eJournals Vierteljahresschrift für Heilpädagogik und ihre Nachbargebiete 74/2

Vierteljahresschrift für Heilpädagogik und ihre Nachbargebiete
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0017-9655
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
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2005
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Der Begriff der Behinderung und sein Gebrauch

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2005
Jan Weisser
Der vorliegende Artikel stellt die Resultate einer empirischen Untersuchung zum öffentlichen Gebrauch des Begriffs der Behinderung vor. Er zeigt, wie sich über die Begriffsverwendung eine von anderen Unterscheidungen autonome Differenz von Behinderung/Nichtbehinderung etabliert. Dabei kommen zwei Grundtechniken zum Einsatz: Behinderung bezeichnet entweder einen Vorgang oder eine Eigenschaft. Der Einsatz des Begriffs ist dabei gebunden an die Erfahrung, dass unerwarteterweise etwas nicht geht. Die Rekonstruktion des Gebrauchs enthüllt folglich den Kern einer Theorie der Behinderung, die nicht definitorisch verfährt, sondern den Blick frei gibt auf die Herstellung und Konstruktion von Behinderung.
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„I was now being noticed as someone who could not do some things. My private experience of not seeing well was becoming public. I knew that I saw differently from how I used to see but now I was beginning to be noticed, and to notice myself, as different from others and this difference was making a difference“ (Rod Michalko 2002, 20). Der Begriff der Behinderung wird gegenwärtig ebenso intensiv gebraucht, wie er in Frage gestellt wird. Das mag etwas mit politischer Korrektheit zu tun haben, wenn man darunter den Versuch versteht, negativ konnotierte oder diskriminierende Wörter des öffentlichen Sprachgebrauchs durch neutrale Bezeichnungen zu ersetzen. Das Hauptproblem aber liegt tiefer: Offensichtlich befindet sich das Feld der Behinderung als das Insgesamt der sozialen Orte, an denen man es mit Behinderungen direkt oder indirekt zu tun hat - beispielsweise Schulen, Spitäler, Parlamente, Literatur und Internet -, systematisch in einem ambivalenten Zustand. Dieser findet seinen Ausdruck darin, dass die Diskurse ihren Gegenstand nur in Anführungszeichen hervorbringen können; Behinderungen werden zu „sogenannten“ Behinderungen, sie werden in Anführungszeichen gesetzt und damit als unsichere Zuschreibungen hervorgehoben. Die Anführungszeichen bringen mit dem Begriff zugleich die Vorsicht in seiner Verwendung hervor. Das alles findet im Kontext einer Ausweitung der Zone der Behinderung statt: Die öffentlichen Statistiken berichten durchgehend von steigenden Zahlen von als behindert beobachteten Personen. Meine Frage ist: Was bedeuten diese Anführungszeichen? Was ist ihr Sinn, und wie kommt es, 104 Der Begriff der Behinderung und sein Gebrauch Jan Weisser Universität Zürich ■ Zusammenfassung: Der vorliegende Artikel stellt die Resultate einer empirischen Untersuchung zum öffentlichen Gebrauch des Begriffs der Behinderung vor. Er zeigt, wie sich über die Begriffsverwendung eine von anderen Unterscheidungen autonome Differenz von Behinderung/ Nichtbehinderung etabliert. Dabei kommen zwei Grundtechniken zum Einsatz: Behinderung bezeichnet entweder einen Vorgang oder eine Eigenschaft. Der Einsatz des Begriffs ist dabei gebunden an die Erfahrung, dass unerwarteterweise etwas nicht geht. Die Rekonstruktion des Gebrauchs enthüllt folglich den Kern einer Theorie der Behinderung, die nicht definitorisch verfährt, sondern den Blick frei gibt auf die Herstellung und Konstruktion von Behinderung. Schlüsselbegriffe: Theorie der Behinderung, Differenz, Diskurs ■ The Concept of Disability and its Use Summary: The paper presents the results of an empirical study in the public use of the concept of disability. It shows how - compared to other differentiations - an autonomous difference between disabled/ non disabled gets established through the use of the concept. Two techniques are central to this: Disability means either a process or a quality. Its use always refers to the experience that something unexpectedly does not work. The reconstruction of the use of the concept reveals the nucleus of a theory of disability