unsere jugend
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0342-5258
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/uj2025.art13d
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Kinder von Inhaftierten - Unter dem Zuständigkeitsradar von Strafvollzug und Jugendhilfe?
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Hilde Kugler
Ben Spöler
Kinder von Inhaftierten sind eine kaum beachtete Risikogruppe in Deutschland: Schätzungsweise 100.000 Kinder leiden unter den Folgen der Inhaftierung eines Elternteils, was oft zu sozialer Ausgrenzung, psychischen Belastungen und finanziellen Problemen führt. Das Netzwerk „Kinder von Inhaftierten“ (KvI) wurde ins Leben gerufen, um diese Kinder sichtbar zu machen und gezielte Unterstützungsangebote zu schaffen. Durch die Vernetzung von Justiz und Jugendhilfe setzt sich das Netzwerk KvI für eine umfassende Versorgungsstruktur ein, die die Lebenssituation dieser Kinder verbessert und ihnen stabile Zukunftsperspektiven eröffnet.
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102 unsere jugend, 77. Jg., S. 102 - 111 (2025) DOI 10.2378/ uj2025.art13d © Ernst Reinhardt Verlag Kinder von Inhaftierten - Unter dem Zuständigkeitsradar von Strafvollzug und Jugendhilfe? Kinder von Inhaftierten sind eine kaum beachtete Risikogruppe in Deutschland: Schätzungsweise 100.000 Kinder leiden unter den Folgen der Inhaftierung eines Elternteils, was oft zu sozialer Ausgrenzung, psychischen Belastungen und finanziellen Problemen führt. Das Netzwerk „Kinder von Inhaftierten“ (KvI) wurde ins Leben gerufen, um diese Kinder sichtbar zu machen und gezielte Unterstützungsangebote zu schaffen. Durch die Vernetzung von Justiz und Jugendhilfe setzt sich das Netzwerk KvI für eine umfassende Versorgungsstruktur ein, die die Lebenssituation dieser Kinder verbessert und ihnen stabile Zukunftsperspektiven eröffnet. von Hilde Kugler Jg. 1962; Diplom-Sozialpädagogin, Projektleitung Bundesinitiative Netzwerk KvI unter der Trägerschaft Treffpunkt e. V. Nürnberg Ben Spöler Jg. 1988; B. A. Bildungswissenschaft, M. A. Sozialmanagement, Projektmanager Auridis Stiftung Einführung Kinder von Inhaftierten gehören zu den unsichtbaren Opfern einer Gesellschaft, in der das Thema„Inhaftierung“ isoliert zum Täter und geprägt von Moral und Vorurteilen diskutiert wird. Die Familie, insbesondere die Kinder, tragen das Stigma und die sozialen Folgen der Straftaten ihres Elternteils im täglichen Leben - eine Bürde, die sie isoliert und tiefgreifend belastet. Sätze wie „Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm“ oder „Mit dem darfst du nicht mehr spielen“ sind noch immer alltägliche, verletzende Kommentare, die die Unsicherheit und das Unverständnis für ihre Lage widerspiegeln. Dabei wird vergessen, dass diese Kinder in eine schwierige Situation geraten sind, für die sie keine Verantwortung tragen und die dennoch ihre gesamte Lebenssituation beeinflusst. In Deutschland fehlen bislang sowohl empirische Daten über diese Kinder als auch eine klare rechtliche Anerkennung ihrer speziellen Bedarfe. Schätzungen zufolge sind über 100.000 Kinder von der Inhaftierung eines Elternteils betroffen. Zum Stichtag des 31. März 2023 befanden sich laut Statista 44.232 Strafgefangene und Sicherungsverwahrte in den Justizvollzugsanstalten in Deutschland. Das bedeutet, dass es mehr betroffene Kinder als Inhaftierte selbst gibt. 103 uj 3 | 2025 Überblick zur Situation von Kindern Inhaftierter in Deutschland Kinder von Inhaftierten erleben soziale Isolation und emotionale Herausforderungen. Meist steht ihnen kein adäquates Hilfsnetz zur Verfügung - weder im Strafvollzugssystem noch im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe, die sie als besonders schutzbedürftige Zielgruppe bislang kaum berücksichtigt. Die UN-Kinderrechtskonvention, die Empfehlungen der Justizministerkonferenz von 2018 und die Beschlüsse der Jugend- und