesehen. Die generative Unternehmenskultur sucht aktiv nach möglichen fehleranfälligen Strukturen und Praktiken und versucht fortwährend, mögliche Mängel aufzudecken. Mitarbeitende werden darin geschult, Schieflagen oder drohende negative Hilfeverläufe zu erkennen, rechtzeitig anzuzeigen und dem Scheitern der Hilfen entgegenzuwirken. Die Verantwortung für qualitative Risiken und Fehler wird gemeinsam getragen sowie organisational aufgefangen. Innovation und proaktives Risikomanagement werden nicht sanktioniert, sondern weisen sich als ein wesentliches Qualitätsmerkmal aus. Diese Organisationen, die organisch und flexibel auf „Störungen“ reagieren können, konzentrieren sich darauf, Fehler aufzudecken und zu vermeiden. Routinebildung wird weitestgehend umgangen und Fälle werden möglichst in ihrer gesamten individuellen Komplexität gesehen, um vereinfachende Interpretationen und monokausale Begründungszusammenhänge zu vermeiden. Es besteht das Streben der Organisation, flexible Lösungswege aufzuzeigen und zu entwickeln. Die darauf aufbauende These lautet somit wie folgt: In der Arbeit mit jungen Menschen, die in ihren Möglichkeiten zur sozialen Teilhabe durch verschiedene Barrieren gehindert werden, sind generative Organisationen diejenigen, welche die wenigsten „SystemsprengerInnen“ hervorbringen. Der junge Mensch wird als ExpertIn in 281 uj 6 | 2021 Prüfstein für inklusive Erziehungshilfen den Mittelpunkt der Hilfen gestellt. Gerade vor dem Hintergrund der SGB-VIII-Reform, die eine „Umgestaltung des Leistungssystems dahingehend [impliziert, Anm. DK], dass eine individuelle, ganzheitliche Förderung aller Kinder und Jugendlichen ermöglicht wird, […]“ (BMFSFJ 2020, 3), muss eigentlich allen in der Kinder- und Jugendhilfe Tätigen daran gelegen sein, solche Organisationen und Strukturen zu schaffen. Erziehungshilfen - Zwischen fachlicher Expertise und ökonomischen Zwängen Zielt man nun darauf ab, generische „fehlersuchende“ Organisationen in der Jugendhilfe zu schaffen, steht man in der Praxis unmittelbar vor mehreren Herausforderungen, denen es gleichzeitig zu begegnen gilt. Drei Dimensionen fallen dabei am meisten ins Gewicht: (1) Strukturell: Die augenfälligste ist die Unterschiedlichkeit der beiden die Jugendhilfe prägenden Organisationsformen: Zum einen das durch bürokratische Muster und hierarchische Entscheidungsstrukturen geprägte Jugendamt. Dieses zeichnet sich als Teil der öffentlichen Verwaltung, nicht per se durch „Offenheit für Irritationen“ aus (Merchel 2010, 403). Zum anderen lässt sich mit dem Typus der„sozialen personenbezogenen Dienstleistungsorganisation“ die Jugendhilfeeinrichtung charakterisieren, die (zumindest theoretisch) andere organisationale Handlungsmuster aufweist und der damit höhere Innovationsfähigkeit zugesprochen werden kann (Klatetzki 2018, 1259). (2) Ökonomisch: Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Ökonomisierung Sozialer Arbeit und damit auch der Erziehungshilfen (Dahme/ Wohlfahrt 2013, 9 - 23). Diese ist nicht aus sich heraus als schlecht anzusehen, dennoch stehen soziale Organisationen unter zunehmendem wirtschaftlichem Druck und wirtschaftliches Handeln wird auch gerade im sozialen Sektor als eine der wichtigen Kernkompetenzen der freien Träger beschrieben. Dadurch entsteht die Gefahr, dass die fachliche Perspektive bzw. fachliche Reflexion und Weiterentwicklung des eigenen organisationalen Handelns in den Hintergrund geraten. An dieser Entwicklung tragen jedoch nicht nur die Organisationen selbst, sondern auch die Politik - auf allen Ebenen - eine große Verantwortung. Die Auswirkungen auf einzelne Fallverläufe sind dabei sehr unterschiedlich und hängen vom fachlichen Gewicht und der Aufstellung der wirtschaftlichen Jugendhilfe ab. (3) Fachlich-sozialpädagogisch: Auf eine dritte Dimension der Herausforderungen verweisen Graßhoff und Schröer (2017, 281f ): Als Konsens in der Erziehungshilfe wird partizipative Zusammenarbeit im sozialrechtlichen Leistungsdreieck als entscheidender Wirkfaktor gelingender Hilfen gesehen. Die