eJournals Vierteljahresschrift für Heilpädagogik und ihre Nachbargebiete74/1

Vierteljahresschrift für Heilpädagogik und ihre Nachbargebiete
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0017-9655
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
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Aktuelle Forschungsprojekte (1/05)

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Lehrlingsselektion in kleinen und mittleren Betrieben (KMU)
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53 Lehrlingsselektion in kleinen und mittleren Betrieben (KMU) Christian Imdorf Universität Freiburg/ CH Von 2003 bis 2006 läuft am Heilpädagogischen Institut der Universität Freiburg (CH) ein dreijähriges Forschungsprojekt zum Thema „Lehrlingsselektion in kleinen und mittleren Betrieben - Integration und Ausschluss beim Übergang von der Schule in die Berufslehre“. Das Forschungsvorhaben wird im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms „Integration und Ausschluss“ (NFP 51) gefördert. Die Untersuchung steht unter der Leitung von Prof. Dr. Urs Haeberlin und wird von Dr. des. Christian Imdorf bearbeitet. Das Projekt untersucht aus betrieblicher Perspektive die allgemeine Frage, aufgrund welcher Kriterien Jugendliche eine Lehrstelle erhalten. Eine von uns vor kurzem abgeschlossene Untersuchung hat aufgezeigt, dass inhaltliche und formale Schulqualifikationen nur beschränkt erklären können, weshalb jemand Zugang zu einer Berufslehre erhält (vgl. Haeberlin/ Imdorf/ Kronig 2004). Eine wichtige Rolle neben schulischem Wissen spielen oft die sozialen Beziehungsnetze. Aber selbst wenn die Schulqualifikationen und die sozialen Beziehungsressourcen berücksichtigt werden, lassen sich immer noch beträchtliche Benachteiligungen nach Geschlecht und nationaler Herkunft konstatieren. Diese sollen nun weiter aufgeklärt werden. Die allgemeine Fragestellung wird daher auf die spezielle Frage zugespitzt, aufgrund welcher Entscheidungsregeln KMU ihre offenen Lehrstellen vergeben. Es soll untersucht werden, nach welcher institutionellen Logik die Besetzung beruflicher Ausbildungsplätze erfolgt und inwiefern die Bewerbermerkmale „Geschlecht“, „Nationale Herkunft“ sowie „Schulbiografie“ die betrieblichen Selektionsentscheide beeinflussen. Die Relevanz der Schullaufbahn einer Bewerberin für das betriebliche Selektionshandeln verweist auf eine sonderpädagogische Dimension des Forschungsvorhabens. In einer langjährigen Follow-up-Studie konnten deutliche Anzeichen von benachteiligenden Stigmatisierungseffekten einer Sonderschulbiografie bei der Lehrstellensuche aufgezeigt werden (Riedo 2000). Es stellt sich daher die Frage, welchen Stellenwert das Etikett einer erlebten sonderpädagogischen Betreuung bzw. tiefe schulische Formalqualifikationen im Allgemeinen für die betriebliche Selektionspraxis haben. Auf theoretischer Ebene wird der Ausbildungsbetrieb als zentrale organisatorische Einheit betrachtet, welche Angebot und Qualität von Ausbildungsplätzen bestimmt (Bender/ Konietzka/ Sopp 2000). In Anlehnung an das Konzept der Institutionellen Diskriminierung (Gomolla/ Radtke 2002) wird der Bewerbungserfolg von AspirantInnen als Resultat eines betrieblich organisierten, klassifizierenden Prozesses gedacht. Als wesentlich werden die betrieblichen Deutungen realer und antizipierter Ressourcen von AspirantInnen erachtet. In Anlehnung an Bourdieu (1983; 1993) handelt es sich dabei um das kulturelle sowie das symbolische Kapital von BewerberInnen. Mit Bezugnahme auf die bourdieusche Sozialtheorie sowie auf organisationstheoretische Konzepte sollen die Ergebnisse in einen gesellschaftstheoretischen Rahmen eingebunden werden. Mit einem kombinierten Bewerber- und Betriebsdatensatz (vgl. Bender et al. 2000) wird die Verbindung zwischen individuellen