eJournals unsere jugend76/10

unsere jugend
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0342-5258
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/uj2024.art54d
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Wer scheitert an wem? Junge Wohnungslose und die strukturellen Anforderungen an das Hilfesystem der Kinder- und Jugendhilfe

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2024
Melina-Maria Wischmeyer
Trotz eines ausdifferenzierten Hilfesystems steigt die Anzahl junger Wohnungsloser stetig an. In vielen Fällen stellt die Jugendhilfe keine Unterstützung, sondern einen Risikofaktor für junge Menschen dar, sodass ihre Wohnungslosigkeit in Teilen auch als Scheitern des Hilfesystems verstanden werden muss. Der vorliegende Artikel erörtert einige wesentliche Gründe für die Wohnungslosigkeit junger Menschen im Zusammenhang mit den strukturellen Anforderungen an die Kinder- und Jugendhilfe.
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416 unsere jugend, 76. Jg., S. 416 - 425 (2024) DOI 10.2378/ uj2024.art54d © Ernst Reinhardt Verlag Wer scheitert an wem? Junge Wohnungslose und die strukturellen Anforderungen an das Hilfesystem der Kinder- und Jugendhilfe Trotz eines ausdifferenzierten Hilfesystems steigt die Anzahl junger Wohnungsloser stetig an. In vielen Fällen stellt die Jugendhilfe keine Unterstützung, sondern einen Risikofaktor für junge Menschen dar, sodass ihre Wohnungslosigkeit in Teilen auch als Scheitern des Hilfesystems verstanden werden muss. Der vorliegende Artikel erörtert einige wesentliche Gründe für die Wohnungslosigkeit junger Menschen im Zusammenhang mit den strukturellen Anforderungen an die Kinder- und Jugendhilfe. von Melina-Maria Wischmeyer Jg. 1991; M. A. Soziale Arbeit, u. a. Tätigkeit als Sozialarbeiterin in der ambulanten Wohnungslosenhilfe (2015 - 2021), Lehrbeauftragte an der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Hochschule Osnabrück (seit 2022) 1. Einleitung Junge Wohnungslose werden in Theorie und Praxis unterschiedlich bezeichnet. So „ist die Rede von Straßenkindern, […] nicht sesshaften Jugendlichen, Ausreißern, […] crash kids, von DropOuts, abgehängten, marginalisierten, verlorenen oder entkoppelten Jugendlichen“ (Mögling et al. 2015, 10). Obwohl die Begriffe oftmals synonym verwendet werden, können sie unterschiedliche Assoziationen wecken, beispielsweise dass das Phänomen nur auf Minderjährige begrenzt ist oder insbesondere Personen betrifft, die ohne jegliche Unterkunft auf der Straße leben (Beierle/ Hoch 2021, 317). Da der Anteil wohnungsloser Personen unter 14 Jahren im Vergleich zu anderen Altersgruppen in Deutschland eher gering ist (Beierle/ Hoch 2019, 313), bezieht sich der vorliegende Artikel mit der Bezeichnung „Junge Wohnungslose“ auf alle Personen zwischen 14 und 27 Jahren, die nicht über einen mietvertraglich abgesicherten Wohnraum verfügen und beispielsweise auf der Straße, in Gemeinschaftsunterkünften oder bei Bekannten nächtigen. Während die Forschungs- und Publikationslage zu jungen Wohnungslosen überschaubar ist, steigt der Anteil jüngerer Menschen unter Wohnungslosen stetig an (Daigler 2023, 6; Füller et al. 2021, 51). Trotz eines umfassenden Hilfesystems scheinen junge Menschen gezwungen zu sein, aus unhaltbaren Wohnverhältnissen auf die Straße zu flüchten (Beierle/ Hoch 2021, 316f ). Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) schätzte die Zahl junger Wohnungsloser im Jahr 2017 bundesweit auf ca. 37.000 (Beierle/ Hoch 2017, 8f ). Das Dunkelfeld ist dabei schwer zu beziffern, da sich die Zielgruppe häufig bewusst vom Hilfesystem fernhält und auch im öffentlichen Raum 417 uj 10 | 2024 Junge Wohnungslose und die Anforderungen an das Hilfesystem wenig sichtbar ist (Daigler 2023, 18). In der Praxis liegen zudem Schnittstellenprobleme und Zuständigkeitskonflikte vor, sodass junge Menschen an Hilfeübergängen scheitern und in der Konsequenz aus dem Sichtfeld der Sozialen Arbeit geraten können (ebd., 6; Specht 2018, 358). Der vorliegende Beitrag hat zum Ziel, einige Gründe für die Wohnungslosigkeit junger Menschen in einen Zusammenhang mit dem Hilfesystem der Kinder- und Jugendhilfe zu bringen und einige Potenziale zur Weiterentwicklung der Hilfestruktur zu erläutern. Zunächst folgt ein Blick auf die besonderen Lebenslagen junger Wohnungsloser. 