eJournals unsere jugend78/2

unsere jugend
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0342-5258
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/uj2026.art08d
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2026
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Editorial

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2026
Melissa Manzel
Beschwerden in der Kinder- und Jugendhilfe stellen ein zentrales Element von Partizipation dar. Im Mittelpunkt dieser Ausgabe stehen daher Ombudsstellen als unabhängige Beratungs- und Beschwerdestellen, die jungen Menschen und ihren Familien Unterstützung bei Konflikten mit öffentlichen und freien Trägern bieten.
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49 Editorial unsere jugend, 78. Jg., S. 49 (2026) DOI 10.2378/ uj2026.art08d © Ernst Reinhardt Verlag Liebe Leser: innen, Beschwerden in der Kinder- und Jugendhilfe stellen ein zentrales Element von Partizipation dar. Im Mittelpunkt dieser Ausgabe stehen daher Ombudsstellen als unabhängige Beratungs- und Beschwerdestellen, die jungen Menschen und ihren Familien Unterstützung bei Konflikten mit öffentlichen und freien Trägern bieten. Der erste Beitrag von Lydia Tomaschowski und Andrea Len zeigt, wie sich Ombudsstellen bundesweit seit der Einführung von § 9 a SGB VIII mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im Jahr 2021 entwickelt haben. Es wird verdeutlicht, welche Fortschritte hinsichtlich des Ausbaus von Ombudschaft erzielt wurden, aber auch, wo weiterhin rechtliche, strukturelle und konzeptionelle Herausforderungen bestehen. Ein Fallbeispiel aus der ombudschaftlichen Beratung von Hanna Estel lädt zu einer kritischen Fallreflexion ein. Dabei werden insbesondere der Umgang mit „Sanktionen“ und Kontaktbeschränkungen zur Familie in der stationären Jugendhilfe thematisiert, bevor auf Ombudschaft als einen möglichen Beitrag zum Machtausgleich in den Hilfen zur Erziehung eingegangen wird. Die Perspektive von Adressat: innen auf Ombudschaft wird im Interview mit jungen Menschen aus dem Projekt „OMBUD WAS? ! ? “ des Kompetenzzentrums Pflegekinder e.V. deutlich. Sie berichten von ihrem aktuellen Projekt und ihren eigenen Erfahrungen mit Beschwerden in der Jugendhilfe. Dabei schildern sie auch, was sich aus ihrer Sicht in der Praxis noch ändern sollte. Mit externen Beschwerdestellen nach § 45 a SGB VIII, die Ombudsstellen sein können, aber nicht müssen, befassen sich Henriette Grapentin, Nina Jann und André Kapuczinski. Ihr Beitrag zeigt auf, welches Potenzial Beschwerdeverfahren haben, wenn sie adressat: innenorientiert gestaltet sind und die verschiedenen Beschwerdemöglichkeiten ineinandergreifen. Gleichzeitig wird ein kritischer Blick auf den tatsächlichen Umgang mit Beschwerden in der Praxis geworfen. Eine anregende Lektüre wünschen Ihnen Melissa Manzel als Heftverantwortliche & das Redaktionsteam