unsere jugend
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0342-5258
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
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Sexualisierte Gewalt im Sport - Kritische Betrachtung der aktuellen Diskussion
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Sven Schneider
Jessica Wollstein
Carolin Breitwieser
Sport kann sein mannigfaltiges Potenzial auf die körperliche, die mentale und die soziale Entwicklung nur entfalten, wenn er in einem sicheren Raum stattfindet. Die sogenannte Garantenpflicht verpflichtet alle Akteur:innen in Sportvereinen und -verbänden, jederzeit für einen sicheren Sport zu sorgen. Um Kinder und Jugendliche zu schützen, sind Achtsamkeit, Intervention und Prävention hinsichtlich sexualisierter Gewalt im organisierten Sport unumgänglich. Dieser Beitrag beleuchtet den Stand der Forschung zu Maßnahmen und ihrer Umsetzung in deutschen Sportorganisationen, aufgeteilt in vier Bereiche: Analyse von Risikofaktoren, Prävention zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, Intervention und Aufarbeitung von Verdachts- sowie Vorfällen. Des Weiteren werden Materialien zu vorhandenen Schutzkonzepten zur Unterstützung von Vereinsakteur:innen als auch von Eltern und betroffenen Personen vorgestellt. Abschließend ordnet der Beitrag den aktuellen Umgang mit diesem wichtigen Thema innerhalb des Systems Sport kritisch ein.
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276 unsere jugend, 78. Jg., S. 276- 286 (2026) DOI 10.2378/ uj2026.art38d © Ernst Reinhardt Verlag von Prof. Dr. phil. Sven Schneider Jg. 1969; Sportsoziologe M. A., Medizinische Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg, DOSB B-Trainer (Leistungssport Leichtathletik), Trainer (Breitensport Handball), Vereinsfunktionär und Trainerausbilder Jessica Wollstein Jg. 2001; Soziologin B. A., Universität Potsdam, Bereich XR: ED-Lab Sexualisierte Gewalt im Sport - Kritische Betrachtung der aktuellen Diskussion Sport kann sein mannigfaltiges Potenzial auf die körperliche, die mentale und die soziale Entwicklung nur entfalten, wenn er in einem sicheren Raum stattfindet. Die sogenannte Garantenpflicht verpflichtet alle Akteur: innen in Sportvereinen und -verbänden, jederzeit für einen sicheren Sport zu sorgen. Um Kinder und Jugendliche zu schützen, sind Achtsamkeit, Intervention und Prävention hinsichtlich sexualisierter Gewalt im organisierten Sport unumgänglich. Dieser Beitrag beleuchtet den Stand der Forschung zu Maßnahmen und ihrer Umsetzung in deutschen Sportorganisationen, aufgeteilt in vier Bereiche: Analyse von Risikofaktoren, Prävention zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, Intervention und Aufarbeitung von Verdachtssowie Vorfällen. Des Weiteren werden Materialien zu vorhandenen Schutzkonzepten zur Unterstützung von Vereinsakteur: innen als auch von Eltern und betroffenen Personen vorgestellt. Abschließend ordnet der Beitrag den aktuellen Umgang mit diesem wichtigen Thema innerhalb des Systems Sport kritisch ein. Carolin Breitwieser Jg. 1999; Sportwissenschaftlerin B. Sc., Medizinische Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg, DOSB C-Trainerin (Leistungssport Fechten), ehemalige Jugendwartin Südwestdeutscher Fechtverband, Leistungssportlerin Fechten 277 uj 6 | 2026 Sexualisierte Gewalt im Sport Interpersonale Gewalt in Betreuungskontexten und diesbezüglich geeignete Präventions- und Schutzkonzepte sind in der Zeitschrift „unsere jugend“ zu Recht ein regelmäßig behandeltes Thema. Bislang wenig Beachtung in dieser Zeitschrift fand allerdings der organisierte Sport - einer der größten Anbieter und Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. In den rund 86.000 Sportvereinen Deutschlands werden über 7,6 Millionen Kinder und Jugendliche betreut und trainiert (Deutscher Olympischer Sportbund 2024). Das entspricht etwa 50 % aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland. Sportvereine bieten neben der Vermittlung motorischer Grundlagen und komplexer sportartspezifischer Fertigkeiten einen bedeutenden Sozialisationsrahmen. Nicht