eJournals unsere jugend78/3

unsere jugend
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0342-5258
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/uj2026.art15d
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2026
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"Einen Fall wie Ihren hatten wir hier noch nie": Care Leaving & Wohnungslosigkeit

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2026
Sophie Linssner
Der vorliegende Artikel verbindet theoretische Debatten zu Care Leaving und Wohnungslosigkeit mit einer autobiografischen Perspektive. Als Care Leaverin mit Wohnungslosigkeitserfahrung stelle ich Erfahrungswissen neben wissenschaftliche Befunde, um strukturelle Brüche zwischen Hilfesystemen sichtbar zu machen und daraus Handlungsimpulse für die Praxis abzuleiten.
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98 von Sophie Linssner Jg. 1996, studiert derzeit Psychologie an der Technischen Universität Chemnitz. Neben ihrem Studium ist sie als studentische Mitarbeiterin in Forschung und Lehre am Institut für Pädagogik tätig. „Einen Fall wie Ihren hatten wir hier noch nie“: Care Leaving & Wohnungslosigkeit Der vorliegende Artikel verbindet theoretische Debatten zu Care Leaving und Wohnungslosigkeit mit einer autobiografischen Perspektive. Als Care Leaverin mit Wohnungslosigkeitserfahrung stelle ich Erfahrungswissen neben wissenschaftliche Befunde, um strukturelle Brüche zwischen Hilfesystemen sichtbar zu machen und daraus Handlungsimpulse für die Praxis abzuleiten. unsere jugend, 78. Jg., S. 98 - 107 (2026) DOI 10.2378/ uj2026.art15d © Ernst Reinhardt Verlag Laut aktuellem Bericht der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (2025) waren in Deutschland im Jahr 2024 rund 1.029.000 Menschen wohnungslos. Das entspricht einem Anstieg von etwa 11 % gegenüber dem Vorjahr. Besonders alarmierend ist der Blick auf Kinder und Jugendliche: Rund 264.000 der wohnungslosen Menschen sind unter 18 Jahre alt, wovon der überwiegende Teil gemeinsam mit ihren Eltern in provisorischen Unterkünften lebt (Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. 2025, 1). Nichtsdestotrotz gibt es wohnungslose Kinder und Jugendliche, auf die das nicht zutrifft: junge Menschen, die weder mit ihren Eltern zusammenleben noch stabil an das Jugendhilfesystem angebunden sind, die bei Freund: innen „mit unterkommen“, immer wieder Adressen wechseln oder zeitweise auf der Straße leben. Manche von ihnen kommen sogar direkt aus Einrichtungen der Jugendhilfe, sie werden aus stationären Settings oder Wohngruppen entlassen, ohne dass eine eigene Wohnung oder ein tragfähiges Netzwerk vorhanden ist (Daigler 2023). Dabei sollten diese Situationen de facto gar nicht vorkommen. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch teilt ein Kind grundsätzlich den Wohnsitz seiner Eltern; es kann seinen Aufenthalt nicht eigenständig bestimmen (BGB, § 11 Abs. 1). Wenn minderjährige Jugendliche Hilfe suchen oder um Schutz bitten, sind die Jugendämter nach § 42 SGB VIII verpflichtet, sie in Obhut zu nehmen und vorübergehend sicher unterzubringen. Auch jenseits der Inobhutnahme - etwa in Hilfen zur Erziehung, der Heimerziehung oder dem betreuten Wohnen - gilt, dass die Unterstützung sich am individuellen Bedarf und am Wohl des jungen Menschen orientieren muss. Dies ergibt sich aus dem Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung, der gegeben ist, wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist (SGB VIII, § 27 Abs. 1). Trotzdem zeigen Studien und Praxisberichte, dass ein erheblicher Teil junger Wohnungsloser bereits zuvor Kontakt mit der Jugendhilfe hatte, 99 uj 3 | 2026 Care Leaving & Wohnungslosigkeit sei es in Form von Inobhutnahmen, stationären Hilfen oder ambulanten Unterstützungsangeboten. Wie Daigler (2023) zusammenfasst, hat etwa die Hälfte der jungen wohnungslosen Menschen Erfahrungen mit der stationären Erziehungshilfe und häufig bereits sogenannte „Jugendhilfekarrieren“ durchlaufen, in denen sich Wohngruppenerfahrungen, Unterschlupfepisoden und Abbrüche abwechseln. Viele von ihnen sind Care Leaver: innen, deren Hilfen bereits vor oder um den 18. Geburtstag enden oder abgebrochen werden, oft abrupt und ohne tragfähige Anschlusslösungen (ebd., 28 f ). So ist es nicht verwunderlich, dass sich auch in Careleaving Storys II, einem Buch, in dem Care Leaver: innen von ihren Erfahrungen in der Jugendhilfe berichten, ein eigenes Kapitel zu den Zusammenhängen zwischen Jugendhilfe und Wohnungslosigkeit findet (Careleaving Storys gUG et al. 2025). An diesem Punkt drängt sich eine Frage auf, wie es überhaupt möglich ist, dass ein Hilfesystem, das Kinder und Jugendliche schützen soll, sie in die Wohnungslosigkeit entlässt oder auch sie