eJournals unsere jugend78/5

unsere jugend
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0342-5258
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/uj2026.art29d
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2026
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Die Mittagsverpflegung in der Ganztagsgrundschule

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2026
Katharina Gosse
Die Mittagsverpflegung in Ganztagsgrundschulen liegt überwiegend in der Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe. Oftmals erfährt dieser Bereich jedoch konzeptionell kaum Beachtung. Auf der Grundlage von ethnografischen Forschungsergebnissen werden Möglichkeiten, aber auch Hindernisse aufgezeigt, wie Mittagessen im Sinne einer bildungsorientierten Kinder- und Jugendhilfe gestaltet werden kann.
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210 unsere jugend, 78. Jg., S. 210 - 217 (2026) DOI 10.2378/ uj2026.art29d © Ernst Reinhardt Verlag Die Mittagsverpflegung in der Ganztagsgrundschule Konzeptionelle Fragen an die Kinder- und Jugendhilfe Die Mittagsverpflegung in Ganztagsgrundschulen liegt überwiegend in der Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe. Oftmals erfährt dieser Bereich jedoch konzeptionell kaum Beachtung. Auf der Grundlage von ethnografischen Forschungsergebnissen werden Möglichkeiten, aber auch Hindernisse aufgezeigt, wie Mittagessen im Sinne einer bildungsorientierten Kinder- und Jugendhilfe gestaltet werden kann. von Prof. Dr. phil. Katharina Gosse Professorin am Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule Düsseldorf, Arbeitsschwerpunkte: Theorien, Geschichte und Handlungskonzepte der Sozialen Arbeit, insbesondere der Handlungsfelder der Jugendförderung, Kinder- und Jugendarbeit, Schulsozialarbeit, Ganztagsschule und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Die Kinder- und Jugendhilfe organisiert einen Großteil der außerunterrichtlichen Bereiche an Ganztagsschulen im Primarbereich. In Nordrhein-Westfalen z. B. stellen gegenwärtig in 94 % der Grundschulen freie Träger das Angebot, wovon 89 % in dieser Gruppe der Kinder- und Jugendhilfe zugerechnet werden können (Altermann et al. 2018, 14). Damit übernehmen die Organisationen nicht nur die Hausaufgabenzeiten sowie die Freizeitgestaltung, sondern sie sind auch zuständig für die Mittagsverpflegung. Diese läuft oft eher nebenbei und findet keine größere Beachtung. Aus diesem Grund stellt sich die Frage nach den konzeptionellen Möglichkeiten des gemeinsamen Essens, etwa als Bildungsarrangement. In diesem Zusammenhang scheint es notwendig, den gesellschaftspolitischen Kontext der Ganztagsschule zu berücksichtigen, da die Ziele, die mit ihr verfolgt werden, sowohl den Handlungsspielraum als auch mehr oder weniger ihre konzeptionelle Ausgestaltung beeinflussen dürften. Der Beschluss aus dem Jahr 2002, die Schulen flächendeckend auf Ganztagsbetrieb umzustellen, steht auch im Zusammenhang mit der ersten PISA-Studie. Ziel war es, die Schulleistungen im Sinne der beruflichen Qualifikation zu verbessern, wobei hier zudem das Argument einer größeren Chancengleichheit angeführt wurde. Außerdem sollte auf diesem Weg die Kinderbetreuung ausgebaut werden. Als Reaktion u. a. auf eine befürchtete Verschulung des Aufwachsens wurde in der Kinder- und Jugendhilfe ein eigenes Bildungsverständnis, in Abgrenzung zum funktionalisierenden der Schule, vertreten. Trotz dieser Vorbehalte kooperieren Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe inzwischen in diversen Formen mit Ganztagsschulen, zum Teil auch in der Verantwortung für das Mittagessen. Trotzdem liegen hierzu nur vereinzelt 211 uj 5 | 2026 Mittagsverpflegung in der Ganztagsschule Erkenntnisse