eJournals unsere jugend 77/4

unsere jugend
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0342-5258
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/uj2025.art22d
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2025
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Gesellschaftlichen Mehrwert sichern: Risikomanagement und Risikozuschläge in der Jugendhilfe

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2025
Andreas Dexheimer
Marc Rothballer
Die Sozialwirtschaft verfolgt das Ziel, gesellschaftlichen Mehrwert zu stiften. In der Kinder- und Jugendhilfe übernehmen Träger - oft im staatlichen Auftrag - Aufgaben von hoher gesellschaftlicher Bedeutung. Das veraltete Leistungsrecht des SGB VIII und fehlendes Risikomanagement gefährden jedoch die Leistungsfähigkeit freier Träger und damit mittel- und langfristig deren Beitrag zum Gemeinwohl.
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188 unsere jugend, 77. Jg., S. 188 - 192 (2025) DOI 10.2378/ uj2025.art22d © Ernst Reinhardt Verlag Gesellschaftlichen Mehrwert sichern: Risikomanagement und Risikozuschläge in der Jugendhilfe Die Sozialwirtschaft verfolgt das Ziel, gesellschaftlichen Mehrwert zu stiften. In der Kinder- und Jugendhilfe übernehmen Träger - oft im staatlichen Auftrag - Aufgaben von hoher gesellschaftlicher Bedeutung. Das veraltete Leistungsrecht des SGB VIII und fehlendes Risikomanagement gefährden jedoch die Leistungsfähigkeit freier Träger und damit mittel- und langfristig deren Beitrag zum Gemeinwohl. von Dr. Andreas Dexheimer Jg. 1967; Diplom- Sozialpädagoge (FH) und Master of Social Work, Vorstand und Sprecher der Geschäftsleitung der Diakonie Rosenheim Vom Mehrwert und von mehr Wert Die Sozialwirtschaft maximiert nicht materiellen Gewinn, sondern zielt darauf ab, gesellschaftlichen Mehrwert zu schaffen - ein Ziel, das insbesondere in der Kinder- und Jugendhilfe von großer Bedeutung ist. Organisationen und Träger in diesem Sektor übernehmen Aufgaben von hoher individueller und gesellschaftlicher Bedeutung, wie die Förderung junger Menschen, die Unterstützung von Familien und die Integration benachteiligter Jugendlicher. Im engen kapitalismustheoretischen Sinne produzieren Sozialunternehmen zwar keinen Mehrwert, sondern „lediglich“ einen Gebrauchswert einer sozialpolitisch gewünschten Dienstleistung (Wohlfahrt 2020, 185). Und dennoch lässt sich - ohne in den Verdacht der Sozialromantik zu geraten - schwerlich bestreiten, dass Sozialunternehmen mit ihren Angeboten und Dienstleistungen einen positiven Beitrag zum Gemeinwohl leisten. Dieses unkapitalistische Stiften von mehr Wert ist in der finanziellen Berichterstattung oft nicht oder nur unzureichend darstellbar, es lässt sich jedoch in sozialen und humanitären Werten finden und in gewissem Rahmen auch messen. Der Social Return on Investment (SROI) ist ein mittlerweile gut eingeführtes Bewertungsinstrument, das darauf ausgerichtet ist, den breiten gesellschaftlichen Mehrwert, den soziale Organisationen generieren können, zu erfassen und zu quantifizieren. Dieser Ansatz Dr. Marc Rothballer Jg. 1986; studierte Soziale Arbeit, Europäische Kulturwissenschaft und Geschichte, wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Diakonie Rosenheim 189 uj 4 | 2025 Risikomanagement und Risikozuschläge in der Jugendhilfe geht über die traditionelle ökonomische Erfolgsmessung hinaus, indem er nicht nur die direkten finanziellen Effekte, sondern auch die sozialen und ökologischen Auswirkungen von Investitionen in soziale Projekte