that does not define but observe the construction of disabilities. Keywords: Theory of disability, difference, discourse Fachbeitrag VHN, 74. Jg., S. 104 - 112 (2005) © Ernst Reinhardt Verlag München Basel dass etwas gleichzeitig und in zunehmendem Ausmaß bezeichnet und als Bezeichnung wieder aufgehoben wird? Die These wird sein, dass die Anführungszeichen den Übergang zu einem performativen Verständnis von Behinderung markieren. Mit performativ ist gemeint, dass der Begriff der Behinderung einen Unterschied in der Ausübung von Praxen bezeichnet und nicht an dauerhafte körperliche Zustände gebunden ist. Es gibt mit anderen Worten einen systematischen Vorrang des Werdens vor dem Sein. Ausgehend von der Beschreibung der Forschungsmethode (1) werde ich die Grundtechniken im Umgang mit dem Begriff beschreiben (2), die Analyse im Mikrobereich der Begriffsverwendung vertiefen (3) und schließlich die Ergebnisse mit Blick auf eine Theorie der Behinderung diskutieren (4). 1 Forschungsmethode Über Behinderungen wird nicht nur in der Fachwelt, sondern auch öffentlich gesprochen, wobei in beiden Fällen von differenzierten diskursiven Landschaften auszugehen ist - es gibt mehrere Öffentlichkeiten (z.B. entlang von Gemeindegrenzen, Parlamenten oder Zeitungen) und mehrere Fachwelten (z.B. Schulpädagogik, Sonderpädagogik, Bildungsforschung). Für die Fachwelt bedeutet diese Ausgangslage gleichermaßen eine Situierung (a) und eine Aufgabe (b): Sie muss (a) hier, d. h. an öffentlichen Fragestellungen und Problemlagen anknüpfen und sich mit Bezug auf sie situieren, wenn sie vermittelbar bleiben will, und sie muss (b) die Öffentlichkeit über Revisionen und neue Ansichten informieren. Es sind folglich wechselseitige Übersetzungsprozesse nötig, gerade weil die strukturelle Autonomie der unterschiedlichen Diskurswelten gegeben ist: Öffentlichkeit und Fachwelt sind aufeinander bezogen, gehen aber nicht ineinander auf. Im Folgenden geht es um Übersetzungsprozesse nach innen, in die sonderpädagogische Fachwelt. Die Idee der vorliegenden Studie 1 besteht darin, Informationen über den öffentlichen Gebrauch des Begriffs der Behinderung zu gewinnen und zu fragen: Was bedeutet dies für die Theorie? Hierfür zeigten sich die Printmedien als besonders geeignete Quellen, denn sie alimentieren den öffentlichen Diskurs und sind selbst ein Bestandteil davon. Was also sagen die Zeitungen, wenn sie den Begriff der Behinderung verwenden? Aus der Fülle des Print-Angebots wurde der Zürcher Tagesanzeiger ausgewählt, eine der auflagenstärksten Tageszeitungen in der deutschsprachigen Schweiz 2 mit einem breiten, mitte-links orientierten städtischen und ländlichen Leserkreis. Mit der Online-Suchmaschine des Tagesanzeigers wurden im Archiv alle Artikel des Jahres 2003 gesucht, in denen der Begriff der Behinderung vorkommt. Gefunden wurden insgesamt 86 Artikel, in denen der Begriff 136-mal erscheint. Die Auswertung konzentrierte sich inhaltsanalytisch auf die Sätze, in denen der Begriff auftaucht. Die Zugehörigkeit des Artikels zu einer Rubrik in der Zeitung respektive der thematische Zusammenhang wurde als Kontextmerkmal mitberücksichtigt. Dieses auf den Begriffsgebrauch fokussierte Forschungsinteresse begründet die getroffene Quellenauswahl: Es geht nicht um die Form der Berichterstattung über das Thema der Behinderung (dafür wäre die Auswahl nur einer Tageszeitung zu einseitig), sondern um die Sprachpragmatik. Die Frage ist, wie der Begriff der Behinderung eingesetzt wird und welche Bedeutungen sein Gebrauch erzeugt (zum theoretischen und methodischen Hintergrund vgl. Bublitz 1999, Keller 2004). 2 Grundtechniken im Gebrauch des Begriffs der Behinderung Der Begriff der Behinderung taucht, so die Kontextanalyse, mehrheitlich in den Rubriken des Tagesanzeigers auf, die sozialräumlich nahe liegen, vom Inland über die Regionalteile bis zu den Leserbriefen. Auch thematisch findet man ihn am häufigsten in Berichten, in denen entweder direkt über Menschen mit einer Behinderung geschrieben wird oder aber gesell- Der Begriff der Behinderung und sein Gebrauch 105 VHN 2/ 2005 schaftliche, politische und kulturelle Themen angesprochen werden, die sich im nahen Horizont der Lesenden abspielen. Dabei lassen sich zwei Grundtechniken der Begriffsverwendung unterscheiden: Mit „Behinderung“ wird entweder ein Vorgang (in 20 % der analysierten Fälle) oder eine Eigenschaft (in 80 % der analysierten Fälle) bezeichnet. Ein Beispiel für einen Vorgang ist die „Behinderung der Justiz“, ein Beispiel für eine Eigenschaft ist die „geistige Behinderung eines Menschen“. Auffallend häufig werden Bezeichnungen eines Vorgangs im Kontext von Wirtschaft und Politik beschrieben, nicht jedoch im Kontext von Menschen mit einer Behinderung. Es geht entsprechend um Wettbewerbsbehinderungen, um Behinderungen von Ausfuhren oder Behinderungen von Polizei und Justiz. Behinderung markiert stets einen Vorgang, der ein erwartetes oder rechtmäßig legitimiertes Vorhaben stört. Dort, wo der Begriff der Behinderung zur Bezeichnung einer Eigenschaft eingesetzt wird, sind die Verhältnisse etwas komplizierter (siehe unten). In einer Hinsicht allerdings stimmen alle Berichte überein: Es handelt sich durchgehend um Eigenschaften von Personen. Diese beiden Grundtechniken des Begriffgebrauchs haben jedoch einen gemeinsamen Horizont. In beiden laufen implizite Vorstellungen darüber mit, wie es wäre, wenn keine Behinderung - als Vorgang oder Eigenschaft - vorhanden wäre. Die Behinderung der Polizei steht im Kontrast zum reibungslosen Vorgehen. Ebenso evozieren die Behinderungen der Waffen-Experten im Irak das Bild eines Vorgehens, in dem sie nicht behindert würden. Bei Eigenschaften funktioniert dies sehr ähnlich: Menschen mit einer Behinderung benutzen das Bild von Menschen ohne Behinderung, um das Spezielle zu kennzeichnen. Behinderte Menschen reden beispielsweise von ihrer Behinderung und wie sie damit umgehen; klar ist, dass sie ohne ihre spezifische Eigenschaft das Gleiche anders tun würden. Ganz ähnlich thematisieren Menschen ohne Behinderung Menschen mit einer Behinderung, um einen Unterschied zu markieren, einen Unterschied in Bezug auf die Fähigkeit zu sehen, zu reisen, Schuhe zu schnüren, die Sexualität zu leben etc. Dies bedeutet, dass der Gebrauch des Begriffs der Behinderung eine Unterscheidung einführt, und zwar eine autonome Unterscheidung, die sich nicht von einer anderen ableiten lässt (zur Theorie der Unterscheidung vgl. Luhmann 1996, 107ff). Behinderung wird somit zu einer Seite der Unterscheidung von behindert/ nicht behindert. Der gemeinsame Horizont - also das gleichzeitige Mitdenken der anderen Möglichkeit - bringt die beiden Verwendungsweisen näher zusammen, als Formen der grundlegenden Unterscheidung von behindert/ nicht behindert. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf das Verständnis von Behinderung als Eigenschaft. Eigenschaften haben die Tendenz, Zustände festzuschreiben und als Merkmale zu isolieren, beispielsweise in den Aussagen, jemand habe braune Augen, der Himmel sei blau oder eine Person habe eine psychische Behinderung. Man denkt dabei weder an Vorgänge noch an ihr Gegenteil, das in den genannten Fällen auch nicht gleich offensichtlich wird: Ist der blaue Himmel der Kontrast zum grauen Regenhimmel oder zum rötlich gefärbten Abendhimmel? Steht aber Behinderung als Eigenschaft in der Nähe von Behinderung als Vorgang und im Horizont ihrer Negation, so wird die Tendenz zur Isolierung von Merkmalen gebrochen: Eine Person mit einer psychischen Behinderung wird als Person verstehbar, die in einem Bereich ihrer Erfahrung an Grenzen stößt. Im Zentrum des Begriffgebrauchs steht stets die Unterscheidung von Behinderung und Nichtbehinderung, die zur Kennzeichnung von Vorgängen und (Person-) Eigenschaften eingesetzt wird. Die Unterscheidung kann auf eine Erfahrung zurückgeführt werden, nämlich die Erfahrung, dass etwas nicht geht, von dem man erwartet, dass es geht. Exakt dies bezeichne ich als performativen Unterschied. Dieses Resultat ist, so einfach es klingt, bemerkenswert. Das zeigt sich besonders schön im Jan Weisser 106 VHN 2/ 2005 (graduellen) Kontrast zu zwei klassischen (soziologischen) Definitionen in der Theorie der Behinderung, den Definitionen bei Goffman und Cloerkes. Ich gehe an dieser Stelle kurz darauf ein, um das Resultat der empirischen Analyse besser fassen zu können. Bei Goffman ist zu lesen: „Ein Individuum, das leicht in gewöhnlichen sozialen Verkehr hätte aufgenommen werden können, besitzt ein Merkmal, das sich der Aufmerksamkeit aufdrängen und bewirken kann, dass wir