unsere jugend
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0342-5258
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/uj2024.art44d
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Die Freiheitsentziehende Unterbringung in der Kinder- und Jugendhilfe in Zahlen
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2024
Bettina Grüne
Sabrina Hoops
Eine Freiheitsentziehende Unterbringung ist in der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe ein sehr seltener Ausnahmefall. Diese Form der Unterbringung wird mit der Abwendung einer erheblichen Selbst- oder Fremdgefährdung begründet. Es handelt sich hierbei um einen gravierenden Eingriff in die Freiheits- und Persönlichkeitsrechte von jungen Menschen. Umso wichtiger ist es, empirisches Wissen zur Inanspruchnahme dieser Maßnahme zu generieren. Eine jüngst abgeschlossene Onlinebefragung legt nun Daten dazu vor.
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340 unsere jugend, 76. Jg., S. 340 - 351 (2024) DOI 10.2378/ uj2024.art44d © Ernst Reinhardt Verlag Die Freiheitsentziehende Unterbringung in der Kinder- und Jugendhilfe in Zahlen Strukturdaten und Belegungspraxis Eine Freiheitsentziehende Unterbringung ist in der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe ein sehr seltener Ausnahmefall. Diese Form der Unterbringung wird mit der Abwendung einer erheblichen Selbst- oder Fremdgefährdung begründet. Es handelt sich hierbei um einen gravierenden Eingriff in die Freiheits- und Persönlichkeitsrechte von jungen Menschen. Umso wichtiger ist es, empirisches Wissen zur Inanspruchnahme dieser Maßnahme zu generieren. Eine jüngst abgeschlossene Onlinebefragung legt nun Daten dazu vor. von Dr. Bettina Grüne M. Sc. Public Health, Wissenschaftliche Referentin, Abteilung Jugend und Jugendhilfe, Deutsches Jugendinstitut e.V. (DJI) Dr. Sabrina Hoops Dipl.-Pädagogin, Wissenschaftliche Referentin, Abteilung Jugend und Jugendhilfe, Deutsches Jugendinstitut e.V. (DJI) Ultima Ratio bei hochriskantem Verhalten Nach sorgfältiger Prüfung des Einzelfalles kann eine Freiheitsentziehende Unterbringung in der Kinder- und Jugendhilfe erfolgen, um eine Kindeswohlgefährdung abzuwenden und vor erheblicher Selbst- oder Fremdgefährdung zu schützen bzw. diese zu unterbrechen. Zu diesen selbst- oder fremdgefährdenden Verhaltensweisen zählen u. a. aggressives oder gewalttätiges Verhalten, Delinquenz, Weglaufen, Schulabsentismus bzw. -verweigerung, Substanzmissbrauch, sexuell deviantes Verhalten oder Selbstverletzungen (Enser 2007 a; Hoops/ Permien 2006; Jenkel/ Schmid 2018; Kölch/ Vogel 2016; Macsenaere/ Schittler 2011; Menk et al. 2013; Permien 2010). Junge Menschen in der Freiheitsentziehenden Unterbringung sind in vielfacher Hinsicht deutlich stärker von Schwierigkeiten betroffen als Gleichaltrige oder auch junge Menschen in offenen stationären Hilfen (Jenkel/ Schmid 2018). Kinder und Jugendliche, für die eine Freiheitsentziehende Unterbringung in Betracht gezogen wird, sind psychisch und psychosozial hochbelastet. Sie haben häufig emotionale und körperliche Vernachlässigung oder Missbrauch sowie mehrfache Beziehungsabbrüche erlebt, z. B. durch familiale Umbrüche, eine Vielzahl vorangegangener Hilfemaßnahmen oder häufige Schulwechsel (Enser 2007 b; Hoops/ Permien 2006; Jenkel/ Schmid 2018; Macsenaere/ Schittler 2011; Permien 2010). Die Jugendhilfe erlebt mit ihren offenen Angeboten große Herausforderungen, die jungen Menschen zu betreuen und zu halten, bzw. die jungen Menschen entziehen sich häufig durch Weglaufen. 341 uj 7+8 | 2024 Freiheitsentziehende Unterbringung in Zahlen Eine Freiheitsentziehende Unterbringung nach § 27 in Verbindung mit § 34 und § 35a SGB VIII sowie § 1631b Absatz 1 BGB begründet sich nicht durch einzelne Indikationen, sondern darf nur erfolgen, wenn sie zur Gewährleistung des Kindeswohls erforderlich und verhältnismäßig ist (Zinsmeister 2015) und der erheblichen Selbst- oder Fremdgefährdung nicht mit geeigneten offenen Angeboten begegnet werden kann. Die Einschränkung der persönlichen Freiheit darf somit nur die Ultima Ratio sein. Empirische Daten mit eingeschränkter Aussagekraft Die Freiheitsentziehende Unterbringung ist aufgrund der damit verbundenen Einschränkungen der Persönlichkeitsrechte von jungen Menschen sowie ihrer pädagogischen Konzeptionen eine in den Fachdiskursen besonders kontrovers diskutierte Maßnahme (Hoops 2021, 204). Umso erstaunlicher ist es, dass empirische Daten zur Inanspruchnahme dieser Maßnahme weitestgehend fehlen. Es kursieren unterschiedliche und teilweise auch veraltete Zahlen zur Freiheitsentziehenden Unterbringung, die sich auf unterschiedliche Sachverhalte beziehen, wie z. B. speziell