unsere jugend
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0342-5258
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/uj2025.art10d
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2025
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Gut vernetzt ist halb gewonnen!
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2025
Stefan Einhorn
Susanna Hahn
Sandra Kaiser
Judith Kunkis
Soziale Arbeit im Krankenhaus ist im Bereich der Suchthilfe gerade für Schwangere und junge Eltern auf eine enge Vernetzung zwischen allen Akteur:innen angewiesen. Das Netzwerk der Zuständigen ist riesig, die Fallkonstellationen oft hochkomplex, die Motivation der Betroffenen krankheitsbedingt teils ambivalent. Wie die Sozialarbeiter:innen des Unklinikums Dresden versuchen, dem gerecht zu werden, und welche positiven Praxiserfahrungen dabei einfließen, zeigt der nachfolgende Artikel.
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82 unsere jugend, 77. Jg., S. 82 - 93 (2025) DOI 10.2378/ uj2025.art10d © Ernst Reinhardt Verlag Gut vernetzt ist halb gewonnen! Klinikübergreifende Soziale Arbeit für suchtkranke Schwangere und Eltern am Uniklinikum Dresden - ein Erfahrungsbericht Soziale Arbeit im Krankenhaus ist im Bereich der Suchthilfe gerade für Schwangere und junge Eltern auf eine enge Vernetzung zwischen allen Akteur: innen angewiesen. Das Netzwerk der Zuständigen ist riesig, die Fallkonstellationen oft hochkomplex, die Motivation der Betroffenen krankheitsbedingt teils ambivalent. Wie die Sozialarbeiter: innen des Unklinikums Dresden versuchen, dem gerecht zu werden, und welche positiven Praxiserfahrungen dabei einfließen, zeigt der nachfolgende Artikel. von Stefan Einhorn (M. A.); Sozialarbeiter Suchtstation PSY-S3, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Universitätsklinikum Dresden Susanna Hahn (M. A.); leitende Sozialarbeiterin Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Universitätsklinikum Dresden Sandra Kaiser (M. A.); Sozialarbeiterin Suchtambulanz, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Universitätsklinikum Dresden Judith Kunkis (Dipl.-Päd.); Sozialarbeiterin Klinik für Kinder- und Jugendmedizin, Universitätsklinikum Dresden 1. Einleitung Soziale Arbeit im Krankenhaus hat als selbstständiger Bestandteil eines multiprofessionellen Teams eine bedarfsorientierte, psychosoziale Versorgung von Patient: innen zur Aufgabe. Abhängig vom Behandlungssetting ist sie dabei auch als Prozesssteuerung anzusehen. So formiert Soziale Arbeit ein Netzwerk aus komplementären Hilfseinrichtungen und leitet bedarfsgerechte Maßnahmen für die Zeit nach der Klinikbehandlung ein. Dabei versucht sie, den Teilhabemöglichkeiten der Patient: innen gerecht zu werden und als Hilfe zur Selbsthilfe zu fungieren. Der Versorgungsbedarf der Patient: innen steigt mit der Art, Schwere und Dauer der Erkrankung. Auf dem Foto sehen Sie von links nach rechts: Sandra Kaiser, Stefan Einhorn, Susanna Hahn, Judith Kunkis 83 uj 2 | 2025 Zusammenarbeit für suchtkranke Schwangere und Eltern Eine Patient: innengruppe mit besonderem Maß an sozialen Problemen sind psychiatrisch erkrankte Menschen. Finanzielle Schwierigkeiten, (drohende) Obdachlosigkeit, soziale Isolation und risikoreiche Verhaltensweisen werden bei dieser Klientel statistisch überproportional häufig beobachtet. Verstärkt werden diese Faktoren zumeist durch das Vorhandensein einer alleinigen oder zusätzlichen Suchterkrankung (Doppeldiagnose) und führen vielschichtige Problemlagen und Versorgungsbedarfe mit sich. Weitere Komplexität erhält das Gefüge noch, wenn Patient: innen zusätzlich zu den erwähnten Diagnosen und Problemlagen schwanger sind respektive ein Kind entbunden haben. Die S3-Leitline für Methamphetamin-bezogene Störungen konstatiert dazu Folgendes: „Methamphetamin konsumierende Schwangere sollen interdisziplinär in möglichst enger Kooperation zwischen ambulanten und stationären Einrichtungen der Suchtmedizin/ -hilfe, Geburtshilfe und Neonatologie sowie Familien-/ Jugendhilfe betreut werden.