eJournals unsere jugend 76/11+12

unsere jugend
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0342-5258
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/uj2024.art62d
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2024
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Aktuelle Erkenntnisse zur Situation allein- und getrennt erziehender Eltern und ihrer Kinder

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2024
Jens Arnold
Mathias Berg
Kinder und Jugendliche, deren Eltern sich getrennt haben, finden sich, je nachdem wie die elterliche Trennung gestaltet und bewältigt wird, in belastenden Lebenslagen wieder. Vor diesem Hintergrund nimmt der vorliegende Beitrag die Situation allein- und getrennt erziehender Eltern sowie die potenziell unterstützenden Beiträge der Erziehungs- und Familienberatung in den Blick.
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471 unsere jugend, 76. Jg., S. 471 - 481 (2024) DOI 10.2378/ uj2024.art62d © Ernst Reinhardt Verlag Aktuelle Erkenntnisse zur Situation allein- und getrennt erziehender Eltern und ihrer Kinder sowie der Wirksamkeit von Trennungs- und Scheidungsberatung Kinder und Jugendliche, deren Eltern sich getrennt haben, finden sich, je nachdem wie die elterliche Trennung gestaltet und bewältigt wird, in belastenden Lebenslagen wieder. Vor diesem Hintergrund nimmt der vorliegende Beitrag die Situation allein- und getrennt erziehender Eltern sowie die potenziell unterstützenden Beiträge der Erziehungs- und Familienberatung in den Blick. von Jens Arnold Jg. 1976; Dipl.-Psychologe, Institut für Kinder- und Jugendhilfe (IKJ) - Fachbereichsleitung Forschungsmethoden und Evaluation Trennung und Scheidung sind einschneidende Lebensereignisse für die ganze Familie. Jahr für Jahr trennen sich mehrere tausend Elternpaare aus den unterschiedlichsten Gründen. Laut Statistischem Bundesamt wurden im Jahr 2023 rund 129.000 Ehen geschieden. Davon waren etwa 109.600 minderjährige Kinder betroffen (Destatis 2024 a). Über Trennungen von nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit Kindern und Elterntrennungen, die (noch) nicht geschieden sind, ist statistisch allerdings kaum etwas bekannt. Entsprechend vielfältig sind die Trennungsverläufe, zurück bleiben aber immer Kinder, deren Väter und Mütter zunächst ihr Scheitern als Paar bewältigen müssen. Gleichzeitig haben sie die schwierige Aufgabe, ihren Kindern beizustehen, die mit der neuen Lebenssituation fertig werden müssen. Kinder und Jugendliche, deren Eltern sich getrennt haben, finden sich in komplexen Lebenslagen wieder, die für sie mehr oder weniger belastend sein können, je nachdem, wie die verschiedenen Dimensionen die elterliche Trennung bestimmen und wie sie insgesamt gestaltet und bewältigt wird. Unter den zahlreichen Varianten erweist sich die alleinerziehende Elternschaft als besondere Herausforderung. Insbesondere dann, wenn der vom Kind getrennt lebende Elternteil kaum an dessen Erziehung und Wohlergehen beteiligt ist. Prof. Dr. Mathias Berg Jg. 1981; M. A. Soziale Arbeit, Kath. Hochschule Nordrhein- Westfalen, Vorsitzender der LAG Erziehungsberatung NRW, Vorstandsmitglied der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) 472 uj 11+12 | 2024 Wirksamkeit von Trennungs- und Scheidungsberatung Aktuell sind in Deutschland etwa ein Fünftel aller Familien mit minderjährigen Kindern alleinerziehend. Mütter mit Kindern machen davon rund 85 % aus (Destatis 2024 b). Vor diesem Hintergrund ist es sehr erfreulich, dass Chancen, Teilhabe und Unterstützung von allein- und getrennt erziehenden Eltern und ihren Kindern u. a. im Fokus des 10. Familienberichts des BMFSFJ stehen. Fragen, Probleme und Herausforderungen, die sich für junge Menschen, Eltern und Familien im Kontext oder in Folge von Trennungssituationen herauskristallisieren, stellen ein zentrales Arbeitsfeld von Erziehungs- und Familienberatungsstellen dar (Berg et al. 2022). So werden die mit diesen in Verbindung stehenden familiären Konflikte in jedem zweiten neu begonnenen Erziehungsberatungsprozess als wesentlich mit ausschlaggebende Anlässe für die Entstehung des Beratungsbedarfs gesehen. In etwa einem Drittel der Fälle handelt es sich sogar um den Hauptgrund für die Notwendigkeit der Beratung (Destatis 2022). Auch