betriebserlaubte Plätze oder Anzahl familiengerichtlicher Verfahren (vgl. Antholz 2017). Sämtliche verfügbare Quellen haben durch ihre unterschiedlichen Perspektiven und Zählungen spezifische Limitierungen für die Beantwortung der Frage nach der Anzahl freiheitsentziehend untergebrachter junger Menschen. Ein kursorischer Blick in Daten zur Rechtspflege der Familiengerichte des Statistischen Bundesamts, Daten der Kinder- und Jugendhilfestatistik sowie Daten des Deutsches Jugendinstituts (DJI) zu betriebserlaubten Plätzen verdeutlicht dies: Dass die Freiheitsentziehende Unterbringung ein sehr seltener Fall der stationären Hilfen zur Erziehung ist, zeigt sich anhand der verfügbaren Plätze in den hierfür betriebserlaubten Einrichtungen. Im Jahr 2020 gab es laut Kinder- und Jugendhilfestatistik 200 genehmigte Plätze für gesicherte/ geschlossene Unterbringung auf Grundlage einer richterlichen Genehmigung in 21 Einrichtungen. Im Vergleich dazu standen 39.041 Plätze in 2.341 Einrichtungen der stationären Jugendhilfe zur Verfügung (Destatis 2022 a). Nach einer jährlichen Erhebung des DJI waren zum Stichtag 1. 8. 2023 insgesamt 291 freiheitsentziehend belegbare Plätze betriebserlaubt (Hoops 2023). 1 Die Kinder- und Jugendhilfestatistik berichtet zur Freiheitsentziehenden Unterbringung keine aktuellen Fallzahlen. Zuletzt wurde für das Jahr 2015 Folgendes berichtet: Für unter 18-Jährige gab es 554 begonnene Hilfen sowie 1.140 am Jahresende andauernde Hilfen nach §§ 34, 35 SGB VIII in Verbindung mit § 27 SGB VIII mit richterlicher Genehmigung für eine Unterbringung mit Freiheitsentzug nach § 1631b BGB (Deutscher Bundestag 2017). Entsprechend waren 1,2 % der begonnenen Hilfen und 1,7 % der am Jahresende andauernden Hilfen nach §§ 34, 35 SGB VIII Hilfen mit richterlicher Genehmigung nach § 1631b BGB (Deutscher Bundestag 2017). Weitere Daten zu Freiheitsentziehenden Unterbringungen veröffentlicht das Statistische Bundesamt in seinem jährlichen Bericht zur Anzahl der Verfahren an Amtsgerichten, die die Freiheitsentziehende Unterbringung nach § 1631b Abs. 1 BGB betreffen. In 2021 waren es 17.512 erledigte Verfahren, davon 5.454 Familiensachen i. e. S. (Destatis 2022 b). Diese Daten lassen höhere Fallzahlen vermuten, allerdings gibt die Statistik keine Auskunft über die Anzahl der tatsächlich untergebrachten jungen Menschen. Der Ausgang des Verfahrens wird nicht berichtet, sodass unklar bleibt, wie viele Genehmigungen erteilt wurden. Auch die Anzahl der Genehmigungen wäre nicht aussagekräftig, z. B. weil eine Genehmigung nicht ausgeführt werden muss, die Verlängerung einer Geneh- 342 uj 7+8 | 2024 Freiheitsentziehende Unterbringung in Zahlen migung als neues Verfahren erfasst wird oder unberücksichtigt bleibt, ob das Verfahren eine Freiheitsentziehende Unterbringung in der Kinder- und Jugendhilfe oder in der Kinder- und Jugendpsychiatrie betrifft. Entsprechend lässt sich die Befundlage wie folgt zusammenfassen: Eine Freiheitsentziehende Unterbringung stellt in der Kinder- und Jugendhilfe eine sehr seltene Hilfe in hierfür speziell betriebserlaubten Einrichtungen dar. Unbeantwortet ist bislang die Frage, wie viele junge Menschen zuletzt tatsächlich in einer Freiheitsentziehenden Unterbringung in der Kinder- und Jugendhilfe betreut wurden. Ziel der hier vorgestellten Studie war es daher, die Belegungspraxis der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die die Erlaubnis zur geschlossenen Unterbringung haben, zu erheben. Hierzu sollten die Fallzahlen zu betreuten jungen Menschen sowie zur Art der Entlassung und zu erfolgten Anschlussmaßnahmen erfasst werden. Methodisches Vorgehen Es wurde ein Online-Fragebogen (LimeSurvey) mit einem einführenden Begleitschreiben an Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen geschickt, die eine Betriebserlaubnis zur Freiheitsentziehenden Unterbringung nach § 27 in Verbindung mit § 34 und § 35a SGB VIII sowie § 1631b Absatz 1 BGB haben. Als Grundgesamtheit für die Studie gelten die 29 Einrichtungen bzw. Standorte 2 , die in der jährlich aktualisierten DJI- Liste 3 über Plätze in Verbindung mit § 1631b Absatz 1 BGB für das Jahr 2021 aufgeführt waren. Da es sich um eine Institutionenbefragung handelt, wurden die jeweiligen Einrichtungsleitungen adressiert und zur Teilnahme an der Onlinebefragung eingeladen. Um die Antwortrate zu erhöhen, erfolgten schriftliche (per E-Mail) sowie telefonische Erinnerungen. Insgesamt haben 26 von 29 Einrichtungen an der Befragung teilgenommen: Eine Einrichtung für Mädchen hatte im Jahr 2021 keine Belegung und zwei Einrichtungen für Jungen haben sich nicht an der Befragung beteiligt. Im Jahr 2021 waren laut Platzzahlübersicht des DJI 339 Plätze