“ Unabdingbar ist ebenso eine Motivation zur schnellstmöglichen Abstinenz und die Kontaktherstellung zu entsprechenden bedarfsgerechten Beratungs- / Therapieangeboten. Außerhalb des klinischen Bereichs sollte dabei eine engmaschige Betreuung von und Kooperation mit Einrichtungen der Familien-, Jugend- und Suchthilfe für die betroffenen Familien erfolgen (DGPPN 2016). Die Gemengelage der (Krankheits-)Vorgeschichte, des familiären Systems, der Behandlungsmotivation und -notwendigkeit der Kindesmutter und des Säuglings sowie den Anforderungen staatlicher Stellen und weiteren Faktoren ist dabei oft so heterogen wie das Leben selbst. Eines haben alle diese Fälle jedoch gemein: Sie bedürfen einer intensiven Zusammenarbeit sowie einer tragfähigen Arbeitsbeziehung zwischen Patient: innen und involvierten Helfer: innen. Der vorliegende Artikel soll anhand eines pseudonymisierten Fallbeispiels die verschiedenen Abschnitte eines Behandlungsverlaufs beleuchten und die Komplexität des Einzelfalls und der notwendigen Entscheidungen darstellen. Die dabei entstandenen Herausforderungen sollen zur Grundlage der daraus resultierenden Handlungsempfehlung dienen. In der Praxis ist eine suchtspezifische Behandlung ebenso an (werdende) Väter adressiert. Aufgrund des Fallbeispiels werden im Folgenden jedoch nur „Mütter“ genannt. 2. Arbeitsweise/ Versorgungspfad Die Sozialarbeiter: innen der psychiatrischen (PSY), gynäkologischen (GYN) und pädiatrischen (KIK) Kliniken des Universitätsklinikums Dresden (UKD) werden diesen hochkomplexen Bedarfen von suchterkrankten Schwangeren und Müttern durch eine sehr enge Vernetzung und Zusammenarbeit im Rahmen des interdisziplinären Versorgungspfades „Mama, denk‘ an mich“ gerecht (Abbildung 1). ◾ innerfamiliär ◾ außerfamiliär Universitäts Kinder- und Frauenzentrum mit Perinatalzentrum-I GYN KIK Schwangerenvorsorge Entbindung Zentrum für Seelische Gesundheit (PSY) kommunale/ soziale Versorgungseinrichtungen Frauen mit Kinderwunsch Schwangere Mu-Ki-Begleitung Abb. 1: Struktur des Versorgungspfads „Mama, denk’ an mich“ 84 uj 2 | 2025 Zusammenarbeit für suchtkranke Schwangere und Eltern Diese Arbeitsweise hat sich über mehrere Jahre etabliert, wodurch die Versorgung der Patient: innen nachhaltig verbessert wurde. Seit Beginn des Versorgungspfads 2015 konnten unter Einbeziehung ambulanter oder stationärer Hilfen zur Erziehung mehr Kinder nach der Geburt aus der Kinderklinik zu den Eltern entlassen werden. Waren es 2015 noch zwei Drittel der Kinder, die in Obhut genommen und anschließend fremduntergebracht werden mussten, so veränderte sich das Verhältnis mit dem Start von „Mama, denk’ an mich“ positiv: Fast drei Viertel der Kinder verbleiben nach Entlassung aus der Kinderklinik nun in elterlicher Obhut (Abbildung 2). Hilfen vom Jugendamt sind dabei immer obligat. Netzwerktreffen, gemeinsame Fallkonferenzen und kurze Kommunikationswege sind dabei essenziell, um den Patient: innen beim Behandlungswechsel zwischen den einzelnen Kliniken eine nahtlose Versorgung zu gewährleisten. Als UKDinternes Netzwerk sind die Kolleg: innen jedoch nur ein vergleichsweise temporärer Baustein im teilweise riesig anmutenden Hilfsnetzwerk der Patient: innen. Via Gesetz fallführend und staatlich wachend über das Wohl der Säuglinge und Kinder ist der örtliche Allgemeine Soziale Dienst. Für eine gelingende Versorgung von suchterkrankten Schwangeren und Müttern ist eine transparente und intensive Kooperation und Kommunikation der klinikinternen und -externen Netzwerkpartner: innen unabdingbar. Eine Standardisierung der Prozesse und Zuständigkeiten ist in diesen Fällen zumeist wünschenswert, kann aufgrund der Heterogenität der Fälle und Organisationsstrukturen jedoch nicht vollständig erfolgen. Aufgrund der Erfahrungen in der erfolgreichen Behandlung und Versorgung lassen sich jedoch Muster ableiten, welche den Fallverlauf positiv beeinflussen. Dazu soll in der folgenden Fallschilderung nun eingegangen werden. Unterbringung nach normalem Substanzkonsum vor/ während der Schwangerschaft 2015 (n = 34) Unterbringung nach normalem Substanzkonsum vor/ während der Schwangerschaft 2023 (n = 45) n nicht beim konsumbelasteten Elternteil n beim konsumbelasteten Elternteil n andere 6 % 38 % 56 % 73 % 20 % 7 % Abb. 2: Vergleich 2015 und 2023 Unterbringung der Neugeborenen nach Entlassung aus der Kinderklinik 85 uj 2 | 2025 Zusammenarbeit für suchtkranke Schwangere und Eltern 3. Fallschilderung Frau C. ist 20 Jahre alt, als sie im Herbst 2022 von der Intensivstation (ITS) des Uniklinikums auf die Suchtstation der psychiatrischen Klinik (PSY-S3) mit dem Ziel einer stationären Entgiftungstherapie übernommen wird. Zu diesem Zeitpunkt ist die Patientin in der 18. Schwangerschaftswoche. Durch den ärztlichen Dienst wird eine Polytoxikomanie 1 diagnostiziert. Frau C. gibt an, seit zwei Jahren täglich Gamma-Butyrolacton (GBL), ein flüchtiges Lösungsmittel, sowie vorher jahrelang täglich 0,2 bis 0,4 Gramm Crystal Meth eingenommen zu haben, Letzteres aktuell eher sporadisch. Seit ihrem 13. Lebensjahr rauche sie hin und wieder THC. Als Probekonsum gibt sie außerdem Ecstasy, LSD und Pilze an. Sie rauche pro Tag fünf bis zehn Zigaretten. Sie berichtet, insbesondere im Rahmen des GBL-Konsums schwere Nebenwirkungen erlebt zu haben