eJournals unsere jugend 76/2

unsere jugend
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0342-5258
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/uj2024.art09d
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2024
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Die Geister, die ich rief?

21
2024
Matthias Laub
Der Fachkräftemangel, insbesondere in der Kinder- und Jugendhilfe, spitzt sich dramatisch zu. Immer lauter werden die Stimmen, die Soziale Arbeit solle weiter geöffnet werden für fachfremde QuereinsteigerInnen. Der Artikel diskutiert, ob dies im Sinne der „Multiprofessionalität“ sinnvoll ist und versucht neue Perspektiven für Wissenschaft und Praxis zu schaffen.
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55 unsere jugend, 76. Jg., S. 55 - 65 (2024) DOI 10.2378/ uj2024.art09d © Ernst Reinhardt Verlag von Prof. Dr. Matthias Laub Jg. 1975; Professor für Wissenschaft Soziale Arbeit und Sozialarbeitsforschung an der Hochschule Landshut Die Geister, die ich rief? Professionelle Diversifizierung in Zeiten des Fachkräftemangels Der Fachkräftemangel, insbesondere in der Kinder- und Jugendhilfe, spitzt sich dramatisch zu. Immer lauter werden die Stimmen, die Soziale Arbeit solle weiter geöffnet werden für fachfremde QuereinsteigerInnen. Der Artikel diskutiert, ob dies im Sinne der „Multiprofessionalität“ sinnvoll ist und versucht neue Perspektiven für Wissenschaft und Praxis zu schaffen. Ein Mangel, der nicht nur demografische Ursachen hat Der branchenübergreifende Fachkräftemangel in der Sozialen Arbeit im Allgemeinen sowie in der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe im Besonderen ist so stark ausgeprägt (vgl. Bundesagentur für Arbeit 2022; Krüger 2018, 12 - 15), dass dies mittlerweile zu verzweifelten Appellen seitens der Fachverbände in Richtung Politik führt, endlich wirksame Maßnahmen zu ergreifen, die Auswirkungen abzufedern und eine Aufrechterhaltung qualifizierter Hilfeangebote und Unterstützungsleistungen nachhaltig zu gewährleisten (vgl. AFET 2023). Längst ist klar, dass dies die ersten Vorboten eines demografischen Wandels sind, der durch das Ausscheiden der sog. „Babyboomer“ aus dem Erwerbsleben zustande kommt. Dies bedeutet, dass sich der Mangel in den nächsten beiden Jahrzehnten noch weiter verschärfen wird und nicht kompensierbar ist durch eine Mobilisierung vorhandener Arbeitskräfte, z. B. aus dem Kreis der Arbeitssuchenden. Zu ausgeschöpft ist bereits das Potenzial am Arbeitsmarkt aufgrund einer sehr hohen Erwerbsbeteiligung, sodass gerade in der Sozialen Arbeit kaum Zugänge zu verzeichnen sind (vgl. Statistisches Bundesamt 2019). Doch diese Mangellage rein aus dieser bevölkerungsstrukturellen Perspektive zu beurteilen, erscheint zu kurz gegriffen. Sie geht auch auf eine sich verändernde Praxis der Sozialen Arbeit zurück. Bis heute ist es beispielsweise nicht gelungen, Soziale Arbeit - erst recht in der Kinder- und Jugendhilfe - attraktiv für (junge) Männer bzw. männliche Absolventen des Studiums Soziale Arbeit zu machen. Soziale Arbeit stellt sich auch weiterhin stark geschlechtersegregiert dar mit einem gerade in der Kinder- und Jugendhilfe sehr hohen Frauen- und Teilzeitbeschäftigtenanteil (vgl. Hickmann/ Koneberg 2022, 1 - 3; Malin et al. 2019, 4). Dadurch erhöht sich nicht nur der reale Fachkräftebedarf, sondern aus der männlichen Hälfte der Bevölkerung sind kaum Zugänge zu verzeichnen (vgl. Statistisches Bundesamt 2019). Gerade die Kinder- und Jugendhilfe ist zu 88 % weiblich (vgl. Rauschenbach 56 uj 2 | 2024 Professionelle Diversifizierung 2020, 3 - 5) und angesichts patriarchaler gesellschaftlicher Gegebenheit besonders betroffen von Care-Aufgaben der Beschäftigten, Arbeitszeitunterbrechungen und eingeschränkter Mobilität mit entsprechenden Auswirkungen auf die soziale Anerkennung, die Gehaltsniveaus und Entwicklungsperspektiven (vgl. Schneiders / Schönauer 2022, 362). Dies wirkt sich auch auf die Wahrnehmung der Sozialen Arbeit und Minderbewertung als „Frauenberuf“ durch männliche Schüler und sogar Studierende Sozialer Arbeit aus (vgl. Böhm/ Budde 2014). Sozialer