eJournals unsere jugend 76/9

unsere jugend
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0342-5258
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/uj2024.art47d
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2024
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Dilemma: Vernachlässigung. Zur Rolle der Schulsozialarbeit beim Kinderschutz

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2024
Corinna Memenga
Peter Wolters
Vernachlässigungen von Kindern und Jugendlichen machen statistisch den größten Teil der Kindeswohlgefährdungen aus, sind aber nicht immer leicht zu erkennen. Schulsozialarbeit ist als Teil der Jugendhilfe dabei von zentraler Bedeutung – gerade in der Grundschule.
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366 unsere jugend, 76. Jg., S. 366 - 371 (2024) DOI 10.2378/ uj2024.art47d © Ernst Reinhardt Verlag Dilemma: Vernachlässigung Zur Rolle der Schulsozialarbeit beim Kinderschutz Vernachlässigungen von Kindern und Jugendlichen machen statistisch den größten Teil der Kindeswohlgefährdungen aus, sind aber nicht immer leicht zu erkennen. Schulsozialarbeit ist als Teil der Jugendhilfe dabei von zentraler Bedeutung - gerade in der Grundschule. von Corinna Memenga Jg. 1992; B. A. Soziale Arbeit, arbeitet im Anerkennungsjahr im Amt für Jugend und Soziales des Landkreises Aurich/ Niedersachsen Ausgangslage Kindeswohlgefährdung ist in den letzten Jahren zu einem nahezu allgegenwärtigen Thema in der Öffentlichkeit geworden, allerdings vor allem durch die mediale Aufmerksamkeit bei Fällen mit massiver körperlicher, psychischer und/ oder sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Demgegenüber wird die Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung kaum öffentlich wahrgenommen. Dabei bildeten im Jahr 2022 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (2023) Vernachlässigungen den größten Anteil (59 %) der insgesamt fast 62.300 offiziellen Fälle von Kindeswohlgefährdungen. Als mögliche Risikofaktoren für eine Vernachlässigung benennen Biesel und Urban-Stahl vier Bereiche: So umfasst der „Soziokulturelle Kontext“ Wohn- und Einkommensverhältnisse, Bildungschancen, gesellschaftliche Teilhabe, aber auch familiäre Wertvorstellungen und Erziehungsstile. Zum „Familialen Kontext“ zählen die Strukturen innerhalb der elterlichen Beziehung sowie der gesamten Familie, Herausforderungen durch Trennung und Scheidung, aber auch Gewalt in der Partnerschaft. Der „Individuelle Kontext“ beschreibt Risikofaktoren durch physische und psychische Erkrankungen eines oder beider Elternteile, beeinträchtigte Erziehungsfähigkeit bei den Erwachsenen, beispielsweise durch eigene Vernachlässigung in der Kindheit u. Ä. Der „Krisenkontext“ beinhaltet insbesondere Gewalthandlungen in bestimmten, meist belastenden Konfliktsituationen, z. B. andauerndes Schreien bei Säuglingen oder deren Verweigerung von Nahrung, pubertäre Autonomiebestrebungen, z.T. mit massiven bzw. wiederholten Regel- und Gesetzesverstößen (vgl. Biesel/ Urban-Stahl 2022, 151ff ). Peter Wolters Jg. 1967; Diplom-Sozialarbeiter/ Diplom-Sozialpädagoge, ist als Schulsozialarbeiter an zwei Grundschulen im Landkreis Aurich/ Niedersachsen tätig 367 uj 9 | 2024 Zur Rolle der Schulsozialarbeit beim Kinderschutz Diese Gliederung bietet eine erste Orientierung, das grundsätzliche Dilemma bei der Einordnung von Kindesvernachlässigung löst sie jedoch nicht: „Die Vernachlässigung als Form einer Kindeswohlgefährdung ist nicht immer eindeutig und leicht wahrzunehmen. Sie hinterlässt oftmals keine augenscheinlichen Verletzungen beim Kind oder Jugendlichen“ (Memenga 2023, 41). Ist es beispielsweise Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung, wenn ➤ eine Siebtklässlerin bei den Nachbarn klingelt und um Hilfe beim Dosenöffnen bittet, weil sie sonst nichts zu essen hat und die alleinerziehende Mutter nicht da ist? ➤ ein Viertklässler wochenlang im Winter nur mit einer