zur Freiheitsentziehenden Unterbringung betriebserlaubt. Die im Survey berichteten belegbaren Plätze in Gruppen für Mädchen und in koedukativen Gruppen entsprechen diesen Daten nahezu (80 von 82 Plätzen für Mädchen bzw. 92 von 94 koedukativen Plätzen). Bei den Platzzahlen in Gruppen für Jungen ist eine große Differenz zu beobachten: Gemäß der Platzzahlliste des DJI gibt es 163 betriebserlaubte Plätze für Jungen, allerdings berichteten die teilnehmenden Einrichtungen lediglich 81 belegbare Plätze in Gruppen für Jungen. Diese Differenz in den Platzzahlen für Jungen ist nicht allein auf die zwei Einrichtungen zurückzuführen, die sich nicht an der Befragung beteiligt haben. Sie verdeutlicht daher, dass nicht alle betriebserlaubten Plätze in den Einrichtungen belegbar waren. Inhalte der Befragung waren Strukturdaten der Einrichtungen, die Belegungspraxis (Aufnahmen und Entlassungen) sowie der Umfang von und Umgang mit Aufnahmeanfragen. Insgesamt umfasste der Survey 18 Fragen. 4 Gefragt wurde vor allem: Handelte es sich bei dem Angebot um eine eher kurzfristige Freiheitsentziehende Unterbringung, z. B. im Rahmen einer Clearingstelle oder um eine eher mittelfristig angelegte Hilfe? Wie viele belegbare Plätze hatten die Einrichtungen für welches Gruppensetting? Gab es Time-out-Räume, wie häufig erfolgte die Nutzung? Wie viele Kinder und Jugendliche wurden aufgenommen? Wie alt waren sie und welches Geschlecht hatten sie? Wie viele junge Menschen wurden planmäßig entlassen und wie viele wurden ungeplant entlassen (und wohin gehen sie nach der Entlassung)? Wie viele Aufnahmeanfragen erreichten die Einrichtungen? Wie hoch war der Anteil der Absagen? 343 uj 7+8 | 2024 Freiheitsentziehende Unterbringung in Zahlen Die Daten wurden zwischen August und Oktober 2022 erhoben. Die Einrichtungen gaben aggregierte Daten zur Belegungspraxis im Jahr 2021 an; fallbezogene Analysen sind somit nicht möglich. Bezüglich des Umfangs von und des Umgangs mit Aufnahmeanfragen wurden die Einrichtungen gebeten, Schätzungen vorzunehmen. Es wurden deskriptive Analysen zu Strukturdaten, Belegungspraxis und Aufnahmeanfragen vorgenommen. Die Analysen zur Belegungspraxis erfolgten für die Gesamtfallzahl sowie stratifiziert nach Geschlecht und Einrichtungstypus. Da die Fallzahl von Personen mit einem anderen Geschlecht sehr gering war (n = 2), wurden für diese Gruppe keine differenzierten Analysen vorgenommen. Um aufgrund der Nichtteilnahme von zwei Einrichtungen für Jungen näherungsweise eine Gesamtzahl der belegbaren Plätze und der betreuten Fälle zu ermitteln, wurden Hochrechnungen durchgeführt. Diese erfolgten unter der Annahme der in zwei Einrichtungen für Jungen maximalen Anzahl bekannter betriebserlaubter Plätze (n = 54). Ergebnisse der Institutionenbefragung Unterbringungsformen sind vielfältig Sechs der 26 Einrichtungen gaben an, eher kurzfristige Freiheitsentziehende Unterbringungen durchzuführen, wie z. B. ein Kriseninterventionszentrum oder eine Clearingstelle. Die verbleibenden 20 Einrichtungen gaben an, eher mittelfristig angelegte Freiheitsentziehende Unterbringungen durchzuführen, wie z. B. ein Heim mit pädagogisch-therapeutischem Intensivbereich. Die Hälfte der Einrichtungen war Mitglied im Arbeitskreis GU 14plus e.V., einem Arbeitskreis von Leitungskräften in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe mit geschlossener Unterbringung (https: / / www. gu14plus.de). Koedukative Gruppen hatten 13 Einrichtungen, Gruppen ausschließlich für Mädchen hatten vier Einrichtungen und Gruppen ausschließlich für Jungen hatten neun Einrichtungen. 18 Einrichtungen hatten Gruppen mit weniger als zehn Plätzen und acht Einrichtungen hatten Gruppen mit zehn oder mehr Plätzen zur Belegung. Über einen sogenannten Time-out-Raum (reizarmer Raum, in denen Kinder und Jugendliche mit akuter Tendenz zur Selbst- oder Fremdgefährdung mit dem Ziel der Beruhigung kurzfristig räumlich von der Außenwelt isoliert werden) verfügten 18 Einrichtungen. Das konzeptionelle Mindestalter bei Aufnahme variierte zwischen acht und 15 Jahren und das konzeptionelle maximale Alter bei Aufnahme variierte zwischen 13 und 18 Jahren. Insgesamt gab es im Jahr 2021 in den teilnehmenden Einrichtungen 253 zu belegende Plätze, das entspricht im Mittel zehn Plätze pro Einrichtung. Die Platzzahlen variierten zwischen den Einrichtungen von zwei bis 42 Plätzen. In koedukativen Gruppen standen 92 Plätze zur Verfügung, in Gruppen für Mädchen waren es 80 Plätze und in Gruppen für Jungen 81 Plätze. Somit standen in den teilnehmenden Einrichtungen für Mädchen wie für Jungen Plätze in vergleichbarer Größenordnung zur Verfügung. Unter Berücksichtigung der Annahme der in zwei