Vierteljahresschrift für Heilpädagogik und ihre Nachbargebiete
5
0017-9655
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
5_074_2005_4/5_074_2005_4.pdf101
2005
744
Helfen als Beruf -- Gedanken zur Beendigung einer 30-jährigen Hochschullehrertätigkeit
101
2005
Walter Thimm
Es sei unbestritten, dass mit neueren Leitbegriffen wie Empowerment, Selbstbestimmung, Assistenz oder Inklusion wichtige Aspekte gegenwärtiger Heil-(Sonder-)Pädagogik in besonderer Weise akzentuiert werden. Ob sie jeweils aber den Rang eines neuen Paradigmas zugewiesen bekommen sollten, ist mehr als fraglich.
5_074_2005_4_0005
Wo stehen wir? Es sei unbestritten, dass mit neueren Leitbegriffen wie Empowerment, Selbstbestimmung, Assistenz oder Inclusion wichtige Aspekte gegenwärtiger Heil-(Sonder-)Pädagogik in besonderer Weise akzentuiert werden. Ob sie jeweils aber den Rang eines neuen Paradigmas zugewiesen bekommen sollten, ist mehr als fraglich. Es müsste doch den Propheten immer neuer Paradigmata zu denken geben, dass selbst ein so einflussreiches Konzept wie das gerade in Deutschland in vielfältigen Facetten entfaltete Normalisierungsprinzip weder von den skandinavischen Kollegen noch von uns jemals als Paradigma verkündet wurde. Es sollte auch zu denken geben, um wie vieles behutsamer und auch gründlicher in den Jahren etwa von 1975 bis 1985 die Paradigmadiskussion im deutschen Sprachraum geführt wurde, ausgelöst durch ein Symposium zum Begriff der Behinderung und stark beeinflusst von stigmatheoretischen und systemtheoretischen Überlegungen. Es wäre viel gewonnen, wenn in der sonderpädagogischen Scientific Community der fast inflationäre Gebrauch des Begriffes „Paradigma“ beendet würde. Die Heil- und Sonderpädagoginnen und -pädagogen in der Praxis können seit langem damit nichts anfangen. Wir müssen das Wagenrad nicht immer wieder neu erfinden, es wäre schon viel gewonnen, wenn wir die vorhandenen Räder und Rädchen synchron in Bewegung hielten. Programmatisch möchte ich in aller Kürze ein persönliches Fazit zum Stand der Praxis der Behindertenhilfe ziehen, wobei mit dem Begriff der Behindertenhilfe das gesamte System der schulischen, sozialpädagogischen und sozialpolitischen Tätigkeitsfelder gemeint ist. Daraus möchte ich eine mir vordringlich erscheinende Zukunftsaufgabe ableiten. 1. Wir haben große Fortschritte zu verzeichnen auf den unterschiedlichen Ebenen des sonderpädagogischen Fördersystems, des Behindertenhilfesystems insgesamt, bei der Durchsetzung der individuellen Perspektive von besonderem Unterstützungsbedarf. In der Fachliteratur wird dies seit Ende der 80er Jahre des 20. Jahrhunderts als Perspektivenwechsel vom institutionsbezogenen Denken, Planen und Handeln zum personenbezogenen Denken, Planen und Handeln bezeichnet, der individuelle Bedarfslagen ins Auge fasst (so in vielfältigen Facetten des Normalisierungsprinzips, im mehrdimensionalen WHO-Konzept von Behinderung, in der Ausrichtung des BSHG bzw. im SGB IX, in personenbezogenen Konzepten in der Psychiatrie, 326 Helfen als Beruf - Gedanken zur Beendigung einer 30-jährigen Hochschullehrertätigkeit Walter Thimm Trend Für jedes Heft wird ein Repräsentant oder eine Repräsentantin eines heilpädagogischen Fachgebiets dazu eingeladen, einen persönlich gefärbten Kurzbeitrag zu voraussichtlichen Trends der kommenden Jahre in Forschung, Theorie und Praxis zu verfassen. In den ersten Nummern der neuen VHN lassen wir nochmals einige Personen zu Wort kommen, welche die deutschsprachige Heilbzw. Sonderpädagogik in früheren Jahrzehnten maßgeblich geprägt haben. VHN, 74. Jg., S. 326 -334 (2005) © Ernst Reinhardt Verlag München Basel im Begriff der individuellen sonderpädagogischen Hilfe- und Förderbedarfe). Diese Perspektive trägt den modernen, auf individuelle Autonomie abzielenden Bedürfnissen auch im Hinblick auf beeinträchtigte Menschen Rechnung. 