eJournals Vierteljahresschrift für Heilpädagogik und ihre Nachbargebiete75/3

Vierteljahresschrift für Heilpädagogik und ihre Nachbargebiete
5
0017-9655
Ernst Reinhardt Verlag, GmbH & Co. KG München
5_075_2006_3/5_075_2006_3.pdf71
2006
753

Empowerment

71
2006
Georg Theunissen
In den letzten Jahren haben Leitgedanken unter dem Stichwort „Empowerment“ im Bereich der Heilpädagogik und Behindertenhilfe Eingang gefunden. Dabei wird Empowerment jedoch nicht selten als Schlagwort benutzt, das in der Gefahr steht, zu einer Ideologie und Leerformel zu gerinnen. Der vorliegende Beitrag greift dieses Problem auf und versucht auf dem Hintergrund einer kritischen Begriffsreflexion Konturen eines tragfähigen Empowerment-Konzepts als Wegweiser moderner Behindertenarbeit aufzuzeigen.
5_075_2006_3_0004
Einleitende Bemerkungen Der Begriff Empowerment stammt aus den USA. Wenngleich seine Wurzeln ins 19. Jahrhundert der US-amerikanischen Sozialgeschichte zurückreichen, begegnen wir ihm zum ersten Mal Ende der 50er Jahre in Bürgerrechtsbewegungen der schwarzen Minderheitsbevölkerung (black empowerment). Diese Bewegungen, die sich durch kollektive Prozesse der Selbst-Aneignung von politischer Macht (policy making), durch ein Eintreten für Chancengleichheit, Gerechtigkeit, Partizipation und politische Mitsprache profilierten, waren in der nachfolgenden Zeit inspirierend für andere Gruppen in gesellschaftlich marginaler Position, so zum Beispiel für Eltern behinderter Kinder, für die Independent-Living-Bewegung von Menschen mit Körper- oder Sinnesbehinderungen oder für Selbstvertretungsgruppen (People First) von Menschen mit Lernschwierigkeiten bzw. geistiger Behinderung (hierzu ausführlich Theunissen/ Plaute 2002). Nicht selten wird Empowerment mit „Selbstbefähigung“, „Selbstermächtigung“ oder „Selbstbemächtigung“ übersetzt. Solche Begriffsbestimmungen greifen jedoch zu kurz und werden dem Anliegen nicht gerecht, welches der Autor mit dem Empowerment-Konzept verbindet. Dieses lässt sich durch vier Zugänge erfassen: 1. verweist Empowerment auf individuelle Selbstverfügungskräfte, vorhandene Stärken oder Ressourcen, die es dem Einzelnen ermöglichen, eigene Lebensumstände zu kontrollieren, Probleme, Krisen oder Belastungssituationen aus eigener Kraft zu bewältigen sowie ein relativ autonomes Leben zu führen. 2. wird Empowerment mit einer politisch ausgerichteten Durchsetzungskraft verbunden, indem sich zum Beispiel Gruppen behinderter Menschen oder Eltern behinderter 213 Fachbeitrag VHN, 75. Jg., S. 213 -224 (2006) © Ernst Reinhardt Verlag München Basel Empowerment - Als Konzept für die Behindertenarbeit kritisch reflektiert Georg Theunissen Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ■ Zusammenfassung: In den letzten Jahren haben Leitgedanken unter dem Stichwort „Empowerment“ im Bereich der Heilpädagogik und Behindertenhilfe Eingang gefunden. Dabei wird Empowerment jedoch nicht selten als Schlagwort benutzt, das in der Gefahr steht, zu einer Ideologie und Leerformel zu gerinnen. Der vorliegende Beitrag greift dieses Problem auf und versucht auf dem Hintergrund einer kritischen Begriffsreflexion Konturen eines tragfähigen Empowerment-Konzepts als Wegweiser moderner Behindertenarbeit aufzuzeigen. Schlüsselbegriffe: Empowerment, Assistenz, Empowerment-Kritik ■ Empowerment - Critical Reflections on a Concept for Special Education Summary: Over the past few years, “empowerment” as a leading idea for special education and assistance for disabled people has become more and more popular. But “empowerment” is often used as a catchword, which runs the risk to ossify as an ideology or an empty term. The author takes up this problem and against the background of a critical reflection of concepts he tries to delineate the contours of a sustainable empowerment concept for modern special education for disabled individuals. Keywords: Empowerment, assistance, empowerment criticism Kinder für einen Abbau von Benachteiligungen und Vorurteilen, für „Barrierefreiheit“, rechtliche Gleichstellung und Gerechtigkeit engagieren. 3. steht Empowerment im reflexiven Sinne für einen selbstbestimmten Lern- und Handlungsprozess, in dem zum Beispiel behinderte Menschen oder Eltern behinderter Kinder ihre Angelegenheiten selbst in die Hand nehmen, sich dabei ihrer Kompetenzen bewusst werden, sich in eigener Regie Wissen und Fähigkeiten aneignen und soziale Ressourcen, u. a. auch selbstorganisierte Gruppenzusammenschlüsse, nutzen. 4. wird Empowerment auch im transitiven Sinne benutzt, indem zum Beispiel behinderte Menschen oder Angehörige angeregt, ermutigt und in die Lage versetzt werden, eigene (vielfach verschüttete) Stärken und Kompetenzen zur Selbstgestaltung und Kontrolle der Lebenswelt zu entdecken, zu entwickeln und zu nutzen. An dieser Stelle steht Empowerment für eine professionelle Praxis. Menschenbild und Wertebasis Der Empowerment-Ansatz hat mit der Gepflogenheit gebrochen, die Kultur des Helfens an Defiziten oder Auffälligkeiten zu orientieren. Stattdessen wird eine sog. Stärken-Perspektive (Weick u. a. 1989, 352f) fokussiert, welcher die Annahme zugrunde liegt, dass jede Person über eine „selbstheilende“ und protektive Kraft (resilience) verfügt, die nicht allein aus personinhärenten Merkmalen, sondern aus dem Zusammenspiel individueller und sozialer Ressourcen resultiert. Soziale Schutzfaktoren beziehen sich insbesondere auf die Verfügbarkeit einer Vertrauensperson sowie auf das Vorhandensein von „Enabling Niches“ im Sinne schützender, haltgebender und entwicklungsfördernder Netzwerke (dazu Saleebey 1997; Theunissen 2006). Die Philosophie der Stärken hat im Empowerment-Konzept zu handlungsbestimmenden Grundeinsichten geführt, stichwortartig seien genannt: - die Abkehr vom Defizit-Blickwinkel - die unbedingte Annahme des Anderen und die Akzeptanz seines So-Seins - das Vertrauen in individuelle und soziale Ressourcen - der Respekt vor der Sicht des Anderen und seinen Entscheidungen - die Akzeptanz unkonventioneller Lebensentwürfe - der Respekt vor der „eigenen“ Zeit und vor „eigenen“ Wegen des Anderen - der Verzicht auf etikettierende, entmündigende und denunzierende Expertenurteile - die Grundorientierung an der Rechte-Perspektive, der Bedürfnis- und Interessenlage sowie der Lebenszukunft des Betroffenen. Diese Grundeinsichten (dazu Herriger 2002; Theunissen 2000) verweisen auf den ethischen Werterahmen, der aus der Anfangszeit der Empowerment-Bewegungen (civil rights movement) resultiert und das Fundament der Empowerment-Praxis bildet. Ein zentraler Grundwert ist die Selbstbestimmung des Menschen, die in dem von uns vertretenen Empowerment-Ansatz sozial vermessen wird (Theunissen 2000; Theunissen/ Plaute 2002). Ein zweiter ethischer Grundpfeiler ist die „kollaborative und demokratische Partizipation“ (Prilleltensky 1994), die besagt, dass Menschen, die von Entscheidungen betroffen sind, ein Recht auf Anhörung, Mitsprache und Mitbestimmung haben. Der dritte ethische Bezugspunkt betrifft eine „faire und gerechte Verteilung von Ressourcen und Lasten in der Gesellschaft“ (Prilleltensky 1994). In seinem Fokus steht die Frage nach sozialer Benachteiligung und Ausgrenzung gesellschaftlicher Gruppen sowie das Eintreten für soziale Gerechtigkeit, Chancengleichheit und Inklusion. Handlungsebenen Die Wertebasis des Empowerment-Konzepts, das sich vor allem auf die Arbeit mit Erwachsenen bezieht, kommt auf vier Handlungsebenen zum Tragen: Georg Theunissen 214 VHN 3/ 2006 Die subjektzentrierte Ebene fokussiert in erster Linie Wege, die den Einzelnen zur Entdeckung individueller Stärke anstiften und zur Entwicklung neuer Lebenskräfte und Handlungskompetenzen (Bewältigungsmuster) verhelfen soll. Hierzu nutzt die Empowerment-Praxis Methoden und Angebote wie z. B. Einzelhilfe (persönliche Lebensstil- oder individuelle Hilfepläne), Beratung, stärkenorientierte Biografiearbeit, soziales Kompetenztraining, Unterstützungsmanagement (Case Management) und Unterstützerkreise (circle of supports; circle of friends). Auf gruppenbezogener Ebene kommt es zu einer engen Verschränkung von sozialer Gruppenarbeit, Konsultation und sozialer Netzwerkarbeit. Ein Arbeitsschwerpunkt bezieht sich auf die (Wieder-)Herstellung von tragfähigen Beziehungen und Verbindungen privater Netzwerke (Familien, Freundeskreis, Nachbarschaften), so dass soziale Ressourcen und soziale Unterstützung im vertrauten Nahbereich verfügbar sein können. Ferner bezweckt die Empowerment-Praxis die Entwicklung, Förderung und Unterstützung von Selbsthilfe-Initiativen und Selbstvertretungsgruppen wie People First sowie die Vernetzung solcher Systeme auf überregionaler Ebene, so dass sich Menschen mit gleich gelagerten Anliegen und Interessen zusammenfinden und politisch einmischen können (policy making). Wertgeschätzt und unterstützt werden gleichfalls das Peer Counseling oder Projekte wie „Eltern beraten Eltern“, die Betroffene als Experten in der Zusammenarbeit mit Fachleuten und Behörden ausweisen (Turnbull/ Turnbull III 1997, 180ff). Da viele (geistig) behinderte Menschen in (großen) Einrichtungen leben, macht es für die Empowerment-Praxis Sinn, auch die institutionelle Ebene zu beleuchten, um gemeinsam mit den Betroffenen (bzw. stellvertretend im Interesse derer, die nicht für sich selber sprechen können) und ihren Bezugspersonen (Mitarbeitern) einen institutionellen Veränderungsbedarf (Organisationsentwicklung) zu erschließen. Dieser bezieht sich sowohl auf die Entlegitimierung und den Abbau von Hierarchien, Zentralinstanzen und Bürokratien zugunsten der Schaffung demokratischer Entscheidungsstrukturen und Partizipationsformen (z. B. Empowerment-Zirkel; Empowerment-Evaluation) als auch auf Möglichkeiten einer Deinstitutionalisierung durch gemeindeintegrierte, häusliche Wohnangebote in Verbindung mit sozialen Netzen sowie formellen und informellen Unterstützungssystemen. Schließlich geht es auf der Ebene der Gemeinde und der Sozialpolitik um Möglichkeiten und Prozesse politischer Einmischung (policy making) und Einflussnahme durch Betroffene. Empowerment steht hier für Adressatenbeteiligung und wendet sich gegen die Gepflogenheit von Sozialverwaltungen und Wohlfahrtsverbänden, Konzepte (psycho-)sozialer und rehabilitativer Hilfen weitgehend unter Ausschluss Betroffener zu planen und umzusetzen. Konsequenzen für das professionelle Handeln Das Empowerment-Konzept hat mit der hier anskizzierten Struktur eine neue Kultur der Unterstützung auf den Weg gebracht, die anstelle einer paternalistischen Heilpädagogik oder bevormundenden Fürsorglichkeit eine Arbeitsbeziehung vorsieht, die auf Anerkennung der Gleichberechtigung zwischen Professionellen und Betroffenen beruht und der helfenden Instanz ein spezifisches Profil und Aufgabenspektrum auferlegt hat (dazu ausführlich Herriger 2002, 209ff), welches im Wesentlichen auf die Stärkung der Adressaten als Regisseure der eigenen Entwicklung und kompetente Mitgestalter des Sozialen zielt. Ein solches Aufgabenspektrum lässt sich freilich nicht generalisieren, sondern nur zielgruppenbezogen erschließen. Wir können uns dies an den Extremen verdeutlichen: Menschen mit Körper- oder Sinnesbehinderungen, die für sich selber sprechen können, favorisieren eine „Persönliche Assistenz“, bei der die Definitionsmacht ausschließlich in ihrer Kompetenz liegt Empowerment - kritisch reflektiert 215 VHN 3/ 2006 (Steiner 2002). Dieses Modell stößt bei vielen Menschen mit geistiger Behinderung auf „unüberwindliche Schwierigkeiten“ (Speck 2001, 34). Daher wurde von uns für diesen Personenkreis ein spezielles Assistenz-Modell entworfen (ausführlich Theunissen 2000), das (pädagogische) Professionalität im Sinne von Empowerment verkörpern soll. Ein wichtiger Aspekt, der in diesem Modell Eingang gefunden hat, ist die Erkenntnis, dass Menschen