nur aufgrund der Garanten- und Fürsorgepflicht, die Sportvereine gegenüber ihren Mitgliedern haben, sollte dies in einem gewaltfreien Raum stattfinden. Die jüngst öffentlich bekannt gewordenen Vorwürfe von psychischer und physischer Gewalt durch Trainer: innen gegenüber Turnerinnen an Stützpunkten in Stuttgart und Mannheim zeigen einmal mehr die Brisanz dieses Themas. Auch wissenschaftliche Studien bestätigen die Relevanz der Auseinandersetzung mit interpersonaler Gewalt im Sport: Von zehn Befragten gaben sieben an, mindestens einmal eine Form von interpersonaler Gewalt im Kontext des Vereinssports erlebt zu haben (Rulofs et al. 2022). In Deutschland waren 2010 veröffentlichte Fälle von sexuellem Missbrauch in kirchlichen Einrichtungen der Anstoß für die staatliche Förderung der ersten systematischen Analyse sexualisierter Gewalt im Sport im Rahmen des Verbundprojekts „Safe Sport“ (Rulofs 2016). Die Fokussierung von Sportinstitutionen auf diese Form interpersonaler Gewalt ist nachvollziehbar: Sportspezifische Risikofaktoren, -settings und soziale Strukturen begünstigen grundsätzlich sexualisierte Gewalthandlungen, etwa der in vielen Sportarten für Hilfestellungen unabdingbare direkte Körperkontakt. Seit dem Verbundprojekt „Safe Sport“ wurden zum einen weitere Studien zu sexualisierter Gewalt im Sport durchgeführt. Zum anderen entwickelten die Institutionen des Sports seitdem unter dem Schlagwort „Prävention sexualisierter Gewalt“ (PSG) einschlägige Schutzkonzepte, welche Analysen von Risikofaktoren, Präventionssowie Interventionsmaßnahmen sowie eine systematische Aufarbeitung umfassen. Vor diesem Hintergrund beleuchtet dieser Beitrag das Themenfeld sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Sport - ausgeübt durch Erwachsene - und richtet einen kritischen Blick auf den bisher erreichten Status quo. Was versteht man unter sexualisierter Gewalt im Sport? Allgemein wird sexualisierte Gewalt als „Machtausübung mit dem Mittel der Sexualität“ definiert (Rulofs 2015; Rulofs & Palzkill 2018). Bei der Definition sexualisierter Gewalt im Sport lehnt sich z. B. die Deutsche Sporthochschule an die Differenzierung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in vier Kategorien interpersonaler Gewalt an (Abb. 1; Rulofs et al. 2023). Psychisch-emotionale Gewalt ist als eine Handlung zu verstehen, welche nicht physisch ausgeführt wird und negative Folgen auf das psychische Wohlbefinden und die geistig-soziale Entfaltung der Betroffenen haben kann (Rulofs et al. 2023). Körperliche Gewalt dagegen verursache v. a. physischen Schaden bei betroffenen Personen (Rulofs et al. 2023). Die dritte Form interpersonaler Gewalt ist die Vernachlässigung der Grundbedürfnisse wie „Nahrung, Versorgung [und] Schutz“ (Rulofs et al. 2023). Sexualisierte Gewalt schließlich umfasst in Abgrenzung dazu unerwünschte oder erzwungene sexuelle Handlungen mit oder ohne Körperkontakt, welche den eigenen Willen Betroffener verletzen (Badische Sportjugend 2024). Im Kontext Sport können sich dabei folgende Konstellationen der interpersonalen Gewaltausübung 278 uj 6 | 2026 Sexualisierte Gewalt im Sport ergeben: (1) Gewalt wird durch einen Externen verübt, (2) Gewalt wird durch ehren- oder hauptamtliche Personen im Sportverein verübt, (3) Peergewalt und (4) Gewalt unter Einsatz von Social Media (Badische Sportjugend 2024). Sexualisierte Gewalt wird differenziert in Grenzverletzungen und sexuelle Übergriffe. Grenzverletzungen wie beispielsweise anzügliche Kommentare oder Witze erfolgen oft unabsichtlich. Weisen diese Handlungen eine Absicht und/ oder eine Regelmäßigkeit auf, werden sie als sexueller Übergriff kategorisiert (Badische Sportjugend 2024). Sexuelle Grenzverletzungen und Übergriffe umfassen unerwünschte oder erzwungene sexuelle Handlungen ohne direkten oder mit direktem Körperkontakt (Badische Sportjugend 2024; Rulofs et al. 2023). Viele Formen von sexualisierter Gewalt sind strafrechtlich nicht als Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung nach §§ 174 -184 StGB verfolgbar. Abbildung 2 stellt typische