2. Die individuumbezogene Perspektive bedarf jedoch dringend - dies zeigt insbesondere die deutsche Entfaltung des Normalisierungsprinzips - der Ergänzung durch eine sozial-räumliche Perspektive, die die Gestaltung des Gemeinwesens in den Blick nimmt. Die Feststellung und Reklamierung von individuellen Hilfen zur Integration und Partizipation (z. B. zur individuellen pädagogischen Förderung in allgemeinen Schulsettings; zum Wohnen, zur Arbeit, zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Familien mit einem behinderten Kind) und deren Legitimationen und legislativen Absicherungen laufen ins Leere, wenn nicht gleichzeitig die Gestaltung der Infrastruktur der nahen sozialen Räume, in denen Partizipation und Integration alltagspraktisch verwirklicht werden müssen, in Angriff genommen wird. Damit wird gesellschaftspolitischen Forderungen Rechnung getragen, die angesichts von Globalisierungs- und Individualisierungsprozessen stärker auf die Gestaltung des Gemeinwesens fokussieren. Die „Entdeckung des Gemeinwesens“ (The spirit of Community; Etzioni 1993) - dies könnte eine Antwort sein auf die negativen Folgen extremer Individualisierungstendenzen. Die Realisierung einer Konzeption meines eigenen Lebens vollzieht sich zunächst einmal in der gemeinschaftlichen Lebenspraxis mit anderen innerhalb eines überschaubaren sozialen Raumes. 3. Die Bemühungen um die Verbesserung der Lage behinderter Menschen und ihrer Familien über die Realisierung regionaler Netze in einer konkreten, überschaubaren Lebensregion sind Teil einer Strategie, die von Rauschenbach als „inszenierte Solidarität“ bezeichnet wird (Rauschenbach 1994). Inszenierte Solidarität als gemeinwesenorientiertes Programm unter Einbeziehung bürgerschaftlichen freiwilligen sozialen Engagements könnte ein notwendiges gesellschaftspolitisches Korrektiv moderner Gesellschaften sein, die ihren Mitbürgerinnen und Mitbürgern auf der einen Seite freiheitliche, normale Lebensformen ermöglichen, also ein Höchstmaß an Individualisierung, auf der anderen Seite aber auch dem Individuum eine höchst riskante Selbstgestaltung abverlangen. Die Forderung nach einer gemeindepsychologisch ausgerichteten und netzwerktheoretisch gestützten Gestaltung einzelner Felder des Behindertenhilfesystems finden also im erweiterten Umfeld gesellschaftstheoretischer Überlegungen eine Stütze. Das fordert zu neuen Reflexionen über die sonderpädagogische Professionalität heraus. Neuakzentuierung unserer Professionalität Unter professionellem Handeln möchte ich in Anlehnung an Zimmerli verstanden wissen: Bereit-Sein zur Verantwortungsübernahme und sich über die kompetente Ausübung einer beruflichen Tätigkeit hinausgehend auch als Bürgerinnen und Bürger für die gesellschaftliche Teilhabe beeinträchtigter Menschen einzusetzen. Voraussetzungen dafür sind folgende Kernkompetenzen (Zimmerli 2001): Reflexive Kompetenz: „Über den Tellerrand hinausschauend“ fachlich fundierte Reflexionen in andere Kontexte einbringen; Kommunikative Kompetenz: Über den Umgang mit den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien hinausgehend sich mit emotionaler Intelligenz in die Rollen und Situationen von Gesprächspartnern hineinversetzen können; Helfen als Beruf 327 VHN 4/ 2005 Lebensweltorientierung Partizipation Gemeinwesenorientierung Abb. 1: Normalisierung als Leitkonzept Kreative Kompetenz: Das heißt „Neues zu denken und mit Neuem umzugehen“ (Zimmerli), man kann auch sagen: Mit Phantasie arbeiten! Lassen sich im Hinblick auf diese durchaus neuen Akzente zur Gestaltung des Systems der pädagogischen und sozialen Hilfen für behinderte Menschen gemeinsame Strukturmerkmale ausmachen für die den unterschiedlichsten Berufen, Institutionen, Leistungsgesetzen und auch Ausbildungsgängen zugeordneten Tätigkeiten? Meine Antwort lautet: Für die unterschiedlichsten, z. T. hoch spezialisierten Tätigkeiten der pädagogischen, sozialen und therapeutischen Berufe könnte eine Rückbesinnung auf eine Theorie des Helfens ein gemeinsames Fundament bilden. Dies ist nicht neu, es gab und gibt viel versprechende Ansätze dazu, die ich im Folgenden ein wenig ans Tageslicht holen möchte. Bausteine zu einer Theorie des Helfens 1931 erschien eine Arbeit des ehemaligen Hilfsschullehrers Fritz Rössel unter dem Titel „Das