Familienministerkonferenz von 2023 schaffen zwar einen rechtlichen Rahmen, die Umsetzung und Ausgestaltung lässt jedoch vielerorts auf sich warten. Jugendämter und Justizvollzug verweisen gerne auf dringendere Aufgaben. Im breiten gesellschaftlichen Bewusstsein fehlt die Sicht auf die familiären Bezüge der Straftäter: innen. Angehörige von Inhaftierten werden entweder ignoriert, tabuisiert oder als „mitschuldig“ stigmatisiert. Damit erklärt sich auch die zögerliche Unterstützung mancher Fraktionen und Politiker: innen. Folgen der Inhaftierung für betroffene Kinder Die Inhaftierung eines Elternteils stellt für Kinder eine gravierende Zäsur dar. Der gewohnte Alltag bricht abrupt auseinander und mit ihm oft die emotionale Sicherheit, die bisher das Leben der Kinder getragen hat. Diese plötzliche temporäre Zwangstrennung von einem Elternteil bringt für die Kinder zahlreiche Belastungen mit sich - von emotionalen bis hin zu sozialen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Die COPING-Studie belegt, dass Kinder inhaftierter Eltern im Vergleich zu anderen Kindern häufiger unter psychischen Belastungen leiden und ein erhöhtes Risiko für langfristige Beeinträchtigungen tragen. COPING-Studie Die COPING-Studie (Children of Prisoners, Interventions & Mitigations to Strengthen Mental Health) ist eine umfassende, länderübergreifende Forschungsarbeit, die sich mit der Situation und den Bedürfnissen von Kindern inhaftierter Eltern in Europa befasst. Zwischen 2010 und 2012 wurde die Studie in vier Ländern - Deutschland, Schweden, Rumänien und England - durchgeführt und zielt darauf ab, die psychischen und sozialen Folgen der Inhaftierung eines Elternteils aufzuzeigen. Für Deutschland war der Treffpunkt e.V. im Tandem mit der TU Dresden federführend tätig. Abb. 1: Mehr Betroffene als Inhaftierte Auf jede: n Strafgefangene: n kommen statistisch 2,3 Kinder 104 uj 3 | 2025 Überblick zur Situation von Kindern Inhaftierter in Deutschland Der Fokus der Studie liegt auf der Entwicklung effektiver Interventionsmöglichkeiten, um betroffenen Kindern gezielt zu helfen. Ein zentrales Ergebnis ist, dass Kinder von Inhaftierten eine erhöhte psychische Belastung aufweisen und langfristig gefährdet sind, psychische Erkrankungen zu entwickeln. Außerdem konnte belegt werden, dass betroffene Kinder eine hochbelastete Risikogruppe sind, die kaum wahrgenommen wird. Die COPING-Studie betont daher die Dringlichkeit gezielter Unterstützungsangebote und Schutzmaßnahmen, um diesen Kindern zu helfen, mit der schwierigen Situation umzugehen. Für Deutschland sahen die Autor: innen bereits 2012 die dringende Notwendigkeit, ein bundesweites Netzwerk aufzubauen, um eine gemeinsame Plattform zu schaffen, die das Thema fokussiert und Best Practise verbreitet. Psychische und psychosoziale Folgen Die Inhaftierung eines Elternteils ist für Kinder in vielen Fällen traumatisierend. Die plötzliche Abwesenheit des Elternteils reißt eine Lücke, die durch Verlustängste, Misstrauen und Schuldgefühle geprägt sein kann. Besonders jüngere Kinder leiden unter der erschütterten Sicherheit. Nicht selten zeigen sie Verhaltensauffälligkeiten wie Aggressivität, Hyperaktivität, stocken oder regredieren in ihrer kindlichen Entwicklung. Gefühle wie Wut, Trauer und Hilflosigkeit können die kindliche Psyche tief belasten, mit dem Risiko von Depressionen oder im schlimmsten Fall sogar Suizidgedanken. Laut der COPING- Studie weisen zwei Drittel der betroffenen Kinder psychische Probleme auf, was auf die schwere emotionale Last hindeutet, die sie tragen. Auch die schulische Leistung ist oft beeinträchtigt: Konzentrationsschwierigkeiten und ein Rückzug aus sozialen Kontakten sind häufige Folgen. Ohne Offenlegung über die familiäre Situation werden diese Auffälligkeiten meist falsch interpretiert. Bei Offenlegung sind jedoch oft weitere Ausgrenzung und Stigmatisierung die Konsequenzen. Soziale