Arbeit werden vor dem Hintergrund von reproduzierten Geschlechterklischees mangelnde Erfolgsaussichten und ein eher niedriges Qualifikationsniveau zugeschrieben. Das Studium wird als stark weiblich konnotiert und als marginalisiertes Gegenmodell zu tradierter Männlichkeit wahrgenommen, und dies angesichts der Tatsache, dass gerade bei jungen Männern tradierte Männlichkeitsbilder wieder zunehmen. Die wenigen Männer, die tatsächlich Soziale Arbeit studieren, finden den Zugang stets über persönliche Erfahrungen, z. B. den Bundesfreiwilligendienst, entscheiden sich aber selbst später dann für Handlungsfelder der Sozialen Arbeit, in denen sie sich am ehesten ein Ausleben tradierter Männlichkeitsideale versprechen (vgl. Kosuch/ Fehrenbach 2014). Die weiblichen Studierenden bzw. Fachkräfte reproduzieren diese Geschlechterstereotype und sehen männliche Attribute als Kompetenzen, über die sie nach eigener Wahrnehmung nicht verfügen. Vielen weiblichen Fachkräften erscheinen männliche Aufstiegsambitionen und die faktisch viel besseren Aufstiegsmöglichkeiten auf männlich konnotierte Positionen (z. B. Geschäftsführung) als schlüssig und keineswegs als ungerechtfertigt (vgl. Ganß 2014). Hinzu kommt, dass der Bedarf an sozialen Hilfen bzw. Hilfen zur Erziehung in den vergangenen 15 Jahren nicht nur enorm angestiegen ist (vgl. Schneiders/ Schönauer 2022, 357), der Mangel hat sich nach der Coronapandemie gerade aus der Perspektive der Kinder, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien auch qualitativ verschärft (vgl. Hickmann/ Koneberg 2022, 1; Müller et al. 2021, 31 - 34). Dadurch sind auch die fachlich-konzeptionellen, administrativen und rechtlichen Anforderungen an Fachkräfte der Sozialen Arbeit gestiegen, insbesondere in der Kinder- und Jugendhilfe, die nicht nur das größte Handlungsfeld Sozialer Arbeit darstellt, sondern mehr Beschäftigte aufweist als die Automobilindustrie oder die Landwirtschaft (vgl. Nick 2021, 140; Aner/ Hammerschmidt 2018, 29; Rauschenbach 2020, 1). Es verwundert daher nicht, dass damit auch ein enormer Studienplatzausbau verbunden war und sich die Zahl der Studierenden versechsfacht hat bzw. die Zahl der Sozialtätigen um 30 % angewachsen ist (vgl. Schneiders/ Schönauer 2022, 358 - 360). Allerdings macht sich auch an den Hochschulen der demografische Wandel bemerkbar: Studienzahlen entwickeln sich tendenziell rückläufig, Lehrende gehen in den Ruhestand, privatwirtschaftliche Hochschulen konkurrieren immer mehr mit den Öffentlichen um Studierende durch Flexibilisierung bis an die Schmerzgrenze (vgl. AGJ 2022; Konsortium Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2021, 139, 151; Bayerisches Landesamt für Statistik 2022). So erscheint nicht verwunderlich, dass auch hier Rückgänge an (qualifiziertem) Personal sowie Bedeutungsverluste einschlägiger Inhalte, die gerade für die Kinder- und Jugendhilfe qualifizieren, zu verzeichnen sind (vgl. Bundesjugendkuratorium 2017, 2, 9), während man im Vergleich zu anderen Studiengängen oder Branchen durch die besonderen Anforderungen in der Sozialen Arbeit (Sprache, Rechtssystem, sozialpolitische Kontextualisierung, Qualifikationen usw.) kaum von Internationalisierung bzw. Zuwanderung profitiert (vgl. Bundesagentur für Arbeit 2022; Jensen 2022, 24f ). Und schließlich stellt sich die Mangellage auch als Folge einer hochproblematischen Berufswirklichkeit dar, die Fachkräfte mit dem Gedanken spielen lässt (zur tatsächlichen Umsetzung mangelt es noch an Datenmaterial), aus der Sozialen Arbeit auszusteigen, was neben zu 57 uj 2 | 2024 Professionelle Diversifizierung befürchtenden Abwanderungen der Profession auch noch ein zusätzlich negatives Image einbringt. Über 40 % aller SozialarbeiterInnen können sich keinen Renteneintritt in ihrem aktuellen Beruf vorstellen angesichts massiver Arbeitsunzufriedenheit, Überlastungen, mangelnder Anerkennung und fehlender Handlungsidentifikation (vgl. Schneiders/ Schönauer 2022, 367). Bei Alsago und Meyer (2023) sind es gar 70,2 %. Zwei Drittel der Sozialarbeitenden sind von Burn-out bedroht und sehen sich an einer psychisch-emotionalen