Helfen in der heilpädagogischen Arbeit“ mit dem bemerkenswerten Untertitel „Beiträge zur Grundfrage der Heilpädagogik“. Im ersten großen theoretischen Entwurf einer Pädagogik der Behinderten nach 1945 (Bleidick 1972) wird Rössels höchst interessante „Phänomenologie des Helfens“ von Bleidick im Zusammenhang mit der zentralen Aufgabenstellung von Heilpädagogik als bedeutsamer Beitrag zur heilpädagogischen Theorie gewürdigt. „Wir wenden uns nun dem Akte des Helfens zu, der, wie wir sehen werden, für uns eine völlig andere Richtung eröffnet. Dabei erkennen wir sofort, dass aus seinem Stamme noch eine ganze Reihe von verwandten Betätigungen hervorsprießen. Wir sprechen von: aushelfen, nachhelfen, mithelfen, behilflich sein, Hilfestellung leisten, fördern, unter die Arme greifen, stützen, beispringen, einspringen, unterstützen, zur Seite stehen, aufrichten, sich einsetzen, etwas abnehmen, berücksichtigen, schonen, vorbeugen, aus dem Wege räumen, schützen, sorgen, pflegen, retten; ja auch: trösten, bedauern und raten können wir in diesem Zusammenhang nennen“ (Rössel 1931, 21). Zu unterschiedlichen Zeiten wurden und werden unterschiedliche Aspekte des Helfens besonders in den Blickpunkt gerückt, einzelne Aspekte bisweilen sogar als alleingültige Paradigmen hervorgehoben unter gleichzeitiger Abwertung anderer Facetten des Helfens. Man denke dabei nur an die Propagierung des Assistenzbegriffes heute und der damit gelegentlich verbundenen Verketzerung z. B. schützender und sorgender und erst recht tröstender oder bedauernder Akte des Helfens (programmatisch etwa in dem Buch „Vom Betreuer zum Begleiter“ [Hähner u. a. 1996]). Wir propagieren ein Dienstleistungskundenmodell, ohne zur Kenntnis zu nehmen, dass im Reflex auf die radikale Professionalisierungskritik der 60er Jahre des letzten Jahrhunderts, welche Experten grundsätzlich als Feinde von Klienten erscheinen ließ, schon in den 70er Jahren von soziologischer Seite einerseits auf die Notwendigkeit der Organisierung und Verberuflichung helfenden Handelns in modernen Gesellschaften, andererseits aber auch auf die Grenzen und die Ergänzungsbedürftigkeit sozialpolitisch gesteuerter professioneller Hilfen hingewiesen wurde. Behindertenhilfe als soziale Dienstleistungen Beginnend im 19. Jahrhundert, dann insbesondere nach 1945 haben sich die Bedürfnisse nach sozialen Dienstleistungen in den Bereichen Beratung, Erziehung, Behandlung, Pflege ungeheuer ausgeweitet. Sozialpolitik ist längst nicht mehr eingegrenzt auf die Steuerung, die Regulierung von Geldströmen, also auf die Sicherung sozialer Einkommensleistungen. Zunehmend an Bedeutung gewonnen haben nicht einkommensbezogene soziale Dienstleistungen. Hierzu zählt auch das berufliche Handeln in der Behindertenhilfe. Dem Ansteigen des Bedürfnisses nach sozialen Dienstleistungen liegt ein tiefgreifender Walter Thimm 328 VHN 4/ 2005 gesellschaftlicher Wandel zugrunde, dem auch die Formen des Helfens unterworfen sind (Luhmann 1973). Zwar sind noch archaische Formen des unmittelbaren, auf gegenseitigen Austausch beruhenden Helfens sowie auch des Helfens im Sinne karitativer Moral vorhanden, als dominierende Form des helfenden Bedarfsausgleiches hat sich aber die Organisation durchgesetzt (Luhmann). Helfer und Hilfsbedürftiger sind gesellschaftlich definierte, organisationsbezogene Rollen. Nichtberufliche, unentgeltliche Formen der Bewältigung von psychischen und sozialen Problemen werden fortschreitend ersetzt durch bezahlte, organisierte professionelle Hilfsmaßnahmen. Das erzeugt in unser aller Bewusstsein einen Zustand des persönlich nicht Verantwortlichseins und ein Klima des „Alles ist machbar“, auch im Behindertensektor. 