Folgen Die Abwesenheit eines Elternteils verändert die gesamte Familienstruktur. Der verbleibende Elternteil - i. d. R. die Mutter - ist nun allein für alles verantwortlich, was zu einer erheblichen Überlastung führen kann. Kinder „verlieren“ daher nicht nur den inhaftierten Elternteil, sondern sehen sich oft auch mit einem überforderten verbleibenden Elternteil konfrontiert. Durch die Veränderungen ist es schwer, das so wichtige stabile Umfeld aufrechtzuerhalten und nicht selten kommt es zu Unsicherheit und einer Veränderung alltäglicher Rituale. Zudem fehlt häufig die Unterstützung im Umfeld, da das Thema „Inhaftierung“ von der Gesellschaft weiterhin als Tabu behandelt wird. Kinder erfahren deshalb nicht selten Stigmatisierung und Ausgrenzung, sei es im Kindergarten, in der Schule oder im sozialen Umfeld. Manche Kinder wissen zudem gar nicht, warum ein Elternteil abwesend ist, da die Inhaftierung aus Angst vor Vorurteilen verschwiegen wird - was das Vertrauen in den verbleibenden Elternteil weiter belasten kann. Wirtschaftliche und materielle Auswirkungen Die Inhaftierung eines Elternteils führt fast immer zu einem starken finanziellen Einbruch. In vielen Fällen verliert die Familie ihre Haupteinkommensquelle, was oft zu erheblichen wirtschaftlichen Einschnitten und Abhängigkeit von Sozialleistungen führt. Ein eventueller Wohnungswechsel kann das soziale Umfeld der Kinder weiter destabilisieren. Die Möglichkeit, an Freizeitaktivitäten teilzunehmen oder gewohnte Hobbys zu verfolgen, schwindet. Das verstärkt die sozialen Entbehrungen der Kinder. Resilienz und Unterstützungsmöglichkeiten Natürlich treten nicht zwangsläufig alle Auswirkungen auf einmal und bei jedem Kind gleichermaßen auf. Trotz der schwierigen Umstän- 105 uj 3 | 2025 Überblick zur Situation von Kindern Inhaftierter in Deutschland de gibt es Kinder, die durch starke Resilienzfaktoren mit der Situation umgehen können. Eine unterstützende und offene Kommunikation über die Inhaftierung kann das emotionale Erleben der Kinder deutlich erleichtern. Unterstützung durch Verwandte, Freund: innen und pädagogische Fachkräfte sowie Hobbys und ein stabiles Selbstwertgefühl helfen ihnen, die Herausforderungen zu bewältigen. Die Förderung solcher Resilienzfaktoren ist entscheidend, um Kindern von inhaftierten Eltern die nötige Unterstützung und Stärke für eine gesunde Entwicklung zu bieten. Rechtliche Grundlagen Kinder von Inhaftierten haben das Recht auf regelmäßigen Kontakt zu ihren Eltern - ein Grundrecht, das auch innerhalb der Haft gewährleistet sein muss. Dieses Recht wird durch verschiedene nationale und internationale Regelwerke gestärkt. UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) Die UN-KRK, die in Deutschland seit 1992 in Kraft ist und seit 2010 ohne Vorbehalte gilt, ist das fundamentale Regelwerk zum Schutz der Rechte aller Kinder. In Bezug auf Kinder von Inhaftierten ist vor allem Artikel 9 (3) relevant: „Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes, das von einem oder beiden Elternteilen getrennt ist, regelmäßige persönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen zu pflegen, soweit dies nicht dem Wohl des Kindes widerspricht.“ Dies betont die Verpflichtung staatlicher Behörden, auch bei Inhaftierung eines Elternteils den Kontakt zum Kind zu fördern. Das gilt nicht nur für den Bund, sondern ist auch für die Länder bindend. Abb. 2: Rechtliche Grundlagen 106 uj 3 | 2025 Überblick zur Situation von Kindern Inhaftierter in Deutschland Nationales Recht: BGB und SGB VIII Das Recht jedes Kindes auf Umgang mit seinen Eltern ist auch im deutschen Recht verankert, insbesondere in § 1684 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB): „Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.