uns bei der Begegnung mit diesem Individuum von ihm abwenden, wodurch der Anspruch, den seine anderen Eigenschaften an uns stellen, gebrochen wird. Es hat ein Stigma, das heißt, es ist in unerwünschter Weise anders, als wir es antizipiert hatten“ (Goffman 1975, 13). Die Differenz kommt in dieser Definition durch das unerwünschte Anderssein zustande, das die Erwartung enttäuscht. Es handelt sich erstens um eine negative Feststellung und zweitens um ein „Anderssein“, also eine Differenz der Art. Die Analyse der öffentlichen Verwendung des Behinderungsbegriffs legt demgegenüber nahe, Behinderung als Erwartungsverletzung im Hinblick auf den Vollzug einer Tätigkeit zu begreifen (also performativ) und die Negativität in Richtung Irritation oder Überraschung über das Nichtgehen zu korrigieren. Eine ähnliche Korrektur erfolgt an der Definition von Cloerkes, wonach „eine Behinderung (…) eine dauerhafte und sichtbare Abweichung im körperlichen, geistigen oder seelischen Bereich (ist), der allgemein ein entschieden negativer Wert zugeschrieben wird. ‚Dauerhaftigkeit‘ unterscheidet Behinderung von Krankheit. ‚Sichtbarkeit‘ ist im weitesten Sinne das ‚Wissen‘ anderer Menschen um die Abweichung. Ein Mensch ist ‚behindert‘, wenn erstens eine unerwünschte Abweichung von wie auch immer definierten Erwartungen vorliegt und wenn zweitens deshalb die soziale Reaktion auf ihn negativ ist“ (Cloerkes 2001, 7). Der Unterschied, den die Behinderung hervorruft, wird hier Personen negativ eingeschrieben. Die Analyse des öffentlichen Sprachgebrauchs korrigiert beide Elemente: Es geht erstens nicht primär um eine negativ bewertete Feststellung, sondern nur um die Feststellung, dass etwas nicht geht. Zweitens wird Behinderung nicht nur zur Bezeichnung von Personeigenschaften, sondern auch zur Bezeichnung von Vorgängen verwendet. „Behinderung“ wird damit im empirischen Gebrauch weniger einseitig ausschließlich an Körpersubjekten markiert, und die Erwartungsverletzung wird offener konzipiert, sie kann, muss aber nicht, von Zusatzvorstellungen über Erwünschtes, Normales oder Zulässiges angeleitet sein. Eben dadurch bedeutet Behinderung eine autonome Differenz: Behinderung wird im Unterschied zu Nichtbehinderung als Begriff gebraucht, um Vorgänge und Eigenschaften zu bezeichnen, die besagen, dass etwas nicht so geht wie erwartet. Es geht mit anderen Worten um die Erwartungsverletzung durch Performanzen, respektive um performative Unterschiede, die eine Erwartung verletzen 3 . Beispielsweise „bemüht sich die National Hockey League (…) seit dieser Saison mit einigem Erfolg, die Fouls durch Behinderung von den Schiedsrichtern konsequenter ahnden zu lassen“ (TA030408) 4 - die National Hockey League will also mit anderen Worten Fairness als Grundlage berechtigter Erwartungen an einen Sport dadurch sichern, dass sie bestimmte, die Erwartung verletzende Vorgänge (Fouls durch Behinderung) mit Strafe belegt. Ein anderes Beispiel: „Wegen meiner Behinderung stehen meine Chancen schlecht, einmal bei einer richtigen Firma arbeiten und mein eigenes Geld verdienen zu können“ (TA030219) - die Behinderung als Begriff für etwas, das nicht geht, verletzt die Erwartung, einmal einer ungeschützten Erwerbstätigkeit nachgehen zu können. Mit Blick auf den diskursiven Stellenwert des Sports ist es wohl nicht zufällig, dass ein Beispiel aus dieser Welt besonders schön zeigt, wie sich Behinderung als Begriff in die Beschreibung von Performanzen einfügt und auf den Zusammenhang der Unterscheidung von Vorgang und Eigenschaft spielt (ich zitiere etwas länger, um den Kontext des Welttennis mitzunehmen): „ ‚Ich war vor dem Spiel schon ziemlich beun- Der Begriff der Behinderung und sein Gebrauch 107 VHN 2/ 2005 ruhigt‘, sagte Federer. Er hatte am vergangenen Donnerstag in Basel gegen Ivan Ljubicic starke Rückenschmerzen verspürt, verloren und darauf vier Tage nicht mehr trainiert. Auch am Sonntag sei die Behinderung noch spürbar gewesen. Erst am Montag reiste er nach Paris, ein geplantes Training musste er spätabends aber streichen, da das Licht ausgeschaltet wurde“ (TA031030). In der Berichterstattung werden die Rückenschmerzen Federers als Behinderung identifiziert, die irgendwo zwischen Eigenschaft (am Subjekt) und Vorgang (Einfluss auf die Spielpraxis) steht. Die Erwartung an das nächste Training wurde aber nicht durch diese, sondern durch eine andere Behinderung verletzt, nämlich durch das wider Erwarten eingetretene Ausschalten des Lichts. Über die Feststellung einer Behinderung also wird analysierbar, was geht und was nicht geht - in Abhängigkeit von subjektiven oder gesellschaftlichen Erwartungen. 