2. Komplexe Lebenslagen und Entkoppelungstendenzen Grundlegend ist anzuführen, dass die Zielgruppe durch eine Vielzahl von unterschiedlichen Merkmalskombinationen geprägt ist (Beierle/ Hoch 2017, 19). Bereits vor dem Eintritt der ersten Wohnungslosigkeit sind junge Wohnungslose vielfach mit gravierenden familiären Problemen belastet. Die Trennung oder Scheidung der Eltern, die physische, psychische und/ oder emotionale Gewalt im Elternhaus sowie sozialstrukturelle Gegebenheiten können dazu führen, dass sich junge Menschen für ein Leben auf der Straße entscheiden (müssen) (Beierle/ Hoch 2021, 325). Das DJI arbeitete bereits in den 1990er-Jahren heraus, dass die Lebenssituationen junger Wohnungsloser von Pendelbewegungen zwischen Hilfeeinrichtungen, dem Elternhaus und der Unterkunft von Freund: innen sowie dem Leben auf der Straße geprägt sind (ebd., 318). Diese Prozesshaftigkeit der Lebenslage sowie bestehende psychosoziale Schwierigkeiten führen dazu, dass die Aufnahme einer regelmäßigen Beschäftigung für junge Wohnungslose kaum realistisch erscheint. Armut, Arbeits- und Wohnungslosigkeit können sich gegenseitig bedingen und den Verbleib innerhalb des Kreislaufes verstärken (Niebauer 2017, 31f ). Die von Armut geprägten Lebensbedingungen bewirken außerdem prekäre gesundheitliche Verhältnisse, da eine ärztliche Versorgung kaum in Anspruch genommen werden kann (Beierle/ Hoch 2017, 20f ). Neben körperlichen Beschwerden tragen junge Wohnungslose ebenfalls ein hohes Risiko, psychisch zu erkranken (Daigler 2023, 48). Aufgrund ihres vorwiegenden Aufenthalts bei Bekannten sowie der häufigen Ortswechsel sind junge Wohnungslose viel weniger für das Hilfesystem sichtbar und gelten somit als „schwer erreichbar“ (Beierle/ Hoch 2021, 322). Sie halten sich aufgrund von negativen Erfahrungen oftmals bewusst vom Hilfesystem fern. Neben der Nicht-Inanspruchnahme von Jugendhilfeangeboten werden auch Überlebenshilfen häufig nur in größter Notlage genutzt (Daigler 2023, 18, 37; Frietsch/ Holbach 2016, 97). Insbesondere Minderjährige stehen unter ständiger Angst, aufgegriffen und in der Folge in die Jugendhilfeeinrichtung oder das (gewalttätige) familiäre Umfeld zurückgebracht zu werden. Die Vertreibungspolitiken durch Kommunen sowie das Besetzen öffentlicher Plätze durch die von Erwachsenen dominierte Wohnungslosenszene verschärfen die Unsichtbarkeit der Zielgruppe. Schätzungen des DJI zufolge machen die jungen Menschen, die im öffentlichen Raum sichtbar wohnungslos sind, nur ca. ein Drittel aller jungen Wohnungslosen aus (Daigler 2023, 38; Beierle/ Hoch 2019, 314). Mögling et al. bezeichnen die Gruppe zunehmend abgehängter und marginalisierter junger Menschen als „entkoppelte Jugendliche“ (Mögling et al. 2015, 6). Wenn junge Menschen im Hilfesystem an Übergängen scheitern, verschlechtern sich ihre Teilhabechancen zunehmend. Sie sind vermehrt Ausgrenzungsrisiken ausgesetzt, die sich mit der Zeit verfestigen. Wiederholen sich Misserfolge, so greifen junge Menschen vermehrt auf Strategien der Selbstausgrenzung zurück (Lutz et al. 2017, 191). Es ist davon auszugehen, dass sich die kritischen Lebenssituationen junger Wohnungsloser auch aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes zunehmend verschärfen (Beierle/ Hoch 2019, 314). 418 uj 10 | 2024 Junge Wohnungslose und die Anforderungen an das Hilfesystem So komplex und vielfältig, wie die Lebenslagen junger Wohnungsloser sind, sollte auch das Hilfesystem ausdifferenziert sein. In der Praxis zeigen sich jedoch verschiedene Defizite in der Hilfestruktur, die in der Summe die Entstehung von bzw. den Verbleib in der Wohnungslosigkeit junger Menschen begünstigen. Es folgt zunächst ein Blick auf bestehende Zuständigkeitskonflikte. 