“ Darüber hinaus gewähren §§ 17 und 18 Abs. III des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII) einen Rechtsanspruch auf Beratung und Unterstützung durch die Jugendhilfe, um dieses Umgangsrecht auch in der Praxis umzusetzen. JuMiKo und JFMK greifen Empfehlung CM/ Rec (2018)5 des Europarats auf Die Ergebnisse der COPING-Studie von 2010- 2012 zur psychischen und sozialen Lage von Kindern inhaftierter Eltern führten zur Entwicklung der Empfehlung CM/ Rec (2018) 5 des Europarats. Diese Empfehlung des Ministerkomitees fordert die Mitgliedstaaten dazu auf, dass Kinder inhaftierter Eltern unter Wahrung ihrer Menschenrechte und unter gebührender Berücksichtigung ihrer besonderen Situation und Bedürfnisse zu behandeln sind. In 56 konkreten Empfehlungen werden Strafvollzug, Jugendhilfe sowie Polizei und verschiedenste Akteur: innen zu konkreten Maßnahmen und systematischen Kooperationen aufgefordert. Die 89. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) setzte daraufhin eine Arbeitsgruppe „Kinder von Inhaftierten“ ein, um die Relevanz der Empfehlungen des Europarats für den Strafvollzug in Deutschland zu prüfen und Anwendungsvorschläge zu unterbreiten. In der Herbstkonferenz 2019 wertete die Konferenz den Bericht der länderoffenen Arbeitsgruppe „Kinder von Inhaftierten“ als wertvolle Grundlage für die Ausgestaltung und Weiterentwicklung eines familienorientierten Vollzuges. Zudem benannte sie die Notwendigkeit einer engen Kooperation mit den für Kinder, Jugend und Familien sowie den für Soziales zuständigen Ministerien zur Verbesserung der Situation von Kindern Inhaftierter und ihren Familien. 2023 schloss sich auch die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) den Forderungen des Europarats an und betonte, dass das Recht der Kinder auf Kontakt zu ihren inhaftierten Eltern durch verbindliche Kooperationsstrukturen zwischen Justiz und Jugendhilfe gestärkt werden müsse. Die besondere Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen mit inhaftierten Elternteilen sei noch stärker in den Blick zu nehmen und eingeleitete Maßnahmen der Justiz, wie kindgerechte Besuchs- und Kontaktregelungen, sollten bedarfsgerecht durch Leistungen und Unterstützungsmaßnahmen der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe ergänzt und flankiert werden. Bestehende Regelangebote der Kinder- und Jugendhilfe sollten stärker einbezogen und entsprechend des spezifischen Bedarfes erweitert werden. UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat Deutschland 2019 und 2022 aufgefordert, die Rechte von Kindern inhaftierter Eltern gemäß der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) konsequenter zu schützen. Er empfiehlt Deutschland in seinen Abschließenden Bemerkungen (5./ 6. Berichtsverfahren) die Besuchsrechte von Kindern inhaftierter Eltern zu stärken, indem Besuche häufiger, länger und kindgerechter gestaltet werden. Dazu sollten Fernkontakte ermöglicht und einheitliche Standards für Besuchsregelungen entwickelt werden, um Kindern eine persönliche Beziehung zu ihrem inhaftierten Elternteil zu ermöglichen. Der Ausschuss betont zudem die Bedeutung davon, Stigmatisierung zu vermeiden, das Kindeswohl bei gerichtlichen Entscheidungen zu priorisieren und durch Schulungen von Fachkräften sowie einer besseren Koordination zwischen Justiz und Sozialdiensten die besonderen Bedürfnisse dieser Kinder gezielt zu adressieren. 107 uj 3 | 2025 Überblick zur Situation von Kindern Inhaftierter in Deutschland Herausforderungen bei der Zusammenarbeit zwischen den Akteur: innen Justiz und Kinder- und Jugendhilfe Es ist jedoch festzustellen, dass sich Akteur: innen aus den zuständigen Systemen der Justiz und der Kinder- und Jugendhilfe bisher nur punktuell miteinander abstimmen. Wie ist das zu erklären? Grundursachen hierfür finden sich in folgenden Settings: Setting Kinder- und Jugendhilfe: Aufgrund einer i. d. R. fehlenden Informationsübermittlung zwischen dem Vollzug und der Kinder- und Jugendhilfe ist Jugendhilfe-Akteur: innen die Inhaftierung eines Elternteils oft