Hands-Off- und Hands-On-Handlungen sexualisierter Gewalt im Kontext Sport dar (Württembergische Sportjugend). Diese Handlungen sind je nach Ausprägung als Grenzverletzungen, Übergriffe und/ oder Straftaten einzuordnen. Sexuelle Witze und anzügliche Bemerkungen sind Beispiele für verbale Hands-Off-Handlungen. Gesten und unangemessenes Anstarren sind Abb. 1: Formen interpersonaler Gewalt, eigener Entwurf Psychisch-emotionale Gewalt Vernachlässigung Interpersonale Gewalt Physische Gewalt Sexualisierte Gewalt Abb. 2: Beispiele sexualisierter Gewalt im Sport, eigener Entwurf Hands-Off-Handlungen Hands-On-Handlungen ● Nonverbale sexualisierte Übergriffe ● Verbale sexualisierte Übergriffe ● Verletzung der Intimsphäre ● Zusenden von Nachrichten mit sexuellem Inhalt ● Zeigen von sexuellen Aktivitäten ● Aufnehmen und/ oder Teilen sexueller Bilder von betroffener Person ● Exhibitionismus ● Physische Verletzungen und Misshandlungen mit sexuellem Hintergrund ● Küsse ● Sexuelle Berührungen ● Versuchte und erfolgte Penetration 279 uj 6 | 2026 Sexualisierte Gewalt im Sport nonverbalen sexualisierten Hands-Off-Handlungen zuzuordnen. Die Intimsphäre kann bei Umkleidesituationen verletzt werden, wenn Trainer: innen sie ohne Absprache betreten. Auch das zeigen von pornografischen Inhalten und der Exhibitionismus von Genitalien stellen Hands-Off-Handlungen dar. Hands-On-Handlungen beginnen bei sexualisierten Berührungen und enden bei der Penetration. Wer verübt sexualisierte Gewalt? Immer wieder werden Fälle sexualisierter Gewalt öffentlich, in denen engagierte Personen, die ein hohes Vertrauen im Verein genossen, als Täter: innen entlarvt wurden. Studien zeigen, dass sexualisierte Gewalt ohne Körperkontakt überwiegend von männlichen Einzelpersonen ausgeübt wird und zu einem Drittel auch Jugendliche verantwortlich sind (Rulofs 2016). Oft handelt es sich hierbei um einmalige Ereignisse. Der zitierten Studie zufolge wird sexualisierte Gewalt mit Körperkontakt hauptsächlich von im Verein tätigen Männern in betreuender Funktion verübt (Rulofs 2016). Oft tritt diese Form von sexualisierter Gewalt nicht einmalig auf. Die Dauer der Gewaltausübung variiert stark. Welche Faktoren begünstigen sexualisierte Gewalt? Strukturelle Risiken Der organisierte Sport birgt strukturelle Risiken für das Auftreten sexualisierter Gewalt (Abb. 3; Bartsch et al. 2021). Das System „organisierter Sport“ zeichnet sich durch seine Geschlossenheit aus. Das Zugehörigkeitsgefühl zu der eigenen Sportart und dem eigenen Sportverein kreiert oft einen Mikrokosmos, aus dem ein Ausscheiden für Sportler: innen auf emotionaler und sozialer Ebene oft nicht einfach ist. Gleichzeitig sind für Täter: innen die Zugangsschwellen niedrig und die Möglichkeit eines Abb. 3: Strukturelle Risiken, Risikosettings und Risikogruppen sexualisierter Gewalt im Sport Strukturelle Risiken Risikosetting Risikogruppen ● Geschlossenheit des Systems Sport ● Niedrige Zugangsschwellen und Möglichkeit des schnellen Verlassens des Systems ● Idealisierung von Ehrenamtlichen ● Autoritäts- und Machtposition von Trainer: innen ● Hierarchische Machtstruktur durch Geschlechterdifferenzen, Kompetenz- und Altersgefälle ● Fehlende Mitbestimmungs- und Artikulationsmöglichkeiten im Spitzensport ● Erfolgsorientierung im Spitzensport ● Abhängigkeitsverhältnisse durch Selektion ● Einzeltrainings und -besprechungen ohne Beisein oder Zugang Dritter ● Rituale (z. B. Umarmungen bei Siegerehrungen) ● Notwendigkeit von Körperkontakt (z. B. beim Stretching, Helfen und Sichern) ● Behandlung von Sportverletzungen (z. B. Massagen) ● Umkleideu. Duschsituation (z. B. unaufgefordertes Eintreten, ausgerufener „Duschzwang“) ● Transfer in privaten Kraftfahrzeugen ● Übernachtungen (z. B. im Trainingslager, im Sportinternat) ● Junges Alter ● Weibliches Geschlecht ● Hohes Leistungsniveau ● Hohes, regelmäßiges Trainingspensum ● Körperliche ung geistige Beeinträchtigung ● Nicht-heterosexuelle Orientierung ● Spezifische Sportkleidung (z. B. beim Schwimmen, Turnen usw.) 280 uj 6 | 2026 Sexualisierte Gewalt im Sport schnellen Verlassens