in ihr belässt? Dieser Frage soll im Zuge dieses Artikels nachgegangen werden - denn auch ich war eine dieser Jugendlichen. Mein Übergang aus der Jugendhilfe in die Obdachlosigkeit Als ich 16 Jahre alt war, wurde ich aus der stationären Jugendhilfe heraus in die Wohnungslosigkeit entlassen. Ein Jahr zuvor wurde extra ein Einrichtungswechsel angeregt, denn ich galt als überaus vernünftige und zuverlässige Bewohnerin meiner Wohngruppe. Seitens des Jugendamtes bestand der Wunsch, ich würde von nun an einen Verselbstständigungsprozess durchlaufen und könnte mit Erreichen der Altersgrenze von 16 Jahren schließlich in eigenen Wohnraum ziehen. Mindestens bis zu meinem 18. Geburtstag sollte dieser Prozess dann durch ambulante Hilfen begleitet werden. Dieser Vorschlag stieß auch bei mir auf viel Gegenliebe: Nachdem mein Leben bis dahin durch viele Umbrüche gekennzeichnet war, mochte ich die Aussicht auf eine eigene Wohnung, die ich nach meinen Wünschen gestalten könnte, sowie ein wenig mehr Stabilität in meinem Leben, sehr. Hierfür war ich bereit, mich von dem stabilen Freund: innennetzwerk zu lösen, das ich in der Stadt aufgebaut hatte, in der ich bis dahin lebte. In den ersten Wochen nach dem Einrichtungswechsel versuchte ich noch, täglich den fast zweistündigen Weg zu meiner alten Schule zurückzulegen. Als das auf Dauer nicht mehr zu bewältigen war, wechselte ich schließlich auch die Schule. Die Einrichtung, die den Übergang ursprünglich unterstützen sollte, stellte sich plötzlich quer: Ein Einzug in eine eigene Wohnung wurde zwar weiterhin als Ziel formuliert, aber praktisch nicht mehr begleitet. Statt gemeinsam mit mir verbindliche Schritte zum Erreichen dieses Ziels einzuleiten, wurden Entscheidungen auf- oder zwischen Jugendamt und Einrichtung hin- und hergeschoben. In der Hoffnung, den Prozess dennoch voranzubringen, entschied ich mich schließlich dazu, aus der Wohngruppe auszuziehen und auf diesem Weg den Übergang in eigenen Wohnraum selbst in die Hand zu nehmen. Nach meiner viertägigen Abwesenheit aus der Wohngruppe wurde die stationäre Jugendhilfe schließlich beendet. Der für mich zuständige ASD (Allgemeiner Sozialer Dienst) vom Jugendamt war über Wochen nicht zu erreichen, schließlich wurde mir pro forma ein Erziehungsbeistand zur Verfügung gestellt, der mich von nun an begleiten sollte. Tatsächlich habe ich diese Person nur zwei Mal gesehen. Ich holte mir Unterstützung von Streetworkern und stellte mehrere Anträge bei Behörden. Während dieser Zeit ging ich weiterhin jeden Tag zur Schule, denn ich wollte den Mitarbeitenden des Jugendamtes beweisen, dass ich dazu imstande war, mein Leben selbstständig 100 uj 3 | 2026 Care Leaving & Wohnungslosigkeit zu organisieren. Morgens rannte ich häufig vor Straßenbahnkontrolleur: innen weg, denn ich hatte kein Geld, um mir ein Ticket zu leisten. Nach der Schule verbrachte ich meine Nachmittage auf Behörden, die meinen Enthusiasmus schnell hemmten, denn meine Mutter war nach wie vor erziehungsberechtigt und nicht bereit, notwendige Unterschriften unter Anträge zu leisten. Abends ging ich häufig containern, also weggeworfene Lebensmittel aus den Mülltonnen von Supermärkten angeln, denn mir wurden ja keinerlei Leistungen mehr gezahlt. Während mir zum Zeitpunkt meiner Wohnungslosigkeit und schließlich auch Obdachlosigkeit eine ganze Reihe von Mitarbeitenden unterschiedlicher Behörden sagten, dass sie„so einen Fall wie meinen noch nie hatten“, weiß ich meine damalige Lage heute, auch strukturell, besser einzuordnen. Wie Daigler (2023) beschreibt, entstehen im Zusammenspiel verschiedener Hilfesysteme immer wieder einschneidende bürokratische Hürden. So heißt es: „In der institutionellen Verfasstheit der Unterstützungsleistungen entsteht so häufig ein Zuständigkeitswirrwarr und sogenannte ›Verschiebebahnhöfe‹ zwischen Jugendamt, Sozialamt und Wohnungsnotfallhilfe, die nicht selten so lange gemeinsam keine Lösung entwickeln, bis die jungen Menschen aus dem Hilfesystem ›verschwinden‹. Es verstreicht häufig Zeit, zu viel Zeit, bis sich die Hilfesysteme in ihren komplizierten Vorrang/ Nachrang-Zuständigkeiten verständigt haben“ (ebd. 2023, 65). Hinzu kommt ein weiteres Thema, welches in der einschlägigen Literatur zu Jugendhilfe und Straßenjugendlichen immer wieder beschrieben wird: die mangelnde Kooperation bzw. fehlende Mitwirkung erziehungsberechtigter Personen. Napolitano (2005) zeigt in Straßenkinder in Deutschland - eine Lebenssituation, dass Eltern die Zustimmung zu Hilfsangeboten oder notwendigen Entscheidungen häufig verweigern - nicht selten, weil sie sich„in einer Art Kriegszustand mit ihren Kindern befinden und Macht demonstrieren wollen“ (ebd., 87). Zwar betont Napolitano (2005), wie wichtig es ist, Eltern