vor, welche die Komplexität gemeinschaftlicher Essenssituationen in den institutionellen Settings aufgreifen und in konkrete Konzepte und Standards für die Gestaltung der gemeinsamen Mahlzeiten führen (Meyer 2018, 87). Das ist die Ausgangslage dieses Beitrags. Um sich den konzeptionellen Möglichkeiten des institutionellen Mittagessens in Schulen anzunähern, werden ethnografische Ergebnisse zur sozialpädagogisch/ arbeiterisch verantworteten Mittagsverpflegung herangezogen. In einem ersten Abschnitt wird zunächst der Kontext der Untersuchung - die gesellschaftliche Aufgabe von Ganztagsschule und Kinder- und Jugendhilfe - dargestellt, bevor anschließend ethnografische Rekonstruktionen zum Mittagessen in den Fokus gerückt werden. In einem Resümee werden dann Schlüsse hinsichtlich konzeptioneller Möglichkeiten gezogen. 1. Die Kinder- und Jugendhilfe als Kooperationspartner von Ganztagsschulen Der im Jahr 2002 beschlossene Ausbau der Ganztagsschulen wurde durch das schlechte Abschneiden der Schülerschaft in der ersten PISA-Studie legitimiert. Durch die Verlängerung des Schultags sollten verschiedene Ziele erreicht werden: Zum einen sollten sich die Schulleistungen der jungen Menschen verbessern, inkl. einer höheren Chancengleichheit, zum anderen sollte die Kinderbetreuung ausgebaut werden. Diese Ziele vereinte, dass im Wesentlichen wirtschaftliche Interessen anvisiert wurden, nämlich die Qualifizierung der jungen Generation für den Arbeitsmarkt und die Idee, die Mütter auf diese Weise (verstärkt) in Erwerbsarbeit zu bringen. Im Zuge des Ausbaus wurde die Kinder- und Jugendhilfe mit dieser politischen Programmatik konfrontiert, denn aus der (Kommunal-)Politik wurden Forderungen laut, sie solle sich in den außerunterrichtlichen Bereichen der Ganztagsschulen einbringen. Unter anderem deshalb - auch angesichts einer befürchteten Verschulung von Kindheit und Jugend - sahen sich diverse Jugendhilfeakteur: innen aufgefordert, die eigene Arbeit als (sozialpädagogische) Bildung in Abgrenzung zur Schulbildung auszuweisen. In den vergangenen 20 Jahren sind unterschiedliche Kooperationen mit den Ganztagsschulen entstanden. Dabei unterscheiden sich die Formen der Zusammenarbeit auch in Abhängigkeit von den bundeslandspezifischen Organisationsweisen der Schulen. In Nordrhein- Westfalen bspw. wird der außerunterrichtliche Bereich im sog. additiven Modell umgesetzt, einer Trennung von Unterricht und Ganztag. Damit ist ein neues Handlungsfeld entstanden, in dem die Kinder- und Jugendhilfe im Kontext der Ziele einer verbesserten Schulqualität, größerer Chancengleichheit und einer ausgebauten Kinderbetreuung agiert. Diese gesellschaftliche Funktion der Ganztagsschule sagt allerdings noch wenig dazu aus, welche Aufgabe der Ganztagskooperationspartner im Hinblick auf die Adressat: innen erfüllen sollte. Festzuhalten ist, dass die Kinder- und Jugendhilfe diesbezüglich nicht ohne Einfluss ist. Exemplarisch wird dies in einem zentralen Runderlass für die Ganztagsschulen in Nordrhein-Westfalen sichtbar. In diesem werden bereits die gewünschten Angebotsformen aufgeführt, die im Wesentlichen dem Bildungsverständnis der Kinder- und Jugendarbeit entsprechen, nämlich „interkulturelle, geschlechtsspezifische, ökologische, partizipative, freizeitorientierte und offene Angebote“ (Schulministerium 2010). Um den konzeptionellen Möglichkeiten des Mittagessens nachzugehen, ist zu fragen, welche Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe allgemein - d. h. jenseits dieses spezifischen Bildungsverständnisses der Kinder- und Jugendarbeit - zukommen könnte. Traditionell richtet sie sich an benachteiligte Individuen oder Bevölkerungsgruppen. Daneben ist sie aber qua Gesetz (§ 1 SGB VIII) auch