unsere jugend
4
0342-5258
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
10.2378/uj2026.art33d
4_078_2026_5/4_078_2026_5.pdf51
2026
785
Rezension: Brorhilker, Anne (2025): Cum/Ex, Milliarden und Moral. Warum sich der Kampf gegen Wirtschaftskriminalität lohnt
51
2026
Roland Merten
Die Besprechung eines Buches zu Wirtschaftskriminalität in einer sozialpädagogischen Fachzeitschrift mutet merkwürdig an, sie ist zumindest begründungsbedürftig. Und diese Erklärung ergibt sich aus der Betrachtung des Sozialstaatsgebotes, das in Art. 20 und 28 GG formuliert ist und über Art. 1 GG als individuelle Rechtsansprüche personalisiert wird, das ist die sozialstaatliche Daseinsvorsorge. Sozialstaatliche (Mindest-)Leistungen sind bedingungslose Bürgerrechte, zugleich müssen diese Leistungen in die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung mit eingestellt werden, damit die Leistungsfähigkeit des Staates nicht überzogen wird – Einnahmen und Ausgaben des Staates sollen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Über diesen Aspekt gerät der Sozialstaat auch als Ausgabenfaktor in den Blick. Die politische Debatte hierzu, die seit dem Regierungswechsel 2025 eine besondere Schärfe gewonnen hat, wird nur noch unter Kostengesichtspunkten geführt. „Wir“ können uns diesen Sozialstaat nicht mehr leisten, er ist zu teuer geworden, er bietet Fehlanreize für das Nichts-Tun. Dabei soll und muss der Grundsatz gelten: Wer arbeitet, muss mehr haben als derjenige, der von (sozial-)staatliche Transferleistungen lebt.
4_078_2026_5_0009
uj 5 | 2026 239 Rezension Brorhilker, Anne (2025): Cum/ Ex, Milliarden und Moral. Warum sich der Kampf gegen Wirtschaftskriminalität lohnt München: Heyne, 271 Seiten, € 22,- Die Besprechung eines Buches zu Wirtschaftskriminalität in einer sozialpädagogischen Fachzeitschrift mutet merkwürdig an, sie ist zumindest begründungsbedürftig. Und diese Erklärung ergibt sich aus der Betrachtung des Sozialstaatsgebotes, das in Art. 20 und 28 GG formuliert ist und über Art. 1 GG als individuelle Rechtsansprüche personalisiert wird; das ist die sozialstaatliche Daseinsvorsorge. Sozialstaatliche (Mindest-)Leistungen sind bedingungslose Bürgerrechte, zugleich müssen diese Leistungen in die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung mit eingestellt werden, damit die Leistungsfähigkeit des Staates nicht überzogen wird - Einnahmen und Ausgaben des Staates sollen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Über diesen Aspekt gerät der Sozialstaat auch als Ausgabenfaktor in den Blick. Die politische Debatte hierzu, die seit dem Regierungswechsel 2025 eine besondere Schärfe gewonnen hat, wird nur noch unter Kostengesichtspunkten geführt. „Wir“ können uns diesen Sozialstaat nicht mehr leisten, er ist zu teuer geworden, er bietet Fehlanreize für das Nichts-Tun. Dabei soll und muss der Grundsatz gelten: Wer arbeitet, muss mehr haben als derjenige, der von (sozial-)staatliche Transferleistungen lebt. Wenn man sich auf diese Einseitigkeit einlässt, gibt es für Kürzungsfantasien kein Halt mehr. Aber dass der Sozialstaat kein Ausgabenfaktor, sondern Daseinsvorsorge für alle Bürger und Bürgerinnen ist, dieses Bewusstsein war in den Anfangsjahren der Bundesrepublik in den staatsrechtlichen Debatten zum Sozialstaat noch selbstverständliches Grundwissen (Forsthoff, E. [Hrsg.], 1968: Rechtsstaatlichkeit und Sozialstaatlichkeit. Darmstadt), das heute wieder in Erinnerung gerufen werden muss. Auch die Suggestion, dass man mit sozialstaatlichen Transferleistungen, insbesondere mit Bürgergeld, ein besseres Leben führe könne und ein höheres Einkommen habe als mit Erwerbsarbeit, ist falsch - und zwar für alle Kreise und kreisfreien Städte in Deutschland (E. Seils, 2025: Lohnt sich Arbeit in Deutschland noch? Düsseldorf. Policy Brief WSI 08/ 2025). Richtig ist, dass viele Menschen die Leistungen, die ihnen zustehen, nicht in Anspruch nehmen, weil sie sie nicht kennen und weil sie über ihre (Sozial-)Rechte nicht (umfänglich) aufgeklärt werden, obwohl alle staatliche Leistungsstellen hierzu verpflichtet sind (§ 15 SGB I). Wenn überhaupt können Einkommensunterschiede zugunsten von Sozialleistungsempfängern gegenüber Beschäftigten nur deshalb auftreten. Damit gerät die Hauptargumentation der öffentlichen Diskussion um das (bisherige) Bürgergeld ins Zentrum der Aufmerksamkeit, nämlich die Finanzierbarkeit dieser Sozialleistung. So wurden in 2025 insgesamt 51,98 Milliarden Euro für Bürgergeld verausgabt, das sind rund 10 % des Bundeshaushalts. Rechnet man indes diejenigen Personen aus der Gruppe der Bürgergeldbezieher heraus, die nicht vermittelbar (Kinder, Pflegende, Erziehende …) oder bereits in Beschäftigung sind (Aufstocker, in Qualifizierungsmaßnahmen Tätige …), dann relativieren sich die Zahlen deutlich: von den 3,91 Millionen Personen im Bürgergeldbezug (Juni 2025) sind nur 1,8 Millionen arbeitslos. Und um das vermeintliche Missbrauchspotenzial zu bestimmen: 0,8 % der Bürgergeldbezieher sind sanktioniert (14.400) wegen fehlender Mitwirkung. Spätestens hier gewinnen die Überlegungen Anne Brorhilkers an Relevanz. Sie hat mehr als zwanzig Jahre als Staatsanwältin im Bereich Wirtschaftskriminalität gearbeitet und als zentrale Akteurin dafür gesorgt, dass der wohl größte Steuerbetrug in der deutschen Geschichte, die sog. Cum/ Ex- und Cum/ Cum-Geschäfte aufgedeckt und strafrechtlich verfolgt wurden. 