unsere jugend
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0342-5258
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/uj2025.art24d
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Queer-inklusive Erziehungshilfen - (k)ein "Nice to have"?!
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Steffi Krauter
Dieser Beitrag geht der Frage nach, ob eine queer-inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe als verbindlicher Auftrag zu sehen ist. Und falls ja, wie dieser Auftrag einer „queer-inklusiven Ausrichtung“ in den Erziehungshilfen umgesetzt werden kann. Besonders im Fokus stehen hierbei die Fachlichkeit und Haltung von Mitarbeitenden sowie Leitbild, Konzeptionen und Strukturen der Einrichtungen und Dienste.
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198 unsere jugend, 77. Jg., S. 198 - 207 (2025) DOI 10.2378/ uj2025.art24d © Ernst Reinhardt Verlag Queer-inklusive Erziehungshilfen - (k)ein „Nice to have“? ! Anforderungen an die Träger, Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen bei der Begleitung queerer junger Menschen und ihrer Familien Dieser Beitrag geht der Frage nach, ob eine queer-inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe als verbindlicher Auftrag zu sehen ist. Und falls ja, wie dieser Auftrag einer„queer-inklusiven Ausrichtung“ in den Erziehungshilfen umgesetzt werden kann. Besonders im Fokus stehen hierbei die Fachlichkeit und Haltung von Mitarbeitenden sowie Leitbild, Konzeptionen und Strukturen der Einrichtungen und Dienste. von Steffi Krauter Jg. 1969; Dipl.-Sozialpädagogin, Erlebnispädagogin und systemisch lösungsorientierte Coachin, u. a. acht Jahre Lehrbeauftragte an der Hochschule RheinMain, Referentin für Erziehungshilfen im Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg e.V. Vorbemerkungen Um sichtbar zu machen, dass immer alle Geschlechter jenseits der eingeschränkten, binären Vorstellung von Mann und Frau gemeint sind, wird in diesem Beitrag das typographische Zeichen des Doppelpunkts als Wortzusatz verwendet. In einem ersten Abschnitt wird definiert, was unter „queer-inklusiv“ gemeint ist und welche Adressat: innen zunehmend in den Fokus der Erziehungshilfen gerückt sind oder sein sollten. In einem nächsten Schritt gerät der Blick auf die besonderen Herausforderungen und Belastungen queerer junger Menschen in der entscheidenden Entwicklungsphase und der Phase des Coming-out im Jugendalter. Aus diesen Herausforderungen lassen sich allgemeine Rückschlüsse bzgl. queer-sensiblen pädagogischen Handelns in der Jugendhilfe ziehen, d. h. sowohl in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit als auch in den individuellen Erziehungshilfen. Abschließend werden konkrete Anforderungen an die ambulanten sowie stationären Leistungsangebote der Erziehungshilfen für eine queer-inklusive Ausrichtung genannt. Was bedeutet „queer-inklusiv“? Der Begriff„queer“ war ursprünglich ein homo- und transfeindliches Schimpfwort, das in den 1990er Jahren in den USA von homosexuellen People of Color, Bisexuellen und trans Akti- 199 uj 5 | 2025 Queer-inklusive Erziehungshilfen vist: innen bewusst genutzt wurde, um auf ihre sexuelle und geschlechtliche Nonkonformität hinzuweisen. In dieser Zeit entstand die „Queer Theory“, die sich u. a. mit Macht und Mehrfachdiskriminierung sowie mit kulturellen Repräsentationen von Sexualität und Geschlecht auseinandersetzt und eine Rassismus- und Heteronormativitätskritik impliziert. „Queer Theory“ kann als wichtiger Ausgangspunkt für die bis heute weiter ausdifferenzierte Geschlechterforschung gesehen werden. Mit dem Begriff „queer“ sind im Folgenden alle Menschen gemeint, die der heteronormativen gesellschaftlichen Norm nicht entsprechen oder nicht entsprechen wollen. Zu unterscheiden ist hierbei zwischen körperlichem Geschlecht, Geschlechtsidentität und sexueller und romantischer Orientierung. Menschen, deren körperliches Geschlecht nicht der medizinischen Norm von eindeutig männlich oder weiblich entspricht, werden als intergeschlechtliche Personen bezeichnet. In Bezug auf Geschlechtsidentität sind die Begriffe „trans“ und „nichtbinär“ zu erläutern. Menschen, die sich in ihrer Geschlechtsidentität nicht eindeutig weiblich oder männlich oder keinem davon zuordnen oder bei denen dies in einem breiten Spektrum wechselt, sind nichtbinär oder genderqueer. Transmenschen haben in ihrer Geschlechtsidentität nicht das Geschlecht, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. Sie können sowohl binär als auch nichtbinär sein. Bei trans Personen ist somit auch nicht immer automatisch an einen Prozess der medizinischen Transition zu denken. Die sexuelle und romantische Orientierung ist unabhängig vom körperlichen Geschlecht und der Geschlechtsidentität. Unterschieden wird u. a. zwischen homo-, bi-, pan- und asexuellen Personen. Die Palette ist hier sehr breit, da insbesondere Geschlechtsidentitäten und Sexualität nicht als zwingend feststehend gelten, sondern sich vielmehr ändern können, d. h. fluid sind (Queer Lexikon e.V. 2025). Über intergeschlechtliche Menschen existieren bisher keine zuverlässigen Zahlen und Statistiken, die Schätzungen variieren zwischen 0,05 % bis zu 1,7 % national als auch international, was etwa jedem 60. neugeborenen Kind entspricht (BMFSFJ 2024 b, 218). Auch zu trans und nichtbinären jungen Menschen liegen kaum gesicherte Daten vor. In Deutschland ist laut 17. Kinder- und Jugendbericht von 199.524 jungen trans und nichtbinären Menschen unter 18 Jahren auszugehen (ebd., 218). Auch wenn eine systematische Datenerfassung erst sukzessive erfolgen wird, kann sicherlich nicht von einem neuen Phänomen oder gar von einem Trend die Rede sein. Vielmehr gilt die Tatsache, dass queere Menschen schon immer Teil der Gesellschaft waren, wenngleich in der Minderheit und in aller Regel unsichtbar. Ein queer-inklusiver Ansatz lässt sich folgerichtig daraus ableiten. Gemeint ist ein weitgefasstes Verständnis von Inklusion, das sich an der Definition der Antidiskriminierungsstelle des Bundes orientiert, in welcher Vielfalt als normal vorausgesetzt wird (Antidiskriminierungsstelle 2024). Ziel ist eine umfassende und gleichberechtigte Teilhabe aller. Dieser Anspruch wird von der Verpflichtung der Kinder- und Jugendhilfe untermauert, „bei der Ausgestaltung der Leistungen (…) die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen, Jungen sowie transidenten, nichtbinären und intergeschlechtlichen jungen Menschen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung der Geschlechter zu fördern“ (§ 9 Nr. 3 SGB VIII). Ziel muss somit sein, queere junge Menschen in den Erziehungshilfen wahrzunehmen, sie hierbei jedoch nicht als Exot: innen zu behandeln oder sie zu „verbesondern“, und sie stattdessen wie alle anderen betreuten jungen Menschen individuell bei den Herausforderungen und Entwicklungsschritten im Jugendalter zu unterstützen. Wie Sichtbarmachung und eine gute Unterstützung gelingen können, und wann und warum auch explizite Angebote in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sowie Beratung für queere junge Menschen und 200 uj 5 | 2025 Queer-inklusive Erziehungshilfen deren Familien sinnvoll sind, wird mit Blick auf die besonderen Herausforderungen für junge Menschen, die sich außerhalb der Heteronormativität bewegen, deutlich. Besondere Herausforderungen und Belastungen queerer junger Menschen Laut 17. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung wachsen junge Menschen „mit der Realität vielfältiger geschlechtlicher Identitäten und sexueller Orientierungen auf“, aber zugleich sind queere junge Menschen noch immer mit den dominierenden heteronormativen Geschlechtervorstellungen konfrontiert. Queere Lebensweisen gelten weiterhin als „unnormal“ und werden unter der Überschrift „Jungsein in geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“ als Abweichung betrachtet (BMFSFJ 2024 b, 215). In den Beteiligungsworkshops zum 17. Kinder- und Jugendbericht erzählen queere junge Menschen offen von persönlichen Herausforderungen in einer von Heteronormativität geprägten Gesellschaft, insbesondere von Erfahrungen erlebter Diskriminierung, Beleidigung, Misgendern, Mobbing, Bedrohung und körperlicher Gewalt, die sowohl