unsere jugend
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Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
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Ulrike Bahr
Im Frühjahr 2021 ist gelungen, was schon lange auf der Agenda stand: eine umfangreiche und tief gehende Reform des Kinder- und Jugendhilferechts mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG). Nach einer längeren Phase des Stillstands und des fruchtlosen Streits ist endlich Bewegung in die Gesetzgebung zur Kinder- und Jugendhilfe gekommen.
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190 unsere jugend, 74. Jg., S. 190 - 193 (2022) DOI 10.2378/ uj2022.art28d © Ernst Reinhardt Verlag Mehr Fortschritt wagen Die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe im Koalitionsvertrag für die 20. Wahlperiode Im Frühjahr 2021 ist gelungen, was schon lange auf der Agenda stand: eine umfangreiche und tief gehende Reform des Kinder- und Jugendhilferechts mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG). Nach einer längeren Phase des Stillstands und des fruchtlosen Streits ist endlich Bewegung in die Gesetzgebung zur Kinder- und Jugendhilfe gekommen. In der letzten Wahlperiode konnte sie endlich angegangen werden, die lang ersehnte Überarbeitung des Kinder- und Jugendhilferechts. Die Ziele der Reform waren und sind ➤ ein besserer Kinderschutz, ➤ mehr Beteiligung der Betroffenen, ➤ bessere Hilfen für junge Menschen, die in Pflegefamilien oder Wohngruppen aufwachsen, und zwar auch über den 18. Geburtstag hinaus, ➤ mehr wirksame Prävention im Vorfeld der Hilfen zur Erziehung und ➤ die inklusive Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe, um für Familien am Ende eines längeren Prozesses Hilfen aus einer Hand zu bieten. Solche weitgesteckten Ziele können nicht in einem einzelnen Gesetzgebungsverfahren erreicht werden, auch wenn sich das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) um einen sehr breiten Diskussions- und Beteiligungsprozess bemüht hat. Mehr als ein Jahr lang hat ein Gremium aus Fachverbänden, Wohlfahrtspflege, LändervertreterInnen, kommunalen VertreterInnen, Wissenschaft und Politik die einzelnen Themenbereiche anhand von Papieren aus dem BMFSFJ diskutiert. Über eine Online-Plattform war auch die interessierte Fachöffentlichkeit einbezogen und konnte in weiten Teilen Empfehlungen im Konsens aussprechen. Der Referentenentwurf des BMFSFJ auf der Basis dieses Beteiligungsprozesses hatte sich aufgrund der Coronapandemie ein wenig verzögert, aber bei der Verbändeanhörung und im anschließenden intensiven parlamentarischen Verfahren konnten noch viele Rückmeldungen aus Wissenschaft und Praxis aufgenommen und eingearbeitet werden. 1 von Ulrike Bahr MdB, Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestags. Ulrike Bahr war in den beiden letzten Wahlperioden Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion zur Kinder- und Jugendhilfe und hat den Beteiligungswie auch den Gesetzgebungsprozess zum KJSG intensiv begleitet. 191 uj 5 | 2022 Kinder- und Jugendhilfe im Koalitionsvertrag Dennoch bleibt noch viel zu tun, ja eigentlich fängt die Reformarbeit jetzt erst so richtig an. So müssen die knappen Formulierungen des Gesetzes in der Praxis mit Leben gefüllt werden. Der größte Teil des neuen SGB VIII gilt seit Juni 2021, die Ausführungsgesetze der Länder dazu sind unterschiedlich weit fortgeschritten. In etlichen Handlungsfeldern gibt es Unsicherheiten über die konkrete praktische Ausgestaltung. Bei mir in Bayern finden zum Beispiel lebhafte Diskussionen darüber statt, wie Ombudschaft organisiert werden kann. Wie kann die im Gesetz vorgesehene Unabhängigkeit sichergestellt werden, ohne auf fachliche Expertise und Vernetzung der Ombudsstellen zu verzichten? Die drei Modellprojekte, die dazu schon kurz vor der Verabschiedung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes aufgesetzt wurden, müssen daraufhin evaluiert werden. Viele Jugendämter fragen sich auch, wie die Einbeziehung von Selbstvertretungsorganisationen konkret ausgestaltet werden soll. Und wegen der Länderöffnungsklausel in § 45 a SGB VIII gibt es länderweit große Unterschiede, wie künftig Erziehungsstellen/ familienanaloge Betreuungsformen kontrolliert und finanziert werden. Das sind nur einige Baustellen, über die ich in den letzten Monaten mit Trägern, Jugendämtern und Fachgesellschaften gesprochen habe. Die föderale Aufgabenteilung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe gibt dem Bund lediglich Kompetenzen für eine Rahmengesetzgebung. Darum sind gewisse Unschärfen vorprogrammiert, die erst über die Ausführungsgesetze, die Leitlinien der Landesjugendämter und in der kommunalen Praxis gelöst werden können. Mehr noch, das KJSG gibt für den gesamten Bereich der inklusiven Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe nur einen Rahmen und Fristen vor, aber noch keine konkreten Lösungen. Diese müssen erst in einem weiteren Beteiligungsprozess und einem weiteren Gesetzesvorhaben erarbeitet werden. Dazu sind direkt im Gesetz klare Handlungsaufträge enthalten, die über einen begleitenden Entschließungsantrag noch einmal konkretisiert wurden. 