und Maßnahmen berücksichtigt (Schellberg 2011). Indem finanzielle Mittel, die in soziale Projekte fließen, als Investitionen gesehen werden, die nicht nur monetär messbare Erträge produzieren, sondern auch das Gemeinwohl steigern, bietet der SROI eine ganzheitliche Sichtweise auf die Wertschöpfung durch Soziale Arbeit. Diese Bewertungsmethode macht die oft immateriellen Erfolge der Sozialwirtschaft sichtbarer und dokumentiert ihre Leistungen in einer Weise, die über den finanziellen Profit hinausgeht. Der SROI möchte betonen, welchen Wert die von sozialen Organisationen erbrachten Dienstleistungen für die Gesellschaft haben, sei es durch die Vermeidung von Folgekosten im Sozial- und Gesundheitswesen oder durch die Verbesserung der Lebensqualität der betreuten Personen. Ursprünglich für den Einsatz durch soziale Organisationen entwickelt, interpretiert der SROI soziale Dienstleistungen daher als Teil eines sozialstaatlichen Konjunkturprogramms und strebt eine normative Aufwertung dieser Dienste an (Wohlfahrt 2020, 193). Der SROI ist allerdings nicht ohne Kritik. Es muss an dieser Stelle nicht weiter darauf eingegangen werden, dass er - je nach Datengrundlage und Komplexität der Zusammenhänge - nur begrenzte Aussagekraft über Effizienz und Effektivität einer Leistung hat und dass seine prospektive Prognosekraft mitunter auf wackeligen Beinen steht. Von Wohlfarth/ Ziegler wird er sogar als „junk science“ beschrieben (Wohlfarth/ Ziegler 2020, 388f ), wohl in Unwissenheit darüber, dass mit diesem von Industrielobbyisten erfundenen Begriff missliebige Forschungsergebnisse bezeichnet und diskreditiert werden. Es dürfte vielmehr in der sozialwissenschaftlichen Natur der Sache liegen, dass sich „Sozialrenditen“ weniger einfach berechnen und prognostizieren lassen als Kapitalrenditen. Trotz dieser Herausforderungen sollte die Kritik am SROI nicht als Hindernis für seine (kritische! ) Nutzung gesehen werden, sondern vielmehr als Ansporn, das Instrument kontinuierlich zu verbessern und anzupassen. Bedeutender als die kapitalismustheoretische Kritik am SROI ist aus unserer Sicht jedoch, dass er den Fokus auf die Wirkungslogik einer Maßnahme oder Leistung legt und damit grundsätzlich auch als sozialpolitisches Steuerungsinstrument geeignet ist. Er ist ein weiterer Schritt auf dem Weg vom evidenzlosen Glaubensbekenntnis einer Profession zur wirkungsorientierten Professionalität Sozialer Arbeit (Halfar 2013; Scherr 2019). Insofern im SROI auch eine versteckte Marketingkraft für Soziale Arbeit zu entdecken ist, spricht wenig dagegen, diese auch zu nutzen. Soziale Arbeit behebt auf individueller Ebene (auch) die Probleme, die durch die kapitalistische Ökonomie erst entstehen (Scherr 2024, 16) - weshalb sich also nicht auch ihrer Mittel bedienen, um die Wirkung und Wertschätzung Sozialer Arbeit zu steigern? Soziale Arbeit ist risikobehaftet Wenngleich es womöglich wünschenswert wäre, so wird Soziale Arbeit dennoch nicht losgelöst von kapitalistischen und betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten erbracht. Sozialunternehmen sind als Teilnehmer an einem zugegebenermaßen besonderen Markt (sozialrechtliches Leistungsdreieck, Trägerpluralität, Subsidiaritätsprinzip, Rahmenverträge etc.) nicht immun gegenüber bestimmten kapitalismusimmanenten Faktoren und grundlegenden betriebswirtschaftlichen Prinzipien. Auch Soziale Arbeit ist an einem gewissen Punkt lediglich „Vollzug von Ökonomie“ (Scherr 2022, 18) und muss als solche, wenn sie dauerhaft einen gesellschaftlichen Mehrwert schaffen möchte, betriebswirtschaftlich nachhaltig agieren. 