Aspirantendaten und Betriebsdaten angestrebt. Unter anderem über die kantonalen Berufsinformationszentren (BIZ) sollen Lehrstellensuchende während einem Jahr rekrutiert und nach den KMU gefragt werden, bei denen sie sich konkret beworben haben. In 53 VHN, 73. Jg., S. 53 - 57 (2005) © Ernst Reinhardt Verlag München Basel Aktuelle Forschungsprojekte In dieser Rubrik stellt die VHN laufende Forschungsprojekte zu heilpädagogischen Fragestellungen in Kurzform vor. Für das Einholen weiterer Informationen durch interessierte Leserinnen und Leser geben die Autoren eine E-Mail-Adresse an. Wir bitten unsere Leserschaft um die Zusendung solcher Kurzberichte über laufende Forschungsprojekte. der Folge werden die betreffenden Betriebe kontaktiert und deren Selektionsverantwortliche um ein Experteninterview zur betriebsüblichen Selektionspraxis gebeten. Die Aspiranten werden schließlich ein Jahr nach ihrer Erstbefragung erneut kontaktiert, um ihre aktuelle schulische bzw. berufliche Situation zu erheben. Damit ist es möglich, ihren Berufsfindungsprozess in einen direkten Zusammenhang mit der Selektionspraxis der Betriebe zu stellen. Es ist geplant, in die Untersuchung ca. 500 jugendliche AspirantInnen einzubeziehen, die sich auf offene Lehrstellen für die Berufsausbildungen Autolackierer/ in, Automonteur/ in, Automechaniker/ in, Schreiner/ in, Dentalassistent/ in, Medizinische/ r Praxisassistent/ in, sowie Büroangestellte/ r und Kaufmännische/ r Angestellte/ r im Verwaltungsbereich von KMU beworben haben. (Bei den zwei letztgenannten Berufsbildern handelt es sich im Anschluss an die schweizerische Reform der kaufmännischen Grundbildung [RKG] neu um die kaufmännische „Grundbildung mit Bescheinigung“ bzw. um die „erweiterte Grundbildung“). Damit sollte es möglich sein, die Selektionspraxis von ca. 80 KMU zu analysieren. Experteninterviews eignen sich in besonderem Maße zur Rekonstruktion betrieblicher Selektionspraktiken, da sie das Interesse auf organisatorische Kontexte mit ihren Wissens- und Handlungsstrukturen richten. Die Expertise der Befragten kann als Ausdrucksgestalt organisationaler Sinnstrukturierung betrachtet werden (Froschauer/ Lueger 2002). Über Expertenstatus verfügt, wer einen privilegierten Zugang zu derartigen exklusiven Wissensbeständen eines Betriebs hat (Meuser/ Nagel 2002). Es ist geplant, das erhobene Textmaterial in Anlehnung an Toulmin (1996) argumentanalytisch auszuwerten, um die interessierenden selektionsleitenden Kriterien und Regeln herauszuarbeiten. Die explorative Untersuchung „Lehrlingsselektion in KMU“ wird den Eingangsbereich in die duale Berufsausbildung aus einem betrieblichen Zugang heraus vertieft theoretisieren. Von den Ergebnissen werden Hinweise darauf erwartet, wie in Zukunft das selektive Eingangstor der betrieblichen Berufsausbildung für integrationsfördernde Sichtweisen und Maßnahmen sensibilisiert werden könnte. Weitere Informationen sowie Literaturhinweise können eingeholt werden unter christian.imdorf@ unifr.ch Begleitforschung zur Einführung von Integrationsvereinbarungen in Betrieben Mathilde Niehaus, Dörte Bernhard, Universität zu Köln Andreas Schmal, Universität Trier Ausgangslage in Forschung, Gesellschaft und Politik Das Forschungsprojekt „Betriebliche Integrationsvereinbarungen als Instrument zur Beschäftigungsförderung (schwer)behinderter Mitarbeiter/ innen“ am Beispiel der Deutschen Automobilindustrie hat seinen Ausgangspunkt in der Novellierung des Schwerbehindertengesetzes und der Neufassung eines eigenen Gesetzbuches (SGB IX) zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Im Mittelpunkt dieser Gesetzesinitiativen steht u. a. der Abbau der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen. Dabei stellt die Integrationsvereinbarung ein zentrales Instrument