nicht bekannt. Dies führt u. a. dazu, dass Leistungen aus dem SGB VIII bisher selten für betroffene Familien eingesetzt werden. Proaktive Beratungsangebote von freien Trägern finden ihren Weg meist über Flyer und Hinweise der Gefangenen an ihre Familie. Aufgrund der Entfernung werden die inhaftierten Elternteile selten in die Planung von Hilfen zur Erziehung mit einbezogen oder in ihrer Elternrolle über ambulante Maßnahmen nach SGB VIII unterstützt. Setting Fachkräfte: Fachkräfte aus den Systemen Jugendhilfe und Strafvollzug haben innerhalb ihres Systems spezialisiertes Fachwissen. Jedoch fehlt ihnen zumeist Einblick und Wissen über das jeweils andere System sowie ein interdisziplinärer Austausch über die besondere Situation von Kindern inhaftierter Eltern(teile) und deren Bedürfnisse. Die in den Settings beschriebenen Herausforderungen zeigen an, dass es bisher noch oft vom Zufall abhängig ist, ob betroffenen Kindern und ihren Familien geeignete Hilfen angeboten werden oder ob sie diese in Anspruch nehmen können. Wollen wir die Entwicklungschancen von betroffenen Kindern und die Chance, sie in dieser schwierigen Situation in ihrer Resilienz stärken zu können, wirklich dem Zufall überlassen? Das Netzwerk „Kinder von Inhaftierten“ (KvI) Um Kindern von Inhaftierten eine Stimme zu geben, wurde das Netzwerk KvI ins Leben gerufen. Es setzt sich dafür ein, die Bedarfe betroffener Kinder sichtbarer zu machen und deren Unterstützung zu verbessern - mit fachübergreifenden Programmen und gesellschaftlicher Aufklärung. Gründung der Bundesinitiative Netzwerk KvI Die Gründung der Bundesinitiative Netzwerk KvI geht auf die dringlichen Erkenntnisse der COPING-Studie sowie auf Empfehlungen von Menschenrechtsorganisationen zurück, die auf eine erhebliche Versorgungslücke für Kinder inhaftierter Eltern hingewiesen haben. Die CO- PING-Studie deckte signifikante strukturelle Defizite im Umgang mit Kindern Inhaftierter auf und verdeutlichte den dringenden Bedarf an verbindlichen Kooperationsstrukturen zwischen Strafvollzug und Kinder- und Jugendhilfe. Das befragte Fachpersonal kritisierte dabei die starke Fokussierung der Justiz auf die Resozialisierung der Gefangenen, ohne die Rechte und das Wohl der Kinder inhaftierter Eltern ausreichend zu berücksichtigen. Gleichzeitig forderte die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte eine stärkere Verankerung des Kindeswohls im Strafvollzug. Trotz dieser Erkenntnisse und Empfehlungen erfolgt die Zusammenarbeit zwischen Justizvollzugsanstalten und kommunalen Jugendhilfeträgern bislang häufig nur punktuell, was den Zugang zu einer systematischen Unterstützung betroffener Familien erheblich erschwert. Um die dringend notwendige Unterstützung für Kinder von Inhaftierten bundesweit zu stärken und die Zusammenarbeit zwischen Justiz und Jugendhilfe weiter voranzutreiben, initiierte der Treffpunkt e. V. im Jahr 2018 das Netzwerk KvI. Seit 2021 fördert die Auridis Stiftung diese 108 uj 3 | 2025 Überblick zur Situation von Kindern Inhaftierter in Deutschland Bemühungen. Das Netzwerk ist ein Zusammenschluss von Akteur: innen aus Justiz, Jugendhilfe, Kinderrechtsorganisationen, Wissenschaft und Verbänden, die entweder in direktem Kontakt zu betroffenen Kindern stehen, die Verantwortung für diese Zielgruppe tragen oder sich für deren Rechte und Unterstützung einsetzen. Auridis Stiftung: Die Auridis Stiftung engagiert sich seit 2006 für eine Gesellschaft, in der alle Kinder im Wohlergehen und unter Bedingungen aufwachsen, die ihnen Chancengerechtigkeit und die Entfaltung ihrer individuellen Potenziale ermöglichen. Der Fokus liegt auf der Unterstützung von werdenden Eltern und Familien mit Kindern im Alter von bis zu 10 Jahren. Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Bildung und Gesundheit unterstützt die Auridis Stiftung öffentliche sowie private Organisationen. In dem Themenfeld „Kinder von Inhaftierten“ werden durch die Auridis Stiftung in mehreren Bundesländern Strukturentwicklungsprojekte unterstützt, um im Schwerpunkt eine Kooperation zwischen Akteur: innen der Justiz und Jugendhilfe aus- und aufzubauen. Lösungsansatz und Strategie der Bundesinitiative Netzwerk KvI Der Lösungsansatz der Bundesinitiative betont die gemeinsame Verantwortung von Politik, Kinder- und Jugendhilfe sowie dem Justizvollzug. Strukturelle Verbindungen und abgestimmte Maßnahmen sollen auf der Ebene von Entscheidungsträger: innen und Fachkräften zu einer flächendeckenden Verbesserung der Lebenssituation betroffener Kinder führen und kinderrechtliche Ansprüche sowie gesetzliche Verpflichtungen erfüllen. Innerhalb des Lösungsansatzes werden passgenaue Konzepte für jedes Bundesland erarbeitet, welche die länderspezifische Struktur, Gesetzgebung und Gepflogenheiten einbeziehen. Mit Unterstützung der Auridis Stiftung wurden seit 2022 bislang sechs Länderkonzepte entwickelt. Die Umsetzung der Landeskonzepte verantworten dabei die neu aufgebauten Landesfachbzw. Koordinierungsstellen. Die Landesfachstellen wurden in enger Kooperation mit Ministerien sowie unter der Beteili- Abb. 3: Gesamtkonzept Vernetzung Qualifizierung Angebote Koordinierung Verbreitung Netzwerk Kinder von Inhaftierten 109 uj 3 | 2025 Überblick zur Situation von Kindern Inhaftierter in Deutschland gung von u. a. Justizvollzugsanstalten und Jugendämtern konzipiert. Wesentliche Zielsetzungen bzw. damit verbundene Wirkungen sind: ➤ Schaffung nachhaltiger, ressortübergreifender sowie flächendeckender Koordinationsstrukturen zwischen Justizvollzugsanstalten und spezialisierten Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie deren freie Träger in Jugend- und Straffälligenhilfe. ➤ Stärkung eines familienfreundlichen Vollzugs innerhalb der Justizvollzugsanstalten. ➤ Kompetenzaufbau bei Fachkräften in Justiz und Jugendhilfe im Umgang mit den spezifischen Bedürfnissen betroffener Kinder und ihrer Familien. ➤ Stabilisierung der psychischen und physischen Gesundheit der Kinder und Förderung der Selbstwirksamkeit der Familien im Umgang mit der belastenden Situation. Im Fokus der Maßnahmen steht immer das Kind und dessen Schutz und Rechte aus der UN-Kinderrechtskonvention in Verbindung mit der Empfehlung des Europarates CM/ Rec (2018) im Kontext aller geltenden Grundlagen. Die Entwicklung einer flächendeckenden Unterstützungsstruktur umfasst zudem die Etablierung zentraler Ansprechpersonen, die die Kooperation zwischen den Systemen unterstützen und die Qualität der familienorientierten Vollzugsgestaltung sicherstellen. Aufbau und Arbeitsschwerpunkte des Netzwerks KvI In den Bundesländern zeigen sich nach zwei Jahren bereits handfeste Erfolge auf verschiedenen Ebenen. Betroffene Familien erhalten mehr Aufmerksamkeit durch Fachkräfte und Kontaktmöglichkeiten im Alltag des Strafvollzuges. Neue Angebote drinnen und draußen, wie Vater-Kind-Gruppen oder Angehörigengruppen, entstehen dank engagierter Träger der Straffälligenbzw. Jugendhilfe und motivierten Fachdiensten. Durch Sensibilisierungsformate, Austausch und gemeinsame Gremien finden sich immer mehr konkrete Lösungsideen, die für Fachkräfte eine Umsetzung von Angeboten und Hilfeleistungen ermöglichen. Diese reichen von geänderten Hausregeln über fachliche Empfehlungen bis hin zu Finanzierungslösungen. Die positive Wirkung lässt sich über die Aktivitäten der verschiedenen Arbeitsschwerpunkte abbilden: Vernetzung und Kooperation Eine enge Zusammenarbeit zwischen Justiz und Jugendhilfe auf allen Ebenen ist essenziell. Regelmäßige Austauschformate wie Arbeitskreise und Unterstützungsangebote sind auf die spezielle Situation der zwangsgetrennten Familie abgestimmt. Zunehmend werden Jugendhilfeträger in Justizvollzugsanstalten eingebunden, um familienfördernde Angebote wie Vater- Kind-Gruppen oder Elterntrainings anzubieten, die den familiären