80 % aller Behinderten seien beruflich einzugliedern, das war die Rehabilitationsphilosophie der 70er und auch noch der 80er Jahre des vorigen Jahrhunderts. Soziale Dienste im System der sozialen Sicherung sind „Versuche monetarisierter, professionalisierter und bürokratisierter Rekonstruktion und Reintegration elementarer sozialer Strukturen und Prozesse, gestörter Kommunikation, Motivation und beschädigter Identität“ (so Gross und Badura 1977). Hilfe wird ihrer Beliebigkeit und Zufälligkeit enthoben, sie wird zu einer zuverlässig erwartbaren Leistung (Luhmann), in den meisten Fällen über Rechtsansprüche abgesichert. Wir müssen aber darüber hinausgehend fragen, ob den Bedürfnissen behinderter Menschen und ihrer Familien allein durch noch so erfolgreich organisierte und bürokratisierte Hilfestrukturen problemadäquat begegnet werden kann. Sperren sich nicht bestimmte Strukturmerkmale der helfenden Beziehung gegen eine monetarisierte und professionalisierte Organisierung? Haben wir für wesentliche Strukturmerkmale der Behindertenhilfe überhaupt schon die richtigen Fragen gestellt? Als zentrales Strukturmerkmal der Beziehung zwischen Helfern und Hilfsbedürftigen möchte ich das Folgende herausstellen: Behinderungen im Sinne von Beeinträchtigungen stellen nicht nur eine aktuelle Bedrohung oder Einschränkung für das betroffene Individuum dar, also etwa im Vollzug bestimmter körperlicher, geistiger, psychischer und sozialer Funktionen, sondern sie können auch eine existentielle Gefährdung der Personagenese für die betroffene Person werden, oder in einer in der Sonderpädagogik geläufigen Formulierung ausgedrückt: Sie können Identität beschädigen! Es kennzeichnet soziale Beziehungen zwischen Behinderten und Nichtbehinderten vom Typus der sozialen Dienstleistung, dass sie nur zu einem Teil als rationale Mittel-Zweck-Beziehung organisierbar sind. Der Klient als Empfänger der sozialen Dienstleistung ist gleichzeitig auch Mitproduzent dieser Dienstleistung. Soziale Dienstleistungsbeziehungen sind auf symmetrische Kommunikation anzulegen. Der Begründungszusammenhang dieser Aussage kann hier nur angedeutet werden: Er geht von der anthropologischen Annahme aus, dass Innen- und Außenaspekt des Selbst dialektisch verschränkt sind, dass Identität nur zu gewinnen ist über immer wieder neue Akte des Ausbalancierens zwischen biographischer Einmaligkeit (persönlicher Identität) und dem Sosein wie Andere (sozialer Identität). Voraussetzung für nicht beschädigte Identität ist es, dass die Austauschbeziehungen zwischen Menschen, also auch zwischen Helfern und Behinderten, nicht ungleichgewichtig verlaufen, dass die Fremddefinitionen, die die Selbstdefinitionen der Interaktionspartner bestimmen, nicht von der einen Seite der anderen aufoktroyiert werden. Diese Gefahr ist aber gegeben, wenn das Verhältnis zwischen Helfern und Hilfsbedürftigen ausschließlich in organisationsbezogenen Rollenverhältnissen definiert ist. Der Behinderte als Hilfeempfänger erfährt sich als mehr oder weniger erfolgreich im Rahmen seiner ebenfalls organisationsbezogen definierten Klientenrolle. Er ist erfolgreich im Sinne schulischer Zielvorstellungen, erfolgreich integriert, erfolgreich im Vollzug alltagspraktischer Tätig- Helfen als Beruf 329 VHN 4/ 2005 keiten usf. Behinderte wie Nichtbehinderte erfahren sich aber wohl kaum als Medien der Menschwerdung des Anderen. Nichtbeschädigte Identität angesichts von Behinderung kann nur erreicht werden, wenn der behinderte Mensch sich in den ihn umgebenden Kommunikationsstrukturen als gleichberechtigt erfährt: als gleichberechtigt im gegenseitigen Anspruch der Kommunikationspartner, durch den Anderen wesentliche Elemente des eigenen Ichs zu erfahren. Das hat weite Folgen für die professionelle Behindertenhilfe. Alle organisierten Interaktionen zwischen behinderten und nicht behinderten Menschen, also alle Veranstaltungen zur Sondererziehung und Rehabilitation von Behinderten, haben sich daran messen zu lassen, inwieweit sie dazu verhelfen, beschädigte Identität angesichts von Beeinträchtigungen zu verhindern. Damit gewinnt Behindertenhilfe als soziale Dienstleistung einen Doppelaspekt: Sie hat erstens immer da, wo Identitätsprozesse bedroht werden, Identität ermöglichende Kommunikationsstrukturen zu praktizieren, und zweitens diesen professionell erprobten symmetrischen Kommunikationsstrukturen im sozialen Umfeld des Behinderten Geltung zu verschaffen. Alle organisierten Interaktionen im