Belastungsgrenze verbunden mit einem empfundenen Mangel an Handlungsautonomie sowie Kontrolle über das Arbeitspensum (vgl. ebd.). Bezeichnend ist, dass von diesen Missempfindungen ausgerechnet die jungen, weiblichen Fachkräfte betroffen sind und speziell in der Kinder- und Jugendhilfe ein Fünftel der Beschäftigten einen Berufsbzw. die Hälfte der Fachkräfte einen Arbeitsfeldwechsel in Betracht ziehen. Neben den bereits genannten Gründen wird eine zunehmend unfachliche Praxisumgebung beklagt, die es immer schwerer mache, die eigenen Ansprüche zu verwirklichen (vgl. Averbeck 2019, 167f ). „Multiprofessionalität“ als Narrativ der Öffnung Sozialer Arbeit Auch wenn es hierzu noch kaum Untersuchungen gibt (vgl. Krüger 2018, 14), so ist doch wahrzunehmen, dass die Praxis auf diese Mangellage zunehmend mit einer Öffnung der Sozialen Arbeit für fachfremde QuereinsteigerInnen reagiert - ja diese sogar fordert. Mit QuereinsteigerInnen sind zunächst einmal Kräfte gemeint, die keine grundständigen SozialarbeiterInnen mit staatlicher Anerkennung sind und Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte einnehmen. Da aber gerade in der Kinder- und Jugendhilfe selbst angesichts des sogenannten Fachkräftegebots nach § 72 SGB VIII die Zuschreibung „sozialpädagogische Fachkraft“ sehr unspezifisch ist und auch Professionen in großer Nähe zur Sozialen Arbeit wie z. B. universitäre PädagogInnen, PsychologInnen, KindheitspädagogInnen oder etwa HeilpädagogInnen miteinschließt (vgl. Wiesner et al. 2022: SGB VIII § 72 Rn. 7 - 9 b), geht es hier besonders um Arbeitnehmende, „die sich freiwillig oder unfreiwillig neu in einem beruflichen Umfeld orientieren, für das ihnen die formale Qualifikation im Sinne eines Studienund/ oder Berufsabschlusses gemäß einer Studien- oder Berufsordnung fehlt“ (Knecht 2014, 6). So ist zu beobachten, dass zunehmend LehramtsabsolventInnen, EthnologInnen oder Sozial- und KulturwissenschaftlerInnen als „sozialpädagogische Fachkräfte“ beschäftigt werden. Die staatliche Anerkennung scheint kaum noch eine Bedeutung zu haben, wie man z. B. an einem aktuellen Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses München für den Zuständigkeitsbereich des immerhin größten Jugendamtes in Deutschland sehen kann. Hier werden sogar in Bereichen mit hoheitlichen Aufgaben wie dem Allgemeinen Sozialdienst künftig pädagogische Kräfte auch ohne staatliche Anerkennung als SozialpädagogInnen beschäftigt, sofern sie über „gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen“ verfügen, ohne dass dazu gesagt wird, welche das genau sind und wie sie auf ihre Gleichwertigkeit hin überprüft werden. Diese Öffnung soll prospektiv auch noch geweitet bzw. qualifikatorisch ungeeignete Kräfte vom Arbeitgeber für die Tätigkeit qualifiziert werden (Beschluss Nr. 20 - 26/ V 10772) - worin und wie genau auch immer. Bemerkenswert ist, dass der Wunsch nach (weiterer) Diversifizierung der Fachkräftelandschaft nicht nur seitens der sich unter Handlungsdruck befindlichen Politik (und besagtem Kinder- und Jugendhilfeausschuss) kommt, sondern aus der freien Wohlfahrtspflege selbst. Gefordert wird die Möglichkeit der Einstellung von Fachkräften stärker vor dem Hintergrund persönlich-individueller und projektbezogener statt qualifikatorischer Eignung, und zwar autonom durch die ArbeitgeberInnen. Damit ist gemeint, dass die Heimaufsichten oder Leis- 58 uj 2 | 2024 Professionelle Diversifizierung tungsträger weniger limitierend in die Rekrutierung neuen Personals eingreifen sollten, auch wenn diese in der Verantwortung stehen, trotz eines ohnehin vorhandenen Gestaltungsspielraums der freien Träger dafür zu sorgen, dass der fachliche Standard nicht zu weit von der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe abweicht (vgl. Stanulla 2019, 343; ARGE Freie München 2023; Wiesner et al. 2022: SGB VIII § 72 Rn. 15). Dabei sind die faktischen Unterschiede dieser Standards ohnehin beeindruckend: während der Allgemeine Sozialdienst (ASD) immerhin zu 92 % Kräfte mit einschlägigen Hochschulabschlüssen (in der Regel Soziale Arbeit mit staatlicher Anerkennung