3 Behinderung als Bezeichnung einer Eigenschaft - eine Mikroanalyse In 80% der analysierten Fälle tritt Behinderung zur Bezeichnung einer Eigenschaft auf. Dabei kann die Isolierung und Verdinglichung der Eigenschaft weit fortgeschritten sein - z. B.: „Eine solche Behinderung kommt äußerst selten vor“ (TA030709) oder „Für Kinder, denen die Behinderung erspart bleibt, ist das sehr relevant“ (TA030207) -, der Gesamtzusammenhang von Eigenschaft und Vorgang im Horizont der Differenz von Behinderung und Nichtbehinderung geht aber nicht verloren; auch eine Eigenschaft wird somit zu einer Beschreibung der Erfahrung, dass etwas nicht geht, von dem man erwartet, dass es geht. Diese implizite Struktur der Begriffsverwendung zieht sich als roter Faden durch eine Vielfalt diskursiver Praxen. Wie nun funktionieren diese? Es lassen sich sechs Typen der Begriffsverwendung unterscheiden (Häufigkeiten ihres Vorkommens): der unbestimmte Gebrauch (30 %), der bestimmte Gebrauch (10 %), der Gebrauch im Zusammenhang mit Possessivpronomen (10 %), der Gebrauch über Zusatzbeschreibungen (34 %), der Gebrauch mit Bewertungen (9 %), der Gebrauch mit Gegenmanövern (7 %). Der unbestimmte Gebrauch „Behinderung“ kann als allgemeine Kennzeichnung (von Personen) verwendet werden, die einen unbestimmten Gebrauch impliziert, d.h. es wird nicht unmittelbar klar, was mit Behinderung gemeint ist, und folglich spielen die subjektiven Vorstellungen über Behinderungen in der Rezeption der Textstellen eine zentrale Rolle: „Darin werden die rechtlichen Rahmenbedingungen aufgezeigt und ausgewählte Lebensbereiche behandelt, die Menschen mit Behinderungen vor Probleme stellen“ (TA031209) oder „Barbara Marti, Zentralsekretärin der Dachorganisation der Behindertenselbsthilfe Agile, ist der Ansicht, auch Behinderung soll humorvoll, ironisch und sarkastisch dargestellt werden“ (TA031127). In dieser häufigen Verwendungsweise wird nicht weiter ausgeführt, was mit Behinderung genau gemeint ist; auch der Kontext hilft nicht oder nur bedingt weiter. Offensichtlich genügt es, den Begriff einzusetzen, um eine Einheit verschiedener Vorstellungen zu erzeugen und sie in der Differenz zur Nichtbehinderung zu sammeln. Der bestimmte Gebrauch Der bestimmte Gebrauch des Begriffs der Behinderung wird in der Regel mit einem „die“ ausgedrückt: „Der Anfang war hart, aber nach und nach verlor die Behinderung ihr Abschreckendes“ (TA030823) oder „Trotz ihrer Schwere ist die Behinderung den Betroffenen äußerlich nicht anzusehen“ (TA031023). Meistens wurde die Behinderung im Text bereits beschrieben, so dass der bestimmte Gebrauch die Bedeutung einer begrenzten, lokalisierbaren Eigenschaft hervorbringt und sowohl bezüglich Umfang wie Inhalt definiert. Je nach Kontext variieren aber Inhalt und Umfang - es gibt kei- Jan Weisser 108 VHN 2/ 2005 nen eindeutig kodifizierten Begriff, folglich auch keine allgemein akzeptierte Definition, sondern nur Bestimmungen des unbestimmten Gebrauchs. Man kann somit sagen, was genau gemeint ist und was dem entsprechend geht oder nicht geht: Im ersten Beispiel ist die Rede von pflegebedürftigen Personen, im zweiten von Kindern und Jugendlichen mit Autismus. Possessivpronomina Neben bestimmten und unbestimmten Verwendungsweisen findet man weitere Formen, mit Behinderung einen Unterschied zu markieren und diesen näher zu bestimmen. Dies geschieht beispielsweise über Possessivpronomen: „Wenn Sie mir den Parkplatz nehmen, dann nehmen Sie bitte auch meine Behinderung“ (TA030718) oder „Wie ein Kind habe er immer genau das gemacht, wovon andere ihm seiner Behinderung wegen abrieten, erinnert sich May“ (TA030911). Die Pronomen zeigen die Zugehörigkeit der Behinderung zu einer Person und gerade dadurch Distanz zur Person: Die Person hat ein Verhältnis zur Behinderung, sie ist nicht als Ganze „behindert“. Behinderung erscheint als ein durch Selbstund/ oder Fremdzuschreibung angeeigneter Besitz, der bestimmte Dinge (nicht) möglich macht. Die