und schildert große Angst vor ihrer Zukunft, da mehrere Freunde aus ihrem Netzwerk am Konsum verstorben seien. Aufgrund von akuten Intoxikationen sei Frau C. in der Vergangenheit mehrfach in Kliniken aufgenommen worden. Daraufhin habe sie suchtspezifische Behandlungen erhalten, sei jedoch nach kurzen Abstinenzphasen wieder rückfällig geworden. Eine Langzeittherapie (LZT ) 2 habe sie niemals absolviert. In diesem Fall beginnt die Arbeit des Sozialdienstes der PSY nach dem Anamnesegespräch mit sozialrechtlichen Interventionen zur Existenzsicherung. Frau C. lebt seit drei Jahren in einer stabilen Partnerschaft und wohnt mit ihrem Freund, der ebenfalls Drogen konsumiert, zusammen. Dem Partner drohe eine mehrjährige Inhaftierung im forensischen Maßregelvollzug, deren Gründe die Patientin nicht benennen möchte. Im weiteren, sehr intensiven Austausch wird aufgrund der vorliegenden Schwangerschaft ein gemeinsamer Gesprächstermin mit dem zuständigen Jugendamt forciert. Auch der bereits involvierte Träger der öffentlichen Jugendhilfe 3 wird gemeinsam kontaktiert, um den bisherigen Krankheitsverlauf zu reflektieren und ein bedarfsgerechtes Therapiekonzept zu erstellen. Frau C. ist sehr therapiemotiviert und wünscht sich ein drogenfreies Leben. Sie kann sich anfangs nicht entscheiden zwischen einer ambulanten oder stationären Therapieform. Nach Abwägen des Für und Wider - insbesondere wird ein Zusammenwohnen mit Partner und Säugling seitens der Fachkräfte nicht empfohlen -, werden letztlich alle notwendigen Anträge für eine LZT gestellt und eine Direktverlegung in eine Suchtfachklinik zur Entwöhnung für sechs Monate organisiert. Die Sozialarbeiterin der KIK, die außerdem Kinderschutzfachkraft ist, lernt Frau C. im Rahmen der Intensivschwangerenberatung zur Geburtsplanung kennen. Zu diesem Termin ist Frau C. bereits in der 35. Woche schwanger und damit offiziell im Mutterschutz. Aus diesem Grund sei sie auch aus der LZT entlassen worden und wohne nun bei ihren Eltern. Für die Wohnung, die sie gemeinsam mit ihrem Partner und Vater des Kindes bewohne, stehe eine Kündigung/ Räumung unmittelbar bevor. Der Partner konsumiere weiterhin, Frau C. denke über eine Trennung nach. Aufgrund ihrer Abwesenheit seien bisher kaum Vorbereitungen auf das Kind getroffen worden. Zum Termin wird sie begleitet von ihrer Mutter, die als sehr unterstützend wahrgenommen wird. Auch der werdende Großvater lebt in unmittelbarer Nähe und habe bereits umfangreiche Hilfe zugesagt. Laut Frau C. habe es während und seitens der LZT keinen Austausch zum zuständigen Jugendamt gegeben. Die Perspektive für Mutter und Kind sei offen. Frau C. wünsche sich, mit dem Kind in eigenem Wohnraum zu leben, und denke über 1 Gleichzeitiger Konsum von verschiedenen psychotrop wirkenden Substanzen. 2 Eine Langzeittherapie ist eine Form der medizinischen Reha und kann ambulant, stationär oder kombiniert durchgeführt werden. Sie dauert zwischen 13 Wochen und 18 Monaten. Sie wird synonym als „Entwöhnung“ bezeichnet. 3 Die Patientin erhält Unterstützung durch eine Mitarbeiterin eines sozialpädagogischen Projekts mit dem Ziel, in komplementäre Hilfen zu vermitteln und bei Perspektivklärung sowie Arbeitsaufnahme zu unterstützen. 86 uj 2 | 2025 Zusammenarbeit für suchtkranke Schwangere und Eltern die Inanspruchnahme einer Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) nach. Die ambulante, suchtspezifische Betreuung sei bereits über die LZT koordiniert worden. Wichtigste Aufgabe des Sozialdienstes KIK zur perspektivischen Sicherstellung des Wohles des ungeborenen Kindes war die Kontaktaufnahme zum zuständigen Jugendamt und die gemeinsame Erarbeitung einer adäquaten (Wohn-)Perspektive für Mutter und Kind unter Berücksichtigung der bekannten Risiko- und Belastungsfaktoren durch die Suchterkrankung. Im weiteren Verlauf gelingt die Anbindung an die ambulante psychiatrische Versorgung. Die Patientin wird als therapiemotiviert und zuverlässig mitwirkend wahrgenommen. Seitens des Jugendamts fanden verschiedene Gespräche mit der Patientin sowie beiden Großelternteilen statt, in denen u. a. besprochen wurde, dass Frau C. mit dem Kind und mit Unterstützung durch eine SPFH in den eigenen Wohnraum entlassen werden soll. Dieser neu angemietete Wohnraum befinde sich in einem anderen Landkreis, stünde aber erst ca. zwei Wochen nach dem errechneten Geburtstermin zur Verfügung und müsse noch eingerichtet werden. Frau C. entbindet ihr Kind nach einem vorzeitigen Blasensprung in der 38. Schwangerschaftswoche. Dem Standard unseres Hauses entsprechend wurde zur Geburt ein Drogenscreening durchgeführt, das bei der Kindesmutter Spuren von Methamphetamin im Urin