Trainingsjacke über dem Pullover zur Schule kommt? ➤ ein Grundschüler wegen zu langer Fußnägel nicht richtig in seinen Schuhen laufen kann? ➤ eine Drittklässlerin allabendlich einen Sprühstoß von frei verkäuflichem Melatonin- Einschlafspray bekommt? ➤ ein Teenager abends, am Wochenende und in den Ferien stundenlang vor der Spielkonsole oder dem PC sitzt? In einer pluralistischen Gesellschaft gibt es eine Reihe unterschiedlicher Lebensmodelle und auch Erziehungsvorstellungen, die eine Einordnung zusätzlich erschweren. Das Bundesjugendkuratorium betont mit Recht: „Der liberale Staat […] muss letztlich auch solche Erziehungsformen akzeptieren, die von einer pädagogisch wünschenswerten Förderung der Entwicklung von Kindern entfernt sind, solange diese nicht mit einer Gefährdung des Kindeswohls einhergehen“ (Bjk 2007, 7). Andererseits kann eine solche Gefährdung u. U. schnell erreicht sein, wenn z. B. im Sommer bereits eine einmalige unzureichende Flüssigkeitsversorgung bei einem Säugling zur Dehydration führt und mangelnde Beaufsichtigung von Kleinkindern lebensgefährlich wird. Vernachlässigung wird somit zu Recht als eine besondere Form der Kindeswohlgefährdung angesehen, ihre Definition ist jedoch eher unspezifisch, wie Deegener und Körner hervorheben: „In Deutschland wird Vernachlässigung meist sehr allgemein definiert, als die […] Beeinträchtigung oder Schädigung der Entwicklung von Kindern durch die sorgeberechtigten und -verpflichteten Personen aufgrund unzureichender Pflege und Kleidung, mangelnder Ernährung und gesundheitlicher Fürsorge, zu geringer Beaufsichtigung und Zuwendung, nachlässigem Schutz vor Gefahren sowie nicht hinreichender Anregung und Förderung motorischer, geistiger, emotionaler und sozialer Fähigkeiten“ (Deegener/ Körner 2012, 304). Formen der Vernachlässigung Einfache Antworten sind daher meist nicht möglich, deutlich wird allerdings, dass Vernachlässigung grundsätzlich als aktives (bewusstes) oder passives (unbewusstes) Vorenthalten von Fürsorge, Schutz, Pflege und Zuwendung geschieht. Memenga unterscheidet folgende Formen der Vernachlässigung: ➤ körperliche Vernachlässigung (unzureichende Ernährung, Hygiene und/ oder medizinische Versorgung, z. B. durch fehlende Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen; aber auch eine Suchterkrankung der Mutter vor der Geburt); ➤ kognitive und erzieherische Vernachlässigung (mangelnde Beschäftigung mit und Anregungen für das Kind, Fernhalten vom Schulbesuch, Parentifizierung sowie die Übernahme von pflegerischen Aufgaben für schwer erkrankte Eltern(-teile) durch das Kind); 368 uj 9 | 2024 Zur Rolle der Schulsozialarbeit beim Kinderschutz ➤ emotionale Vernachlässigung (Ignoranz, Ablehnung und Abwertung des Kindes, fehlende elterliche Zuwendung und Wärme mit der Folge mangelnder Selbstkompetenz und Bindungsfähigkeit beim Kind); ➤ unzureichende Beaufsichtigung (längere, altersunangemessene Abwesenheit der Erziehungsperson/ en, fehlende Reaktion auf ungeklärte Abwesenheit des Kindes, Ignoranz möglicher Gefährdungspotenziale wie Herdplatten, offene Fenster, elektrische Geräte, Medikamente) (vgl. Memenga 2023, 7ff ). Diese einzelnen Formen treten jedoch häufig subtil und uneindeutig sowie u. U. in Kombination auf, und so ergeben sich im pädagogischen Alltag durchaus zahlreiche Tücken bei der Beurteilung, ob die erzieherische Eigenverantwortung der Eltern noch in akzeptabler Weise umgesetzt wird oder ob wegen einer drohenden oder tatsächlichen Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung staatlich einzugreifen ist. Zentrale Funktion der Schulsozialarbeit bei Vernachlässigung Weil die Übergänge fließend sind, ist es wichtig, Tendenzen der Vernachlässigung möglichst frühzeitig zu erkennen. Demnach braucht es ExpertInnen für den Graubereich der Vernachlässigung. Grundlage dafür ist eine „Haltung in vielen Institutionen, die als ‚Achtsamkeit‘, als Aufmerksamkeit für das Wohlergehen von