zuständig für alle Kinder, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und ihre Familien. Im Mittelpunkt steht das Recht eines jungen 212 uj 5 | 2026 Mittagsverpflegung in der Ganztagsschule Menschen auf die Förderung seiner Entwicklung und auf die Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Dabei geht es auch darum, Benachteiligungen abzubauen und einen Beitrag zur Demokratiebildung zu leisten (Jordan et al. 2015, 26). Neben dieser bildungstheoretischen Auslegung, die auch einen konzeptionellen Rahmen für die Mittagsverpflegung darstellen könnte, ist zudem der 12. Kinder- und Jugendbericht (BMFSFJ 2005) zu nennen. Er reagiert zu Beginn des Jahrtausends auf die neue Relevanz der Ganztagsschulen. Für die Autorinnen und Autoren soll es nicht ausschließlich um Bildung gehen, sondern auch um Erziehung und Betreuung, wobei sie auf die konzeptionell-gesetzliche Grundlage der Tageseinrichtungen rekurrieren (siehe § 22 Abs. 3 SGB VIII). Die drei pädagogischen Phänomene werden als Trias in einem Zusammenhang gedacht und anlässlich der neuen ganztägigen Schulen auf das gesamte Kindes- und Jugendalter ausgeweitet. Es sollten dabei - so die Autorinnen und Autoren weiter - verschiedene Bildungsorte respektive institutionen gemeinsam agieren (BMFSFJ 2005, 48). Ausführlichere inhaltliche Darlegungen finden sich allerdings lediglich zum Bildungsbegriff; Erziehung und Betreuung werden nur ansatzweise thematisiert. Diese Tendenz findet sich auch in den folgenden Auseinandersetzungen der Kinder- und Jugendhilfe mit sich selbst als Bildungsinstitution. Die Thematisierung des Erziehungsbegriffs ist eher marginal, oft wird er pejorativ im Sinne einer disziplinierenden und kontrollierenden pädagogischen Praxis verstanden. Erst in den letzten Jahren erfährt der Begriff mehr Beachtung und im Zuge dessen eine Aufwertung (Voigtsberger 2018; Schone/ Micheel 2020; für die Frühpädagogik: Bilgi/ Sauerbrey/ Stenger 2021). Die Bezugnahme auf die Trias der Frühpädagogik erscheint jüngst für die Ganztagsschulen und somit für die dort agierende Kinder- und Jugendhilfe erneut aktuell. Hintergrund ist, dass der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz ab 2026 in § 24 SGB VIII festgeschrieben und somit die Verortung der Ganztagsgrundschule als Tageseinrichtung gestärkt wird. Auffallend ist, dass das Handlungsfeld in diesem Zusammenhang in den Medien hauptsächlich als Betreuungsinstitution benannt wird; ersichtlich bspw. beim Thema Ganztagsförderungsgesetz. Dort wird der außerunterrichtliche Bereich als „Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter“ betitelt (BMFSFJ 2024). Bildung und Erziehung werden nicht erwähnt. Das Aufgabenspektrum der außerunterrichtlichen Bereiche, für die im Wesentlichen die Kinder- und Jugendhilfe zuständig ist, wird somit auf die gesellschaftliche Funktion der Kinderbetreuung verengt. Angesichts dieser Konstellation muss in den Blick genommen werden, wie sich die Mittagsverpflegung der Kinder- und Jugendhilfe in Nachmittagsangeboten an Ganztagsgrundschulen in Nordrhein-Westfalen empirisch zeigt, um so Rückschlüsse zu konzeptionellen Möglichkeiten ziehen zu können. Bezug genommen wird dabei auf den hier angedeuteten Bildungsdiskurs. 2. Die Mittagsverpflegung an Ganztagsgrundschulen als Forschungsgegenstand Basierend auf der ethnografischen Erhebungsmethode der teilnehmenden Beobachtung wurde die übergeordnete Frage verfolgt, wie das Mittagessen gemeinsam durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe und teilnehmende Kinder ausgeführt wird. Ergänzt wurden die Beobachtungen durch Türund-Angel-Gespräche mit den professionellen Tätigen. Ein Beobachtungsfokus zielte auf die Interaktionen im Kontext demokratischer Bildung. Es wurden an drei Standorten Daten erhoben, wobei im Folgenden ein Fall, d. h. ein Ganztagsmittagessen, fokussiert wird. 1 1 Das Projekt mit einer Laufzeit von zwölf Monaten wurde durch die hochschulinterne Forschungsförderung der Hochschule Düsseldorf ermöglicht. 