sie selbst, ihre Peers oder Familienangehörige betreffen. Fehlende Zivilcourage verstärken die Problematik. Auch subtileren Formen von Diskriminierung sind queere junge Menschen ausgesetzt, wie bspw. dem Druck, sich für ihre geschlechtliche Identität oder sexuelle Orientierung rechtfertigen zu müssen. Offenheit und Unterstützung erfahren sie vorwiegend in Peergroups, insbesondere innerhalb der queeren Community (BMFSFJ 2024 b, 169). Queere Räume, in denen die sexuelle und geschlechtliche Zugehörigkeit nicht erklärungsbedürftig ist und in welchen Austausch und Informationen im geschützten Rahmen stattfinden, sind für viele queere junge Menschen insbesondere während des Prozesses des Coming-out besonders wichtig (Krell/ Oldemeier 2018, 36ff ). Diese Räume sind in Städten leichter in Form von persönlicher Begegnung zu erreichen als im ländlichen Raum, weshalb hier dem Zugang zu queeren Communities über Social Media eine besondere Bedeutung zukommt. Das innere Coming-out, d. h. das Bewusstwerden über die Geschlechtsidentität oder die sexuelle Orientierung jenseits der Heteronormativität, findet bei trans und genderdiversen Menschen in einer breiten Spanne von unter 10 Jahren, d. h. bereits im Grundschulalter, bis zu 20 Jahren statt; über ihre sexuelle und romantische Orientierung werden sich diese jungen Menschen meist zwischen 13 und 16 Jahren bewusst (Krell/ Oldemeier 2015, 12ff ). Vom Bewusstwerden zum äußeren Coming out gibt es unterschiedliche Zeitspannen: Bei lesbischen und bisexuellen jungen Frauen vergehen im Durchschnitt 1,7 Jahre, bei schwulen und bisexuellen Männern 2,9 Jahre. Bei Transmenschen ist diese Zeitspanne noch größer - bei Transmädchen/ -frauen durchschnittlich 6,8 Jahre, bei Transjungen/ -männern 4,1 Jahre und bei nichtbinären bzw. genderdiversen Jugendlichen 3,5 Jahre (Krell 2015, 15ff ). Mit dem Wissen um diese Zeitspannen wird deutlich, dass die Kinder- und Jugendhilfe einen klaren Auftrag in der Unterstützung und Begleitung von queeren jungen Menschen und ihren Familien hat, insbesondere da die Coming-out-Phasen geprägt sind von Krisen, Konflikten, Herausforderungen und psychischen Belastungen der jungen Menschen, die auch die Eltern bzw. Personensorgeberechtigten tangieren. Angst vor Ablehnung, vor Diskriminierung, Mobbing und Bedrohung aufgrund der sexuellen und romantischen Orientierung und Geschlechtsidentität sowie weiterhin fehlende gesellschaftliche Anerkennung und Sichtbarkeit führen bei queeren jungen Menschen häufig zu Vermeidungsverhalten und vermehrter psychischer Belastung. Vermieden werden Situationen und Beziehungen, die für heteronormative junge Menschen selbstverständlich sind, wie bspw. (Vereins-)Sport sowie öffent- 201 uj 5 | 2025 Queer-inklusive Erziehungshilfen liche und jugendtypische Räume wie Partys (Krell/ Oldemeier 2018, 50). Dieses Vermeidungsverhalten mündet bei vielen jungen Menschen in Gefühle der Einsamkeit und in Identitätsprobleme. Überdurchschnittlich hohes suizidales Verhalten bzw. erhöhtes Suizidrisiko sind beobachtbar (Krell 2013, 10). Grundsätzlich kommt es in allen Freizeitbereichen in unterschiedlichen Formen zu Exklusion aufgrund der sexuellen und romantischen Orientierung oder geschlechtlichen Zugehörigkeit. Zugleich sind mit wachsender rechtlicher und gesellschaftlicher Veränderung auch Inklusionserfahrungen möglich (Krell/ Oldemeier 2018, 54). Diese alltägliche Ambivalenz, der queere junge Menschen ausgesetzt sind, wird im aktuellen Kinder- und Jugendbericht weiterhin bestätigt. Der je nach Akzeptanz der Familie mehr oder minder schwierige Prozess des Coming-out in Verbindung mit zu erwartender oder erfahrener Ausgrenzung und psychischer Belastung bzgl. des eigenen „Andersseins“ kommt zu den alterstypischen Entwicklungsaufgaben während der Pubertät hinzu. Eine Wertschätzung der jungen Menschen und adäquate Unterstützung und Begleitung sind - auch intendiert in dem im SGB VIII, § 9 formulierten Anspruch an eine Gleichberechtigung aller jungen Menschen - die Aufgabe ausnahmslos aller Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe. Es ist somit kein „Nice to