wenn die Erziehungsberatung grundsätzlich ein sehr breites Themenspektrum abdeckt, sind Belastungen der jungen Menschen durch familiäre Konflikte damit mit deutlichem Abstand die häufigsten Beratungsanlässe. Entsprechend der hohen Relevanz für die Erziehungsberatung verfolgt der vorliegende Beitrag die Zielsetzung, relevante aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zu Beratungsprozessen im Kontext von Trennung und Scheidung vorzustellen und zu bündeln. Um einen tiefergehenden Einblick in die Hintergründe und Herausforderungen für die Beratungsarbeit zu ermöglichen, soll zunächst die Situation bzw. Lage von alleinsowie getrennt erziehenden Eltern und ihren Kindern näher beleuchtet werden. Ein weiterer Schwerpunkt des Beitrags liegt auf der Wirksamkeit von Trennungs- und Scheidungsberatungen bzw. der damit verbundenen Frage, welche positiven Einflüsse Beratungsprozesse auf die Lebensqualität der beratenen jungen Menschen, Eltern und Familien in entsprechend herausfordernden Lebenssituationen überhaupt haben können. Eine wesentliche Datenquelle in diesem Zusammenhang stellt die im Jahr 2014 vom Institut für Kinder- und Jugendhilfe (IKJ) und dem Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e.V. (BVkE) initiierte und bis heute kontinuierlich fortgeführte Studie Wir.EB („Wirkungsevaluation in der Erziehungsberatung“) dar, deren Daten u. a. in den Dialogprozessen zur Novellierung des SGB VIII rückgekoppelt oder etwa im Rahmen der landesweiten Evaluation der familienpolitischen Leistungen in NRW (Juncke et al. 2020) genutzt werden konnten. Anhand der kontinuierlich wachsenden Datenbasis der Evaluation, die aktuell mehr als 17.000 Beratungsprozesse umfasst, die in bundesweit ca. 150 Beratungsstellen evaluiert wurden, lassen sich zahlreiche weitere Fragestellungen untersuchen. Im vorliegenden Beitrag werden weitere aktuelle Forschungsergebnisse aus der Studie vorgestellt, die Beratungsprozesse im Kontext vonTrennungs- und Scheidungsthematiken mit unterschiedlichen Beratungsschwerpunkten betrachten. Der Fokus liegt dabei u. a. auf Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung nach § 17 SGB VIII, familiengerichtsnahen Beratungen im Kontext von familiengerichtlichen Anordnungen oder Empfehlungen sowie der Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts nach § 18 SGB VIII. Aktuelle Erkenntnisse zur Situation allein- und getrennt erziehender Eltern Alleinerziehend ist ein Konzept, das in Deutschland und in anderen Industrienationen bereits seit Längerem existiert, sich jedoch über die Zeit hinweg stets gewandelt hat, wie bspw. auch die Begriffsgeschichte zeigt, die u. a. von Halbfamilien, alleinstehenden Müttern oder Ein-Eltern- Familien spricht. Der Terminus „getrennt erziehende Eltern oder Familien“ ist dagegen erst 473 uj 11+12 | 2024 Wirksamkeit von Trennungs- und Scheidungsberatung seit Kurzem und stärker in Fachsprache und Literatur verwendet worden. In den Blickpunkt rückt mit dieser Bezeichnung vor allem der „andere Elternteil“, der nach der Trennung nicht mehr im selben Haushalt wie das Kind lebt (Walper et al. 2021). Von daher wird dieser häufig auch als Nicht-Residenz-Elternteil bezeichnet, analog zum angloamerikanischen Nonresident parent. Die Diskussion darum, ob und wie Kinder nach einer Trennung oder Scheidung weiter mit beiden Eltern Umgang haben bzw. von beiden betreut werden, spiegelt sich auch in der Frage nach dem Betreuungsmodell, das bislang in Deutschland vor allem das sogenannte Residenzmodell ist (ohne das es hier eine festgeschriebene Regel gebe). Darunter wird gemeinhin verstanden, dass das Kind nach einer Trennung nur oder weitgehend bei einem Elternteil lebt. Beim paritätischen Wechselmodell wohnt das Kind nach einer elterlichen Trennung hingegen zu (fast) gleichen Anteilen bei beiden Elternteilen. Zurzeit wird daran geforscht, ob Wechselmodelle in der Betreuung einen Vorteil für Kinder, Eltern und je nachdem die gesamte Familie darstellen (im Vergleich zum Residenzmodell), jedoch scheint es auf die Lage und die Situation im Einzelfall anzukommen. Gelingt eine Trennung in beiderseitigem Einvernehmen, wirkt sich das meist günstig auf die Betreuungsverhältnisse aus. Umgekehrt ist hinlänglich bekannt, dass Kinder unter den Trennungskonflikten