nicht vorschnell die Erziehungsberechtigung zu entziehen, um ihre Mitwirkung im Hilfeprozess und die Beziehung zum Kind zu erhalten. Gleichzeitig verweist er jedoch darauf, wie zentral es ist, die Perspektiven der Jugendlichen zu stärken, insbesondere dann, wenn elterliche Entscheidungen zu einem Hindernis für ihre Sicherheit oder Entwicklung werden. Schule als zusätzlicher Belastungsfaktor Ein weiterer zentraler Akteur in diesem Gefüge ist das System Schule, das, nicht nur in meinem Fall, keinerlei tragfähige Unterstützungsstrukturen bereithielt. Im Gegenteil: Der Druck, trotz instabiler Wohnsituation und ausbleibender Jugendhilfe weiterhin täglich zur Schule zu gehen, verstärkte meine Belastung erheblich. Gegenüber dem Jugendamt wollte ich gern belegen, dass ich Verantwortung für mein Leben übernehmen konnte; auch war ich rein rechtlich verpflichtet, meiner Schulpflicht nachzukommen. Schule wurde dadurch nicht zu einem Ort der Stabilisierung, sondern zu einer weiteren institutionellen Instanz, die Ansprüche an mich stellte, während meine Lebensumstände eine Erfüllung dieser Ansprüche kaum zuließen. Dass Schule für Care Leaver: innen in belasteten Übergangsphasen strukturell eher beeinträchtigt als unterstützt, zeigt auch die empirische Forschung. Besonders deutlich wird dies in der Studie von Zeller (2012), die im Kontext des Artikels von Schröer, Köngeter und Zeller (2012) dargestellt wird. Grundlage dieser Untersuchung sind 15 autobiografisch-narrative Interviews mit jungen Frauen, die als Kinder oder Jugendliche stationäre Erziehungshilfen erlebt haben. Die Studie verfolgt eine doppelte Bildungsperspektive, indem sie sowohl die individuellen Bildungs- 101 uj 3 | 2026 Care Leaving & Wohnungslosigkeit prozesse dieser jungen Frauen rekonstruiert als auch die Rolle und Bedeutung der beteiligten Institutionen, insbesondere Schule und Jugendhilfe, analysiert (ebd., 271f ). Die Ergebnisse machen sichtbar, dass Bildungsbiografien junger Menschen in stationären Hilfen stark von biografischen Krisen geprägt sind und dass schulisches Lernen in diesem Kontext besonders störanfällig ist. Schröer, Köngeter und Zeller (2012) fassen zusammen: „Dabei zeigt sich, dass insbesondere die Institution Schule kaum oder keine Unterstützungspotenziale für die biografischen Herausforderungen der jungen Frauen zur Verfügung stellen konnte. Im Gegenteil: Schule stellte während der stationären Erziehungshilfe und im Übergangsprozess einen zusätzlichen Belastungsfaktor dar, der die biografischen Krisen noch verschärfen konnte. So formuliert eine junge Frau aus dem Sample der Studie sehr treffend: ,. . . ich kann es [das Lernen] normal, aber wenn mich zu viel beschäftigt, dann ist der Kopf einfach mit anderen Sachen voll […]‘ “ (ebd. 2012, 272). Zusätzlich zu den strukturellen Anforderungen, die das System Schule an mich stellte, wirkten Stigmatisierungsprozesse, beispielsweise durch Mitschüler: innen, belastend. Von diesem Zeitpunkt an lebte ich nicht mehr in der stationären Jugendhilfe, war nun jedoch wohnungslos und befand mich damit in einer Situation, die mindestens ebenso schambehaftet und stigmatisierend war wie der Status eines ‚Heimkindes‘. Beides markiert soziale Abweichung und beides erschwerte es mir, Unterstützung zu suchen. Wie verbreitet solche Erfahrungen sind, zeigt die Untersuchung von Parchow (2025). Er führte leitfadengestützte qualitative Interviews mit Menschen mit Unterbringungserfahrung zu diskriminierenden und stigmatisierenden Erfahrungen; ein Schwerpunkt lag dabei auf dem Kontext Schule. Sein Befund ist eindeutig: „Alle befragten Personen berichteten in den Interviews von negativen Erlebnissen in der Schule, vor allem das Verhalten und Äußerungen von Mitschüler: innen betreffend, die Kenntnis davon hatten, dass sie in einer Einrichtung der Heimerziehung lebten. […] So berichteten die Interviewten von häufig vorkommenden beleidigenden und kränkenden Bemerkungen, die auf heimerziehungsbezogene Vorurteile […] schließen lassen.“ (Parchow 2025, 159f ) Als nach vier Monaten Wartezeit mein Antrag auf Schüler: innen-BAföG abgelehnt wurde, konnte ich den bestehenden Mehrfachbelastungen nicht mehr standhalten. Die unsichere Wohnsituation, die bevorstehenden Abschlussprüfungen, die wiederholten Zuständigkeitsverschiebungen zwischen Ämtern sowie die Sorge, meinen Freund: innenkreis weiter zu belasten, schränkten meine Handlungsspielräume zunehmend ein. Gleichzeitig verschlechterten sich meine schulischen Leistungen spürbar, und ich befürchtete, mir dadurch auch noch langfristig berufliche Perspektiven zu verbauen, denn schon damals wollte ich Psychologie studieren. Leider handelt es sich dabei um einen durch einen Numerus clausus beschränkten Studiengang, was