have“ für Träger der Kinder- und Jugendhilfe, sondern ein ernst zu nehmender Auftrag. Für die Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit bedeutet die Wichtigkeit queerer Räume während der Phase des Coming-out, dass es örtlich offene und auch exklusive Angebote für queere junge Menschen geben sollte. Spezialisierte Beratungsangebote über Themen der Geschlechtsidentität, Intergeschlechtlichkeit sowie über sexuelle und romantische Orientierung sind darüber hinaus sowohl für junge Menschen, ihre Familien und Fachkräfte von zentraler Bedeutung. Diese spezialisierten Beratungsstellen fehlen, wie auch im 17. Kinder- und Jugendbericht festgehalten, als flächendeckendes und finanziell auskömmliches Angebot (BMFSFJ 2024 b, 222). Jugendhilfeausschüsse müssen sich mit Blick auf die Gleichberechtigung queerer junger Menschen explizit in ihrer Aufgabe der Jugendhilfeplanung damit befassen, ob ausreichende und angemessene Angebote vorhanden sind. Fakt ist, dass Mitarbeitende in allen Bereichen - insbesondere aber auch in den individuellen Hilfen zur Erziehung - Kontakt zu queeren jungen Menschen haben. Im Folgenden wird die Frage beantwortet, wie sich Einrichtungen und Dienste mit Hilfen nach §§ 27ff SGB VIII aufstellen müssen, um betreuten queeren jungen Menschen gerecht zu werden. Anforderungen an Träger, Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen zur Umsetzung des § 9, Nr. 3 SGB VIII Grundsätzlich gilt für die Erziehungshilfen, dass diese in ihrer Ausrichtung ein queer-inklusives Grundverständnis entwickeln oder entwickelt haben sollten. Dies ergibt sich aufgrund des Selbstverständnisses, Leistungsangebote anzubieten, die für alle Adressat: innen offen sind. Konkret sollten alle Träger sich mit Blick auf queere junge Menschen mit ihrem Leitbild, ihren Konzeptionen und ihrem öffentlichen Auftritt auseinandersetzen. Folgende Fragen können hierbei handlungsleitend sein: Wo kommunizieren wir in unserem Leitbild und in unserem öffentlichen Auftritt heteronormative Narrative und wo sollten wir unser Selbstverständnis im Sinne einer sichtbaren Offenheit für queere junge Menschen überarbeiten? Nutzen wir hierbei - nicht nur um der Sichtbarkeit willen, sondern auch aufgrund einer wertschätzenden Höflichkeit gegenüber genderdiversen Menschen - eine geschlechtergerechte Sprache? Welche Materialien liegen bei uns aus? Spiegeln diese die Geschlechtervielfalt wider? Sind Flyer von spezialisierten Beratungsangeboten oder von offenen Angeboten für queere junge Menschen bei uns für die Adressat: innen 202 uj 5 | 2025 Queer-inklusive Erziehungshilfen zugänglich? Sind unsere (Besucher: innen-)Toiletten geschlechterneutral oder müssen sich trans und nicht binäre Personen entscheiden, welche der sanitären Bereiche sie benutzen? Bei der Überarbeitung des öffentlichen Auftritts und der Konzeptionen sollte jedoch unbedingt vermieden werden, dass sichere Räume für queere Menschen suggeriert werden, wo keine vorhanden sind. Damit Adressat: innen ein spürbares „Willkommensein“ und „Hier bin ich richtig“ erleben, sind letztlich und vorrangig die Begegnungen mit den Fachkräften entscheidend. Laut 17. Kinder- und Jugendbericht unterschätzen jedoch Fachkräfte nicht-spezialisierter Regeleinrichtungen und Dienste die Bedeutung der Thematik systematisch: „Im Umgang mit queeren Adressat: innen proklamieren Fachkräfte Offenheit und Akzeptanz bei gleichzeitigen Unsicherheiten und fachlichen Lücken“ (BMFSFJ 2024 b, 222). Gerade in Bezug auf trans und nicht binäre junge Menschen fehlt Wissen, was bereits in Bezug auf die richtige Ansprache deutlich wird. Anstrebenswert ist, queere Jugendliche ganz selbstverständlich mit dem selbstgewählten Namen anzusprechen und das gewünschte Personalpronomen zu benutzen. Insbesondere in Bezug auf Schulungen und Räume zur Reflektion der eigenen und gesellschaftlich gesetzten Heteronormativität besteht dringender Handlungsbedarf für alle Fachkräfte in den Erziehungshilfen. Ohne Wissen, Reflektion der eigenen Haltung und Sensibilität der Fachkräfte für die Themen und die Bewältigungsaufgaben queerer junger Menschen ist