dar, mit dem insbesondere innerbetriebliche Integrationsprozesse geplant und gesteuert werden sollen (Seel 2001). Während die sozial- und betriebswirtschaftliche Forschung die betriebliche Integration von (schwer)behinderten Mitarbeiter/ innen bereits in den 80er Jahren aufgriff, beschränkte sich die Heil- und Rehabilitationspädagogik in ihrem Forschungsinteresse bezüglich der beruflichen und betrieblichen Integration bis in die jüngste Zeit vorwiegend auf institutionelle Formen (z.B. Werkstatt für behinderte Menschen, WfbM) bzw. auf die Gruppe Jugendlicher beim Übergang von Schule zu Beruf (vgl. Niehaus 2000). Mit dem vorliegenden Projekt finden die aktuellen gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen, Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen durch innerbetriebliche Lösungsansätze den Arbeitsplatz zu erhalten und eine dauerhafte Beschäftigung zu sichern, auch im heilpädagogischen Forschungskanon einen festen Platz. Forschungshintergrund und Forschungsziele Die Integrationsvereinbarung wurde als innovatives Instrument eingeführt und soll durch Planung, Steuerung und Controlling die betriebliche Integrationsarbeit optimieren (vgl. u. a. Feldes 2001). Dazu sollen Arbeitgeber zusammen mit den Schwerbehindertenvertretungen und den Betriebsbzw. Personalräten eine verbindliche Vereinbarung zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen ab- Aktuelle Forschungsprojekte 54 VHN 1/ 2005 schließen. Zu den möglichen Inhalten einer Integrationsvereinbarung zählen nach § 83 Abs. 2 SGB IX vor allem Personalplanung, Arbeitsplatzgestaltung, Gestaltung des Arbeitsumfelds, Arbeitsorganisation, Arbeitszeit sowie Regelungen über die Durchführung entsprechender Maßnahmen. Als Kernstück von Integrationsvereinbarungen wird von Experten das Prinzip der Zielvereinbarung angeführt (Seel 2001). Hierbei handelt es sich um ein in der betrieblichen Praxis unter dem Titel „Management by Objectives“ verbreitetes Führungsinstrument, welches sich theoretisch mit motivationspsychologischen Erkenntnissen begründen lässt (vgl. Locke/ Latham 1990). Düwell (2002) weist zusätzlich darauf hin, dass mit Einführung der Integrationsvereinbarung der Schwerbehindertenvertretung erstmals eine Vereinbarungsbefugnis durch den Gesetzgeber zugesprochen wird. Diese Vielzahl innovativer Elemente lässt eine wissenschaftliche Begleitstudie sinnvoll erscheinen. Dabei sollte die vorliegende - vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung finanzierte und in Kooperation mit dem Vorstand des Arbeitskreises der Schwerbehindertenvertretungen der Deutschen Automobilindustrie durchgeführte - Studie vor allem Aufschluss geben über die Akzeptanz von Integrationsvereinbarungen in der betrieblichen Praxis, über die Einbindung der Schwerbehindertenvertretung in den Erarbeitungs- und Umsetzungsprozess von Integrationsvereinbarungen sowie über Inhalte, Form und Zielvereinbarungscharakter von Integrationsvereinbarungen (Schmal u. a. 2002). Kurz gesagt sollen Aussagen zu den Möglichkeiten und Grenzen dieses neuen Instrumentes getroffen werden. Methodisches Vorgehen Zur Bearbeitung dieser Forschungsfragen wurden verschiedene qualitative und quantitative Erhebungs- und Auswertungsmethoden gewählt. Zur Ermittlung der Akzeptanz und der Erwartungen an das Instrument Integrationsvereinbarung fand eine branchenweite Fragebogenerhebung zu zwei Messzeitpunkten statt. Ergänzend wurden zur Präzisierung in vier Werken vertiefende Leitfadeninterviews mit betrieblichen Akteuren durchgeführt. Zusätzlich wurden unterschiedliche Experten aus Wirtschaft, Gewerkschaften, Integrationsämtern und anderen relevanten Institutionen interviewt. Abgeschlossene Integrationsvereinbarungen wurden mittels Dokumentenanalyse ausgewertet. Die Sicht betroffener (schwer)behinderter