3. Zuständigkeitskonflikte im Kontext von Wohnungslosigkeit Die Leistungsansprüche junger Wohnungsloser verteilen sich auf das Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII), das SGB XII sowie das SGB II (Daigler 2023, 61). Gem. § 7 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII ist rechtlich gesehen „Jugendlicher, wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist“ und gem. § 7 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII ist „junger Mensch, wer noch nicht 27 Jahre alt ist“. Das Erreichen der Volljährigkeit stellt aus rechtlicher Sicht den markantesten Bruch in der Lebensphase Jugend dar (Meysen et al. 2020, 8). Bis zum Erreichen der Volljährigkeit besteht für junge Wohnungslose grundsätzlich ein Anspruch auf Hilfen nach dem SGB VIII. Minderjährige Wohnungslose haben gem. § 42 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII die Möglichkeit, durch die Kinder- und Jugendhilfe in Obhut genommen zu werden (Wabnitz 2018, 856; Wabnitz 2005, 219ff ). Die Unterbringung junger Wohnungsloser durch eine Inobhutnahme ist im Hinblick auf die Problematik ihrer Entkoppelung jedoch oft keine ausreichende Option, da diese in der Regel nicht gewünscht ist und für die Zielgruppe keine Lösung, sondern einen Teil des Problems darstellt (Clark/ Ziegler 2020, 420). Gem. § 42 Abs. 1 SGB VIII können minderjährige Wohnungslose auch sonstige Wohnformen als kurzfristige Übernachtungsmöglichkeit nutzen (Neumann-Witt 2020, 45f ). Das Angebot dient vor allem der Schutzgewährung von Straßenjugendlichen, wobei vielfach nicht ausreichend Plätze vorhanden sind und Notschlafstellen unzureichend finanziert werden (ebd., 53). Zurückzuführen ist das möglicherweise auf das bestehende Konfliktverhältnis zu der Pflicht der Inobhutnahme, sodass einige Kommunen auf der Basis der Bestimmungen des § 42 SGB VIII die Einrichtung von Notschlafstellen für junge Menschen unterlassen. Da die ordnungsrechtliche Unterbringung für obdachlose Menschen in der Regel erst ab 18 Jahren möglich ist, besteht in der Folge ein Mangel an unbürokratischer Soforthilfe für minderjährige Wohnungslose (Clark/ Ziegler 2020, 419f ). Für volljährige junge Wohnungslose greifen mehrere Hilfesysteme, die mit unterschiedlichen Anspruchsvoraussetzungen, Leistungsgrundsätzen und Antragsverfahren verbunden sind. Zum einen ist die Jugendhilfe (§§ 13, 27ff, 35 a, 41 SGB VIII) zu nennen, zum anderen die Wohnungslosenhilfe gem. §§ 67ff SGB XII sowie das SGB II, insb. § 16 SGB II (Daigler 2023, 63). Volljährige junge Wohnungslose können Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren oder junge Erwachsene zwischen 21 und 27 Jahren sein (Specht 2018, 348). Die Zuständigkeit der Sozialhilfe besteht in gewissen Fällen vor dem 21. Lebensjahr und in jedem Fall ab dem 22. Lebensjahr (ebd., 358). Die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gem. § 67ff SGB XII haben jedoch keinen erzieherischen Anspruch und sind vor allem darauf ausgerichtet, ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen und eine Grundversorgung sicherzustellen. Die Wohnungslosenhilfe ist durch ihre Nachrangigkeit gekennzeichnet, wodurch sie zu einem letzten Auffangsystem wird, wenn junge Menschen keine Jugendhilfeleistungen (mehr) erhalten (Daigler 2023, 64). Während junge Wohnungslose ab 21 Jahren im Regelfall einen sozialhilferechtlichen Anspruch auf Hilfen nach § 67ff SGB XII haben, ist bei Heranwachsenden bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gem. § 2 Abs. 3 der Verordnung zur Durchführung der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten das Zusammenwirken mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe erforderlich (BAG W 2013, 3). Die Kinder- und Jugendhilfe kann gem. § 41 SGB VIII Unterstützungsangebote für junge Volljährige nach dem 419 uj 10 | 2024 Junge Wohnungslose und die Anforderungen an das Hilfesystem Eintritt der Volljährigkeit fortführen, Hilfen nach dem 18. Lebensjahr einrichten und diese maximal bis zum 27. Lebensjahr fortführen, wenn