Felde der Behindertenhilfe wie auch alle in technologischen Termini formulierten Rehabilitationsziele (Integration, Normalisierung) sind nicht Endziele der Behindertenhilfe, sie bekommen Mittelcharakter: Sie sind Mittel zur Etablierung symmetrischer personaler Kommunikation. Diese klärende Unterscheidung zwischen Mittel und Ziel könnte m. E. die zum Teil unsachlichen Diskussionen über das Normalisierungsprinzip und über die Integration versachlichen. Ich sprach von weit reichenden Folgen, die eine Bestimmung der Behindertenhilfe als ein spezieller Typus sozialer Dienstleistungen hat, der individuelle Identitätsprozesse angesichts von Beeinträchtigungen ermöglichen solle. Das betrifft insbesondere die Einbeziehung von nicht professionellen Hilfestrukturen in das Hilfe- oder Dienstleistungssystem. Partielle Renaturalisierung sozialer Dienstleistungen - Bürgerschaftliches Engagement Professionelle Behindertenhilfe bekommt eine zusätzliche Dimension, nämlich symmetrische personale Kommunikation mit behinderten Mitmenschen zu praktizieren, die mit unseren derzeitigen Vorstellungen über öffentlich bezahlte Tätigkeiten nicht in Übereinstimmung zu bringen ist. Wir stehen in der Schwierigkeit - neben aller Bedürftigkeit behinderter Menschen nach materiellen Hilfen - gemeinsam mit diesen Menschen und für sie spezielle Bedürfnisse im immateriellen Bereich der menschlichen Kommunikation und Interaktion zu artikulieren und durchzusetzen, Bedürfnisse, die von der Öffentlichkeit in der Regel in die Privatsphäre abgedrängt werden. Die Öffentlichkeit ist ihrerseits gar nicht mehr in der Lage, solche elementaren Hilfeleistungen zu erbringen. Im Verlaufe der Professionalisierung helfenden Handelns hatte sich nun gezeigt: Je mehr Bedürfnislagen als Fälle von öffentlicher Hilfsbedürftigkeit in das sozialpolitische System überführt werden, umso mehr werden nicht professionelle Hilfspotentiale zerstört. Dieser Gesichtspunkt spielt in der sozialpolitischen Diskussion mehr und mehr eine Rolle. Mit Nachdruck wird in den letzten Jahren die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements als neue ehrenamtliche Tätigkeit propagiert. „Der Umfang von öffentlichen sozialen Dienstleistungen kann nicht einfach schlechthin als Indikator für das soziale Engagement eines Staates angesehen werden - er könnte auch ein Indikator für die Zerstörung elementarer nicht professioneller Formen des Helfens in der Gesellschaft sein“ (so formulierten es schon 1977 Gross und Badura). Die professionelle Behindertenhilfe wird mit solchen Überlegungen einerseits auf Grenzen verwiesen, andererseits aber auch darauf, dass Professionalität im vorhin aufgezeigten Sinne über den definierten beruflichen Auftrag hinausgehend die Bereitschaft zum bürgerlichen Engagement erfordert. Walter Thimm 330 VHN 4/ 2005 Es gehört zum professionellen Auftrag der Behindertenpädagogen, wie eingangs schon erwähnt, neben allen berechtigten Bemühungen um die Optimierung des organisatorisch Machbaren sozusagen im Binnenbereich der Sonder(Behinderten-)pädagogik gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen, indem beispielhaft im System der Behindertenhilfe die auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen notwendige Verknüpfung von professionellen organisierten und nichtprofessionellen informellen Strukturen des Helfens geleistet wird. Das geschieht über die Vernetzung einer regionalen Infrastruktur, deren Ausgangspunkt die je spezifischen regionalen Lebenslagen sind. Behindertenpädagogen haben sich also neben ihren Bemühungen um Kooperation mit den anderen Hilfestrukturen um eine „partielle Renaturalisierung personenbezogener sozialer Dienstleistungen“ (Gross, Badura 1977) zu kümmern, also: um den Aufbau von Strukturen bürgerlichen sozialen Engagements. Regionale Infrastruktur Die Widerstände des professionellen Systems gegen eine solche partielle Renaturalisierung der Behindertenhilfe sind dabei nicht zu unterschätzen. Etablierte Träger, Organisationen und Einrichtungen müssten Grenzen ihrer Möglichkeiten eingestehen, Grenzen, die nicht