sowie auch geringe Mengen davon im Mekonium 4 des Kindes nachweist. Aufgrund der weiterhin ungeklärten Wohnungssituation, der nun umzugsbedingt auch wechselnden Zuständigkeit des Jugendamts und dem positiven Drogenscreening der Mutter wurde wenige Tage nach der Geburt eine interdisziplinäre Helfer: innenkonferenz in der Kinderklinik einberufen. An dieser nehmen folgende Personen teil: die Kindesmutter selbst, die Großmutter mütterlicherseits, der Großvater mütterlicherseits mit seiner neuen Frau, die Großmutter väterlicherseits, eine Mitarbeiterin des Jugendamts des aktuellen Wohnorts, zwei Mitarbeiter: innen des Jugendamts des neuen Wohnorts, die für das Kind zuständige Kinderärztin der KIK sowie je eine Sozialdienstmitarbeiterin aus PSY und KIK. In dem Gespräch beteuert Frau C. ihre Abstinenz und zeigt sich weiterhin veränderungs- und therapiemotiviert. Seitens der PSY wird die Fortführung der LZT dringend empfohlen und darüber hinaus um die Erstellung eines Schutzplans bei eventuell auftretendem Rückfall während der ambulanten Behandlung gebeten. Aus Sicht der KIK wird die Interaktion zum Neugeborenen sowie die Pflege- und Versorgungskompetenz der jungen Mutter als zufriedenstellend beschrieben. Die Eltern von Frau C. sichern ihre volle Unterstützung zu: sowohl bei der Wohnungsfrage als auch bei der Sicherstellung der Wahrnehmung der weiteren Therapietermine. Frau C. selbst äußert den großen Wunsch nach eigenständigem Wohnen mit ambulanter Familienhilfe und Fortführung der ambulanten Therapie, füge sich jedoch auch jeglichen anderen Auflagen zum Wohle des Kindes. Im Gespräch wird konstatiert, dass eine Entlassung in die neu angemietete Wohnung unter den gegebenen Umständen grundsätzlich denkbar, aktuell jedoch mangels Fertigstellung des Wohnraums noch nicht möglich ist. Das Jugendamt befürwortet den Vorschlag, dass die Kindesmutter solange beim Großvater mütterlicherseits leben kann, und besteht auf die Installation einer SPFH. Darüber hinaus wird sich für die temporäre Fortsetzung der ambulanten Therapie mit regelmäßig durchzuführenden Drogenscreenings sowie auch die Wiederaufnahme der LZT zu geeignetem Zeitpunkt ausgesprochen. Umgänge mit dem Kindesvater werden bis zur Vorlage eines entsprechenden Abstinenznachweises nicht befürwortet. Die Kindesmutter wird gemeinsam mit dem Neugeborenen acht Tage nach Entbindung in den großelterlichen Haushalt entlassen. 4 Wird im kindlichen Darm vor der Geburt produziert und nach der Geburt ausgeschieden, umgangssprachlich als „Kindspech“ bezeichnet. 87 uj 2 | 2025 Zusammenarbeit für suchtkranke Schwangere und Eltern Unmittelbar nach der Entlassung wird Frau C. im Rahmen des „Mama, denk’ an mich“-Konzepts (MAMADAM) in alle zentralen Bausteine der Behandlung eingebunden. Dazu gehören u. a. eine aktive Teilnahme an der Gruppentherapie sowie außerdem neben regelmäßigen Arzt- und Sozialdienstgesprächen auch unangekündigte Drogenschnelltests unter Sichtkontakt zum Abstinenznachweis. Vor dem Hintergrund der Rückfallprävention werden in den insgesamt 16 Gruppentherapie-Sitzungen zum einen allgemeine psychoedukative Themen wie Substanzmissbrauch und -abhängigkeit, Rückfallmodell sowie Rückfallprävention besprochen. Zum anderen wird auch auf individuelle Bedingungsfaktoren, Umgang mit Belastungen und Suchtdruck sowie angemessene Handlungsalternativen eingegangen. In den gemeinsamen, ca. einmal im Monat stattfindenden Gesprächen mit der Sozialarbeiterin äußert Frau C. durchgehend, dass sich im Umgang mit dem Baby sowie der Bewältigung der Alltagsaufgaben für sie keine Schwierigkeiten ergeben würden. Dies wird auch von der sie betreuenden Familienhelferin, die sie teilweise zu den Terminen in der Klinik begleitet, bestätigt. Frau C. bemüht sich sehr, an den Zielen aktiv mitzuwirken. Die Bindung zum Kind offenbart sich bei allen Kontakten als ungestört, Frau C. agiert in der Versorgung des Kindes liebevoll und adäquat. Unterstützungsbedarf äußert sie beim Stellen von verschiedenen Anträgen (z. B. Bürgergeld, Kindergeld, Elterngeld), die daraufhin gemeinsam ausführlich besprochen und bearbeitet werden. Im Mai 2023 kann die Patientin letztlich in die neue Wohnung einziehen. Um in den ersten Wochen unterstützen zu können, ist die Mutter der Patientin miteingezogen. Der weitere Verlauf gestaltet sich durchweg positiv. Frau C. hat an allen dem Behandlungsangebot MAMADAM inkludierten Bausteinen ausnahmslos und stets zuverlässig teilgenommen. Hierbei hat sie ihre Motivation zur Abstinenz diszipliniert aufrechterhalten und aktiv am Behandlungserfolg mitgewirkt. Insgesamt wurden 18 Drogenscreening-Testungen mit Testung auf GBL in der Rechtsmedizin durchgeführt, die stets negativ ausfielen. Parallel dazu hat Frau C. in Zusammenarbeit mit der Suchtberatungsstelle die Fortführung der Langzeittherapie beantragt, die im Dezember 2023 bewilligt wird und die sie im Mai 2024 gemeinsam mit ihrem Sohn antritt. Das MAMADAM-Programm wird offiziell mit einem Abschlussbericht an das zuständige Jugendamt beendet. Nach Abschluss der Langzeittherapie kann eine Wiedervorstellung in der Suchtambulanz erwogen werden. Bei stabiler Abstinenz und zuverlässiger Programmteilnahme ist eine Weiterbehandlung durch die ambulante Suchthilfe ebenfalls denkbar. Bei Bedarf sollte nach Abschluss der Entwöhnung ambulante Psychotherapie fortgesetzt werden. 