mit geistiger Behinderung sehr häufig eine vertrauensvolle Bezugsperson benötigen, die sich nicht auf die Rolle eines Ausführungsgehilfen zurückziehen darf, sondern mehrere Funktionen und Aufgaben im Dienste der Betroffenen erfüllen muss. Eine solche Assistenz (Unterstützung) muss als Empowerment-Arbeit immer ihrem ethischen Werterahmen verpflichtet sein, und sie ist in der direkten (Alltags-)Arbeit nur dann legitim, wenn sie vom Betroffenen aus (subjektzentriert), mit ihm gemeinsam (kooperativ) und je nach Schwere der kognitiven Beeinträchtigung auch für ihn (antizipatorisch) erschlossen wurde. Kritische Rückfragen und Reflexion Wenngleich vieles von dem bisher Gesagten verheißungsvoll klingt, sollten wir uns kritischen Rückfragen und einer Reflexion des Empowerment-Konzepts unter besonderer Berücksichtigung der Behindertenarbeit nicht verschließen: 1. Hiesige Verfechter des Empowerment verweisen gerne auf das Vorbild USA. Richtig ist, dass gerade dort Empowerment auf eine lange Tradition und seinen Ursprung zurückblicken kann und inzwischen viele lebensweltliche Systeme (Kommunen, öffentliche Institutionen, Bildungsprogramme, Konzepte Sozialer Arbeit, Unternehmen u. a.) erfasst hat. Wenngleich Empowerment in den USA viel Zuspruch erfährt und allem Anschein nach zu einer Art „Lebensform“ avanciert ist, dürfen freilich hintergründige Aspekte und Schattenseiten dieser Entwicklung nicht ausgeblendet werden. Genau das kommt häufig zu kurz. So wird nicht selten übersehen, dass sich heute in den USA unter dem Stichwort „Empowerment“ Vorstellungen und soziale Interessen unterschiedlicher Provenienz (von Bürgerrechtsbewegungen bis hin zum Wirtschaftsmanagement) vermengt haben, die über alle Wurzeln und Differenzierungen hinweg einen gemeinsamen Nenner in der Kritik am Bestehenden und in der Präferenz für Veränderungen durch Autonomie-Modelle dokumentieren. Dadurch aber wird die Gefahr eklatant, dass Empowerment zu einem vollmundigen Schlagwort, ja, zur Ideologie gerinnt. In der Tat haben wir es in den USA immer auch mit Empowerment-Modellen im Zeichen eines Wirtschaftsliberalismus zu tun, die dem sozialen Ethos kontrapunktisch gegenüberstehen. Ferner darf nicht verkannt werden, dass der hohe Zuspruch des Empowerment in den USA mit einer gesellschaftlichen Entwicklung korrespondiert, die einen kontinuierlichen Sozialhilfeabbau dokumentiert und seit geraumer Zeit die Kluft zwischen Armen und Reichen immer größer werden lässt (Krugman 2002). Die sozialen Folgeprobleme dieser Entwicklung sollen durch verstärkte Bürgerarbeit (volunteering) abgefedert werden - aber ist nicht „Rechte ohne Ressourcen zu besitzen…ein grausamer Scherz“? (Rappaport 1985, 268). Es bleibt zu hoffen, dass sich die hiesige Orientierung an den US-amerikanischen Verhältnissen in Grenzen hält und nicht in einer subtilen Anpassung verliert; und für die Rezeption des Empowerment bedeutet dies, die Gegenwartserscheinungen in den USA beständig wachsam und kritisch zur Kenntnis zu nehmen, um die Chancen des Empowerment-Konzepts nicht leichtfertig zu verspielen. 2. Die Tatsache, dass es kein allgemein akzeptiertes Verständnis von Empowerment gibt, macht - wie oben angedeutet - den Begriff ideologieanfällig. Daher halten wir es für wichtig, genau anzugeben, was Empowerment bedeutet. Das von uns vertretene Empowerment-Konzept steht in der Tradition der US-amerikanischen Bürgerrechtsbewegung, insbesondere des Schwarzen Amerika. Vor diesem Hintergrund müssen Georg Theunissen 216 VHN 3/ 2006 einige Entwicklungen kritisch betrachtet werden, die in den letzten Jahren unter dem Stichwort „Empowerment“ zu beobachten sind. Dies gilt insbesondere für den Einsatz psychologischer Trainingsprogramme und Empowerment- Konzepte der „New Economy“, die darauf hinauslaufen, Mitarbeitern eines Unternehmens mehr Eigenverantwortung zu übertragen, um zum Beispiel eine Optimierung von Verkaufsstrategien, eine Steigerung der Produktivität sowie eine Senkung von Kosten zu erzielen. Mitarbeitern mehr autonome Gestaltungs- und Entscheidungsmöglichkeiten zu geben, ist im Prinzip nicht unredlich und macht gleichfalls für die Behindertenarbeit Sinn. Allerdings darf sich diese betriebswirtschaftlich geprägte Empowerment-Strategie nicht gegen die Adressaten richten, d. h. in unserem Falle gegen die Rechte und Interessen behinderter Menschen. Nicht wenige psychologische Programme zur Selbstbehauptung und Selbstdurchsetzung, die im Rahmen betrieblicher Schulungen eingesetzt werden, vereinseitigen den Begriff des Empowerment, indem sie die Idee des „autonomen Subjekts“ überhöhen und einen (asozialen) Individualismus fördern, der nur noch den Eigennutz kennt und den „Ellbogen-Menschen“ zum Ideal erkürt. Ferner gibt es Fehlentwicklungen auf dem Gebiet des „kollektiven Empowerment“, wenn zum Beispiel fundamentalistische Gruppen ihren Mitgliedern Pflichtnormen ohne Rücksicht auf individuelle Interessen auferlegen, Andersdenkende denunzieren und Ausgrenzungen erzeugen. Solche Erscheinungen haben mit dem eingangs anskizzierten Empowerment-Ethos nichts zu tun: Denn Empowerment ist - im ursprünglichen Sinne des Wortes - ein gesellschaftskritisches Korrektiv zur Gewinnung von mehr Menschlichkeit und sozialer Gerechtigkeit. 