eJournals unsere jugend 77/2

unsere jugend
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0342-5258
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/uj2025.art11d
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2025
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Jetzt dürfen alle kiffen?!

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2025
Paul-Christian List
Konstantin Rühle
„Gebt das Hanf frei! – Und zwar sofort!“. Dieser bekannte Satz entstand 2002 von Hans-Christian Ströbele, einem ehemaligen Rechtsanwalt und Politiker der Partei Die Grünen. Mehr als 20 Jahre später hat die deutsche Bundesregierung per Gesetz beschlossen, Cannabis zum Konsum freizugeben. Als Streetworker haben wir einen besonderen Blick auf die Gesellschaft und auch auf deren Konsumverhalten. Im folgenden Text berichten wir aus unserer Arbeit und den Erfahrungen mit der neuen Gesetzesänderung.
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94 unsere jugend, 77. Jg., S. 94 - 98 (2025) DOI 10.2378/ uj2025.art11d © Ernst Reinhardt Verlag von Paul-Christian List Jg. 1986; Sozialarbeiter (M. A.), seit 10 Jahren im Streetwork tätig Konstantin Rühle Jg. 1991; Sozialarbeiter (B. A.), seit 3 Jahren im Streetwork tätig Jetzt dürfen alle kiffen? ! „Gebt das Hanf frei! - Und zwar sofort! “. Dieser bekannte Satz entstand 2002 von Hans-Christian Ströbele, einem ehemaligen Rechtsanwalt und Politiker der Partei Die Grünen. Mehr als 20 Jahre später hat die deutsche Bundesregierung per Gesetz beschlossen, Cannabis zum Konsum freizugeben. Als Streetworker haben wir einen besonderen Blick auf die Gesellschaft und auch auf deren Konsumverhalten. Im folgenden Text berichten wir aus unserer Arbeit und den Erfahrungen mit der neuen Gesetzesänderung. Die folgenden Zeilen sind aus dem Blickwinkel der Fachkräfte Sozialer Arbeit im Bereich der aufsuchenden Arbeit - dem Arbeitsfeld Streetwork - verfasst. Wir setzen die Vorstellung unseres Arbeitsfeldes voran und gehen anschließend auf die aktuelle Gesetzeslage bezogen auf die Entkriminalisierung von Cannabis ein, um im Anschluss durch ausgewählte Beispiele Rückschlüsse auf die Auswirkungen für unsere Adressat: innen aufzuzeigen. Unsere Hauptzielgruppe besteht aus erwachsenen Menschen, die legale und illegale Substanzen konsumieren. Das bedeutet, dass sie wie kaum eine andere Gruppe von der Sanktionierung von Substanzen in ihrer Lebenswelt betroffen ist. Demnach beeinflusst die Entkriminalisierung einer Substanz wie Cannabis ihre Lebensumstände stark. Hinsichtlich der Entkriminalisierung sind für diese Menschen und die Fachkräfte zwei Punkte herauszustellen: Sowohl die Beschaffung als auch der Besitz von Cannabis wurden durch die aktuelle Gesetzgebung neu geregelt und weniger sanktioniert. Unsere Adressat: innen sind an vielen Stellen von Stigmatisierung und Kriminalisierung betroffen, weshalb ein Blick auf die neue Gesetzeslage sinnvoll ist. SafeDD ist ein suchtspezifisches Angebot für Erwachsene, also Menschen ab 18 Jahren, welche sich im (halb-)öffentlichen Raum aufhalten und aus vielerlei Gründen vom gängigen Hilfesystem nicht erreicht werden (können). Diese Menschen treffen wir gezielt vor Ort an, also z. B. an einer Parkbank oder vor einem Spätkauf, und gehen mit ihnen ins Gespräch. In der Regel treffen wir Personen wiederkehrend an und arbeiten oft sogar über Jahre hinweg mit ihnen zusammen. Unser Angebot richtet sich an Menschen unabhängig von deren Geschlecht, Herkunft, Religion oder sonstigen Eigenschaften. Mit acht Mitarbeitenden zu je zwei Teams sind wir in fünf Stadtteilen von Dresden unterwegs (Altstadt, Neustadt, Friedrichstadt, Gorbitz und Prohlis). 