des Systems gegeben. Da der deutsche Sport auf den Schultern der Ehrenamtlichen ruht, wird ihnen gegenüber grundsätzlich mit Respekt begegnet. Trainer: innen nehmen in diesem System zusätzlich eine Autoritäts- und Machtposition gegenüber den zumeist deutlich jüngeren, oft minderjährigen Sportler: innen ein. Die hierarchische Machtstruktur im organisierten Sport bietet Kindern und Jugendlichen eingeschränkte Mitbestimmungs- und Artikulationsmöglichkeiten. Insbesondere im Spitzensport wird diese Ausgangssituation durch die Erfolgsorientierung und durch Abhängigkeitsverhältnisse aufgrund von Selek-tionsprozessen verschärft. Diese Gegebenheiten ergeben ein Risikosetting für sexualisierte Gewalt im organisierten Sport. Risikosettings Obwohl sich die Berichte zu sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Sport von Fall zu Fall unterscheiden, lassen sich in der Synopse dennoch allgemeine Muster identifizieren: Oft handelt es sich um ein Setting, in welchem die Täter: innen (etwa als Trainer: innen) erstens einen angesehenen Ruf besitzen und zweitens Vereinsmitglieder und Sportler: innen eine vertraute Beziehung zu ihnen pflegen. In Sportvereinen, Stützpunkten und Sportinternaten sind diese Aspekte kaum wegzudenken, da innerhalb des Sports Anerkennung, Leistung und damit Erfolg meist erst durch solche hochqualifizierten Vertrauenspersonen in Form einer Gatekeeper-Funktion ermöglicht wird (Brackenridge & Kirby 1997; Rulofs et al. 2022). Die darauf aufbauende Abhängigkeit verstärkt sich zweitens in der Regel durch die angestrebten Erfolge, welche nicht nur den Kindern und Jugendlichen selbst, sondern auch ihren Bezugspersonen (z. B. Eltern) Stolz und Anerkennung versprechen. Drittens wird in solchen Fällen von der „Exklusivität des gesamten Settings“ berichtet, welches insbesondere bei der hochkompetitiven Selektion in das System des Nachwuchsleistungssports eine bedeutende Rolle spielt (Brackenridge & Kirby 1997; Rulofs et al. 2022). Dass das eigene Kind etwa in das jeweilige Kadersystem gelangen konnte, wird oft als eine exklusive Ehre angesehen, was vermeintlich nicht durch ein Infragestellen von Abläufen und Handlungen gefährdet werden soll. Viertens kommt hinzu, dass die räumliche und zeitliche Planung sexualisierter Gewalthandlungen in solchen Settings besonders einfach sein kann: So kennen oder bestimmen potenzielle Täter: innen im organisierten Sport den Tagesablauf der jungen Sportler: innen und wissen genau, wie sie mit diesen in Kontakt treten und ihr Vertrauen gewinnen können. In Abbildung 3 sind zusätzlich zu diesen allgemeinen Merkmalen konkretere, z. B. räumliche und situative Risikosettings exemplarisch aufgeführt. Risikogruppen Aus aktuellen Studien lassen sich außerdem spezifische Merkmale identifizieren, die mit einem höheren Risiko, zum Opfer zu werden, einhergehen (Abb. 3). Insbesondere jüngere und weibliche Personen wurden als vulnerable Gruppen für sexuelle Gewalthandlungen identifiziert. Aber auch Sportler: innen auf höherem Leistungsniveau sowie Sportler: innen mit einem hohen wöchentlichen Trainingspensum sind einem höheren Risiko ausgesetzt (Rulofs 2024). Diese Ergebnisse passen zu besagten strukturellen Faktoren im Sport, die ebenfalls auf ein erhöhtes Risiko im Wettkampf- und Leistungssport gegenüber dem Breitensport hindeuten. Die Kenntnis typischer setting- und opferspezifischer Merkmale erlaubt die Ableitung von Präventionsmöglichkeiten: von Enttabuisierung sexualisierter Gewalt als Thema innerhalb eines Sportvereins, Aufklärung bis hin zur Entwicklung von Regeln zum Trainings- und Wettkampfablauf und zum Umgang mit sexualisierter Gewalt (Bartsch et al. 2021). Es sei hervorgehoben, dass sich nicht nur Akteur: innen des Vereins mit der Aufklärung sexualisierter Ge- 281 uj 6 | 2026 Sexualisierte Gewalt im Sport walt beschäftigen sollten, sondern auch Angehörige (z. B. Eltern), Sportler: innen selbst und übrige ehrenamtlich Mitarbeitende. Jedoch soll an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass Kinder und Jugendliche zwar in die Prozesse eingebunden werden sollen, nicht