2 Damit sind etlicheThemen gesetzt, die auch der Koalitionsvertrag aufgreift. Projekte im Koalitionsvertrag In wenigen, knappen Sätzen setzen die Koalitionspartner dabei klare politische Botschaften: ➤ Die Umsetzung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe wird mit Tempo und Priorität betrieben: Das BMFSFJ wird einen Beteiligungsprozess mit Ländern, Kommunen und Verbänden starten und will die anschließende Gesetzgebung noch in dieser Legislaturperiode regeln. Das ist eine gute Nachricht. Denn wenn Hilfen aus einer Hand ab 2028 überall funktionieren sollen, brauchen die Jugendämter und die Partner aus der Eingliederungshilfe Zeit, um sich auf einen neu formulierten Leistungsanspruch sowie die neuen Strukturen vorzubereiten und einzustellen. Wenn die gesetzlichen Regelungen bis 2025 feststehen, hat die Arbeitsebene vor Ort die Chance, einen geordneten Übergang zu organisieren. ➤ Es steht noch nicht fest, wie der Beteiligungsprozess aussehen wird. Wichtig scheint mir, die Kommunen und vor allem die PraktikerInnen in den Jugendämtern stärker mit einzubinden. Die kommunalen Spitzenverbände sind doch recht weit entfernt von der Arbeitswirklichkeit des ASD. Die Praxis der Eingliederungshilfe ist in den Bundesländern so unterschiedlich organisiert, dass auch hier auf eine breite Repräsentanz zu achten ist. Bewährt hat sich zudem, die Sicht der Betroffenen einzubeziehen und eine sorgfältige wissenschaftliche Begleitung einzusetzen. Der Koalitionsvertrag verweist ausdrücklich auf Modellprojekte und eine fortlaufende Evaluation der Umsetzungsschritte. Das ist wichtig, denn Familien, in denen Kinder mit Behinderungen leben, erwarten zu Recht Verbesserungen und nicht neue Regelungslücken oder ruckelnde Prozesse. 192 uj 5 | 2022 Kinder- und Jugendhilfe im Koalitionsvertrag ➤ Mit dem KJSG werden für den Übergang 2024 bis 2028 VerfahrenslotsInnen bei den Jugendämtern eingeführt, die einerseits zu den Hilfen beraten, andererseits den Transfer von Fachwissen zwischen der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe organisieren sollen. Der Koalitionsvertrag unterstützt den aus der Praxis vielfach vorgetragenen Wunsch, die VerfahrenslotsInnen schrittweise möglichst bald zu etablieren, ihre Arbeit vor 2024 in Modellprojekten zu erproben (dabei Anforderungen möglichst präzise zu formulieren) und schließlich die Arbeit der VerfahrenslotsInnen mit der Einführung von Hilfen aus einer Hand 2028 nicht auslaufen zu lassen. Auch wenn Eingliederungshilfe sowie Kinder- und Jugendhilfe in einem System integriert werden, steht zu vermuten, dass weitere Schnittstellen bestehen bleiben, zum Beispiel zu den Hilfen zur Pflege oder zur Hilfsmittelversorgung. Wahrscheinlich werden Familien, aber auch die Ämter intern die Unterstützung von Fachleuten gut brauchen können, die sich über mehrere Sozialgesetzbücher hinweg mit den Unterstützungsmöglichkeiten auskennen. ➤ Auf besondere Schwierigkeiten stoßen momentan noch Pflegeeltern, die Kinder mit Behinderungen aufnehmen. Sie wollen wir besonders in den Blick nehmen und dafür sorgen, dass sie die nötige Hilfe und Unterstützung erhalten. Besonderes Augenmerk auf Care LeaverInnen Neben der großen Aufgabe, die Kinder- und Jugendhilfe zu einem inklusiven System umzubauen und die Hilfen aus einer Hand Wirklichkeit werden zu lassen - ein Projekt, von dem etwa eine halbe Million Kinder mit Behinderungen und ihre Familien profitieren sollen - setzt der Koalitionsvertrag noch ein paar weitere Schwerpunkte im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Besonders in den Blick nehmen wollen wir junge Menschen, die in öffentlicher Verantwortung in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder in Pflegefamilien aufwachsen. Deren Selbstvertretung, der Careleaver e.V., hat in den letzten Jahren eine ganze Reihe struktureller Benachteiligungen offengelegt, die die neue Koalition angehen möchte: ➤ Wer außerhalb der eigenen Familie aufwächst, kann meist nicht mit