bedeutet, dass sehr gute Schulleistungen zwingend notwendig sind. Scham, Stigmatisierung und Rückzug aus dem Hilfesystem Hinzu kam die zunehmende Scham über meine Lebensumstände: Mittlerweile ging ich schnorren, um meinen Lebensunterhalt zu sichern, denn selbst Schritte wie das Aufnehmen eines Nebenjobs oder das Eröffnen eines Kontos wären nur mit der Unterschrift meiner Mutter möglich gewesen, welche sie ja nun mal verweigerte. Gleichzeitig begleitete mich die Angst, von Menschen aus meinem sozialen oder schulischen Umfeld eben beim Schnorren oder auch in anderen Situationen gesehen zu werden, die ihnen die Wohnungslosigkeit offenbart hätten. Bis ich 18 werden würde, gab es für mich in meiner Heimatstadt keine Perspektive mehr. 102 uj 3 | 2026 Care Leaving & Wohnungslosigkeit Um den tatsächlichen Handlungsspielraum eines Menschen zu beschreiben, also seine Fähigkeit, Entscheidungen über das eigene Leben zu treffen oder biografische Übergänge aktiv mitzugestalten, wird in der sozialwissenschaftlichen Debatte der Begriff Agency verwendet. Glöckler (2011) fasst Agency in Anschluss an strukturierungstheoretische Ansätze von Giddens als Handlungsmächtigkeit auf: als die Fähigkeit, „Ressourcen für das eigene reflektierte Handeln bestmöglich zu nutzen“ und dadurch „die Macht über eigene Gestaltungsmöglichkeiten zu erweitern“ (Glöckler 2011, 19). Agency bezeichnet in diesem Verständnis die Möglichkeit, „eigene Vorstellungen umzusetzen“, und zwar stets innerhalb der sozialen Strukturen, Regeln und Machtverhältnisse, die Handeln zugleich begrenzen und ermöglichen (ebd., 17f ). Für viele Menschen in prekären Lebenslagen ist Handlungsfähigkeit also begrenzt und das nicht aufgrund mangelnder Kompetenzen, sondern weil strukturelle Bedingungen ihren realen Handlungsspielraum massiv einschränken. So auch in meinem Fall: Zwar nutzte ich meine Ressourcen bestmöglich, indem ich Schlafplätze organisierte, Essen beschaffte, vorerst weiter zur Schule ging, Anträge stellte und versuchte, meinen Alltag zu strukturieren. Aber ich stieß klar an institutionelle und strukturelle Hürden. Mein Handeln vollzog sich demnach innerhalb eines extrem engen und instabilen Möglichkeitsraums. Zu dieser Zeit lernte ich in subkulturellen Kontexten andere Jugendliche kennen, die sich in ähnlichen Situationen befanden wie ich selbst. Viele von ihnen lebten ebenfalls ohne stabilen Wohnraum, bewegten sich zwischen Städten, Schlafplätzen und Gelegenheiten und hatten gelernt, ihren Alltag unter Bedingungen der Unsicherheit zu organisieren. Gemeinsam mit einer Freundin aus diesem Kreis, die, wie ich, ebenfalls durch das Raster des Jugendhilfesystems gefallen war, machte ich mich zunächst auf nach Berlin, später - stellenweise gemeinsam, stellenweise getrennt voneinander - auch in andere Großstädte. Diese Orte boten sich besonders an, weil sie Anonymität versprachen und sie sowohl über formelle als auch über informelle Unterstützungsstrukturen verfügten. Man konnte unauffälliger schnorren und fand häufiger Orte oder Gruppen, die temporären Schutz boten. Gleichzeitig, und das ist wohl auch wichtig zu erwähnen, haben wir viele der formellen Unterstützungsstrukturen lieber gemieden. Ich erinnere mich beispielsweise an einen sehr kalten Winter, in dem wir niemanden fanden, bei dem wir kurzfristig unterkommen konnten. Wir meldeten uns also bei einer Notunterkunft, entschlossen uns aber dann, nach einem kurzen Blick in die Unterkunft, doch lieber draußen in der Kälte zu schlafen, denn diese Notunterkünfte waren überfüllt, zu großen Teilen von Männern „bewohnt“, viele von ihnen mit Suchterkrankungen oder anderen psychischen Leiden. Sie bargen für uns als minderjährige Mädchen ein Sicherheitsrisiko, das wir nicht eingehen wollten. Später hatte ich dann Hunde, die mir auf der Straße mehr oder weniger geschenkt wurden. Die beiden waren von da an unentbehrliche Begleiter für mich - das bedeutete aber auch, dass ich aus den meisten Notunterkünften von vornherein ausgeschlossen wurde. Die von mir beschriebene Scham ist kein rein individuelles Gefühl, sondern eine sozial produzierte Emotion, die eng mit Klassismus und institutionellen Ausschlüssen verwoben ist. In der Emotionspsychologie wird Scham als aversive, selbstbezogene Emotion beschrieben, die auftritt, wenn Menschen das Gefühl haben, sozialen oder moralischen Erwartungen nicht zu genügen, in den Augen anderer gescheitert zu sein oder sich als minderwertig wahrzunehmen (Tangney/ Dearing 2002, zitiert nach Harth/ Düring 2024, 4). Scham spielt daher in Obdach- und Wohnungslosigkeit eine zentrale Rolle. Sie entsteht unter anderem dort, wo Armut sichtbar wird - in meinem Fall etwa beim Schnorren, im Kontakt mit Behörden oder im Vergleich mit 103 uj 3 | 2026 