190 uj 4 | 2025 Risikomanagement und Risikozuschläge in der Jugendhilfe Risiken, verstanden als ökonomische und pädagogische Hindernisse auf dem Weg zur Zielerreichung, stellen dabei die größte Herausforderung für sozialwirtschaftlich agierende Unternehmen dar. Sowohl mit Blick auf das Sozialunternehmen in seiner Gesamtheit als auch auf die kleinste Einheit der Einrichtung bzw. des Angebots bezogen muss Risikomanagement betrieben werden, um die Gefährdung des Erfolgs abzuwenden, zu begrenzen oder zu versichern (Rothballer 2021). Risikomanagement ist ein entscheidender Aspekt der betriebswirtschaftlichen Steuerung in der Sozialwirtschaft, der jedoch oft unterschätzt wird. In einem Umfeld, das von komplexen sozialen Dynamiken und rechtlichen Rahmenbedingungen geprägt ist, ermöglicht ein systematisches Risikomanagement es den Leistungserbringern, Risiken proaktiv zu identifizieren, zu bewerten und geeignete Strategien zu ihrer Minderung oder Vermeidung zu implementieren. Durch die Integration von Risikomanagement in die tägliche Betriebsführung und strategische Planung können soziale Organisationen ihre Ressourcen effizienter einsetzen, ihre Dienstleistungen optimieren und langfristig ihren sozialen Auftrag effektiver erfüllen. Die Stärkung des Risikomanagements in sozialen Organisationen trägt daher maßgeblich dazu bei, ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber unvorhersehbaren Ereignissen zu erhöhen und einen kontinuierlichen Beitrag zum Gemeinwohl sicherzustellen. Insbesondere im Entgeltbereich der Kinder- und Jugendhilfe wurde durch die Regelungen der §§ 78 b - d SGB VIII ein Finanzierungsregime geschaffen, das Risiken einseitig auf den Leistungserbringer abwälzt. Indem Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen nach § 77 Abs. 1 und § 78 d Abs. 1 SGB VIII für einen zukünftigen Zeitraum, also prospektiv, zu vereinbaren sind und zugleich ein nachträglicher (Verlust-)Ausgleich ausgeschlossen wird, gibt es denklogisch nur eine einzige Möglichkeit, mit möglicherweise eintretenden Risiken und deren finanziellen Auswirkungen umzugehen: diese in das prospektive Entgelt als Risikoausgleich einzupreisen. Dies ergibt sich auch aus dem Gedanken der Leistungsgerechtigkeit: Da Entgelte nach § 78 c Abs. 2 S. 1 SGB VIII auch leistungsgerecht sein sollen, müssen sie bei wirtschaftlicher Betriebsführung die voraussichtlichen Gestehungskosten einer Einrichtung decken, dazu gehören unzweifelhaft auch Risikokosten. Andernfalls wären sie nicht leistungsgerecht. Darüber hinaus - und hier herrscht in der Rechtsprechung und in der Literatur weitgehend Einigkeit - muss ein Entgelt sogar so ausgestaltet sein, dass für den Leistungserbringer die Möglichkeit besteht, mit dem Betrieb der Einrichtung einen Gewinn zu erwirtschaften (Gottlieb et al. 2021; Kepert 2019, 428). Arten von Risiken Die Risiken, denen Träger in der Kinder- und Jugendhilfe begegnen, sind vielschichtig. Sie betreffen sowohl die finanziellen und operativen als auch die politischen Dimensionen der sozialen Organisationen. Sie treten als allgemeine unternehmerische Risiken sowie als spezifische unternehmerische Risiken zutage. Allgemeine unternehmerische Risiken ergeben sich für den Leistungserbringer aufgrund des Prinzips der prospektiven Entgeltgestaltung sowie des Verbots einer nachträglichen Kompensation von Verlusten. Zu diesen Risiken zählen etwa die Auswirkungen einer schwachen gesamtwirtschaftlichen