Mitarbeiter/ innen wurde mittels Fragebogen erhoben. Hinsichtlich der Umsetzung abgeschlossener Integrationsvereinbarungen fanden moderierte Gruppensitzungen unter Zuhilfenahme der Szenario-Technik statt. Ausgewählte Ergebnisse Hinsichtlich der Akzeptanz von Integrationsvereinbarungen als neues Instrument der betrieblichen Integrationsarbeit ist festzustellen, dass das Thema in allen Unternehmen der Automobilindustrie angegangen wurde. Allerdings haben bis heute nicht alle Unternehmen auch tatsächlich eine Integrationsvereinbarung abgeschlossen. Ein „flächendeckender“ Einsatz der Integrationsvereinbarung kann somit nicht konstatiert werden. Eine besondere Akzeptanz genießt die Integrationsvereinbarung von Seiten der Schwerbehindertenvertretungen, die sich insbesondere eine Stärkung ihrer Position, eine erhöhte Sensibilität für die Thematik sowie eine größere Verbindlichkeit im Umgang mit den Belangen der Betroffenen erhoffen. Die Analyse abgeschlossener Integrationsvereinbarungen zeigt, dass die vom Gesetzgeber vorgeschlagenen Themenfelder (Personalplanung, Arbeitsplatzgestaltung, Gestaltung des Arbeitsumfeldes, Arbeitsorganisation, Arbeitszeit, Durchführung in den Betrieben) überwiegend aufgegriffen und vor allem um die Themen „Sensibilisierung von Führungskräften“ und „Ausbildung schwerbehinderter Jugendlicher“ erweitert wurden. Hinsichtlich des Charakters der Regelungen werden überwiegend Gesetzespassagen dargestellt oder allgemeine Leitlinien einer innerbetrieblichen Integrationspolitik deklariert. Konkrete betriebsspezifische und im Ergebnis überprüfbare Zielvereinbarungen finden sich kaum. Prozessvereinbarungen mit Klärung von Zuständigkeiten und Abläufen (vgl. Niehaus u. a. 2001) finden sich in manchen, aber nicht in allen der vorliegenden Integrationsvereinbarungen. Aus keiner der abgeschlossenen Integrationsvereinbarungen lässt sich erkennen, dass vorgängig eine systematische und datengestützte Ist- Analyse stattgefunden hatte. Die Ergebnisse der moderierten Gruppensitzungen deuten darauf hin, dass sowohl für die Bildung von Integrationsteams als auch für die Planung und Umsetzung von Maßnahmen externe Anstöße und Beratung förderlich sind. Aktuelle Forschungsprojekte 55 VHN 1/ 2005 Ableitung von Handlungsfeldern für Pädagogen/ innen Die Ergebnisse der Studie und die gesetzlich definierten Aufgaben zur betrieblichen Integration legen nahe, dass entsprechende Veränderungsprozesse professionell unterstützt, gesteuert und gegebenenfalls evaluiert werden sollten. Pädagogen/ innen können insbesondere unterstützend und steuernd mitwirken bei der Erarbeitung und Umsetzung von Integrationsvereinbarungen durch: • Konzeption und Durchführung von Schulungen und Trainings für Schwerbehindertenvertretungen (z. B. „Verhandlungsführung“) und Führungskräfte (z. B. Sensibilisierung für und Umgang mit schwerbehinderten Mitarbeitern/ innen), • Organisationsentwicklung bzw. Prozessbegleitung bei der Einführung einer Integrationsvereinbarung, • Angebote zu Coaching und Konflikt-Mediation. Zur praxisgerechten und kompetenten Erfüllung dieser Aufgaben sind neben theoretischen Kenntnissen vor allem auch Kenntnisse sozialwissenschaftlicher Forschungsmethoden und Auswertungsverfahren von Vorteil (vgl. auch Zedler 2002). Hinzukommen sollten Kenntnisse und Erfahrungen hinsichtlich betrieblicher Abläufe und Prozesse. Werden Pädagogen/ innen im Studium in diesem Sinne besser vorbereitet, eröffnen sich für sie gerade im Feld der beruflich-betrieblichen Integration neue Arbeitsfelder und Beschäftigungsmöglichkeiten. Eine Datei mit detaillierter Darstellung des methodischen Vorgehens sowie eine Literaturliste können angefordert werden unter mathilde.niehaus@ uni-koeln.de. Lebensentwürfe benachteiligter Jugendlicher Theoretische Betrachtungen