eine queer-inklusive Ausrichtung nicht möglich. Spotlight auf die Erziehungsberatung und Psychologische Beratungsstellen Spezialisierte Beratungsstellen für queere junge Menschen gibt es in Deutschland (wie oben bereits konstatiert) nicht flächendeckend. Aus diesem Grund sind Beratungsstellen nach § 28 SGB VIII für viele Personensorgeberechtigte eine wichtige erste Anlaufstelle. Alle Berater: innen sind daher über Wissensaneignung und Reflektion hinaus gefordert, eine angemessene Erstberatung durchführen zu können sowie die örtlich nächstgelegene spezialisierte Beratungsstelle zu kennen. Zu dem Grundwissen der Fachkräfte über Geschlechtervielfalt und nicht heteronormative sexuelle Orientierung gehören für Mitarbeitende in Beratungsstellen auch Kenntnisse der relevanten gesetzlichen Regelungen. Das im November 2024 in Kraft getretene Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG 2024), das mit der Abschaffung des „Transsexuellengesetzes“ einherging, hat für junge trans und nichtbinäre Menschen eine bedeutende Verbesserung erwirkt und hierbei auch die Rechte Minderjähriger in besonderem Maße berücksichtigt (SBGG 2024, § 3). Diese gilt es zu kennen, um junge Menschen im Sinne des Kindeswohls zu unterstützen und ggf. ihre Personensorgeberechtigten entsprechend zu beraten. Auch mit Blick auf einen gewünschten Transitionsprozess bemängeln trans Jugendliche, „dass Fachkräfte in Beratungsstellen häufig im BereichTransgesundheit nicht ausreichend geschult sind“ (BMFSFJ 2024 b, 169). In Bezug auf Homosexualität müssen beratende Fachkräfte davon Kenntnis haben, dass Konversionstherapien für Menschen unter 18 Jahren zu deren Schutz seit 2020 verboten sind. Konkret ergeben sich ggf. Meldepflichten nach § 8 a SGB VIII, da diese Art der Therapien als Kindeswohlgefährdung einzuordnen ist. Zum Thema Intergeschlechtlichkeit sollten Fachkräfte in den Beratungsstellen ebenfalls in der Lage sein, die Personensorgeberechtigten im Sinne des Kindeswohls zu beraten. Seit dem Jahr 2021 dürfen Personensorgeberechtigte mit einem nicht einwilligungsfähigen Kind über einen operativen Eingriff nicht ohne triftigen Grund, bspw. einer medizinischen Notwendigkeit, entscheiden. Dies gilt insbesondere, wenn ein solcher Eingriff nicht bis zu einer selbstbestimmten Entscheidung des interge- 203 uj 5 | 2025 Queer-inklusive Erziehungshilfen schlechtlichen Menschen aufgeschoben werden kann (§ 1631 e BGB). Ziel einer Beratung sollte daher grundsätzlich sein, dass die operative Zuordnung eines Geschlechts ausschließlich aufgrund einer selbstbestimmten Entscheidung des intergeschlechtlichen jungen Menschen erfolgt. Als dringendstes Thema für die Beratung der Personensorgeberechtigten wird genannt, gemeinsame Wege zu einem offenen Umgang mit der Intergeschlechtlichkeit des eigenen Kindes zu finden und sie im Umgang damit im sozialen Umfeld wie Kindergarten, Schule und Nachbarschaft zu unterstützen (BMFSFJ 2017, 8). Sollte keine spezialisierte Beratungsstelle in örtlicher Nähe sein, ist im Rahmen eines Netzwerks der Beratungsstellen zu beraten und zu entscheiden, welche der Psychologischen Beratungsstellen bzw. Erziehungsberatungsstellen sich in der Region noch weiter qualifizieren und spezialisieren. Insbesondere auf die Herausforderungen und psychischen Belastungen in der Zeit des Coming-out sowie auf besondere Konfliktthemen zwischen Eltern und queeren jungen Menschen sollten sich spezialisierte Erziehungsberatungsstellen fachlich einstellen. In Bezug auf die Ablehnung oder das Negieren der sexuellen und romantischen Orientierung oder der Geschlechtsidentität des eigenen Kindes sind von Fachkräften in der Beratung zwingend eine klare Ausrichtung bzgl. der Themen sowie das Entwickeln einer Haltung im Sinne des Kindeswohls gefordert. Kindeswohl wird hierbei immer als „in the best interest of the child“ verstanden, d. h. es geht um Beratung im besten Interesse des jungen Menschen (UN-Kinderrechtskonvention 2019). Spotlight auf ambulante, auf den Einzelfall bezogene Erziehungshilfen Ambulante und auf den Einzelfall bezogene Erziehungshilfen zeichnen sich dadurch