95 uj 2 | 2025 Jetzt dürfen alle kiffen? ! Um flexibel auf die multikomplexen Bedarfe reagieren zu können, bieten wir ein breites Spektrum von Unterstützungsleistungen, wie z. B. Informationsweitergabe, Beratung, bürokratische Tätigkeiten, Vermittlung, Motivationsarbeit, biografische Arbeit, z. T. Grundversorgung (z. B. Ausgabe von Hygieneartikeln, Schlafsäcken u. a.) und Krisenintervention an. Neben der direkten Arbeit mit Adressat: innen gehört die Netzwerkarbeit zu unseren Aufgaben, denn Streetwork hat auch den Auftrag, vorliegende Bedarfe und Anliegen zu erkennen und an entsprechende Stellen heranzutragen. Somit stehen wir themenspezifisch mit anderen Fachstellen und Verantwortungsträgern im Austausch (z. B. in Gremien), um zur bedarfsorientierten, strukturellen Ausrichtung von Angeboten beizutragen und insbesondere die Interessen unserer Adressat: innen zu vertreten (Jahresbericht Safe DD, 6). Unsere Arbeit umfasst in ihrem Kern somit aufsuchende, Einzel- und Gruppenarbeit sowie Arbeit im Gemeinwesen (z. B. Gremienarbeit). Unser Angebot fußt vor allem auf Freiwilligkeit, Vertrauen und der Möglichkeit der Anonymität. Um Adressat: innen erreichen zu können, ist Niedrigschwelligkeit von besonderer Bedeutung. Wir arbeiten nach den „Fachlichen Standards 2018“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Streetwork/ Mobile Jugendarbeit e.V. (BAG 2018). Die oben benannte Netzwerkarbeit lässt sich in zwei Teilbereiche untergliedern: Zum einen interagieren wir in dem vorhandenen Sozialsystem der Stadt, welches verschiedene Angebote der Sucht-, Wohnungsnotfall-, Kriseninterventions- und Präventionshilfe umfasst. Ein anderer Teil ist das Netzwerk innerhalb des Adressat: innenkreises. Hier liegt das Augenmerk auf der Verselbstständigung, Hilfe zur Selbsthilfe, Peer-to-Peer-Arbeit, dem Knüpfen von Erstkontakten und der ressourcenorientierten Arbeit mit den Menschen selbst. Neben all den Eigenverantwortlichkeiten ist aber vor allem das erstbenannte Netzwerk ein Stützpfeiler in der Arbeit mit Menschen, die auf der Straße leben oder diese als ihren bevorzugten Lebensmittelpunkt betrachten. Suchtberatungen, Kliniken, Fachärzte, Psychologen, Krisenberatungen oder Psychosoziale Dienste sind dabei nur einige nennenswerte Beispiele dieses Systems. Zusätzlich ist unser Team fachspezifisch breit aufgestellt. Mitarbeitende sind z. B. geschult in Themen wie Substanzkunde, Konsumaufklärung, Prävention, Safer-Use, Erste Hilfe, Migration und Deeskalation. Ein Angebot, welches wir im Bereich Prävention anbieten, ist die sogenannte „Naloxon-Schulung“. Naloxon ist ein Notfallmedikament, welches bei Opiatüberdosierungen verabreicht werden kann. Als Einmal-Nasenspray wird es an Menschen ausgegeben, die selbst Konsument: innen sind und an einer solchen Schulung teilgenommen haben. In der Schulung wird gelehrt, wie ein Drogennotfall zu erkennen ist, welche Maßnahmen ergriffen werden sollten und wie genau das Medikament Naloxon eingesetzt wird. Außerdem bekommen die Teilnehmenden eine