3. Trotzdem wäre unsere Reflexion unzureichend, würden wir uns nicht explizit mit der Frage nach dem „systemaffirmativen Charakter“ des Empowerment-Konzepts auseinandersetzen. Von Scheller (1993, 182) stammt der Einwand, dass unter dem Stichwort des Empowerment „keine Analyse gesellschaftlicher Missstände“ geleistet werde und dass finanzielle Kürzungen und Verschlechterungen im Sozialbereich weithin als „unabänderliches Schicksal” hingenommen würden. Zudem würde Empowerment - so die Kritik - „gesellschaftliche Ungleichheiten“ individualisieren (Quindel/ Pankofer 2000, 34). Dass sich Empowerment tatsächlich „in ein Projekt der Entsolidarisierung“ (Herriger 1996, 297) verkehren kann und im Rahmen der neoliberalen Freiheitsideologie verwerten lässt (Quindel 2002, 132), wurde nicht in Abrede gestellt. Gerade daher halten wir es für ausgesprochen wichtig, der Inflationierung des Empowerment-Begriffs entgegenzutreten und Grenzen zu Konzepten zu ziehen, die die Wertebasis als Richtschnur allen Empowerment- Handelns ignorieren. Dennoch lassen sich Widersprüchlichkeiten nicht ausräumen, wenn zum Beispiel im Rahmen des Empowerment-Konzepts soziale Missstände thematisiert, aber angesichts finanzieller Engpässe kaum aufgehoben werden können. In dem Falle wäre es aber ein Fehler, sich auf ein psychologisches Empowerment oder auf die individuelle Handlungsebene zurückzuziehen. Vielmehr sollten wir stets alle vier Handlungsebenen in ihrer interdependenten Verknüpfung im Blick haben, da von der Synergiewirkung dieses Zusammenspiels am ehesten Verbesserungen von Bedingungen erwachsen können. 4. Wie wichtig der Hinweis auf die Entstehungsgeschichte des Empowerment-Konzepts im Kontext sozialer Bewegungen ist, zeigt sich vor allem auch im Handlungsfeld der Behindertenarbeit (Heilpädagogik), wo der Begriff des Empowerment immer häufiger als Schlagwort verwertet und verwässert wird. So stoßen wir zum Beispiel auf Vorstellungen, die Empowerment als eine Methode zur Entwicklungsförderung ausweisen. Der Begriff des Empowerment steht jedoch nicht für eine Methode, sondern für ein Konzept, das auf methodische Instrumente zurückgreift, die zu Empowerment-Prozessen anstiften können. Empowerment - kritisch reflektiert 217 VHN 3/ 2006 Außerdem begegnen wir dem Versuch, das in der (Geistig-)Behindertenhilfe viel zitierte Prinzip der „Normalisierung“ als Zielbegriff von Empowerment auszuweisen (Mohr 2004). Diese Verknüpfung beider Begriffe soll zur Weiterentwicklung des Empowerment-Konzepts als ein tragfähiges Modell für die Geistigbehindertenpädagogik beitragen, tatsächlich aber birgt sie die Gefahr, die unterschiedlichen begrifflichen Konnotationen zu verwischen, was die Originalität des Empowerment-Konzepts erheblich belastet. Ausgehend von ihrer Entstehungs- und Anwendungsgeschichte verbietet sich im Prinzip eine Verschaltung beider Begriffe. Denn Normalisierung ist - ursprünglich buchstabiert - kein Programm, das von behinderten Menschen selbst formuliert, sondern das an sie herangetragen wurde. Dieses Problem und damit verknüpfte Implikationen (hintergründige Mittelschicht-Orientierung), insbesondere auch Fragen zum Verhältnis von Normalisierung, Normalität und Normalismus, wurden in der (Geistig-)Behindertenhilfe nur selten offen gelegt und hinterfragt (Gröschke 2002). Das hat letztlich zu den Missverständnissen geführt, die bis heute mit dem Normalisierungsprinzip einhergehen und dessen Ideologieanfälligkeit belegen. Als „bevormundendes Diktat“ ist es für eine Empowerment-Arbeit gänzlich untauglich; und nur dann, wenn Betroffene die eigenen Horizonte von Normalität selbst bestimmen können, ließe sich ein Anregungsgehalt diskutieren. 5. Unsere Ausführungen dürften unschwer erkennen lassen, dass das Empowerment-Konzept vom Vorstellungsbild einer „empowered person“ geprägt ist, die als „Experte in eigener Sache“ am besten weiß, was für sie gut und richtig ist. Dieses Subjektmodell findet bei vielen Menschen mit Behinderungen Zuspruch, es steht jedoch in der augenfälligen Gefahr, jene Personen auszugrenzen, die nicht für sich selber sprechen, die weder aus eigener Kraft noch mit Unterstützung eine Lebenssouveränität erstreiten und ein eigenständig-verantwortliches Leben mit einer Behinderung führen können. Das betrifft vor allem Menschen mit schwerer geistiger Behinderung und Autismus. Die Gefahr der Exklusion besteht vor allem dann, wenn mit dem Stichwort „Empowerment“ der ethische Bezugsrahmen verleugnet und unzureichend aufbereitet wird. Dieser benennt nämlich unveräußerliche Menschenrechte einer modernen Gesellschaft wie das Recht auf Selbstbestimmung, demokratische Mitbestimmung, Partizipation am Leben in der Gesellschaft, soziale Gerechtigkeit oder rechtliche Gleichheit. Diese Rechte gelten uneingeschränkt für jeden. Folgerichtig muss eine am Empowerment- Konzept orientierte Behindertenarbeit, die aus dieser Wertebasis ihre Legitimation erfährt, jedem behinderten Menschen die Sicherung von unveräußerlichen Rechten in Aussicht stellen. Das bedeutet, dass sie dort, wo sie behinderte Menschen nicht zu einem Eintreten für eigene Belange befähigen oder anstiften kann, stellvertretend (advokatorisch) handeln muss. Dieses Engagement verlangt eine selbstreflexive Haltung, um eine paternalistisch-bevormundende Unterstützung zu vermeiden. Um die Chancen des Empowerment-Konzepts für kommunikationseingeschränkte Menschen mit geistiger Behinderung oder Autismus nicht zu verspielen, sollte der von Dörner (2006, 99) formulierte „kategorische Imperativ des Sozialen für den solidaritätsgesteuerten Sektor der Gesellschaft…, stets mit dem Letzten zu beginnen, bei dem es sich am wenigsten lohnt“, die Empowerment-Arbeit maßgeblich bestimmen. Zugleich ließe sich dadurch der Ideologieverdacht zurückweisen und die Tragfähigkeit des Empowerment-Konzepts für die Arbeit mit behinderten Menschen, die nicht als „Experten in eigener Sache“ imponieren können, unter Beweis stellen. An anderer Stelle haben wir versucht, einen entsprechenden Nachweis zu erbringen (Theunissen 2000). Dabei ist deutlich geworden, dass es wichtig ist, die Wertebasis des Empowerment-Konzepts für jeden Einzelnen zu erschließen. Georg Theunissen 218 VHN 3/ 2006 6. Nicht wenige Kritiker des Empowerment- Konzepts sind der Überzeugung, dass mit dem Vorstellungsbild der „empowered person“, der Betonung der Selbstorganisation, Eigenverantwortung und autonomen Lebensführung eine Überforderung einhergehe, die insbesondere hospitalisierte und geistig behinderte Menschen betreffe: „Gerade jene Klienten, die in oft