als SozialpädagogIn) aufweist, sind in der freien Kinder- und Jugendhilfe nur zu 45 %, in den Hilfen zur Erziehung zu 38 % und verwunderlicherweise in der stationären Heimerziehung nur zu 30 % einschlägig ausgebildete Kräfte beschäftigt (vgl. Rauschenbach 2020, 5f ). Die Abkehr von der fachlich einschlägigen Ausbildung bzw. staatlichen Anerkennung als SozialarbeiterIn als Einstellungsvoraussetzung und Zuweisung des Fachkräftestatus über eine formale Qualifikation scheint in der öffentlichen Debatte nicht einmal als Not, sondern immer mehr als Tugend auf. Die Öffnung sei nicht nur im Sinne der im SGB VIII beschriebenen Multiprofessionalität, sondern durchaus als Gewinn einer Perspektivenvielfalt willkommen zu heißen. Fachliche Fähigkeiten ließen sich am leichtesten nachqualifizieren, entscheidend seien die persönlichen Fähigkeiten. Darüber hinaus habe man ein Absinken des fachlichen Niveaus durch QuereinsteigerInnen nie festgestellt (vgl. Stanulla 2019, 342f ), ohne dass dafür empirische Belege angeführt werden. Dem widersprechend deutet sich in Untersuchungen an, wie z. B. bei Gintzel und Redmann (2019), dass mit diesen Veränderungen durchaus auch ein ernst zu nehmender Verlust von Wissen, Können und sozialpädagogischer Grundhaltung verbunden sein könnte (vgl. ebd., 329). Auch ein Blick in die Altenpflege oder Kindertagesbetreuung kann hier modellhaft hilfreich sein. Auch hier hat eine starke Diversifizierung des Personals nicht dazu geführt, QuereinsteigerInnen per se als Gewinn anzusehen, sondern wird häufig auch als Abwertung der eigenen Ausbildung und des Berufsstandes empfunden. Zweifellos wird die ausgeprägte Motivation der fachfremden Kräfte wertgeschätzt. Dennoch fehle es häufig an einschlägiger Erfahrung und an einer fundierten Ausbildung (vgl. Grgic et al. 2018, 139). Daher stellen Thole et al. (2019) die Frage, inwiefern eine solche Öffnung in der Sozialen Arbeit rückwirke auf die eigene Profession und ihren Anspruch als solche. Es entstehe der Eindruck, dass Soziale Arbeit letztlich jeder und jede auf Grundlage persönlicher Eignung, grob beurteilter Fähigkeiten oder Erfahrung könne, während es „[k]einem Soziologen, Anglisten oder Chemiker, keiner Biologin, Elektroingenieurin oder Informatikerin […] aufgrund eines Kurzzeitstudiums und unter Anrechnung der bisherigen Hochschulqualifikation möglich [wäre], als Mediziner_in zu arbeiten“ (ebd., 325) - geschweige denn ohne jedwede wenigstens disziplinär benachbarte Hochschulqualifikation. So stellt sich darüber hinaus das, was als „Multiprofessionalität“ geframed wird, dann in der Praxis häufig weit weniger konzepthaft dar, als die Zuschreibung erahnen lassen würde. Anstatt strategisch planvoll, diversifiziert sich das Fachkräftefeld nach dem Grundsatz „Trial & Error“. Solange nichts „passiert“, erfolge dabei mehr und mehr ein Grade- und nicht etwa ein Fähigkeitenmix bei gleichzeitiger Missachtung bzw. Überschreitung von Professionsgrenzen (vgl. Leopold/ Brandenburg 2019, 27 - 29), z. B. bei den der Sozialen Arbeit bislang vorbehaltenen Kinderschutzaufgaben. Unklar dabei bleibt dann, um welche Aufgaben es genau geht, welche Kompetenzen sie verlange und welche „Eignungen“ die Beschäftigten dann exakt mitbringen. Es lohnt daher, sich zu gegenwärtigen, was professionstheoretisch überhaupt unter „Multiprofessionalität“ zu verstehen ist, um klarzustellen, dass der eingeschlagene Weg ein anderer ist. 59 uj 2 | 2024 Professionelle Diversifizierung Was aber bedeutet „Multiprofessionalität“? Multiprofessionalität meint die „[…] Öffnung der einzelnen Professionen für Ansätze anderer Professionen und darauf basierend die Entwicklung eines gemeinsamen, professionellen Selbstverständnisses“ (Weimann-Sandig 2022 a, 32). Andere Definitionen sind etwas weiter gefasst und verstehen unter Multiprofessionalität die berufsgruppenübergreifende Arbeit an einem „Fall“ und zwar durch Berufsgruppen, die für sich einen Professionsstatus reklamieren und infolgedessen um dessen Anerkennung entlang formaler Qualifikationen ringen (vgl. Epp 2022, 15). Schnell wird deutlich, dass das Konzept „Multiprofessionalität“ nicht auskommt ohne Professionen und die Annahme, dass diese über spezifisches abstrakt-wissenschaftliches Wissen verfügen, das wiederum dazu befähigt, innerhalb eines bestimmten Zuständigkeitsspektrums Schlussfolgerungen über Handlungsnotwendigkeiten, -optionen und Vorgehensweisen zu ziehen und entsprechend begründete Handlungen zu ergreifen (vgl. Baier 2015, 244). Multiprofessionalität sieht vor, zunächst einmal fachlich Unverbundenes über kollektive Herstellungsweisen, z. B. in einer Einrichtung oder in einem Team, so aufeinander zu beziehen und zu vergemeinschaften, dass unterschiedliche Expertisen und Reflexionsmuster verschmolzen, andererseits aber auch entlang der Professionsgrenzen differenziert werden (vgl. Gerstenberg/ Cloos 2021, 17). Natürlich steht in solchen Diskursen schnell die Frage im Raum, ob es sich bei der Sozialen Arbeit denn überhaupt um eine Profession handle. Diese Hinterfragung ist vermutlich so alt wie ihre über hundertjährige Geschichte und hat in der Vergangenheit zu einer Vielzahl bemerkenswerter (Selbst-)Abwertungen geführt. Soziale Arbeit sei allenfalls eine „Semi-Profession“ (Dewe/ Otto 1984), eine „bescheidene Profession“ (Schütze 1992), eine „Möchtegernprofession“ (Gross 1985) oder eine im Werden begriffene „Proto-Profession“ (Sommerfeld 2022). Und sicherlich ist auch nicht zu bezweifeln, dass die Soziale Arbeit weiterhin gewisse Probleme hat, sich als Profession zu konturieren angesichts einer noch mangelhaften systematischen, kohärenten, breiter anerkannten Wissensbasis (vgl. Obrecht 2015, 1f ), die widerspruchsfrei den Anspruch auf exklusive Handlungsautonomie rechtfertigt. Doch zum einen ist kaum noch zu bestreiten, dass die Soziale Arbeit dennoch in einem wissenschaftlichen, gegenstandsorientierten Begründungszusammenhang stattfindet und mit handlungstheoretisch fundierten Methoden auf anerkannte Bezugsprobleme antwortet. In dieser Kompetenz ist sie sowohl für Leistungsträger als auch ihre AdressatInnen erkennbar, vorhersehbar und erklärbar und wird zu Recht von ihnen in Verantwortung genommen (vgl. Obrecht 2015, 24; Herwig-Lempp 1997, 24f; von Spiegel 2021, 43; Schumacher 2007, 266), wie man ja an der Fachkraftquote im Allgemeinen Sozialdienst mit hoheitlichen Aufgaben erkennen kann. Oder, wie Schütze (1992, 134) sich ausdrückt: Die sozialen Tatbestände des Handelns der Sozialen Arbeit sprechen für ihren professionellen Anspruch jenseits des Wünschbaren bzw. Nichtwünschbaren. Und zum anderen stellt sich ohnehin die Frage, ob in unserer komplexer werdenden Welt nicht ohnehin die alten berufssoziologischen Modelle ausgedient haben, wenn sie z. B. davon ausgehen, dass „old established professions“ exklusive Handlungsfelder und alleinige Deutungsmacht über einen Gegenstandsbereich für sich beanspruchen. Diese Vorstellung von protective professions wird immer mehr abgelöst von einem Modell der connective professions: die Expertise, Handlungsautonomie und Deutungsautorität immer wieder im alltäglichen Handeln über multiprofessionelle Beziehungsnetzwerke und gemeinsame Entscheidungsfindungsprozesse herzustellen (vgl. Noordegraaf 2020, 212). Multiprofessionalität meint demzufolge, gemeinsam und anschlussfähig auf Grundlage des Handlungsauftrags interaktiv und reflexiv Professionalität zu konstruieren, jenseits selbst gegebener Machtansprüche. Damit ist aber nicht 60 uj 2 | 2024 Professionelle Diversifizierung gemeint, dass dann fachfremde QuereinsteigerInnen unreflektiert mit mehr oder weniger qualifizierten (sozial-)pädagogischen Kräften als „SozialarbeiterInnen“ nebeneinander arbeiten, sondern hierfür professionelle Voraussetzungen vor dem Hintergrund der jeweiligen Handlungswirklichkeit erfüllt und reflektiert sein müssen (vgl. Weimann-Sandig 2022 b, 10f ). Dabei geht es selbstverständlich um konkrete Handlungskompetenz, also um „[…] spezifische Fähigkeiten und Fertigkeiten, die notwendig sind, um übertragene Arbeitsaufgaben (tasks) in wechselnden Situationen und Kontexten zu erfüllen. […] Es geht darum, aus einem Grundvorrat an Wissensbeständen unter Einbeziehung relevanter Kompetenzen