213 uj 5 | 2026 Mittagsverpflegung in der Ganztagsschule Der Forschungsstand zur Mittagsverpflegung Im nordrhein-westfälischen Modell übernimmt die Kinder- und Jugendhilfe den gesamten außerunterrichtlichen Bereich und somit auch die Mittagsverpflegung. Die in den vergangenen 20 Jahren gestiegene quantitative Relevanz stellt die verantwortlichen Akteur: innen vor eine konzeptionelle Grundentscheidung. Deinet (2009, 131) kategorisiert und differenziert diese - im Kontext der Fachdiskussion um die Zusammenarbeit der Kinder- und Jugendarbeit mit den Ganztagsschulen - als Familien- oder Mensamodell. Beim „offenen Mensamodell“ (ebd., 133) können einzelne Heranwachsende ihre Mahlzeiten individuell einnehmen. Dies liegt konzeptionell nahe am offenen Bereich der Jugendzentren, der die selbstbestimmte Wahl des Zeitpunkts der Nahrungsaufnahme umfasst. Beim sog. „Familienmodell“ wird in einer kleinen Tischgemeinschaft mit überschaubarer Gruppengröße, kontinuierlichen Bezugspersonen und festen Zeit- und Raumstrukturen gegessen. Nach Deinet zeichnet es sich durch intensive soziale Bezüge aus (ebd., 131). Er schränkt ein, dass dieser Modus der Mittagsverpflegung nicht für eine größere Anzahl an Heranwachsenden geeignet ist, wie es etwa im Rahmen der Ganztagsschulen der Fall ist. Demnach wäre im nordrhein-westfälischen Ganztag mit einer Gruppengröße von oftmals bis zu 30 Kindern das Mensamodell vorzuziehen. Eigene ethnografische Forschungsergebnisse zum Nachmittag einer 5. Klasse in einer weiterführenden Schule weisen ebenfalls zum Mensamodell, vor allem im Hinblick auf die Bildungsoptionen. In der Studie zeigte sich, dass die Mensa den jungen Menschen ein gewisses Maß an Freiheit und Autonomie ermöglicht, da auch Konventionen des gemeinsamen Mittagessens sowie die erzieherische Betreuung durch professionelle Tätige an diesem Ort leichter zurückgewiesen werden können (Gosse 2020, 231f ). Ergebnisse von Rose und Seehaus (2019, 74) zeichnen diesbezüglich ein ambivalentes Bild. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versuchen, die Mittagessen gezielt als Situationen der Gemeinschaft umzusetzen. Dies zeigt sich einerseits an den Interaktionen, indem sie an den sich ereignenden ‚Freundschaftsspielen‘ teilnehmen und andererseits organisatorisch, indem bspw. vom Mensabetrieb abgewichen wird und Tischmahlzeiten organisiert werden. Gleichzeitig wird die Mensa als Erziehungsraum identifiziert: zum einen, weil dort Essnormen vermittelt werden, und zum anderen, da z. T. das Aufstehen der Kinder durch die Fachkräfte stark reglementiert wird. Forschungsfeld und ausgewählte Ergebnisse Wie stellt sich ein typisches Mittagessen nun im Ganztag der nordrhein-westfälischen Grundschulen dar? Zunächst ist herauszustellen, dass es sich beim außerunterrichtlichen Bereich, in den die Mittagsverpflegung eingebettet ist, um ein Betreuungsarrangement handelt, denn er ist überwiegend das Resultat der familienpolitischen Indienstnahme der Schulen seit dem Schuljahr 2004/ 05. Teil dieser institutionellen Logik ist die sog. Verlässlichkeit (Voigtsberger 2018, 257; Gosse 2020, 104). Sie richtet sich an Eltern, die ihre Kinder sicher betreut wissen wollen. Dadurch zeichnet sich der Ganztag inkl. des Mittagessens durch eine fehlende Freiwilligkeit der Teilnehmer und Teilnehmerinnen aus. Sie sind für den Nachmittag angemeldet und müssen anwesend sein. Die Mittagsverpflegung dient innerhalb dieser Logik nicht ausschließlich dem leiblichen