diese im Alter von 18 bis 21 Jahren beantragt wurden (Specht 2018, 358). Trotz der Option einer Hilfegewährung gem. § 41 SGB VIII brechen Unterstützungsprozesse in der Praxis häufig am Übergang in die Volljährigkeit ab (Mögling et al. 2015, 7; Daigler 2023, 31). Insbesondere die bisherige Mitwirkungsbereitschaft scheint eine entscheidende Rolle dabei zu spielen, ob ein junger Mensch auch in der Volljährigkeit Unterstützung durch die Kinder- und Jugendhilfe erhält (Herzhauser 2019, 121). Das Institut für soziale Arbeit e.V. in Münster resümiert im Rahmen des Forschungsprojekts „18plus - Intentionen und Wirkungen des § 41 SGB VIII“ (2004 - 2006), dass die Gewährung von Hilfen für junge Volljährige von regionalen Disparitäten geprägt ist und einheitliche fachliche Standards fehlen (Nüsken 2006, 11). Care Leaver: innen empfinden die Bewilligung weiterführender Hilfen zu dem Zeitpunkt als Lotteriegewinn (Ehlke et al. 2022, 15). In der Praxis führt die Zuständigkeitsfrage dazu, dass vor allem die jungen Menschen zwischen 18 und 21 Jahren weder Unterstützung durch die Jugendhilfe noch durch die Wohnungslosenhilfe erhalten, da Jugendämter die Unterstützung aufgrund von unzureichender Motivation oder fehlender Mitwirkungsbereitschaft der jungen Menschen ablehnen, was wiederum dazu führt, dass die Hilfen nach §§ 67ff SGB XII aufgrund der Nachrangigkeit durch die Sozialhilfeträger ebenfalls abgelehnt werden und eine Rückverweisung an die Jugendhilfe stattfindet (ebd.). Durch diesen Zuständigkeitskonflikt wird eine produktive Kooperation beider Hilfesysteme derzeit verhindert (ebd., 361). Hamberger (2008, 382) rekonstruiert im Rahmen seiner qualitativen Studie „Erziehungshilfekarrieren“ die individuellen Hilfeverläufe von jungen Menschen und führt an, dass die beschriebene Delegationspraxis als Folge des Zuständigkeitsdilemmas ein „gravierender Systemfehler“ sei. Zudem führt der oftmals langwierige Prozess der Nicht-Hilfegewährung dazu, dass sich junge Menschen aus dem Hilfesystem zurückziehen, obgleich Unterstützungsansprüche bestehen (Daigler 2023, 65). Neben den bestehenden Zuständigkeitskonflikten wird nachfolgend nun der Leaving-Care- Prozess als Risikofaktor in den Blick genommen. 4. Leaving Care als Risiko Obwohl die Kinder- und Jugendhilfe die Aufgabe hat, junge Menschen in krisenhaften Übergangsprozessen zu begleiten, werden ca. 50 % der stationären Jugendhilfemaßnahmen unplanmäßig beendet (Daigler 2023, 33). Hamberger (2008, 372ff ) kommt zu dem Ergebnis, dass biografische Übergänge junger Menschen aus stationären Hilfen nicht ausreichend fachlich begleitet werden. Er weist darauf hin, dass viele Problemlagen junger Menschen nicht nur durch die Jugendhilfe unbearbeitet bleiben, sondern vielfach durch diese hervorgebracht werden (ebd., 388). Auch der Studie „Straßenjugendliche in Deutschland“ (2015 - 2017) des DJI zufolge stellen Defizite in der Hilfestruktur die dritthäufigste Ursache für die Wohnungslosigkeit junger Menschen dar (Beierle/ Hoch 2017, 16). Wenn Jugendliche eine stationäre Unterbringung zunächst einmal als Entlastung empfinden, kann sich diese im Laufe der Zeit zu einer gefühlten Zwangsmaßnahme entwickeln, wenn das Angebot nicht auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist (Mögling et al. 2015, 38ff ). Es besteht die Gefahr, dass sich junge Menschen dafür entscheiden, die Hilfe von sich aus zu beenden, da sie in der Jugendhilfe nicht die Instanz sehen, die ihnen in ihrer Lebenssituation angemessen helfen kann. Schätzungen zufolge hat knapp die Hälfte aller jungen Wohnungslosen eine sog. „Jugendhilfekarriere“ hinter sich, in welcher sich die Unterbringung in Wohngruppen mit Klinikaufenthalten und Straßenbzw. Unterschlupfepisoden abwechselte. Die stän- 420 uj 10 | 2024 Junge Wohnungslose und die Anforderungen an das Hilfesystem digen Pendelbewegungen verstärken das Gefühl der jungen Menschen, keinen Platz zu haben, an dem sie gewollt und zu Hause sind (Daigler 2023, 29ff ). Wie das DJI im Rahmen zweier Modellprojekte des