Care Leaving & Wohnungslosigkeit vermeintlich„normalen“ Bildungs- und Lebensläufen Gleichaltriger. Auch in Bezug auf die Phase der Jugend nimmt sie eine besondere Rolle ein: Entwicklungspsychologische Forschung zeigt, dass Jugendliche besonders sensibel gegenüber sozialer Bewertung sind. Somerville (2013) beschreibt, dass soziale Bewertungsprozesse in der Adoleszenz „hochgradig intensiv, salient, persistent und emotional aufgeladen“ (ebd., 121) erlebt werden und Jugendliche ausgeprägter auf reale oder wahrgenommene soziale Beobachtung reagieren. Dieser Umstand ist auch in Bezug auf die Nutzung von Hilfsangeboten relevant. Ein konzeptueller Beitrag von Harth und Düring (2024), der empirische Forschung zu Scham, Ungleichheit und der Nutzung sozialer Dienste zusammenführt, zeigt deutlich, wie stark Scham mit Rückzug, Vermeidung und dem Nicht-Inanspruchnehmen von (insbesondere formellen) Unterstützungsangeboten verknüpft ist. Darüber hinaus argumentieren sie, dass Scham in intersektionalen Kontexten noch verstärkt wirken kann: Wenn sich Diskriminierungs- und Ungleichheitsdimensionen überlagern, können Rückzugs- und Vermeidungsdynamiken zunehmen und die Chance, Unterstützungsangebote zu nutzen, weiter sinken (ebd., 5f ). Geschlechtsspezifische Vulnerabilität und Obdachlosigkeit Auch mein Geschlecht spielt in der Erfahrung von Obdachlosigkeit eine entscheidende Rolle. Daigler (2023) beschreibt, dass Mädchen* bis etwa zum 21. Lebensjahr die Mehrheit unter den wohnungslosen Jugendlichen stellen, anschließend jedoch deutlich seltener in den Hilfesystemen auftauchen, ohne dass klar wäre, ob sie „die Kurve bekommen“ oder vielmehr in andere, oft verdeckte und gewaltförmige Lebenssituationen abgleiten. Denn gerade junge, wohnungslose Frauen bewegen sich häufig „unter dem Radar“: Sie kommen bei Bekannten unter, wechseln Schlafplätze, nutzen Couchsurfing und andere provisorische Unterkünfte. Daigler beschreibt diese Formen verdeckter Wohnungslosigkeit als ambivalent: Sie sichern zwar kurzfristig das Überleben, sind sicher auch Ausdruck von Solidarität innerhalb der Szene, aber zugleich Orte von Übergriffen, Ausbeutung und (sexualisierten) Gewalterfahrungen (ebd., 37f ). Wie stark sich diese geschlechtsspezifischen Risiken in tatsächlicher Gewalt niederschlagen, zeigt der aktuelle Wohnungslosenbericht des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB 2024) deutlich. Mehr als die Hälfte (52 %) der auf der Straße lebenden und verdeckt wohnungslosen Personen hat seit Beginn der Wohnungslosigkeit Gewalt erlebt. Frauen berichten dabei zwar etwas seltener von Gewalterfahrungen als Männer (43 % vs. 56 %), sind aber deutlich häufiger von sexualisierter Gewalt betroffen: 27 % der wohnungslosen Frauen geben an, sexuelle Belästigung, Übergriffe oder Vergewaltigung erlebt zu haben, bei den Männern sind es 6 %. Ebenso werden Frauen mit 10 % häufiger zur Prostitution gezwungen als Männer (2 %) (ebd., 46f ). Die Statistik erfasst Geschlecht dabei nur binär („männlich“/ „weiblich“) und blendet damit nicht-binäre und trans Personen aus. In ihrem Buch Rebellin der Straße - weiblich und wohnungslos beschreibt die Erfahrungsexpertin und Aktivistin Linda Rennings (2024) neben der klassischen Prostitution auch ein Phänomen, das sie als „Straßenfreier“ bezeichnet. Sie benennt damit Männer, die nicht in klassischen Prostitutionsmilieus agieren, sondern auf der Straße gezielt nach wohnungslosen, attraktiven und häufig jungen Frauen suchen, um deren Vulnerabilität auszunutzen und sexualisierte Gewalt auszuüben (ebd., 63f ). Viele wohnungslose Frauen sehen unter diesen Bedingungen keine wirkliche Wahl: Sie „tun, was nötig ist“, um Essen, ein wenig Geld oder einen geschützten Schlafplatz zu bekommen. Prostitution wird so weniger zu einer Entscheidung als zu einer erzwungenen Überlebensstrategie. Rennings beschreibt eindrücklich, 104 uj 3 | 2026 Care Leaving & Wohnungslosigkeit dass viele junge Frauen sich für„die Gewalt entscheiden, die sie kennen“, weil die Alternative, also zurück auf die Straße zu gehen, bedeutet, „noch mehr Gewalt ausgesetzt zu sein“ (ebd., 66f ). Dies führt sie auch als Grund dafür an, dass zahlreiche Frauen in gewaltvollen Partnerschaften bleiben, weil die Gewalt dort kalkulierbarer erscheint als die unberechenbare Gewalt auf der Straße. Als ich die Beschreibung der Männer las, die Rennings als„Straßenfreier“ bezeichnet, wusste ich sofort, was sie meint. Auch ich erhielt während meiner Zeit der Wohnungs- und Obdachlosigkeit nahezu täglich mal mehr mal weniger explizite Anfragen nach Sex gegen finanzielle oder materielle Gegenleistungen. Obwohl ich diesen Angeboten nie nachgegeben habe und mich, wie bereits geschildert, bewusst aus Räumen fernhielt, in denen sich