Wohl, sondern stellt eine Notwendigkeit dar, damit die jungen Menschen in der anschließenden Hausaufgabenrespektive Lernzeit leistungsfähig sind und bis mindestens 15 Uhr betreut werden können. Das Essen wird im Familienmodell organisiert. Im Raum stehen mehrere Tischgruppen, an denen jeweils sechs Personen sitzen können. Vom Familienmodell abweichend wird die Mahlzeit überwiegend nicht in Schüsseln auf die Tische gestellt, sondern durch eine Essensausgabe verteilt, die durch die Mitarbeiter 214 uj 5 | 2026 Mittagsverpflegung in der Ganztagsschule und Mitarbeiterinnen jeden Tag neu installiert wird. Dafür werden Servierwagen aneinandergereiht. Die‚Verlässlichkeit‘ des Betreuungssettings führt zu einem eingeschränkten Entscheidungs- und Bewegungsspielraum der Kinder. Sie müssen zu diesem Zeitpunkt in dieser Gruppenkonstellation am Mittagessen teilnehmen. Obwohl die Essensgruppe an sich aus 25 bis 30 Kindern besteht, kommen hier immer nur einige zusammen im Essraum an. Ursächlich ist ein Unterrichtskonzept, durch das die Schülerinnen und Schüler diesen Aufenthalt zeitversetzt beenden und somit auch zeitversetzt essen. Der Ablauf gestaltet sich sehr regelmäßig. Zumeist gehen die Ankommenden zunächst zum Waschbecken, waschen sich ihre Hände und fangen an, die Tische zu decken. Dazu nehmen sie Besteck aus einem Besteckkasten, der in der Mitte des Raumes an der Wand steht, und setzen sich dann auf ihre Plätze an den Tischen. Diese beobachtete Selbstständigkeit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist allerdings weniger im Kontext eines sozialpädagogischen Bildungsgeschehens zu deuten, etwa im Sinne von Selbstbestimmung, sondern vielmehr als verinnerlichte Routine. Diese aktualisiert diverse Regeln der Mittagessenorganisation, die hier implizit präsent sind. Damit wird die beobachtete Selbstständigkeit als Erziehungskomponente sichtbar, die sich im zugrunde liegenden Verständnis u. a. durch ein hierarchisches Verhältnis zwischen zwei Generationen auszeichnet, wobei die Vertreter: innen der älteren jenen der jüngeren Normen und Werte vorgeben (Grundmann 2017, 68). Im Sinne von sozialpädagogischer Bildung wäre allerdings bspw. eher zu fragen, inwieweit die Kinder den Raum und die Situation gestalten oder verändern können, etwa als schöpferischen Prozess (Deinet 2005, 145). Festzustellen ist dazu, dass sie ihn zwar so weit gestalten, als sie ihre Nahrungsaufnahme vorbereiten. Dies geschieht aber nicht als Aneignungshandeln, sondern indem sie gängige Normen für Tischmahlzeiten reproduzieren - es wird mit Besteck an Tischen gegessen usw. Ein Ergebnis ist somit, dass es sich bei der durch die Kinder- und Jugendhilfe verantworteten Mittagsverpflegung auch um ein Erziehungssetting handelt. Dabei ermöglichen die erzieherischen Normen des gemeinsamen Essens die Umsetzung der Betreuungsaufgabe Nahrungsversorgung. Allerdings drängt sich das Erzieherische hier nicht vehement auf. Vielmehr kann ein moderater Modus nachgezeichnet werden; das Nennen bzw. Durchsetzen von Regeln wurde bspw. relativ selten beobachtet. Im Wesentlichen handelt es sich um Ermahnungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die die Kinder veranlassen sollen, etwas ordentlicher zu machen, z. B. ordentlicher zu sitzen, zu essen oder sich Wasser ins Glas zu gießen. Das heißt, dass die moderaten Erziehungsinterventionen sich überwiegend auf Tischsitten beziehen. Auch lässt sich aufgrund der üblichen Positionierungen im Raum keine ausgeprägte Hierarchie zwischen den Kindern und den professionellen Tätigen erkennen. Oft sitzt ein Erwachsener mit am Tisch und die Mitglieder der Tischgemeinschaft unterhalten sich dann zumeist über unverfängliche Themen, wie in folgendem Beispiel: Am A-Tisch reden die Kinder und Frau K. darüber, wer in den Ferien was unternimmt („Centerpark“ etc.). Frau K. sagt, dass das alles ganz toll klingt, sie aber zu Hause bleibt. Dann wendet sie sich von ihrem Platz den Kindern am C-Tisch zu und fragt: „Wo fahrt ihr in den Ferien hin? Der Reihe nach, nur ganz kurz.