und Ergebnisse einer empirischen Untersuchung bei Mädchen mit Lernbehinderung Dagmar Orthmann Universität Koblenz-Landau, Abt. Landau Diese der (sonder-)pädagogischen Grundlagenforschung zuzuordnende Arbeit stellt sich das Ziel, Lebensentwürfe von Jugendlichen mit Lernbehinderung, dabei speziell von Mädchen mit Lernbehinderung, zu untersuchen. Die theoriegeleitete Erforschung der vorläufigen Resultate und insbesondere der diesen zugrunde liegenden Prozesse der gedanklichen Auseinandersetzung mit den eigenen Lebensperspektiven bei lernbehinderten Jugendlichen leistet einen Beitrag zur Wahrnehmung und zum Verstehen von Handlungsstrategien unter erschwerten Bedingungen, eröffnet damit Chancen zur wissenschaftlichen Überprüfung von Alltagstheorien und bisher ungeprüften Annahmen. Sie bietet eine fachlich fundierte Grundlage dafür, Jugendliche mit Lernbehinderung bei der Nutzung, Kontrolle und Erweiterung von Handlungsspielräumen, welche gleichzeitig Resultat und Bedingung von Identitätsbildung bzw. Lebensbewältigung sind, angemessen zu unterstützen. Die Möglichkeit und Notwendigkeit der Entwicklung von individuellen Lebensentwürfen wird unter gegenwärtigen Gesellschaftsbedingungen durch das Spannungsfeld von erweiterten Optionsräumen und Freiheitsgraden einerseits und die damit verknüpften hohen Anforderungen an Selbstverantwortung, Eigeninitiative, Planungs- und Gestaltungsfähigkeit andererseits determiniert (z. B. Beck 1986). Die grundsätzliche Anforderung an Individuen besteht dabei in der Herstellung von Passung zwischen innerer und äußerer Realität, d. h. zwischen den eigenen Interessen, Wünschen, Motiven, Zielen und den Gegebenheiten der Umwelt (Hurrelmann 2001). In der Jugendphase konkretisiert sich diese Anforderung der produktiven Realitätsverarbeitung in Form von typischen Entwicklungsaufgaben vor allem in den Bereichen Beruf, Familie, Freizeit und Wohnen. Jugendliche mit Lernbehinderung (hier operationalisiert als Personen, die eine Schule für Lernbehinderte besuchen) müssen sich prinzipiell den gleichen Anforderungen stellen wie alle anderen Altersgenossen auch. Für sie ergeben sich jedoch folgende massive Erschwernisse: Die Freiheitsgrade und Handlungsspielräume sind in allen zentralen Lebensbereichen eingeschränkt, dadurch ist die Herstellung von Passung zwischen innerer und äußerer Realität schwieriger, die Notwendigkeit zur Mobilisierung von Bewältigungsstrategien bzw. der Zwang zur Reduktion eigener Ansprüche größer. Ein weiteres Moment der Benachteiligung stellt die mit dem Sonderschulbesuch einher gehende verkürzte schulische Bildungszeit dar, die Lernbehinderte zwingt, bestimmte Antizipationsleistungen zu einem biografisch früheren Zeitpunkt zu erbringen als Schülergruppen, Aktuelle Forschungsprojekte 56 VHN 1/ 2005 die eine länger währende Schulzeit als Moratorium nutzen können. Dies betrifft insbesondere berufliche Antizipationsprozesse. Durch das Angewiesensein auf spezielle Hilfen, insbesondere bei der beruflichen Eingliederung, sind lernbeeinträchtigte Jugendliche zudem in besonderem Maße den Regeln und Zwängen bei der Nutzung wohlfahrtsstaatlicher Leistungen ausgesetzt. Außerdem können viele lernbehinderte Jugendliche in deutlich geringerem Maße auf informelle bereichsspezifische soziale Unterstützung zurückgreifen. Dies gilt für alle Lebensbereiche. Bei vielen Lernbehinderten ist auch - häufig bedingt durch ungünstige Lebensbedingungen (soziokulturelle Benachteiligung), seltener durch Noxen im prä-, peri- oder postnatalen Bereich bzw. durch deren Kumulation - damit zu rechnen, dass ihre aktuell vorhandenen Kompetenzen nicht mit institutionellen Anforderungen an normativ-soziale, motivationale, emotionale, kognitive und sprachliche Kompetenzen übereinstimmen. Letztlich sind lernbehinderte