Innovationsfonds des Bundes im Handlungsfeld Jugendsozialarbeit (2014 - 2016/ 2017 - 2019) eruierte, werden junge Menschen teilweise auch aufgrund ihres auffälligen Verhaltens von den Angeboten der Jugendhilfe ausgeschlossen (Beierle 2019, 10). Wenn Hilfen aufgrund von mangelnder Mitwirkung oder des Nicht-Einhaltens von Regeln beendet werden, machen junge Menschen die Erfahrung, dass sie das Hilfesystem nicht aushält (Daigler 2023, 29ff ). Mücher (2010, 13) betrachtet im Rahmen seiner Arbeit „Prekäre Hilfen? “, wie wohnungslose Jugendliche Hilfsangebote der Sozialen Arbeit erleben und auf welche Weise sie diese in Anspruch nehmen. Er stellt fest, dass wohnungslose junge Menschen, „[…] die nicht dem Bild des ‚aktiven oder angepassten Adressaten‘ entsprechen, in wachsendem Maß von Hilfesystemen unter dem Aspekt ihrer zukünftigen ‚Integrationsfähigkeit‘ bzw. ‚Willigkeit‘ betrachtet werden“ (ebd., 224). Gerade diejenigen Jugendlichen, die ausgeprägte Maßnahmenkarrieren hinter sich haben, werden scheinbar sukzessive aus dem Hilfesystem ausgeschlossen. Mücher identifiziert vor allem die stationäre Heimerziehung in diesem Zusammenhang als prekär und weist darauf hin, dass die vorzeitige Beendigung von Jugendhilfemaßnahmen für die als problematisch geltenden Jugendlichen die Entstehung oder Verfestigung ihrer Straßenkarriere zur Folge haben kann (ebd., 224f ). Im Rahmen des Projekts „Gut begleitet ins Erwachsenenleben“ (2016 - 2019), das durch die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) in Zusammenarbeit mit der Universität Hildesheim durchgeführt wurde, bilanzieren Care Leaver: innen, die mittlerweile durch die Wohnungslosenhilfe unterstützt werden, dass sie die Zeit in der stationären Erziehungshilfe teilweise oder überwiegend als negativ empfunden haben. Ein Großteil von ihnen erlebte zudem mehrere Einrichtungsverweise, welche das Ergebnis von langwierigen negativen Prozessen waren, in welchen sie selbst zunehmend „zumachten“ (Sievers 2019, 16). Nachdem nun einige strukturelle Hürden dargelegt wurden, die die Entstehung bzw. Verfestigung der Wohnungslosigkeit junger Menschen begünstigen können, folgt ein Blick auf die besonderen Anforderungen an das Hilfesystem. 5. Strukturelle Anforderungen an die Kinder- und Jugendhilfe Die Wohnungslosigkeit junger Menschen ist in Teilen als Scheitern des Jugendhilfesystems zu bewerten, da die Settings vielfach zu hochschwellig und Übergänge zwischen Hilfen unzureichend organisiert sind. Auch bestehende Zuständigkeitskonflikte und die Unwissenheit über familiäre Problemlagen, die junge Menschen dazu zwingen, vom Elternhaus auf die Straße zu flüchten, begünstigen die Problematik. Nachfolgend werden einige strukturelle Anforderungen an das Hilfesystem formuliert, die nicht als abschließend zu verstehen sind. 5.1 Zuständigkeit und Kooperation Zunächst bedarf es einer Klärung der Schnittstellenproblematik sowie einer Sicherung des Vorrangs von Hilfeleistungen nach dem SGB VIII (Jordan et al. 2015, 289). Dazu könnte eine Primärzuständigkeit der Jugendhilfe sinnvoll sein (Schröer et al. 2018, 82ff ). Smessaert (2020, 3) führt an, dass das Jugendhilfesystem finanziell in Vorleistung gehen (können) muss, um Leistungslücken zeitnah zu schließen und bestehende Finanzierungskonflikte aufzulösen. Zudem bedarf es verbindlicher Kooperationsverpflichtungen und entsprechender -verträge mit relevanten Organisationen, wozu sozialrechtliche Regelungen, die den Verpflichtungsgrad zur Kooperation erhöhen, unabdingbar sind (ebd.). 421 uj 10 | 2024 Junge Wohnungslose und die Anforderungen an das Hilfesystem Da langwierige Prozesse der Nicht-Hilfegewährung infolge bestehender Zuständigkeitskonflikte dazu führen, dass sich junge Menschen aus dem Hilfesystem zurückziehen und zunehmend schwieriger zu erreichen sind, ist im Hinblick auf die Durchsetzung von Unterstützungsansprüchen eine flächendeckende Einrichtung von Ombuds- und Beschwerdestellen gem. § 9 a SGB VIII als chancenreicher Ausblick auszuführen (Sievers et al. 2016, 70f; Daigler 2023, 65). 