Gebrauchsform eröffnet reflexives Potential in einer Akteurperspektive: Meine ist nicht seine Behinderung, und sie bedeutet deshalb für mich wie für jemand anderen Verschiedenes, abhängig davon, worum es geht und was ich und andere damit tun. Behinderung wird also zum Gegenstand in der Verständigung (etwa um den Parkplatz), was nicht festgelegte Zuschreibungspraxen im Umgang mit performativen Unterschieden eröffnet. So hat May aus dem Unterschied, der seine Behinderung ausmacht, keine weitere Behinderung entstehen lassen, obwohl die Erwartungen an ihn auf Grund seiner Behinderung genau dies nahe gelegt hätten und von Außenstehenden, im Unterschied zu May selbst, nicht als zusätzliche Behinderung festgestellt worden wäre. Zusatzbeschreibungen In einem Drittel aller analysierten Fälle wird der Einsatz des Begriffs der Behinderung über Zusatzbeschreibungen in Bezug auf die Behinderung präzisiert: „Wenn man sieht, was diese schwere, lebenslange Behinderung für die Kinder bedeutet - Lähmungen der Beine, Blasen- und Darmschwäche, oft auch Spitalaufenthalte und Operationen -, ist die Vorbeugung mit Folsäure schon eine wichtige Maßnahme“ (TA030207) oder „Für Pfarreiabende gibt es auch ein Paket mit fünf Einzelvideos zu den Themen Sehbehinderung, Hörbehinderung, geistige Behinderung, Körperbehinderung sowie Aphasie“ (TA030122). Die Zusätze beziehen sich auf spezifische Behinderungsbereiche wie Sehen, Hören, kognitive Tätigkeiten oder auf das Ausmaß einer Behinderung (schwer, leicht, mittelgradig); deutlich am häufigsten wird von geistiger Behinderung gesprochen. Jeder Zusatz verbessert die Informationslage und macht für das Publikum abschätzbar, was in welchem Ausmaß (nicht) geht. Der Unterschied in dem, was geht oder nicht geht, wird hier an Körpersubjekten lokalisiert. An der Art und Weise, wie mit und durch den Körper etwas (nicht) getan wird, wird die Behinderung sichtbar. Insbesondere im Gebrauch des Begriffs der geistigen Behinderung wird die Tendenz zur Verdinglichung besonders deutlich; ohne den Kontext der ganzen Bandbreite der Begriffsverwendung könnte man bei einzelnen Sätzen tatsächlich meinen, es gehe um einen unerwünschten Unterschied der Art: „Überhaupt nicht lustig findet sie jedoch, wenn ihre Stimmlosigkeit wieder einmal mit geistiger Behinderung gleichgesetzt wird“ (TA030116). Die Zusatzbeschreibungen machen deutlich, dass eine Behinderungszuschreibung in Abhängigkeit von der Erwartungsverletzung erfolgt und je nachdem dazu tendieren kann, auf die ganze Person generalisiert zu werden - Umfang und Inhalt des Behinderungsbegriffs werden über die Reaktion auf Erwartungsverletzungen kontextabhängig hervorgebracht. Die Begriffsverwendung ist deshalb immer auch ein Analysa- Der Begriff der Behinderung und sein Gebrauch 109 VHN 2/ 2005 tor für Einstellungen zu und Einschätzungen von performativen Unterschieden. So meinte der Autor oder die Autorin des folgenden Satzes fälschlicherweise, Menschen mit Trisomie 21 wären in ihrer Kontaktfähigkeit behindert: „Er ist leutselig und seine Behinderung (Trisomie 21) hindert ihn nicht daran, Kontakte zu knüpfen“ (TA030328a). Man weiß nicht, ob die Erfahrung der unzutreffenden eigenen Einschätzung Auswirkungen auf den Begriffsgebrauch der Autorin respektive des Autors haben wird oder nur das Bild der Person beeinflusst, um die es geht. Bewertungen Der Begriffsgebrauch mit Bewertungen spielt mehr auf die Erwartung als auf die Behinderung. Dazu drei Beispiele: „Die Musiker und Schauspieler hinter diesen Figuren sind ‚unterschiedlich von Behinderungen betroffene‘ Menschen, wie es in der Programmvorschau heißt“ (TA030825) oder „Niemand will mit der Brutalität von Behinderungen konfrontiert werden“ (TA031127) oder „Frank Ebel hat die Geschichte jenes Tages geschrieben, an dem die behütet aufgewachsene Jo sich ihrer bisher von ihrem Vater verschwiegenen Behinderung bewusst wird“ (TA030110). Zusatzspezifikationen wie Betroffenheit, Brutalität, Verschwiegenheit etc. deuten darauf hin, dass Erwartungen verletzt werden, die mit der Einführung des Unterschieds von Behinderung und Nichtbehinderung aktiviert werden. Über die Feststellung hinaus, dass etwas nicht geht, erschließt diese Erwartung eine Psychologie der Kultur, die beschreibt, was mit einer Person geschieht, wenn etwas nicht geht. Wer