Einrichtungen für Jungen maximalen Anzahl bekannter betriebserlaubter Plätze (n = 54) würde sich in Gruppen für Jungen hochgerechnet eine Anzahl von 135 belegbaren Plätzen ergeben. Betreute Fälle und wie Entlassungen erfolgen Im Jahr 2021 wurden insgesamt 575 Kinder und Jugendliche in einer der teilnehmenden Einrichtungen freiheitsentziehend untergebracht. Im Mittel waren es 22 Kinder und Jugendliche pro Einrichtung. Die Fallzahl variierte zwischen den Einrichtungen zwischen einem Fall und 70 Fällen. Von den in 2021 betreuten Fällen waren 38 % Übernahmen aus dem Vorjahr und 49 % Neuaufnahmen. Bei 13 % der Fälle gab es hierzu 344 uj 7+8 | 2024 Freiheitsentziehende Unterbringung in Zahlen keine Angabe. Im Mittel wurden pro belegbarem Platz drei (Min: 1; Max: 15) Kinder und Jugendliche betreut. Nach Einrichtungstypus zeigt sich, dass in Einrichtungen mit kurzfristiger Freiheitsentziehender Unterbringung, wie z. B. Clearingstellen oder Kriseninterventionszentren, im Mittel sechs (Min: 2; Max: 15) Kinder und Jugendliche pro belegbarem Platz untergebracht wurden, während es in Einrichtungen mit mittelfristig angelegter Freiheitsentziehender Unterbringung im Mittel zwei (Min: 1; Max: 4) Kinder und Jugendliche pro belegbarem Platz waren. In 282 Fällen waren die jungen Menschen weiblich, in 246 Fällen männlich und in zwei Fällen hatten sie ein anderes Geschlecht. Bei 45 Fällen wurde keine Angabe zum Geschlecht der Kinder und Jugendlichen gemacht. In Gruppen für Jungen wurden im Mittel zwei Fälle pro belegbarem Platz betreut. Werden diese Zahlen auf die beiden nicht teilnehmenden Einrichtungen mit Gruppen für Jungen hochgerechnet, wurden 2021 schätzungsweise etwa 108 weitere Jungen in Einrichtungen betreut, die eine Betriebserlaubnis zur Freiheitsentziehenden Unterbringung haben. Daraus ergäben sich hochgerechnet folgende Gesamtfallzahlen: 282 Mädchen, 354 Jungen und 45 Personen ohne Angabe zum Geschlecht. Insgesamt wurden 2021 hochgerechnet 683 Kinder und Jugendliche freiheitsentziehend untergebracht. Am häufigsten wurden Personen im Alter von 14 (22 %) oder 15 (24 %) Jahren in die teilnehmenden Einrichtungen aufgenommen. Selten erfolgten Aufnahmen von unter 12-Jährigen (6 %) oder über 16-Jährigen (5 %) (siehe Abb. 1). Das Altersspektrum variierte bei Mädchen insgesamt etwas weniger als bei Jungen. Mädchen waren zum Zeitpunkt der Aufnahme insgesamt tendenziell etwas älter als Jungen. Insgesamt wurden im Jahr 2021 in den Einrichtungen 313 Kinder und Jugendliche entlassen. Im Mittel gab es 13 Entlassungen pro Einrichtung (Min: 0; Max: 56). Die mittlere Anzahl der Entlassungen unterschied sich nach Einrichtungstypus. In Clearingstellen erfolgten im Mittel mehr Entlassungen als in Heimen (Durchschnitt 23 vs. 10). Von allen Entlassungen erfolgten 70 % planmäßig und 16 % unplanmäßig. In 15 % der Entlassungen gab es keine Informationen zur Art der Entlassung. Der Anteil der planmäßigen Entlassungen war unter den Mädchen größer als unter den Jungen (79 % vs. 59 %) (siehe Abb. 2). 160 140 120 100 80 60 40 20 0 Von links nach rechts: < 10 Jahre 10 Jahre 11 Jahre 12 Jahre 13 Jahre 14 Jahre 15 Jahre 16 Jahre 17 Jahre ≥ 18 Jahre keine Angabe Gesamt Weiblich Männlich 4 14 19 55 94 129138 85 25 1 11 2 5 8 23 43 76 66 44 12 0 3 2 9 9 25 40 41 66 34 13 1 6 Abb. 1: Alter bei Aufnahme, Fallzahlen gesamt und stratifiziert nach Geschlecht 345 uj 7+8 | 2024 Freiheitsentziehende Unterbringung in Zahlen Bei etwa der Hälfte der Fälle mit planmäßiger Entlassung erfolgte keine Angabe zu Anschlussperspektiven und Folgemaßnahmen bzw. die Daten konnten nach der Plausibilitätsprüfung nicht ausgewertet werden. Planmäßige Entlassungen erfolgten am häufigsten in eine offene stationäre Einrichtung (n = 50) oder (zurück) in die (Pflege-)Familie (n = 48) (siehe Tab. 1). Nach Geschlecht zeigten sich keine größeren Unterschiede bezüglich der Anschlussperspektiven und Folgemaßnahmen bei planmäßiger Entlassung. Unplanmäßige Entlassungen erfolgten am häufigsten (zurück) in die (Pflege-)Familie (n = 24) (siehe Tab. 1). Bei Mädchen erfolgte eine unplanmäßige Entlassung seltener zur (Pflege-)Familie oder in Haft und häufiger in eine offene stationäre Einrichtung oder eine andere Anschlussmaßnahme als bei Jungen. 