ihrer Eltern leiden und diese letztlich ihre Entwicklung beeinträchtigen können (van Dijk et al. 2020). Insofern gehören für die Trennungs- und Scheidungsberatung (§ 17 SGB VIII) Fragen nach praktischen Regelungen zum Umgang oder auch zur Aufteilung der Kinderbetreuung zu den häufigsten Anliegen in Beratungsstellen (Nicodemus et al. 2024). Gleichzeitig gehören diese Themen, welche nicht selten in Elternkonflikten münden, zu den zentralen Problembereichen von Allein- und getrennt Erziehenden. Daneben zählen insbesondere für den Elternteil, der hauptsächlich mit dem Kind lebt, die Balance zwischen Erwerbsarbeit und Zeit für die Kinderbetreuung sowie eine erhöhte Armutsgefährdung zu den zentralen Herausforderungen (Braukmann et al. 2019). Daher sind vor allem in der Umgangsberatung (§ 18 SGB VIII) Fragen, welche die ökonomische und juristische Dimension des Familienlebens betreffen, sehr relevant bis hin zu existenziell. Hier schließen sich in der Folge auch Fragen des Kindesunterhalts an, die oftmals mithilfe von Jugendämtern (Unterhaltsvorschuss) versucht werden zu klären. Rahmen der Wirkungsanalyse Die Wirkungsanalyse im Rahmen der Wir.EB-Studie ist systemisch angelegt und umfasst insgesamt 13 Lebensbereiche, die aus dem „Capability Approach“ bzw. Grundbefähigungsansatz nach Amartya Sen und Martha Nussbaum abgeleitet sind (Otto/ Ziegler 2010). Diese bilden die im Zuge der Beratungsprozesse bei den beratenen Menschen und Familien erreichten Veränderungen von Verwirklichungschancen bzw. Rahmenbedingungen für ein gelingendes Leben ab. In der standardmäßig eingesetzten Grundfassung des Instruments spiegelt jede der 13 Dimensionen (im Folgenden mit „Capa“ abgekürzt) genau eine Frage bzw. ein Item im Erhebungsbogen wider. Die Auswertungsergebnisse werden dann später nach den gleichen Bereichen aufgeschlüsselt und dargestellt (s. unten). Dabei zielen sechs Fragen auf die individuellen Grundbefähigungen der/ des jungen Menschen, drei auf die Familie bzw. das Familiensystem und vier weitere auf die spezifische Lebenssituation der Eltern ab. Im Einzelnen werden folgende Lebensbereiche beschrieben: Dimensionen junger Mensch: ➤ Capa 1: Körperliche und psychische Integrität/ Gesundheit ➤ Capa 2: Lernen und Leistung, Bildung, geistige Fähigkeiten ➤ Capa 3: Fähigkeiten zur Bewältigung und Schutzfaktoren (Resilienz) ➤ Capa 4: Sozioemotionale Fähigkeiten 474 uj 11+12 | 2024 Wirksamkeit von Trennungs- und Scheidungsberatung ➤ Capa 5: Eigenständigkeit (Autonomie) und Teilhabe ➤ Capa 6: Freizeitaktivitäten und -kompetenzen Dimensionen Familie: ➤ Capa 7: Wohnen und Leben ➤ Capa 8: Zusammenleben/ familiäre Beziehungen ➤ Capa 9: Schutz und Versorgung Dimensionen Eltern: ➤ Capa 10: Körperliche und psychische Integrität/ Gesundheit (elternbezogen) ➤ Capa 11: Fähigkeiten zur Bewältigung und Schutzfaktoren (elternbezogen) ➤ Capa 12: Werte/ Ethik/ erziehungsleitende Vorstellungen ➤ Capa 13: Erziehungskompetenz Die Einschätzungen zu den einzelnen Dimensionen werden im Rahmen des längsschnittlich angelegten Erhebungsdesigns, soweit darstellbar, bei Beginn und am Ende der Beratungsprozesse eingeholt. Dabei gilt der Grundbefähigungsansatz nicht nur aufgrund seiner Abkehr von einer klinisch-defizitorientierten Herangehensweise als „State of the Art“, sondern erlaubt zudem eine unmittelbare Vergleichbarkeit der in Wir.EB erhobenen Sichtweisen von Beratungsfachkräften, Eltern und jungen Menschen. Im Detail sind die methodischen Grundlagen der Vorgehensweise von Wir.EB sowie ihre Validität und Aussagekraft im Rahmen einer umfassenden Buchpublikation ausführlich beschrieben (Arnold et al. 2018). Beratungen, die aufgrund familiärer Konflikte begonnen wurden Wie einleitend dargelegt, sind Belastungen der jungen Menschen durch familiäre Konflikte die mit Abstand am häufigsten genannten Gründe für die Initiierung einer Beratung. Die einfachste Möglichkeit, die potenziellen Wirkungen von Beratungen im Kontext von Trennung und Scheidung zu verstehen, besteht darin, die Beratungsprozesse einer näheren Betrachtung zu unterziehen. Entsprechend ist in Abbildung 1 das Wirkungsprofil für die 13 Grundbefähigungsdimensionen der Beratungsfälle, die aufgrund familiärer Konflikte begonnen wurden, im Vergleich zur Wir.EB-Gesamtstichprobe als Referenz