von Behinderung spricht und Bewertungen durchscheinen lässt, betritt ein Feld erhöhter Sensibilität - eine Dimension, die nicht immer manifest wird. Dort, wo sie sich zeigt, wird deutlich, dass es sich nicht einfach um isolierte, neutral beschreibbare Merkmale handelt, sondern um die Erfahrung von Erwartungsverletzungen, die den Gebrauch des Begriffs selbst der Erwartung aussetzt, mit Erwartungsverletzungen einen sorgsamen Umgang zu pflegen. Wo Bewertungen mit im Spiel sind, werden unmittelbar auch erste und letzte Fragen erschlossen. Die Analyse des Begriffsgebrauchs zeigt, dass sie da sind, unabhängig davon, wie man mit ihnen verfährt: „Dignitas bietet seinen Mitgliedern im Fall von hoffnungslosen oder unheilbaren Krankheiten, bei unerträglichen Schmerzen oder unzumutbarer Behinderung den begleiteten Freitod an“ (TA030711). Gegenmanöver Eine letzte Form der Begriffsverwendung betrifft Gegenmanöver zum Einsatz der Differenz von Behinderung/ Nichtbehinderung. Es geht in diesen Aussagen darum, die aufgebrochene Differenz zu verringern: „Menschlich sind doch unsere Behinderungen, menschlich macht uns doch der Makel“ (TA030823) oder „180 Kinder mit und ohne Behinderung haben während sechs Tagen mehrere Klang-, Tast- und Begreiftiere gestaltet“ (TA030526). Diese Gegenmanöver sitzen im Gebrauch der Differenz genau an jener Stelle, welche die Anführungszeichen um den Begriff der Behinderung auslösen und damit ihren Sinn greifbar machen: Es sind Versuche, „Behinderungen“ als performative Unterschiede zu begreifen und sie für erwartbar (! ) zu halten - womit sie auf die Erwartungsstrukturen selbst zurückwirken. Die Anführungszeichen sind ein Manöver gegen die Theorie der unerwünschten Andersheit und gegen eine Kultur, die diese Theorie unterstützt. Sie halten Praxen der Begriffsverwendung reflexiv und schwimmen gegen den Strom der Verdinglichung von Behinderungen zu festen Körpermerkmalen von Personen. Abschließend dafür ein besonders schönes Beispiel aus einem Leserbrief (einer Frau): „Eine Gleichstellung der Menschen ‚mit‘ und ‚ohne‘ Behinderung beginnt im Kopf und ist nur möglich, wenn die so genannt ‚Normalbegabten‘ wissen, dass die Gemeinsamkeiten größer sind als die Unterschiede“ (TA030607). Jan Weisser 110 VHN 2/ 2005 4 Diskussion Zusammenfassend bringt die Analyse des öffentlichen Gebrauchs des Begriffs der Behinderung die folgenden Ergebnisse: Behinderung wird im Unterschied zu Nichtbehinderung mit zwei verschiedenen Grundtechniken in einen diskursiven Zusammenhang eingeführt, mit der Bezeichnung eines Vorgangs oder der Bezeichnung einer (Person-)Eigenschaft. In beiden Fällen wird damit die Erfahrung benannt, dass etwas nicht geht, von dem man erwartet, dass es geht. Während die Bezeichnung eines Vorgangs mit dem Begriff der Behinderung gleichförmig und unkompliziert geschieht, erfolgt die Bezeichnung einer Eigenschaft formenvielfältig: Eine Reihe von zusätzlichen Bezeichnungen (unbestimmte, bestimmte und Zusatzbeschreibungen) spezifiziert die Begriffsverwendung und reichert die Markierung eines bloßen Unterschieds mit weiteren Informationen an. Diese betreffen mehrheitlich, jedoch nicht ausschließlich Körpersubjekte. Über die Einführung von Possessivpronomen wird die akteurspezifische Reflexivität zugänglich gemacht, über die Einführung von Bewertungen wird die Erwartungsverletzung direkt thematisiert, und über die Einführung von Gegenmanövern wird versucht, die Differenz gegen „falsche“ Annahmen zu relativieren. Als „falsch“ erweisen sich insbesondere alle Formen der Verdinglichung. Umfang und Inhalt des Begriffs werden in allen Fällen kontextrelativ festgelegt, in Abhängigkeit von Erwartungsstrukturen, die als Bedingungen für Feststellungen performativer Unterschiede operieren. Die Differenz von Behinderung/ Nichtbehinderung erweist sich als autonome Unterscheidungspraxis, welche Differenzen der Art als „angebliche“ oder „verdinglichte“ entmystifiziert und diskriminierende Erwartungskonstrukte kritisiert. Anführungszeichen in der Begriffsverwendung von „Behinderung“ signalisieren genau diesen Übergang. So wird der Begriff der Behinderung empirisch gebraucht. Was könnte dies für die weitere Entwicklung einer Theorie der Behinderung bedeuten? Die Idee der vorliegenden Studie ist es, Informationen über den