“ Darauf sagt Frau B. zu Frau K.: „Warte, Nina und Linda haben noch den Mund voll.“ Es beginnt ein Gespräch über die Tische hinweg und die Kinder erzählen, wo sie hinfahren bzw. wo ihre Freunde hinfahren und wie lange. Augenfällig ist, dass sich hier Kinder aus sozial gut gestellten Familien austauschen. Denkbar wäre, dass die Mitarbeiterin dies zum Thema macht, etwa indem sie anmerkt, dass sich nicht jede Familie einen Urlaub leisten kann. Stattdessen weitet sie - ganz unverfänglich - die Urlaubsabfrage auf den Nachbartisch aus. Anders als angenommen werden kann (Rose/ Sturzen- 215 uj 5 | 2026 Mittagsverpflegung in der Ganztagsschule hecker 2009), geht es bei diesen Tischmahlzeiten in den intergenerationellen Gesprächen selten um politische Themen wie Lebensverhältnisse, Differenz o. Ä. Vielmehr lässt sich ein ungezwungenes Plaudern beobachten, das teilweise durch moderate erzieherische Hinweise ergänzt wird. Frau H. erzählt, was ihre Tochter in den Sommerferien macht, und ermahnt einen an ihrem Tisch sitzenden Jungen, sich richtig hinzusetzen. Auch wenn sie demnach nicht durch professionelle Tätige forciert werden, lassen sich in diesem Mittagessen-Setting doch Bildungsprozesse nachzeichnen, nämlich vor allem intragenerationelle, d. h. solche zwischen den Peers. Die Kinder tauschen sich in den durch die Erwachsenen vorgegebenen Tischgemeinschaften zu zahlreichen Themen aus, wenn auch oft beschränkt auf kurze Dialoge. Ein wichtiges Gesprächsthema ist Fußball. Außerdem wird über Vorlieben beim Essen, bei Serien und Computerspielen gesprochen, über Smartwatches oder darüber, wie viele Liegestütze man schafft. Weiterhin sind Erlebnisse aus dem Unterricht und der Freizeit ein Thema, z. B.: „Lukas hat mich gestern beim Fußball die ganze Zeit angeschaut“. Es ist ein unbeschwertes Plaudern, bei dem auch Individualitäten, Gemeinsamkeiten und Unterschiede ausgehandelt werden - ohne dass dies zu Auseinandersetzungen oder Streit führt. Diese Bildungsoptionen sind durch die Verfahrensweise bei der Sitzplatzwahl gerahmt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dürfen nicht entscheiden, wo und neben wem sie sitzen. Damit soll die reibungslose Nahrungsverpflegung sichergestellt werden, d. h. es soll eine gewisse Ordnung herrschen. Freiwilligkeit als Grundlage zur Selbstbestimmung (Sturzenhecker 2021) ist somit an dieser Stelle nicht zu verzeichnen. Aus dieser Perspektive schließen sich Betreuung und Bildung aus, denn Bildung ist ohne Selbstbestimmung nicht möglich. Andererseits impliziert die vorgegebene Sitzordnung aber auch ein Moment von Bildung, denn der Austausch mit Nicht-Freund: innen kann zu Verständnis, Erkenntnis und ganz generell zur Erweiterung der sozialen Fertigkeiten und Fähigkeiten führen. 3. Konzeptionelle Dimensionen der Mittagsverpflegung - ein Resümee Die untersuchte Mittagsverpflegung ist eingebettet in ein Betreuungsarrangement. Damit erfüllt sie eine familienpolitische Aufgabe, die im Zuge des Ganztagsschulausbaus zu Beginn des Jahrtausends ursprünglich der Schule zugeschrieben wurde. Diese unliebsame Aufgabe wurde ausgelagert, größtenteils an Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe. Wenn nach den konzeptionellen Möglichkeiten der Mittagsverpflegung gefragt wird, muss berücksichtigt werden, dass Betreuung in der Schulpädagogik neben anderen pädagogischen Aufgaben eher abgewertet wird (Wehner 2021, 12f ). Die Kinder- und