dargestellt. Eingeflossen sind hier alle Fälle, für die längsschnittliche Daten vorliegen, die eine Veränderungsbestimmung zwischen Beginn und Ende der Beratungen ermöglichen. Das Ausmaß der Veränderungen auf den einzelnen Skalen ist auf der vertikalen y-Achse abgetragen. Die Smileys kennzeichnen hier, entsprechend den international üblichen statistischen Standards, die Schwellenwerte für das Ausmaß der Veränderungen nach kleinen, mittleren und großen Effektstärken (theoretisch sind auch negative Werte auf der Veränderungsskala möglich, die beobachteten Mittelwerte liegen aber durchgängig im positiven Bereich). Allgemein zeigt sich, dass die Erziehungsberatung neben dem familiären Zusammenleben besonders starke positive Wirksamkeiten im Bereich der psychischen Gesundheit und der Stärkung von Bewältigungsfähigkeiten bei Eltern und jungen Menschen hat sowie zur Förderung der Erziehungskompetenz beitragen kann. Betrachtet man die Fälle, in denen familiäre Konflikte für die Beratung ausschlaggebend waren, so zeigt sich, dass sich hier speziell im Bereich der familiären Beziehungen und Interaktionen (Capa 8) nochmals signifikant deutlich höhere Beratungserfolge zeigen. Dies ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass bei entsprechenden Beratungsbedarfen zielgerichtet an entsprechenden Themenstellungen gearbeitet wird und gerade in den hier unmittelbar relevanten Dimensionen auch entsprechend positive Ergebnisse in den Wahrnehmungen der am Beratungsprozess beteiligten Akteur: innen erreicht werden. Der Befund unterstreicht die Leistungsfähigkeit und die gemeinhin gute Passung entsprechender Fragestellungen im Rahmen der Erziehungsberatung. 475 uj 11+12 | 2024 Wirksamkeit von Trennungs- und Scheidungsberatung Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung nach § 17 SGB VIII Eltern in Trennung oder Scheidung haben einen Rechtsanspruch auf Beratungsleistungen nach § 17 SGB VIII. In dem Fall soll im Rahmen der Beratungen eine Klärung herbeigeführt werden, wie sie künftig ihre elterliche Verantwortung für das Kind bzw. die Kinder in förderlicher Weise wahrnehmen können und wie sowohl Eltern als auch Kinder in der schwierigen Lebenssituation nach der Trennung unterstützt werden können (bke 2012). Wenn es Kinder gibt, können sich Eltern im Rahmen des § 17 SGB VIII allerdings im „präventiven“ Sinne auch vorher schon zu Fragen der Partnerschaft beraten lassen. Idealerweise lassen sich familiäre Konflikte bereits„befrieden“, bevor es überhaupt zu einer Trennung kommt. Ansonsten finden Paarberatungen im Wesentlichen in Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen (EFL) statt, wobei viele Beratungsstellen Erziehungsberatung und EFL als integrierte Beratungsleistung „unter einem Dach“ anbieten. In Abbildung 2 sind die differenziellen Wirkungsunterschiede von Beratungen dargestellt, die entweder ausschließlich nach § 17 SGB VIII den Fokus auf die Paarbzw. Elternebene setzen oder in Verbindung der §§ 17 und 28 durchgeführt werden. Als Referenz bzw. „Baseline“ dienen jeweils die Beratungsprozesse, deren Rechtsgrundlage ausschließlich Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII beinhaltet. Dabei werden wiederum deutlich abgrenzbare Wirkungsprofile deutlich. Genuine Erziehungsberatungsprozesse nach § 28 SGB VIII haben in der Regel einen stärkeren Fokus auf kindbezogene Fragestellungen wie bspw. schulische und/ oder psychische Probleme, Entwicklungsverzögerungen sowie Auffälligkeiten im Sozialverhalten. Entsprechend ist es nicht verwunderlich, dass, wie die Daten aus der Wir.EB-Studie belegen, insbesondere die Förderung der jungen Men- Abb. 1: Beratungswirkungen bei familiären Konflikten als Beratungsanlass 476 uj 11+12 | 2024 Wirksamkeit von Trennungs- und Scheidungsberatung schen in durchgängig allen, auf diese selbst bezogenen Wirkungsdimensionen in signifikant höherem Umfang gelingt. Zudem ist im Vergleich auch eine signifikant deutlichere Verbesserung des Erziehungsverhaltens festzustellen. Bei den eher elternbzw. paarzentrierten Beratungen nach § 17 SGB VIII weisen dahingegen - mit Ausnahme von Fragen nach Erziehungskompetenzen und -verhalten, die hier weniger zentral sind - durchgängig die auf das Familiensystem sowie unmittelbar auf die Eltern selbst bezogenen