jahrelangen Betreuungskarrieren gelernt haben, dass pädagogische Maßnahmen für sie und zu ihrem Wohl entwickelt werden, haben größte Schwierigkeiten, für sich selbst neue Richtungen und Lebensziele zu formulieren“ (Herriger 2002, 198). Dieses Problem ist kürzlich bei einer Befragung geistig behinderter Menschen in Bezug auf Vorstellungen über Aktivitäten und Lebensgestaltung im Ruhestand evident geworden (Hollander/ Mair/ Hohmeier 2003, 46ff). Viele der befragten Personen (n = 53) äußerten Ängste oder Vorbehalte gegenüber allen potenziellen Veränderungen des Gewohnten. Durch biografische Interviews konnte in Erfahrung gebracht werden, dass sich möglicherweise hinter diesen Hemmungen eine noch tiefer liegende Angst verbirgt, „nämlich die, dass längst gehegte und verschüttete Wünsche … oder Sehnsüchte nach einem anderen, erträumten Leben … aufbrechen könnten“ (52). Für Mohr ist es darüber hinaus grundsätzlich riskant, „einem (geistig behinderten) Menschen Entscheidungen zuzumuten, deren Folgen er nicht ermessen kann, zu deren Abwägung ihm die Kompetenzen fehlen oder die in seiner Wahrnehmung seinen Lebenshorizont nicht betreffen“ (2004, 32). Wer dieser Argumentation folgt, stützt jedoch eine paternalistische Heilpädagogik, die sich am traditionellen Behinderungsbild orientiert und den Anspruch auf Autonomie, Selbstverwirklichung und Lebenssouveränität weithin verleugnet. Freilich enthalten die von Mohr benannten Schwierigkeiten eine Spur von Wahrheit, gerade deshalb sollten sie aber nicht mit einem mangelnden Vertrauen in individuelle Ressourcen, sondern im Lichte einer Ermöglichung von Selbstfindungs-, Entwicklungs-, Lern- und Empowerment-Prozessen vorgetragen werden. Diesen Aspekt greifen u. a. Bambara, Cole und Koger (1998) auf. Ihrer Ansicht nach sollte es bei Konflikten oder Meinungsverschiedenheiten zwischen Betroffenen und Professionellen nicht die Frage sein, „ob eine Entscheidung akzeptiert wird oder nicht, sondern wie Informationen so angeboten werden können, dass das Individuum für sich selbst die beste Entscheidung treffen kann“ (29); und selbst in Situationen, wo persönliche Entscheidungen riskant erscheinen, kann die Autonomie immer noch gestärkt werden, „indem der Unterstützer zusammen mit der Person nach alternativen Lösungen sucht. Gelegenheiten zu wählen finden sich auch innerhalb der engsten Grenzen“ (ebd.). Wird ein Empowerment-Konzept auf der Grundlage der Wertebasis als „Ermöglichungsraum“ subjektzentriert, kooperativ und ggf. antizipatorisch erschlossen, dürften nicht nur Momente der eingangs genannten Überforderung oder Zumutungen, sondern gleichfalls individuelle Widerstände verblassen. 7. Ein weiterer Aspekt, der als Vorwurf gegenüber dem Empowerment-Konzept in der (Geistig-)Behindertenhilfe zu Tage tritt, bezieht sich auf die Vernachlässigung von Fürsorge (Mohr 2004, 71). Tatsächlich wird hierzulande im Empowerment-Konzept der Fürsorgebegriff vermieden, um nicht den Eindruck zu erwecken, dass (behinderte) Menschen in „pädagogischfürsorgliche Vollversorgungsprogramme eingepackt werden müssen“ (Herriger 2002, 72). Entsprechende „Beispiele gibt es zuhauf: Da werden behinderte Menschen lebenslang durch spezielle Fahrdienste befördert, statt ihnen … das Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln zuzutrauen und zuzumuten …“ (Schabert 2004, 25). Damit richtet sich das Empowerment- Konzept unmissverständlich gegen Formen einer „fürsorglichen Belagerung“ oder Überversorgung, nicht jedoch gegen „care“ im Sinne assistierend-fürsorglicher Hilfen oder Unterstützung schlechthin. Real existierende Probleme Empowerment - kritisch reflektiert 219 VHN 3/ 2006 oder Einschränkungen werden nicht ignoriert, sondern mit individuellen Stärken und Potenzialen justiert in einem Unterstützungskonzept aufgegriffen, das auf der Basis einer dialogischen Verständigungsarbeit, von Partizipations-, Mitgestaltungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten auf größtmögliche Handlungsspielräume des Einzelnen zielt, um dem originären Bedürfnis nach Autonomie, Selbstverwirklichung und Lebenssouveränität Rechnung zu tragen und Erfahrungen von Fremdbestimmung, Bevormundung, Machtlosigkeit oder Ausgeliefert-Sein auf ein Minimum zu begrenzen. Ein solches Unterstützungskonzept entspricht der modernen Auslegung des Begriffs „care“, wie sie insbesondere im Ansatz des „Community Care“ (Jack 1995) zu Tage tritt. 8. Ferner wird die „Zielkategorie ,Wohlbefinden‘“ im Empowerment-Konzept vermisst. Diese Kritik stammt ebenfalls aus dem Lager der (Geistig-)Behindertenhilfe und Heilpädagogik, die sich im wohlverstandenen Interesse (insbesondere) für geistig schwerst- und mehrfach behinderte Menschen einer „bedürfnisorientierten Arbeit“ verpflichtet fühlt, der es in erster Linie um individuelles Wohlbefinden zu tun ist. Dies hat Mohr (2004, 38ff, 78) dazu veranlasst, Empowerment als Konzeptbegriff in der Geistigbehindertenpädagogik um die „Zielkategorie ‚Wohlbefinden‘ “ zu erweitern und die Stärken- Perspektive in eine „Bedürfnisorientierung“ zu integrieren. Mit diesem kühnen Schritt ist jedoch eine Mixtur aus Empowerment- und Heilpädagogik-Rezepturen entstanden, welche die Konturen, Theoriebestände und Praxis-Zugänge des Empowerment-Konzepts verblassen, ja, verschwimmen lässt. Wie das Empowerment- Konzept entstellt wird, geht aus folgender Aussage hervor: „Gemeint ist mit Bedürfnisorientierung die Frage danach, was ein (geistig) behinderter Mensch braucht, damit er sich in Richtung Normalisierung, Selbstbestimmung, Wohlbefinden und Partizipation entwickeln kann“ (78). Diese Vorstellung verrät eine konservierende, paternalistisch geprägte Einstellung heilpädagogischen Handelns und lässt sich wohl kaum mit der Assistenz-Kultur des Empowerment-Konzepts vereinbaren, die Vereinnahmungs- oder Bevormundungstendenzen durch helfende Berufe als normsetzende Instanzen kontrapunktisch gegenübersteht. Was