allein auf mangelnder finanzieller Unterstützung beruhen, sondern sich aus der Struktur der helfenden Beziehung als einer primär kommunikativen Leistung in Organisationen ergeben. Die Einsicht in die Grenzen des organisatorisch Machbaren müsste zuerst bei den in sozialen Diensten beruflich Tätigen vorhanden sein, ehe sich diese in die Öffentlichkeit vermitteln ließe. „Ein großes und reiches Arbeitsfeld eröffnet sich hier noch für alle Betätigung, in der helfende Arbeit organisiert und beruflich ausgeübt wird, denn der gesamte Umfang menschlicher Betätigungen und Verhaltungsweisen kann Gegenstand des Helfens werden. Es ist für uns ohne weiteres ersichtlich, dass die Fülle der subtilen methodischen Kleinarbeit, wie sie täglich in der heilpädagogischen Arbeit geleistet wird, in diese Formenlehre des Helfens einströmt, dass sie aber nun in begrifflicher Durchdringung einheitlich erfasst und in straffe Zusammenhänge gebracht werden kann. Wohl sind es Liebe und Feinfühligkeit, Mühe und Geduld, die letzten Endes über Erfolg oder Misserfolg entscheiden, aber dennoch brauchen wir nicht minder eine solide begriffliche Grundlage der Formen des Helfens, die sich aus einer Einsicht in das Wesen des Helfens wohl gewinnen lässt“ (Rössel 1931, 86). Helfen als Beruf 331 VHN 4/ 2005 Familienpolitik Arbeitsmarktpolitik Kinder- und Jugendhilfe Behindertenhilfe Bürgerschaftliches Engagement Schulentwicklung Regionale Lebenslagen Abb. 2: Hilfen für behinderte Menschen und ihre Familien Forderungen für die Zukunft Hier lassen sich folgende Punkte benennen: • Die parzellierte professionelle Behindertenhilfe mit den Tendenzen zur ökonomischen Rechtfertigung ihrer Forderungen an das sozialpolitische System kann eine einheitliche bedürfnisorientierte Ausrichtung aller Hilfen für behinderte Menschen nicht sicherstellen. Dafür sind Institutionen u. a. zu häufig eher am Eigenbedarf als an den Bedürfnissen ihrer Klienten orientiert. • Eine kommunikationstheoretische Bestimmung der Behindertenhilfe ist stärker zu akzentuieren (vgl. Beck 1994). • Eine Analyse des Wesens helfender Beziehungen zeigt die Notwendigkeit eines nicht professionellen komplementären Systems der Behindertenhilfe (Laiensystem, freies bürgerschaftliches Engagement). Die Zukunftsaufgabe der professionellen Behindertenhilfe liegt neben der Wahrung, Sicherung und dem Ausbau organisierbarer sozialer Dienstleistungen für behinderte Menschen vor allem in der Initiierung und vielfältigen Unterstützung von Interaktionsfeldern im Umkreis von Behinderten. Schrittweise Deinstitutionalisierung der Behindertenhilfe und Schaffung dezentralisierter, nicht professioneller Hilfestrukturen sind parallel voranzutreiben, eben eine partielle Renaturalisierung helfender Tätigkeiten. Die schon in den 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts erhobene Forderung nach partieller Renaturalisierung sozialer Dienstleistungen (Gross/ Badura 1977; Thimm 1978) findet seit einigen Jahren Bestätigung in den Diskussionen um die so genannten postmodernen Gesellschaften, deren Tendenzen zur Entstandardisierung von Lebensläufen angesichts extremer Individualisierungsprozesse durch bürgernahe regionale Politikkonzepte abgefangen werden sollten (vgl. Abb. 2: Regionale Infrastruktur; ausführlicher dazu: Thimm 1999). Unsere Forschungsarbeiten des letzten Jahrzehnts haben solche Überlegungen zur Entwicklung regionaler Integrationskonzepte ausdrücklich in diese Zusammenhänge gestellt. Grenzen professionellen Helfens - Grenzen der Machbarkeit Wir sollten also wieder die Vielfalt der Aspekte helfenden Handelns, wie bei Rössel aufgezeigt, in den Blick nehmen. Dabei kann uns bewusst werden, dass helfendes Handeln als Beruf notwendigerweise aus der Komplexität des Helfens selektiert. Es zeigt uns Grenzen unseres Berufshandelns auf, Grenzen des Machbaren, aber auch die Ergänzungsbedürftigkeit unserer Tätigkeiten. Eine Pädagogik, eine Heilpädagogik, Sozialarbeit und Sozialpolitik für Menschen mit Beeinträchtigungen, die die Tatsache verdrängen, dass ihre Hilfeangebote die mit