überwiegend Männer aufhielten oder untergebracht waren, war ich dennoch regelmäßig verschiedenen Formen von Gewalt ausgesetzt. Und auch wenn es sich dabei natürlich um anekdotische Evidenz handelt: Mir ist keine einzige (ehemals) wohnungslose Frau, egal welchen Alters, bekannt, auf die das nicht zutreffen würde. Bedeutung von Hunden auf der Straße Gerade unter diesen Bedingungen spielt der Besitz eines Hundes für viele junge wohnungslose Menschen, wie auch für mich, eine zentrale Rolle. Hunde bieten Schutz vor Übergriffen, Wärme, emotionale Bindung und auch Tagesstruktur. In Daigler (2023) beschreibt Laura, eine junge Wohnungslose, das Verhältnis zu ihrem Hund wie folgt: „Schon nach kurzer Zeit wurde er zu meinem besten Freund und Beschützer. Er hat nicht zugelassen, dass sich jemand meiner Platte nähert. Auch wenn jemand plötzlich von hinten auf mich zukam, hat er mich gewarnt und denjenigen weggebissen. Wir haben gegenseitig aufeinander aufgepasst und uns das Leben gerettet. Ich habe nie harte Drogen genommen und auch nur noch geringe Mengen Alkohol getrunken, weil ich wusste, ich muss noch für meinen Hund da sein.“ (ebd., 46). Gleichzeitig stellt Tierhaltung eine Hürde dar, wenn es beispielsweise um die Unterbringung in Notunterkünfte der Wohnungslosenhilfe oder auch Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe geht. Für Betroffene entsteht dann ein existenzielles Dilemma. Laura schildert diese Situation unmissverständlich: „Der KJND [Kinder- und Jugendnotdienst, Anm. d. Autorin] bot mir an, meinen Hund ins Tierheim zu bringen. […] Eine Unterbringung mit Hund sei nicht möglich. Ich musste mich also entscheiden: meine Hunde abgeben oder zurück auf die Straße. Ich entschied mich jedes Mal für die Straße, da meine beiden Hunde und ein Reiserucksack mit meinen Sachen drin alles waren, was ich hatte.“ (ebd., 45f ). Diese Ausschlussmechanismen betreffen nicht nur wohnungslose Personen, die Haustiere halten, sondern auch Paare und Familien. Der Wohnungslosenbericht zeigt, dass knapp 12 % der wohnungslosen Personen Notunterkünfte meiden, weil sie dort nicht gemeinsam mit ihrer Beziehungsperson oder ihrer Familie unterkommen können (BMWSB 2024, 40). In vielen Kommunen ist eine gemeinsame Unterbringung kaum gewährleistet, sei es aufgrund begrenzter Kapazitäten oder organisatorischer Vorgaben. Genau wie junge Menschen mit Hunden stehen somit auch Paare und Familien vor der Frage, ob sie Schutzräume überhaupt nutzen können oder eine Trennung voneinander nicht einen zusätzlichen Belastungsfaktor erzeugt. Erlangen der Volljährigkeit in der Jugendhilfe als Risikofaktor Wie bereits dargelegt, ist Care Leaving ein zentraler Risikofaktor für Wohnungslosigkeit. Hier- 105 uj 3 | 2026 Care Leaving & Wohnungslosigkeit bei ist neben den bereits genannten Faktoren auch der Übergang aus der Jugendhilfe in die rechtliche Volljährigkeit zu benennen. Empirische Daten zeigen, dass Wohnungslosigkeit unter jungen Menschen mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres deutlich zunimmt. Daigler (2023) beschreibt diesen Moment als einen kritischen Wendepunkt im Hilfeverlauf: „Die Vollendung des 18. Lebensjahrs wurde bereits als neuralgischer Punkt benannt. Seit Langem ist gängige Praxis, dass Jugendämter […] junge Menschen systematisch mit Eintritt der Volljährigkeit an andere Leitungssysteme vollständig ‚abgeben‘.“ (ebd., 64). Diese abrupte Beendigung von Hilfen führt laut Daigler häufig zu Zuständigkeitsverschiebungen, Versorgungslücken und im schlimmsten Fall dazu,„dass junge Menschen aus allen Hilfesystemen herausfallen“ (ebd., 65). Besonders Care Leaver: innen, deren Übergänge oft durch prekäre Wohnsituationen, fehlende familiäre Netzwerke und instabile Unterstützungsbeziehungen gekennzeichnet sind, sind dadurch überproportional gefährdet, nach Verlassen der Jugendhilfe wohnungslos zu werden. Dabei ermöglicht der Gesetzgeber mit § 41 SGB VIII ausdrücklich, dass Hilfen über die Volljährigkeit hinaus fortgeführt werden können, wenn „die Persönlichkeitsentwicklung des jungen Menschen und seine Selbstständigkeit diese Hilfe erfordern“. Seit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) von 2021 ist zudem klargestellt, dass Hilfen über die Volljährigkeit hinaus fortgeführt oder erneut gewährt werden können (Coming-Back-Option) und dass eine verbindliche Nachbetreuung zu gewährleisten ist; im Rahmen von Hilfe- und Übergangsplanung sind Jugendämter gefordert, junge Volljährige über Fortführungsmöglichkeiten und Anschlussleistungen zu beraten. Mir ist bewusst, dass viele Fachkräfte im Jugendhilfesystem ihr Bestes geben und ebenfalls an den vorgegebenen Strukturen scheitern. Mehrere Fachverbände weisen darauf hin, dass Unterbesetzung, hohe Fallzahlen und