Jugendhilfe muss diese Aufgabe konzeptionell einbinden und dafür inhaltlich füllen, denn u. a. aufgrund der mit Betreuung einhergehenden schützenden Konnotation besteht die Gefahr, dass sie eher begrenzend und kontrollierend und somit nicht in einem Bildungsverständnis der Kinder- und Jugendhilfe umgesetzt wird. Über Fragen des Betreuungsbegriffs hinaus werden generell handlungsfeld- und altersadäquate Konzeptionen von Betreuung, Erziehung und Bildung benötigt, die auch die ganztagsspezifische Relationalität der drei pädagogischen Phänomene ausloten. Das wird am empirischen Beispiel deutlich. In diesem steht Betreuung in einem Verhältnis zur Erziehung, denn Letztere ermöglicht durch die Vermittlung von Normen erst das gemeinsame Essen, welches Teil der Betreuungsaufgabe Nahrungsversorgung ist. Erziehung sollte demnach nicht nur negativ bewertet werden, da sie die Voraussetzungen für Betreuung schafft. Zudem wird das Mittagessen erst durch Erziehung zu einem Bildungsarrangement, was nicht nur an den hier rekonstruierten Peer-Bildungsprozessen ersichtlich wird. Da die Kinder die Regeln des Ablaufs bereits verinnerlicht haben, könnte prinzipiell mehr Raum für andere Tätigkeiten im Verlauf der Essensverpflegung bleiben - etwa für Diskussionen, Mitbestimmung, Mitgestaltung und Beteiligung. 216 uj 5 | 2026 Mittagsverpflegung in der Ganztagsschule Im Hinblick auf die Frage nach der konzeptionellen Grundentscheidung für das Familien- oder das Mensamodell ist festzuhalten, dass sich das in Teilen umgesetzte Familienmodell im beobachteten Fallbeispiel für Peer-Bildungsprozesse eignet. Jedoch muss dieses Ergebnis im Lichte der spezifischen Rahmenbedingungen bewertet werden. Nicht alle Kinder der Ganztagsgruppe essen hier gleichzeitig, sondern sie kommen zeitversetzt bei der Mittagsverpflegung an. Dies ist aber keine konzeptionelle Setzung der ausführenden Kinder- und Jugendhilfe-Organisation, sondern dem Unterrichtsprozedere geschuldet. Anders verhält es sich in den beiden anderen Ganztagen, die ebenfalls im Forschungsprojekt untersucht werden. Dort wurde deutlich, dass das Familienmodell in solch großen Gruppen nicht sinnvoll ist (Gosse 2024). In diesem Zusammenhang soll abschließend auf eine konzeptionelle Entwicklung hingewiesen werden. Zunehmend werden auch in den Ganztagen der Primarschulen offene Konzepte erprobt, bei denen die Kinder in einem Zeitfenster frei entscheiden können, wann sie essen gehen - im Sinne des offenen Mensamodells, wie es auch der Logik des offenen Bereichs in Jugendzentren entspricht. Die Vor- und Nachteile müssen vor Ort im Sinne einer bildungsorientierten Kinder- und Jugendhilfe abgewogen werden. Wenn allerdings am familienähnlichen Setting festgehalten wird, sollte reflektiert werden, „welche Grenzverschiebungen des Institutionellen mit Familialisierung einhergehen“ (Wittfeld/ Bittner 2019, 40). Für das Thema dieses Beitrags stellt sich die Frage, welche spezifische pädagogische Praxis im institutionellen Setting als Interaktion zwischen den Erwachsenen und den Kindern auf diesem Weg evoziert wird. Prof. Dr. Katharina Gosse Hochschule Düsseldorf Gebäude 3 Münsterstr. 156 40476 Düsseldorf E-Mail: katharina.gosse@hs-duesseldorf.de Literatur Altermann, A. et al. (2018): Bildungsbericht Ganztagsschule NRW 2018. Institut für soziale Arbeit e.V., Dortmund, https: / / www.forschungsverbund.tu-dort mund.de/ fileadmin/ user_upload/ BiGa_2018_Web version.pdf Bilgi, O., Sauerbrey, U., Stenger, U. (2021): Betreuung - ein frühpädagogischer Grundbegriff? Beltz Juventa, Weinheim/ Basel BMFSFJ (Hrsg.) (2005): 12. Kinder- und Jugendbericht. Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. 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