aber für Prävention zuständig sind. Im Folgenden werden Handlungsempfehlungen und Informationsmaterialien skizziert. Handlungsempfehlungen und ihr Umsetzungsstand Grundlage für einschlägige Schutzkonzepte bildet das von Wolff (2015) konzipierte Modell einer lernenden Organisation in Bezug auf die Prävention von Missbrauch und Gewalt, welches derzeit im Sport etabliert wird. Das Modell umfasst vier zentrale Handlungsbereiche, die im Folgenden näher vorgestellt werden. Analyse Der Handlungsbereich Analyse kann eine allgemeine Analyse des Status quo des Sportsystems oder aber eine Gefahrenanalyse einer Sportart oder eines Vereins umfassen. Allgemeine Analysen generieren Fakten zur Prävalenz sexualisierter Gewalt im Sport. Da sexualisierte Gewalt im Sport lange Zeit ein nahezu unerforschtes Feld darstellte, sind Daten nur für die letzten etwa zehn Jahre verfügbar. Für Deutschland stehen mit der Studie SicherIm- Sport und für Europa mit der Studie CASES (Child Abuse in Sport: European Statistics) aktuelle empirische Daten zur Prävalenz sexualisierter Gewalt im Sport zur Verfügung (Rulofs 2024). Die Daten zeigen das Ausmaß sexualisierter Gewalt im Kontext von Sport: Jedem vierten bzw. fünften Vereinsmitglied in Deutschland ist demnach bereits sexualisierte Gewalt ohne respektive mit Körperkontakt widerfahren (Rulofs et al. 2022). Die europaweiten Analysen der CASES-Studie berichten sowohl für Mädchen und Frauen als auch für Jungen und Männer sogar höhere Prävalenzen: Europaweit ist respektive war jede dritte bzw. vierte Person von sexualisierter Gewalt ohne respektive mit Körperkontakt im Sport betroffen (Hartill et al. 2021). Darüber hinaus konnten die oben beschriebenen Risikofaktoren und vulnerablen Gruppen durch diese Studien bekräftigt werden. Sie bildeten die Grundlage für die Entwicklung der Präventionskonzepte der Dachorganisationen des deutschen Sports. Angesichts der immer noch dünnen Datenlage empfehlen die Autor: innen der SicherImSport-Studie eine regelmäßige systematische Erhebung von Daten und Evaluation bestehender Konzepte unter Einbeziehung junger Vereinsmitglieder (Badische Sportjugend 2024; Rulofs 2024). Für die Entwicklung effektiver Schutzkonzepte auf Vereinsebene empfiehlt beispielsweise der Badische Sportbund Freiburg e. V. (2024) eine vereinsspezifische Gefahrenanalyse. Hierfür haben insbesondere die sportartspezifischen Verbände umfängliche Vorarbeiten durchgeführt, um den Sportvereinen Leitfäden zur Entwicklung von PSG-Schutzkonzepten an die Hand zu geben. Hierbei werden verschiedene Ebenen in den Blick genommen: Verein, pädagogisches Konzept, Ehren- und Hauptamtliche, Kinder und Jugendliche sowie das Umfeld (z. B. Eltern). Aus dieser Analyse ergibt sich das vereinsspezifische Risikoprofil, anhand dessen für den Sportverein relevante und effektive Präventionsmaßnahmen abgeleitet werden können. Prävention Bereits in der „Münchener Erklärung“ aus dem Jahr 2010 verpflichteten sich alle Mitgliedsorganisationen des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), eine„Kultur der Achtsamkeit“ und damit einhergehend Präventionsmaßnahmen „zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport, insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen“ zu entwickeln (Rulofs 2024). Für die Entwicklung eines Präventionskonzepts wurden von der Deutschen Sportju- 282 uj 6 | 2026 Sexualisierte Gewalt im Sport Abb. 4: Schematische Darstellung des DOSB-Stufenmodells zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport, eigener Entwurf. 