Konjunktur, Preisentwicklungen, fehlerhafte unternehmerische Entscheidungen, ein Überangebot am Markt oder ungünstige Nachfragetrends. Solche Ereignisse lassen sich nicht zuverlässig im Voraus bestimmen, wie beispielsweise die Folgen der Covid-19-Pandemie oder des Angriffskriegs gegen die Ukraine eindrucksvoll zeigen. Bei einer zunehmenden Verdichtung des Verlust- 191 uj 4 | 2025 Risikomanagement und Risikozuschläge in der Jugendhilfe risikos für den prospektiv zu vereinbarenden Entgeltzeitraum müssen solche Kosten in der Entgeltkalkulation berücksichtigt und entsprechend ausgeglichen werden. Spezifische unternehmerische Risiken sind durch demografische, politisch-rechtliche, marktbezogene, technologische und ökologische Faktoren bedingt. Darunter fallen spezifische Risiken wie Forderungsausfälle, erhöhte Fehlzeiten und Personalfluktuation, höhere Instandhaltungskosten, Platzfreihaltegebühren, IT-Kosten oder Schiedsstellenkosten. Diese und weitere spezifische Risiken lassen sich durch eine Risikomatrix bemessen, indem die Schadenshäufigkeit und das Schadensausmaß über die letzten drei Jahre betrachtet werden und eine Einschätzung für die Zukunft getroffen wird. Daher ist für jeden identifizierten Bereich prospektiv eine angemessene Risikovorsorge im Entgelt anzusetzen, basierend auf empirischen Daten und einer klaren Abgrenzung von anderen Risiken. Nur so lässt sich im Finanzierungssystem der §§ 77 Abs. 1 bzw. 78 b ff. SGB VIII die finanzielle Stabilität des Leistungserbringers und die mittel- und langfristige Erbringung der sozialpolitisch gewünschten Dienstleistungen sicherstellen (Dexheimer/ Rothballer 2023). Irrationale Widerstände Während in gewinnorientierten Unternehmen die Fähigkeit, Risiken zu managen, als Voraussetzung für wirtschaftlichen Erfolg gilt und zum kaufmännischen Einmaleins gehört, fehlt es im Kinder- und Jugendhilferecht an adäquaten Instrumenten und politischen Rahmenbedingungen, die diesen Risikoausgleich ermöglichen. Anders als beispielsweise in der Eingliederungshilfe gem. SGB IX oder der Pflege nach dem SGB XI wird im Entgeltbereich des SGB VIII seitens der Kostenträger bzw. regionalen Entgeltkommissionen oftmals die denklogisch notwendige Einpreisung von Risikokosten verweigert. Dadurch wird der wirtschaftliche Druck auf die Leistungsfähigkeit der Träger weiter erhöht - die schlagzeilenträchtigen Insolvenzen und Schieflagen von Sozialunternehmen in den vergangenen Monaten verdeutlichen diesen wirtschaftlichen Druck. Zwar liegen mittlerweile Schiedsstellenentscheidungen und verwaltungsgerichtliche Beschlüsse aus zwei Instanzen vor (VG München, M18 K 22.3190 und M18 K 22.3408 sowie BayVGH, 12 BV 23.1331 und 12 BV 23.1357), die bestätigen, dass ein Risikozuschlag im Entgeltbereich des SGB VIII legitim angesetzt werden kann. Dennoch versperren sich Kostenträger aus fiskalischen Gründen dieser betriebswirtschaftlichen Notwendigkeit. Mit dieser Problematik und dem veralteten Leistungsrecht des SGB VIII werden sich in absehbarer Zukunft auch die im Zuge der inklusiven Ausrichtung des SGB VIII hinzukommenden Träger der Behindertenhilfe konfrontiert sehen. Die bevorstehende Reform des SGB VIII scheint - zumindest nach dem Stand des Referentenentwurfs vom September 2024 - diese Problematik nicht beheben zu wollen. Eine wesentliche Herausforderung der nächsten Jahre wird also unzweifelhaft sein, die Akzeptanz dieser Modelle bei den Kostenträgern zu fördern und die einschlägige Rechtsprechung umzusetzen. Die Notwendigkeit, Risiken explizit zu vergüten, wird bislang selten anerkannt, insbesondere wenn kurzfristige Kosten im Vordergrund stehen. Daher ist es wichtig, die langfristigen Vorteile eines Risikoausgleichs klar zu kommunizieren, um Verständnis und Akzeptanz für risikobasierte Entgelte zu schaffen. Organisationen, die ein effektives Risikomanagement betreiben, sind langfristig stabiler und leistungsfähiger. Dies wird sich letztlich auch positiv auf die Kosten-Nutzen-Bilanz der öffentlichen Hand auswirken und mittelbar auch einen positiven Einfluss auf das Gemeinwesen haben. 