240 uj 5 | 2026 Rezension Sie zeigt, wo und welche Schieflagen im deutschen (Straf-)Recht zu finden sind. Sie macht deutlich, dass Betrug und Steuerhinterziehung strukturell ähnlich sind. „Besonders gravierende Fälle des Betrugs - dazu gehört auch Sozialbetrug - werden als ‚Verbrechen‘ (i. S. v. § 12 Strafgesetzbuch) geahndet, was in § 263 Absatz 5 Strafgesetzbuch geregelt ist.“ (S. 231). In diesen Fällen muss ausermittelt werden, eine vorzeitige Einstellung des Verfahrens, z. B. durch Zahlung eines Geldbetrags, ist hier ausgeschlossen. „Steuerhinterziehung hat nach § 370 Abgabenordnung keinen solchen Verbrechenstatbestand. Das bedeutet, es ist möglich, auch besonders gravierende Fälle von Steuerhinterziehung auf Grundlage einer Ermessensentscheidung nach §§ 153, 153 a Strafprozessordnung einzustellen. Und zwar schon zu Beginn der Ermittlungen.“ (ebd.). Anne Brorhilker zeigt von dem Hintergrund ihrer langjährigen Berufserfahrung, dass diese Art der Einstellung - man könnte hier auch von Freikauf sprechen - bei steuerrechtlichen Vergehen durchaus Alltagspraxis sind. Begünstigt wird dies dadurch, dass die ihre Mandanten (Steuerhinterzieher) vertretenden Anwälte versierte Profis sind, teilweise in großer Zahl auftreten und dem eine strukturell schwache Staatsanwaltschaft gegenübersteht, die personell und technisch allzu oft so schwach ausgestattet ist, dass sie eher pragmatisch (als streng legalistisch) solchen ‚Vergleichen‘ zustimmt und die Verfahren gegen Zahlung einstellt. Auch wenn solches Verhalten unter pragmatischen Gesichtspunkten nachvollziehbar ist, führt es „… aber insgesamt gesehen dazu, dass in Sachen Wirtschaftskriminalität und Steuerhinterziehung weniger entschlossen vorgegangen wird als in anderen Kriminalitätsbereichen, z. B. im Bereich Sozialbetrug. Dadurch kann der Eindruck entstehen, dass der Staat mit zweierlei Maß messe, und das wiederum gefährdet das Vertrauen in den Rechtsstaat und seine Institutionen.“ (S. 223). Jenseits der schreienden Ungerechtigkeit ist diese Nebenfolge der Erosion des Vertrauens in den (Rechts-)Staat und die Rechtsgleichheit aller Bürger (Art. 3 GG) die gravierendste Nebenfolge. George Orwell hat dies in seiner 1945 erschienen „Farm der Tiere“ pointiert formuliert: Alle Tiere sind gleich, nur manche sind gleicher als andere. Die von Brorhilker aufgedeckten und verfolgten Fälle von Steuerkriminalität haben nach ihrer Einschätzung jährlich Schäden im dreistelligen Milliardenbereich verursacht. Es waren dieselben Banken an diesem Betrug beteiligt, die in der Bankenkrise 2008/ 2009 mit Steuermitteln aus ihrer finanziellen Schieflage und vor der Insolvenz gerettet wurden, die sich mit den beschriebenen Cum/ Ex- und Cum/ Cum-Geschäften schamlos aus demselben Steuertopf bedient haben indem sie sich Steuern erstatten ließen, die sie nie bezahlt hatten. Deshalb taucht der Begriff der Moral im Titel des Buches berechtigterweise auf. Jenseits des Befremdlichen derartiger Schamlosigkeit ist dieses Verhalten in höchstem Maße a-sozial. Es zerstört die Basis des zivilisierten Zusammenlebens. „Wenn, wie im Fall von Cum/ Ex, unsere Steuergelder in großem Stil gestohlen werden, dann betrifft das jeden von uns ganz persönlich: weil das Schwimmbad nicht saniert werden kann, weil es an Investitionen in Infrastruktur und Bildung fehlt.“ (S. 244f ). Damit schließt sich der Kreis zur Finanzierungsfrage des Sozialstaates: Steuerkriminalität zerstört den Sozialstaat, nicht die Bedürftigen. Die Debatte um den Sozialstaat und um die Daseinsvorsorge bedarf dringend einer Kehrtwendung. Anne Brorhilker zeigt, wo angesetzt werden kann und angesetzt werden muss. Sie hat dies in ihrem Buch eindrücklich formuliert, das von allen Bürgerinnen und Bürgern gelesen werden sollte - und denjenigen zur Pflichtlektüre angeraten ist, die aktuell sozialpolitische Entscheidungen gegen Bedürftige treffen, weil diese vermeintlich den Sozialstaat gefährden. Prof. Dr. Roland Merten Friedrich-Schiller-Universität Jena Institut für Erziehungswissenschaft Am Planetarium 4 07737 Jena E-Mail: roland.merten@uni-jena.de DOI 10.2378/ uj2026.art33d