Verkürzung auf das individuelle Hilfeplangespräch verdeckt dabei die dahinter liegende kommunikative Struktur von öffentlichen und freien Trägern, deren organisationale Ausgestaltung eine Schlüsselrolle in den konkreten Prozessen einnimmt. Die Bearbeitung von „Fehlern“ in den Erziehungshilfen spielt sich somit zwischen strukturell gesetzten Unterschiedlichkeiten, ökonomischen Zwängen und sozialpädagogisch erkannten (fachlichen) Notwendigkeiten ab. Für das Austarieren der Unterschiedlichkeit der Organisationen, der finanziellen Angewiesenheit der freien auf die öffentlichen Träger und der fachlichen Verständigung kennt die Jugendhilfe bereits ein wichtiges Mittel, mit dem strukturelle„Fehler“ aufgearbeitet und bearbeitet werden können: die Jugendhilfeplanung. Damit kann zumindest metaorganisational der Umgang mit „Fehlern“ generisch angegangen werden. Inklusive Jugendhilfeplanung als Schlüssel Die Jugendhilfeplanung übernimmt im Kontext der kommunalen Kinder- und Jugendhilfe eine zentrale und bisweilen „konfliktträchtige 282 uj 6 | 2021 Prüfstein für inklusive Erziehungshilfen Steuerungs- und Vermittlungsfunktion“ (Herrmann 2016, 1045). Mit dem in den zentralen §§ 79 und 80 SGB VIII gesetzlich beschriebenen Prozess verfolgt der lokale Träger der öffentlichen Jugendhilfe das Ziel, ein Spektrum an Jugendhilfeangeboten zu schaffen, welches den Bedarfen und Bedürfnissen der Leistungsberechtigten im jeweiligen Zuständigkeitsgebiet gerecht werden soll (Smessaert/ Münder 2010, 161). Die Gesamtverantwortung für den Prozess liegt nach § 79 Abs. 1 SGB VIII beim jeweiligen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, der „gewährleisten [soll, Anm. DK], dass die zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch [dem SGB VIII, Anm. DK] erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen“ (§ 79 Abs. 2 SGB VIII). Durch § 79 a SGB VIII ist der öffentliche Träger der Jugendhilfe zusätzlich für eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Qualität in den verschiedenen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe zuständig (Herrmann 2016, 1045). Die Hilfen zur Erziehung nehmen dabei in diesem Planungsprozess eine Sonderrolle ein, da sie nicht wie bspw. Kindertageseinrichtungen auf eine Lebensphase, sondern auf einen erzieherischen Bedarf hin ausgerichtet sind (Graßhoff/ Hinken/ Sekler 2019, 14). Als Eckpunkte der rechtlich vage formulierten Zielgestaltung der Jugendhilfeplanung sind in § 79 SGB VIII nach Herrmann vor allem die normierten Begriffe „erforderlich“, „geeignet“, „rechtzeitig“ und „ausreichend“ benannt (Herrmann, 2016, 1049). In § 80 SGB VIII werden diese dahingehend konkretisiert, dass Mindestaufgaben und Planungsschritte des Planungsprozesses definiert werden: Bestandsaufnahme der Jugendhilfelandschaft, Bedarfsermittlung und rechtzeitige sowie ausreichende Angebotsplanung (Abs. 1), Rahmenbeschreibung der Ziele (Abs. 2), Beteiligung der anerkannten freien Träger nach § 78 VIII (Abs. 3) und die abgestimmte Planung mit anderen öffentlichen Ressorts (Abs. 4). Generell lässt sich Jugendhilfeplanung daher als eine kontinuierliche, nicht abschließbare und auf ständige Weiterentwicklung angelegte Aufgabe fassen, die sich durch Verständigung öffentlicher und freier Jugendhilfe entfaltet. Dies beinhaltet eine ständige Überprüfung der Angebotsstruktur, welche sich mit den Bedarfen und Bedürfnissen der jungen Menschen im jeweiligen Zuständigkeitsgebiet auseinanderzusetzen hat (Nikles, 1995, 12). Ihr ist somit der Umgang mit „Fehlern“ eingeschrieben. Dabei ist herauszustreichen, dass Jugendhilfeplanung nicht nur ein fachlich-inhaltlicher Prozess ist, sondern auch wesentlich politisch durch unterschiedliche Interessenlagen beeinflusst und gesteuert wird (Herrmann 2016, 1050). Zur fachlichen und politischen Dimension der Jugendhilfeplanung ist die gesellschaftliche zu ergänzen. So sind die Aushandlungs- und Planungsprozesse eingebunden in die Aufnahme und Ausgestaltung gesellschaftlicher Megatrends, welche lokal unterschiedlich starkes Irritationspotenzial