organisatorische Überlastung dazu führen, dass Fachkräfte zentrale sozialarbeiterische Aufgaben nicht mehr im notwendigen Umfang leisten können (Arbeiterwohlfahrt Bundesverband 2023; Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen 2022). Dadurch entstehen Lücken in der Begleitung junger Menschen, insbesondere an Übergängen, an denen stabile und handlungsfähige Fachkräfte eigentlich unverzichtbar wären. Das deckt sich auch mit meinem Erleben. Gleichzeitig bin ich im Zuge der Recherche für diesen Artikel über ein Zitat von Tanja Abou gestolpert, die zum einen selbst Care Leaverin, aber auch Sozialarbeiterin ist, das mich nachdenklich gestimmt hat. Sie sagt: „Ich habe ehrlich gesagt relativ wenig Verständnis für Sozialarbeiter: innen, die ihre Fürsorgepflicht und ihre Arbeit vernachlässigen, weil sie, wie sie sagen, das System so sehr trifft. Das sage ich als Person, die fast zehn Jahre in dem Bereich gearbeitet hat. Ich finde es sehr problematisch, wenn Sozialarbeiter: innen in einer Art vorgeheuchelten Solidarität mit den jungen Leuten eigentlich nur betonen wollen, wie belastet sie selbst sind. Wenn die Fürsorgeaufgaben eigentlich von Sozialarbeiter: innen übernommen werden sollten, diese aber merken, dass sie es nicht können, sollte nicht das Argument sein: ‚Wir sind überlastet, deswegen können wir es nicht machen.‘ Das sind doch genau die Begründungen, mit denen junge Menschen in die Jugendhilfe gehen oder in Obhut genommen werden. Ich finde, das stellt eine Form von systemischer und auch staatlicher Vernachlässigung dar. Das muss auf der Ebene der Sozialarbeiter: innen reflektiert werden.“ (Anne et al. 2025, 50). Abou argumentiert also, dass strukturelle Missstände politisch und institutionell adressiert nicht von jungen Menschen kompensiert werden müssen. Und um ehrlich zu sein, finde ich das auch. 106 uj 3 | 2026 Care Leaving & Wohnungslosigkeit Was nun? Die vorangegangenen Ausführungen machen deutlich, dass Wohnungs- und Obdachlosigkeit nicht auf individuelles Versagen zurückzuführen ist, sondern aus strukturellen Bedingungen hervorgeht. Daigler (2023) fasst dies prägnant zusammen, wenn sie betont, dass die Wohnungslosigkeit junger Menschen als Scheitern des Kinder- und Jugendhilfesystems verstanden werden muss: „Dieses Scheitern drückt sich aus in für junge Menschen zu hochschwelligen Settings in stationären HzE, abrupten Beendigungen von Erziehungshilfen ohne ausreichende Klärung der materiellen Sicherung, fehlender personeller Begleitung in den Übergängen durch Vertrauenspersonen und nicht zuletzt einem systemimmanenten Denken, das Gefahr läuft, die Probleme immer wieder mit denselben Ansätzen anzugehen.“ (ebd., 65) Für mich ist daher ein unentbehrlicher Part, um Care-Strukturen, ihre Übergänge, aber auch die Lage wohnungsloser Personen zu verbessern, das Einbeziehen von Erfahrungswissen. Diese Wissensform wird jedoch häufig abgewertet. Anne et al. (2025) machen in ihrem dialogischen Archiv von Care Leaver: innen darauf aufmerksam, dass Erfahrungen in der Jugendhilfe und das Aufwachsen darin bislang vor allem von Sozialarbeiter: innen, Psycholog: innen und Wissenschaftler: innen gesammelt und wissenschaftlich zugänglich gemacht wurden. Auch wenn dahinter gute Absichten stehen mögen, bleibt dies ein formalisierter, hierarchisierender und exklusiver Blick, der denjenigen, über die berichtet wird, die Kontrolle über ihre eigene Repräsentation entzieht (ebd., 41f ). Gleichzeitig arbeiten Seeck & Steckelberg (2025) in ihrer Einleitung des Bands Klassismuskritik und Soziale Arbeit heraus, dass wissenschaftliche Erkenntnis nie neutral, sondern immer standortgebunden entsteht und in Macht- und Herrschaftsverhältnisse eingebunden ist (ebd., 9f ). Das zeigt sich auch in der Praxis: Viele innovative und gut funktionierende Ansätze im Bereich Leaving Care oder Wohnungslosigkeit, von Peer-Beratung über Care Leaving Ratgeber bis hin zu partizipativen Hilfestrukturen, wurden nicht nur für, sondern von Erfahrungsexpert: innen entwickelt oder entscheidend geprägt. Diese Perspektiven sind kein Zusatz, sondern ein zentrales Element professioneller Qualität. Wissenschaft, insbesondere im Bereich pädagogischer und therapeutischer Handlungsfelder, kann ohne die Stimmen von Care Leaver: innen, wohnungslosigkeitserfahrenen Personen sowie von weiterer Diskriminierung und Marginalisierung betroffenen Menschen gar nicht vollständig sein. Eine divers besetzte Wissenschaft ist kein bloßer moralischer Anspruch, sondern epistemische Notwendigkeit. Care Leaverin zu sein, bedeutet für mich, einen Großteil meiner Jugend in existenzieller Unsicherheit verbracht zu haben. Es war natürlich nicht immer alles nur anstrengend und schwierig, aber ich scheue mich auch