aus, dass entweder die Fachkraft aufsuchend in und mit der Familie arbeitet (Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII) oder primär mit dem jungen Menschen (Erziehungsbeistandschaft nach § 30 SGB VIII). Diese einzelfallbezogenen Hilfen sind in Bezug auf Anforderungen bzgl. einer queer-inklusiven Ausrichtung gesondert zu betrachten, denn sie erfordern in erster Linie eine Queersensibilität aller Mitarbeitenden. Fachkräfte sind hier insbesondere gefordert, queere junge Menschen und die damit verbundenen Themen und Belastungen wahr- und ernst zu nehmen. Wie auch bei der Erziehungsberatung gilt es, spezialisierte Beratungsstellen zu kennen und im Sinne des Kindeswohls agieren zu können. Eine Begleitung in besonders belastenden Coming-out- oder Transitionsprozessen sollte nur dann erfolgen, wenn Fachkräfte sich dies nach Schulung und Reflexion der eigenen und gesellschaftlich gesetzten Heteronormativität zutrauen. Auch hier ist es sinnvoll und notwendig, in Teams des ambulanten Dienstes darüber zu sprechen, wer ggf. die Beratung der Familie oder die Begleitung des jungen Menschen übernehmen kann und ob eine Überweisung an eine spezialisierte Beratungsstelle zusätzlich sinnvoll und möglich ist. Für das Gruppensetting der Sozialen Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII gilt hinsichtlich der Anforderung an Fachkräfte dasselbe; hinzu kommen jedoch Aspekte für die Einrichtung sowie die Notwendigkeit der Gestaltung eines diskriminierungsarmen Raums für alle Gruppenmitglieder. Diese werden im folgenden Spotlight näher ausgeführt. Spotlight auf den Kontext Einrichtung und das (teil-)stationäre Gruppensetting Im teilstationären Gruppensetting (Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII) sowie in den stationären Wohnformen der Erziehungshilfen werden einzelne junge Menschen je nach Indikation und Aufnahme der Einrichtung mehr oder weniger 204 uj 5 | 2025 Queer-inklusive Erziehungshilfen unfreiwillig als Gruppe zusammengesetzt. Alle haben Erfahrungen mit Beziehungsbrüchen und unterschiedliche Gründe dafür, warum sie vorübergehend nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können. Diese Kinder und Jugendlichen - selbstverständlich auch queere junge Menschen mit ihren besonderen Herausforderungen - benötigen einen sicheren Ort. Dies bedeutet nicht automatisch, dass queere junge Menschen einen exklusiven Ort benötigen, den sie u. U. als „verbesondernd“ wahrnehmen könnten. Viele geben an, dass vorwiegend während der Coming-out-Zeit eine queere Community für sie von besonderer Bedeutung ist, sie aber grundsätzlich „Normalität“ schätzen. In Interviews mit Jugendlichen aus der Schweiz, die in der stationären Erziehungshilfe betreut wurden, wurde im Jahr 2021 deutlich, dass in stationären Settings eine heteronormative Gesellschaftsvorstellung inklusive des Familienbilds von Mann und Frau in Elternschaft vorherrschten. Davon abweichendes sexuelles Begehren oder Genderdiversität wurden und werden als „nicht normal“ konstruiert. Die „in den Interviews beschriebenen subtilen Praxen und Witze auf Peer-Ebene werden im Kontext der stationären Erziehungshilfe gebilligt und nicht sanktioniert. So zeigt sich in der vorliegenden Untersuchung, dass die Notwendigkeit einer Mädchen Wohngruppe konzeptionell so begründet wird, dass der Raum ohne männliche Jugendliche frei von Sexualität wäre und den Mädchen andere Entfaltungsmöglichkeiten bieten würde“ (Rein 2021). Diese hier angesprochenen Schutzräume für Mädchen oder Jungen sind pädagogisch zu hinterfragen, und gleichzeitig sollte die Frage im Mittelpunkt stehen, wie sichere Orte für alle jungen Menschen unabhängig von ihrer Geschlechtsidentität oder ihrer sexuellen und romantischen Orientierung gestaltet werden können. Ein wesentlicher Schritt zu queer-inklusiven Wohngruppensettings (wie gesetzlich im SGB VIII § 9 als Anspruch formuliert) ist es, Geschlechtervielfalt und unterschiedliche sexuelle Orientierung als normal und selbstverständlich zu konstruieren. Dies bedeutet, dass Heteronormativität hinterfragt und aktiv dekonstruiert werden sollte und dass die