5.2 Entstehung von Wohnungslosigkeit verhindern Mögling et al. machen darauf aufmerksam, dass in vielen Fällen von einer zurückliegenden Kindeswohlgefährdung auszugehen ist, wenn junge Menschen vom Elternhaus auf die Straße flüchten (Mögling et al. 2015, 49; Füller et al. 2021, 52). Weil die Jugendhilfe in den meisten Fällen keine Kenntnis von der Gefährdungslage hat, bedarf es neuer Wege zum frühzeitigen Erkennen von Kindeswohlgefährdungen. Hamberger (2008, 379) plädiert für eine Implementierung von Frühwarnsystemen für Kinder und Jugendliche in Belastungssituationen. Außerdem sollte die Gestaltung von Übergängen aus stationären Erziehungshilfen in den Blick genommen werden. Walther und Stauber führen an, dass „auf der institutionellen Ebene […] Modi herauszuarbeiten [sind], mittels derer Übergänge reguliert, normiert und koordiniert werden, etwa als Vorgabe von Ablaufmustern oder als Vorbereitung von Individuen auf neue Anforderungen“ (Walther/ Stauber 2016, 3). Als mögliche erfolgversprechende Gesamtstrategie für die Übergangsbegleitung aus stationären Erziehungshilfen in Deutschland ist an dieser Stelle das Hildesheimer Übergangsmodell zu nennen (Feyer et al. 2020, 6). Neben einer rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit sieht das Modell eine frühzeitige, partizipative und transparente Übergangsgestaltung vor, bei der konkrete Vorbereitungen auf ein eigenständiges Leben vorgesehen sind, beispielsweise der Bezug von geeignetem Wohnraum (ebd., 10ff ). Das Hilfeende ist dem Modell zufolge erst erreicht, wenn alle Teilübergänge organisiert wurden. Zudem ist ein Lots: innenmodell vorgesehen, das Care Leaver: innen über ihren Auszug aus der stationären Erziehungshilfe hinaus eine kontinuierliche Ansprechperson zur Verfügung stellt (ebd., 13f ). 5.3 Zugang zum Hilfesystem gewährleisten Neben Care Leaver: innen sind junge Wohnungslose in den Blick zu nehmen, die sich von sämtlichen institutionellen Settings fernhalten und in der Fachdebatte als „entkoppelte junge Menschen“ bezeichnet werden. Die Zielgruppe gilt als besonders schwer erreichbar und ist der Jugendhilfe entweder unbekannt oder in der Vergangenheit am Jugendhilfesystem gescheitert (Brüchmann/ Henke 2022, 204f; Mögling et al. 2015, 6). Vor allem das Schaffen und/ oder die Wiederherstellung des Vertrauens der jungen Menschen in das Hilfesystem sollte laut Sievers (2019, 14) im Fokus sozialarbeiterischer Interventionen liegen. Herzhauser (2019, 123f ) betont dabei die Notwendigkeit von niedrigschwelligen Hilfen ohne Bedingungen. Mit Streetwork und mobiler Jugendarbeit eröffnet das SGB VIII die Möglichkeit der Einrichtung ambulanter niedrigschwelliger gruppen- und beziehungsorientierter Hilfen. Ungeklärte Hilfeziele und wenig strukturierte Beratungssettings ermöglichen einen Beziehungsaufbau und sind anschlussfähig an die Lebenswelt junger Wohnungsloser (Wild 2020, 92). Durch ihre Niedrigschwelligkeit und die Unterdrückung institutionsgebundener Merkmale können institutionelle Hürden für junge Menschen abgebaut werden, die ihre Ausgrenzungserfahrungen verinnerlicht haben (ebd., 91f ). 422 uj 10 | 2024 Junge Wohnungslose und die Anforderungen an das Hilfesystem Die Straßenszene kann jungen Wohnungslosen ein Gefühl von Zusammenhalt und Anerkennung geben, während familiäre Bindungen fehlen (Beierle/ Hoch 2017, 20). Neue Formen des Zugangs zur Zielgruppe über (gleichaltrige) Mitbetroffene könnten demnach im Zugang zur Zielgruppe Erfolg versprechend sein. Der mit der Einführung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) im Jahr 2021 etablierte § 4 a SGB VIII hat eine Rechtsgrundlage für die Stärkung, Sichtbarmachung, Anregung und Förderung von selbstorganisierten Zusammenschlüssen und Selbstvertretungen geschaffen (Daigler 2023, 53). Zudem lassen sich in der Praxis teilweise Ansätze von Peerberatung finden. Peerberater: innen kennen die Lebensrealität der Hilfesuchenden aus eigener Erfahrung und sind im Kontakt für den realen Hilfebedarf sensibilisiert. Wenn von einer Stärkung der Selbstvertretung junger Menschen im KJSG die Rede ist, muss die Zielgruppe in der Praxis die Erfahrung machen können, dass sie als Expert: innen ihrer Lebenswelt anerkannt werden. Insgesamt ist festzustellen, dass sich Peer-Ansätze in der Arbeit mit jungen Wohnungslosen bislang wenig durchgesetzt haben, wenngleich sie viele Potenziale bieten (ebd., 57ff ). 