davor, diese Erfahrungen extremer Armut nachträglich zu romantisieren. Meine Perspektive ist dabei eine spezifische und situierte: Sie spiegelt weder alle Erfahrungen von Care Leaver: innen noch die Vielfalt von Wohnungslosigkeit wider. Gerade im Zusammenspiel mit bestehenden Studien macht sie jedoch sichtbar, wie eng individuelle Krisen und strukturelle Ausschlüsse miteinander verknüpft sind. Wenn wir wollen, dass Care Leaver: innen nicht länger in Armut, Unsicherheit und miserable Bildungschancen gedrängt werden, dann braucht es eine Reformierung der Hilfssysteme oder, wie Laura Beveridge (2016) in ihrem TED- Talk Kids in Care: Let’s Start a Revolution! sagt, eine Revolution: “In fact, we are more likely to go to prison than university. 50 % of us leave with a mental health issue, and we’re 20 times more likely to die by the time we get to 25. Can you imagine if that was your child? Here’s a radical thought: these are your children, and they’re crying out for your help. (…) That is why we need this revolution; we need to own our identity and stop apo- 107 uj 3 | 2026 Care Leaving & Wohnungslosigkeit logising for who we are. We need to innovate, take a risk, because you might just save a life. We need communities to own us and not judge us anymore.” Und auch wenn sich dieser Text vornehmlich mit jungen, oft minderjährigen Wohnungslosen befasst, richtet sich die Forderung nach Veränderung der Verhältnisse auf mehr: Eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den Ursachen von Wohnungslosigkeit muss darauf abzielen, dass niemand - unabhängig von Alter und Biografie - wohnungslos sein muss. Sophie Linssner E-Mail: sophie.linssner@posteo.de Literatur Anne, Abou, T., Vero, Brüchle, L., Bedersdorfer, J., Kücking, A. (2025): Weisheit enthüllen. Ein dialogisches Archiv der Erfahrungen in der Jugendhilfe. In F. Seeck & C. Steckelberg (Hrsg.), Klassismuskritik und Soziale Arbeit, Beltz Juventa, 41- 51 Arbeiterwohlfahrt Bundesverband (2023): Positionspapier Fachkräftemangel Erziehungshilfe. In: https: / / awo.org/ wp-content/ uploads/ Pressemeldungen/ 2023/ AWO-Positionspapier-Fachkraeftemangel- Erziehungshilfe-1_0.pdf, 09.05.2009 Beveridge, L. (2016): Kids in care: Let’s start a revolution! In: https: / / www.youtube.com/ watch? v=Ewp7HN9Zvs, 21.03.2016 Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W) (2025): Mehr als eine Million wohnungslose Menschen in Deutschland. In: https: / / www.bagw.de/ fileadmin/ bagw/ media/ Doc/ PRM/ PRM_25_BAG_W_ Hochrechnung_2025_Pressemappe.pdf, 17.11.2025 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (2024): Bericht zur Wohnungslosigkeit 2024. In: https: / / www.bmwsb.bund.de/ SharedDocs/ down loads/ DE/ veroeffentlichungen/ wohnen/ wohnungs losenbericht-2024.pdf? __blob=publicationFile&v=1 Bundesrepublik Deutschland. (2023): Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Bundesgesetzblatt Teil I. Bundesrepublik Deutschland. (2023): Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII). Bundesgesetzblatt Teil I. Rocktäschl, L. C., Pelzer-Rikus, J.-M., Kemp, J., Weiler, K., Fischer, V., Filine & Anselm, V. (Hrsg.) (2025): Careleaving Storys II. Careleaving Storys gUG Daigler, C. (2023): Junge Wohnungslose. Eine Einführung für die Soziale Arbeit. Kohlhammer Glöckler, U. (2011): Soziale Arbeit der Ermöglichung. „Agency“-Perspektiven und Ressourcen des Gelingens. Springer Fachmedien, Wiesbaden Harth, N. S. & Düring, D. (2024): Understanding guilt, shame and social service use in a diversity context. Social Work & Society, 22(2), 1-15, https: / / nbn-re solving.de/ urn: nbn: de: hbz: 464-sws-3396 Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (2022): Mangel an Fachkräften in der Kinder- und Jugendhilfe wirkt sich dramatisch aus! Positionspapier der Fachgruppe Inobhutnahme. In: https: / / igfh. de/ sites/ default/ files/ 2022-12/ Positionspapier_ Fachkr%C3%A4ftemangel%20und%20aktuelle%20 Auswirkungen_FG-Inobhutnahme_IGfH_0.pdf Napolitano, S. (2005): Straßenkinder in Deutschland - eine Lebenssituation: Erklärungsversuche und Handlungsstrategien für ein soziales Phänomen. Paulo Freire Verlag Parchow, A. (2025): „Und da kam dann die Aussage von der Dame vom Jugendamt […], Heimkinder wären zu dumm für das Abitur.“ - Klassismus und Heimerziehung. In F. Seeck & C. Steckelberg (Hrsg.): Klassismuskritik und Soziale Arbeit. Beltz Juventa, 155 -165 Rennings, L. (2024): Rebellin der Straße: Weiblich und wohnungslos. Rowohlt Taschenbuch Verlag Seeck, F. & Steckelberg, C. (2025): Einleitung. In F. Seeck & C. Steckelberg (Hrsg.): Klassismuskritik und Soziale Arbeit. Beltz Juventa, 9 -16 Somerville, L. H. (2013): The teenage brain: Sensitivity to social evaluation. 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