stationären Erziehungshilfen bewusst einen diskriminierungsarmen Raum gestalten, in dem junge Menschen Empowerment bzgl. ihrer Persönlichkeit erleben, unabhängig von Geschlecht, Herkunft und sexueller Orientierung. Insbesondere exklusive Wohngruppen für Mädchen und Jungen sollten konzeptionell kritisch hinterfragt und neu bewertet werden. Die Teams der Wohngruppen müssen Wege finden, wie die Aufnahme oder ein Outing von nichtbinären und trans Jugendlichen gehandhabt werden kann, ohne sie als „etwas Besonderes“, „Exotisches“ oder „nicht Normales“ zu konstruieren und sie damit zu exkludieren oder gar zu diskriminieren. Bei Entscheidungen sollten immer das Wohl und die Wünsche der queeren jungen Menschen mit Blick auf die Gruppenkonstellation handlungsleitend sein. Ein weiteres Entscheidungskriterium ist zudem die Haltung und Queersensibilität von Mitarbeitenden in der in Frage kommenden Wohngruppe. Einrichtungsleiter: innen sollten überlegen, ob eine Wohngruppe exklusiv für queere junge Menschen konzeptionell ausgerichtet werden sollte, um die Belastungen in der Outing- oder Transitionsphase mit gesondert geschulten und queer-sensiblen Mitarbeitenden besser unterstützen zu können. Gerade im Rahmen der vermeintlich geschlechtsspezifischen Mädchen- und Jungen-Einrichtungen drohen männlich oder weiblich gelesene junge Menschen ohne offene queer-inklusive Ausrichtung und ohne gesonderte Unterstützung mit ihren queeren Themen „hinten runterzufallen“. Es sollte insbesondere hier eine Atmosphäre und Kultur geschaffen werden, die Normalität für alle Geschlechtsidentitäten und jede sexuelle und romantische Orientierung schafft. Ausschlaggebend für die Entstehung der ersten queeren Wohngruppe Deutschlands war bspw. die Erfahrung mit unbegleiteten minderjährigen, männ- 205 uj 5 | 2025 Queer-inklusive Erziehungshilfen lich gelesenen Geflüchteten, die sich oft erst nach längerer Zeit in Deutschland getrauten, die wahren Fluchtgründe der Diskriminierung und Verfolgung aufgrund ihrer Geschlechtsidentität oder sexuellen und romantischen Orientierung zu benennen, und die somit ganz offensichtlich einen schützenden Rahmen für eine angstfreie Identitätsentwicklung brauchten (Vogt/ Martens 2024, 239). Oben bereits genannt wurde die Anforderung an alle Träger der Erziehungshilfen, sich mit den eigenen Konzeptionen auseinanderzusetzen und diese mit Blick auf die Zielgruppe queerer junger Menschen zu bearbeiten. Insbesondere im stationären Kontext sind sowohl das sexualpädagogische als auch das medienpädagogische Konzept zu überprüfen. Hilfreich sind hierbei folgende Fragen: Liegt unserem sexualpädagogischen Konzept noch die Vorstellung von zwei Geschlechtern sowie von sexualitätsfreien Mädchen- oder Jungenräumen zugrunde? Ist unser medienpädagogisches Konzept auf Medienmündigkeit und individuelle Bedarfe der Adressat: innen ausgelegt, sodass queere junge Menschen in der Coming-out-Phase ggf. verstärkt auch online Teil einer sie unterstützenden Community sein können? Darüber hinaus gibt es weitere Themen und Fragen, die sowohl auf Leitungsebene als auch in den Teams diskutiert, reflektiert und umgesetzt werden sollten: Welche (sexualpädagogischen) Materialien liegen aus oder nutzen wir, und sind diese auf dem aktuellen Stand? Welche neuen Materialien benötigen wir? Wie schaffen wir einen diskriminierungsarmen Raum für alle, insbesondere auch für trans und nichtbinäre Jugendliche? Wie sprechen wir unsere Kinder und Jugendlichen an? Auf welche Lebens- und Familienentwürfe bereiten wir sie vor? An welchen Stellen konstruieren wir Geschlechterbinarität, wo sie nicht notwendig ist? Wie verändern wir die räumliche Gestaltung im Sinne einer Offenheit für Geschlechtervielfalt, und dies nicht nur im Bereich der Toiletten und Bäder? Hierbei gilt es, sich womöglich von der Idee zu verabschieden, dass reine Mädchen- oder Jungengruppen diskriminierungsfreier und beschützender seien als geschlechtergemischte Gruppen. Oder dass Sexualität in reinen Jungen- oder Mädchengruppen keine Rolle spiele und daher für Fachkräfte einfacher zu handhaben sei. Ganz im Sinne des