Erste-Hilfe-Schulung, in der bspw. die Herzdruckmassage und Beatmungstechnik gelehrt werden. Wir führen in diesem Zusammenhang zusätzlich auch sogenannte „Multiplikator: innen-Schulungen“ durch. Diese sind für Fachkräfte ausgelegt, die mit Opiat-konsumierenden Menschen zusammenarbeiten und somit eine Kurzintervention/ Schulung für die Anwendung von Naloxon weitergeben können. Wie eingangs dargestellt, berührt die geänderte Gesetzeslage zum Umgang und Konsum mit und von Cannabis unser Arbeitsfeld und die Lebenswelt unserer Adressat: innen direkt und in hohem Maße. Fassen wir also kurz zusammen, welche Gesetzeslagen sich seit dem 1. 4. 2024 in Deutschland geändert haben: ➤ Erwachsene dürfen in begrenzten Mengen privat (bis zu drei Pflanzen) oder - seit dem 1. Juli 2024 - in nicht-gewerblichen Vereinigungen Cannabis anbauen. Über diese Anbauvereinigungen darf Cannabis an Erwachsene zum Eigenkonsum kontrolliert weitergegeben werden. 96 uj 2 | 2025 Jetzt dürfen alle kiffen? ! ➤ Cannabissamen dürfen aus EU-Mitgliedsstaaten zum Zwecke des privaten Eigenanbaus eingeführt werden. Ein Erwerb über das Internet und der Versand nach Deutschland sind zulässig. ➤ Die Einfuhr von Cannabis aus dem Ausland nach Deutschland bleibt hingegen verboten. ➤ Der Besitz von bis zu 25 Gramm getrocknetem Cannabis ist nun straffrei. Dies gilt für den öffentlichen Raum. Für den privaten Raum gilt die Grenze von 50 Gramm getrocknetem Cannabis. ➤ Es gibt ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für den Konsum von Cannabis und für Anbauvereinigungen. ➤ Für Minderjährige bleibt der Besitz von Cannabis nach wie vor verboten. Zudem bestehen Sonderregelungen für junge Erwachsene - mit geringeren Abgabemengen und reduzierten THC-Gehalten. ➤ Der öffentliche Konsum von Cannabis ist beschränkt. So gilt zum Beispiel ein Konsumverbot in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr. ➤ Aufklärung und Prävention zum Cannabiskonsum werden gestärkt. (Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis vom 1. 4. 2024; Bundesamt für Justiz 2024) Veränderungen in unserem Arbeitsfeld in Hinblick auf die neue Gesetzgebung Da die Gesetzesregelungen - zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels - erst kurz etabliert sind, können wir uns auf keine quantitativen Erhebungen oder qualitativen Forschungsergebnisse beziehen. Es ist uns jedoch möglich, im Rahmen dieses Artikels auf Einzelbeispiele unserer Adressat: innen einzugehen und dadurch mögliche Rückschlüsse zu ziehen. Mit Blick auf unser Arbeitsfeld und die Menschen, auf die wir in diesem treffen, sind die Meinungen zum neuen Gesetz sehr vielfältig und zum Teil gegensätzlich. Aussagen wie: „Ich spüre überhaupt keine Veränderung, da ich auch vorher schon überall gekifft habe“ stehen Äußerungen wie: „Es fühlt sich immer noch illegal und stigmatisierend an“ gegenüber. Ein Adressat in Prohlis berichtete am 30. 4. 