darüber hinaus hinterfragt werden muss, ist die Integration der Stärken-Perspektive in die Bedürfnisorientierung. Vor dem Hintergrund des ethischen Werterahmens bilden Bedürfnisse, Wünsche, Interessen wie auch Rechte quasi das Fundament für eine Empowerment-Arbeit, so dass sich eine besondere Betonung der Bedürfnisorientierung erübrigt. Anders verhält es sich dagegen bei der Frage nach den Stärken, die das Vehikel für Empowerment-Prozesse bilden und nicht wie bei Mohr nur auf die individuelle Ebene reduziert werden dürfen. Vielmehr bezieht sich der Begriff der Stärken im Empowerment-Konzept immer auch auf soziale oder sog. Umfeld-Stärken (Saleebey 1997), die es ebenso wie individuelle Stärken oder Ressourcen je nach Situation zu erschließen, bewusst zu machen, zu (re-)vitalisieren oder zu fördern gilt. Da erfolgreiche Empowerment-Prozesse zumeist von beiden Stärken-Ebenen profitieren, kommt der Stärken-Perspektive im Konzept des Empowerment ein exklusiver Status zu. Eine solche Wertschätzung sollte nach Ansicht Mohrs die „Zielkategorie ‚Wohlbefinden‘ “ erfahren. Auch dieser Vorschlag überzeugt nicht, wenn anthropologisch geprägte Auffassungen aus der Selbstbestimmungsdebatte zugrunde gelegt werden, nach denen jeder Mensch „durch Selbstbestimmung Einfluss auf sein Wohlbefinden ausüben kann“ (Hahn 1999, 19). Nach Hahn liegt „menschlichem Wohlbefinden die Befriedigung von Bedürfnissen zugrunde, die in größtmöglicher Unabhängigkeit selbst verwirklicht werden oder selbstbestimmt in Abhängigkeit von anderen realisiert werden müssen, wobei dies assistierendes Helfen voraussetzt“ (21). Folglich muss das Empowerment- Konzept, das in besonderem Maße der Wahrung von Rechten auf Selbstbestimmung und Georg Theunissen 220 VHN 3/ 2006 Partizipation verpflichtet ist, darauf achten, dass jedem Menschen mit Behinderung „angemessene Freiheitsräume zur Verfügung stehen“ (23), so dass Autonomie gelebt werden kann, die „der Herstellung von Wohlbefinden dient“ (24). Wenngleich diese Position plausibel ist, hat Mohr (2004, 43) jedoch recht, wenn er vor einer undifferenzierten Argumentation warnt: Wohlbefinden muss „nicht in jedem Fall auf Selbstbestimmung zurückgehen, ja, Selbstbestimmung kann zuweilen das genaue Gegenteil sowohl aktuellen als auch habituellen Wohlbefindens mit sich bringen bzw. nach sich ziehen: Selbstbestimmte Entscheidungen verantwortlich zu treffen und ihre Konsequenzen zu tragen, kann oft eine sehr schwierige, keineswegs angenehme Angelegenheit sein“. Wohlbefinden ist eine höchst subjektive Angelegenheit, die in unterschiedlichen Lebenslagen zu Tage treten kann. Eine bedeutsame Rolle spielen Situationen, die psychische und physische Ausgeglichenheit ermöglichen, vor allem Beziehungen oder Begegnungen, die positiv erlebt werden. Hierzu hat natürlich die Empowerment-Arbeit ihren Beitrag zu leisten, daher ihr Eintreten für soziale und materielle Rahmenbedingungen, die einem individuellen Wohlbefinden zuträglich sind. Dazu bedarf es aber keiner besonderen Betonung der „Zielkategorie ‚Wohlbefinden‘“, da mit dem ethischen Werterahmen eine fundamentale Richtschnur für Empowerment- Handeln existiert, der menschliches Wohlbefinden als Zielaspekt quasi einverleibt ist. 9. Ein nicht selten gegenüber dem Empowerment-Konzept erhobener Vorwurf bezieht sich auf die Verschleierung von Macht. Zum einen wird eine idealisierende Sichtweise der „neuen Kultur des Helfens“ (Herriger) kritisch gesehen, und zum anderen steht das von uns vorgeschlagene Assistenz-Modell im Zentrum der Auseinandersetzung. Der erste Einspruch gilt Aussagen, denen wir in Beiträgen zum Empowerment sehr häufig begegnen: Grundlage allen Empowerment-Handelns ist die Anerkennung der Gleichberechtigung zwischen Professionellen und Betroffenen, die Herstellung einer symmetrischen Arbeitsbeziehung also, die „auf die Insignien von Expertenmacht“ (Herriger 2002, 35), „einer ‚wohlmeinenden‘ Bevormundung verzichtet, die Verantwortung für den Arbeitskontrakt gleich verteilt und sich auf einen Beziehungsmodus des partnerschaftlichen Aushandelns einlässt (‚sharing power‘)“ (Herriger 1997, 33). Tatsächlich ist dieser Anspruch ein schwieriges Unternehmen, da er auf der Basis des „Doppelmandats“ professioneller Helfer und damit letztlich einer Ungleichverteilung von Macht zwischen Professionellem und Betroffenem formuliert wird. Empowerment-Vertreter (z. B. Quindel/ Pankofer 2000; Quindel 2002; Herriger 2002), die sich mit diesem Problem auseinandergesetzt haben, räumen ein, dass selbst Professionelle, die sich dem Gleichberechtigungs-Ethos verschrieben haben, häufig unbemerkt in Machtfallen (power traps) hineintappen. Eine Möglichkeit, sich gegen diese Gefahr zu schützen, besteht darin, „dass die beruflichen Helfer die strukturellen Arrangements der Macht wie auch die stillen Verführungen zum Mächtig-Sein stets einer bewussten und selbstkritischen Reflexion zugänglich machen“ (Herriger 2002, 197). Ferner können Empowerment-Zirkel wie auch Praxisberatung oder Supervision weiterhelfen. Auch dem Assistenz-Modell, das eigens für die Arbeit mit geistig behinderten Menschen konzipiert wurde, wird ein Euphemismus nachgesagt, der asymmetrische Rollenverteilungen und Machtverhältnisse verschleiere anstatt offen zu legen und zu reflektieren (Windisch 2004, 69). Zudem sei es - so die Kritik aus dem Lager der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung von Menschen mit Körper- oder Sinnesbehinderungen - unzulässig, das professionelle (pädagogische) Handeln als Assistenz zu bezeichnen, da sich mit dem Begriff der Assistenz eine „rein kompensatorische Funktion“ (ebd., 65) verbinde. Diese enge Auslegung des Assistenzbegriffs ist jedoch mit Blick auf die etymologische Empowerment - kritisch reflektiert 221 VHN 3/ 2006 Herkunft des Wortes nicht zwingend. Ein Assistent kann durchaus mehr als ein „Gehilfe“ sein, nämlich ebenso ein Mitarbeiter, Helfer