Lebensbeeinträchtigungen einhergehenden Fragen nach dem individuellen Sinn von körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen nicht automatisch beantworten, eine solche Behindertenhilfe degeneriert zur bloßen Sozialtechnologie. Professionelle Helferinnen und Helfer, die in ihrem beruflichen Handeln nicht anerkennen, dass Krankheiten, Gebrechlichkeiten, Leiden und Sterben, Fragen nach dem Sinn des Lebens über das Erfahrbare und Machbare hinausführen, solche Helferinnen und Helfer drohen zu atrophieren. Sie stilisieren sich möglicherweise zum frustrierten hilflosen Helfer, oder sie werden zu Machern, bloßen Bewerkstelligern (Kobi 1985), statt sich der „gemeinsamen Daseinsgestaltung“ in Lebensfeldern der Behindertenhilfe zu stellen. Eingespannt zwischen Zeugung und Sterben erweist sich Hilfsbedürftigkeit als ein Signum menschlicher Existenz schlechthin. Angesichts dieser „ontologischen Schwäche- und Hilfsbedürftigkeit“ (Schipperges 1980) zeigen Walter Thimm 332 VHN 4/ 2005 sich Grenzen des Machbaren. Daran zu erinnern, immer wieder - denken wir nur an die aktuellen Diskussionen um die Reproduktionsmedizin -, auch das ist unsere Aufgabe. Von diesen anthropologischen Grundtatsachen ausgehend, könnten Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen mit anderen Bürgern, geleitet vom Konzept der Normalisierung, aktiv in mit behinderten Menschen geteilten Lebensräumen an der Gestaltung dieser konkreten Lebenswelten mitwirken, damit solche Sozialräume Sinnerfahrungen ermöglichen, für alle Beteiligten. Solche Sinnerfahrungen in Alltagswelten sind Voraussetzung für komplexere Überzeugungen, mit sich und der Welt in Übereinstimmung zu sein oder, um es wieder einmal mit dem geläufigen Begriff zu sagen: um Identität zu ermöglichen. „Sicher ist angesichts dieser Studie die Frage berechtigt, was denn nun aus ihr herausgekommen und ob für die Weiterführung heilpädagogischer Arbeit etwas gewonnen sei. Schließlich spiegeln sich in ihr doch nur die Tatbestände, die wir in ihrem Wirklichkeitsbereich vorfinden. In der Tat, ein anderes war auch gar nicht beabsichtigt, denn mit der Umreißung der schon immer geleisteten Arbeit, mit der schlichten Fixierung der in ihr befindlichen Bestände und mit einer Reflexion auf sie hat das heilpädagogische Denken noch vollauf zu tun. Aber es möge nicht verkannt werden, dass aus einer solchen Auffassung die eigene innere Stellung befestigt wird und das frohe Gefühl entsteht, es sei doch nicht vergeblich, nach einem charakteristischen Zuge zu suchen und ihn so zu bestimmen, dass er sich als tragfähig erweist, die mannigfachen Probleme gewissermaßen auf eine Formel zu bringen und sie einheitlich aus einem Grund zu entwickeln. Und wenn es sich herausstellen sollte, dass diese Auffassung nur eine Vorstufe für eine noch umfassendere und tiefergreifendere gewesen wäre, auch dann hätte es sich wohl gelohnt, sie einmal aufzunehmen und durchzuführen. Gewiss enthält sie noch manche Lücke, wohl auch noch manche Unklarheit, aber schließlich ist es das Unklare und das Unfertige, das Zweifelhafte und Quälende, was uns immer wieder zu neuer Arbeit antreibt“ (Rössel 1931, 88). Ich sagte: Helfendes Berufshandeln selektiert notwendigerweise aus der Komplexität des Helfens, wie sie in der ersten Textpassage von Rössel zu den „Akten des Helfens“ deutlich wird. Damit nun unsere professionellen, selektierenden Bestimmungen von Hilfsbedürftigkeiten (Sonderpädagogischer Förderbedarf ist zum Beispiel eine solche Selektion aus anderen, manchmal viel bedrängenderen Hilfsbedürftigkeiten eines Kindes), damit nun unser spezieller Blick auf Bedürfnisse eines anderen Menschen diesen Menschen nicht auf unsere beruflichen Teilaspekte reduziert, ihn damit möglicherweise zum Objekt degradiert, bedarf es einer alle Aspekte beruflicher wie alltäglicher helfender Beziehungen umfassenden Grundausrichtung auf den anderen Menschen. Dieser Modus des Annäherns an den Anderen, um ihn zu erkennen als den Anderen und nicht um seiner habhaft werden zu können, ist in der jüdisch-christlichen Tradition die Liebe. Auf der