Grundbefähigungsdimensionen signifikant höhere Veränderungseffekte auf. Die absolut stärksten Verbesserungen zeigen sich dabei passenderweise wiederum im Bereich der familiären Interaktion und des Zusammenlebens (Capa 8). Werden die Paarberatungen nach § 17 SGB VIII mit Erziehungsberatungen nach § 28 SGB VIII kombiniert, nähern sich die Wirkungsprofile einander an. Es liegt nahezu ein „additiver“ Effekt vor, der sich bei den jungen Menschen insbesondere bei der psychischen Gesundheit (Capa 1) und der Stärkung im Umgang mit belastenden Situationen (Capa 3) sowie im Lern- und Leistungsbereich (Capa 2) manifestiert und sozusagen die Stärken aus den spezifischen Wirkungsprofilen der beiden Rechtskreise miteinander kombiniert. Familiengerichtsnahe Beratungen Eine besondere Adressat: innengruppe von Erziehungsberatungsstellen sind hochstrittige Elternteile. Die Hochstrittigkeit kennzeichnet sich u. a. durch geringe Kompromissbereitschaft, ausgeprägte emotionale Reaktionen, Kontrollverluste und gegenseitige Eskalationen zwischen den Elternteilen. Familiengerichte können nach § 156 FamFG formal anordnen, dass Eltern eine Beratung in Anspruch nehmen, in vielen Fällen wird diese im Sinne der elterli- Abb. 2: Beratungswirkungen bei Paarberatungen nach § 17 SGB VIII 477 uj 11+12 | 2024 Wirksamkeit von Trennungs- und Scheidungsberatung chen Verantwortung aber lediglich empfohlen. Wenngleich nicht alle Beratungen, die im Kontext von Familiengerichtsfällen stattfinden, als hochkonflikthaft einzustufen sind, liegt hier zweifelsfrei ein hoher Anteil vor (Fichtner 2018). Entsprechend ist es nicht verwunderlich, dass viele Beratungsfachkräfte die entsprechenden Beratungsfälle als besonders herausfordernd erleben. Dabei werden die Beratungsprozesse von den Berater: innen subjektiv oftmals als wirkungslos erlebt. Datenseitig kann im Zuge der Wirkungsanalyse zwar bestätigt werden, dass familiengerichtsnahe Beratungen aufgrund ihrer Komplexität tatsächlich eine signifikant niedrigere Wirksamkeit aufweisen, die These der Wirkungslosigkeit kann aber klar widerlegt werden. Abbildung 3 zeigt die Ergebnisse der familiengerichtsnahen Beratungen im Vergleich zur Gesamtstichprobe. Zur besseren Übersicht sind hier die Grundbefähigungen über alle Bereiche insgesamt sowie für die auf die jungen Menschen, das Familiensystem und die Eltern bezogenen Capability-Dimensionen zusammengefasst dargestellt. Bei Betrachtung der einzelnen Bereiche zeigt sich, dass bei familiengerichtsnahen Beratungen im Bereich der familiensystembezogenen Konfliktbereiche sogar vergleichbare Wirkungen wie in anderen Beratungsprozessen auch erzielt werden. Lediglich bei den spezifischen Änderungen bei den jungen Menschen und den Eltern selbst werden nur unterdurchschnittliche Effekte erreicht. Die Wirkungen sind hier absolut gesehen aber immer noch im signifikant positiven Wirkungsbereich kleiner Effektstärken angesiedelt. Ein deutlicher Unterschied zeigt sich allerdings dahingehend, ob die Mitwirkung der Beratung richterlich angeordnet oder nur empfohlen wurde (s. Abbildung 3). Wie zu erwarten, erweisen sich Zwangskontexte für das Gelingen von Beratungsprozessen nur bedingt als dienlich. Das Wirkungsniveau fällt hier durchgehend deutlich niedriger aus. Nichtsdestotrotz liegen aber auch bei gerichtlich angeordneten Abb. 3: Beratungswirkungen bei Familiengerichtsverfahren (FGV) 478 uj 11+12 | 2024 Wirksamkeit von Trennungs- und Scheidungsberatung Beratungen insgesamt immer noch signifikant positive Wirksamkeiten vor, die wiederum im Bereich kleiner Effektstärken angesiedelt sind. Das niedrigere Wirkungsniveau bei angeordneten Beratungen deckt sich hier mit bereits publizierten Befunden aus der Wirkfaktorenanalyse von Wir.EB, die zeigen, dass die Wahrscheinlichkeit für erfolgreiche Beratungsprozesse steigt, wenn diese möglichst aus Eigeninitiative der Eltern und nicht durch Vermittlung Dritter initiiert werden (Arnold et al. 2018). Eine tiefergehende Analyse der in Wir.EB untersuchten Fälle mit Mitwirkung der Erziehungsberatung in Familiengerichtsverfahren zeigt weitere signifikante Unterschiede zu anderen Beratungsprozessen auf, die die Besonderheiten der entsprechenden Beratungsprozesse nochmals herausstellen: ➤ fast durchgängig sind bei familiengerichtsnahen