260 240 220 200 180 160 140 120 100 80 60 40 20 0 Gesamt Weiblich Männlich Planmäßige Entlassung Unplanmäßige Entlassung keine Angabe 70 % 218 16 % 49 15 % 46 79 % 131 13 % 21 8 % 13 59 % 86 19 % 28 22 % 33 Abb. 2: Art der Entlassung, Fallzahlen gesamt und stratifiziert nach Geschlecht Planmäßige Entlassungen Unplanmäßige Entlassungen Gesamt Weiblich Männlich Gesamt Weiblich Männlich Offene stationäre Einrichtung (Pflege-)Familie Kinder- und Jugendpsychiatrie Haft Andere betreute Wohnform Keine Anschlussmaßnahme Andere Anschlussmaßnahme Keine Angabe b 50 48 5 0 3 a 10 102 29 31 5 0 1 a 7 58 21 17 0 0 2 a 3 43 6 24 1 4 0 3 8 3 5 7 1 0 0 1 7 0 1 17 0 4 0 2 1 3 Gesamt c 218 131 86 49 21 28 Tab. 1: Anschlussperspektiven und Folgemaßnahmen nach planmäßiger und unplanmäßiger Entlassung, Fallzahlen gesamt und stratifiziert nach Geschlecht Anmerkungen: a Nicht zutreffend; b Bei den planmäßigen Entlassungen mussten die Angaben von 9 Einrichtungen im Rahmen der Plausibilitätsprüfungen Missing gesetzt werden (2, weil die vorgegebene Range an Werten nicht ausreichend war; 7, weil mehr Anschlussperspektiven als planmäßige Entlassungen berichtet wurden); c Bei insgesamt n = 46 Entlassungen gibt es keine Angabe, ob diese unplanmäßig oder planmäßig erfolgten 346 uj 7+8 | 2024 Freiheitsentziehende Unterbringung in Zahlen Time-out-Raum: Teilweise vorhanden und genutzt Von den 18 Einrichtungen, die über einen Timeout-Raum verfügten, gaben zehn Einrichtungen an, diesen im Jahr 2021 nicht genutzt zu haben. Fünf Einrichtungen gaben an, ein bis fünf Kinder, und drei Einrichtungen gaben an, sechs oder mehr Kinder zeitweise im Time-out-Raum isoliert zu haben. Viele Aufnahmeanfragen und Ablehnungen Insgesamt gab es in den teilnehmenden Einrichtungen im Jahr 2021 pro Monat geschätzt 310 Aufnahmeanfragen, das entspricht im Mittel zwölf Anfragen pro Monat und pro Einrichtung (Min: 1; Max: 62). Die Einrichtungen schätzten, im Mittel 76 % der Aufnahmeanfragen abzulehnen (Min: 0 %; Max: 97 %). Knapp 90 % der Einrichtungen gaben an, mehr als die Hälfte der Anfragen abzulehnen (siehe Tab. 2). Die Schätzungen der Einrichtungen bezüglich der Gründe für die Ablehnung von Aufnahmeanfragen ergaben, dass im Mittel 41 % (Min: 0 %; Max: 90 %) der Ablehnungen erfolgten, weil die Aufnahmekriterien nicht erfüllt wurden, 26 % (Min: 0 %; Max: 95 %) der Ablehnungen erfolgten, weil die Passung zur Gruppe fehlte; 42 % (Min: 0 %; Max: 96 %) der Ablehnungen erfolgten aus anderen Gründen. Diskussion Mit den Befunden des Surveys sind erstmals gesicherte Aussagen über die Größenordnung der in dafür betriebserlaubten Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe freiheitsentziehend untergebrachten jungen Menschen möglich. Die Daten bestätigen, dass mit 575 Fällen in den teilnehmenden Einrichtungen sowie mit hochgerechnet 683 Fällen in den betriebserlaubten Einrichtungen im Jahr 2021 ein kleiner Teil der stationär untergebrachten jungen Menschen in Deutschland in freiheitsentziehenden Settings in der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht war. So gab es laut Kinder- und Jugendhilfestatistik im Jahr 2021 insgesamt rund 89.000 Hilfen für unter 18-Jährige in Heimerziehung und sonstigen betreuten Wohnformen nach § 34 SGB VIII (Destatis 2022 c). Die Freiheitsentziehende Unterbringung ist demnach ein seltener Fall in der Heimerziehung. Die Einrichtungen, die Plätze für eine Freiheitsentziehende Unterbringung anbieten, umfassen ein Spektrum von eher kurzen bis mittelfristigen Unterbringungsformen, die in geschlechterhomogenen oder koedukativen Gruppensettings durchgeführt werden. Insgesamt zeigte sich, dass die Fallzahlen zwischen den Einrichtungen u. a. aufgrund der unterschiedlichen Gruppengrößen erheblich variierten. Im Jahr 2021 wurden pro verfügbarem Platz etwa drei junge Menschen betreut. Nach Einrichtungstyp unterscheidet sich die Fallzahl pro Platz deutlich, sodass sich die konzeptionell kürzeren Verweildauern auch in der Belegungspraxis zeigen. Einrichtungen, die eher kurzzeitig belegen, wie z. B. die Clearingstellen, haben mehr Wechsel als Heime, die die jungen Menschen in etwa 10 - 24 Monate bei sich behalten. Direkte Vergleiche mit Zahlen aus anderen europäischen Ländern sind aufgrund teilweise unterschiedlicher rechtlicher Bezugsrahmen und statistischer Erfassungen nur begrenzt möglich. Zudem gibt es einige Länder, wie z. B. Österreich, in denen es keine zivilrechtlich begründete Freiheitsentziehende Unterbringung n % ≤ 25 % > 25 % - 50 % > 50 % - 75 % > 75 % 1 2 8 15 3,8 7,7 30,8 57,7 Tab. 2: Anteil der abgelehnten Anfragen an allen erhaltenen Anfragen pro Einrichtung in 2021 Anmerkung: Die Anteile wurden durch die Einrichtungen geschätzt. 