Kindern charakterisiert werden kann“ (Bjk 2007, 23). Der Schulsozialarbeit, die gemäß § 13 a SGB VIII zum Leistungskatalog der Kinder- und Jugendhilfe zählt, kommt dabei eine zentrale Funktion zu. Konkret identifiziert Memenga (2023, 27ff ) im Zusammenhang mit Vernachlässigung sechs maßgebliche Handlungs- und Wirkungsfelder der Schulsozialarbeit: Präventionsarbeit Die präventive Wirkung der Schulsozialarbeit beim Kinderschutz betrifft mehrere Ebenen. Dazu zählen u. a. Projekte, die Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeitsentwicklung stärken, aber auch die Bereitstellung von Info- Materialien, wie Hinweise auf schulische und außerschulische Hilfsangebote (Kinder-Notruf etc.). Ferner gehören niedrigschwellige und offene Gesprächsangebote seitens der Schulsozialarbeit dazu. Für frühzeitiges Erkennen von Vernachlässigung spielen die beschriebene aufmerksame Haltung der Achtsamkeit sowie Kenntnisse über Risikofaktoren für Vernachlässigung bei den Fachkräften eine große Rolle. Vernachlässigte Kinder und Jugendliche zeigen ihrerseits häufig angepasstes Verhalten und wollen möglichst wenig auffallen (vgl. Memenga 2023, 36). Sie verspüren in den meisten Fällen eine große Loyalität gegenüber ihren Eltern und wollen unter keinen Umständen, dass sie in Schwierigkeiten geraten. Resilienzförderung Eine wichtige Ressource stellen für Kinder und Jugendliche Freundschaften dar. Der Freundeskreis bzw. die Peergroup haben positiven Einfluss auf die Resilienz, also die Widerstandsfähigkeit von Heranwachsenden. Dies ist für vernachlässigte Kinder und Jugendliche besonders wichtig, weil sie in der eigenen Familie häufig emotional unterversorgt sind (vgl. Biesel/ Urban-Stahl 2022, 124). Freundschaften bieten außerfamiliär ein stützendes soziales Umfeld und können das Selbstwertgefühl verbessern. Schulsozialarbeit kann z. B. offene sowie geschützte Gesprächs- und Begegnungsmöglichkeiten bereitstellen - und zwar sowohl für Kontakte von Gleichaltrigen als auch direkt mit der Schulsozialarbeit. Nach Memenga (2023, 31) kann die SchulsozialarbeiterIn als sichere und 369 uj 9 | 2024 Zur Rolle der Schulsozialarbeit beim Kinderschutz beständige Bezugsperson einen Resilienzfaktor darstellen, auch wenn damit die Vernachlässigung nicht direkt behoben wird. Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten Die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten ist für die Schulsozialarbeit auf allen Ebenen ein wichtiges Arbeitsprinzip, dabei „können Schulsozialarbeitende eine wichtige Beratungs- und Delegationsfunktion einnehmen“ (Biesel/ Schär 2018, 130). Damit das gelingt, ist fachliche Sensibilität gefragt: „Insbesondere im Hinblick auf den Kinderschutz kann sich diese gewünschte Kooperation als herausfordernd darstellen. Die Schulsozialarbeit […] ist beobachtende, unterstützende oder mahnende Person zugleich“ (Memenga 2023, 36). Um tragfähige Elternkontakte aufzubauen, sind eine Kommunikation auf Augenhöhe sowie Flexibilität bei den Fachkräften erforderlich, um den Reaktionen und Bedürfnissen der Erziehungsberechtigten angemessen zu begegnen: „Eltern, die ihre Kinder vernachlässigen, haben in vielen Fällen selbst in ihrer Kindheit unter Vernachlässigung gelitten und wissen somit oft nicht, was Kinder benötigen“ (Memenga 2023, 37). Anlaufstelle und kollegiale Beratung in der Schule Die Arbeit interdisziplinärer Teams in der Schule ermöglicht eine ganzheitliche Sicht auf die SchülerInnen mit ihren individuellen Stärken und Bedürfnissen, die über das rein schulische Lernen hinausgehen. Die Schulsozialarbeit ist als Teil der Jugendhilfe in der Schule häufig die erste Anlaufstelle für Lehrkräfte, pädagogisches Personal und die Schulleitungen, wenn es um den Verdacht von Kindeswohlgefährdung geht. Es muss daher Ziel sein, dass an allen Schulen sozialpädagogische Fachkräfte verlässlich zur Verfügung stehen. Für das Erkennen und Einordnen von Vernachlässigung sind sie jedoch nicht allein zuständig, sondern hier ist die Kooperation aller Professionen in der Schule ebenso unverzichtbar wie bei der Entwicklung von Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen für die SchülerInnen. Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe Als Teil der Jugendhilfe nimmt die Schulsozialarbeit eine Scharnierfunktion zwischen der Schule und der Jugendhilfe ein. Dies beinhaltet den kontinuierlichen Austausch zwischen den beiden Einrichtungen - nicht erst, wenn wegen Kindeswohlgefährdungen interveniert werden muss: „Eine erfolgreiche Umsetzung des präventiven Kinderschutzes hängt maßgeblich von der Kooperation zwischen den Fachkräften der verschiedenen Institutionen ab“ (Memenga 2023, 39). Daher ersetzt die Schulsozialarbeit nicht die Hinzuziehung außerschulischer Fachkräfte (z. B. eine insoweit erfahrene Fachkraft nach § 8 a/ 8 b SGB VIII). „Die Schulsozialarbeit übernimmt dabei nicht die Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe. Allerdings wird der Schulsozialarbeit durch ihre sanktionsfreie Tätigkeit seitens der Familien und Kinder u. U. vorbehaltloser begegnet. Dieses Potenzial lässt sich auf der Grundlage einer guten Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Jugendhilfeträger nutzen. Schließlich geht es immer um das Kindeswohl und nicht in erster Linie um sanktionierende oder juristische Maßnahmen“ (Wolters 2014, 15). Partizipations- und Beteiligungsformen Partizipation und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Schule wirken sich positiv auf das Schulklima aus und fördern einen offe- 370 uj 9 | 2024 Zur Rolle der Schulsozialarbeit beim Kinderschutz nen sowie vertrauensvollen Umgang in der Schule. In einer solchen Atmosphäre fällt es den Kindern und Jugendlichen leichter, über mögliche Schwierigkeiten im familiären Umfeld zu sprechen. Die Schulsozialarbeit kann hier durch verschiedene Projekte, z. B. zu Kinderrechten und zur UN-Kinderrechtskonvention, wichtige Impulse setzen, ebenso wie in der Begleitung der SchülerInnen-Vertretung oder bei der Einbindung in kommunale Beteiligungsprojekte (vgl. Wolters 2006). Durch Partizipation machen SchülerInnen wichtige Selbstwirksamkeitserfahrungen, die ihrerseits die Resilienz der Kinder und Jugendlichen positiv beeinflussen. Die Reichweite dieser Wirkungsfelder bei Vernachlässigung hängt in hohem Maße von der Erreichbarkeit und der Präsenz von Schulsozialarbeit vor Ort ab: „SchulsozialarbeiterInnen haben somit die Chance, verschiedene Zielgruppen im Kontext Kinderschutz zu erreichen und im besten Fall akute Kindeswohlgefährdungen abzuwenden sowie rechtzeitig Hilfen für die Familien aufzuzeigen“ (Memenga 2023, 43). Erfolgreich gelang dies beispielsweise, nachdem die Lehrkraft und die Schulsozialarbeit von Aggressionen einer Mutter gegenüber ihrem Kind im privaten Umfeld erfuhren und im Anschluss mehrere Gespräche mit den Eltern führten. Seitens des Elternhauses wurde im Anschluss Kontakt u. a. zur Familiensowie zur Erziehungsberatung aufgenommen und sich um eine Mutter-Kind-Kur bemüht. Schulsozialarbeit für alle Schulen und Schulformen Vor diesem Hintergrund ist ein flächendeckender Ausbau der Schulsozialarbeit zwingend erforderlich. Noch immer müssen viele Schulen ohne sozialarbeiterische Fachkräfte auskommen - vor allem kleinere (Grund-)Schulen in ländlichen Regionen. Dies ist bedauerlich und unter dem Gesichtspunkt präventiver Kinder- und Jugendhilfe tragisch, denn „die Grundschule ist nach wie vor die einzige echte deutsche Gesamtschule“ (Wolters 2007, 369). Folglich erreicht Schulsozialarbeit in der Grundschule nahezu alle Mädchen und Jungen im Kindesalter und kann präventiv, gestaltend und stützend tätig werden. Für den Kinderschutz im schulischen Kontext „bildet die Schulsozialarbeit die Leitprofession“, unterstreichen Biesel und Schär (2018, 137). „Schulsozialarbeit an Grundschulen ist somit nicht verzichtbar, sondern im Gegenteil: Die zahlreichen