4. Herausforderungen der Betreuung suchterkrankter Familien Angelehnt an die vorliegende Fallbeschreibung und in Ergänzung durch die Erfahrungen des multiprofessionellen Behandlungsteams lassen sich konkrete und wiederkehrende Herausforderungen der stationären und ambulanten Unterstützung von suchtbelasteten Familien herausarbeiten. Diese werden im folgenden Absatz abstrahiert und dargestellt. Wie im Fallbeispiel ersichtlich wurde, ist ein frühzeitiger, interdisziplinärer fallbezogener Austausch zur Optimierung des Outcomes für das ganze Familiensystem wünschenswert. Häufig zeigt sich bereits im Rahmen der Erstberatung und Anamnese, dass sich die Patient: innen in einer komplex belasteten Lebenssituation befinden. Ein konsumierendes Milieu mit ggf. Wunsch nach räumlicher Veränderung und Umzug, Probleme in der (instabilen) Partnerschaft mit teilweise ebenfalls konsumierenden Partner: innen, Androhung von Haft oder Maßregelvollzug, Arbeitslosigkeit, mangelnde Schulbildung oder Ausbildung sind einige dieser sich wiederholenden Herausforderungen. Sie werden teilweise ergänzt durch fehlende wirtschaftliche 88 uj 2 | 2025 Zusammenarbeit für suchtkranke Schwangere und Eltern Abb. 3: Entstehung von Risikokonstellationen - frühe Hinweise bei den Eltern und Auswirkungen auf elterliche Co-Regulation und Interaktion (Für den AK Prävention: Dr. Lieselotte Simon-Stolz et al. 2022) Feindseligkeiten/ unangemessene Disziplinierungsmaßnahmen Mangelnde Förderung Wenig Interesse/ wenig gefühlsmäßige Beteiligung Mangelnde emotionale Erreichbarkeit Fehlende oder geringe Fähigkeit zur Selbsthilfe Eingeschränkte Wahrnehmung kindlicher Bedürfnisse Eingeschränkte Wahrnehmung eigener Bedürfnisse Verminderte Bondingfähigkeit Geringeres mimisches Ausdrucksverhalten Intrusives Interaktionsverhalten Beziehungsdisharmonie Reduzierte Fähigkeit zur Unterstützung kindlicher Regulation Passivität/ Unsicherheiten Strafend/ abweisend/ übervorsichtig Geringer positiver Affekt WIRKUNG PSYCHISCHER ERKRANKUNG 89 uj 2 | 2025 Zusammenarbeit für suchtkranke Schwangere und Eltern Absicherung und Krankenversicherung, Obdachlosigkeit, mangelnde persönliche oder soziale Ressourcen, soziale Isolation, eingeschränkte Kompetenz, sich selbstständig Hilfe zu suchen und mittelbis langfristige Ziele zu verfolgen. Aufgrund dieser häufig vorzufindenden, multiplen Problemlagen bedarf es viel Zeit sowie einer leitlinienkonformen Zusammenarbeit verschiedenster Professionen, um bis zur Geburt des Kindes stabile soziale Verhältnisse zu schaffen, die auch darüber hinaus tragfähig sind. Besonders wichtig ist es in Fällen von suchtbelasteten Schwangeren daher, die Zeit der Schwangerschaft bereits effektiv zu nutzen, um mit den Betroffenen zu arbeiten. Eine der größten Herausforderungen stellt dabei die Tatsache dar, dass pränataler Kinderschutz gesetzlich nicht eindeutig geregelt ist und die Rechtspraxis viele Unklarheiten und Unsicherheiten aufweist. Im SGB VIII wird in der Regel vom Kind - also dem bereits Geborenen - gesprochen. Mit § 16 Abs. 2 SGB VIII, Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie, wird zumindest der Anspruch auf Beratung für werdende Eltern festgeschrieben. Die Suchtbelastung der Eltern selbst stellt noch keine Kindeswohlgefährdung dar, wirkt sich langfristig jedoch unweigerlich auf das Erziehungsverhalten der Eltern und Beziehungsverhalten den Kindern gegenüber aus (Abbildung 3) und ist unbehandelt ein enormer Risikofaktor für die gesunde Entwicklung von Kindern. Kinder suchterkrankter Eltern haben ein bis zu achtfach erhöhtes Risiko, selbst eine psychische Erkrankung zu entwickeln, ein bis zu sechsfach erhöhtes Risiko, später eine Abhängigkeitserkrankung zu entwickeln und eine zweibis fünffach erhöhte Wahrscheinlichkeit, durch die eigenen Eltern vernachlässigt, misshandelt und/ oder missbraucht zu werden (Lenz/ Wiegand-Grefe 2017). Es ist daher wichtig und notwendig, dass die Suchtbelastung der (werdenden) Eltern als Risikofaktor