283 uj 6 | 2026 Sexualisierte Gewalt im Sport gend (dsj) (2020) Bausteine auf folgenden Ebenen benannt: Vereinskultur des Hinsehens und der Beteiligung, Bildung eines formalen Rahmens und klarer Regeln im Umgang mit sexualisierter Gewalt, Aufbau von Kooperationen und Präventionsnetzwerken und die Entwicklung von Wissen und Handlungskompetenz im Umgang mit sexualisierter Gewalt (Bartsch et al. 2021). Konkrete Bausteine sind bspw. die Enttabuisierung, die Einbeziehung von Sportler: innen, Trainer: innen und Eltern sowie externe Qualifizierungsmaßnahmen. Die Studie „Safe Sports“ untersuchte fünf Jahre nach der Münchener Erklärung den Implementierungsstand einschlägiger Maßnahmen in den Mitgliedsorganisationen des DOSB . Dabei zeigten sich insbesondere die Landessportbünde als führende Kraft in der Umsetzung. Allerdings bestanden immer noch Implementierungsdefizite bei einem Großteil der Verbände. Parallel fungierten der DOSB gemeinsam mit der Deutschen Sportjugend (dsj) sowie dem Bundesministerium des Innern als Vorreiter im Bereich der Entwicklung präventiver Maßnahmen für Sportvereine. So entwickelten sie das DOSB-Stufenmodell zur Einführung von insgesamt elf präventiven Maßnahmen auf Vereinsebene (Deutscher Olympischer Sportbund 2021). Diese elf Maßnahmen werden folgenden fünf Kategorien zugeordnet: Positionierungstragende Maßnahmen, kompetenzfördernde Maßnahmen, regulatorische Maßnahmen, reaktive Maßnahmen und präventionsorientierte Maßnahmen. Konkret sollen beispielsweise Ansprechpartner: innen durch Sportvereine benannt, Interventionsleitfäden für Vorfälle und Verhaltensregeln für den Umgang miteinander im Sportverein erarbeitet werden. Unsere grafische Umsetzung in Abb. 4 soll verdeutlichen, dass die Reihenfolge der dort dargestellten Maßnahmen grundsätzlich nicht festgelegt ist. Die Mitgliedsorganisationen des DOSB waren verpflichtet, diese Maßnahmen stufenweise bis Ende 2024 innerhalb ihrer Strukturen umzusetzen. Die Erfüllung war und ist Fördervoraussetzung für die Weiterleitung öffentlicher Mittel durch den DOSB. Ab 2026 soll das unabhängige Zentrum für Safe Sport ein Monitoring-Instrument zur systematischen Erfassung von Umsetzungsdefiziten ausarbeiten (Bundesministerium des Innern 2023). Intervention Bei Interventionsmaßnahmen handelt es sich spezifisch um Maßnahmen bei einer Meldung oder einem sonstigen Bekanntwerden von Vor- oder Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt, um diesen ein Ende zu setzen und um Schutz für betroffene Sportler: innen und Angehörige zu bieten (Rulofs 2024). Hierfür hat die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs gemeinsam mit der dsj und dem DOSB einen Interventionsplan erstellt, welcher als Leitfaden für Sportvereine dienen kann (Bartsch et al. 2021). Dieser umfasst Maßnahmen bei Vor- und Verdachtsfällen, Sofortmaßnahmen, die Dokumentation, das Einschalten von Dritten, den Datenschutz sowie die Aufarbeitung und Rehabilitation ggf. zu Unrecht Beschuldigter. Laut der „Safe Sport“-Studie bestehen auch im Bereich der Intervention noch Defizite bei der Einführung und Umsetzung dieser Interventionsmaßnahmen - insbesondere in Sportvereinen: Zuletzt gaben nur 10 % der befragten Vereine an, Kontaktpersonen bestimmt zu haben (Rulofs 2024). Auch ein konkreter Interventionsplan für den Umgang mit Vor- oder Verdachtsfällen lag nur bei ca. 10 % der Vereine vor (Rulofs 2024). Selbst die Hälfte der Spitzenverbände hatte keine Ansprechperson benannt und rund 60 % konnten keinen Interventionsplan vorlegen (Rulofs 2024). Das unabhängige Zentrum für Safe Sport hat in der aktuellen Legislaturperiode seitens der Politik die Aufgabe erhalten, künftig auch den Interventionsbereich zu verbessern. Das Zentrum für Safe Sport will u. a. als Clearingstelle fungieren und Mediations- und Sanktionsverfahren anbieten (Bundesministerium des Innern 2023). 284 uj 6 | 2026 Sexualisierte Gewalt im Sport Aufarbeitung Die Aufarbeitung soll betroffenen Personen - neben einer etwaigen parallelen juristischen Aufarbeitung - Gerechtigkeit widerfahren lassen und strukturelle Defizite innerhalb des Sportvereins identifizieren. Obwohl Aufarbeitungsprozesse insbesondere zur Vermeidung künftiger Taten von großer Bedeutung sind, werden auch diese Maßnahmen bislang noch ungenügend implementiert. Die Ergebnisse der„SicherImSport“-Studie aus dem Jahre 2021 zeigen, dass nur 14 % der befragten Landesfachverbände und der Stadt- und Kreissportbünde ein Aufarbeitungskonzept vorweisen konnten (Rulofs 2024). Mit der Veröffentlichung von Leitlinien zur Aufarbeitung im Jahr 2022 bekamen Sportverbände sowie -vereine eine erste Orientierungshilfe zur