selbstorganisiert immer neue Variationen des Könnens zu zeigen und zwar stets unter Gewichtung fallspezifischer Gegebenheiten“ (ebd.). Entscheidend ist also neben einem mitgebrachten relevanten (! ), d. h. konzeptuellen, adressatInnenbezogenen und handlungsspezifischen Wissen und dem Können außerdem die Performanz, also die eigentliche Handlungsausführung vor dem Hintergrund der gestellten Aufgabe (vgl. Weimann-Sandig/ Prescher 2022, 60; Erpenbeck 2002, 3; Stahl 2021). Wie man es auch dreht und wendet: auch connective professions kommen nicht aus ohne hierarchische Positionierungen und Deutungsansprüche auf Grundlage formaler Qualifikationen und disziplinärer Bezüge (vgl. Epp 2022, 20f ). Echte Multiprofessionalität sieht sorgfältige und sicherlich auch weiterhin theoriebasierte „Grenzarbeit“ (Gerstenberg/ Cloos 2021, 22) vor, die eine Klärung vor dem Hintergrund der Bewältigung und Behinderung sozialer Probleme, ihrer Beschreibung, Erklärung und wertebezogenen Einordnung erforderlich macht (vgl. Borrmann 2016, 62; Staub- Bernasconi 2019, 86f ). Solche Grenzziehungsprozesse, wer was kann, weiß und zuständig sein sollte, können letztlich für die beteiligten Professionen aber auch Professionalisierungsprozesse in Gang setzen (vgl. Epp 2022, 20f ). Da, wo sie unterbleiben oder misslingen, ist hingegen Deprofessionalisierung und eine Verschärfung der Mangellage zu befürchten. Deprofessionalisierung und ihre Auswirkungen auf die Mangellage Soziale Arbeit hat sich angesichts ihrer „diffusen Allzuständigkeit“ (Thiersch zit. n. Hollstein- Brinkmann 1993, 166) immer schon schwer getan, sich in solchen Arenen zu behaupten und das eigene professionelle Territorium anerkanntermaßen abzustecken (vgl. Franzheld 2017, 15f; Gerstenberg/ Cloos 2021, 19f ), was sich gut daran erkennen lässt, dass sie gerade in der freien Kinder- und Jugendhilfe alles andere als exklusiv zuständig ist. Es galt schon immer in gewissen Grenzen die irritierende Maxime: Andere können es doch auch ganz gut. Was Soziale Arbeit ist und über welche Kompetenzen sie verfügt, ist häufig so unspezifisch (z. B. in der Definition Soziale Arbeit der IFSW/ DBSH aus 2016), dass sich darüber nur schwer mit anderen Professionen streiten lässt. Findet daher eine solche Aushandlung erst gar nicht statt oder wird es gar als kontraproduktiv empfunden, benötigte Wissensbestände und Kompetenzen zu verhandeln, drohen unweigerlich Deprofessionalisierungsprozesse einzusetzen (vgl. Riedlinger et al. 2022, 262). Von Deprofessionalisierung ist dann zu sprechen, wenn das professionelle Handeln nach und nach eingeschränkt, gefährdet, bedroht oder verunmöglicht wird, z. B. weil neue Deutungen zur Problemdefinition, zum Handlungsauftrag oder zum Vorgehen aufkommen. Häufig sind hierfür gesellschaftliche, rechtliche, institutionelle oder interprofessionelle Veränderungen, z. B. der Fachkräftemangel bei gleichzeitig betriebswirtschaftlich-ökonomischen Logiken, maßgeblich (vgl. Ehlert 2022). Schnurr (2005) spricht dann von einer „manageriellen Deprofessionalisierung“ (ebd., 239f ), die unter anderem durch die unreflektierte Aufteilung der Sozialen Arbeit auf unterschiedliche oder sogar gar nicht qualifizierte Kräfte sichtbar wird. Die Handlungslogik der Sozialen Arbeit gerät im- 61 uj 2 | 2024 Professionelle Diversifizierung mer mehr zugunsten einer manageriellen Logik ins Hintertreffen und perpetuiert sich selbst: Je mehr fachfremde Kräfte Deutungsmacht hinzugewinnen, umso mehr erscheint deren Einsatz plausibel und bleibt unhinterfragt, ohne dass die eigentliche Aufgabenbewältigung und Performanz in den Blick genommen wird - und in Ermangelung an fachlicher Expertise - auch genommen werden kann (vgl. Staub-Bernasconi 2019, 241; Leopold/ Brandenburg 2019, 28). Die AdressatInnen der Sozialen Arbeit werden dann noch nicht einmal danach gefragt, ob sie mit einer nicht ausgebildeten „sozialpädagogischen Fachkraft“ einverstanden sind und bleiben im Unklaren, mit wem sie es zu tun haben und über welches Wissen und Können das Gegenüber verfügt. Die erwähnten Grenzziehungsprozesse dienen mithin auch aus