347 uj 7+8 | 2024 Freiheitsentziehende Unterbringung in Zahlen gibt. Dennoch kann festgehalten werden, dass eine Freiheitsentziehende Unterbringung hierzulande zumindest ebenso selten oder noch seltener ist als in Nachbarländern, die ein solches oder ähnliches Angebot vorhalten (exemplarisch: Schweiz: 1.372 Fälle im geschlossenen und halboffenen Bereich [Bundesamt für Justiz 2021], Niederlande: 1.800 junge Menschen in geschlossener Jugendfürsorge [Het Vergeten Kind 2022]). Befürchtungen, junge Menschen in Deutschland könnten in der Kinder- und Jugendhilfe evtl. in sehr hoher Zahl mit Freiheitsentzug konfrontiert sein, könnten damit zumindest etwas entkräftet werden (Bundesnetzwerk Ombudschaft Kinder- und Jugendhilfe 2021). Die Studie weist darauf hin, dass das Aufnahmealter in der Freiheitsentziehenden Unterbringung insgesamt etwas höher ist als in der stationären Heimerziehung insgesamt (vgl. Esser 2021, 77). Nur selten werden unter 12-Jährige aufgenommen (vorwiegend in den Clearingstellen, die konzeptionell eine jüngere Zielgruppe haben). Auch über 16-Jährige werden nur selten aufgenommen. Das Aufnahmealter deckt sich mit Befunden von Menk et al. (2013) und korrespondiert zudem mit Befunden, denen zufolge einer Freiheitsentziehenden Unterbringung häufig andere Hilfen vorausgegangen sind und oft langjährige institutionelle Vorerfahrungen bestehen (z. B. Hoops/ Permien 2006; Menk et al. 2013). Die Aufnahme weniger junger Menschen über 16 Jahren kann einerseits darin begründet sein, dass nach einer Entlassung häufig eine weitere stationäre Anschlussmaßnahme notwendig ist und es dafür einer ausreichend langen zeitlichen Perspektive bedarf. Andererseits kann es auch ein Hinweis darauf sein, dass Freiheitsentzug bei älteren Jugendlichen eine geringere Chance zugeschrieben wird, eine für den jungen Menschen passgenaue und wirkungsvolle Maßnahme zu sein. Des Weiteren liegen nun zum fachlich kritisch diskutierten Time-out-Einschluss (Häbel 2014) für den Bereich der Freiheitsentziehenden Unterbringung empirische Befunde vor: Nur wenige Einrichtungen nutzen einen Time-out-Raum für eine vergleichsweise kleine Anzahl von Kindern und Jugendlichen. Der Befund deckt sich mit verschiedenen Beobachtungen, dass die Nutzung von Time-out-Räumen in Freiheitsentziehenden Einrichtungen in den letzten Jahren rückläufig ist (z. B. Deuerlein/ Teweleit 2023, 398). Die Studie weist mehr planmäßige Entlassungen (76 %) als unplanmäßige Entlassungen (16 %) aus. Die Abbruchquoten sind damit tendenziell etwas niedriger, als sie mit etwa 20 - 60 % für stationäre Hilfen bzw. Heimerziehung insgesamt berichtet wurden (Arnold/ Macsenaere 2012; Fendrich et al. 2014; Schmid et al. 2014; Tornow/ Ziegler 2012). Die Definition einer unplanmäßigen Entlassung variiert jedoch zwischen Studien und Statistiken und auch in der Fachpraxis ist davon auszugehen, dass die Art einer Entlassung ganz unterschiedlich bewertet wird. Sicher ist jedoch, dass jede einzelne unplanmäßige Entlassung ein Hinweis auf einen problematischen Verlauf und mutmaßlich wiederholten abrupten Strukturbruch ist (Stossun/ Flihs 2021, 190). Sie weist zudem auf Probleme der Passung und Übergangsplanung hin. Dies kann bei den besonders vorbelasteten jungen Menschen in der Freiheitsentziehenden Unterbringung besonders [re-]traumatisierend sein. Oft erfolgt nach der (planmäßigen) Entlassung aus der Freiheitsentziehenden Unterbringung eine weitere stationäre Hilfe. 5 Dieser Befund deckt sich mit Ergebnissen einer Langzeitstudie, die vor einigen Jahren in einer Einrichtung durchgeführt wurde und nach der ebenfalls die Hälfte der jungen Menschen in einer Anschlussmaßnahme der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht wurde (Menk et al. 2013). Bei unplanmäßigen Entlassungen überwiegt eine Rückkehr in die (Pflege-)Familie als evtl. einziges Auffangnetz, weil u. U. keine anderen Hilfen gefunden werden konnten. Insgesamt liegt wenig Forschung zu Übergängen aus hochstrukturierten Hilfen vor, obwohl die pädagogische Begleitung von Übergängen hier eine besondere Bedeutung hat und abrupte Strukturumbrüche dringend zu vermeiden sind (Stossun/ Flihs 2021). 348 uj 7+8 | 2024 Freiheitsentziehende Unterbringung in Zahlen Passgenauigkeit auch in der Freiheitsentziehenden Unterbringung unerlässlich Die Studie hat gezeigt, dass es in den Einrichtungen deutlich mehr Aufnahmeanfragen als Kapazitäten gibt. Knapp 90 % der Einrichtungen gaben an, mehr als die Hälfte der Anfragen abzulehnen. Im Mittel wurden drei Viertel aller Anfragen abgelehnt. Damit können frühere Berichte bzgl. Aufnahmeanfragen bestätigt werden (Hoops 2018, 346). Vermutlich ist es nach wie vor gängige Praxis, dass Jugendämter auf der Suche nach einem Unterbringungsplatz in verschiedenen Einrichtungen parallel anfragen. Eine Ableitung des realistischen Bedarfs aus den Aufnahmeanfragen ist daher schwierig. Jedoch geben die Daten Hinweise darauf, dass die Einrichtungen die Bedarfe nicht decken können und sich dies in Zeiten zunehmenden Personalmangels und damit zusammenhängenden Gruppenschließungen in der Jugendhilfe eher noch zuspitzen