Hand (Kern 2022): Die Deutsche Sportjugend (dsj) arbeitete darin gemeinsam mit dem DOSB zwölf Prozessschritte zur Aufarbeitung in Sportverbänden und -vereinen aus. Ein zentrales Merkmal ist hierbei die Wahrung der Persönlichkeitsrechte (ggf. vermeintlicher) der Täter (Unschuldsvermutung, Recht auf faires Verfahren) und Opfer (Anonymitätszusage, Möglichkeit der Beteiligung). Das Zentrum für Safe Sport soll künftig auch im Bereich der Aufarbeitung helfen: Zum einen soll ein Anreiz zur Umsetzung eines Aufarbeitungskonzepts in Sportvereinen sowie -verbänden geschaffen werden. Die dortigen Expert: innen haben das Recht, auf Grundlage der Meldung eines Vorfalls den Prozess der Aufarbeitung der jeweiligen Sportinstitution verbindlich einzufordern (Bundesministerium des Innern 2023). Zur Unterstützung der Durchführung von Aufarbeitungsprozessen soll ein Pool von qualifizierten Expert: innen aufgebaut werden. Das Zentrum für Safe Sport strebt ebenso das Bereitstellen von Liquidität und Infrastruktur an. Des Weiteren wird die Unterstützung des Aufbaus von Vernetzung zwischen Betroffenen sowie einer Betroffenenvertretung geboten. Zur Schaffung eines rechtlichen Rahmens wird sich ein Trägerverein die„strategische Steuerung und Koordinierung“ des Zentrums zur Aufgabe nehmen. Materialien Die offiziellen Webseiten der dsj und des DOSB stellen praxisorientierte Arbeitshilfen zur Unterstützung von Sportvereinen und -verbänden im Downloadbereich zur Verfügung. Dazu gehören Umsetzungshinweise zu Präventions- (z. B. Risikoanalyse etc.) und Interventionsmaßnahmen (z. B. Umgang mit Vor- oder Verdachtsfällen, Rechtsgutachten etc.) sowie Leitlinien zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im organisierten Sport. Außerdem stellen die dsj und der DOSB dort Good-Practice-Beispiele aus elf Mitgliedsorganisationen vor. Mittlerweile stellen auch untergeordnete Verbände z. B. der LandesSportBund Niedersachsen e.V. Materialien online zur Verfügung und bieten Qualifizierungen für Trainer: innen und Übungsleitende an. Kritik An den bisherigen Bemühungen zum Umgang verantwortlicher Institutionen mit sexualisierter Gewalt im Sport wird regelmäßig Kritik geäußert. So herrschten weiterhin systemische Missstände, die Missbrauch im Sport weiterhin begünstigten (Bovensiepen et al. 2022). Dabei wird insbesondere der fehlende Wille bei einigen Verantwortlichen kritisiert, das Problem im Sport grundlegend anzugehen. Bei zurückliegenden Taten seien in einigen Fällen Einschüchterungsversuche, Drohungen und Abhängigkeiten seitens der Vereine berichtet worden (Bovensiepen et al. 2022). „Die vielfach abwehrende Haltung der Vereine führte zu erheblichen psychischen Belastungen und bedeutete oft eine Retraumatisierung“ (Bovensiepen et al. 2022). Betroffene machten die Erfahrung, dass Vereine vor allem versuchten, einen Reputationsschaden von sich abzuwenden. Statt der Täter waren es häufig die Opfer und diejenigen, die zur Aufklärung beitragen wollten, die schließlich den Verein verlassen hätten (Bovensiepen et al. 2022). 285 uj 6 | 2026 Sexualisierte Gewalt im Sport Des Weiteren ist der (ehrenamtliche) Personalmangel eine große Hürde für die Implementierung von Präventionskonzepten, der sich Sportvereine oft gegenübersehen. Der sportliche Betrieb und die Führung des Vereins liegen zumeist auf wenigen, i. d. R. dafür überaus engagierten Schultern. Der Spruch: „Es sind immer dieselben“ ist leider im Sportverein hochaktuell. Und trotz des Vorschlags der stufenweisen Implementierung von Präventionskonzepten wirkt die Thematik doch wie eine Mammutaufgabe auf viele Ehrenamtliche. Da ein reibungsloser Ablauf des Sportbetriebs im Vordergrund steht, wird das Thema sexualisierte Gewalt immer wieder hintangestellt. Zudem wird die Relevanz solcher Maßnahmen noch nicht überall anerkannt. An anderer Stelle wird kritisiert, dass bei der Entwicklung von Schutzkonzepten bis dato die zu schützende Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen noch kaum beachtet und eingebunden werde (Bovensiepen et al. 2022; Rulofs 2024). Aus den Erfahrungen, die die