2024 über folgende Erfahrung in Verbindung mit der Entkriminalisierung von Cannabis: Seiner Aussage nach konsumierte er dieses in den Abendstunden und in Sichtweite einer Schule. Dabei saß er auf einer Bank nahe der Straße. Nachdem ein Polizeiauto langsam an ihm vorbeifuhr und dann in seiner Nähe anhielt, stiegen zwei Polizeibeamt: innen aus dem Fahrzeug und näherten sich ihm. Als sie auf seiner Höhe waren, grüßten sie ihn mit den Worten: „Schmecken lassen“, lächelten und gingen weiter. Ihn freute dies sehr, da er gezielt wahrnahm, aufgrund seines Konsums nicht mehr durch die Polizei sanktioniert zu werden. Ein Beispiel der Sanktionierung, welche auch unter der neuen Gesetzeslage möglich ist, wurde uns durch einen anderen Adressaten berichtet. Dieser erklärte, dass er bei einer Kontrolle auf der Straße 25 Gramm mit sich führte - eine Menge, die im Rahmen der aktuellen Gesetzgebung für den öffentlichen Raum erlaubt wäre. Allerdings fragten die Polizeibeamt: innen, aus welchem Social Club er diese Menge bezogen hätte und ob er überhaupt Mitglied in solch einem wäre. Da er darauf nicht antworten konnte, folgte eine Anzeige und Strafe, die er mit drei Wochen Gefängnis verbüßen musste (aktuell ist jedoch nicht ohne Zweifel klar, ob die Kontrolle vor oder tatsächlich nach dem 1. April stattgefunden hat). Die Beispiele machen eine Frage auf, die für unsere Adressat: innen von erheblicher Bedeutung ist: Die Frage nach der Beschaffung von Cannabis. Die aktuelle Gesetzeslage erlaubt es großen Teilen unserer Zielgruppe nicht, legal Cannabis zu erwerben. Meist sind nämlich die Menschen, denen wir in unserer Arbeit begegnen, monetär in einer äußerst prekären Lage. Auch der Zugang zu gesellschaftlichen Hilfesystemen, die ihre finanzielle Lage verbessern 97 uj 2 | 2025 Jetzt dürfen alle kiffen? ! könnten, ist sehr hochschwellig für viele unserer Adressat: innen. Sollte der Zugang zu unterstützenden Leistungen gefunden sein, so ist dennoch fraglich, ob die darauf folgende monetäre Ausstattung ausreichend wäre, um eine Mitgliedschaft in einem Social Club zu finanzieren. Eine weitere Hürde bietet das Fehlen eines dauerhaften Wohnsitzes. Menschen, die „ohne festen Wohnsitz“ gemeldet sind, werden vermutlich nur schwer eine Mitgliedschaft erhalten und auch der eigene Anbau von Cannabis ist für sie nicht möglich. Daraus folgend haben sie auch keine Möglichkeit, legal in den Besitz von Cannabis zu gelangen. Unsere subjektive Wahrnehmung in Bezug auf Polizeikontrollen seit dem 1. 4. 2024 bestätigt die oben aufgeführten Beispiele nur teilweise. Wir stellen fest, dass Polizeikontrollen an stark fluktuierenden Plätzen in der Innenstadt weiterhin stattfinden, wobei nicht ersichtlich ist, ob es dabei vermehrt um die Kontrolle zur Mitführung von Cannabis geht. Wir können außerdem keine Zu- oder Abnahme von Kontrollen feststellen, obwohl auch die Entlastung exekutiver und ordnungspolitischer Kräfte nach Aussage der Politik ein Ziel der Gesetzgebung zum Umgang mit Cannabis sein sollte. Ob und inwieweit Polizei und Ordnungskräfte entlastet und zum Thema sensibilisiert wurden, können wir nicht beurteilen. Auch unser Adressat: innenkreis, welcher vermehrt Kontakt mit Kontrollen hat, kann uns dabei keine hilfreiche Auskunft geben. Prävention Ein wichtiger Punkt, welcher mit der Entkriminalisierung der Substanz einhergehen soll, ist eine erhöhte Prävention, um über Gefahren des Konsums und mögliche Abhängigkeiten zu informieren. Das Bundesministerium für Gesundheit geht nach Hochrechnungen davon aus, dass die Mehrheit der geschätzten 4,5 Millionen Konsument: innen Cannabis aus illegalen Quellen bezog. Seit 2017 konnte medizinisches Cannabis nach ärztlicher Verordnung für bestimmte Indikationen in Deutschland verschrieben werden. Dies wurde jedoch