höchsten Stufe der Erkenntnis nähere ich mich dem Anderen voller Sympathie in Liebe. Ohne sie ist nichts. Anmerkungen 1 Nach Abfassung des ursprünglichen Textes als Abschlussvorlesung erschien von Christian Lindmeier (2001): Fritz Rössels Versuch einer erziehungswissenschaftlichen Grundlegung heilpädagogischer Theoriebildung auf phänomenologischer Grundlage. In: Zeitschrift für Heilpädagogik. Diese Arbeit fand im vorliegenden Text keine Berücksichtigung mehr. 2 Eine Dissertation von Ralf Drabent führt die angesprochenen Gedanken zu einer Theorie des Helfens, in der auch das freiwillige bürgerschaftliche Engagement verortet ist, weiter (Sluzalek-Drabent, Ralf [2005]: Berufliches Helfen und freiwilliges soziales Bürgerengagement. Hamburg: Dr. Kovac Verlag) Literatur Antor, G. (2001): Helfen, Hilfe. In: Antor, G.; Bleidick U. (Hrsg.): Handlexikon der Behindertenpädagogik. Stuttgart/ Berlin/ Köln: Kohlhammer, 25 - 27 Helfen als Beruf 333 VHN 4/ 2005 Beck, I. (1994): Neuorientierung in der Organisation pädagogisch-sozialer Dienstleistungen für behinderte Menschen. Zielperspektiven und Bewertungsfragen. Frankfurt: Lang Bleidick, U. (1972): Pädagogik der Behinderten. Grundzüge einer Theorie der Erziehung behinderter Kinder und Jugendlicher. Berlin: Marhold Etzioni, A. (1995): Die Entdeckung des Gemeinwesens. Ansprüche, Verantwortlichkeiten und das Programm des Kommunitarismus. Stuttgart: Schaefer-Poeschel Gross, P.; Badura, B. (1977): Sozialpolitik und soziale Dienste: Entwurf einer Theorie personenbezogener Dienstleistungen. In: Soziologie und Sozialpolitik, hrsg. von Chr. v. Ferber u. F.-X. Kaufmann. Opladen: Leske + Budrich Hähner, U.; Niehoff, U.; Sack, U.; Walther, H. (Hrsg.) (1996): Vom Betreuer zum Begleiter. Eine Neuorientierung unter dem Paradigma der Selbstbestimmung. Marburg: Lebenshilfeverlag Kobi, E. E. (1985): Personenorientierte Modelle der Heilpädagogik. In: Handbuch der Sonderpädagogik, Bd. 1 (Theorie der Behindertenpädagogik). Berlin: Marhold Luhmann, N. (1973): Formen des Helfens im Wandel gesellschaftlicher Bedingungen. In: Gesellschaftliche Perspektiven der Sozialarbeit, Bd. 1. Neuwied/ Berlin: Luchterhand Rauschenbach, T. (1994): Inszenierte Solidarität: Soziale Arbeit in der Risikogesellschaft. In: Beck, U.; Beck-Gernsheim, E. (Hrsg.): Riskante Freiheiten. Individualisierung in modernen Gesellschaften. Frankfurt: Suhrkamp Rössel, F. (1931): Das Helfen in der heilpädagogischen Arbeit (Beiträge zur Grundfrage der Heilpädagogik). Halle: Marhold Schipperges, H. (1985): Homo patiens. Zur Geschichte des kranken Menschen. München: Piper Thema: Professionalität und Nächstenliebe (1989). In: Zur Orientierung 4, 14 - 18 Thimm, W. (1978): Versuch einer Ortsbestimmung professioneller Behindertenhilfe. In: Dokumentation Werkstättentag ’78. 1. Bundeskonferenz Werkstätten für Behinderte. Düsseldorf Thimm, W. (1983): Helfen als Beruf. In: Geistige Behinderung, 204 - 210 Thimm, W. (1987): Zur Normativität heil-(sonder-, behinderten-)pädagogischen Handelns. In: Forschung und Lehre für die Sonderpädagogische Praxis, hrsg. v. Haeberlin, U.; Amrein, Ch. Bern: Haupt, 43 - 65 Thimm, W. (1999): Gleichheit und Verschiedenheit. Über Zieldimensionen behindertenpädagogischen und sozialpolitischen Handelns. In: Schmetz, D.; Wachtel, P. (Hrsg.): Entwicklungen, Standorte, Perspektiven. Sonderpädagogischer Kongress 1998. Würzburg, 296 - 303 (auch www.vds-bundesverband.de) Thimm, W. (2001 a): Leben in Nachbarschaften - Struktur und Konzeption eines gemeindenahen Systems besonderer pädagogischer Unterstützung. Bildungspolitisches Symposium Hamburg 12. Oktober 2000. In: Zeitschrift für Heilpädagogik 9 Thimm, W. (2001 b): Leid, Leiden. In: Antor, G.; Bleidick, U. (Hrsg.): Handlexikon der Behindertenpädagogik. Stuttgart u. a.: Kohlhammer, 80 - 82 Zimmerli, W. Ch. (2001): Wiederkehr der Eliten. Gesellschaftliche Führungsverantwortung als Herausforderung. In: Renovatio. Zeitschrift für das interdisziplinäre Gespräch 57, 8 - 18 Prof. Dr. Walter Thimm Pirschweg 17 D-26160 Bad Zwischenahn Walter Thimm 334 VHN 4/ 2005