materieller Unterstützung rechnen. Mit dem KJSG haben wir die Kostenheranziehung für junge Menschen stark reduziert. Da sie aber dringend die Chance haben sollten, eigene Ersparnisse für den weiteren Weg in die Selbstständigkeit zu bilden, sollen Heim- und Pflegekinder ihre eigenen Einkünfte künftig komplett behalten können. ➤ Aus kurzfristigen Kostenerwägungen werden Care LeaverInnen häufig in kurze Schul- und Berufsausbildungen und in den Arbeitsmarkt gedrängt. Wir sind der Überzeugung, dass jeder junge Mensch Anspruch auf Bildung und eine Berufsausbildung oder ein Studium nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Neigungen hat. Darum wollen wir in Jugendhilfeeinrichtungen das Angebot an Berufs- und Studienberatung erweitern. ➤ Gesellschaftliche Teilhabe bedeutet heute auch digitale Teilhabe. Darum wollen wir die Angebote der Jugendhilfe bei ihrer Digitalisierung unterstützen. Das gilt natürlich auch für die Ausstattung von Jugendämtern. Erste Schritte dazu sind bereits im KJSG festgeschrieben. ➤ Wohnungslosigkeit ist eine ganz besonders drastische Form sozialer Benachteiligung und Ausgrenzung. Wenn Übergänge nicht gelingen und Jugendliche oder junge Erwachsene wohnungslos werden, ist schnelle Hilfe gefragt. Wir wollen darum Housing-First-Konzepte unterstützen, die junge Menschen schnell und erst einmal bedingungslos mit Wohnraum versorgen. 193 uj 5 | 2022 Kinder- und Jugendhilfe im Koalitionsvertrag Ein weiteres Vorhaben des Koalitionsvertrags liegt mir seit vielen Jahren besonders am Herzen: die Unterstützung für Kinder von psychisch, sucht- oder chronisch kranken Eltern. Mit dem KJSG haben wir niedrigschwellige „schwingende“ Hilfen für Familien in Notsituationen mit der Neufassung des § 20 SGB VIII eingeführt. Es wird zu evaluieren sein, ob die nötigen Hilfsstrukturen aufgebaut werden und Eltern sowie Kinder von den neuen unbürokratischen Zugangswegen im erhofften Maß profitieren. Sehr viele Aufgaben an der Schnittstelle zum Gesundheitswesen, die die AG „Kinder mit psychisch kranken Eltern“ in ihren Empfehlungen adressiert hat, bleiben noch zu erledigen. Die starke Arbeitsbelastung des Bundesministeriums für Gesundheit durch die Coronapandemie hat hier viele Projekte gehemmt, die nicht aus dem Blick geraten dürfen. Covid-19 und der Fachkräftemangel Überhaupt hat die Coronapandemie noch einmal den Blick geschärft für den Kinderschutz und für die Notwendigkeit guter Präventionsstrukturen. Die begleitenden Maßnahmen zur Kinder- und Jugendarbeit im „Corona-Aufholpaket“ funktionieren nur mit einer guten Infrastruktur, von den Frühen Hilfen über die offene Kinder- und Jugendarbeit bis zur Familienerholung. Beratung muss auch und gerade dann gewährleistet sein, wenn in der Pandemie Kontakte reduziert werden müssen. Die längerfristigen Folgen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien sind momentan nur zu erahnen, werden aber mit ziemlicher Sicherheit einen erhöhten Bedarf an Beratung und Unterstützung nach sich ziehen. Die vor uns liegenden anspruchsvollen Aufgaben sind nur zu lösen, wenn wir Fortschritte bei einer zentralen Frage machen: der Gewinnung weiterer motivierter Fachkräfte für die vielfältigen Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe. An allen Ecken wachsen die Bedarfe und auch die fachlichen Anforderungen, sei es in den Erziehungsberufen oder in der sozialen Arbeit. Da gilt es, gemeinsam mit den Ländern und den Trägern gute Konzepte für attraktive Ausbildungs- und Studiengänge, aber auch für gute Arbeitsbedingungen zu entwickeln - und zwar sehr schnell. Gute Bezahlung, aber auch Wertschätzung, ein gutes Arbeitsumfeld, Ausstattung, Unterstützung, Einarbeitungskonzepte und Supervisionsangebote kosten Geld, sind aber dringend erforderlich, um Fachkräfte zu gewinnen und zu halten. In Bayern wollen wir unverzüglich das Gespräch mit den Fach- und Hochschulen sowie mit den Gewerkschaften und Berufsverbänden suchen. Im Koalitionsvertrag haben wir uns verpflichtet, eine Gesamtstrategie für die Erziehungsberufe zu entwickeln. Das ist überfällig und ein zentraler Faktor für das Gelingen unserer Vorhaben. Anmerkungen 1 Der Beteiligungsprozess und das Gesetzgebungsverfahren sind transparent dokumentiert auf der Seite des Dialogprozesses Mitreden - Mitgestalten: https: / / www.mitreden-mitgestalten.de/ 2 Der Entschließungsantrag ist Teil der Beschlussempfehlung mit der Drucksachen-Nummer 19/ 28870 (https: / / dserver.bundestag.de/ btd/ 19/ 288/ 1928870. pdf ) Ulrike Bahr, MdB Platz der Republik 1 11011 Berlin E-Mail: ulrike.bahr@bundestag.de