oder Freund, der Beistand, Mithilfe oder Unterstützung anbietet. Folgerichtig ist es legitim, den Begriff des Assistierens sowohl für professionelle Hilfen als auch für Formen einer informellen Unterstützung zu verwenden. Trotzdem hat Steiner recht, wenn er davor warnt, den Assistenzbegriff unter „Wahrung alter Machtverhältnisse“ zu inflationieren und zu pädagogisieren (2002, 171). Dass es solche Entstellungen gibt, darf nicht in Abrede gestellt werden. Wer jedoch unserem Vorschlag eine Verschleierung von Macht nachsagt, hat die Grundlagentexte (Theunissen 2000; Theunissen/ Plaute 2002) nur unzureichend zur Kenntnis genommen. Ihnen ist nämlich unschwer zu entnehmen, dass unser Assistenz-Modell aus der Wertebasis des Empowerment-Konzepts seine Legitimation schöpft. Damit verbietet sich nicht nur eine Therapeutisierung, sondern gleichfalls jegliche Pädagogisierung (geistig-)behinderter Menschen, wie sie durch eine „Heilpädagogik für Erwachsene“ nicht selten dokumentiert wird. Im Gegenteil: Das Modell der Persönlichen Assistenz wirkt als eine hintergründige Zielgröße mit, auch wenn nur Teilaspekte oder Spuren in der Arbeit mit geistig behinderten Menschen zum Tragen kommen sollten. Denn eine Umkehrung der Definitionsmacht im Sinne des Modells der Persönlichen Assistenz ist kaum möglich, und selbst eine symmetrische Arbeitsbeziehung kann in der Regel nur angestrebt werden, wenn kognitive Beeinträchtigungen die Selbstbestimmung der eigenen Lebenszukunft oder eine autonome Lebensführung erheblich erschweren. Ein Assistent oder Unterstützer steht in der Arbeit mit geistig behinderten Menschen vielfach an „beiden Enden der gemeinsamen Situation“ (Buber 1969, 167); und damit befindet er sich in einem professionellen Dilemma, das ihn nicht nur zu Verantwortung, sondern zugleich zu einer beständigen Reflexion des Beziehungsverhältnisses verpflichtet. 10. Immer wieder hören wir aus dem Lager der Praxis, dass das Empowerment-Konzept Handlungsunsicherheiten erzeuge, einer Überforderung der helfenden Berufe zuträglich sei und letztlich ein „disempowerment of professionals“ (Rosen 1994) befördere. Tatsächlich haben wir es mit einem Verzicht auf eine „Profiorientierung“ bei der Erstellung von Förder- oder Hilfeplänen, einem Verzicht auf eng gestrickte Förderprogramme, Standardisierung, Zeitkalkulationen, „methodische und inhaltliche ,Fertigprodukte‘ “ (Herriger 2002, 193) zu tun; und in der Tat geht es nach dem Motto „weniger ist mehr“ (dazu ebd., 142) um eine größtmögliche Selbstbegrenzung und Zurückhaltung der helfenden, insbesondere pädagogischen Berufe, um das Recht auf Autonomie nicht zu gefährden. Folgerichtig muss eine am Empowerment-Konzept orientierte Einzelhilfe (z. B. Förderung) offen sein und flexible und kreative Gestaltungsmöglichkeiten und -freiheiten für alle Akteure zulassen. Ein solches Programm trägt - wie das menschliche Leben schlechthin - ein Gesicht von Chance und Risiko zugleich, es kann erfolgreich sein oder auch scheitern. Professionelle lassen sich anscheinend nur ungern auf Risiken oder Abenteuer ein, und daher dürfte es vielen schwer fallen, die Offenheit in der Empowerment-Arbeit auszuhalten. Zudem scheint es schwierig zu sein, im Kontext einer offenen Praxis Erfolgskalkulationen genauestens zu fixieren (Herriger 2002, 195). Auch dieses Problem der „mangelnden Darstellbarkeit von Erfolg“ führt oftmals zu einer Belastung und zu Insuffizienz-Gefühlen. Insofern haben wir es hier mit einer Herausforderung zu tun, die nicht nur einen Sach- und Methodenkenner (Fachlichkeit), sondern einen Helfertypus verlangt, der sich durch spezifische persönliche Qualitäten (Kreativität, flexibles Denken in Zusammenhängen, selbstreflexive Haltung, Vertrauen in eigene Fähigkeiten, Geduld, Empathie, Engagement usw.) auszeichnet und „der seine Rolle auf Gegenseitigkeit, Gleichgestelltheit und Entfaltung von Selbsthilfepotentialen hin ver- Georg Theunissen 222 VHN 3/ 2006 ändert hat und darüber hinaus das Prinzip des Sich-überflüssig-Machens als Ziel und Weg seiner Arbeit ansieht“ (Bobzien 1993, 49). Diese Rollenzuschreibung ist anspruchsvoll und alles andere als ein Beleg für ein „disempowerment“ helfender Berufe. Zudem ist sie in der Sozialen Arbeit keineswegs neu - und sie gilt im Übrigen auch für den pädagogischen Bezug. Dennoch scheint sie bis heute Umsetzungsprobleme nach sich zu ziehen und vor allem jene Praktiker zu irritieren, die sich mit wohlmeinenden Gründen auf längere Zeit als Helfer eines Betroffenen eingestellt haben. Das betrifft vor allem Personen, die Menschen mit geistiger Behinderung unterstützen. Hier kann es tatsächlich verantwortungslos sein, sich von jeglicher Hilfe zu verabschieden. Dieses Angewiesensein auf Unterstützung muss aber längst nicht im Widerspruch zum Ziel des Sich-überflüssig-Machens stehen. Denn Hilfebedürftigkeit ist kein Freibrief für eine totale Betreuung oder Fürsorge, auch nicht für eine subtile Verhinderung von Autonomie durch helfende Berufe. Um solchen vereinnahmenden Hilfen entgegenzutreten, bedarf es der Selbstbeschränkung des professionellen Handelns, und das bedeutet, sich einer Arbeit zu verschreiben, die von dieser Generalintention fühlbar durchdrungen wird. Bei Menschen mit geistiger Behinderung werden sich hierbei Unterstützer auf eine Gratwanderung zwischen Hilfestellung und Zurücknahme, auf die Dialektik von „helfendem Eingreifen“ und „Gewährenlassen“ einstellen müssen. Einen Ausweg aus diesem Spannungsfeld gibt es nicht. Was bleibt, ist die Notwendigkeit einer beständigen Reflexion aller Unterstützungsleistungen. 