wird. In der Praxis bedeutet dies, dass Einrichtungen Kinder und Jugendliche aus einer Vielzahl von Aufnahmeanfragen „aussuchen“ können und müssen, was einerseits einen großen Aufwand für die Einrichtungen bedeutet und andererseits auch die Chance gibt, junge Menschen auszuwählen, die sowohl konzeptionell zur engeren Zielgruppe der Einrichtung gehören als auch in die jeweils aktuelle Gruppendynamik „passen“. Im Mittel wurde ein Viertel der Anfragen abgelehnt, weil die Dynamik zur Gruppe nicht passte. Der weitaus größere Anteil (etwa 40 %) der Anfragen wurde abgelehnt, weil Aufnahmekriterien nicht erfüllt wurden, was u. U. darauf zurückzuführen ist, dass Anfragen ohne größere Beschäftigung mit der Zielgruppe und Konzeption der Einrichtung erfolgen. Dabei ist es wichtig, dass die Freiheitsentziehende Unterbringung nicht nur Ultima Ratio sein darf als eine Art pauschales Sammelbecken für junge Menschen, die sich entziehen und für offene Hilfen (scheinbar) nicht erreichbar sind, sondern die Maßnahme für eine präzise definierte Zeit auch die passende Maßnahme sein muss. Eine offene Frage und Herausforderung in diesem Zusammenhang ist: Wer sind die jungen Menschen, die (auch) diese Einrichtungen nicht aufnehmen und wohin gehen sie bzw. wie werden sie versorgt? Es ist und bleibt eine Herausforderung der Kinder- und Jugendhilfe, weitere alternative Angebote für hochbelastete junge Menschen zu schaffen. Fazit und Ausblick Ziel der hier vorgestellten Studie war es, Daten zur Inanspruchnahme Freiheitsentziehender Unterbringung zu generieren. Hierzu wurden Einrichtungen befragt, die eine Betriebserlaubnis haben, nach § 1631b BGB zu belegen. Insgesamt zeigte sich, dass die Freiheitsentziehende Unterbringung in dafür betriebserlaubten Einrichtungen einen kleinen Anteil der stationären Hilfen zur Erziehung ausmacht. Die Studie gibt allerdings keine Auskunft darüber, ob oder in welcher Größenordnung es evtl. in offenen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder in Einrichtungen der Eingliederungshilfe zu Freiheitsbeschränkungen oder Freiheitsentzug kommt. Auch wenn die Freiheitsentziehende Unterbringung zahlenmäßig eine geringe Bedeutung in den stationären Hilfen zur Erziehung hat, ist es für den individuellen Hilfeverlauf der betroffenen jungen Menschen ein einschneidender biografischer Abschnitt. Für einen (längerfristigen) Erfolg dieser Maßnahme sind neben der konzeptionellen Passung geeignete Anschlussperspektiven und ein durchdachtes und frühzeitiges Entlassmanagement unerlässlich. In der vorliegenden Studie konnte der Frage nachgegangen werden, wie viele junge Menschen in Deutschland aktuell in einer Freiheitsentziehenden Unterbringung betreut werden. Vor dem Hintergrund der gravierenden Einschränkungen der Freiheits- und Persönlichkeitsrechte und den damit zusammenhängenden kontroversen Diskussionen zu dieser Hilfeform ist die Perspektive der betroffenen jungen Men- 349 uj 7+8 | 2024 Freiheitsentziehende Unterbringung in Zahlen schen unerlässlich. Wie geht es den betroffenen jungen Menschen mit den Themen Freiheitsentzug, Stufenplan, Partizipation während der Unterbringung und wie blicken sie auf die Entlassung und Dauer der Maßnahme? Wie nehmen sie die Freiheitsentziehende Unterbringung wahr und welche Bedeutung geben sie ihr für ihre eigene Entwicklung? Diesen Fragen geht die aktuelle qualitative Längsschnittstudie zu Entwicklungsverläufen und Wirkfaktoren 6 in der Freiheitsentziehenden Unterbringung (2021 - 2025) der Arbeitsstelle Kinder-und Jugendkriminalitätsprävention am DJI nach. Anmerkungen 1 Von diesen waren 48 Plätze wegen temporärer Gruppenschließungen infolge von Personalmangel oder aufgrund von Umbauarbeiten auf unbestimmte Zeit nicht belegbar, d. h. die faktisch belegbare Platzzahl betrug 243. 2 Da einige Einrichtungen über mehrere Gruppen an verschiedenen Standorten verfügten, wurden diese jeweils einzeln adressiert. Im Folgenden wird ausschließlich der Begriff Einrichtungen angewandt. 3 Die jeweils jahresaktuelle Übersicht der Einrichtungen steht auf der Webseite der DJI-Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention zur Verfügung unter https: / / www.dji.de/ jugendkriminalitaet. Für die Aktualisierung der Liste werden bundesweit alle Landesjugendämter bezüglich der Einrichtungen mit Betriebserlaubnis zur Freiheitsentziehenden Unterbringung nach § 27 in Verbindung mit § 34 und § 35a SGB VIII sowie § 1631b Absatz 1 BGB inklusive der Platzzahlen angefragt. Die Angaben der Landesjugendämter werden mit den jeweiligen Einrichtungen abgeglichen. Die Liste für das Jahr 2021 kann bei den Autorinnen angefragt werden. 