Jugendliche im Vergleich zu anderen Gleichaltrigen häufig mit zusätzlichen Anforderungen konfrontiert, etwa dem notwendigen Stigmamanagement. Bei lernbehinderten Mädchen führt das Zusammentreffen von Benachteiligungen, die sich durch ihren Status als Lernbehinderte ergeben, mit jenen, die aus der Geschlechtszugehörigkeit resultieren, zu einer im Vergleich zu lernbehinderten Jungen nochmals erschwerten Situation (Orthmann 2000). Diese Ausgangslage sowie die für weibliche Lernbehinderte besonders marginale Forschungssituation begründen hier die Konzentration auf die Personengruppe der Mädchen mit Lernbehinderung. Insgesamt ergibt sich für lernbehinderte Mädchen (und Jungen) die Situation der erhöhten Planungsnotwendigkeit bei gleichzeitig größeren Planungserschwernissen. Diese Situation ist mit erheblichem (sonder-)pädagogischem Handlungsbedarf verknüpft. Gleichzeitig fehlen gesicherte Kenntnisse über die Prozesse der produktiven Realitätsbewältigung unter erschwerten Bedingungen. Vor diesem Hintergrund konkretisiert sich die zentrale Intention der Arbeit in Form von zwei spezielleren, miteinander verknüpften Zielstellungen: 1. Analyse der Antizipationsinhalte: Zentrale Antizipationsinhalte werden beschrieben, individuelle Bedeutsamkeitszuschreibungen analysiert, und die bestimmten inhaltlichen Vorstellungen zugrunde liegenden Motive und Bedürfnisse rekonstruiert. Außerdem wird geprüft, inwieweit bereichsspezifische Antizipationen kompatibel bzw. aufeinander abgestimmt sind und somit in sich geschlossene Gesamtlebensentwürfe gebildet werden. 2. Analyse der Prozesse der produktiven Realitätsverarbeitung: Die Art und Weise der aktuellen Präferenzenbildung sowie der Auseinandersetzung mit Anforderungen und Handlungsspielräumen (äußere Realität) wird rekonstruiert. Sodann wird die Frage beantwortet, inwieweit, in welcher Form und unter welchen Bedingungen in den einzelnen Lebensbereichen bereits Prüfprozesse zur Passungsherstellung zwischen innerer und äußerer Realität geleistet werden. Außerdem wird untersucht, ob und wenn ja in welcher Weise Bewältigungsstrategien im Umgang mit identifizierten Divergenzen zwischen innerer Realität und äußeren Realisierungsbedingungen mobilisiert werden. Der Fragestellung und dem aktuellen Forschungsstand entsprechend ist die vorliegende Untersuchung als hypothesengenerierende, qualitativ-explorative Studie angelegt. Die für das Bundesland Rheinland- Pfalz repräsentative Stichprobe bilden n= 113 deutsche Schülerinnen, welche zum Untersuchungszeitpunkt eine Klasse 9 (n = 88) bzw. 10 (n = 25) einer Schule für Lernbehinderte besuchten. Die Schülerinnen waren im Durchschnitt 16; 0 Jahre alt. Die Datenerhebung erfolgte mittels halbstrukturierter qualitativer Interviews (Leitfadeninterviews) in der Einzelsituation und ergänzend mittels standardisierter Dokumentationsbögen. Das mündlich erhobene Datenmaterial wurde wörtlich transkribiert. Den Schwerpunkt der Datenauswertung bildet eine qualitative und quantitative Inhaltsanalyse der Interviews. Die zusammenfassende Beantwortung der Fragestellungen erfolgt in Form eines Theorieentwurfes (Hypothesensystem), welcher Lebensentwürfe lernbehinderter Mädchen zum Ende der Schulzeit als Resultat ihrer bisherigen produktiven Realitätsverarbeitung beschreibt und erklärt. Aus den Ergebnissen der Studie werden Anregungen für die (sonder-)pädagogische Praxis mit dem Ziel der wirksamen Unterstützung von benachteiligten Jugendlichen bei der nachschulischen Lebensbewältigung abgeleitet. Die Forschungsarbeit ist von der Universität Koblenz-Landau als Habilitation angenommen. Eine Gesamtpublikation ist für Frühjahr 2005 anvisiert. Weitere Informationen sowie eine Literaturliste können eingeholt werden unter orthmann@uni-landau.de Aktuelle Forschungsprojekte 57 VHN 1/ 2005