von allen beteiligten Akteur: innen ernst genommen, den Eltern gegenüber als solche kommuniziert wird und entsprechende (Behandlungs-)Auflagen erteilt werden. Neben der Installation geeigneter Hilfen erachten die Autor: innen es aus diesen Gründen als unabdingbar, dass den Eltern gegenüber transparent kommuniziert wird, welche Anforderungen das Jugendamt an sie bezüglich ihres Drogenkonsums hat, damit das Kindeswohl gesichert bleibt: Herstellung und Wahrung von Abstinenz. Diese Klarheit kann der Erfahrung nach einen wichtigen Hebel in der Veränderungsmotivation der Kindeseltern darstellen und legt meist den Grundstein für die Behandlungsmotivation. Wenngleich diese initial extrinsisch motiviert erscheinen, entscheiden sie sich dennoch für einen ersten Schritt aus der Sucht. Diese extrinsische Motivation wandelt sich während des therapeutischen Prozesses nicht selten in eine intrinsische um. Die Phase der Schwangerschaft und/ oder die Geburt eines Kindes als sogenannte kritische Lebensereignisse unterstützen nachweislich die Motivation für Veränderungsprozesse, weshalb diese auch für seit Jahren konsumierende Patient: innen eine große Chance für die Umgestaltung des eigenen Lebenswegs darstellen kann (Körkel/ Veltrup 2003) und letztlich die Wandlung der extrinsischen in eine intrinsische Motivation begünstigt. Die deutliche Kommunikation der Abstinenz als Voraussetzung zur Sicherung des Kindeswohls seitens des Jugendamts kann diesen Prozess unterstützen und stellt für die Behandlung der Suchterkrankung ein wichtiges Werkzeug dar. Einige Patient: innen begeben sich allerdings nur in Behandlung, weil sie fürchten, das Jugendamt würde das Kind sonst in Obhut nehmen. Dies ist teilweise immer noch ein verbreiteter Irrglaube bei vielen der behandlungsbedürftigen Familien. An dieser Stelle bedarf es bereits von der ersten Beratung an sehr viel Feingefühl der Sozialarbeiter: innen und aller anderen im Netzwerk vertretenen Professionen, die Rolle der Jugendhilfe als wichtige Ressource zur Unterstützung, Hilfe zur Selbsthilfe und als notwendigen Baustein zu verstehen, um ein eigenständiges Leben mit dem Kind überhaupt realisieren zu können. Im hier beschriebenen Kinderschutzfall kommt ein großes 90 uj 2 | 2025 Zusammenarbeit für suchtkranke Schwangere und Eltern Netzwerk an Akteur: innen zum Tragen, das exemplarisch für die Komplexität der Netzwerke in solchen Fällen steht: Jugendamt, ambulante oder stationäre Jugendhilfe, das multiprofessionelle Team der Klinik, Patientin, Partner, Angehörige. Unterschiedliche Akteur: innen bringen jedoch jeweils eigene Aufträge und Interessen mit sich, was in Fällen mit notwendiger enger Zusammenarbeit Konflikte hervorrufen kann. Ein gemeinsamer Weg hin zu einem gelingenden Kinderschutz kann aufgrund der sich ergebenden unterschiedlichen Perspektiven und Wünschen zur Umsetzung eine Herausforderung darstellen. Daher wird im nachfolgenden Kapitel noch einmal gesondert auf Handlungsempfehlungen für die wichtige, gelingende Kooperation eingegangen. Eine weitere Herausforderung für die Mütter und deren Partner: innen ist die Doppelbelastung durch die Versorgung eines Säuglings und die parallel stattfindende Suchttherapie. Allein die Suchttherapie stellt einen sehr hohen Anspruch an Stabilität und Belastbarkeit der Patient: innen - und das im ambulanten sowie stationären Setting oft für einen Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten oder länger. Zusätzlich wirken oben beschriebene, teilweise ressourcenarme, sozio-ökonomische und psychosoziale Rahmenbedingungen. Da der Behandlungsverlauf bei Betroffenen von Suchterkrankung mit einem hohen Maß an Ambivalenz einhergeht und die Behandlung über einen längeren Zeitraum verläuft, ist es wichtig, die Motivation für das Gelingen dieser bei den Patient: innen stetig auf- und auszubauen. Auch wenn die Motivation bei Schwangeren und jungen Müttern oft länger konstant ist als bei anderen Patient: innen, gibt es immer wieder Situationen, die das Risiko für einen Rückfall bergen. Dies muss gerade in Hinblick auf Hilfe- und Schutzpläne immer berücksichtigt werden und konkrete Maßnahmen diesbezüglich abgeleitet werden. Besonders bei längeren Hilfeverläufen mit verschiedenen Phasen von Therapien (stationäre Entgiftung, stationäre LZT, ambulante Weiterbehandlung usw.) ist es wichtig, dass vor allem mit Wechsel des Behandler: innenteams wieder Informationen durch die einzelnen Akteur: innen ausgetauscht werden und möglichst gemeinsam an der weiteren Zielverfolgung festgehalten wird. Suchterkrankungen verlaufen i. d. R. chronisch, sodass sich Zeiten von stärkerem Hilfe- und Therapiebedarf mit stabileren Phasen