4 Ein Pretest des Fragebogens fand im Mai/ Juni 2022 mit zwei Einrichtungsleitungen statt. Anregungen daraus wurden in den endgültigen Fragenbogen übernommen. 5 Bei den Daten zu Anschlussperspektiven bei planmäßigen Entlassungen gab es aufgrund von unplausiblen Angaben durch die Einrichtungen sowie eine teilweise zu geringe Range in den auszuwählenden Fallzahlen im Online-Fragebogen viele Missings, die u. U. zu einer Verzerrung der Fallzahlen geführt haben können. 6 Die Studie umfasst fünf Befragungswellen über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren. 18 Jugendliche aus sieben Einrichtungen nehmen an der Studie teil. Pro Einrichtung wurde eine Fachkraft zum pädagogischen Konzept befragt. In: https: / / www.dji.de/ ueber-uns/ projekte/ projekte/ arbeitsstelle-kinder-und-jugend kriminalitaetspraevention/ freiheitsentziehendeunterbringung-1/ studie-entwicklungsverlaeufe.html, 28. 2. 2024 Dr. Bettina Grüne und Dr. Sabrina Hoops Deutsches Jugendinstitut Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention Nockherstr. 2 81541 München Literatur Antholz, B. (2017): Geschlossene Unterbringung. Zeitschrift für das Fürsorgewesen 69 (2), 38 - 43 Arnold, J., Macsenaere, M. (2012): Abbrüche in den Hilfen zur Erziehung: Häufigkeit, Relevanz und Vermeidung. Evangelische Jugendhilfe 89 (5), 284 - 294 Bundesamt für Justiz (2021): Datenbericht Casadata über die Jahre 2018, 2019 und 2020. Entwicklungen und Tendenzen. Bundesamt für Justiz, Bern Bundesnetzwerk Ombudschaft Kinder- und Jugendhilfe (2021): Rechtsgutachten zum Thema Freiheitsentziehende Maßnahmen und geschlossene Unterbringung nach § 1631 b BGB in der Kinder- und Jugendhilfe. In: https: / / ombudschaft-jugendhilfe.de/ wp-content/ up loads/ BNO_Rechtsgutachten_%C2%A71631_BGB_ 09_2021.pdf, 18. 9. 2023 Deuerlein, M., Teweleit, S. (2023): Menschenrechte in der freiheitsentziehenden Unterbringung in der Kinder- und Jugendhilfe. Forderungen aus der Arbeit der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter. Unsere Jugend 75 (9), 396 - 402 Deutscher Bundestag (2017): Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Corinna Rüffer, Dr. Harald Terpe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ 350 uj 7+8 | 2024 Freiheitsentziehende Unterbringung in Zahlen DIE GRÜNEN - Drucksache 18/ 11487 - Die Anwendung von Zwang bei Kindern und Jugendlichen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie in Heimen. In: https: / / dserver.bundestag.de/ btd/ 18/ 117/ 1811741.pdf, 21. 8. 2023 Enser, M. (2007 a): Massive Gefühls- und Verhaltensstörungen bei Jungen in freiheitsentziehenden Jugendhilfemaßnahmen nach § 1631 b BGB i. V. §§ 70 FGG - Theoretische Erklärungen, rechtliche Grundlagen und empirische Analyse. Europäische Hochschulschriften, Reihe 11, Pädagogik. Peter Lang - Europäischer Verlag der Wissenschaften, Frankfurt am Main Enser, M. (2007 b): Diskontinuierliche Beziehungsverläufe als eine Indikation für geschlossene Unterbringung nach § 1631 b BGB. 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Fachserie 10 Reihe 2.2 Statistisches Bundesamt (Destatis) (2022 c): Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige 2021 Stossun, A., Flihs, L. (2021): Übergänge aus hoch strukturierten Hilfen für junge Menschen - eine integrierende Betrachtung von Intensivpädagogischen Jugendhilfemaßnahmen, Jugendstrafvollzug und Kinder- und Jugendpsychiatrie. In: Kaplan, A. & Roos, S. (Hrsg.): 351 uj 7+8 | 2024 Freiheitsentziehende Unterbringung in Zahlen Delinquenz bei jungen Menschen, Springer VS, Wiesbaden, 179 - 197 Tornow, H., Ziegler, H. (2012): Ursachen und Begleitumstände von Abbrüchen stationärer Erziehungshilfen (ABiE). In: Tornow, H., Ziegler, H. Sewing, J.: Abbrüche in stationären Erziehungshilfen (AbiE). Praxisforschungs- und Praxisentwicklungsprojekt. EREV Schriftenreihe 53 (3), 14 - 118 Zinsmeister, J. (2015): (Wann) Ist Zwang in der Pädagogik erforderlich und gerechtfertigt? Plädoyer für einen menschenrechtsbasierten Ansatz in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. EthikJournal 3 (2). In: https: / / www.ethikjournal.de/ fileadmin/ user_upload/ ethikjournal/ Texte_Ausgabe_2015_2/ Zinsmeister_Ist_ Zwang_in_der_Paedagogik_erforderlich_und_gerecht fertigt_EthikJournal_3_2015_2.pdf, 30. 10. 2023 Vorschau auf die kommende Ausgabe Schnittstelle Kinder- und Jugendhilfe und Schule Im kommenden Heft wird die Schnittstelle Jugendhilfe/ Schule vertiefend in den Blick genommen, so z. B. die Kooperation von Kinder- und Jugendhilfe und Ganztagsschulen. Darüber hinaus wird die Rolle der Schulsozialarbeit beim Kinderschutz und insbesondere bei Vernachlässigung thematisiert und erörtert, wie Lehrkräfte die Selbstwirksamkeitserwartung ihrer SchülerInnen stärken können. - Anzeige -