Autoren in verschiedenen Rollen und Funktionen innerhalb des Sports machen konnten, sollen darüber hinaus abschließend weitere kritische Aspekte kurz angerissen werden: So steht eine einheitliche Definition der verschiedenen Formen sexualisierter Gewalt im Sport noch aus. Was etwa als Grenzverletzung oder Übergriff anzusehen ist, ist je nach Handlung auch von der subjektiven Bewertung des Opfers abhängig und erschwert ganz grundsätzlich eine einheitliche Reaktion und Sanktionierung. Wie ist ein Beobachten von einem Anstarren, eine Hilfestellung von einem übergriffigen Berühren abzugrenzen? In den Schulungsunterlagen der Verbände sind demzufolge höchst unterschiedliche Definitionen zu finden, was eine konsentierte Definition und Abgrenzung relevanter Handlungen künftig nötig erscheinen lässt. Im Gegensatz dazu ist der Aufarbeitungsprozess verbandseitig bereits sehr ausführlich dargelegt. Allerdings erfordert dieser Prozess erhebliche zeitliche und monetäre Ressourcen und zudem fachliche, vor allem juristische und psychologische Expertise, die insbesondere ein kleiner Verein kaum wird leisten können. Auch die verbandsseitig empfohlene Einbindung Externer (Rechtsberater, Mediatoren, Psychologen, Therapeuten, Medienanwälte, Datenschutzbeauftragte usw.) dürfte Vereine regelmäßig überfordern. Nicht zuletzt steht bei nicht satzungsgemäßen Ausgaben etwa für besagte Externe die Gefährdung der Gemeinnützigkeit im Raum. Ungelöst ist ebenfalls das Problem, dass neben der vereinsseitigen Aufarbeitung oft eine strafrechtliche Verfolgung nötig ist, auf die der Verein zusätzlich Rücksicht nehmen muss (Unschuldsvermutung, ggf. Rehabilitation bei zu Unrecht Beschuldigten). Die Tatsache, dass der DOSB gegenüber seinen Mitgliedsverbänden keinerlei Direktionsrecht hat, behindert eine lückenhafte Implementierung von Schutzkonzepten auf Vereinsebene. Dies erschwert das Abschrecken potenzieller Täter, die möglicherweise bei drohender Entdeckung respektive Enttarnung zum nächsten Verein weiterziehen, um dort unbehelligt neue Opfer zu suchen. So begrüßens- und wünschenswert es ist, dass der Sport sich nun endlich mit diesem wichtigen Thema befasst, soll nicht zuletzt ausdrücklich betont werden, dass es im Sport auch weitere Formen interpersonaler Gewalt gibt. Die aktuelle Diskussion im deutschen Turnen ist ein solches Beispiel. Korrespondenzanschrift: Prof. Dr. Sven Schneider Medizinische Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg, Zentrum für Präventivmedizin (CPO) Röntgenstraße 7, D-68167 Mannheim E-Mail: sven.schneider@medma.uni-heidelberg.de 286 uj 6 | 2026 Sexualisierte Gewalt im Sport Literatur Bartsch, F., Rulofs, B., Becker, J., Lamby, E., Seinen, M. & Kauer-Berk, O. (2021): »Safe Sport« - ein Handlungsleitfaden zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Grenzverletzungen, sexualisierter Belästigung und Gewalt im Sport. Deutsche Sportjugend (dsj) im DOSB e. V. Bovensiepen, N., Dreher, A., Kuch, E & Maasen, H. (2022): Das Grauen hinter der Kabinentür. Süddeutsche Zeitung. In: https: / / www.sueddeutsche.de/ projekte/ arti kel/ sport/ sport-missbrauch-e584757/ ? reduced=true Brackenridge, C. & Kirby, S. (1997): PLAYING SAFE. International Review for the Sociology of Sport, 32(4), 407- 418, https: / / doi.org/ 10.1177/ 10126909703200 4005 Bundesministerium des Innern. (2023): Roadmap für das Zentrum Safe Sport - Ergebnisdokument des Stakeholder-Prozesses zur Schaffung eines Zentrums für Safe Sport. Bundesministerium des Innern. In: https: / / www.bmi.bund.de/ SharedDocs/ downloads/ DE/ ver oeffentlichungen/ themen/ sport/ roadmap-zentrumsafe-sport.pdf? __blob=publicationFile&v=5, 12. 3. 2026 Deutsche Sportjugend (dsj) im DOSB e. V. (2021): Stufenmodell zur Prävention und zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. In: https: / / cdn.dosb.de/ alter_Daten bestand/ Bilder_Wurzelverzeichnis/ TOP_9_1_-_Anla ge_-_Stufenmodell_Praevention_Schutz_vor_sexua lisierter_Gewalt.pdf, 12. 3. 2026 Deutscher Olympischer Sportbund. (2024): Bestandserhebung 2024. 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