abwechseln. Diese Tatsache muss sowohl allen beteiligten Akteur: innen des Hilfesystems als auch den Kindeseltern bekannt sein und immer wieder als solche kommuniziert werden: Eine Suchterkrankung ist eine chronische Erkrankung. Eine Sensibilität für Rückfälle und das damit verbundene Gefährdungsrisiko sollte also bei allen Beteiligten gegeben sein. Besonders wichtig ist jedoch die Kommunikation dieser Tatsache gegenüber den Kindeseltern, damit diese sich im Falle von Zustandsverschlechterung nach Behandlungsende frühzeitig eigenständig Unterstützung suchen. Für die Autor: innen des Artikels ist es besonders wichtig, an dieser Stelle auch noch einmal darauf hinzuweisen, dass es Ziel und nicht Grundlage der stationären/ ambulanten klinischen Suchthilfe ist, eine Abstinenzmotivation herzustellen. Diese muss bereits mit Aufnahme der Therapie in einem Mindestmaß vorhanden sein. 5. Handlungsempfehlungen für die interdisziplinäre Zusammenarbeit 1. Frühzeitige Kontaktaufnahme, Beratung und ggf. Hilfeplanung der suchtbelasteten (werdenden) Familie zum Jugendhilfesystem: Durch diese können die Chancen des Verbleibs des Kindes in der Familie nachweislich erhöht und somit bspw. auch die Ressourcen der Jugendhilfe in Bezug auf aktuell bereits stark ausgelastete Pflegefamilien geschont werden. 2. Frühzeitige Anbindung der suchtbelasteten (werdenden) Eltern in das Suchthilfesystem (falls noch nicht geschehen) 91 uj 2 | 2025 Zusammenarbeit für suchtkranke Schwangere und Eltern 3. Zwingend notwendiger, regelmäßiger Austausch zwischen den involvierten Akteur: innen der verschiedenen Hilfesysteme und den (werdenden) Kindeseltern: Dieser Austausch via Telefon, E-Mail, Videotelefonie oder anderen Medien im gesamten Behandlungsverlauf können ein hohes Maß an Transparenz von Information sichern und somit die Motivation der Patient: innen fördern. 4. Als Konsequenz der Forderung nach Abstinenz der Kindeseltern braucht es zwingend einen durch das Jugendamt erstellten und mit den Eltern besprochenen Schutzplan für das Kind, der bspw. auch Rückfälle realistisch mitdenkt. Dieser Schutzplan muss allen am Plan beteiligten Personen bekannt sein, vorliegen und entsprechend befolgt werden. Ein entsprechendes Muster für solch einen Schutzplan steht bspw. im Dresdner Kinderschutzordner zur Verfügung (Landeshauptstadt Dresden 2019). Für die Autor: innen wichtige Inhaltspunkte eines Schutzplans bei suchtbelasteten Eltern müssen sein: ➤ Schutzpläne werden gemeinsam mit allen Beteiligten erstellt und in schriftlicher Form allen zur Verfügung gestellt, um ein Höchstmaß an Transparenz zu ermöglichen. ➤ Ansprechpartner: innen und Kommunikationswege (auch werktags nach 16 Uhr) sind klar benannt. ➤ Ziele, Maßnahmen und Aktivitäten, die zum Schutz und Wohl des Kindes seitens der/ des Sorgeberechtigten bzw. der beteiligten Fachkräfte umgesetzt werden sollen, sind eindeutig und verständlich dokumentiert. ➤ Auflagen des Jugendamts und Empfehlungen aller Parteien sind klar formuliert. ➤ Es werden klare Maßnahmen formuliert, falls Auflagen und Empfehlungen nicht eingehalten werden sollten. ➤ Eine Überprüfung von Schutzplänen ist terminiert. 5. Die Durchführung einer interdisziplinären Helfer: innenkonferenz in der Klinik unter Teilnahme der Kindeseltern ist für die Autor: innen unabdingbar. Spätestens nach Geburt des Kindes und vor dessen Entlassung aus der Kinderklinik sollte diese in der KIK durchgeführt werden. Auch im Verlauf der ambulanten oder stationären Weiterbehandlung kann die Durchführung einer solchen Konferenz für einen erfolgreichen Hilfeprozess zielführend sein. 6. Regelmäßige Beteiligung von Fachkräften der Suchthilfe an Fachteams und Hilfeplangesprächen im Jugendamt nach Entlassung von Kind und Mutter aus der Kinderklinik 7. Die Inanspruchnahme der Expertise erfahrener Sozialarbeiter: innen in Bezug auf Suchterkrankung durch das Jugendamt und weitere Helfer: innen ermöglichen eine bedarfsgerechte Weiterbehandlung sowie Planung von Interventionen wie Langzeittherapien, ambulanter Suchtbehandlung, Eltern-Kind-Einrichtungen, Sozialpädagogischer Familienhilfen, Eltern-Kind-Trainings etc. 8. Zur Aufnahme oder Wiederaufnahme des MAMADAM-Projekts oder einer stationären Behandlung bei dem Jugendamt bekannten Familien ist eine Vernetzung zu den Behandler: innen durch das Jugendamt zu erfolgen. Ein Austausch zu konkreten Zielen sowie Auflagen für die weitere Behandlung sind zu definieren. Umgekehrt benennt das Behandlungsteam der Suchthilfe konkrete Grenzen, bei deren Verletzung Behandlungsabbruch seitens der Klinik erfolgt. Diese werden transparent mit den suchtbelasteten Eltern kommuniziert. 