Zusammenhalt stärken. Da den JVA oft die personellen Ressourcen fehlen, bietet die Einbindung externer Träger eine wertvolle Unterstützung und stärkt die Zusammenarbeit. Die Landesfachbzw. Koordinierungsstellen vernetzen hierbei auch unterschiedliche Berufsgruppen und Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit. Fortbildung und Sensibilisierung Das Netzwerk KvI und seine Landesfachstellen führen interdisziplinäre Schulungen, Workshops und JVA-Führungen durch bzw. organisieren diese. Ziel ist es, Fach- und Führungskräfte sowie politische Entscheidungsträger: innen für die besonderen Bedürfnisse von Kindern inhaftierter Eltern zu sensibilisieren und ihre Unterstützung zu gewinnen. Es hat sich gezeigt, dass sich hierdurch Fachkräfte auch mit neuen Ideen einbringen, wie bestehende Strukturen (z. B. die Familienbildungsangebote) gezielt als Ressource für diese Familien nutzbar gemacht werden können. 110 uj 3 | 2025 Überblick zur Situation von Kindern Inhaftierter in Deutschland Beratung für Fachkräfte und betroffene Familien Ein weiterer Schwerpunkt des Netzwerk KvI liegt in der kollegialen Beratung von Fachkräften und Erstberatung von betroffenen Familien. Dabei fungieren die Beratenden auch als Systemlotsen, welche die Abläufe, Zuständigkeiten und Ansprechpartner: innen sowohl im System Justizvollzug als auch in der Jugendhilfe kennen und kompetent weitervermitteln können. Auch Ministerien, Justizvollzugsanstalten und Jugendhilfeträger suchen die Beratung zu familienorientierten Gestaltungsmöglichkeiten im Strafvollzug oder neuen Konzepten einschließlich Fördermöglichkeiten. Öffentlichkeitsarbeit und politische Anwaltschaft Zur Förderung des fachlichen und gesellschaftlichen Diskurses organisiert das Netzwerk KvI interdisziplinäre Fachtage und intensiviert den Austausch mit politischen Entscheidungsträger: innen. Die Öffentlichkeitsarbeit ist ein komplexes Aufgabengebiet, das in vielen Facetten zur Sensibilisierung beiträgt und die Stigmatisierung der von Inhaftierung betroffenen Familien abbaut. Die aktive Beratung und Unterstützung von Redaktionen fördern eine empathische Berichterstattung in den Medien. Die professionelle und mediale Präsenz wiederum steigert die Aufmerksamkeit in der Politik. Langfristige Perspektiven und Wirkung Eine langfristige Verbesserung der Lebenssituation dieser Kinder erfordert ein abgestimmtes Zusammenwirken von Jugendhilfe, Bildung, Justiz und Gesellschaft. So eröffnet das Netzwerk KvI den betroffenen Kindern eine Perspektive, die über die Schatten der Haftmauern hinausgeht und ihnen die Chance gibt, die Belastungen ihrer Kindheit besser zu bewältigen. Das interne und externe Monitoring der Bundesinitiative bzw. Länderprojekte zeigen deutliche Fortschritte in der Erreichbarkeit der Zielgruppen, der wachsenden Anzahl von Angeboten und dem gesellschaftlichen Problembewusstsein. Es zeigt sich aber auch, dass Dauerkrisen und Sparzwänge den flächendeckenden Ausbau und die Verstetigung von guten Angeboten bedrohen. Gerade deshalb ist der Aufbau einer Bundeskoordinierungsstelle und Verstetigung sowie Ausbau von Landesfachstellen dringend nötig, um die Erfolge des Netzwerks KvI nachhaltig abzusichern und die weitere Umsetzung voranzutreiben. Es braucht also aktive Kümmerer und Förderer, die trotz allem engagiert gestalten statt nur verwalten. „Am Ende wird alles gut! Und wenn es noch nicht gut ist, ist es noch nicht das Ende.“ (Oscar Wilde) Hilde Kugler Treffpunkt e.V. Fürther Str. 212 90429 Nürnberg E-Mail: kvi-bund@treffpunkt-nbg.de Ben Spöler Auridis Stiftung gGmbH Burgstr. 