öffentlichen Gebrauch des Begriffs der Behinderung zu beschaffen und für die Theoriebildung zu nutzen. Die Theorie der Behinderung stand in den letzten Jahren nicht im Vordergrund der Bemühungen, was mit dem Umstand zu tun hat, dass sie selbst stets Teil der Versuche war, Behinderungen zu beschreiben und zu erfassen. Sie wollte selbst einen Begriffsgebrauch festlegen und ihn über wissenschaftliche Verfahren legitimieren. Gerade dadurch ist sie aber immer wieder in die Kritik an den Institutionen und Verfahren im Feld der Behinderung geraten. Die Behindertenbewegung, die Integrationsbewegung, die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Kritik der Disability Studies und Antidiskriminierungsgesetze prägen das Feld der Behinderung gegen das historische Erbe der Ausgrenzung und Pathologisierung (Barnes/ Mercer 2003). Eine Theorie der Behinderung hat heute ohne diese Informationslage weder eine Chance noch eine Legitimation. Ihr Anspruch kann aber nur sein, eine Rekonstruktion der Bedeutungsverschiebungen im Feld der Behinderung zu versuchen, um zu verstehen, wie diese funktioniert und was dabei geschieht (Winance 2003). Mit dieser Positionierung wird eine zusätzliche Ebene mit einbezogen, nämlich Beobachtung zweiter Ordnung (Wetzel 2004). Diese Ebene bietet keinen archimedischen Punkt, aber sie erlaubt es, eine Zone der Auseinandersetzung um Auseinandersetzungen zu gewinnen. Die Aufgabe einer Theorie der Behinderung kann es also nicht sein, Umfang und Inhalt des Begriffs festzulegen - dies geschieht in der und durch die öffentliche Begriffsverwendung respektive in den und durch die Institutionen seines professionellen Gebrauchs. Es geht darum zu verstehen, wie dies geschieht und wer weshalb Überlegenheitsansprüche reklamiert. Das Resultat der hier vorliegenden Forschungsergebnisse, wonach Behinderung im öffentlichen Sprachgebrauch über einen Unterschied der Performanz in Bezug auf Der Begriff der Behinderung und sein Gebrauch 111 VHN 2/ 2005 Erwartungen festgelegt ist, kann in dem Sinne zur Konstruktion des Auges des Beobachters respektive der Beobachterin beitragen. Über kurz oder lang: Um die Theorie der Behinderung sollte es wieder etwas lauter werden. Anmerkungen 1 Die Studie ist ein eigenständiger Teil des Forschungsprojektes zum sonderpädagogischen Wissen, vgl. http: / / www.research-projects.unizh.ch/ phil/ unit62400/ area593/ p3999.htm, 1. 11. 2004. 2 Vgl. http: / / verlag.nzz.ch/ ger/ mediainfo/ docs/ , 1. 11. 2004. 3 vgl. hierzu die Studie von Lindmeier (1993, 125ff; 212), in der er Behinderung als Zusammenhang von Horizont und Faktum rekonstruiert. 4 Die Textstellen sind mit der Zitationsweise (TA = Zeitung, 030408 = Jahr/ Monat/ Tag, je zweistellig notiert) eindeutig identifizierbar Literatur Barnes, Colin; Mercer, Geof (2003): Disability. Cambridge: Polity Press i. a. with Blackwell Publishers Ltd. Bublitz, Hannelore (1999): Diskursanalyse als Gesellschafts-„Theorie“. In: Bublitz, Hannelore; Bührmann, Andrea D.; Hanke, Christine; Seier, Andrea (Hrsg.): Das Wuchern der Diskurse. Perspektiven der Diskursanalyse Foucaults. Frankfurt: Campus, 22 - 48 Cloerkes, Günther (2001): Soziologie der Behinderten. Eine Einführung. 2. Aufl. Heidelberg: Edition Winter Goffman, Erving (1975): Stigma. Über Techniken der Bewältigung beschädigter Identität. Frankfurt: Suhrkamp Keller, Reiner (2004): Diskursforschung. Opladen: Leske + Budrich Lindmeier, Christian (1993): Behinderung - Phänomen oder Faktum? Bad Heilbrunn: Klinkhardt Luhmann, Niklas (1996): Protest. Systemtheorie und soziale Bewegungen. Frankfurt: Suhrkamp Michalko, Rod (2002): The difference that disability makes. Philadelphia: Temple University Press Wetzel, Ralf (2004): Eine Widerspenstige und keine Zähmung. Systemtheoretische Beiträge zu einer Theorie der Behinderung. Heidelberg: Carl- Auer-Systeme Verlag Winance, Myriam (2003): Pourriez-vous être correct lorsque vous parlez des personnes handicapées? Sur la force du discours dans le champ du handicap. In: Handicap - Revue de sciences humaines et sociales 97, 54 - 70 Dr. phil. Jan Weisser Universität Zürich Institut für Sonderpädagogik Hirschengraben 48 CH-8001 Zürich Tel.: ++41 (0) 16 34 31 23 Fax: ++41 (0) 16 34 49 41 E-Mail: weisser@isp.unizh.ch Homepage: www.isp.unizh.ch Jan Weisser 112 VHN 2/ 2005