lediglich an 30.000 bis 40.000 Nutzende abgegeben (Bundesgesundheitsministerium 2023). Demnach ist aus unserer Sicht eine Entkriminalisierung folgerichtig gewesen, um gezielt Konsument: innen ansprechen und wichtige Aufklärung anbieten zu können. Die Bundesregierung hat im aktuellen Gesetz zum Umgang mit dem Cannabiskonsum zwar Vorgaben zur Prävention und deren Einhaltung gegeben, es scheitert allerdings noch immer an der Umsetzung. Sowohl Bundesals auch Landesregierungen können sich weder darauf einigen, welche Behörden für die Kontrolle zur Einhaltung des Gesetzes zuständig sind, noch darauf, welche Institutionen die Präventionsschulungen der vorgesehenen Cannabis Social Clubs durchführen sollen. Laut Vorgabe ist jeder Social Club verpflichtet, eine oder mehrere Personen zur Präventionsschulung anzustellen. Am Beispiel von Dresden stellen wir keine gestiegenen Zahlen von Präventionsangeboten fest. Im Gegenteil: Es werden wichtige Drogenberatungsstellen abgebaut. Dadurch wird nicht nur die Beratung von suchtkranken Menschen verschlechtert statt verbessert, auch die Herausbildung guter Präventionsmaßnahmen, die theoretisch durch Fachkräfte der Drogenberatung perfekt umgesetzt werden könnten, wird damit erschwert. Fazit Die Tabuisierung von Cannabiskonsum wurde mit den neuen Gesetzeslagen ein erhebliches Stück gemildert. Die meisten Konsument: innen entgehen nun einer Sanktionierung, können offen über den Konsum sprechen und mögliche Abhängigkeiten von illegalen Verkaufsstrukturen können in der Theorie vermieden werden. Praktisch gesehen sind große Teile der Zielgruppe unseres Arbeitsfeldes allerdings 98 uj 2 | 2025 Jetzt dürfen alle kiffen? ! weiterhin auf illegale Verkaufsstrukturen angewiesen und so von Sanktionierung betroffen. Wir als Fachkräfte können nun offen über Konsum von Cannabis sprechen, jedoch wird wirkmächtige Prävention aus unserer Sicht am Beispiel von Dresden (aktuell) nicht umgesetzt. Konstantin Rühle und Paul-Christian List SafeDD - Straßensozialarbeit für Erwachsene in Dresden St. Petersburger Str. 14 01069 Dresden Literatur Bundesamt für Justiz (2024): Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis. Konsumcannabisgesetz - KCanG. In: https: / / www.gesetze-im-internet.de/ kcang/ BJNR 06D0B0024.html#BJNR06D0B0024BJNG000100000, 15. 11. 2024 Bundesarbeitsgemeinschaft Streetwork/ Mobile Jugendarbeit e. V. (2018): Fachliche Standards 2018. Streetwork und Mobile Jugendarbeit. In: https: / / irp-cdn. multiscreensite.com/ 5c840bc2/ files/ uploaded/ Fach standards_BAG_2018_final.pdf, 15. 11. 2024 Bundesgesundheitsministerium (2023): Kurzbericht zum BMG-geförderten Forschungsvorhaben. In: https: / / www.bundesgesundheitsministerium.de/ fileadmin/ Dateien/ 5_Publikationen/ Drogen_und_Sucht/ Berich te/ Kurzbericht/ epidemiologischer_suchtsurvey_20 21_kurz_bf.pdf, 15. 11. 2024 Bundesministerium für Gesundheit (2024): Cannabisgesetz (CanG). In: https: / / www.bundesgesundheits ministerium.de/ service/ gesetze-und-verordnungen/ detail/ cannabisgesetz.html, 15. 11. 2024 Bundesregierung (2024): FAQ zur Legalisierung von Cannabis. In: https: / / www.bundesregierung.de/ breg-de/ aktuelles/ cannabis-legalisierung-2213640, 15. 11. 2024 SafeDD: SafeDD - Straßensozialarbeit für Erwachsene. In: https: / / suchtzentrum.de/ unsere-angebote/ street work/ safe-dd, 15. 11. 2024