Beratungen familiäre Konflikte der Hauptanlass (91,4 % vs. 39,7 % in der Referenzgruppe) ➤ deutlich höherer Anteil alleinerziehender Elternteile (57,1 % vs. 34,7 %) mit zudem leicht höherem Risiko in der Gruppe der Alleinerziehenden, dass im Anschluss an die Beratung noch (andere) erzieherische Hilfen notwendig sind (3,6 % vs. 1,5 %) ➤ deutlich höherer Anteil jüngerer Kinder, in der Altersgruppe unter 6 Jahren (47,1 % vs. 30,7 %) ➤ deutlich höherer Anteil von Familien, die das Familieneinkommen vorrangig aus Transferleistungsbezug beziehen (37,0 % vs. 10,8 %) ➤ höherer Anteil an Unterbringungen der Kinder in Pflegefamilien im Vorfeld der Beratung (5,7 % vs. 0,8 %) ➤ signifikanter, in absoluten Zahlen aber nur leicht höherer Anteil vorausgegangener Gefährdungseinschätzungen zu potenziell vorliegenden Kindeswohlgefährdungen (2,9 % vs. 0,1 %) Bei den vorliegenden Zahlen sollte zumindest darauf hingewiesen werden, dass die absolute Zahl der in Wir.EB dokumentierten familiengerichtsnahen Beratungen mit n = 169 und einem Anteil an den Gesamtdokumentationen mit vollständigen Längsschnittdaten von unter 2 % nur vergleichsweise gering ausfällt. In diesem Zusammenhang weisen die beteiligten Beratungsstellen oft darauf hin, dass die Durchführung einer Evaluation in Kontexten der Hochstrittigkeit nicht immer trivial ist. Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts nach § 18 SGB VIII Sollte es trotz aller Bemühungen nach einer Trennung nicht möglich sein, dass die Elternteile den Kontakt zu ihren Kindern ohne Vermittlung durch Dritte in „Eigenregie“ gestalten können, besteht die Möglichkeit, dass Erziehungsberatungsstellen den Umgang im Rahmen des § 18 SGB VIII professionell begleiten. Der sogenannte begleitete Umgang umfasst dabei u. a. eine ausführliche Vorbereitung aller Beteiligten, insbesondere der Kinder (Naudiet 2018). Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts nach § 18 SGB VIII weisen für sich betrachtet ebenfalls ein eher unterdurchschnittliches Wirkungsniveau auf (s. Abbildung 4). Das Wirkungsprofil entspricht dabei aber in etwa dem bereits für die familiengerichtsnahen Beratungen beschriebenen, wobei insbesondere im Bereich der familiensystembezogenen Grundbefähigungen wiederum ein mit anderen Beratungsprozessen vergleichbares Wirkungsniveau erreicht wird. Auffällig ist zudem, dass in Kombination mit den anderen bereits diskutierten Rechtsgrundlagen das Wirkungsniveau deutlich angehoben wird und insbesondere in simultaner Verbindung mit §§ 28, 17 und 18 SGB VIII insgesamt über alle Grundbefähigungsdimensionen hinweg nahezu auf dem Niveau der Referenzgruppe liegt (s. Abbildung 4). 479 uj 11+12 | 2024 Wirksamkeit von Trennungs- und Scheidungsberatung Fazit und Ausblick Erziehungsberatungsstellen bearbeiten zentral die sozio-emotionalen Aspekte des Trennungsgeschehens mit fachlich individuell abgestimmten Beratungsangeboten für Eltern, aber auch für Kinder und Jugendliche. Die Berater: innen haben profunde Kenntnisse der psychosozialen und familienrechtlichen Rahmenbedingungen sowie Kooperationsbeziehungen mit anderen scheidungsbegleitenden Institutionen. Dabei steht das Wohlergehen der betroffenen Kinder im Vordergrund. Zudem arbeiten Erziehungsberatungsstellen mit Elternpaaren und haben ausgewiesene Kompetenzen in der Stärkung von Eltern in ihrer Elternschaft sowie in der Moderation von Paardynamiken und familiären Konflikten (Bromann 2020). Die in diesem Beitrag dargestellten Befunde der Wirkungsanalysen belegen dies eindrucksvoll aus unterschiedlichen Blickwinkeln und für vielfältige Beratungsbedarfe im Vorfeld, während und nach Trennungsprozessen. Mit Fokus auf die Kinder können Erziehungsberatungsstellen insbesondere die Folgen von psychischen Belastungen auffangen und Resilienzen und Bewältigungsfähigkeiten für den Umgang mit Belastungen gezielt fördern. Eine wichtige Erkenntnis - belegen doch zahlreiche Studien, dass im Zuge der von vielen Menschen in Folge von Coronapandemie, Klimakrise, Ukraine-Krieg oder Palästinakonflikt als krisenhaft erlebten Zeiten die Belastungen von Eltern, jungen Menschen und Familiensystemen im Allgemeinen sichtlich angestiegen sind (Andresen et al. 2020; Arnold 2023). Der gesteigerte psychosoziale „Druck“ auf die Familiensysteme erhöht gleichsam