37 45476 Mülheim a. d. Ruhr E-Mail: ben.spoeler@auridis.de 111 uj 3 | 2025 Überblick zur Situation von Kindern Inhaftierter in Deutschland Literatur Beckmann, J., Lohse, K. (2023): Ambulante Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe bei inhaftiertem Elternteil. Kinderrechtliche Grundlagen, Leistungen nach SBG VIII und Schnittstellen zum Justizvollzug. Deutsches Institut für Menschenrechte, Berlin, https: / / www.institut-fuer-menschenrechte.de/ fileadmin/ Redaktion/ Publikationen/ Analyse_Studie/ Praxis_ Ambulante_Leistungen_der_Kinder-_und_Jugendhilfe_bei_inhaftiertem_Elternteil.pdf Bieganski, J., Starke, S., Urban, M. (2013): Kinder von Inhaftierten. Auswirkungen. Risiken. Perspektiven. Ergebnisse und Empfehlungen der COPING-Studie. Universitätsklinikum Carl Gustav Carus, Treffpunkt e.V., Dresden/ Nürnberg, https: / / www.netzwerk-kvi.de/ wp-content/ uploads/ 2021/ 06/ Broschuere.pdf Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend [BMFSFJ] (Hg.) (2022): Übereinkommen über die Rechte des Kindes. VN-Kinderrechtskonvention im Wortlaut mit Materialien. BMFSFJ, Berlin, https: / / www.bmfsfj.de/ resource/ blob/ 93140/ fe59de84a8fc3a6ffc61e8a5559cac9d/ uebereinkommen-ueberdie-rechte-des-kindes-data.pdf, 08.12.2024 Committee of Ministers (Hg.) (2018): Explanatory Memorandum to Recommendation CM/ Rec (2018) 5 concerning children with imprisoned parents. In: https: / / search.coe.int/ cm? i=090000168078b181, 08.12.2024 Committee on the Rights of the Child (Hg.) (2022): Concluding observations on the combined fifth to sixth periodic reports of Germany. In: https: / / unfairtobacco.org/ wp-content/ uploads/ 2022/ 10/ CRC_ Germany_Concluding-Observations_Sept2022.pdf, 08.12.2024 Council of Europe (Hg.) (2018): Recommendation CM/ Rec (2018) 5 of the Committee of Ministers to member States concerning children with imprisoned parents. In: https: / / edoc.coe.int/ en/ children-srights/ 7802-recommendation-cmrec20185-of-the-committee-of-ministers-to-member-states-concerningchildren-with-imprisoned-parents.html, 08.12.2024 Europarat Ministerkomitee (Hg.) (2018): Empfehlung CM/ Rec (2018) 5 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten zu Kindern inhaftierter Eltern. In: https: / / www.netzwerk-kvi.de/ wp-content/ uploads/ 2021/ 06/ Empfehlungen_Europarat_Kinder_inhaftierter_ Eltern.docx.pdf, 08.12.2024 Feige, J. (2024): Kontaktmöglichkeiten zwischen Kindern und inhaftierten Eltern. Eine Befragung zur Praxis im Strafvollzug. Deutsches Institut für Menschenrechte, Berlin, https: / / www.institut-fuer-menschenrechte.de/ publikationen/ detail/ kontaktmoeglichkeiten-zwischen-kindern-und-inhaftierten-eltern Gerbig, S., Feige, J. (2022): Das Wohl des Kindes bei Eltern in Haft. Recht auf Kontakt nach Artikel 9 der UN-Kinderrechtskonvention. Deutsches Institut für Menschenrechte, Berlin, https: / / www.ssoar.info/ ssoar/ handle/ document/ 83192 Jugend- und Familienministerkonferenz [JFMK] (2023): TOP 6.12 - Kinder von inhaftierten Eltern. In: https: / / www.netzwerk-kvi.de/ wp-content/ uploads/ 2023/ 07/ JFMK-Beschluss_2023.pdf, 08.12.2024 Länderoffene Arbeitsgruppe des Strafvollzugsausschusses (Hg.) (2019): Abschlussbericht - Kinder von Inhaftierten. In: https: / / www.netzwerk-kvi.de/ wpcontent/ uploads/ 2021/ 06/ 2019-12-19-Abschlussbericht-LAG-Kinder-von-Inhaftierten.pdf, 08.12.2024 Statista (2024): Anzahl der Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in den Justizvollzugsanstalten in Deutschland von 2014 bis 2023. In: https: / / de.statista.com/ statistik/ daten/ studie/ 225/ umfrage/ gefangene-und-verwahrte-seit-dem-jahr-2000/ #: ~: text=Strafgefangene%20in%20Justizvollzugsanstalte n % 2 0 in % 2 0 D e ut s c hl a nd % 2 0 bi s % 2 0 2 0 2 3 & text=Zum%20Stichtag%20des%2031.,mehr%20 als%20ein%20Jahr%20zuvor, 08.12.2024 89. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (2018): TOP II. 25„Kinder inhaftierter Eltern“. In: https: / / www.netzwerk-kvi.de/ wp-content/ uploads/ 2021/ 06/ JuMiKo-Beschluss_2018.pdf, 08.12.2024 90. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (2019): TOP II. 16 „Kinder von Inhaftierten“. In: https: / / www.netzwerk-kvi.de/ wp-content/ uploads/ 2021/ 06/ JuMiKo-Beschluss_2019.pdf, 08.12.2024