192 uj 4 | 2025 Risikomanagement und Risikozuschläge in der Jugendhilfe Risikoausgleich als Voraussetzung für gesellschaftlichen Mehrwert Der Erfolg der Sozialwirtschaft in der Generierung gesellschaftlichen Mehrwerts ist unmittelbar an die Fähigkeit gebunden, die inhärenten Risiken der Leistungserbringung effektiv auszugleichen. Ein systematischer Risikoausgleich ist somit kein optionaler Zusatz, sondern eine fundamentale Notwendigkeit, um die Qualität und Effektivität der Kinder- und Jugendhilfe zu gewährleisten. Er ermöglicht es den Organisationen, ihre Leistungen kostendeckend zu erbringen und zugleich flexibel und widerstandsfähig auf dynamische Bedingungen zu reagieren. Dadurch werden sie in die Lage versetzt, ihren sozialen Auftrag nachhaltig zu erfüllen und einen substanziellen Social Return on Investment zu erzielen. Dr. Andreas Dexheimer Dr. Marc Rothballer Diakonie Rosenheim Dietrich-Bonhoeffer-Str. 10 83043 Bad Aibling E-Mail: andreas.dexheimer@dwro.de marc.rothballer@dwro.de Literatur Dexheimer, A., Rothballer, M. (2023): Die Plausibilisierung und Berechnung allgemeiner und spezifischer unternehmerischer Risiken in der Kinder- und Jugendhilfe. jugendhilfe 3, 502 - 512 Gottlieb, H.-D., Kepert, J., Dexheimer, A. (2021): § 78 b. In: Kunkel P.-C., Kepert, J., Pattar, A. K. (Hrsg.): Sozialgesetzbuch VIII, Kinder- und Jugendhilfe. Lehr- und Praxiskommentar. 8. Aufl. Nomos, Baden-Baden Halfar, B. (2013): Die Wirkung Sozialer Arbeit ist messbar. Neue Caritas 7, 9 - 13 Kepert, J. (2019): Möglichkeiten einer Gewinnerzielung bei einer Leistungserbringung in der Kinder- und Jugendhilfe - Zur Begründung und Höhe einer Gewinnmöglichkeit in der Entgeltvereinbarung. ZfSH/ SGB 2019, 428 Rothballer, M. (2021): Unternehmerisches Risikomanagement in der Sozialwirtschaft. Die Entwicklung eines Risikomanagements für die Diakonie Rosenheim. jugendhilfe 4, 379 - 384 Schellberg, K. (2011): Auf der Suche nach der gemeinsamen Währung. Der SROI als Konzept der Wertschöpfungsmessung von Sozialunternehmen. In: Wendt, W. R. (Hrsg.): Sozialwirtschaftliche Leistungen. Versorgungsgestaltung und Produktivität. Ziel-Verlag, Augsburg, 237 - 253 Scherr, A. (2019): Soziale Arbeit als attraktive Scheinlösung. Eine polemische Intervention. sozial extra 3, 172 - 175 Scherr, A. (2022): Wirkungskalküle, ökonomische Abwägungen und professionelle Standards. sozialmagazin 9 - 10, 15 - 21 Scherr, A. (2024): Wenn Soziale Arbeit die Lösung ist, was ist dann das Problem? Die gesellschaftliche Bedeutung Sozialer Arbeit in der Perspektive der kritischen System- und Differenzierungstheorie. sozialmagazin 1 - 2, 13 - 20 Wohlfahrt, N. (2020): Soziale Dienstleistungsarbeit im Kapitalismus. In: Otto, H.-U. (Hrsg.): Soziale Arbeit im Kapitalismus. 1. Aufl. Beltz Juventa, Weinheim/ Basel, 182 - 194 Wohlfarth, A., Ziegler, H. (2020): Gesellschaftlicher Mehrwert als Ziel Sozialer Arbeit? In: Otto, H.-U. (Hrsg.): Soziale Arbeit im Kapitalismus. 1. Aufl. Beltz Juventa, Weinheim/ Basel, 380 - 385