5.4 Wohnen ermöglichen In der Begleitung von Straßenjugendlichen hat sich gezeigt, dass ein sicherer Wohnort die Basis für einen Veränderungsprozess bildet (Beierle/ Hoch 2019, 317). Die komplexen Multiproblemlagen führen zu der Notwendigkeit, dass jungen Wohnungslosen zunächst ein eigener, sicherer Wohnraum zur Verfügung stehen muss, bevor andere belastende Themen bearbeitet werden können (Daigler 2023, 86). Neben der flächendeckenden Einrichtung von Notschlafstellen als unbürokratische Soforthilfe und zur Schutzgewährung junger Menschen könnten niedrigschwellige Hilfen, die sich auch der Vermittlung von Wohnraum widmen, Erfolg versprechend sein (Clark/ Ziegler 2020, 419f; Berndt/ Schruth 2022, 212f ). In diesem Zusammenhang wird das Konzept „Housing First“ kontrovers diskutiert, für dessen konsequente Umsetzung Interessensvertretungen junger Wohnungsloser wie „Momo - The voice of disconnected youth“ seit Jahren plädieren (Beierle/ Hoch 2019, 317). Es besteht Uneinigkeit darüber, ab welchem Alter und für welche Personengruppe das Konzept sinnvoll ist (ebd.). Zudem besteht derzeit ein Mangel an Wohnraum für einkommensschwache Haushalte, was eine konsequente Umsetzung von Housing First in der Praxis massiv erschwert (Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. 2022, 9). Angesichts des prekären Wohnungsmarktes und des Fehlens von bezahlbaren Ein- und Zweizimmerwohnungen bedarf es einer stärkeren Forcierung dieser Problematik (Eichler/ Holz 2014, 38). Der Einmischungsauftrag, welcher der Jugendhilfe obliegt, bringt die Anforderung mit sich, dass innovative Modelle kommunalen Wohnens gefördert und freie Träger der Jugendhilfe beispielsweise beim Erwerb von kommunalen Wohnungen und Grundstücken bevorzugt werden (Daigler 2023, 90). 5.5 Sozialraumbezug als Chance Wenn junge Menschen aufgrund ihres auffälligen Verhaltens von Jugendhilfemaßnahmen ausgeschlossen werden und es in der Konsequenz zu einem sukzessiven Ausschluss aus dem Hilfesystem derjenigen kommt, die bereits eine sog. „Maßnahmenkarriere“ durchlaufen haben (Beierle 2019, 10; Mücher 2010, 224), bedarf es laut Lutz et al. (2017, 189) eines Ausbaus individualisierter Hilfen, welche die beschriebenen komplexen Lebenslagen der Adressat: innen aufarbeiten und persönliche Voraussetzungen berücksichtigen. Konzepte integrierter, flexibler und sozialraumorientierter Erziehungshilfen könnten eine Ausgestaltung individueller und „aushaltender“ Unterstützungsangebote für junge Wohnungslose ermöglichen (Peters 2019, 456f ). 423 uj 10 | 2024 Junge Wohnungslose und die Anforderungen an das Hilfesystem Eine aktive Jugendhilfeplanung und integrierte Planungsansätze könnten zur Erstellung umfassender kommunaler Planungskonzepte für die Versorgung junger Wohnungsloser gewinnbringend sein, um die Entwicklung einer bedarfsgerechten kommunalen Infrastruktur zu unterstützen (Becker 2020, 2; Jordan/ Schone 2010, 115ff ). Im Hinblick auf den hohen Anteil wohnungsloser junger Menschen im Dunkelfeld ist zu konstatieren, dass es einer fundierten kommunalen Sozialberichterstattung bedarf (Mögling et al. 2015, 45). Sozialräumliche Erhebungen und Analysen zur Lebenslage der Zielgruppe vor Ort erscheinen notwendig, um den Bestand und Bedarf ermitteln und letztlich Maßnahmen planen zu können (Merchel 2016, 80). 