ethischen Gründen dazu, Professionen und ihr Selbstverständnis überhaupt erst transparent sichtbar zu machen und unter den Beschäftigten gute Kooperation mit dem gegenseitigen Wissen über Wissen, Können und Haltung zu ermöglichen (vgl. Schumacher 2007, 266f; Groß et al. 2017, 58f; van Santen/ Seckinger 2003, 427). Durch die unkontrollierte Öffnung der Sozialen Arbeit für fachfremde QuereinsteigerInnen unter dem Narrativ einer wünschenswerten „Multiprofessionalität“ wird demzufolge Professionalisierung und multiprofessionelle Kooperation gefährdet. Dies steht paradoxerweise im Widerspruch zu einer fortschreitenden Akademisierung und Positionierung der Sozialen Arbeit als eigenständige Wissenschaft (vgl. Meyer 2019, 336f ), die selbstverständlich in einem relationierenden und kontrastierenden Wechselverhältnis zur Praxis steht (vgl. von Spiegel 2021, 46f ). Die heutigen Studierenden Sozialer Arbeit genießen eine anspruchsvolle wissenschaftliche Ausbildung und gewinnen ein professionelles Selbstverständnis, dem diese sich zunehmend deprofessionalisierte Praxis nicht mehr entsprechen kann. Die Studien von Pfiffner und Matti (2021) oder auch Schneiders und Schönauer (2022) zeigen, wie hoch die Ansprüche der heutigen AbsolventInnen sind. Diese erwarten Karrieren und Aufstiegsmöglichkeiten, beruflichen Erfolg, Selbstständigkeit und berufliche Autonomie, Arbeitsplatzsicherheit und Work-Life-Balance. Für sie sind ein hohes Maß an Wertschätzung, Anerkennung, Kollegialität und Abwechslung von großer Wichtigkeit (vgl. Pfiffner/ Matti 2021, 8; Schneiders/ Schönauer 2022, 364). Demgegenüber steht die beschriebene Praxis, die hohe Arbeitsbelastung, die niedrige Arbeitszufriedenheit bei gleichzeitig neuer und zunehmender Konkurrenz als Gleiche unter Ungleichen. Diese Bedeutungsverluste und die Gefahr, bei beruflichen Aufstiegen dann auch noch gegenüber universitären AbsolventInnen ins Hintertreffen zu geraten und den oder die QuereinsteigerIn dann als vorgesetzte Person zu haben, könnte zur Enttäuschung von immerhin zwei Dritteln aller AbsolventInnen, die oben genannte Erwartungen haben, werden. Diese Herleitung stellt die These in den Raum, dass damit der Fachkräftemangel mittel- oder langfristig vielmehr verschärft als behoben werden würde, da Abwanderungen zunehmen könnten und das Interesse an der Sozialen Arbeit sinkt. Fazit: Was bedeutet das für Wissenschaft und Praxis der Sozialen Arbeit? Sicherlich, die aktuelle Fachkräftesituation zwingt dazu, aktiv darüber nachzudenken, angemessene, geeignete und flexible Nachqualifizierungsmöglichkeiten für QuereinsteigerInnen zu schaffen und den Berufseinstieg in der Sozialen Arbeit mit dem Erwerb einer staatlichen Anerkennung zu ermöglichen. Allerdings ist kaum einzusehen, warum von jeglichem Kompetenzerwerb durch (Nach-)Qualifizierung abgesehen werden sollte, zumal es sich die Soziale Arbeit kaum wird leisten können, das künftige oder bestehende Personal in die Flucht zu schlagen und Schulter an Schulter bei gleicher Bezahlung mit fachfremden KollegInnen tätig 62 uj 2 | 2024 Professionelle Diversifizierung zu sein. Es wäre sonst so, wie eine gemeinsame Stellungnahme von Verdi, der GEW und des DBSH ausdrückt, „[…] als wollte man einen fehlenden Arm durch eine Beinprothese ersetzen“ (Verdi et al. 2023, 8). Und es ist ja auch nicht so, dass die Soziale Arbeit nicht von einer multiprofessionelleren Praxis als connective profession profitieren könnte, zumal sie ohnehin de facto durch die Aufgabenvielfalt überlastet ist. Dies ist jedoch nur mit der beschriebenen aktiven Auseinandersetzung über arbeitsteilige Zuständigkeiten, disziplinäres Wissen und Handlungskompetenzen bei gleichzeitiger Sichtbarmachung von Professionsgrenzen zu verwirklichen (vgl. Thieme/ Silkenbeumer 2017, 4f; Gerstenberg/ Cloos 2021, 16f ). Und da es sich gerade in der Kinder- und Jugendhilfe um eine originäre Handlungspraxis der Sozialen Arbeit handelt, ist ihr hierbei auch eine steuernde, kommunikative und anleitende Verantwortung über die Gewährleistung der Versorgungsqualität und Erweiterung des Kompetenzspektrums sowie entsprechender