Entwicklungsaufgaben, die Kinder unter den aktuellen gesellschaftlichen Bedingungen bewältigen müssen und mit denen auch Eltern und Lehrkräfte konfrontiert sind, machen mehr denn je eine Unterstützung durch Schulsozialarbeit erforderlich“ (Wolters 2007, 368). Dies umso mehr, da häufig langfristige Begleitungen erforderlich sind, wie bei einem alleinerziehenden Elternteil eines Grundschulkindes. Durch Unklarheiten bei der Kostenübernahme drohte die unerlässliche Tagesbetreuung für das Kind wegzufallen. Das konnte durch raschen und direkten Einsatz der Schulsozialarbeit vermieden werden. Ferner gab es Unterstützungsangebote für die Haushaltsführung, die vom Elternteil aber nicht akzeptiert wurden. Hier war eine mehrjährige aufmerksame Begleitung der Familie durch die Schulsozialarbeit angezeigt. Natürlich ist Schulsozialarbeit kein ‚Allheilmittel‘ für den Umgang mit dem Dilemma der Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen, aber ein unverzichtbarer Baustein der Kinder- und Jugendhilfe, diesen Herausforderungen frühzeitig, unbürokratisch und niederschwellig begegnen zu können. Peter Wolters Greta-Schoon-Grundschule Spetzerfehn Ülkeweg 77 26629 Großefehn E-Mail: pew-schulsozialarbeit@t-online.de 371 uj 9 | 2024 Zur Rolle der Schulsozialarbeit beim Kinderschutz Literatur Biesel, K., Schär, C. (2018): Kindeswohlgefährdungen erkennen und Kinderschutz gestalten - eine Aufgabe der Schulsozialarbeit an Grundschulen. In: Ahmed, S., Baier, F., Fischer, M. (Hrsg.): Schulsozialarbeit an Grundschulen. Konzepte und Methoden für eine kooperative Praxis mit Kindern, Eltern und Schule. Barbara Budrich, Opladen/ Berlin/ Toronto, 121 - 137, https: / / doi.org/ 10.2307/ j.ctvdf0hjr Biesel, K., Urban-Stahl, U. (2022): Lehrbuch Kinderschutz. Beltz Juventa, Weinheim/ Basel Bundesjugendkuratorium (Bjk) (2007): Schutz vor Kindeswohlgefährdung. Anmerkungen zur aktuellen Debatte. In: https: / / bundesjugendkuratorium.de/ data/ pdf/ press/ bjk_2007_stellungnahme_schutz_vor_ kindeswohlgefaehrdung.pdf, 16. 2. 2024 Deegener, G., Körner, W. (2012): Vernachlässigung. In: Thole, W., Höblich, D., Ahmed, S. (Hrsg.): Taschenwörterbuch Soziale Arbeit. Julius Klinkhardt, Bad Heilbrunn, 304 - 305, https: / / doi.org/ 10.36198/ 9783838542713 Memenga, C. (2023): Schulsozialarbeit im Kontext kindlicher Vernachlässigung - Möglichkeiten und Grenzen. Unveröffentlichte Bachelor-Arbeit im Studiengang Soziale Arbeit, Fachhochschule Emden/ Leer Statistisches Bundesamt (2023): Pressemitteilung Nr. 304 vom 2. August 2023. In: https: / / www.destatis.de/ DE/ Presse/ Pressemitteilungen/ 2023/ 08/ PD23_304_225. html, 22. 12. 2023 Wolters, P. (2006): „Der Spielplatz ist doch für alle Kinder da! “ Kommunale Beteiligungsprojekte in Zusammenarbeit mit der Schule. Sozial Extra 30 (6), 33 - 35, https: / / doi.org/ 10.1007/ s12054-006-0223-2 Wolters, P. (2007): Grundschulen brauchen Schulsozialarbeit. Unsere Jugend 59, 366 - 369 Wolters, P. (2014): Zusatzleistungen inklusive! Mehrwert von Schulsozialarbeit in der Grundschule. Sozial Extra 38 (1), 13 - 15, https: / / doi.org/ 10.1007/ s12054- 014-0002-4 a www.reinhardt-verlag.de Dieses Handbuch stellt umfassend und differenziert das Fachwissen zum ASD, seine Aufgabenbereiche und Handlungsansätze dar: rechtliche Grundlagen, verschiedene Organisationsformen und Methoden, Qualitätsentwicklung und Personalmanagement. Arbeitsweisen, wie z. B. Hilfeplanung, Case Management, Hausbesuche und die Einschätzung von Risiken bei Kindeswohlgefährdung werden ausführlich behandelt. Das Handbuch ist ein zuverlässiger Begleiter für Leiter: innen und Fachkräfte im ASD, Führungskräfte in Jugend- und Sozialämtern, Dozent: innen und Studierende der Sozialen Arbeit. Es ist sowohl für die Arbeit im Jugendamt oder in der Jugendhilfe als auch im Studium unverzichtbar! Fachwissen ASD - das Standardbuch 4., überarbeitete Auflage 2023. 519 Seiten. 32 Abb. 8 Tab. (978-3-497-03221-1) kt