Selbstverständnisses der (teil-)stationären Jugendhilfe bleibt das Schaffen sicherer Orte für alle betreuten jungen Menschen eine Kernaufgabe. Die Dekonstruktion heteronormativer Geschlechtervorstellungen und der damit verbundenen gesellschaftlichen Erwartungen sowie eine grundsätzlich queer-inklusive Ausrichtung kann eine gute Gelegenheit bieten, sich erneut dieser Kernaufgabe des Schaffens eines sicheren Ortes für alle zu widmen. Sich dabei fachlich, räumlich, strukturell und personell neu aufzustellen, kann und darf gemäß dem Motto „Die einzige Beständigkeit in der Jugendhilfe ist Veränderung“ auch Spaß machen. Hinweise für die Weiterarbeit vor Ort Bei einer Weiterentwicklung der Einrichtungen und Dienste zu queer-sensiblen, queer-spezialisierten oder queer-inklusiven Angeboten kann auf die Expertise von spezialisierten Beratungsstellen zurückgegriffen werden. Sie bieten Beratung für Fachkräfte sowie Workshops zu allen Themen rund um Genderdiversität, sexueller und romantischer Orientierung an, die u. a. auch inhouse für Teams gebucht werden können (Dissens 2025). Darüber hinaus gibt es viele Materialien, die in der pädagogischen Arbeit hilfreich und nutzbar sind. Eine Zusammenstellung von diversitätsbewussten Materialien und Medien, weiterführender Literatur sowie von Unterrichtsbausteinen sind u. a. auf dem Padlet von FLUSS e. V., einer spezialisierten Beratungsstelle in Freiburg im Breisgau, zu finden (FLUSS e.V. 2025). 206 uj 5 | 2025 Queer-inklusive Erziehungshilfen Rechtliche Einordnungen: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das sich aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 2 ableitet und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit beschreibt, ist Grundlage für weitere in diesem Zusammenhang relevante (Schutz-) Rechte (queerer) junger Menschen: ➤ § 1 SGB VIII Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe ➤ § 8 a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung ➤ § 9, insb. Nr. 3 SGB VIII Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von jungen Menschen ➤ § 1631 e BGB Behandlung von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung ➤ § 2 KonvBehSchG ➤ § 2 SBGG Erklärungen zum Geschlechtseintrag und zu den Vornamen ➤ § 3 SBGG Erklärungen von Minderjährigen und Personen mit Betreuer Steffi Krauter Referat Familien- und Erziehungshilfen Caritasverband f. d. Erzdiözese Freiburg e.V. Alois-Eckert-Str. 6 79111 Freiburg im Breisgau E-Mail: krauter@caritas-dicv-fr.de Literatur Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2024): Was ist Inklusion? In: https: / / www.antidiskriminierungsstelle. de/ SharedDocs/ faqs/ DE/ behinderung/ 03_was_ist_ inklusion.html, 17. 2. 2025 Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz (Hrsg.) (2024): Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG). In: https: / / www.gesetze-im-internet.de/ sbgg/ SBGG.pdf, 17.2.2025 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (Hrsg.) (2017): Zusammenfassung Forschungsergebnisse und Erkenntnisse des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aus der Begleitarbeit zu der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Inter- und Transsexualität“ (IMAG). In: https: / / www.bmfsfj.de/ bmfsfj/ service/ publikatio nen/ zusammenfassung-forschungsergebnisse-underkenntnisse-des-bundesministeriums-fuer-familiesenioren-frauen-und-jugend-aus-der-begleitarbeit-zuder-interministeriellen-arbeitsgruppe-inter-und-trans sexualitaet-imag-120646, 17. 2. 2025 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (Hrsg.) (2024 a): Zuversicht braucht Vertrauen. Die Lage der jungen Generation und die Situation der Kinder- und Jugendhilfe. Zentrale Erkenntnisse und Empfehlungen. 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Es klärt sachlich und informativ über Transidentität auf und ant wortet auf typische Elternfragen. Besonders wertvoll sind die zahlreichen Tipps für Erzie hung und Gestaltung des Alltags - damit sich das Kind in Einklang mit seiner Einzigartigkeit entwickeln kann. Wenn Paul Paula sein will 3., völlig neu bearb. Aufl. 2024. 300 Seiten. (978-3-497-03148-1) kt