das Spannungspotenzial für das Entstehen familiärer Konflikte und Disruptionen im Zusammenleben von (Eltern-)Paaren und Kindern. Mit Blick auf das Entstehen von Lebenssituationen, die den Familienalltag stark belasten und im Extremfall in Trennung und Scheidung münden können, ist in der Erziehungsberatung insbesondere im Bereich der Prävention ein hohes Potenzial zu sehen. Abb. 4: Beratungswirkungen bei umgangsrechtlichen Beratungen nach § 18 SGB VIII 480 uj 11+12 | 2024 Wirksamkeit von Trennungs- und Scheidungsberatung Die zunehmende Nachfrage nach niederschwelligen Beratungsangeboten wird vor diesem Hintergrund u. a. durch stetig wachsende Fallzahlen belegt. Insbesondere im Zusammenhang mit Trennungs- und Scheidungsfragen berichten viele Beratungsfachkräfte, dass die Beratungen zudem immer vielschichtiger und komplexer werden, was einen höheren beraterischen Ressourceneinsatz erfordert. So hat sich bspw. gerade im Bereich der Hochstrittigkeit ein Vorgehen etabliert, dass Eltern zunächst zu getrennten Einzelsitzungen eingeladen werden. In vielen Fällen wird mittlerweile auch eine Co-Beratung präferiert, im Rahmen derer mehrere Berater: innen mit den Eltern interagieren oder für einzelne Klient: innen zuständig sind (Schlund 2018). Obwohl es einige fachliche Empfehlungen für die Trennungs- und Scheidungsberatung inkl. der Beratung bei hocheskalierendem Elternverhalten gibt (z. B. Kindler/ Eppinger 2022), fehlt es hier jedoch noch an verbindlichen Standards in der Aus- und Weiterbildung von Fachkräften. Auch weil juristische und ökonomische Themen eher selten zur Expertise von Erziehungsberatung gezählt werden, finden zahlreiche Trennungseltern dazu keine adäquate Anlaufstelle. Fachanwält: innen helfen nur bedingt, wenn Eltern in Konfliktsituationen gegeneinander arbeiten. Die Diskussionen um die unterschiedlichen Betreuungsmodelle zeigen, dass auch solche Fragen in der Erziehungsberatung zunehmend an Relevanz gewinnen werden und entsprechende Kompetenzen bei Berater: innen noch weiter gestärkt werden sollten (Evcil/ Paulus 2022). Denn für Allein- und Getrennterziehende und ihre Kinder ergeben sich je nach Betreuungsmodell unterschiedliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen, die zu weiteren (auch psychosozialen) Belastungen führen können. Eine zukünftige Herausforderung wird darin bestehen, wie vor dem Hintergrund steigender Fallzahlen und erweiterter fachlicher Anforderungen - insbesondere durch den in seiner Intention begrüßenswerten inklusiven Anspruch der Novellierung des SGB VIII und den notwendigen Ausbau digitaler Beratungsangebote - eine „Überforderung der Systeme“ verhindert werden kann. Dies muss geschehen, obwohl die öffentlichen Haushalte zunehmend angespannt sind und die Finanzierungen stagnieren. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass eine qualitativ hochwertige Erziehungsberatung, die in diesem Beitrag als hoch wirksam beschrieben wird, als sozialraumnahes, niederschwelliges und systemrelevantes Angebot nachhaltig erhalten bleibt. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass die wirkungsorientierte Evaluation „Wir.EB“ fortgeführt wird und der Beratungspraxis als Grundlage zur Sichtbarmachung der Beratungswirkungen in der Außendarstellung sowie zur Weiterentwicklung der eigenen Fachlichkeit vor Ort zur Verfügung steht. Eine Teilnahme steht allen interessierten Beratungsstellen, unabhängig von ihrer Trägerschaft, jederzeit offen. Weitere Informationen zur Teilnahme finden sich u. a. auf der Projekthomepage unter www.wireb.de. Jens Arnold IKJ Institut für Kinder- und Jugendhilfe gGmbH Altendorfer Str. 237 45143 Essen E-Mail: arnold@ikj-online.de Prof. Dr. Mathias Berg Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen Wörthstr. 