11. Zu guter Letzt wollen wir zwei Kritikpunkte am Empowerment-Konzept nicht unerwähnt lassen, zum einen die Vorhaltung, eine zu scharfe Abgrenzung von der traditionellen Heilpädagogik sei ungerechtfertigt (Mohr 2004, 26); und zum anderen die Behauptung, es sei ein „heimliches Agitationskonzept mit den Zielen der alten Gesellschaftsveränderung“ (Keupp 2002, 85). Dieser zweite Vorwurf hat seine Berechtigung, wenn er eine Vereinnahmung des Empowerment-Konzepts durch Vorstellungen einer (politischen) Emanzipationspädagogik aus den frühen 70er Jahren im Blick hat. Diese war zumeist durch eine „Top-down-Praxis“ gekennzeichnet, in deren Lichte Betroffene als „Opfer ihrer Lebensumstände“, als schwach und anleitungsbedürftig betrachtet wurden. Ein solches „Top-down-Modell“ - jedoch weit entfernt von jeglichem politischen Impetus - war gleichfalls für die traditionelle Heilpädagogik typisch. Empowerment versteht sich demgegenüber als ein „Bottom-up-Konzept“, das Betroffene von Anfang an als kompetent (zuständig) betrachtet, für sich selbst Emanzipation zu erschließen und zu erstreiten. Genau dieser Fokus ist der traditionellen Heilpädagogik fremd. Wir können uns dies auch am Begriff der heilpädagogischen Förderung vor Augen führen: Förderung im herkömmlichen Sinne (z. B. im Rahmen der sog. heilpädagogischen Übungsbehandlung) bedeutet, etwas aus einem Behinderten zu machen. Der Professionelle setzt hierbei die geforderte Norm. Förderung im Sinne von Empowerment bedeutet hingegen, einen behinderten Menschen dazu anzustiften bzw. zu unterstützen, aus sich selbst etwas zu machen. Diesen Unterschied scheinen viele in der Behindertenarbeit Tätige bis heute noch nicht begriffen zu haben. Literatur Bambara, L. M.; Cole, Ch. L.; Koger, F. (1998): Translating Self-Determination Concepts into Support for Adults With Severe Disabilities. In: Journal of the Association for Persons with Severe Handicaps 23, 27 - 37 Bobzien, M. (1993): Kontrolle über das eigene Leben gewinnen - Empowerment als professionelles Konzept in der Selbsthilfeunterstützung. In: Blätter der Wohlfahrtspflege 2, 46 - 49 Buber, M. (1969): Reden über Erziehung. Heidelberg Dörner, K. (2006): Leben in der Normalität - ein Risiko? In: Theunissen, G.; Schibort, K. (Hrsg.): Inklusion von Menschen mit geistiger Behinderung. Stuttgart, 97 - 102 Empowerment - kritisch reflektiert 223 VHN 3/ 2006 Gröschke, D. (2002): Normalität, Normalisierung, Normalismus - Ideologiekritische Aspekte des Projekts der Normalisierung und sozialen Integration. In: Greving, H.; Gröschke, D. (Hrsg.): Das Sisyphos-Prinzip. Bad Heilbrunn, 175 - 202 Hahn, M. (1999): Anthropologische Aspekte der Selbstbestimmung. In: Wilken, E.; Vahsen, F. (Hrsg.): Sonderpädagogik und Soziale Arbeit. Berlin, 14 - 30 Herriger, N. (1996): Empowerment und Engagement. In: Soziale Arbeit 9/ 10, 290 - 301 Herriger, N. (1997): Das Empowerment-Ethos. In: Sozialmagazin 11, 29 - 35 Herriger, N. (2002): Empowerment in der Sozialen Arbeit. 2. erw. Aufl. Stuttgart Hollander, J.; Mair, H.; Hohmeier, J. (2003): Zwischenbericht der wissenschaftlichen Begleitung zum Modellprojekt „Unterstützter Ruhestand von Menschen mit Behinderungen“ im Auftrag des LV NRW für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V., Münster (Westfälische-Wilhelms-Universität Münster. Institut für Sozialpädagogik, Empirische Pädagogik und Weiterbildung) Jack, R. (Hrsg.) (1995): Empowerment in Community Care. London Keupp, H. (2002): Entwicklungslinien der Empowerment-Perspektive in der Zivilgesellschaft (ein Gespräch zwischen H. Keupp, A. Lenz u. W. Stark). In: Lenz, A.; Stark, W. (Hrsg.): Empowerment. Tübingen, 77 - 102 Krugman, P. (2002): Der amerikanische Albtraum. In: Die Zeit Nr. 46 Mohr, L. (2004): Ziele und Formen heilpädagogischer Arbeit. Luzern Prilleltensky, I. (1994): Empowerment in mainstream psychology. In: Canadian Psychology 4, 358 - 375 Quindel, R. (2002): Psychosoziale Arbeit im Spannungsfeld zwischen Hilfe und Kontrolle. In: Lenz, A.; Stark, W. (Hrsg.): Empowerment. Tübingen, 129 - 138 Quindel, R.; Pankofer, S. (2000): Chancen, Risiken und Nebenwirkungen von Empowerment. In: Miller, T.; Pankofer, S. (Hrsg.): Empowerment konkret! Stuttgart, 33 - 44 Rappaport, J. (1985): Ein Plädoyer für die Widersprüchlichkeit: Ein sozialpolitisches Konzept des ,empowerment‘ anstelle präventiver Ansätze. In: Verhaltenstherapie und psychosoziale Praxis 2, 257 - 273 Rosen, M. (1994): Empowerment: A Two-Edged Sword. In: Mental Retardation 2, 73 Saleebey, D. (Hrsg.) ( 2 1997): The Strengths Perspective in Social Work Practise. New York Schabert, S. (2004): „Und ich hab halt gedacht, dass ich viel weiter kommen will“. Riskantes Leben als Chance - auch für eine professionelle Selbstreflexion. In: Baur, W.; Mack, W.; Schroeder, J. (Hrsg.): Bildung von unten denken. Bad Heilbrunn, 19 - 28 Scheller, B. (1993): Solidarität statt Empowerment. In: Blätter der Wohlfahrtspflege 5, 182 Speck, O. (2001): Autonomie und Gemeinsinn. In: Theunissen, G. (Hrsg.): Verhaltensauffälligkeiten - Ausdruck von Selbstbestimmung? Bad Heilbrunn, 15 - 38 Steiner, G. (2002): Selbstbestimmt Leben und Assistenz. In: Lenz, A.; Stark, W. (Hrsg.): Empowerment. Tübingen, 155 - 172 Theunissen, G. ( 5 2000): Wege aus der Hospitalisierung. Empowerment in der Arbeit mit schwerstbehinderten Menschen. Bonn Theunissen, G. (2006): Zeitgemäße Wohnformen - Soziale Netze - Bürgerschaftliches Engagement. In: Theunissen, G.; Schibort, K. (Hrsg.): Inklusion von Menschen mit geistiger Behinderung. Stuttgart, 59 - 96 Theunissen, G.; Plaute, W. (2002): Handbuch Empowerment und Heilpädagogik. Freiburg Turnbull, A. P.; Turnbull III, H. R. ( 3 1997): Families, Professionals, and Exceptionality: A special partnership. Upper Saddle River Weick, A. u. a. (1989): A Strengths Perspective for Social Work Practise. In: Social Work 7, 350 - 354 Windisch, M. (2004): Assistenzorientierung in der sozialen Arbeit mit behinderten Menschen. In: gemeinsam leben 2, 64 - 70 Prof. Dr. Georg Theunissen Institut für Rehabilitationspädagogik FB Erziehungswissenschaften Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg D-06099 Halle E-Mail: theunissen@paedagogik.uni-halle.de Georg Theunissen 224 VHN 3/ 2006