6. Fazit Angesichts der steigenden Zahl junger Wohnungsloser erscheint ein Überdenken und Verändern der gegenwärtigen Hilfestruktur wünschenswert und notwendig, wenn die Kinder- und Jugendhilfe ihrer gesetzlich verankerten Verantwortung gegenüber jungen Wohnungslosen gerecht werden möchte. Neben verlässlichen Zuständigkeits- und Kooperationsmodellen bedarf es einer Präventionsstruktur, welche sowohl zum frühzeitigen Erkennen familiärer Risikolagen beiträgt als auch eine verbindliche und individuelle Übergangsgestaltung aus Erziehungshilfen sicherstellt. Für junge Wohnungslose ist der Zugang zum Hilfesystem durch niederschwellige Angebote zu gewährleisten. Weiterhin scheint die Vermittlung von adäquatem Wohnraum essenziell, um Multiproblemlagen langfristig überwinden zu können. Außerdem bringen sozialraumorientierte Konzepte und integrierte Planungsansätze besondere Chancen zur Überwindung von Jugendwohnungslosigkeit mit sich. Melina-Maria Wischmeyer Hochschule Osnabrück Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften E-Mail: melina-maria.wischmeyer@ hs-osnabrueck.de Literatur Becker, T. (2020): Stellungnahme zu den Anträgen „Sofa-Hopping ist keine Perspektive - Strategien gegen Wohnungslosigkeit bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen“ der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (BT-Dr. 19/ 20785) und„Housing First konsequent umsetzen - Perspektiven für Straßenkinder und wohnungslose junge Menschen eröffnen“ der Fraktion DIE LINKE (BT-Dr. 19/ 24642). In: https: / / www.bundes tag.de/ resource/ blob/ 812016/ 33f826cfa8d7c155e 8d92d5c71b9a070/ 19-13-107b-data.pdf, 19. 12. 2023 Beierle, S. (2019): Projekte für die Zielgruppe der Straßenjugendlichen entwickeln und durchführen. Erkenntnisse aus Modellprojekten des Innovationsfonds des Bundes im Handlungsfeld Jugendsozialarbeit (2014 - 2016 und 2017 - 2019). In: https: / / www.dji.de/ veroeffentlichungen/ literatursuche/ detailansicht/ literatur/ 28512-projekte-fuer-die-zielgruppe-derstrassenjugendlichen-entwickeln-und-durchfuehren. html, 22. 12. 2023 Beierle, S., Hoch, C. (2017): Straßenjugendliche in Deutschland. Forschungsergebnisse und Empfehlungen. In: https: / / www.dji.de/ fileadmin/ user_upload/ bibs2017/ 25865_beierle_hoch_strassenjugendliche. pdf, 4. 12. 2023 Beierle, S., Hoch, C. (2019): Heute hier, morgen dort - Junge Menschen auf der Suche nach dem nächsten Dach über dem Kopf. Sozial extra 121, 313-317 Beierle, S., Hoch, C. (2021): Lebenssituation und Perspektiven junger Menschen ohne festen Wohnsitz. Soz. Passagen 13, 315 - 331 Berndt, E., Schruth, M. (2022): Social Bett&Bildung - eine Projektentwicklung in der Straßensozialarbeit. Forum Erziehungshilfen 28, 212 - 216 Brüchmann, K., Henke, J. (2022): Nicht Schnittstelle, sondern Mitverantwortung - Jugendhilfe als Partner in den Hilfesystemen gegen Wohnungslosigkeit. Forum Erziehungshilfen 28, 201 - 207 424 uj 10 | 2024 Junge Wohnungslose und die Anforderungen an das Hilfesystem Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W) (2013): Position. Rechtsansprüche junger Erwachsener in Wohnungsnot und sozialen Schwierigkeiten verwirklichen und fortentwickeln! In: https: / / www.bagw.de/ fileadmin/ bagw/ media/ Doc/ POS/ POS_13_Rechtsansprueche_junger_Erwachsener.pdf, 27. 12. 2023 Clark, Z., Ziegler, H. (2020): Inobhutnahme zwischen Zwang und Freiwilligkeit. In: Fachgruppe Inobhutnahme (Hrsg.): Handbuch Inobhutnahme. Grundlagen - Praxis und Methoden - Spannungsfelder. IGfH-Eigenverlag, Frankfurt am Main, 409 - 424 Daigler, C. (2023): Junge Wohnungslose. Eine Einführung für die Soziale Arbeit. 1. Aufl. Kohlhammer, Stuttgart Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. 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Schibri-Verl, Berlin/ Milow/ Strasburg, 229 - 236 a www.reinhardt-verlag.de Was kommt nach der Flucht? Der Autor beschreibt die pädagogische Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die neben aller Besonderheit ganz „normale“ Jugendliche sind. Kulturelle Unterschiede undtraumatische Erfahrungen werden ebenso thematisiert wie Sprache und schulische oder berufliche Integration. Für Sozialarbeiter: innen und Erzieher: innen sind die Praxistipps wertvoll, zur Kommunikation, Hilfeplanung, gesellschaftlichen Integration etc. 2., aktualisierte Auflage 2017. 183 Seiten. 5 Abb. (978-3-497-02701-9) kt