besitzen. Bezogen auf die Hilfen zur Erziehung stellt Jugendhilfeplanung etwaige qualitative und quantitative Mängel in der Versorgungsstruktur fest und sucht diese durch qualifizierte und angemessene pädagogische Konzepte institutionell zu beheben (Graßhoff/ Hinken/ Sekler 2019, 15). In der Praxis wird Jugendhilfeplanung in sehr unterschiedlicher Weise umgesetzt und bisweilen eher stiefmütterlich behandelt. Im Kontext der stetigen Weiterentwicklungspflicht trägt der öffentliche Träger der Jugendhilfe, also das örtlich zuständige Jugendamt, die koordinierende Verantwortung dieses Wandels. Die freien Träger hingegen sind aufgerufen, proaktiv den interdisziplinären Austausch mit den weiteren Akteuren im Handlungsfeld (KJP, Ordnungsbehörden, Trägern der Eingliederungs- und sog. Behindertenhilfe, Landesjugendämtern u. v. m.) zu suchen und mit innovativen Initiativen die fachliche Weiterentwicklung voranzutreiben. Darüber hinaus ist eine Beteiligung derjenigen unerlässlich, über die bisher viel zu häufig geredet wurde, 283 uj 6 | 2021 Prüfstein für inklusive Erziehungshilfen anstatt mit ihnen zu reden. So ist den professionellen Akteuren geraten, die Familien, Kinder und Jugendlichen und insbesondere jene zu fragen, bei welchen das System versagt hat, eben die „SystemsprengerInnen“. Diese Verpflichtung zur Verantwortung des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe birgt neben den Chancen auch deutliche Risiken. So kann es vorkommen, dass ein solcher Träger ausschließlich gemäß seiner eigenen (finanziellen) Interessen agiert und dabei die im Gesetzestext klar bezeichneten Ziele für die Jugendhilfeplanung außen vor lässt. So soll sich die Jugendhilfe durch eine große Pluralität der Träger kennzeichnen, die sich durch„unterschiedliche Wertorientierung und die Vielfalt von Inhalten, Methoden und Arbeitsformen [auszeichnen, Anm. DK]“ (§ 3 Abs. 1 SGB VIII). Die freien Träger sollen jedoch bereits im Planungsprozess partizipieren und ihre Ideen bzw. Erfahrungen aus der Praxis einbringen können (Nikles 1995, 44f ). Dabei ist ihre Rolle als Ermöglichungsraum struktureller Reflexivität, mit der „Fehler“ im System vor Ort bearbeitet werden können, von entscheidender Wichtigkeit. Jugendhilfeplanung kann also die Brücke zwischen individuellen und strukturellen „Fehlern“ darstellen. Gerade weil sich durch den SGB-VIII-Reformprozess (endlich) eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe abzeichnet, sind die Kooperation von freien und öffentlichen Trägern wichtiger denn je und damit auch die Möglichkeiten, flexible Rahmenbedingungen zu gestalten, von großer Bedeutung. Ziel der Zusammenarbeit und des Bearbeitens von„Fehlern“ ist es, stigmatisierende und unflexible Zuweisungspraktiken stetig zu hinterfragen und es ernst zu nehmen, wenn junge Menschen durch das Netz der Hilfen fallen. Sie stehen auch für die schweigenden jungen Menschen, die die Hilfen„ertragen“ und im System der Erziehungshilfen mehr überleben, als ihr Leben zu gestalten. Fokussiert man sich nicht mehr nur auf die Klientel, welche durch institutionelle Leistungsgrenzen eingeengt wird, sondern auf alle jungen Menschen, die in irgendeiner Form an der sozialen Teilhabe gehindert werden, muss der zentrale Leitsatz für die Kinder- und Jugendhilfe und im Speziellen für die Erziehungshilfen gelten, „dass nicht die vermeintlichen Auffälligkeiten der Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen, sondern das institutionelle Gefüge des Aufwachsens das Problem darstellt, durch das soziale Teilhabe verhindert oder ermöglicht wird“ (Graßhoff/ Schröer 2017, 282). Ein System kann sich nicht in eine/ n EinzelneN hineinversetzen, noch den/ die EinzelneN als Maßstab sehen. Was ein System, oder vielmehr die Verantwortlichen in diesem, aber tun kann, ist, einzelne „Fehler“ zu reflektieren, zu abstrahieren und flexible Rahmenbedingungen zu schaffen. Über ein gemeinsames Verstehen der Grenzen und Möglichkeiten der verschiedenen Dienst- und Hilfeleister vor dem Hintergrund der festen Absicht, die Grenzen