10 50668 Köln E-Mail: m.berg@katho-nrw.de Literatur Andresen, S., Lips, A., Möller, R., Rusack, T., Schröer, W., Thomas, S. et al. (2020): Erfahrungen und Perspektiven von jungen Menschen während der Corona- Maßnahmen. UVH, Hildesheim Arnold, J. (2023): Die Wirksamkeit der Erziehungs- und Familienberatung im Spiegel der Corona-Pandemie. Aktuelle Befunde aus der Evaluation Wir.EB. Informationen für Erziehungsberatungsstellen 23 (1), 26 - 31 481 uj 11+12 | 2024 Wirksamkeit von Trennungs- und Scheidungsberatung Arnold, J., Macsenaere, M., Hiller, S. (2018): Wirksamkeit der Erziehungsberatung. Ergebnisse der bundesweiten Studie Wir.EB. Lambertus, Freiburg Berg, M., Naudiet, S., Scheuerer-Englisch, H. (2022): Erziehungsberatung als Trennungs- und Scheidungsberatung - Relevanz und Qualität des Angebots für gemeinsam getrennt erziehende Eltern. ZKJ - Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe, 17 (9-10), 343 - 347. Braukmann, J., Stoll, E., Juncke, D. (2019): Alleinerziehend - Situation und Bedarfe. Aktuelle Studienergebnisse zu Nordrhein-Westfalen und der Bundesrepublik Deutschland. In: https: / / vamv-live-1a5003a80f6644c 3855ee16bd7019-03bb958.divio-media.com/ filer_ public/ 37/ 35/ 3735f340-4142-4ea1-af6e-32d88a b445bb/ vamv_alleinerziehende-situationen_und_ bedarfe_einzelseiten_web.pdf, 13. 7. 2024 Bromann, C. (2020): Eltern-Paare gut beraten. Beltz Juventa, Weinheim Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) (2012): Inanspruchnahme von Erziehungsberatung bei gemeinsamer elterlicher Sorge nach Trennung und Scheidung. Informationen für Erziehungsberatungsstellen 12 (2), 14 - 19 Evcil, S., Paulus, M. (2022): Alleine oder gemeinsam? Rechtsvorstellungen in der Trennungs- und Erziehungsberatung. neue praxis 52 (6), 552 - 569 Fichtner, J. (2018): Hochkonfliktberatung: Beratungsstellen zwischen gerichtlicher Erwartung und elterlicher Verzweiflung. In: Witte, S. (Hrsg.): Erziehungsberatung. Standpunkte, Entwicklungen, Konzepte. Lambertus, Freiburg im Breisgau, 91 - 107 Juncke, D., Weßler-Poßberg, D., Arnold, J., Mohr, S., Nicodemus, J., Schmollinger, T. et al. (2020): Evaluation der Familienberatung in Nordrhein-Westfalen. Abschlussbericht. In: https: / / www.mkjfgfi.nrw/ sites/ default/ files/ documents/ abschlussbericht_familienberatung_final.pdf, 3. 7. 2024 Kindler, H., Eppinger, S. (2022): Beratung hilft! Ein Leitfaden für Fachkräfte, die Eltern zu Trennung und Scheidung beraten. In: https: / / www.dji.de/ fileadmin/ user_upload/ bibs2022/ DJI_2022_Eppinger_Kindler- Trennungsleitfaden.pdf, 3. 7. 2024 Naudiet, S. (2018): Zielgruppen der Erziehungsberatung. In: Witte, S. (Hrsg.): Erziehungsberatung. Standpunkte, Entwicklungen, Konzepte. Lambertus, Freiburg im Breisgau, 131-141 Nicodemus, J., Altmann, N., Juncke, D., Süderhauf- Kravets, H. (2024): Studie zu Beratungsstrukturen und Beratungsbedarfe im Kontext von Trennung. Abschlussbericht. In: https: / / www.prognos.com/ sites/ default/ files/ 2024-03/ Studie_Bedarfe_Strukturen_ Trennungsberatung.pdf, 13. 7. 2024 Otto, H.-U., Ziegler, H. (Hrsg.) (2010): Capabilities - Handlungsbefähigung und Verwirklichungschancen in der Erziehungswissenschaft. 2. Aufl. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden Schlund, M. (2018): Arbeit mit hochstrittigen Eltern und gerichtlich angeordnete Beratungen. In: Witte, S. (Hrsg.): Erziehungsberatung. Standpunkte, Entwicklungen, Konzepte. Lambertus, Freiburg im Breisgau, 236 - 249 Statistisches Bundesamt (Destatis) (2022): Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige. 2021. In: https: / / www. destatis.de/ DE/ Themen/ Gesellschaft-Umwelt/ Soziales/ Jugendarbeit/ Publikationen/ Downloads-Jugendarbeit/ erzieherische-hilfe-5225112217004.pdf? __blob=publi cationFile, 3. 7. 2024 Statistisches Bundesamt (Destatis) (2024 a): 6,1 % weniger Ehescheidungen im Jahr 2023. Pressemitteilung Nr. 251 vom 27. Juni 2024. In: https: / / www.destatis. de/ DE/ Presse/ Pressemitteilungen/ 2024/ 06/ PD24_ 251_126.html, 13. 7. 2024 Statistisches Bundesamt (Destatis) (2024 b): 15 % der Alleinerziehenden mit Kindern unter 18 Jahren sind Väter. Zahl der Woche Nr. 20 vom 16. Mai 2023. In: https: / / www.destatis.de/ DE/ Presse/ Pressemitteilungen/ Zahl-der-Woche/ 2023/ PD23_20_p002.html, 13. 7. 2024 van Dijk, R., van der Valk, I. E., Deković, M., Branje, S. (2020): A meta-analysis on interparental conflict, parenting, and child adjustment in divorced families: Examining mediation using meta-analytic structural equation models. Clinical psychology review 79, 101861 Walper, S., Kreyenfeld, M., Beblo, M., Hahlweg, K., Nebe, K., Schuler-Harms, M. et al. (2021): Gemeinsam getrennt erziehen. Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen beim BMFSFJ. Wissenschaftlicher Beirat für Familienfragen beim BMFSFJ, Berlin