Verantwortungsbereiche zu übertragen (vgl. Riedlinger et al. 2022, 262). Davon könnten schließlich die beteiligten Professionen und auch die Soziale Arbeit ihr gegenstandsbezogenes Kompetenz- und Zuständigkeitsprofil schärfen (vgl. Franzheld 2017, 13f ), was wiederum Soziale Arbeit als Leitdisziplin aufwerten und ihre Attraktivität steigern könnte. Dazu benötigt es in der Praxis ein deutlich kompetenzorientierteres Personalwesen, das in Kooperation mit den Leistungsträgern einerseits bereit und in der Lage ist, handlungsfeldspezifische Kompetenzmodelle zu entwickeln, lebenslanges Lernen zu ermöglichen und die Kompetenzen der Mitarbeitenden sichtbar zu machen und zu heben (vgl. Deutscher Verein für Öffentliche und Private Fürsorge 2022, 20f ). Andererseits müssen damit eine klare Regulierung des Zugangs bzw. der Lizensierung fachfremder Personalgruppen sowie finanzielle Aufwertungen, Aufstiegsmöglichkeiten sowie Fort- und Weiterbildungen für SozialarbeiterInnen verbunden sein (vgl. Fuchs-Rechlin et al. 2022, 38). Ein erneuter Blick in die Pflege bzw. Kindertagesbetreuung zeigt, dass mit solchen kompetenzorientierten Modellen zum Einsatz von QuereinsteigerInnen z. B. zunächst als Assistenzkräfte durchaus Möglichkeiten entstehen, motiviertes Personal mit Bereitschaft zur grundständigen Nachqualifizierung zu gewinnen (vgl. Grgic et al. 2018, 136 - 141). Und schließlich kann hierzu auch die Wissenschaft Soziale Arbeit einen Beitrag leisten, indem sie diese sich verändernde Praxis forschend in den Blick nimmt und sich der Konnektivität der Sozialen Arbeit zuwendet. Es geht dabei um das Wahrnehmen und Beschreiben neuer Formen und auch die Grenzen der multiprofessionellen Zusammenarbeit und die Integration der fragmentierten Wissensbasis zu einem konsistenten Wissenskorpus (vgl. Sommerfeld et al. 2016, 30) im Lichte anderer disziplinärer Wissensbestände. Vor dem Hintergrund der Herausarbeitung eines Kompetenzprofils sind wissenschaftlichen Handlungskonzepten als eigene Theorieebene unbedingt mehr Aufmerksamkeit zu schenken - einerseits durch eine verstärkte Theoretisierung der vielen empirischen Daten, andererseits durch eine zielgerichtetere Empirisierung theoretischer Konzepte (vgl. Kirk/ Reid 2002, 12; Neumann/ Sandermann 2019, 245). Mit dieser Perspektive kann es gelingen, die Not nicht nur zur Tugend zu erklären, sondern sie auch zu einer zu machen: durch kompetenzorientierte Profilierung die Bedeutung von Sozialer Arbeit herauszuarbeiten und zu ihrer Anerkennung beizutragen. Matthias Laub Hochschule Landshut | University of Applied Sciences Fakultät Soziale Arbeit Am Lurzenhof 1 84036 Landshut E-Mail: matthias.laub@haw-landshut.de 63 uj 2 | 2024 Professionelle Diversifizierung Literatur AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe e. V. (Hrsg.) (2023): AFET-Aufruf„Ohne Fachkräfte keine qualifizierte Kinder- und Jugendhilfe! “ (5. 9. 2023). In: https: / / afet-ev.de/ themenplattform/ afet-aufruf-ohne-fach kraefte-keine-qualifizierte-kinder-und-jugendhilfe- 05-09-2023, 20. 10. 2023 AGJ - Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (Hrsg.) (2022): Zunehmende Privatisierung fach- und hochschulischer Qualifizierung in der Kinder- und Jugendhilfe: Chancen, Herausforderungen und Anforderungen an eine hochwertige Qualifizierung. Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe. In: https: / / www.agj.de/ fileadmin/ files/ positionen/ 2022/ Positionspapier_Privatisierung.pdf, 9. 11. 2023 Alsago, E., Meyer, N. (2023): Ergebnisse der Studie „Professionelle Krise nach Corona? Steuerungsbedarf in der Sozialen Arbeit nach der Pandemie (CriCo)“: Beschäftigte an der Belastungsgrenze. In: https: / / www. verdi.de/ presse/ pressemitteilungen/ ++co++880eb2 f2-c7cb-11ed-a371-001a4a160129, 21. 10. 2023 Aner, K., Hammerschmidt, P. (2018): Kinder- und Jugendhilfe. In: Aner, K., Hammerschmidt, P. (Hrsg.): Arbeitsfelder und Organisationen der Sozialen Arbeit. Springer Fachmedien, Wiesbaden, 29 - 47 ARGE Freie München (Hrsg.) (2023): Fachkräftemangel: Von der Krippe bis zum Hospiz. 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