der eigenen Systeme (zwar nicht zu sprengen, aber) zu hinterfragen, müssen sich alle Verantwortungsträger für eine engere Verzahnung ihrer Angebote einsetzen. Der aktuell stattfindende Novellierungsprozess des SGB VIII macht deutlich, dass Inklusion keine Frage, sondern eine Aufgabe, mehr noch eine Pflicht der Jugendhilfe und der Gesamtgesellschaft ist. Diese inklusive Perspektive und Haltung führt unweigerlich auch zu einem Perspektivwechsel auf die Randgruppe der „SystemsprengerInnen“ und muss für die Akteure im Handlungsfeld impulsgebend sein. Im Begreifen darüber, dass Exklusion (und hier auch die Exklusion von einzelnen SymptomträgerInnen) keine Daseinsberechtigung mehr hat, müssen individualisierte Angebote und Hilfen gedacht werden, die konsequent subjektorientiert sind. Die daraus resultierenden Fragen an die Finanzierbarkeit und die Durchführbarkeit vor dem Hintergrund aktueller Verwaltungsvorgaben und behördlichen Zuständigkeiten sind wiederum an die öffentlichen Träger der Jugendhilfe zu adressieren. 284 uj 6 | 2021 Prüfstein für inklusive Erziehungshilfen Inklusive Jugendhilfeplanung kann und muss ein Instrument sein, dass sich„Fehlersuche“ auf die Fahnen schreibt, um allen jungen Menschen zumindest die Chance auf ein gutes Aufwachsen zu garantieren. Daniel Kieslinger Karlstraße 40 79104 Freiburg i. Br. E-Mail: daniel.kieslinger@caritas.de Literatur Baumann, M. (2016): „Intensivpädagogik“ - das Gegenteil von Inklusion? Versuch einer aktuellen Standortbestimmung. In: Deutsches Institut für Urbanistik (Hrsg.): Systemsprenger verhindern. Wie werden die Schwierigen zu den Schwierigsten? difu, Berlin, 80 -99 Baumann, M. (2021): Wer sprengt hier was und wen? Zur Notwendigkeit der Sprengung unserer Störungskonzepte. In: Kieslinger, D., Dressel, M., Haar, R. (Hrsg.): Systemsprenger*innen. Ressourcenorientierte Ansätze zu einer defizitären Begrifflichkeit. Lambertus, Freiburg, 58 - 71 Dahme, H. J., Wohlfahrt, N. (2013): Lehrbuch Kommunale Sozialverwaltung und Soziale Dienste. Grundlagen, aktuelle Praxis und Entwicklungsperspektiven. Beltz, Weinheim/ Basel Graßhoff, G., Hinken, F., Sekler, K. (2019): Utopie des Planbaren oder Machbarkeit von Jugendhilfeplanung in den Erziehungshilfen. Dialog Erziehungshilfe o. Jg., 13 - 18 Graßhoff, G., Schröer, W. (2017): Hilfeplanung als kooperativer Prozess von öffentlichen und freien Trägern… mit welchem fachlichen Profil? Forum Erziehungshilfen 23, 279 - 282 Herrmann, F. (2016): Jugendhilfeplanung. In: Schröer, W., Struck, N., Wolff, M. (Hrsg.): Handbuch Kinder- und Jugendhilfe. Beltz, Weinheim/ Basel, 1029 - 1049 Hoch, C., Beierle, S. (2019): Junge Menschen auf der Straße: Quantifizierung, Beschreibung der Zielgruppe und Hilfesystem. Forum Erziehungshilfen 25, 10 - 14 Klatetzki, T. (2018): Organisation. In: Böllert, K. (Hrsg.): Kompendium Kinder- und Jugendhilfe. Band 2. Springer, Wiesbaden, 1259 -1280 https: / / doi.org/ 10. 1007/ 978-3-531-19096-9 Merchel, J. (2010): Qualitätskriterien für Jugendhilfeplanung: Was macht eine „gute Jugendhilfeplanung“ aus? In: Maykus, S., Schone, R. (Hrsg.): Handbuch Jugendhilfeplanung. Springer, Wiesbaden, 379 - 406 Nikles, B. (1995): Planungsverantwortung und Planung in der Jugendhilfe: eine Einführung. Richard Boorberg, Stuttgart Reason, J. (1997): Managing the Risks of Organisational Accident. Routledge, London Schwabe, M. (2016): Professionalisierbarkeit, „unlösbare“ Probleme und Kontingenzen. In: Deutsches Institut für Urbanistik (Hrsg.): Systemsprenger verhindern. Wie werden die Schwierigen zu den Schwierigsten? difu, Berlin, 61 - 79 Smessaert A., Münder J. (2010): Rechtliche Vorgaben zur Jugendhilfeplanung im SGB VIII und ihre Auswirkungen auf die Jugendhilfepläne. In: Maykus, S., Schone, R. (Hrsg.): Handbuch Jugendhilfeplanung. Springer, Wiesbaden, 379 - 406 Tornow, H. (2019): Extreme und Normalität in der Heimerziehung. In: Baumann, M., Oltrop, A. (Hrsg.): Bilderflut, die nicht nur Kinoleinwände sprengt… Der Film „Systemsprenger“ und seine Geschichten. Schöneworth, Hannover, 31 - 40