92 uj 2 | 2025 Zusammenarbeit für suchtkranke Schwangere und Eltern 6. Zusammenfassung Soziale Arbeit mit suchterkrankten Schwangeren und Müttern stellt nicht nur für die Akteur: innen innerhalb der Klinik eine komplexe Gemengelage dar. Um eine leitliniengerechte Behandlung mit dem Ziel einer stabilen Abstinenz zu gewährleisten, müssen alle professionellen Akteur: innen eine tragfähige Arbeitsbeziehung zu den Betroffenen herstellen - vor allem zu Beginn einer strukturierten Begleitung und Behandlung. Dabei noch Motivationsarbeit zu leisten, den Teilhabemöglichkeiten der Patient: innen gerecht zu werden und soziale und gesundheitliche Folgeschäden von Schwangeren, Eltern und Kindern zu vermeiden, stellt in der Gesamtschau der Problemlagen eine sehr zeitintensive und komplexe Art der Einzelfallhilfe dar. Sie bringt Sozialarbeiter: innen in klinischen Versorgungssystemen teilweise an zeitliche Kapazitätsgrenzen. Auch eine zugewandte, motivationale und bedürfnisorientierte Versorgung der betroffenen Klientel bedarf einer eingespielten Netzwerkstruktur und klarer, stringenter Vorgaben bezüglich Zuständigkeiten, Behandlungsabläufen und Konsequenzen bei Veränderung von Motivationen und Verhalten der Betroffenen. Ausschließlich dann können Krankheitsverläufe transparent, effektiv und nachhaltig begleitet und behandelt werden. Der exemplarische Kasus von Frau C. untermauert dies. Die suchttherapeutische Behandlung, selbst wenn leitliniengerecht durchgeführt, ist geprägt von multiplen sozialen Abhängigkeiten, falschen Erwartungshaltungen und einer ausgeprägten und immer wiederkehrenden Ambivalenz der Betroffenen selbst. Eine suchtspezifische Behandlung ist keine kurzfristige Intervention, sondern überdauert in unterschiedlichen Phasen ggf. Jahre. Dabei ändern sich die Zuständigkeiten der Behandler: innen je nach Setting. Zusätzlich haben die einzelnen Akteur: innen der Sozialen Arbeit eine jeweils ganz eigene, jedoch sehr unterschiedliche Arbeitsbeziehung zu den Patient: innen und bedingen den Behandlungsverlauf damit maßgeblich. Die allgemeine Prozesssteuerung obliegt dem staatlichen Wächteramt, dem zuständigen Jugendamt. Mitarbeitende der einzelnen Kliniken, welche die Behandlung mit suchterkrankten Schwangeren und Elternteilen beginnen, dürfen auf die Möglichkeiten der öffentlichen Jugendhilfe hinweisen, zu diesen motivieren und im Notfall entgegen des Datenschutzes die Sorge um das Kindeswohl melden. Um eine sensible Beziehung zu Patient: innen zu gewährleisten und ggf. aus Abstinenzverletzungen für die weitere Behandlung der chronischen Erkrankung zu lernen, sollten Kliniken für die öffentliche Jugendhilfe kein Instrument für Abstinenznachweise sein. Dennoch gilt in dieser Dissonanz zwischen Kinderschutz und Suchttherapie: Je klarer, strukturierter und standardisierter das Hilfenetzwerk kooperiert, desto tragfähiger und behandlungsfördernder wird die Arbeitsbeziehung zu den Betroffenen im Gesamten. Ambivalenzen der Patient: innen im Behandlungsverlauf lassen sich somit besser begleiten, Ängste und sozialer Druck können besser besprochen werden. Von der Klarheit eines gemeinsam erstellten und gemeinsam durchgesetzten Schutzplans profitiert nicht nur die körperliche und psychische Gesundheit des Kindes respektive der Mutter, sondern auch die Psychohygiene der Netzwerkpartner: innen. Eine klar organisierte und strukturierte Zusammenarbeit des Netzwerks ist somit von oberster Bedeutung und muss bei Unklarheiten und Abweichungen gemeinsam erarbeitet werden. stefan.einhorn@ukdd.de susanna.hahn@ukdd.de sandra.kaiser@ukdd.de judith.kunkis@ukdd.de 93 uj 2 | 2025 Zusammenarbeit für suchtkranke Schwangere und Eltern Literatur Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) (2016): S3-Leilinie Methamphetamin-bezogene Störungen. Kurzfassung. In: https: / / www.dgppn.de/ _Resources/ Persistent/ 51cac9a8410dac45ee61479900a5b6bbcb cd7472/ S3-LL-Methamphetamin_kurz.pdf%20%20 Download%20vom%2016.09.2024, 5. 11. 2024 Körkel, J., Veltrup, C. (2003): Motivational Interviewing. Eine Übersicht. Suchttherapie 4, 115 - 124 Landeshauptstadt Dresden (Hrsg.) (2019): Dresdner Kinderschutzordner. 2. aktual. Auflage. Dresden Lenz, A., Wiegand-Grefe, S. (2017): Kinder psychisch kranker Eltern. Leitfaden Kinder- und Jugendpsychotherapie 23. Hogrefe, Göttingen Simon-Stolz, L., Duckwitz, H., Schwier, F. (2022): Kinderschutz bei Kindern psychisch und suchtkranker Eltern. Handlungsempfehlungen aus dem Leitfaden der Deutschen Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin. In: https: / / www.konturen.de/ fachbei traege/ kinderschutz-bei-kindern-psychisch-undsuchtkranker-eltern/ - Download vom 16. 4. 2024, 5. 11. 2024
